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Ralf Schönborn

AfD 09.06.2022 Sitzungen 18/25

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wasserkraft ist nicht nur grundlastfähig, Speicherkraftwerke und vor allem Pumpspeicherkraftwerke können auch zum Lastausgleich beitragen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Damit kann Wasserkraft theoretisch eine bedeutende Rolle in der Energieversorgung spielen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tatsächlich trägt Wasserkraft aber nur mit einem Anteil von 3,2 % zur Stromversorgung in Rheinland-Pfalz bei. Besteht hier also noch Luft nach oben, wie die CDU glaubt? Eine im Jahr 2008 veröffentlichte Studie zur Ermittlung des Wasserkraftpotenzials in Rheinland-Pfalz stellte fest, dass das technisch nutzbare Gesamtpotenzial der Wasserkraft in Rheinland-Pfalz ca. 1.010 Gigawatt im Jahr beträgt und dieses Potenzial bereits zu 97 % ausgeschöpft ist. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja!) Zweifel an dieser alten Studie sind natürlich erlaubt. Darum wäre es ein schönes Ergebnis der heutigen Debatte, wenn uns die Landesregierung heute zusagen würde, eine neue Studie zur Wasserkraft in Auftrag zu geben. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 96 % sind es!) Lassen Sie uns aber auch nicht vergessen, in den Jahren 2017 und 2018 war die Stromerzeugung aus Wasserkraft aufgrund von Niedrigwasserphasen vergleichsweise gering ausgefallen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Vor allem die mittleren und kleineren Anlagen, um die sich die CDU heute sorgt, waren davon betroffen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aber auch über die ökologischen Auswirkungen sprechen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oh!) Ich zitiere hier aus dem Energiebericht der Landesregierung: „Der Aufstau der Flüsse durch Querbauwerke zur Nutzung der Wasserkraft führt zu Unterbrechung der linearen Durchgängigkeit sowie zur Änderung der Charakteristik des Fließgewässers. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Seit wann sind Sie der Kämpfer für die Natur?) Dies hat gravierende Folgen für den Lebensraum Fließgewässer und den an die besonderen Lebensräume angepassten Pflanzen, Kleinlebewesen und Fischen, insbesondere den Langdistanzwanderfischen wie Lachs, Aal und Maifisch.“ Zitat Ende. Meine Damen und Herren, diese Bedenken sind berechtigt. Würde die Landesregierung allerdings mit derselben ökologischen Rücksichtnahme an die Windkraft herangehen, dann müsste sie auch hier viel restriktiver vorgehen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tatsächlich aber wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Wir als AfD-Fraktion kritisieren das scharf. Verehrte Kollegen, wir begrüßen die heutige Debatte über Wasserkraft. Dem Antrag der CDU können wir allerdings nicht zustimmen. Ich habe gestern erklärt, dass wir auf einen Energiemix setzen, der sich hauptsächlich aus marktwirtschaftlichen Kriterien ergibt. Daher lehnen wir Punkt 1 des Antrags, ein dezidiertes Ausbauziel für die Wasserkraft in Rheinland-Pfalz, ab. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Dies würde Planwirtschaft bedeuten. Von den 150 Milliarden Euro Kosten, die uns die erneuerbaren Energien allein von 2000 bis 2015 gekostet haben, entfielen 125 Milliarden Euro allein auf die EEG-Differenzkosten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Investition in die Zukunft!) Diese Kosten entfallen auch künftig nicht, sie werden auch nicht geringer, nur weil sie ab dem 1. Juli aus Steuermitteln anstatt aus einer Umlage aus dem Strompreis bezahlt werden. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ne, ne!) Angesichts der hohen EEG-Kosten und der hohen Zahlungsverpflichtungen, die uns das EEG für lange Zeiträume auferlegt, begrüßen wir jede noch so kleine Förderung, die aus dem EEG gestrichen wird. Entsprechend lehnen wir die Punkte 2 a bis c des CDU-Antrags ab. Wir sind dafür, Pumpspeicherwerke gesetzlich wie Stromspeicher zu behandeln. Das würde den Pumpspeicherwerken zahlreiche wirtschaftliche Vorteile bringen, insbesondere bei den Netzentgelten. Punkt 3 des CDU-Antrags knüpft aber nur an die Novelle des EEGs an. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli ist das aber nicht mehr der entscheidende Punkt. So wie die CDU Punkt 3 formuliert hat, läuft er weitestgehend ins Leere, und daher lehnen wir auch diesen Punkt ab. Sollte die CDU Ausschussüberweisung beantragen, werden wir uns dem nicht verschließen. Vielleicht ist der Punkt 3 des Antrags mit einer Formulierungshilfe der AfD-Fraktion noch zu retten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD – Zuruf von der CDU: Oh!)

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