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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich sagen, die Hilfsorganisationen in Rheinland-Pfalz leisten eine großartige Arbeit. Das zeigen sie jeden Tag, insbesondere auch bei Großereignissen oder Großkatastrophen wie der furchtbaren Katastrophe im Ahrtal. In jeder Hinsicht verdienen diese Hilfsorganisationen Respekt und Anerkennung. Ohne sie geht es nicht, und wir schließen uns ausdrücklich dem Dank und dem Respekt gegenüber allen Ehrenamtlichen an. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Der Antrag der CDU zielt darauf ab, die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen gleichzustellen. Im Kern fordert die CDU, dass Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen vom Arbeitgeber freigestellt werden sollen für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Zunächst ist es so, dass Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen nach § 2 Abs. 6 und 7 LBKG bereits freigestellt werden können, und zwar nach den gleichen Bedingungen wie Angehörige der freiwilligen Feuerwehr. Die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sowohl für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige als auch für Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen haben wir durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz 2020 deutlich verbessert. In Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Kommunen und Arbeitgebern kann vereinbart werden, dass Ehrenamtliche der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen ohne Bedenken freigestellt werden können. Als Land haben wir dadurch das Spannungsverhältnis zwischen Haupttätigkeit und Ehrenamt im LBKG gelockert und somit eine bessere Situation für alle Ehrenamtlichen geschaffen. Auch in § 18 Abs. 1 Satz 2 steht Entsprechendes. Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass für Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen dieselben Regelungen gelten wie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Daher bin ich der Meinung, der Antrag, den Sie hier stellen, ist obsolet, weil es bereits geregelt ist. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Und Sie sind Jurist, oder?) Da Sie in Ihrem Antrag auch die Verdienstausfälle von Arbeitgebenden ansprechen: Viele Arbeitgebende zahlen den Beschäftigten ihren Lohn fort, wenn diese ihr Ehrenamt, zum Beispiel als Ersthelferin oder Ersthelfer, während der Hauptarbeit wahrnehmen, und stellen die Lohnkosten nicht den kommunalen Aufgabenträgern in Rechnung. Das zeigt, dass die Wirtschaft versteht, dass der Einsatz von Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen für die Allgemeinheit ist. Der gleiche Betrieb, der freistellt, kann selbst von einem Notfall betroffen und damit auf die Hilfe der Hilfsorganisationen angewiesen sein. Ein Punkt, den Sie auch noch erwähnen, betrifft die Kosten der Hilfsorganisationen. Diese sollen zeitnah erstattet werden. Das passiert bereits. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, schauen Sie bitte in § 35 Abs. 1 LBKG. Dort steht, dass auf Antrag der Hilfsorganisationen deren Kosten von den kommunalen Aufgabenträgern erstattet werden, und zwar für angeordnete und genehmigte Einsätze, Übungen und sonstige Veranstaltungen. Liebe CDU, zum Schluss möchte ich auch noch einmal auf die EnqueteKommission eingehen. Die Enquete-Kommission haben wir gemeinsam beschlossen, um aus der Katastrophe im Ahrtal zu lernen und Zukunftsstrategien zu entwickeln. In dieser Enquete-Kommission wurde über das HiK-Konzept gesprochen. Es wurde über Versicherungs- und Haftungsfragen und über das Ehrenamt geredet. Es ist die Absicht der Enquete-Kommission, in einem gemeinsamen Bericht zum Schluss die Ziele festzulegen und zu sagen, was zu tun ist. Sie nehmen jedoch hier einen kleinen Bereich heraus. Warten Sie doch auf die Ergebnisse der Enquete-Kommission, und dann können wir diese gemeinsam beschließen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe von der CDU)

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