Peter Stuhlfauth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Polizisten, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte leisten für unsere Gesellschaft täglich vielfältige Aufgaben mit einem erheblichen Gefährdungspotenzial. Ein Gefährdungspotenzial, das wir leider Anfang dieses Jahres durch den Tod von Yasmin B. und Alexander K. während der Ausübung ihres Dienstes an der Gesellschaft schmerzlich erfahren mussten. Allein im Erfassungsjahr 2020 registrierte die Polizei in Deutschland 558 Übergriffe auf Feuerwehren. Zudem wurden weitere 1.469 Delikte auf sonstige Rettungskräfte registriert. Im gleichen Jahr registrierte die Polizei insgesamt 38.960 Gewalttaten gegen die Staatsgewalt. Dabei wurden 84.831 Beamte Opfer dieser Übergriffe. Die polizeilich registrierten Fälle von Gewalttaten gegen Polizeibeamte nahmen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Kaum eine andere Berufsgruppe wird so oft beleidigt, angespuckt, bedroht oder körperlich attackiert. Wer als Dienstherr seine Fürsorgepflicht ernst nimmt, kommt deshalb an der Frage einer finanzierbaren Gesundheitsversorgung seiner Beamten im täglichen Dienst, aber auch vor, während und nach gefährlichen Einsätzen nicht vorbei. Derzeit erhalten unsere Beamten in Rheinland-Pfalz Beihilfe von 50 %. Die restlichen 50 % müssen sie über eine private Krankenversicherung finanzieren. Diese beläuft sich je nach Alter auf 100 bis 300 Euro im Monat. Der Beihilfeberechtigte kann darüber hinaus verpflichtet werden, Zuzahlungen zu leisten. Besondere Risikoverwendungen und zunehmendes Alter können den Eigenanteil noch erhöhen. Insbesondere für junge Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamte, die in Rheinland-Pfalz in der Regel zwischen A 7 und A 8 eingruppiert sind, ist das eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Bundesländer handhaben die Gesundheitsversorgung ihrer Beamten durchaus unterschiedlich. Sieben von 16 Bundesländern versorgen ihre Beamten über die freie Heilfürsorge, sechs von 16 Berufsfeuerwehren. Zwei Bundesländer, Hessen und Hamburg, ermöglichen eine Wahlfreiheit. Dahin wollen wir auch. Bis auf Rheinland-Pfalz und das Saarland versorgen alle Bundesländer ihre Polizeischüler während der Ausbildung über die freie Heilfürsorge. Die freie Heilfürsorge gehört weder zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung, ähnelt aber Letzterer. Der Gesetzgeber geht dabei als Grundvoraussetzung davon aus, dass bei den genannten Berufsgruppen ein erhöhtes Berufsrisiko vorliegt, was er mit der Übernahme der anfallenden Krankheitskosten als Fürsorgepflicht anerkennt. In der freien Heilfürsorge erhalten Beamte eine 100%ige Gesundheitsversorgung unabhängig von ihrer dienstbedingten Einsatzgefährdung bis zum regulären Dienstzeitende. Eine schlechtere Versorgung im Vergleich zur Beihilfe wird zwar immer gerne ins Feld geführt, diese ist aber als minimal anzusehen. Sollte sich irgendwo eine vermeintliche Lücke auftun, dann besteht immer noch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Ich habe beide Systeme erfahren dürfen, als junger Polizeibeamter bei der Bereitschaftspolizei und später im Beihilfesystem bei der Schutzpolizei. (Abg. Martin Haller, SPD: Das muss aber schon lange her sein!) Einen großen Versorgungsunterschied gibt es nicht wirklich. Insbesondere, wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung in Anrechnung bringt, schneidet die freie Heilfürsorge auf jeden Fall besser ab. Die Frage nach einem erhöhten Bürokratieaufwand muss ebenfalls mit einem klaren Nein beantwortet werden; denn der Beamte ist mit der freien Heilfürsorge nicht zwingend auf den Polizeiarzt angewiesen, sondern kann jederzeit seinen Hausarzt konsultieren. Die erbrachten Leistungen werden unmittelbar mit dem Dienstherrn abgerechnet. Die belastenden Vorleistungen des Beamten und die aufwendigen Abrechnungen nach den Beihilferichtlinien entfallen also. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bürokratieaufwand ist also im Gegenteil wesentlich geringer. Die optionale freie Heilfürsorge für die Polizei-, Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten ist mehr denn je eine zeitgemäße und adäquate Form der Krankenversorgung für Berufsgruppen, die im Dienst der Gesellschaft besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Gespräche mit Polizei, Berufsfeuerwehr und der Justiz haben nicht nur die Kostenfrage für den Beamten thematisiert, sondern auch die Attraktivitätssteigerung für eine dringend notwendige Nachwuchsgewinnung. Wechselabsichten aus anderen Bundesländern scheitern bei der Berufsfeuerwehr und der Polizei häufig an den persönlichen Mehrkosten bei der Beihilfe. Die entstehenden Mehrkosten für das Land Rheinland-Pfalz sind überschaubar und aus unserer Sicht im Rahmen der gebotenen Fürsorgeverpflichtung akzeptabel. Zur Vertiefung der Thematik schlagen wir eine Expertenanhörung im Innenausschuss vor. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen. Danke. (Beifall der AfD –
