Dennis Junk
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz ist schon immer ein Land gewesen, in dem das ehrenamtliche Engagement, die Unterstützung und das Einbringen vor Ort, stark ausgeprägt ist. Die Helferinnen und Helfer stehen immer bereit, wenn ihre Hilfe erforderlich ist. Sie helfen, wo sie können, auch in Bereichen, die nicht zu ihren ureigensten Aufgaben gehören, wie wir es beim Aufbau und Betrieb der Test- und Impfzentren nochmals in besonderer Weise erleben durften. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ohne die vielen freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in unseren freiwilligen Feuerwehren, beim THW, beim Deutschen Roten Kreuz, bei den Maltesern, beim DLRG, beim Arbeiter-Samariter-Bund oder auch bei den Johannitern könnten wir im Brand- und Katastrophenschutz, Bevölkerungsschutz sowie Rettungsdienst unsere Aufgaben nicht erledigen und folglich das Sicherheits- und Schutzniveau nicht aufrechterhalten. Wir wären ziemlich aufgeschmissen. Sie alle sind Tag und Nacht im Einsatz und bringen sich selbst in Gefahr, um Menschen, Leib und Leben, Hab und Gut zu retten. Insofern gilt jedem Einzelnen unser aller Dank, unsere Wertschätzung und Anerkennung; denn sie leisten Großartiges. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns sicherlich in der Sache einig, nur mit Lippenbekenntnissen ist es am Ende des Tages nicht getan. Wir müssen immer wieder auf Entwicklungen reagieren und aus den Erfahrungen lernen. So haben wir gerade in der Pandemie und der schlimmen Flutkatastrophe im vergangenen Jahr einmal mehr festgestellt, dass wir bei der Helfergleichstellung einen großen Nachholbedarf haben. Die DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt hat dies im vergangenen Dezember so beschrieben – ich zitiere –: „Es kann nicht sein, dass die Freiwilligen von THW und Feuerwehr anders behandelt werden als diejenigen, die in einer Notlage zum Beispiel Betreuungsund Sanitätsdienst leisten oder medizinische Hilfe erbringen.“ Das sehen wir als CDU-Fraktion ganz genauso. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen daher nun die sogenannte Helfergleichstellung angehen. Das heißt, wir wollen alle Hilfsorganisationen, auch außerhalb des Katastrophenschutzes, gleichbehandeln und damit unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz stärken. Ziel der Politik unseres Landes sollte sein, dass die Hilfsorganisationen endlich aus der Bittstellerrolle herauskommen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Was ist bei der Helfergleichstellung konkret zu regeln? Erstens: die Freistellung vom Arbeitsplatz. Zweitens: die Erstattung des Verdienstausfalls an den Arbeitgeber. Drittens: Schadens- und Aufwendungsersatz. Viertens: finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie die persönliche Schutzausrüstung. Das alles ist für die Feuerwehren und Einsätze im Katastrophenschutz klar geregelt. Damit ist sichergestellt, dass niemand aufgrund seines Dienstes in der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz einen beruflichen Nachteil erfährt. Für alle anderen Hilfsorganisationen und Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzes gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bis dato allerdings noch nicht. Das bedeutet, es besteht keine Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers. Stattdessen sind sie auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Auch wenn dies dankenswerterweise in den meisten Fällen bis dato gut funktioniert, kommt es natürlich hin und wieder zu Diskussionen, in der Regel natürlich lange Zeit später, wenn die Einsätze vorbei sind. Hierzu wollen wir eine klare gesetzliche Regelung (Beifall der CDU) im Sinne der Ehrenamtlichen, der Arbeitgeber, aber auch der Hilfsorganisationen; denn es sollte, wenn etwas passiert, eigentlich egal sein, welche Organisation nun in welcher Form hilft. Man muss sagen, zum Gelingen eines Einsatzes gehören immer alle Beteiligten, nicht nur diejenigen, die vorne in der ersten Reihe stehen. Es sollte immer nur um die Rettung der Menschen und der Bevölkerung gehen, die entsprechend notwendige einsatztaktisch beste Ausstattung sowie den Schutz der Helferinnen und Helfer. Andere Bundesländer haben es uns bereits vorgemacht. Wir sollten jetzt alle auch in Rheinland-Pfalz nachziehen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Bei der Ausarbeitung der Helfergleichstellung sind ohne jeden Zweifel viele Aspekte zu berücksichtigen. Es geht auch um Eingriffe in Grundrechte. Insofern wollen wir uns für diesen Schritt die notwendige Zeit nehmen. Wir wollen gemeinsam mit den Fraktionen ein Zeichen an unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer senden, dass wir als Parlament auch in dieser wichtigen Frage gemeinsam zum Ergebnis kommen, ganz im Sinne der vielen ehrenamtlichen Akteure vor Ort. Wir fordern daher die Landesregierung auf, erstens einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Helfergleichstellung für die Hilfsorganisationen zu erarbeiten, zweitens dabei sowohl die Hilfsorganisationen als auch die Fraktionen im Plenum zu beteiligen, drittens die HiK-Konzepte verbindlich umzusetzen und gezielte Förderprogramme aufzulegen, viertens – ich habe das schon mehrfach in den Ausschüssen thematisiert – den im LBKG festgeschriebenen Beirat endlich mit Leben zu erfüllen und ihn auch einmal einzuberufen, zu konstituieren und tagen zu lassen (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –
