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Plenarprotokoll 8/70

14.12.2023 · 385 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (36)AfD (31)FDP (31)CDU (25)SPD (21)Die Linke (18)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 70. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Heute findet das Weihnachtsfest des Landtages im Innenhof des Schweriner Schlosses statt. Im Rahmen dieser Feier können die Gäste wie in den Vorjahren, nicht nur die Gäste, sondern auch die Abgeordneten, Getränke und Speisen gegen einen geringen Eigenanteil mittels Wertmarken erwerben. Die Wertmarken werden heute von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr vor dem Plenarsaal und ab 17:00 Uhr im Innenhof verkauft. Ich hoffe also auf rege Beteiligung und würde mich natürlich auch freuen, den einen oder anderen auch beim Konzert zu sehen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Befragung der Landesregierung. Befragung der Landesregierung – Drucksache 8/2841(neu) – Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/2841(neu) zu entnehmen. Gemäß unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen. Bevor wir mit der Befragung beginnen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden hat aufgrund ihrer Erkrankung gebeten, dass ihre Fragen zum Thema Nummer 18 schriftlich beantwortet werden. Die Fragen hierzu wurden bereits eingereicht. Der Abgeordnete Daniel Peters hat zwischenzeitlich sein Thema Nummer 3 zurückgezogen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Finanzministers. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 1 zu stellen.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Guten Morgen, …

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Dr. Heiko Geue

Guten Morgen!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

... Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Landesregierung hat den Gewerkschaften am 18. September 2023 den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen zur beamtenrechtlichen Beteiligung mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Ziele des Gesetzentwurfs sind die rückwirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation und eine Steigerung der Attraktivität der Besoldung und der Versorgung zum 1. Januar 2023. Dafür soll der Gesetzentwurf, nachdem das so bekannt ist, insbesondere die folgenden Maßnahmen enthalten: Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R1 und R2 sollen um drei Prozent erhöht werden, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um zwei Prozent, alle anderen Erfahrungsstufen um ein Prozent. Und das wirkt sich auch auf die Versorgung aus. Und nach dem Willen der Landesregierung soll das aber nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und auch nicht für die B-Besoldung gelten. Das ist das, was bislang bekannt ist. Dann gibt es noch Prozentsätze für eine jährliche Sonderzahlung, die Erhöhung des Kinderzuschlags und einen einheitlichen Betrag für dritte und weitere Kinder, und auch der Sonderbetrag der Sonderzahlung soll erhöht werden. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines ausführlichen Dialogs zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften, und die Landesregierung hat dem DGB zugesagt, dass der Gesetzentwurf im Dezember 2023 im Kabinett beschlossen wird. Der aktuelle Zeitplan soll eine Kabinettsbefassung am 19. Dezember vorsehen, und ich frage die Landesregierung: Wird das Besoldungsstrukturgesetz am 19. Dezember gemäß der zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung vereinbarten Eckpunkte beschlossen werden?

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Tatsächlich ist es so, dass wir den Abstand im Besoldungsbereich, also für die Beamtinnen und Beamten, zum Bürgergeld tatsächlich wiederherstellen müssen. Durch die Erhöhung des Bürgergeldes schon zum Anfang dieses Jahres, aber auch noch mal Anfang nächsten Jahres ist der Abstand – da muss man immer schauen, niedrigste Besoldungsstufe, und bei Singles ist das nie ein Problem –, aber bei vierköpfigen Familien ist der Abstand nicht mehr gegeben. Wir haben die Situation, dass selbst, wenn wir den Tarifvertrag, der jetzt ja von den Ländern abgeschlossen ist, selbst, wenn wir den berücksichtigen, ist es so, dass wir in diesem Jahr nur noch einen achtprozentigen Abstand haben und im nächsten, wenn wir nichts tun würden, sogar nur noch einen einprozentigen Abstand. Das ist deutlich zu niedrig. Verfassungsgemäß vorgegeben sind 15 Prozent, und wir wollen natürlich über den 15 Prozent sein. Und deswegen haben wir das Besoldungsstrukturgesetz vorbereitet, Sie haben es gesagt, Verbändeanhörung haben wir auch schon gemacht mit den Gewerkschaften, und tatsächlich sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, dieses 3,2,1-Modell, was Sie gesagt haben, für die Anfangserfahrungsstufen. Die Erfahrungsstufenregelung gibt es nur in dem A-Bereich, in dem höheren B-Besoldungsbereich gibt es das gar nicht. Darüber hinaus – also deswegen ist das eine Regelung, die auch nach wie vor in der Diskussion steht –, auch die Sonderzahlungen, vor allen Dingen die Familienzuschläge, Kinderzuschläge, da wollen wir etwas machen, und wir wollen auch eine Veränderung vornehmen, weil wir da aus unserer Sicht nicht mehr dort sind, wo wir sein müssen. Im Moment ist noch dieses typische westdeutsche Familienmodell, der Ehemann arbeitet, die Ehefrau ist zu Hause, das gab es hier ehrlich gesagt nie im Osten, es ist aber lange vom Verfassungsgericht als Grundmodell verwendet worden. Wir wollen jetzt dazu übergehen, dass der zweite Ehepartner wenigstens mit 520 Euro monatlich mitberücksichtigt wird. Das ist natürlich etwas, was die Gewerkschaften nicht ganz so toll finden, aber sie akzeptieren es, die Lebensrealität ist immer schon hier so gewesen und es ist inzwischen in Westdeutschland ja auch in diese Richtung angekommen. Deswegen sind das auf jeden Fall Maßnahmen, die auch akzeptiert werden, die wir auch da besprochen haben. Unser Ziel bleibt es, im März in der Zweiten Lesung hier im Landtag zu sein. Ob wir den 19. Dezember im Kabinett erreichen oder nicht, es bleibt dieses Ziel, zeitnah das umzusetzen und entsprechend den Abstand auch herbeizuführen. Es ist eben so, Mecklenburg-Vorpommern, ich habe es gestern schon gesagt, wir haben eine sehr niedrige Personalausgabenquote, die niedrigste aller Bundesländer, aber wir haben leider eben auch, so was kommt ja nicht von alleine, wir haben die Situation, dass im Besoldungsbereich wir im Vergleich mit den anderen Bundesländern Nummer 14, Nummer 15 und Nummer 16 in der Rankingtabelle der Besoldung sind.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Frau Oehlrich, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Gerne.

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Birgit Hesse

Bitte!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Herr Minister, ich höre, da ist vieles noch offen. Ich höre, es ist noch offen, ob der Gesetzentwurf am 19. Dezember im Kabinett beschlossen wird, und ich höre, es ist noch offen, ob tatsächlich die vereinbarten Eckpunkte auch drinstehen werden in dem Gesetzentwurf, also insbesondere dieses 3,2,1-Modell. Könnten Sie das noch mal konkreter ausführen, bitte, welche Unterschiede der geplante Beschluss zu den mit den Gewerkschaften vereinbarten Eckpunkten aufweisen wird?

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Dr. Heiko Geue

Ja, geehrte Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete, wir haben nicht nur die Verbändeanhörung gemacht, sondern auch die Ressortanhörung und haben teilweise die Rückmeldung bekommen, dass Aspekte der vorgesehenen Regelungen verfassungsmäßig problematisch sein könnten. Und jetzt sind wir am Prüfen, wie wir das so gestalten können, dass wir dieses Abstandsziel, das wir hinbekommen wollen, unbedingt, das bleibt weiter, und da gibt es auch kein Rütteln an den Zusagen, weder gegenüber den Gewerkschaften und vor allen Dingen gegenüber den Beschäftigten selbst, dass wir die Ziele erreichen. Das müssen wir aber auch gründlich machen, damit wir da auf sicherem Grund sind, unsere Ziele erreichen und das verfassungsgemäß machen. Noch mal, es bleibt bei dem Ziel, im März in der Zweiten Lesung zu sein, und das werden wir auch schaffen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums Gesundheit und Soziales aus Rostock. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Der Finanzminister wird in Vertretung die Fragen zu den Themen 2 und 5 bis 9 beantworten. Die Fragen zum Thema Nummer 4 wird der Innenminister beantworten. Ich bitte nun den Abgeordneten Michael Meister, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.

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Michael Meister AfD

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Geue! Es geht um das Seniorenticket hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Auf der Internetseite der Landesregierung heißt es dazu, ich zitiere: „Das Abo-Ticket ist zum Preis von 29 Euro für alle Anspruchsberechtigten erhältlich. Berechtigt sind Seniorinnen und Senioren, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und 65 Jahre oder älter sind.“ Nun ist es so, dass sich ein Bürger an mich gewandt hat, der gerne dieses Seniorenticket haben möchte, es aber nicht bekommt. Und der Grund dafür ist eine negative Bonität. Genau das ist das Problem. Und auf mündliche Nachfrage bei dem Rostocker Nahverkehr wurde mir das eben auch bestätigt, dass man, wenn man eine negative Bonität hat, das eben nicht bekommt. Und nun ist die Frage, wie kann man diesem Mann helfen, dass er trotzdem ein solches Seniorenticket bekommt, oder muss er eben mit dem Stigma – in Anführungsstrichelchen – dieser negativen Bonität leben?

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Dr. Heiko Geue

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, Sie haben es gesagt, die Rahmenbedingungen für das Seniorenticket, 29 Euro, da ist ja jetzt auch das Deutschlandticket verbilligt, für die Senioren, ist das, glaube ich, eine richtig gute Maßnahme, und die wird auch nach den Verkaufszahlen, die ich hier sehe, sehr gut angenommen im Land. Also wir hatten im ersten Monat knapp 19.000 Abonnenten, und dann ging es aber schon los, seit September jeden Monat fast 30.000 oder sogar über 30.000 Abonnenten, also ein richtiger Erfolg. Aber tatsächlich, Sie haben recht, es gibt diese Bonitätsprüfung, weil natürlich ein Problem ist, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) die Verkehrsverbünde müssen das ja bezahlen und das Angebot muss ja irgendwo dann erbracht werden, und wenn dann der Nachgefragte die Bonität nicht hat und am Ende nicht bezahlen kann, dann bleiben die Verkehrsverbünde darauf sitzen, auf den Kosten. Das ist überall in Deutschland gleich geregelt. Deswegen gibt es diese Bonitätsprüfungen. Nach den Unterlagen, die ich hier habe, seit Verkaufsstart gab es rund 25.000 Bonitätsprüfungen, 406 Personen sind durchgefallen von den 25.000, also der eine, den Sie jetzt wahrscheinlich meinen, der ist einer der 406, also Ablehnungsquote von 1,6 Prozent. Und jetzt, das ist ja Ihre Frage, die möchte ich auch gerne beantworten, wenn eben diese negative Bonitätsprüfung dann denjenigen ereilt, kann er selbst Auskunft beantragen, und zwar per Post, kostenfrei, und dann gibt es auch im Internet, beim Verbraucherservice kann man bei Selbstauskunft auf einen Link klicken und das entsprechend machen. Soweit ich weiß, kann man auch irgendwo anrufen und sich da unterstützen lassen, aber da kann man das noch mal hinterfragen. Er muss es jetzt also nicht einfach nur ertragen, sondern er könnte, wie gesagt, entweder per Post oder per Internet sich ... (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wieso? Doch!

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Birgit Hesse

Einen Moment, bitte, Herr Minister! Sie müssen nicht auf den Zwischenruf antworten, Sie beantworten die Frage von Herrn Meister. Und Herr Meister hat jetzt noch mal die Gelegenheit, auch eine Nachfrage zu stellen.

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Michael Meister AfD

Ja, Sie haben es jetzt ja wortreich ausgeführt, aber wirklich die Frage konkret beantwortet, wie kann man jetzt dieser Person wirklich konkret helfen, die haben Sie halt nicht beantwortet, denn so ein Abo, das wird ja aus meiner Sicht normalerweise abgebucht. Und wenn es zu keiner Abbuchung kommt, dann sind da auch keine Kosten entstanden an sich.

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Dr. Heiko Geue

Na sicher! Ha, ha! (allgemeine Heiterkeit) Oh, Entschuldigung! Gut. Also, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, in welcher Welt leben Sie eigentlich?! Dann sind keine Kosten entstanden! Natürlich entstehen dann Kosten, weil so schnell, wenn ein Abbuchungsbeleg vorliegt, dann wird man zwei Monate mit Mahngebühren und Vollzug, das sind Kosten, die entstehen. Also das ist – wie gesagt, noch mal – bundesweit gleich geregelt. Es wird davon ausgegangen, dass ein finanzielles Risiko von rund 114 Euro je Nichtzahler besteht durch so eine Situation. Und das addiert sich dann schnell. Hier ist mir aufgeschrieben worden, Betrag von über 46.000 Euro. Noch mal, dem Mann kann geholfen werden, indem, wenn Sie mit ihm weiter Kontakt haben, sagen Sie, er kann eine Selbstauskunft beantragen, entweder per Post oder per Internet. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 4 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Pegel, ich befrage Sie zu den NATO-Militärinformationen aus Verschlussdrucksachendokumenten im öffentlich ausgelegten und online gestellten Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses für die Pipeline Nord Stream 2. Meine Frage ist: Hat das Bergamt Stralsund, das ja zu diesem Zeitpunkt dem Energieministerium und damit Ihnen als Energieminister unterstand, NATO- beziehungsweise Militärinformationen aus Verschlusssachendokumenten in den öffentlich ausgelegten und online verfügbaren Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses für die Pipeline Nord Stream 2 geschrieben und wurden diese Informationen erst nach einer Intervention durch die Bundeswehr nachträglich wieder entfernt?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst entschuldige ich den Kollegen Reinhard Meyer krankheitsbedingt und vertrete ihn gerne. In der Tat gehörte das Bergamt zum damaligen Geschäftsbereich, in dem ich mitarbeiten durfte, und hat das Planfeststellungsverfahren bearbeitet. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens waren Risikoanalysen zu betreiben und vorzulegen. Wie weit ein Übungsgebiet der Marine, das relativ nah zu den Leitungen lag oder davon durchkreuzt wird, da bin ich nicht ganz sicher, wie weit also dort Risiken bestehen, die möglicherweise gegen eine Planfeststellungsgenehmigung gestanden hätten. Die Bundeswehr selbst kannte das Verfahren bereits aus der Genehmigung von Nord Stream 1 und hatte den Anspruch erhoben, dass auch bei Nord Stream 2 erneut so eine Risikobewertung vorgenommen wird. Das tun dann externe Dienstleister im Auftrag des Vorhabenträgers, also der Nord Stream 2 AG, hier ein relativ renommierter Zertifizierer für maritime Dienstleistungen, der Germanische Lloyd. Dafür waren in der Tat gewisse Schusszahlen der Marine für Übungen, also wie viel Munition verschossen wird in Übungssituationen, erforderlich. Die sind bereitgestellt worden und sollten nicht veröffentlicht werden. Das war die Maßgabe, die die Bundeswehr an die Hand gab. Beim Schreiben des Planfeststellungsbeschlusses ist dann das Gutachten des Germanischen Lloyds wiedergegeben worden, weil damit mit dem Inhalt des Gutachtens überhaupt erst nachvollziehbar war, weshalb im Abwägungsprozess das Bergamt es für möglich hielt, dass kein Risiko besteht, oder davon überzeugt war, dass kein Risiko besteht, und deshalb eine Genehmigung erteilt werden konnte. Dieser nicht Entwurf, sondern fertige Planfeststellungsbeschluss wird dann an die Vorhabenträger, aber insbesondere an die Träger öffentlicher Belange versendet und zeitversetzt dazu hinterher öffentlich gestellt. Träger öffentlicher Belange ist zum Beispiel die Bundeswehr, die dann festgestellt hat, dass ein Versehen passiert ist, nämlich, dass konkrete Schusszahlen aus dem Gutachten des Germanischen Lloyds übernommen worden sind, damit aber Daten, die sie ursprünglich als Verschlusssachen gekennzeichnet hatte und nicht veröffentlicht wissen wollte. Die Bundeswehr hat sich dann an das Bergamt gewendet, auf das Versehen hingewiesen, und man hat dann die entsprechenden Datenblätter mit wenigen Schwärzungen in die Auslegung gegeben am ersten Tag der Auslegung. Nachdem die Bundeswehr das Signal gegeben hat, ist das auch entsprechend umgesetzt worden, sodass sowohl im Internet, das, was das Bergamt selber bereitstellt, als auch an den Auslegungsstellen auf Rügen und vor der Insel Rügen die Schwärzungen hinterlegt wurden.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, nur noch mal zum Verständnis. Also ja, das ist sozusagen so passiert, wie ich das gefragt habe. Das war erst öffentlich und dann wurde es nachträglich wieder rausgenommen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Ich habe nämlich, die Mitteilung des Bergamtes hat sich für mich anders gelesen, deswegen wollte ich das noch mal nachfragen. Und wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, das wäre dann auch meine Nachfrage, wurde dieser Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses, der diese geschützten Informationen zu dem Zeitpunkt im Klartext, also ungeschwärzt enthielt, auch direkt an die Nord Stream 2 AG gesendet sozusagen, sodass sie diese Information unabhängig von der öffentlichen Auslegung, diese Verschlusssacheninformationen also auch noch mal hatten oder schon vorweg hatten.

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Birgit Hesse

Herr Damm, Sie haben jetzt sehr geschickt zwei Nachfragen formuliert, aber ich gehe davon aus, der Minister wird es schaffen, auf eine zu antworten.

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Christian Pegel

Ich versuche, es als eine zu verstehen. Also erstens, Nord Stream als Vorhabenträger hat bereits die Daten mit Erlaubnis der Bundeswehr erhalten, als sie ins Begutachtungsverfahren gegangen sind, weil Nord Stream 2 den Germanischen Lloyd als Gutachter beauftragt hatte. Also dafür bestand ausdrücklich das Einvernehmen der Bundeswehr, weil Sie da offenbar in Sorge sind. Diese Daten sind Nord Stream übergeben worden und dann dem Germanischen Lloyd. Das war von der Bundeswehr genehmigt, und von daher, ja, auch Nord Stream kriegt dann den fertigen – nochmals, es ist kein Entwurf, sondern den fertigen – Planfeststellungsbeschluss, und zwar, bevor er ausgelegt wird, genau wie die Träger öffentlicher Belange, und hat damit auch ein Exemplar gehabt, aber bei Nord Stream jetzt undramatischer, weil da eben vorher die Erlaubnis erteilt worden war, wo ebenfalls entsprechende Daten veröffentlicht waren. Zu der Frage, wie Sie irgendwelche Hinweise des Bergamtes, die Sie vermutlich aus dem PUA-Unterlagen bereits gelesen haben, anders verstanden haben, kann ich nichts sagen. Ich kann Ihnen sagen, was die mir aufgeschrieben haben. Ich gehe jetzt mit der Vorbereitung des Ministerkollegen hier rein, weil ich diesen Sachverhalt aus eigener Erinnerung nicht kenne und deshalb ein Stück weit auf das abstellen muss. Ich kann Ihnen nur mitteilen, was ich gesehen habe. – Danke!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte den Abgeordneten Hannes Damm, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen, und hierzu bitte ich jetzt wieder den Finanzminister ans Rednerpult.

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Hannes Damm GRÜNE

Guten Morgen, Herr Minister! Wir hatten uns ja noch nicht begrüßt. Ich würde Sie gern befragen zum Genehmigungs- und Umsetzungsstand des LNG-Terminals Mukran. Da ist ja für die Anbindung der Pipeline des geplanten Terminals in Mukran ein Verbot von seeseitigen Bauarbeiten zum Schutz des Herings in der Laichzeit vom 1. Januar bis 15. April auch wieder in einer Genehmigung vorgemerkt worden oder als Bedingung aufgeschrieben worden. Meine Frage ist: Was passiert denn, wenn bis zum 31.12. die Rückverfüllung des Unterwasserrohrgrabens nicht beendet ist? Setzt das Land dann einen Baustopp durch oder ist eine Verlängerung des Bauzeitenfensters dann in die Heringslaichzeit hinein möglich?

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Dr. Heiko Geue

Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine Uhr ist schon hier losgegangen. Aber jetzt geht sie erst los. Vielen Dank! Also im Moment ist es so, dass es unsicher ist, ob die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis und die Plangenehmigung so rechtzeitig vorliegen werden, dass die Baggerarbeiten bis Ende des Jahres tatsächlich beauftragt und abgeschlossen werden können. Das ist offensichtlich wirklich ein Problem. Deswegen ist schon vereinbart worden, dass eine Zwischenlösung erarbeitet werden soll, bei der dann es möglich sein soll, dass es eine Inbetriebnahme zu Beginn des Jahres 2024, also vor diesem Zeitraum, den Sie gerade genannt haben, für zunächst ein FSRU geben soll. Es ist ja so, dass im Hafenbecken eine Vertiefung auf 13,25 Meter deswegen notwendig ist. Im Moment gibt es schon für große Bereiche eine Tiefe von 12,95 Meter, also das sind ja dann nur 30 Zentimeter, um die es dann jetzt noch mal gehen würde. Entsprechend könnte das Baggergut dann im Hafenbecken verklappt werden. Das wird im Moment geprüft, ob der Genehmigungsantrag entsprechend angepasst werden kann, mit Hochdruck geprüft, mir ist hier aufgeschrieben worden, bis zum 15.12., also das heißt, bis morgen.

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Birgit Hesse

Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, also meine Frage wurde jetzt nicht so richtig beantwortet, ob es dann also ein Problem gibt und auch, dass es wahrscheinlich nicht möglich sein wird, möglicherweise es abzuschließen. Ich habe jetzt eigentlich nicht mit Blick auf den Hafen gefragt, sondern mit Blick auf die Pipelineanbindung, und die braucht es ja auch nicht nur für zwei FSRU. Nehmen wir jetzt mal an, die Pipeline würde bis Ende des Jahres fertiggestellt werden, also das würde man schaffen. Andernfalls sehe ich auch eigentlich keine andere Lösung, als das dann weiterzubauen im nächsten Jahr. Die Frage war da eben, ob vor der Heringslaichzeit oder danach oder darin. Aber selbst dann stünden ja noch Zertifizierungs- und Druckprüfungen aus. Davon war ja bei Nord Stream 2 zum Beispiel auch die Rede. Und es wurde dann erklärt, dass der Genehmigungsantrag für die Hafenanlagen, auf den Sie sich jetzt bezogen haben, bis Ende des Monats abschließend bearbeitet werden soll durch Minister Backhaus. Da wäre jetzt meine Nachfrage, also welche Auswirkungen die Verzögerung auf die vollständige Inbetriebnahme bis Frühjahr 2024 auf die Bewertung der Notwendigkeit des Terminals für die Versorgungssicherheit hat, vor dem Hintergrund, dass ja der aktuelle Winter gerade der knappste sein soll, bevor die Versorgungslage sich in den nächsten Jahren immer weiter entspannt, also bei der Abwägungsentscheidung der Behörde.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium – das wird ja übrigens von einem Parteifreund von Ihnen geleitet – noch mal die Begründung gekommen ist, dass die FSRU und die LNG-Terminals notwendig sind, um die Gasmangellage abzuwenden. Alles Weitere, was Sie hier gefragt haben, dazu fehlen mir jetzt die Informationen. Das müsste dann schriftlich vom Wirtschaftsministerium nachgereicht werden.

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Hannes Damm GRÜNE

Danke!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte den Abgeordneten René Domke, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

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René Domke FDP

Ja, schönen guten Morgen! Vielen Dank, Frau Präsidentin! Schönen guten Morgen, Herr Minister, der ja heute ausgesprochen fröhlich ist, nachdem er den Haushalt durch hat. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Dr. Heiko Geue

Können Sie vielleicht nachvollziehen, genau.

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René Domke FDP

Vielen Dank, dass Sie den Kollegen vertreten! Mir geht es darum, der Wirtschaftsminister hat ja immer wieder angekündigt, im Rahmen seines Tourismusgesetzes eine Tourismusabgabe in Mecklenburg-Vorpommern einführen zu wollen, und ich hätte ganz gerne von Ihnen gewusst, wo Sie oder wie Sie die Wechselwirkung mit der Übernachtungssteuer auf kommunaler Ebene sehen.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Genau, Sie haben ja die zwei Instrumente jetzt schon aufgerufen, Tourismusabgabe und diese sogenannte Bettensteuer. Und der Unterschied ist ja nun, oder mal anders formuliert, wir haben ja in den Tourismusstädten logischerweise ganz andere Herausforderungen an die Infrastruktur, weil zeitweilig, also in der Hochsaison, auch in mancher Nebensaison sehr viele Menschen dort sind. Und entsprechend ist natürlich eine andere Aufwendung da als bei anderen Gemeinden, die ja vielleicht mal einen Touristen sehen, aber wo das nicht so intensiv ist. Und deswegen gibt es ja überhaupt diese Instrumente Tourismusabgabe und, ich sage mal, Bettensteuer, sprechen wir gleich darüber. Die Tourismusabgabe hat den klaren Vorteil, dass die Einnahmen, die damit erzielt werden, tatsächlich verwendet werden, um eben diese Art von Infrastruktur vor Ort dann auch finanzieren zu können, damit das dann auch gemacht wird. Bei der Bettensteuer ist es so – und da haben wir ja auch unterschiedliche, die ist dann auch wieder für normale Leute und für Geschäftsreisende, da gibt es dann auch wieder Unterschiede, aber egal wie –, die Einnahmen, die über eine Steuer kommen, Herr Abgeordneter, Ihnen brauche ich es nicht lange zu erklären, aber die gehen natürlich dann in den Gesamthaushalt der jeweiligen Kommune und können verwendet werden, wie immer man meint, also zum Beispiel auch zum Ausgleich des kommunalen Haushaltes, wie auch immer, sagen wir mal, die Lücke dann entstanden ist. Und damit gibt es hier eine klare Einschätzung des Wirtschaftsministeriums, die mir aufgeschrieben worden ist, wie ich durchaus auch teile, dass die Bettensteuer der touristischen Wettbewerbsfähigkeit schadet. Und deswegen sieht der Minister Meyer das ganz klar so, dass er eine gerechte, transparente und hinreichend und langfristig stabile Tourismusfinanzierung in M-V sichern will, dass er deswegen an der Einführung eines Tourismusgesetzes arbeitet, und dieses soll durch gäste- und unternehmensbezogene Abgaben erfolgen, die dann im Gegensatz zur Bettensteuer zweckgebunden für den Tourismus eingesetzt werden können. Ich glaube, die Stoßrichtung ist klar. Deswegen arbeitet er an dem Gesetz, und das ist das, was mir aufgeschrieben worden ist.

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Birgit Hesse

Herr Domke, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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René Domke FDP

Ja, sehr gern. Das hat das Bundesverfassungsgericht ja entschieden, dass die Übernachtungssteuer noch ausgedehnt werden kann, auch auf berufliche Übernachtungen. Das war vorher nicht so. Das heißt, es ist eine hohe Einnahmequelle für einige Städte und Gemeinden inzwischen geworden. Ich bin – nur so am Rande –, ich bin eher da bei Ihnen, dass wir diese Aufwandssteuer jetzt nicht auch zusätzlich bräuchten. Aber wie will jetzt genau der Minister denn verhindern – denn wir sind ja immerhin im Bereich des Steuerfindungsrechtes der Kommunen, der kommunalen Selbstverwaltung, das ist eine Aufwandssteuer, die die Kommunen ja selber erheben dürfen –, wie wollen Sie diesen Konflikt lösen? Sie werden mit einer landesweiten Tourismusabgabe ja weniger das Steuerfindungsrecht suspendieren können der Kommunen. Wie will man diesen Konflikt lösen, oder sehen Sie nicht die Gefahr, dass am Ende eine Doppelbelastung entstehen kann?

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Dr. Heiko Geue

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Also tatsächlich ist es ja so, dass in Greifswald, Stralsund, Wismar und Schwerin die Bettensteuer gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern erhoben wird, in Greifswald, Stralsund und ab 2024 geplant auch in Wismar für Geschäftsreisende, in Schwerin scheint es nicht so viele Geschäftsreisende zu geben. Na, ich sage jetzt mal, auf jeden Fall ist das bisher nicht geplant. Und mir ist hier nur aufgeschrieben worden, das Problem wird offensichtlich klar gesehen im Wirtschaftsministerium. Das würde ich auch so sagen. Man muss echt aufpassen, dass da nicht eine Doppelbelastung am Ende entsteht. Und hier steht, hier muss, also hier bei dem Tourismusgesetz muss auch der Umgang mit der Bettensteuer in Mecklenburg-Vorpommern geregelt werden, denn die Gäste dürfen nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Ihre Frage war jetzt: Wie kann man das denn im Vergleich zu einem Bundesgesetz regeln? Da bin ich jetzt leider auch nicht wirklich sprachfähig, da müssten Sie vielleicht noch mal bilateral das Wirtschaftsministerium fragen, wie die das planen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte die Abgeordnete Jutta Wegner, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.

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Jutta Wegner GRÜNE

Guten Morgen und vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Geue, meine Frage geht zu den Baugrunderkundungen an der B 96 im Rahmen der Planungen. Für den Ausbau der B 96 wurden in den letzten Wochen umfangreiche Bodenerkundungen vorgenommen. Meine Frage dazu ist: Welchem Ziel dienten diese Bodenerkundungen?

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Dr. Heiko Geue

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Tatsächlich, das ist so, diese Bundesstraße B 96 in diesem Bereich zwischen Neubrandenburg und bis Neustrelitz, also diese ungefähr 20 Kilometer, da sind Bohrungen auf dem Streckenzug veranlasst worden. Mir ist aufgeschrieben worden, diese Baugrunduntersuchungen, die sind notwendig wegen Standorten von Bauwerken, dass man das macht. Ich sage Ihnen schon gleich, ich habe keine Ahnung, welche, wenn das Ihre nächste Frage sein sollte. Ich kann Ihnen nur sagen, was passiert ist. Es sind von Februar bis Juni dieses Jahres schon Erkundungen mit Kleinbohrtechnik gemacht worden. Da geht es bis maximal 10 Meter Tiefe. Und dann ist jetzt geplant fürs nächste Jahr, Januar bis April noch mal mit Großbohrtechnik hinterherzugucken. 30 Aufschlusspunkte bis maximal 30 Meter Tiefe, das soll noch mal durchgebohrt werden und dann ausgewertet werden. Aber, wie gesagt, ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie jetzt fragen, wozu, wenn das Ihre Frage ist, dann müssten Sie das auch noch mal schriftlich stellen.

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Birgit Hesse

Frau Wegner, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Jutta Wegner GRÜNE

Ja, tatsächlich.

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Birgit Hesse

Nur zu!

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Jutta Wegner GRÜNE

Ich habe kurz überlegt, ob ich zurückziehe und es das nächste Mal noch mal tue, weil ich Sie auch nicht hier in Verlegenheit bringen wollte. Aber vielleicht können Sie die zweite Frage beantworten. Ich bin angesprochen worden von Menschen, die sich mit den Ausbauplanungen intensiv beschäftigt haben, die auch den Streckenverlauf, den geplanten und bislang veröffentlichten Streckenverlauf kennen, und die haben darauf hingewiesen, dass Bohrungen auch an Stellen erfolgt sind, die abseits des bislang bekannten Trassenverlaufs sind. Und meine Frage wäre dazu, ob Sie mir Auskunft geben können, wie denn da ein künftiger Verlauf möglich ist, also geplant ist möglicherweise.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Dazu ist mir tatsächlich gar nichts aufgeschrieben worden. Also ich weiß deswegen auch gar nicht, ob diese Information stimmt, aber das ist ja auch Ihre Frage. Deswegen wäre meine Bitte, einfach das schriftlich noch mal im Wirtschaftsministerium einzureichen, damit Sie da eine fundierte Antwort bekommen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister, auch für die kollegiale Einigung. Ich bitte Frau Wegner jetzt, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.

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Jutta Wegner GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Dr. Geue, im „Nordmagazin“ am 3. Dezember wurde über die Zugfahrt eines jungen behinderten Menschen berichtet, der sich sehr gefreut hat, dass im Rasenden Roland ein barrierefreier Waggon zur Verfügung gestellt wird, mit dem auch er als Rollstuhlfahrender die Bahn nutzen kann. Also das heißt ja nicht, dass man einen normalen Waggon nicht nutzen kann, aber das war für ihn eine Besonderheit, weil er allein in den Waggon kommen kann. Das ist sonst nicht üblich. In einem Nebensatz erwähnte er – und das ist dann aber meine Frage –, dass er zum Beispiel in der Usedomer Bäderbahn überhaupt nicht mitfahren könne. Und meine Frage dazu ist: Welche Festlegungen trifft die Landesregierung in ihren Verkehrsverträgen, damit eine barrierefreie Nutzung des Regionalverkehrs in M-V möglich ist?

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Dr. Heiko Geue

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Die Usedomer Bäderbahn ist, soweit ich weiß, natürlich eine Privatbahn. Das ist dann noch mal eine weitere Herausforderung. Mir ist hier als Grundlage – man weiß ja nicht ganz genau, was für Fragen kommen – noch mal mitgegeben worden, dass im Moment ein neues Bahnsteighöhenkonzept gegeben worden ist und dass das Land über eine Rahmenvereinbarung zur Modernisierung von Personenbahnhöfen, also eher über diesen Bahnhofsaspekt, unterwegs ist, um die Bahnhöfe entsprechend zu ertüchtigen, dass die richtige Höhe immer da ist, weil das ist ja das technische Problem letztendlich, dass automatisch dann ausgefahren werden kann, eine Rampe und die Bahnsteighöhe dann auch da entsprechend passt. Da ist man also dran. Im Jahr 2024 soll ein Großteil der Stationen auf der Strecke Neustrelitz–Neubrandenburg–Stralsund auf die neue Bahnsteighöhe, 76 Zentimeter über Schienenoberkante, angehoben werden, und entsprechende Fahrzeuge sind ab Dezember 2026 im Einsatz. Also so richtig ist es jetzt nicht die Antwort auf Ihre Frage, aber zeigt, die Verkehrsbetriebe und das Land sind da dran.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Frau Wegner, möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen?

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Jutta Wegner GRÜNE

Ich glaube, ich stelle die Frage 2 dann auch lieber schriftlich.

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Dr. Heiko Geue

Gerne, genau.

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Ich bitte nun die Abgeordnete Sabine Enseleit, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 9 zu stellen.

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Sabine Enseleit FDP

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! In dem Antrag „Arbeitsmarktanalyse und Fachkräftestrategie für Mecklenburg-Vorpommern entschlossen anpacken“ hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, ich zitiere, „zeitnah eine aktuelle, regionalspezifische Arbeitsmarktanalyse zu beauftragen“, und weiterhin „die Ergebnisse der regionalspezifischen Arbeitsmarktanalyse bei der Erarbeitung der Fachkräftestrategie des Landes einzubeziehen“. In der Pressemitteilung vom 26. Juni 2023 erklärt der Wirtschaftsminister, dass die vollständigen Ergebnisse der Arbeitsmarktstudie für Mecklenburg-Vorpommern für das vierte Quartal 2023 geplant sind. Meine Frage daher: Wann werden die Arbeitsmarktanalyse sowie die Fachkräftestrategie dem Landtag vorgelegt?

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich denke, wir sind uns einig, Fachkräftemangel ist eines der drängendsten Probleme, die wir im Land haben, und deswegen ist es wichtig, dass eine Strategie erarbeitet wird. Ich denke, der Ansatz des Wirtschaftsministeriums ist da auch goldrichtig, nicht das im stillen Kämmerlein zu machen und Sie alle dann plötzlich mit irgendeiner Strategie zu überraschen, sondern alle Beteiligten, die dazu eben auch kompetent ihre Meinungen und ihre Perspektive einbringen können, an einen gemeinsamen Tisch zu bringen. Und das ist ja gemacht worden. Es gibt diesen externen Beirat Fachkräfteanalyse mit allen Wirtschaftsverbänden und anderen, und die treffen sich immer. Sie haben gerade eine Pressemitteilung erwähnt vom 26. Juni. Da gab es eine entsprechende Sitzung des Beirats, da schon die dritte Sitzung. Und auf der wurde dann auch diskutiert über die Arbeitsmarktanalyse, die Sie angesprochen haben. Es gibt diese von Prognos AG, die eben auch differenziert nach Regionen zeigt, wie die Problematik sich in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt. Und auf der Basis dieser Arbeitsmarktanalyse und der Debatten dazu ist inzwischen eine Strategie, ein Entwurf einer Strategie erarbeitet worden, der ist auch verschickt worden am 7. November an alle Beteiligten aus diesem Beirat. Und da ist darum gebeten worden, bis zum 8. Dezember Rückmeldung zu geben. Und tatsächlich gab es auch – hier ist mir aufgeschrieben worden – rund 20 Änderungs- und Ergänzungswünsche. Der aktuelle Stand ist so, dass sie jetzt natürlich ausgewertet werden und diskutiert wird im Ministerium, was man wie davon übernehmen möchte. Und dann möchte man, dass in der nächsten Sitzung des Beirats – und die ist geplant für 29. Januar nächsten Jahres, also relativ zeitnah – das dann diskutiert wird und dann auch die finalisierte Fachkräftestrategie vorliegt. Mir ist leider nicht aufgeschrieben worden, wann das Wirtschaftsministerium plant, dann auch hier im Planum die Strategie zu diskutieren. Aber ich denke mal, sobald sie vorliegt, wird das Ministerium selber auch ein Interesse daran haben, hier im Parlament darüber zu berichten und das zu diskutieren.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Frau Enseleit, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung) Bitte!

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Sabine Enseleit FDP

Also verstehe ich Sie richtig, dass wir dieses Jahr kein Ergebnis mehr bekommen, so, wie der Wirtschaftsminister das angekündigt hat, sondern wahrscheinlich, ich würde mal vermuten, frühestens im ersten Quartal 2024?

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich gehe ganz sicher vom ersten Quartal aus, also außer, es gibt da jetzt noch mal größere Differenzen. Also es ist mir aufgeschrieben worden, wie gesagt, Ende Januar die nächste Sitzung. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass die Rückmeldungen aller Beteiligten auch wirklich gut überlegt und ausgewertet werden und auch aufgenommen werden. Nichts ist schlimmer als ein Beteiligungsprozess, bei dem am Ende gesagt wird, na ja, es war nett, dass ihr euch gemeldet habt, wir haben aber jetzt keine Zeit, wir hatten die Zusage bis Ende des Jahres, und wir waren es nicht. Ich glaube, die paar Wochen können wir uns alle miteinander nehmen. Das Problem läuft uns ja leider nicht weg, und ich gehe ganz sicher davon aus, dass es dann zeitnah auch hier diskutiert wird.

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Birgit Hesse

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister, für die Vertretung des Wirtschaftsministers! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Backhaus! Ich würde Sie befragen zu den monatlichen Holzliefermengen der Landesforsten MV an die Ilim Nordic Timber GmbH von 2021 bis heute. Meine Frage ist schlicht: Wie viele Festmeter Holz liefert der Landesforst MV auf welchen vertraglichen Grundlagen von Anfang 2021 bis heute jeweils pro Monat an die Ilim Nordic Timber beziehungsweise an das Werk in Wismar, und gab es eine Änderung der Liefermengen um den Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 herum?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Damm! Ich will noch mal eins feststellen: Ich bin sehr froh, dass wir dieses Holzsägewerk nach Wismar geholt haben. Und ich darf auch noch mal feststellen, dass an den beiden Standorten, nämlich in Bayern und in Mecklenburg-Vorpommern, insgesamt 950 Beschäftigte einen gut bezahlten Job haben. Und ich selber war an der Ansiedlung dieses Unternehmens beteiligt, und für die Landesforst ist das ein großer Erfolg. Ich will das mal ausdrücklich sagen. Und Sie sprechen ja so ein bisschen wahrscheinlich auch die Situation der Gesellschafterstruktur an. Ich will hier heute noch mal feststellen, dass die Gesellschafterstruktur dieses Unternehmens sehr, sehr eindeutig ist. Im Übrigen möchte ich Ihnen auch noch mal mit an die Hand geben … (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie wärs mal mit einer konkreten Antwort?!) Ich möchte Ihnen auch noch mal an die Hand geben, weil DIE GRÜNEN … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Minister, ganz kurz! Ich möchte kurz unterbrechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Minister hat jetzt zur Beantwortung der Frage eine gewisse Redezeit. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Er darf also sehr wohl auch seine Antwort einleiten, und ich gehe davon aus, dass er dann auch konkret auf die Frage von Herrn Damm antworten wird. Bitte, Herr Minister!

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Dr. Till Backhaus

Ich glaube – im Übrigen noch mal ausdrücklich aufgrund des Einwandes –, dass die Menschen in diesem Lande auch ein Recht darauf haben zu erfahren, welche Unternehmen hier gut bezahlte Jobs liefern und auch umsetzen und im Übrigen auch zur Wertschöpfungskette in diesem Lande beitragen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ich betone, betone noch mal: Es hat einen Gesellschafterwechsel gegeben. Und auch die Anwürfe, die immer wieder in der Presse waren, treffen aus meiner Sicht nicht zu. (René Domke, FDP: Wo sind denn die Spenden hingeflossen?) Zu den Liefermengen, Punkt 1, wir haben natürlich Veränderungen in den letzten Jahren erfahren, und diese Ursachen sind ausschließlich aus meiner Sicht tatsächlich mit den Wetterkapriolen zu sehen. Wir haben Sturm und Windwurf in Deutschland gehabt in Größenordnungen. Und ich will mal Beispiele nennen: Wir haben im April 2021 zum Beispiel 24.482 Festmeter geliefert aus der Landesforst, und im April 2022 aufgrund der Kalamitäten deutschlandweit – es ist nicht nur Holz aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern die Bundesländer Niedersachsen, die sehr viel Monokultur haben, und Sachsen-Anhalt liefern ja auch nach Wismar – sind es 34.422 Festmeter gewesen, und in 2023 normalisiert sich das wieder, da sind es 18.337 Festmeter gewesen. Insofern darf ich noch mal festhalten, dass insbesondere die Schadholzsituation zu einer doch deutlich höheren Kapazitätsnotwendigkeit geführt hat. Und ich bin persönlich sehr, sehr froh darüber, dass wir das Schadholz – wenn das nicht so schnell wie möglich aus den Wäldern herausgenommen wird, ist natürlich die Situation, auch was den Borkenkäfer anbetrifft, Sie werden das hoffentlich wissen, dramatisch auch für den Restwaldbestand –, wenn dieses Kalamitätsholz schnell aus den Wäldern herausgeholt wird.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, bitte! Und das geht ein bisschen in die Richtung von meiner Kollegin Frau Oehlrich und dem Zwischenruf. Ich hatte ja gefragt, konkret – und das ist ein bisschen schwierig, wenn also die Antworten nicht auf die Frage sich beziehen – nach den Liefermengen der Landesforst M-V. Jetzt haben Sie mir Liefermengen gesagt von allen möglichen Bundesländern zusammen, und da ist irgendwo dann die Zahl für M-V mit dabei und drunter gemischt und kann man nicht mehr rausfinden.

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Dr. Till Backhaus

Entschuldigung!

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Hannes Damm GRÜNE

Deswegen ist meine Frage sehr konkret, was monatlich – und meinetwegen sagen Sie nicht alle Monate, sondern halt zwei, drei Auszüge – in den Jahren 2021, 2022 und 2023 an die Ilim Timber GmbH geliefert worden ist von der Landesforst M-V.

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Dr. Till Backhaus

Ich will noch mal ausdrücklich sagen: Die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe – ich habe den Komplex dieses Unternehmens genannt –, und die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe beispielhaft, sind die Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Katy Hoffmeister, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.

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Katy Hoffmeister CDU

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Ich will mit Ihnen den Semesterstart an unseren Hochschulen reflektieren, und zwar zwei Effekte, einmal die Frage des Rückgangs der Gesamtstudierendenzahlen in unserem Land und zum anderen der Studienanfänger, denn beides ist besorgniserregend. Während ich für die Frage des Rückganges durchaus eine Begründung sehen könnte der Gesamtstudentenzahl – die liegt ja auf der Hand, also Corona-Effekte haben sich ausgewirkt durch Verzögerung der Semester und auf der anderen Seite sicherlich auch die Frage des Studienbeginns –, ist aber aus meiner Sicht die Zahl dramatisch, wenn wir uns angucken, wie viel Studenten tatsächlich ihre Tätigkeit bei uns an den Hochschulen aufgenommen haben, weil wir da von einem Rückgang von 16,7 Prozent reden. Und wir gehen zurück bei 2023/24 auf das Vergleichsjahr 2020/21, was aus meiner Sicht auch seriös ist, weil wir in den nachfolgenden Abgängerzahlen zur Hochschulreife durchaus Effekte wie G8/G9-Wechsel hatten, wenn wir uns das bundesweit angucken. Deshalb ist meine Frage an Sie: Wie erklären Sie den Rückgang der Neuanfänger an den Hochschulen hier? Und die zweite Frage liegt auf der Hand, die stelle ich aber auch gern danach: Was tun wir dagegen, damit wir bundesweit auf dem Niveau bleiben, was, glaube ich, angemessen ist?

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Hoffmeister! Also ich gehe davon aus, dass dann die erste Frage die tatsächliche Frage ist, und die zweite dann gleich die Nachfrage ist, die Sie mitgestellt haben. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Hoffmeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst mal was zu den Zahlen sagen. Also wir haben jetzt die Zahlen für das letzte, also das laufende Semester, das sind erst mal akkumulierte vorläufige Zahlen, die sind ja noch nicht die offiziellen Zahlen, die erst mal das Bild ergeben, dass wir im Vergleich zum Vorjahr bei den Erstsemestern einen Rückgang von 2,3 Prozent haben und insgesamt 3,4 Prozent im Vergleich zum vergangenen Semester. Und das sage ich deswegen – ich weiß, Sie haben ja extra den Vor-Corona-Effekt auch angesprochen –, ich sage das aber deswegen, weil es einen Trend zeigt dahin, dass wir wieder mehr Studierende ins Land bekommen. Jeder Rückgang ist besorgniserregend, und da teile ich Ihre Ansicht, aber ich möchte jetzt einfach noch mal die 16 Prozent ein bisschen auch ins Lot rücken. Die Frage, die erste Frage: Wie erklären wir uns das? Das hat natürlich einen Grund, haben Sie schon genannt, es gibt immer noch Corona-Effekte. Wir haben jetzt aber natürlich auch die demografische Entwicklung. Wir haben auch, wenn man sich das mal bei uns im Land anguckt und wenn wir bei uns im Land mal schauen, weniger Landeskinder. Wir sind also darauf angewiesen, dass viele aus den anderen Bundesländern kommen und auch aus den Ländern drum rum, also auch ausländische Studierende. Und deswegen, jetzt komme ich zur zweiten Frage oder, ja, zur zweiten Antwort: Was tun wir dagegen? Erstens ist natürlich sehr sinnvoll und notwendig, dass wir ein attraktives Studienangebot haben im Land. Wir haben gerade in den letzten Jahren ja auch viele neue Studiengänge, moderne Studiengänge eingerichtet. Ich sage nur mal das Beispiel, einmalig in ganz Deutschland ist die Ausbildung zum Lotsen an der Hochschule Wismar. (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, aber wir haben im Bereich der Bauingenieure viel gemacht. Das BLU-Konzept – das zeigt sich – wird unglaublich gut nachgefragt. Da ist also auch eine steigende Anzahl an Studierenden in dem Bereich natürlich zu sehen. Wir müssen – und das tun einerseits die Hochschulen, für sich zu werben – auch in den ersten Semestern natürlich Einführungsseminare anbieten, Einführungsbereiche, das ist ein wichtiger Punkt. Es gibt von uns die Kampagne „Studieren mit Meerwert“. Wir haben natürlich in dem ganzen Bereich auch Marketingkampagnen, hochschulübergreifende Maßnahmen. All das sind wichtige Punkte. Und wir haben gestern ja den Haushalt beschlossen. Ein Punkt ist auch, dass das Umfeld für die Studierenden gut ist. Also wir stärken die Studierendenwerke, mit dem neuen Haushalt legen wir oben drauf was für die Studierendenwerke. Das ist ein wichtiger Punkt. Insofern müssen wir unsere Hochschullandschaft insgesamt attraktiv machen, dass diese in den letzten Jahren rückgehenden Zahlen auch wieder ansteigen können.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich möchte Sie befragen zur Position der Landesregierung zur Forderung nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Hochschulen M-Vs in den jetzt nicht mehr ganz aktuellen sozusagen oder gerade jüngst noch aktuellen Tarifverhandlungen. Und zwar ist meine eigentliche Frage erst mal: Wie bewertet die Landesregierung das Verhandlungsergebnis mit Blick auf die Statusgruppe der studentischen Beschäftigten?

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Bettina Martin

Ich antworte jetzt einfach. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Damm! Wie Sie wissen, die Tarifverhandlungen werden nach der Geschäftsordnung der Landesregierung vom Finanzministerium geführt und wurden ja auch geführt. Das WKM war folglich nicht bei den Verhandlungen selbst dort eingebunden. Wir haben im Koalitionsvertrag uns ja eine klare Aufgabe gegeben, dass sich die Landesregierung innerhalb der Tarifgemeinschaft der Länder für einen landeseinheitlichen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte auf dem Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder, TVL, einsetzt. Die – wie Sie es ja selbst gesagt haben – Verhandlungen sind, waren am Laufen. Da gibt es ein Ergebnis. Die Forderung der Gewerkschaften, der wir uns ja im Koalitionsvertrag angeschlossen haben, nach einem Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte war dort auch Verhandlungsgegenstand. Und vor ein paar Tagen, also am 09.12., wurde folgendes Verhandlungsergebnis erzielt: Ich erwähne gleich vorab, ein Tarifvertrag wurde nicht verhandelt, das war nicht Verhandlungsergebnis. Für die studentischen Beschäftigten wurden folgende Vereinbarungen getroffen, nämlich eine Mindestvertragslaufzeit, mindestens ein Jahr oder in der Regel ein Jahr. Wir haben ein Mindestentgelt, vorher war es ja ein Höchstentgelt, jetzt wird nach einem Mindestentgelt geregelt. Das sind bei studentischen Beschäftigten für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ab dem Sommersemester 2024 mindestens 13,25 Euro und dann ab 2025 13,98 Euro, also über dem Mindestlohn liegend. Es gibt dann auch die Vereinbarung, dass die Tarifvertragsparteien in der nächsten Tarifrunde erneut über die Anpassung der Mindestentgelte auch sprechen werden. Ihre Frage war, wie wir das einschätzen. Ich halte das für ein akzeptables Ergebnis, es verbessert die Situation der studentischen Hilfskräfte. Wie gesagt, wir hatten uns im Koalitionsvertrag etwas anderes vorgenommen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, bitte! Also Sie haben ja jetzt gesagt sozusagen, dass es kein Tarifvertragsergebnis gibt. Es gibt jetzt diese schuldrechtliche Vereinbarung, aus der Sie zitiert haben, mit den Mindestvertragslaufzeiten, die allerdings auch unterschritten werden können, und die Stundenlöhne. Problem ist, bei der tarifvertraglichen Regelung könnte man das einklagen, das Verhandlungsergebnis, bei der schuldrechtlichen Vereinbarung zum Beispiel nicht. Und Sie haben ja auch selbst auf den Koalitionsvertrag und seine Ziele da abgestellt. Deswegen meine Nachfrage so ein bisschen, Sie bewerten das Ergebnis ja erst mal als Verbesserung, Frage für mich: Sieht die Landesregierung weiterhin jetzt Handlungsbedarf, auch mit Blick auf den Koalitionsvertrag, und gibt es Pläne, deswegen eine Landeslösung für die studentischen Beschäftigen zu finden, solange, wie es keine Regelung im Rahmen des bundesweiten TVL gibt, also so ähnlich wie in Hessen zum Beispiel?

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Bettina Martin

Es gibt ja auch im Koalitionsvertrag noch einen Nachsatz, der für uns gilt, weil Sie gesagt haben, die Einigung ist ja auch, dass man unterschreiten kann. Im Koalitionsvertrag heißt es außerdem: „Davon unbenommen sollen die derzeitigen Höchstsätze bei der TdL ausgereizt und mögliche Unterschiede der Tarifgebiete West und Ost aufgehoben werden.“ Das ist aufgehoben, West-Ost, aber wir werden uns jetzt das genau angucken, wie wir die bestmögliche Lösung für unsere Studierenden im Land erreichen können. Haben Sie Verständnis! Das ist am 09.12. gefallen, das Ergebnis, ich kann Ihnen jetzt da noch nichts Konkretes sagen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte jetzt die Abgeordnete Sabine Enseleit, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Ministerin! Meine Frage zielt auf das Landeshochschulgesetz. In der Jahresplanung des Ministeriums, die dem Ausschuss Anfang des Jahres vorgestellt wurde, ist als Ziel formuliert, dass das Kabinettsverfahren zum Landeshochschulgesetz im Herbst beginnt. Wie ist der aktuelle Stand, und wann wird der Gesetzentwurf in den Ausschuss beziehungsweise ins Parlament eingebracht?

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Enseleit! Wir sind mitten in den Gesprächen zum Landeshochschulgesetz. Wir haben bereits 2022 im November uns mit den Hochschulrektoren und den -rektorinnen zusammengesetzt und gesagt, es gibt ja ein paar klare Aufgaben im Koalitionsvertrag, aber wenn wir das Gesetz anfassen, dann fassen wir es dort an, wo auch rechtliche Hürden für die Wissenschaft abzubauen sind und Herausforderungen der Zukunft zu begegnen ist. Insofern haben wir erst mal den Bedarf mit den Hochschulen beraten. Wir hatten jetzt gerade auch noch mal eine Beratung dazu. Wir werden jetzt darangehen, die Eckpunkte zusammenzufassen, die auch selbstverständlich dann in der Öffentlichkeit und im politischen Raum beraten, um dann das in diesem, also in dem kommenden Jahr auch das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Sabine Enseleit FDP

Ja, danke schön!

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Birgit Hesse

Bitte!

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Sabine Enseleit FDP

Dann wäre meine Frage: Was schätzen Sie, wann ungefähr wird das sein? Also können wir damit rechnen, dass wir im ersten Quartal dann das Gesetz im Ausschuss behandeln und im Parlament?

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Bettina Martin

Also ich würde sagen, ich kann Ihnen auf alle Fälle zusagen, dass bis zur Sommerpause wir das Gesetz, den ersten Entwurf im Ausschuss behandeln.

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Sabine Enseleit FDP

Danke!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte jetzt Frau Enseleit, die Frage zum Thema Nummer 14 zu stellen.

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Sabine Enseleit FDP

Genau, die ist ähnlich. In der Jahresplanung des Ministeriums, die dem Ausschuss Anfang des Jahres vorgestellt wurde, ist das Ziel formuliert, dass das Kabinettsverfahren zum Lehrerbildungsgesetz ebenfalls im Herbst beginnt. Auch da wäre meine Frage: Wie ist der aktuelle Stand, und wann wird der Gesetzentwurf in den Ausschuss beziehungsweise ins Parlament eingebracht?

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Enseleit! Auch in diesem Bereich sind wir in intensiven internen Abstimmungen. Wir stimmen uns mit dem ebenfalls beteiligten Bildungsministerium sehr eng ab, weil dort natürlich auch Regelungen getroffen werden, während wir dieses gemeinsam voranbringen wollen. Wir haben im Jahr 2022 einen sehr intensiven Stakeholderprozess durchgeführt bei der ZAB mit den unterschiedlichen Beteiligten am Tisch, haben dann intensive Gespräche auf Fachebene erst mal geführt. Wir sind jetzt so weit, dass wir die Eckpunkte erst mal intern, auch natürlich gemeinsam mit dem Bildungsministerium beraten. Und Sie werden sicherlich auch einen ersten Entwurf in den nächsten Monaten zu Gesicht bekommen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Frau Enseleit, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung) Bitte!

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Sabine Enseleit FDP

Auch da wäre meine Frage dann: Können wir im ersten Quartal damit rechnen, dass wir da den Entwurf bekommen?

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Bettina Martin

Ich hoffe, aber ich würde Ihnen zusagen, dass wir es bis zum Sommer, zur Sommerpause da haben.

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Sabine Enseleit FDP

Danke schön!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Katy Hoffmeister, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 15 zu stellen.

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Einen schönen guten Morgen! Uns verbindet beide im Landkreis „Christoph 34“, nämlich in Güstrow. Und wir haben vor etwa einem Jahr darüber gesprochen, wie sieht es denn aus, bleibt der Standort Güstrow für „Christoph 34“ erhalten, ja oder nein, und Sie haben dann gesagt, wir evaluieren, und das ist jetzt locker ein Jahr her. Ich höre, und so habe ich jedenfalls Ihre Kollegen aus dem Ministerium beim letzten Mal und beim letzten Besuch in Güstrow verstanden, dass „Christoph 34“ sicher ist und man in Güstrow bleibt. Das legt nahe, dass Sie mit der Evaluierung fertig sind. Das höre ich aus verschiedenen Arbeitsgemeinschaftsstimmen ebenfalls. Und deshalb wäre meine Frage: Ist „Christoph 34“ in der Evaluierung, die sicher abgeschlossen ist, sicher?

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Abgeordnete Hoffmeister! Die AG haben Sie eben schon angesprochen. Die AG Luftrettung hat sich in sechs Sitzungen mittlerweile getroffen. Sie sehen also daran, dass dort nicht nichts passiert ist. Wir erheben jetzt allerdings noch mal alle Zahlen fürs Land. Für „Christoph 34“ sieht es allerdings sehr gut aus nach den Überlegungen aus dieser Runde. Aber Sie werden mir zugestehen, dass nicht die AG die Entscheidung trifft, sondern natürlich im Nachgang jetzt noch weitere Gespräche geführt werden. Aber zum jetzigen Stand kann ich da auch Entwarnung für Güstrow geben.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Frau Hoffmeister, eine Nachfrage bitte!

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Katy Hoffmeister CDU

Ja, die schließt sich natürlich daraufhin an. Wenn „Christoph 34“ sicher ist, was sicherlich ein besonderes Achtungszeichen jedenfalls für den Landkreis Rostock und darüber hinaus ist, stellt sich sicherlich die Frage, was ist denn jetzt mit dem vierten Hubschrauber, weil ja ganz dringender Bedarf angezeigt worden ist für Ludwigslust-Parchim/Schwerin und hier auch immer noch der Bau eines Landeplatzes in Ludwigslust-Parchim avisiert ist. Ich weiß gar nicht, wie da der Baufortschritt ist. Können Sie zu Ihren möglichen Arbeitsergebnissen einen Zwischenstand liefern, wie das dann dafür aussieht?

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Stefanie Drese

Da die Gespräche mit den Beteiligten noch nicht abgeschlossen sind, kann ich das zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Wir haben für die Überplanung bis 2026 Zeit, und wir werden vorher mit den Ergebnissen auf Sie zukommen.

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Katy Hoffmeister CDU

Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte jetzt die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 16 zu stellen, und ich weise darauf hin, dass das die letzte Frage ist, die ich heute zulassen kann, da wir dann am Ende der Fragestunde sind.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Landesregierung hat am 20. Oktober 2023 den Pakt für Pflege im Rahmen des Landespflegeausschusses offiziell ins Leben gerufen. Ziel soll es also sein, für alle anstehenden Probleme im Bereich der Pflegemaßnahmen Lösungen mit den beteiligten Akteuren, wie den Kranken- und Pflegekassen, zu finden. Gleichzeitig bestehen seit Langem die Forderungen des Netzwerkes „Pflege in Not“, unter anderem hinsichtlich einer gesamtgesellschaftlichen Finanzierung einer deutlichen Steigerung der Sachleistungen. Meine Frage lautet daher: Wie gedenkt die Landesregierung, den Forderungen des Netzwerkes „Pflege in Not“ nachzukommen?

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Ich habe im Oktober im Landespflegeausschuss meine Vorstellung für den Pflegepakt vorgestellt. Diesen Pakt für Pflege werden wir am 19. Januar in der Sitzung des Landespflegeausschusses endgültig ins Leben rufen und dann in Arbeitsgemeinschaften auch das Thema der Sachleistungen beraten, bei denen dann auch Vertreter von „Pflege in Not“ dabei sein werden. (allgemeine Unruhe)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Ja.

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Birgit Hesse

Und gestatten Sie mir einmal noch kurz den Hinweis: Ich weiß, dass wir auf den nächsten Tagesordnungspunkt zusteuern, bitte trotzdem um etwas mehr Ruhe, weil das sehr schwer ist, jetzt der Abgeordneten beziehungsweise der Ministerin zu folgen. Vielen Dank! Die Nachfrage bitte!

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Ja, gerne. Also ganz konkret: Werden die Forderungen des Netzwerkes „Pflege in Not“ konkret Gegenstand der Beratungen im Rahmen des Paktes für Pflege sein?

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Stefanie Drese

Ja, Sie haben ja nach den Sachleistungen gefragt. Dort ist schon einiges im PUEG auf Bundesebene enthalten. Aber natürlich wird die Frage, sind 4,5 Prozent ausreichend – nein –, dort weiterbearbeitet werden.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass das Thema Nummer 22 durch den Antragsteller zurückgezogen worden ist. Gemäß Paragraf 65 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung ist die Dauer der Befragung der Landesregierung auf eine Stunde begrenzt. Ich sagte es bereits. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Abgeordneten, die ihre Fragen nicht mehr stellen konnten, diese bis heute 12:00 Uhr ausformuliert im Parlamentssekretariat einzureichen. Die Landesregierung wird diese zeitnah, spätestens bis Mittwoch, den 20. Dezember 2023, schriftlich beantworten. Wir sind damit am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Stephan Reuken zum Schriftführer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/3385 zum Thema „Migrationskrise im Raum Rostock: Gewaltimport und Unterbringungsnotstand stoppen!“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 8 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung der Dringlichkeit erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Eidesleistung des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes Eidesleistung des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gestern ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den Gewählten heute die nach Paragraf 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehenen Urkunden ausgehändigt. Herr Alexander Schmidt und Herr Carl-Henning Clodius sind anwesend. Ich heiße Sie im Namen des gesamten Landtages herzlich willkommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gewählten haben mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie die Wahl annehmen. Nach Paragraf 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Stellvertreter vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung vor dem Landtag den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Dieser Eid ist in Paragraf 4 des Landesrichtergesetzes festgelegt. Ich werde nun die Vereidigung des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds vornehmen. Ich bitte das Mitglied des Landesverfassungsgerichtes, Herrn Alexander Schmidt, sowie das stellvertretende Mitglied des Landesverfassungsgerichtes, Herrn Carl-Henning Clodius, zu mir zu kommen und den Eid zu leisten. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich werde die Verpflichtung in der Weise vornehmen, dass ich Ihnen den Eid vorspreche und Sie bitte, an das für Sie vorgesehene Mikrofon zu kommen – das haben Sie bereits getan –, die rechte Hand zu heben und die Worte nachzusprechen: „Ich schwöre es.“ Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden. „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Alexander Schmidt: Ich schwöre es.

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Birgit Hesse

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Carl-Henning Clodius: Ich schwöre es.

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Herren, ich möchte Ihnen an dieser Stelle die besten Glückwünsche des Hauses zur Wahl und Annahme des mit Sicherheit nicht einfachen Ehrenamtes aussprechen, wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit sowie stets ein wachsames Auge, weise Entscheidungen bei der Auslegung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Herzlichen Glückwunsch! Danke, dass Sie dieses Ehrenamt übernommen haben! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank – Gratulationen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Sofortiger Kurswechsel beim Bürgergeld – Fehlanreize vermeiden“ beantragt. Aktuelle Stunde Sofortiger Kurswechsel beim Bürgergeld – Fehlanreize vermeiden Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns nach diesem würdevollen Akt zur harten Realität der Bundes- und Landespolitik zurückkehren. (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Normalerweise hätten wir die Einigung beim Bundeshaushalt von gestern natürlich hier zur Aktuellen Stunde machen müssen, aber als wir die Aktuelle Stunde eingereicht haben, war uns ja nicht bewusst, dass die Herrschaften in Berlin sich nun doch zu einer Einigung durchringen konnten. Aber es passt auch ganz gut, meine Damen und Herren, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Haben Sie noch gehofft, dass es nicht klappt?!) es passt auch … Sie müssen ja nun nicht nach 30 Sekunden schon anfangen, was dazwischenzurufen, Herr Barlen. Ich bin doch noch gar nicht so weit. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Sie können ja gerade nicht, weil Sie ja am Pult stehen.) Sie werden noch Gelegenheit bekommen, sich zu äußern. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Glocke der Präsidentin) Aber es passt auch wirklich ganz gut zur Debatte um das Bürgergeld, denn einerseits wissen wir, dass die Inkompetenz der Ampel, einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen, natürlich auch die Frage von Einsparpotenzialen mit sich gebracht hat. Und da rückte die Erhöhung des Bürgergeldes auch wieder in den Mittelpunkt. Es passt aber auch zur Frustration und zu dem Groll, den die Menschen gegenüber den Regierenden im Moment haben und hegen. Es ist auch verständlich, meine Damen und Herren, wenn ein Finanzminister, Herr Geue, gestern Abend sich vor die Kamera stellt und sagt, die Auswirkungen zur Einigung zum Bundeshaushalt sind für den Landesetat überschaubar, wobei er ja gerade eben in der Regierungsbefragung einräumen musste, dass wir mit Fragen zur Besoldung natürlich auch das Lohnabstandsgebot zu berücksichtigen hätten, und dabei das Bürgergeld, die Erhöhung des Bürgergeldes unter anderem angeführt hat. Das ist schon spannend. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Das hat doch damit nichts zu tun.) Aber was ich noch viel dramatischer finde, meine Damen und Herren, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) was ich noch viel dramatischer finde, ist, dass er sagt, die Auswirkungen für den Landesetat sind überschaubar, aber ja, es kommt zu Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, diese seien aber gewollt aus ökologischen Gründen, meine Damen und Herren. Und da muss ich Sie einfach fragen: Wie weit sind Sie mit dieser Linksregierung von den Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern entfernt? (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich halte kurz fest, (Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) ich halte kurz fest: Der Sprit wird teurer, Agrardiesel wird teurer, Strom wird teurer, (Julian Barlen, SPD: Und die CDU ist schuld daran.) und Sie sagen, kein Grund zur Beunruhigung, meine Damen und Herren?! (Julian Barlen, SPD: An all dem kleben die schwarzen Fingerabdrücke.) Aber es wundert mich auch nicht: Kaum einer derjenigen in diesem Kabinett kommt aus Mecklenburg-Vorpommern, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und diesen Menschen fehlt der Bezug zu unserem Land, und ihnen fehlt auch der Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Es sind die hart arbeitenden Menschen … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LIINKE – Zuruf von Julian Barlen, SPD – Glocke der Präsidentin)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte! Einen Moment bitte! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aktuelle Stunde hat jetzt begonnen. Ich kann den Redner jetzt nicht mehr verstehen. Bei allem Verständnis für die Hitzigkeit der Debatte bitte ich alle Beteiligten, etwas mehr Ruhe walten zu lassen, damit wir tatsächlich auch den Redner und auch die Zwischenrufe verstehen können. Vielen Dank! Bitte, Herr Peters, fahren Sie fort! Die Zeit wurde gestoppt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Keine Argumente, keine Argumente!)

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Daniel Peters CDU

Gerade die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die hart arbeitenden Leute, die Pendler, die sind mal wieder die Gelackmeierten, und daneben natürlich auch die Landwirtschaft, die sehr prägend ist für unser Land. Ich hoffe, dass Sie wenigstens das zur Kenntnis nehmen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich nenne Ihnen ein Beispiel der Belastung: Allein der wegfallende Zuschuss für die Netzentgelte und die wegfallende Strompreisbremse (Julian Barlen, SPD: Sagen Sie mal, Sie hatten doch das Thema Bürgergeld angemeldet?!) belasten nach CHECK24 eine vierköpfige Familie mit durchschnittlich 150 Euro im Jahr. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und das soll angeblich keine Belastung sein zu den ganzen Dingen, die noch dazukommen?! Und wir sehen, DIE LINKE ist sehr still, weil auch Peter Ritter sogar das erkannt hat. Er hat gestern getwittert – oder geiXt, wie man heutzutage sagt –, er meinte, die Ampel ist gerettet zulasten der Menschen. (Julian Barlen, SPD: Und wo ist jetzt der Zusammenhang zu dem Thema?) Und das sagt der Landesvorsitzende der LINKEN, Ihr Koalitionspartner! (Julian Barlen, SPD: Wo ist der?) Und Sie wollen es nicht begreifen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Wo ist der Zusammenhang zu dem Thema, was Sie da gerade sagen? Sagen Sie das mal!) Fassen Sie sich an die eigene Nase und ziehen Sie so einen Finanzminister zurück, der sich völlig von den Menschen in diesem Land verabschiedet hat! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Christian Albrecht, DIE LINKE: Thema! Thema!) Und ich komme zum Bürgergeld, meine Damen und Herren, denn das ist auch Bestandteil der Einigung zum Bundeshaushalt. Es soll … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Bürgergeld war doch das Thema.) Ja, ja. Es soll verschärfte Sanktionen für Menschen geben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die sich nicht an die Vorgaben der Jobcenter halten beim Thema Bürgergeld. So will man 100 Millionen Euro einsparen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und das ist eine Maßnahme, die in direktem Zusammenhang mit gestern Abend steht. (Julian Barlen, SPD: Und wer hat es verursacht?) Und deswegen können Sie noch hundertmal brüllen, ich soll zum Thema sprechen. Es gehört zusammen! (Julian Barlen, SPD: Auf dem Parteitag der CDU?!) Wenn Sie das intellektuell nicht erfassen, ist es letztlich nur Ihr Problem, meine Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Es ist … (Julian Barlen, SPD: Ich sage, Herr Merz hat das eins zu eins verursacht.) Aber allein das, meine Damen und Herren, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) allein das macht ja schon den Irrsinn klar, wenn gesagt wird, wir wollen 100 Millionen Euro sparen damit, (Sebastian Ehlers, CDU: Wir halten die Verfassung ein. Das ist ja verfassungsfeindlich.) weil man davon ausgeht … (Julian Barlen, SPD: Was haben Sie zu mir gesagt? Haben Sie mich gerade als verfassungsfeindlich bezeichnet? Nun ist es aber genug! – Glocke der Präsidentin)

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Birgit Hesse

Einen Moment noch mal bitte, Herr Peters! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte ist mittlerweile so hitzig geworden, dass ich jetzt keinen mehr verstehen kann, also weder den Redner noch die Zwischenrufe. Ich bitte doch jetzt alle, etwas mehr zur Sachlichkeit zu kommen, um letztendlich hier eine Debatte durchführen zu können, die auch der Würde dieses Hauses entspricht. Und ich wiederhole noch mal: Damit meine ich alle Beteiligten. Das ist jetzt der letzte Versuch. Wenn wir auch das nicht hinbekommen, müssen wir uns gegebenenfalls anderweitig noch mal verständigen, wie wir hier debattieren. So, Herr Peters, jetzt noch einmal ein neuer Anlauf. Bitte schön!

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Daniel Peters CDU

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Also 100 Millionen Euro sollen beim Bürgergeld eingespart werden, weil diejenigen, die sich nicht an die Sanktionen, an die Vorgaben des Jobcenters halten, die sollen stärker sanktioniert werden. Und allein das macht doch den Irrsinn aus. Es war also bis gestern aus Sicht von SPD, GRÜNEN und FDP völlig normal, dass man sich nicht an die Vorgaben des Jobcenters halten müsse. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!) Die Zielstellung, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Sie haben es im Bundestag doch selber beschlossen. Belügen Sie sich doch nicht selber auf schäbige Art und Weise!) die Zielstellung, Menschen in Arbeit zu bringen, ist mit dem Konstrukt „Bürgergeld“ deutlich minimiert worden. Deswegen sagen wir als CDU ganz klar, das Bürgergeld muss abgeschafft werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und sobald wir in Berlin wieder in Regierungsverantwortung sind, wird es auch abgeschafft, meine Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist einfach nur Hetze! Das ist einfach das Ziel.) Und, Herr Barlen, die damalige Einigung im Vermittlungsausschuss haben wir aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das Sie ja gestern herabgewürdigt haben, (Julian Barlen, SPD: Falsch! – Sebastian Ehlers, CDU: Richtig!) aus diesem Grund haben wir diesen Kompromiss gesucht und gefunden im Vermittlungsausschuss. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das war aber auch dringend nötig, denn das System „Fordern“ im Bürgergeld konnten wir so wenigstens minimal aufrechterhalten. Mehr war mit den Ampelparteien letztlich nicht zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Wir sind aber auch im Gespräch – und das empfehle ich Ihnen auch mal – mit Mitarbeitern aus dem Jobcenter, die allesamt zu uns sagen, wir sind komplett zu einem System der Alimentierung gekommen (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Quatsch!) und sie werden weitgehend in Ruhe gelassen. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Die Jobvermittlung spielt eine untergeordnete Rolle. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine Damen und Herren, das ist der Vorreiter für Ihre Vordenker in dem Elfenbeinturm, die mit der Realität nichts zu tun haben. (Christian Albrecht, DIE LINKE: Da sitzen Sie doch!) Sie wollen irgendwann das bedingungslose Grundeinkommen – Geld für Nichtstun, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und das lehnen wir strikt ab, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sabine Enseleit, FDP) Und dann wundern Sie sich, dass sich die Menschen in diesem Land fragen, warum sollen sie überhaupt noch arbeiten gehen. (Julian Barlen, SPD: Das fragt die CDU, ein anderer fragt das nicht.) Und natürlich ist es das, wenn Saskia Esken sagt, ja, mit dem Bürgergeld lässt es sich prima leben. Und sie hat natürlich … An der Stelle verweist sie wohl in ihren Gedanken darauf, dass die Leistungen aus ALG II, also Hartz IV und jetzt Bürgergeld, in den letzten zwei Jahren um 25 Prozent gestiegen sind. Und jetzt möchte ich noch einmal den Punkt der Schwarzarbeit hinzufügen. Und natürlich wird sie vielleicht auch diesen Umstand im Hinterkopf gehabt haben, denn die Schwarzarbeit – so prognostiziert Friedrich Schneider, ein anerkannter Finanzwissenschaftler – wird dramatisch im Jahre 2023 steigen. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich bittet um das Wort für eine Anfrage.) Meine Damen und Herren, das ist ein Schlag ins Gesicht der hart arbeitenden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die früh aufstehen, lange Wege in Kauf nehmen und die sich von Ihnen sprichwörtlich wirklich verraten fühlen, und zwar zu Recht. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie spielen hier die Menschen gegeneinander aus.) Und das ist auch der Grund für Ihre miserablen Umfragewerte, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie spielen hier die Menschen gegeneinander aus. Das ist widerlich!) Lassen Sie mich noch einen wichtigen Punkt hinzuziehen: Der Aspekt der Migration spielt auch beim Thema Bürgergeld eine eklatante Rolle. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld, 2,9 Millionen Menschen von ihnen sind deutsche Staatsbürger. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Das sind 52,7 Prozent, die restlichen 47,3 Prozent sind keine deutschen Staatsbürger. (Horst Förster, AfD: Richtig! Genau richtig!) Wer jetzt noch erzählen will, dass der deutsche Sozialstaat keine Anziehungskraft hat für Wirtschaftsflüchtlinge, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) der verschließt die Augen vor der Realität, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Unerhört! – Es geht doch um Menschenrechte! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Und auch unter diesem Gesichtspunkt der Migrationskrise (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Glocke der Präsidentin) ist das Bürgergeld umgehend abzuschaffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte nochmals um etwas mehr Ruhe und Sachlichkeit, insbesondere auch einen Bezug zu dem angemeldeten Thema. Das möchte ich hier ausdrücklich noch mal erwähnen. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Dicke Backen machen.)

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 14 : 1 – auf den ersten Blick hört sich das wie manch ein Ergebnis in der ersten Runde des DFB-Pokals an, wenn zwei Vereine mit deutlichem Klassenunterschied aufeinandertreffen, wenn nicht gerade der erste FC Saarbrücken spielt. Diesmal geht es mir jedoch nicht um Sport, dieses Mal geht es mir um einen noch druckwarmen Beschluss der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die letzte Woche stattfand. 14 Länder haben sich dafür ausgesprochen, dass die gesetzlich fixierte Bürgergelderhöhung unverändert umgesetzt wird. (Henning Foerster, DIE LINKE: Hört, hört!) Die Gegenstimme kam wie üblich aus Bayern, die Enthaltung von Baden-Württemberg. Warum stelle ich das an den Anfang meiner Rede? Durchblicker ahnen es: Unabhängig von der Parteizugehörigkeit stellten sich 14 Fachkolleginnen und Fachkollegen ausdrücklich hinter das Bürgergeld, hinter dessen Grundsätze, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) hinter dessen Grundsätze und Instrumente und sprachen sich für die geplante Erhöhung des Bürgergeldes aus. Gemeinsam sind die für Soziales und Arbeit zuständigen Fachministerinnen und Fachminister der Auffassung, dass die Erhöhung des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch notwendig ist. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Richtig!) Gemeinsam haben wir damit über parteipolitische Grenzen hinaus klar zum Ausdruck gebracht, das Sparen zulasten der Schwächsten in der Gesellschaft ist der falsche Weg. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und jetzt kommen Sie in Mecklenburg-Vorpommern, wo besonders viele Menschen leistungsberechtigt sind, diesen Menschen wollen Sie von der CDU also das Geld wegnehmen, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Unglaublich! Unglaublich!) wollen sie an den Pranger stellen und eine Neiddebatte entfachen?! (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Das ist unanständig, das ist schäbig, meine Damen und Herren! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE) Zehn Tage vor Weihnachten möchte die CDU also eine politische Debatte in dieses Haus tragen, die zum Ziel hat, den ohnehin schon häufig alles andere als einfachen Alltag der leistungsberechtigten Personen im Bürgergeldbezug noch mal ein bisschen unangenehmer zu gestalten – (Patrick Dahlemann, SPD: Unfassbar! Unfassbar!) ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern! (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Haben Sie ernsthaft das Gefühl, die Menschen hier strengen sich nicht genug an und müssen angetrieben werden? Ihre Antwort ist mir schon klar, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU. Es ist doch offensichtlich, dass Sie bei der Auswahl des Themas auf die bundesweite Diskussion aufspringen wollen. Sie wollen die Daumenschrauben in der Arbeitsmarktintegration spürbar anziehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das zeigt erstens, dass Sie das Bürgergeld nicht verstanden haben, und zweitens, dass Sie mindestens in Kauf nehmen, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger pauschal in die Ecke derer gestellt werden, die unser Sozialsystem ausnutzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das ist unanständig und das ist schäbig! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Statt wie so oft wie Lemminge Friedrich Merz und Markus Söder hinterherzulaufen, hätten Sie mal mit gestandenen Experten wie Karl-Josef Laumann reden sollen (allgemeine Unruhe) oder, Herr Peters, (Glocke der Präsidentin) Sie hätten auch …

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Frau Ministerin! (Ministerin Stefanie Drese spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können Zwischenrufe tätigen. Im Moment ist es abgeglitten in Zwiegespräche untereinander beziehungsweise Zwischenrufe untereinander. Ich bitte, das jetzt zu unterlassen. Ich habe es dreimal jetzt schon erwähnt, das ist die letzte Aufforderung, ansonsten werde ich dann mit Ordnungsmaßnahmen arbeiten. Sie alle kennen die parlamentarischen Gepflogenheiten. Wir haben uns davon jetzt ein wenig entfernt. Ich rufe noch mal alle zur Sachlichkeit und Besonnenheit auf, bei allem Verständnis für die Hitzigkeit der Debatte. Das ist jetzt das dritte Mal, dass ich es gesagt habe, beim nächsten Mal werde ich mit Ordnungsmaßnahmen arbeiten. Bitte, Frau Ministerin!

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Anmeldung des Themas für die Aktuelle Stunde wird immerhin die Position der CDU Mecklenburg-Vorpommern in der Arbeits- und Sozialpolitik deutlich. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Sie wollen, und das nicht zum ersten Mal, bei den Ärmsten und Schwächsten in der Mitte der Gesellschaft sparen. (Sebastian Ehlers, CDU: Fördern und Fordern!) Was ist eigentlich das Bürgergeld? Das Bürgergeld löste zum 1. Januar 2023 das vorherige Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld ab. Zur Einordnung möchte ich noch einmal ein paar Zahlen nennen: Im August 2023, dem aktuellsten Monat der Daten der Bundesagentur für Arbeit, leben in Deutschland 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigte bei einer Gesamtbevölkerung von 84,5 Millionen Menschen. Das entspricht einem Anteil von 6,5 Prozent. Von den 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigten sind wiederum 3,9 Millionen erwerbstätige Leistungsberechtigte. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 108.500 Regelleistungssberechtigte, was einen Anteil von 6,7 Prozent an der Bevölkerung ausmacht. Von den 108.500 Regelleistungssberechtigten sind wiederum 82.700 und damit circa 76 Prozent erwerbstätig. So weit, so unauffällig. Doch blickt man etwas tiefer in die Statistik, zeigt sich Bemerkenswertes für Mecklenburg-Vorpommern und alle ostdeutschen Bundesländer. Von den 82.700 erwerbstätigen Regelleistungsberechtigten M-V sind etwa 13.500 Personen unter 25 Jahren, circa 50.000 zwischen 25 und 55 und 19.500 über 55. Tatsächlich arbeitslos sind jedoch weniger als die Hälfte aller erwerbstätigen Leistungsberechtigten. Der überwiegende Teil befindet sich in Schule, Studium, Ausbildung, pflegt, erzieht oder in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. (Torsten Renz, CDU: Elfenbeinturm! – Zurufe von Julian Barlen, SPD, Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, Dynamik hat ja die Diskussion über das Bürgergeld durch das Urteil (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) des Bundesverfassungsgerichts (Torsten Renz, CDU: Elfenbeinturm!) zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 bekommen. (Julian Barlen, SPD: Leute! Leute! – Torsten Renz, CDU: Das ist Parallelgesellschaft, was Sie hier machen.) Zu Recht ist in dieser durchaus schwierigen Haushaltssituation die oberste Prämisse, alle Positionen des Bundeshaushalts auf den Prüfstand zu stellen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich mache hier keinen Hehl daraus, (Torsten Renz, CDU: Ich sage nur Elfenbeinturm.) dass es mich gleichwohl befremdet, mit welcher Vehemenz sich bestimmte Kreise in der Union in dieser Situation gegen unseren Sozialstaat positionieren. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Hierbei ist die Union in Windeseile an all den anderen Themen vorbeigestürmt, die erst einmal näherliegen. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Bernd Lange, SPD) Und warum liegen sie näher? Weil es bei diesen eben nicht um die Sicherung des Existenzminimums von in unserem Land lebenden Bürgerinnen und Bürgern geht. Diskussionen über eine Übergewinnsteuer für Profiteure der Krise, (René Domke, FDP: Oh nee, nee, nee!) über eine Reform der Erbschaftssteuer (Sebastian Ehlers, CDU: Das machen Sie doch! Das machen Sie doch!) oder über eine Krisensteuer für Superreiche werden von Ihnen nicht geführt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Stattdessen wird auf die Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergelds gezeigt. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Die Bürgergelderhöhung ist nicht nur sozialpolitisch richtig, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie sind doch Bundesklanzler! Machen Sie!) sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass die dauerhafte Sicherstellung des Existenzminimums von Menschen nicht verhandelbar ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das!) Der gesetzliche Anpassungsmechanismus und der vorgesehene Automatismus stellen die gesetzgeberische Umsetzung dessen dar. Und wir sollten uns jetzt alle einmal ganz tief in die Augen schauen und überlegen, ob die Erhöhung des Regelsatzes um im Höchstfall 61 Euro pro Monat ab dem 1. Januar, umgerechnet also nicht mehr als 15 Euro wöchentlich, unverhältnismäßig ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist für die arbeitende Bevölkerung sehr viel, wo es keinen Abstand mehr gibt.) Ich sage ganz klar … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Auch darauf komme ich noch zurück. Ich sage ganz klar, angesichts stark gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten ist eine Erhöhung unbedingt erforderlich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die kriegen halt nicht so viel wie Sie, Frau Drese.) Insbesondere die Preise von Gütern des täglichen Lebens wie Lebensmittel sind deutlich stärker gestiegen, als die durchschnittliche Inflationsrate erkennen lässt. (Petra Federau, AfD: Ausgedachte CO -Steuer obendrauf packen. – 2 Torsten Renz, CDU: Elfenbeinturm! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Hiervon sind in besonderem Maße Menschen und Familien betroffen, denen nur geringe Finanzmittel zur Verfügung stehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit einem schönen Wortlaut fortfahren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da können sie sich auch nichts von kaufen.) es lautet: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Diese prognostiziert circa 4,5 Milliarden Euro Mehrkosten aufgrund der Regelsatzerhöhung. Ich möchte das an dieser Stelle noch mal ausdrücklich betonen: 4,5 Milliarden Mehraufwand umfasst circa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland. Unter der Annahme, dass alle Leistungsberechtigten, also alle Kinder, Frauen, Männer die Maximalerhöhung bekämen, reden wir für M-V über jährliche Mehrkosten des Bundes in Höhe von 80 Millionen Euro. Das ist kein Pappenstiel, aber diese Mehrausgaben kommen Frauen, Männern und Kindern zugute, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen beziehungsweise temporär auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Durch Ihre Politik. Reden Sie doch mal darüber! Das hat doch eine Ursache.) Mit dieser Erhöhung und der Umstellung auf das System Bürgergeld signalisieren wir aber auch klar, dass wir keinen Menschen im Land aufgeben, dass wir berufliche Weiterbildung oder den Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen, dass wir eine berufliche Neuorientierung ermöglichen, dass wir bessere Beratung und besseres Coaching anbieten. Dafür steht das Bürgergeld und dafür stehen wir. Gerne komme ich aber abschließend zu einem Hauptargument gegen die Erhöhung des Bürgergeldes. Es ist das alte Lied vom Lohnabstandsgebot. (Sebastian Ehlers, CDU: Das haben wir doch heute Morgen gesungen, das Lied. – Zuruf von René Domke, FDP) Ich könnte es mir mit Blick auf die CDU jetzt ganz einfach machen: Sie wollen die Bürgergelderhöhung nicht, da dann der Lohnabstand zu gering würde. Gleichwohl wollen Sie aber auch keine nennenswerte Erhöhung des Mindestlohns. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Petra Federau, AfD: Abgabensenkung!) Also entweder ist Ihre Argumentation da nicht ganz konsistent (allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Petra Federau, AfD: Abgabensenkung! Abgabensenkung!) oder Sie wollen beide Gruppen, die Bürgergeldempfänger und die Geringverdiener, kurzhalten. (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ganz ehrlich, ich finde beides schlimm. (Torsten Renz, CDU: Schon mal was von Tarifautonomie gehört?!) Und da liegen dann ganz große Unterschiede zwischen uns. (Torsten Renz, CDU: Das nennt man Tarifautonomie. – René Domke, FDP: Das kommt aufs Netto an, das kommt aufs Netto an.) Ich gehe auf den Lohnabstand zwischen Arbeit und Bürgergeld und Ihre Aussage, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt, aber gern tiefer ein, denn Ihre Aussage stimmt nicht. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts haben Alleinstehende, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, durchschnittlich 532 Euro mehr Geld im Monat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sich das beste Beispiel rausgesucht, das ist ja Wahnsinn!) Bei Familien mit drei Kindern und einem einzigen Mindestlohneinkommen liegt der Unterschied zum Bürgergeldbezug zwischen 429 Euro und 771 mehr, abhängig vom Alter der Kinder. (Henning Foerster, DIE LINKE: Kann man alles nachlesen.) Die Spanne ergibt sich daraus, dass auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben und zudem einen größeren Freibetrag bei ihrem Erwerbseinkommen. Tatsächlich haben sich Mindestlohn und Bürgergeld im Verhältnis aber kaum auseinanderentwickelt. Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Anfang 2024 gestiegen – ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöht sich der Regelsatz, heute Bürgergeld, für Alleinstehende um 41,1 Prozent, von den Rentenansprüchen, die Erwerbstätige erwerben, ganz zu schweigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was aber genau sagt uns das? Richtig, die Debatte wird in die falsche Richtung geführt. Statt beständig nach unten zu schauen, böse gesagt, nach unten zu treten, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, genau! – Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE: Genau!) sollte der Blick nach oben gerichtet werden und auf Branchen, die nach wie vor zu geringe Löhne und Gehälter zahlen, gerade im Osten, gerade in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wo ist denn Ihr Einsatz bei den Wirtschaftsverbänden (Zuruf von Daniel Peters, CDU) für bessere Löhne, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU? (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Torsten Renz, CDU) Die Lösung für zu geringe Löhne in der Tourismusbranche ist doch nicht, dass die Erhöhung des Bürgergeldes bekämpft wird, sondern dass dort besser bezahlt wird. Das bringt dann auch höhere Steuereinnahmen. Ich weiß noch, wie die Einführung des Mindestlohns seitens großer Kreise der CDU beschimpft wurde. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Auch da hatten Sie sich völlig verrannt, so wie jetzt hier und heute bei Ihrer Forderung, den Menschen im Land das Bürgergeld zu kürzen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Bürgergeld ist ein Geldgesetz, ist ein gutes Gesetz. (Daniel Peters, CDU: Wenn Sie nicht zuhören, dann lassen Sie es doch einfach bleiben!) Es umfasst viel mehr als reine Transferleistungen, etwa bei Qualifizierung und Weiterbildungsmaßnahmen. So werden zusätzlich zum Bürgergeld 150 Euro pro Monat für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zum Abschluss einer Berufsqualifikation führt, gezahlt, sowie 75 Euro für andere Maßnahmen. (Petra Federau, AfD: Na, dann fragen Sie doch mal nach, wie viel davon in Anspruch genommen wurde!) Des Weiteren wurde ein Kooperationsplan eingeführt. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Wer Bürgergeld erhält, erstellt mit seinem Ansprechpartner im zuständigen Jobcenter einen sogenannten Kooperationsplan. Darin werden die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem neuen Arbeitsplatz festgelegt. Das ist moderne Leistungsverwaltung mit Dienstleistungscharakter. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Die Personen werden dort abgeholt, wo sie stehen. Und das Miteinander folgt dem Credo „Handeln und Kooperieren auf Augenhöhe“. Und gleichzeitig müssen wir uns selbstverständlich sehr genau ansehen, ob alle Teile der Gesellschaft, die im Leistungsbezug des Bürgergelds stehen, gleichermaßen und vollumfänglich vom neuen Geist des Eingliederungsprozesses erreicht werden. (René Domke, FDP: Das Nachdenken müsste aber schneller werden.) Ein Umgang auf Augenhöhe unter einer besonderen Vertrauenskultur muss zweifelsohne auch von beiden Seiten gelebt werden. Nach wie vor muss das Ziel sein, mit Blick auf den erheblichen Fachkräftebedarf die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, Menschen bestmöglich bis zu ihrer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu begleiten, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sie hierfür zu motivieren, nicht nur bei ihrer Arbeitssuche, sondern auch bei ihrer Qualifizierung und Weiterbildung. Und wenn uns das gesamtgesellschaftlich weiterhin gelingt und wir hier nicht lockerlassen, dann spielen die Einsparungen aufgrund der Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Vergleich zu Einsparungen aufgrund der Absenkung der Regelsätze in einer ganz anderen Liga. Die Arbeits- und Sozialexpertinnen und -experten der CDU, die wissen das. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat ihre angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Goethegymnasiums aus Demmin. Schön, dass Sie heute hier sind und die Gelegenheit haben, dieser sehr interessanten, hitzigen Debatte beizuwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat ist das ein sehr aktuelles Thema, was auch hier unser Bundesland betrifft. Insofern sind wir der CDU dankbar für die Aufsetzung dieser Aktuellen Stunde. Frau Ministerin hat ihre Hausaufgaben offensichtlich gemacht, weil sie sprach eben gerade noch von Bonuszahlungen für Teilnehmer an Kursen, die in einer Berufsausbildung enden. Die sind seit gestern Abend offensichtlich vom Tisch. Und, Frau Drese, erlauben Sie mir noch einen Verweis auf Ihren Redebeitrag: Wenn Sie hier immer die Moralkeule schwingen, dann haben Sie offensichtlich keine Sachargumente, und diese Sachargumente, die haben ja auch in Ihrem Beitrag völlig gefehlt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie sind doch unempfänglich für Fakten. – Zurufe von Martin Schmidt, AfD, Henning Foerster, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Wir haben hier, falsche Zahlen haben Sie hier gebracht und so, aber da komme ich dann später noch drauf zurück. Festzuhalten ist doch, dass die Entscheidung des Bürgergeldes – und da muss ich der SPD übrigens recht geben mit dem Zwischenruf, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ja schrecklich!) hat sich die CDU-Fraktion oder die CDU im Bund zum Steigbügelhalter für das Bürgergeld gemacht –, und eins ist mal klar, die Einführung des Bürgergeldes ist das Wahrwerden des feuchten Traums der Sozialdemokraten und der LINKEN in diesem Land anstelle des bedingungslosen Grundeinkommens, meine Damen und Herren. Das ist doch der Fakt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Schon mal was vom Bundesverfassungsgericht gehört? – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, bin ich regelmäßig im Austausch, Herr Barlen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gestern haben Sie das noch abgelehnt – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Unser Grundgesetz beschreibt es in Artikel 20 Absatz 1 sehr treffend: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer“ Rechtsstaat. Und es ist auch genau richtig und wichtig, gerade der soziale Aspekt. Wir dürfen niemanden durch diese engen Maschen des sozialen Netzes in der Bundesrepublik fallen lassen. Fakt, absoluter Fakt! (Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Oha! Oha!) Die CDU überschreibt jetzt hier ihre Aktuelle Stunde mit dem Titel „Sofortiger Kurswechsel … Fehlanreize vermeiden“. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie hätten im Bundestag die Gelegenheit gehabt, diesen Kurswechsel zu vollziehen, weil die AfD-Bundestagsfraktion hat dort einen sehr intelligenten Antrag eingebracht, als es nämlich darum ging, genau gegen diese Fehlanreize anzusteuern, indem wir nämlich dort mit unserem Antrag gefordert haben, Bürgergeldbezieher zur Bürgerarbeit zwingen zu können, also eine Pflicht aufzuerlegen im gemeinnützigen Bereich. Es ist rechtlich zulässig. Und das haben sie abgelehnt, weil nämlich genau das nicht passieren soll in diesem Land, dass sich die Bürger in dieser sozialen Hängematte, so, wie sie landläufig bezeichnet wird, einfach ausruhen und nichts tun. Und genau darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Und jeder … Wir … Es gibt Menschen in diesem Land, meine Damen und Herren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Echte Solidargemeinschaft. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) es gibt Menschen in diesem Land, meine Damen und Herren, die auf die Leistungen des Sozialstaates der Bundesrepublik Deutschland angewiesen sind, und das wird überhaupt nicht negiert. Was aber nicht sein darf, meine Damen und Herren, ist, dass hier alle gleichgemacht werden, erstens, und zweitens, dass sich Menschen auf der sozialen Hängematte ausruhen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Wer ruht sich denn auf der Hängematte aus?) Und wenn die Ministerin Drese hier kommt und vom Abstandsgebot fabuliert und uns vorwirft oder der CDU vorwirft, dem Einbringer vorwirft, dass wir auf diesem Abstandsgebot herumreiten würden, meine Damen und Herren, natürlich reiten wir darauf herum, und das zu Recht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wie kann es sein, dass zum 01.01.24 das Bürgergeld um zwölf Prozent angehoben wird, wohingegen der Mindestlohn nur um drei Prozent angehoben wird, meine Damen und Herren? Und dann kommt sie hier mit Zahlen, Daten und Fakten, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Fakten! Fakten!) hat sich da ein ganz hervorragendes Beispiel rausgesucht, das bestgerechnete Beispiel, vergisst aber in all ihren Beispielen, dass wir vom Netto ausgehen müssen, Frau Ministerin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie gehen mit Ihrem Rechenbeispiel vom Brutto aus, und da liegt der Hase im Pfeffer. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Da liegt nicht der Hase im Pfeffer. – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Ich kann Ihnen mal ein Beispiel bringen aus Greifswald. Ein Kumpel von mir, der ist selbstständiger Kfz-Werkstattmeister und der verfolgt hier die Debatten im Landtag, der verfolgt die Politik, das ist ein sehr politikinteressierter Mensch. Wie gesagt, der ist selbstständig, der hat einen Einmannbetrieb. Er hat Corona-Hilfen beantragt, muss er jetzt zurückbezahlen. Der leidet genauso unter dieser selbst gemachten Energiekrise wie wir alle mit Strom und Gasheizung. (René Domke, FDP: Das ist nicht selbst gemacht.) Jedes Mal, wenn der das Werkstatttor seiner Kfz-Werkstatt aufmacht, dringt gerade jetzt im Winter die kalte Luft rein und der Zähler dreht und dreht sich. (Henning Foerster, DIE LINKE: Quatsch!) Und mit dem habe ich neulich zusammengestanden und wir haben ein bisschen geschnattert in seiner Werkstatt, und er sagte, weißt du was, Nikolaus, im Grunde überlege ich, meine Werkstatt dichtzumachen. Ich muss die Corona-Hilfen zurückbezahlen, ich kann die Energiepreise nicht mehr bezahlen, ich arbeite von morgens bis abends, und am Ende des Monats bleibt mir nicht mehr als einem Bürgergeldempfänger. Da kann ich doch meinen Laden dichtmachen, mich auf die soziale Hängematte legen und einen Larry machen, aber dann funktioniert dieser Staat nicht. Und das sagt mir ein selbstständiger Mann mittleren Alters, sagt mir das ganz klar, und sagt, so funktioniert der Staat nicht, so kann das nicht funktionieren?! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das weiß jeder, außer der Landesregierung.) Und die Landesregierung reibt sich hier die Augen und sagt, nee, ist doch alles schick, ist doch alles schick. Und dann kommen Sie hier, erzählen Sie hier, Frau Drese – das ist der totale Wahnsinn, ich könnte mich total echauffieren, (Zuruf von Christian Winter, SPD) da haben wir den Wahlspruch „Mecklenburg-Vorpommern, ein Land zum Leben, gute Arbeit, gute Löhne“ –, und dann stellen Sie sich hier hin, Frau Drese, und sagen, 82.000 Menschen in diesem Land, die einer Arbeit nachgehen, sind zusätzlich noch auf Sozialleistungen angewiesen. Das ist der totale Irrsinn! Und Sie stellen sich hier hin und sagen, es ist alles schick, es ist alles toll, Bürgergeld, macht auf die Türe, hoch das Tor. Und dann kommen wir auch jetzt mal zu dem Punkt, den auch Herr Peters hier angesprochen hat, ne?! Also diese Rechtspopulismusschiene, die klauen Sie uns bitte nicht, ja?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Christian Winter, SPD) Aber Sie haben natürlich völlig recht, wenn ich mal zum Thema Migration komme: Schauen wir uns doch mal die Zahlen an! Von den Bürgergeldempfängern in der Bundesrepublik Deutschland sind 55 Prozent Deutsche, rein rechnerisch demzufolge 45 Prozent Ausländer beziehungsweise Menschen mit Migrationshintergrund, aber der Anteil der Bevölkerung ist 87 Prozent Deutsche und 13 Prozent Ausländer. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Erkennen Sie, worauf ich hinauswill? Und alle singen hier das Lied, das Märchen vom Fachkräftemangel. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Spaltung der Gesellschaft!) Ach, hören Sie doch auf mit dem Spalten der Gesellschaft! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber selbstverständlich!) Sie spalten doch mit Ihrer Sozialpolitik, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Immer rauf.) spalten Sie doch die Gesellschaft. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Sie spalten in eine Richtung die Arbeitnehmer und in die andere Richtung die Menschen, die sich auf der sozialen Hängematte ausruhen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Den Blick gegen die Reichen haben Sie überhaupt nicht.) Das ist doch von Ihnen hervorgerufen, meine Damen und Herren, und doch nicht durch uns! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und dann fangen Sie hier an, das Märchen vom Fachkräftemangel immer wieder auf das Tablett zu bringen, immer und immer wieder. Meine Damen und Herren, wie erklären Sie sich denn, wenn Sie immer erzählen, mit der Zuwanderung kommen Fachkräfte in unser Land, dass 45 Prozent der sogenannten eingewanderten Fachkräfte auf das Bürgergeld angewiesen sind? Das kann doch dann nicht aufgehen. (Horst Förster, AfD: Das wird durch Einbürgerung geregelt. – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Das kann doch dann nicht aufgehen. Sie müssen doch mal endlich wach werden und merken, dass Ihre Politik, meine Damen und Herren, sowohl hier im Land als auch auf Bundesebene absolut gescheitert ist. Also, wenn wir das Geld in die Hand nehmen würden, meine Damen und Herren, für eine vernünftige Lohnpolitik, für eine vernünftige Arbeitspolitik, (René Domke, FDP: Was ist denn Lohnpolitik?) wo am Ende des Tages für den Arbeitnehmer in diesem Land auch was hängenbleibt, dann wandern nicht, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) dann wandern nicht in den Jahren von 2013 bis heute 13 Millionen deutsche Fachkräfte aus unserem Land ab. Ja, das ist doch der Punkt! Der Fachkräftemangel ist doch nicht daher gekommen, dass wir hier ein miserables Bildungssystem haben. (Zurufe von Christian Winter, SPD, und René Domke, FDP) Das hat alles Ursachen, aber in erster Linie sind 13 Millionen deutsche Fachkräfte abgewandert. Und Sie versuchen, diese Fachkräfte, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Christian Winter, SPD, und René Domke, FDP) diesen Mangel auszugleichen durch eine Massenmigration, und am Ende des Tages bezahlen wir diese Massenmigration durch Bürgergeld, meine Damen und Herren. Da platzt irgendwann die Blase. Wir sind irgendwann nicht mehr in der Lage, dieses System aufrechtzuerhalten. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und deswegen ist die AfD angetreten, um dieses umzukehren, meine Damen und Herren, damit wir endlich wieder in einem lebenswerten Land leben, in einem lebenswerten Mecklenburg-Vorpommern, in einer lebenswerten Bundesrepublik Deutschland. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bürgergelddebatte der Union ist widerlich, sagte meine Gewerkschaftskollegin und Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl (Sebastian Ehlers, CDU: Welcher Fraktion gehört sie an?) jüngst als Replik auf Forderungen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) jungen Arbeitslosen das Bürgergeld um 50 Prozent oder mehr zu kürzen. Und ich sage, sie hat recht, denn mit der allgegenwärtigen Hetze in Stammtischmanier sollen die Schwachen gegen die Schwächsten, also die Geringverdiener gegen die Bürgergeldbeziehenden, in Stellung gebracht werden. (René Domke, FDP: Das muss doch mal geklärt werden.) Nichts ist der CDU zu plump, um auf diesem Wege den Frust bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zu befördern, in der Hoffnung, selbst politisch Honig daraus saugen zu können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Mit dieser Kampagne wird das gesellschaftliche Klima vergiftet. Gleichzeitig lässt sich so wunderbar von politischen Alternativen wie Steuererhöhungen für Superreiche oder eine Investitionsoffensive der öffentlichen Hand ablenken. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau!) Und billigend wird dabei in Kauf genommen, dass Menschen in Armut gehalten werden. (René Domke, FDP: Da helfen zusätzliche Feiertage.) Meine Damen und Herren, vor wenigen Wochen tagte hier an dieser Stelle das Erwerbslosenparlament. Es stand unter der Überschrift „Leben mit Bürgergeld“. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Dort konnte man authentisch erfahren, was es tatsächlich bedeutet, als alleinstehende Person mit aktuell 502 Euro Bürgergeld klarkommen zu müssen. Auch der frühere CDU-Arbeitsminister Harry Glawe war dabei. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Zu Beginn der Podiumsdiskussion stellte er sich als ausgewiesener Sozialpolitiker vor. Zu den Kürzungsplänen seiner Partei beim Bürgergeld sagte er den anwesenden Betroffenen dort allerdings nichts. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Dies hätte wohl zu Unmutsbekundungen geführt. Stattdessen werden jetzt in der Landtagssitzung die alten Stereotype bedient. Sie sollten sich wirklich schämen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch heute hören wir wieder das ewiggleiche Wehklagen, Arbeiten müsse sich endlich wieder lohnen. Wenn das tatsächlich Ihr Ziel ist, dann hätte ich einen guten Tipp für Sie: Boykottieren Sie künftig nicht alle Anstrengungen zur Anhebung von Mindestlöhnen oder zur Stärkung der Tarifbindung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann kommen wir dem Ziel vielleicht endlich einmal näher! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Doch bei dem Thema schlagen Sie sich hier wie in Berlin ja regelmäßig in die Büsche. Meine Damen und Herren, geradezu erschreckend finde ich, dass man in der CDU selbst Sachargumenten von Fachleuten überhaupt nicht mehr zugänglich zu sein scheint. Wenn es nach Friedrich Merz und seinen hiesigen Parteifreunden ginge, würden die Regelleistungen gekürzt werden und die 12-Prozent-Anhebung zum 1. Januar 2024 fiele ins Wasser. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Als Begründung musste dafür zuletzt das Haushaltsloch der Ampel herhalten. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Ganz christlich sollten wieder einmal diejenigen die Zeche dafür zahlen, von denen man vermeintlich wenig bis gar keinen Widerstand erwartet. Kein Gedanke daran, wie fehlende Einkünfte durch höhere Steuern oder weniger Steuergeschenke an Wohlhabende kompensiert werden könnten. (René Domke, FDP: Die da wären?) Umverteilung von oben nach unten soll es auch künftig nicht geben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Höhere Steuern! Höhere Steuern!) stattdessen soll dann doch besser der Sozialstaat gerupft werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Den rupfen Sie doch mit Ihrem Bürgergeld. Darum gehts ja.) Dieser Kurs ist brandgefährlich, denn er schürt Ressentiments gegen arme Menschen, und auch inhaltlich sind diese Forderungen ohnehin zum Scheitern verurteilt. Die Erhöhung des Bürgergeldes hat nämlich längst das parlamentarische Verfahren durchlaufen, das Bundesverfassungsgericht hat sie als unverfügbar eingestuft, und dennoch wird munter weiter Stimmung gemacht, um den Volkszorn zu befeuern, immer in der Hoffnung, zur AfD abgewanderte Wählerinnen und Wähler zurückzuholen. Ich sage Ihnen, das wird nicht funktionieren, aber der Flurschaden, den Sie anrichten, der ist immens. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Schauen wir uns doch mal die Argumente an, die seitens der CDU derzeit mantraartig auf allen Kanälen verbreitet werden! Da wird überall steif und fest behauptet, das Bürgergeld besitze zu wenige Sanktionsmöglichkeiten und setze Anreize gegen die Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Dem möchte ich zunächst mal entgegnen, dass es sich beim Bürgergeld nicht um eine willkürliche Wohlfahrtsleistung, sondern um das verfassungsrechtlich vorgegebene Existenzminimum handelt. Und was an Sanktionen maximal zulässig ist, Herr Peters, das wurde durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Noch gestern hat Ihr Kollege Ehlers hier zur Achtung vor dessen Entscheidung aufgefordert, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) heute interessiert das die selbsternannte Rechtsstaatspartei CDU einen feuchten Kehricht, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ebenso wenig wie die für jedermann verfügbaren Untersuchungen zur Frage, ob sich Arbeiten in Zeiten von Bürgergeld überhaupt noch lohnt. Tatsächlich sind die Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen mit Mindestlohn auch nach der Bürgergelderhöhung deutlich höher als das Bürgergeld. (allgemeine Unruhe) Das hat das WSI – Frau Ministerin Drese hat es angesprochen – im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt für das ARD-Magazin „Monitor“ ausgerechnet. (Beate Schlupp, CDU: Na ja, doch deutlich. Was ist denn „deutlich“?) Ich wiederhole es noch mal, weil Wiederholungen ja festigen: Bei Alleinstehenden, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, sind es demnach im Durchschnitt 532 Euro mehr, bei Familien mit drei Kindern und einem Mindestlohneinkommen sind es zwischen 429 und 771 Euro mehr, (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) abhängig vom Alter der Kinder. Und das liegt daran, dass auch Geringverdienende Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag und zudem einen größeren Freibetrag bei ihrem Erwerbseinkommen haben. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI, sagte der ARD jüngst unter Bezug auf die aktuell laufende Diskussion: Wir haben festgestellt, dass man in allen denkbaren Konstellationen mehr Geld hat, wenn man arbeitet, und dass der Abstand teils auch sehr deutlich ist. Einen Anreiz, nicht zu arbeiten und stattdessen Bürgergeld zu beziehen, sieht sie hingegen nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo wohnt die?) Und die Berechnungen des WSI für „Monitor“ decken sich (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo wohnt die Frau?) mit der aktuellen Analyse des ifo Institutes für die Wochenzeitung „Die Zeit“. Für meine Fraktion ist daher klar, dass es keinen sozialen Kahlschlag geben darf. Das Bürgergeld hat Hartz IV als klareres und ein Stück weit auch menschlicheres System abgelöst. Und dennoch kann sich niemand in die soziale Hängematte legen, denn auch aktuell sind die inzwischen als Leistungsminderung bezeichneten Sanktionen möglich. Und deshalb sollte die Politik mit Blick auf die anstehenden großen Herausforderungen aus meiner Sicht auch kreativer sein, zum Beispiel im Umgang mit der Schuldenbremse, statt vergleichsweise kleine Beträge aus dem sozialen Sicherungssystem herauszuquetschen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, ich setze darauf, dass den allermeisten Menschen in unserem Land klar ist, dass wir für eine gute Zukunft im Hier und Jetzt mehr Geld für Straßen, Schienen, Schulen oder die Transformation der Wirtschaft in die Hand nehmen müssen. Und mich macht es wütend, dass die Anhänger der Schuldenbremse stets verkennen, dass Deutschland nur deshalb so gut durch Bankenkrise, Corona-Pandemie und Energiekrise gekommen ist, gerade weil der Staat da massiv Geld in die Hand genommen hat. In der Finanzkrise wurden seinerzeit für die Bankenrettung Hunderte Milliarden Euro bereitgestellt und die Schuldenstandsquote war am Ende sogar geringer als vor der Krise. Wenn wir es also noch ernst damit meinen, die großen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich bewältigen zu wollen, dann wird das mit einem knauserigen Staat nach meiner festen Überzeugung nicht gelingen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Doch zurück zum Bürgergeld. Achim Truger, Professor für Sozialökonomie und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, warnte kürzlich in einem Interview mit dem „Stern“ vor Kürzungen der Sozialausgaben. Das führe nicht nur zu großen sozialen Problemen, sondern das sei auch schlecht für die Wirtschaft. Laut Truger sei die Finanzpolitik für 2024 sowieso schon restriktiv ausgerichtet. Würde jetzt massiv im sozialen Bereich gespart, würde das die Restriktionen vergrößern. Dies mache es wahrscheinlicher, dass die Regierung die Wirtschaft in eine Regression stürze. Nötig seien hingegen keine Restriktionen, sondern Investitionen, wie sie sowohl der Klima- und Transformationsfonds als auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehen hätten. Ohne derlei Investitionen sinke das Wirtschaftswachstum in Deutschland prognostiziert um etwa 0,9 Prozent. Und Vorstöße, die Anpassung des Bürgergelds zu streichen, seien laut dem Wirtschaftsweisen hingegen reiner Populismus und wenig hilfreicher Theaterdonner. Er wies auch noch einmal darauf hin, dass die CDU dem Mechanismus, der das Bürgergeld schneller an die Inflation anpasst, ja selbst zugestimmt hat. Da kann ich nur sagen: Was für ein verlogenes Agieren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deshalb zum Schluss: Die unselige Kampagne sollte die CDU aus meiner Sicht schnellstmöglich einstampfen. Tut sie es nicht, dann muss man dabei mithelfen, den Widerstand dagegen zu organisieren. Und der regt sich, Gott sei Dank! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Meine Fraktion unterstützt deshalb den Aufruf von Verdi, AWO, SoVD, Diakonie, Volkssolidarität (Sebastian Ehlers, CDU: Wagenknecht! Wagenknecht!) und Paritätischem Wohlfahrtsverband für ein menschenwürdiges Existenzminimum. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe erst mal emotional in die Rede rein: Ich finde Ihre Diskussion vonseiten der CDU, wie Sie auf dem Rücken der Ärmsten der Gesellschaft polemisieren, abstoßend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Die Christdemokraten nutzen hier die Gelegenheit zu polemisieren, gegen Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft. Wieder einmal verkommt das „C“ in Ihrem Parteinamen zur bloßen Makulatur. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Aber so was von!) Das Bürgergeld, das endlich nach viel zu vielen Jahren Hartz IV abgelöst hat und das neben der Erhöhung der Regelsätze auch soziale Teilhabe, eine bessere Beratung und Förderung in den Mittelpunkt rückt, ist die größte sozialpolitische Reform seit 20 Jahren. Und ich habe es miterlebt, auch im Bundestag, wie der Weg Hartz IV immer bürokratischer wurde und immer weniger erfolgreich war bei der Vermittlung in Arbeit. Und das sollte mit dieser Sozialreform auch verändert werden. Ziel ist es nämlich, dass sich Menschen weiterentwickeln und qualifizieren können. Dafür sind im Übrigen auch diese Bonuszahlungen geeignet. Es wird von einem Sanktionssystem auf ein Anreizsystem umgestellt. Und wenn dabei diese Weiterbildung als Ergebnis rauskommt, ist das doch das Beste, was man sich wünschen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das hilft im Übrigen auch den Unternehmen, wirklich Arbeits- und Fachkräfte zu bekommen, und nicht unqualifizierte Arbeitskräfte, die man dann vielleicht in irgendwelche Arbeiten zwingt auf kommunaler Ebene, wie es die AfD offensichtlich in ihrem Menschenbild vorhat. Dass nun aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes gerade von den Konservativen das Bürgergeld gekürzt werden soll, widerspricht ja gerade dem Verfassungsgerichtsurteil, nämlich jenem, das starke Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums in Deutschland gemacht hat. Die Politik hat im Grunde wenig Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldes, denn die gesetzlich umgesetzten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind aus der Garantie der Menschenwürde abgeleitet. Damit ist jene Garantie gemeint, die sicherstellt, dass niemand in Deutschland hungern und frieren muss und jeder ein Dach über dem Kopf hat. Daraus abgeleitet wurde der Regelsatz Anfang 2023 auch nur um die zwölf Prozent angehoben, die sich aus der besonders hohen Inflation der regelbedarfsrelevanten Güter ergeben haben. Das ist also objektiviert, sind diese zwölf Prozent. Das Existenzminimum ist ein Grundrecht und muss zu jeder Zeit gesichert sein, auch und gerade bei deutlich steigenden Preisen. Die Inflation lag ja bei den Lebensmitteln in den letzten Monaten bei fast 20 Prozent. Daraufhin wurden wir als GRÜNE, würden wir doch als GRÜNE jetzt nicht willkürlich das Bürgergeld kürzen. Nein, da wird natürlich weiterhin seriös berechnet nach den Vorgaben eben des Bundesverfassungsgerichts. Sie können das Haushaltsloch nicht auf Kosten der Sicherung des Existenzminimums stopfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Der Sozialstaat muss verlässlich sein, gerade in schwierigen Zeiten, und ich sage Ihnen, es wird keinen Abbau desselben geben. Ob Sie es wollen oder nicht, Solidarität, Nächstenliebe und Sicherheit sind für uns nicht nur leere Worthülsen. Eigenverantwortung ist ein hohes Gut, da stimme ich Ihnen zu. Aber wenn Sie in Not geraten, alleinerziehend sind, unverschuldet Ihren Job verlieren, dann tragen wir als Gesellschaft eine Verantwortung. (Daniel Peters, CDU: Das machen wir auch.) Armut beschämt nicht die betroffenen Menschen, Armut beschämt unser Land und unsere Gesellschaft. Auch Ihre Hetze gegen Geflüchtete aus der Ukraine im Bürgergeldbezug ist hier fehl am Platze. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die meisten, (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) die meisten, die meisten befinden sich in vorbereitenden Maßnahmen. Sie lernen Deutsch. Das ist unser System. Bis vor wenigen Wochen hatten wir neun Monate Sperrfrist und haben den Menschen darüber hinaus gesagt, sie brauchen erst einmal ein ziemlich hohes Sprachniveau, bevor sie auf den Arbeitsmarkt können. Die Menschen selbst wollen aber arbeiten gehen. Aber die Möglichkeit, beispielsweise halbtags zu arbeiten und daneben den Sprach- und Integrationskurs zu machen, ist erst seit Kurzem gegeben. Auch wenn Sie jetzt sagen, wir machen eine Rolle rückwärts und überführen sie ins Asylbewerberleistungsgesetz, ja, was haben Sie denn dann für das Bruttosozialprodukt gewonnen? Nichts! Glauben Sie, der Krieg endet dadurch? Glauben Sie, dann kommt niemand mehr? Glauben Sie, dann gehen die Menschen eher arbeiten? Nein, im Gegenteil! Nun möchte ich zu der nächsten Falschmeldung kommen, die Sie immer wieder verbreiten. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Behauptung, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, hat mittlerweile einen Bart und wird auch durch kontinuierliche Wiederholung nicht wahrer, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn Sie unterschlagen ohne Unterlass, dass der Lohnabstand mit der Einführung des Bürgergeldes und der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro im Prinzip gleich geblieben ist. Die Sozialministerin hat es auch vorgerechnet, und das ist auch inzwischen Allgemeingut. Wer arbeiten geht, hat auch 2024 noch deutlich mehr Einkommen als eine Person im Bürgergeldbezug. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, brutto.) Auch netto. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) Natürlich auch netto. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Alleinstehend mit zwei Kindern. Das ist einfach falsch, Herr Terpe!) Natürlich kommt sie mit zwei Kindern und Kindergrundsicherung höher als … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, das ist falsch!) Ich weiß nicht, wo Sie her rechnen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Nur, weil Sie die vorgeschlagenen Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag stets rechnerisch ignorieren, heißt das nicht, dass diese aufhören zu existieren. Anstatt Geringverdienende gegen Bürgergeldbeziehende aufzuhetzen, sollten Sie sich lieber für eine bessere Bezahlung und einen höheren, armutsfesten Mindestlohn einsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wären zum Beispiel 60 Prozent des mittleren Einkommens, was allein 2024 deutlich über 14 Euro bedeuten müsste. Das wäre auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Kürzen Sie die Sozialleistungen und halten Sie die Löhne niedrig, ist das Gift für die Binnenkonjunktur, gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Und was unseren Bundeshaushalt angeht, um den Sie sich sorgen: Es gibt noch genügend mögliche Entscheidungen, wie wir sozusagen als Bundesrepublik den Haushalt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) nein, den Haushalt, den Haushalt auf den Weg bringen. Und da komme ich dazu, dass ich schon denke, es ist nicht die Inkompetenz, sondern ich denke, die Ampel zeigt in dieser Situation Handlungsfähigkeit, und das haben Sie an den gestrigen Meldungen gemerkt. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Auch über eine Ergänzung der Schuldenbremse um eine Investitionsregel sollte die Union ernsthaft nachdenken. Investieren wir heute in die Zukunft, schaffen wir das neue volkswirtschaftliche Vermögen von morgen. Aber hören Sie auf, immer wieder nach unten zu treten, und zeigen Sie ein bisschen Anstand! Das, was Sie und Ihr Vorsitzender hier immer wieder vortragen, gehört sich einfach nicht! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit. Ich nutze mal die Pause, um auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Gesamtschule aus Rostock zu begrüßen. Sie sind die dritte Gruppe, während ich hier die Sitzung leite, aber herzlich willkommen!

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Arbeit lohnt sich nicht mehr, diesen Satz habe ich in letzter Zeit von vielen Menschen, die in diesem Land jeden Tag aufstehen und zur Arbeit fahren, gehört – Kfz-Mechaniker, Taxifahrer, Reinigungskräfte. Einige sagen sogar, dass sie überlegen, sich kündigen zu lassen, wenn die Erhöhung des Bürgergeldes im Januar kommt. (Daniel Peters, CDU: Hört, hört!) Eine eben durchgeführte Befragung eines großen Arbeitgeberverbandes unter mehr als 300 Betrieben hat bestätigt, dass dies keine Momentaufnahme, sondern ein ernst zu nehmender Trend ist. Dem müssen wir uns stellen, ob wir wollen oder nicht, und nicht behaupten, das würde nicht stimmen und wäre dumm. Zur Wahrheit gehört auch, dass es immer schwieriger wird, Fachkräfte zu finden, die bereit sind, im Land zu bleiben oder überhaupt erst zu kommen, wenn sie sehen, was ihnen am Ende auf dem Lohnzettel übrigbleibt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dazu kommen die hohen Mieten, gestiegene Energiekosten und eine hohe Inflation. Viele, beispielsweise Alleinerziehende, wissen nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen. Sie ackern und ackern, organisieren und kümmern sich, und am Ende bleibt nichts übrig für sie selbst oder für die Klassenfahrt des Kindes. Wären sie im Bürgergeldbezug, würde diese Leistung auf Antrag übernommen. Und das ist nur eine von verschiedenen Vergünstigungen. Kein Wunder also, dass die Menschen zum Nachdenken kommen! Darüber müssen wir sprechen, ob wir wollen oder nicht. Dabei steht nicht zur Debatte, ob wir die Grundsäule der sozialen Marktwirtschaft brauchen, nämlich das Grundprinzip, dass niemand, vor allem nicht die Schwächsten, alleingelassen werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Man kann es den Menschen aber nicht verübeln, wenn sie einfach anfangen zu rechnen und feststellen, dass es ihnen im Bürgergeldbezug unter Umständen besser geht als in ihrem Job. Dann stimmt aber etwas nicht. Dann ist entweder das Bürgergeld im Vergleich zum Lohn zu hoch, oder das, was am Ende vom Lohn übrigbleibt, ist zu niedrig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und beides ist bei uns der Fall. Vor 20 Jahren wurde das System des Forderns und Förderns eingeführt und die damalige Sozialhilfe abgeschafft, vor dem Hintergrund von fünf Millionen Arbeitslosen und einer Positionierung als kranker Mann Europas ein absolut notwendiger Schritt. Die Agenda 2010 war das Erfolgsmodell, das Deutschland so starkgemacht hat, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) dass wir eine Finanzkrise und eine Pandemie volkswirtschaftlich bewältigen konnten. Heute sieht die Lage völlig anders aus. Die Situation hat sich komplett gedreht. Arbeitslosigkeit hat heutzutage nicht mehr die gleiche Brisanz und Hoffnungslosigkeit wie noch vor 20 Jahren. Auf Berufsmessen wird um Jugendliche gebuhlt, Industrie, Handwerk und auch der öffentliche Dienst müssen sich langmachen, um junge Menschen für eine Tätigkeit in einer ihrer Branchen zu gewinnen. Bei aktuell 1,8 Millionen offenen Stellen ist es schwierig, keinen Job zu finden. Kurz gesagt: Wer arbeiten will, kann arbeiten! Und wo stehen wir aktuell als Land? Wir sind wieder der kranke Mann, haben einen explodierenden Sozialetat, kämpfen mit Haushalt und Schulden und sind im Grunde wieder pleite. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Um aus dieser Lage herauszukommen, (Julian Barlen, SPD: Machen Sie Ihren Bundesfinanzminister mal nicht so schlecht!) müssten wir eigentlich noch mehr arbeiten und nicht weniger, wie viele fordern. Nur so können wir unseren Wohlstand erhalten. Bevor Sie gleich wieder einwenden, dass die Zahl der Erwerbstätigen noch nie so hoch war wie jetzt, muss ich Ihnen entgegnen, noch nie war die Teilzeitquote so hoch wie jetzt. (Julian Barlen, SPD: Wenn das Herr Lindner wüsste, was Sie hier von sich geben!) Und das hängt auch … Das ist absolut im Sinne von Herrn Lindner. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Christian Winter, SPD) Und das hängt auch mit den hohen Abgaben, fehlender Kinderbetreuung und unserem Steuersystem zusammen. Der Aufwand und die Einschränkungen für das, was am Ende übrig bleibt, sind einfach zu hoch. Das Bürgergeld wurde von der Bundesregierung im Grundsatz auch nicht als soziale Hängematte definiert, sondern zum bildungsorientierten Trampolin umfunktioniert, das einen wieder in den qualifizierten Arbeitsmarkt katapultieren soll. Es ist als vorübergehender Zustand gedacht, mit dem Ziel, schnellstmöglich im Job wieder Fuß zu fassen und damit ausreichend Möglichkeiten zu schaffen, für diejenigen zu sorgen, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht die Leistung bringen können wie andere. Solidarität ist bekanntermaßen keine Einbahnstraße, sondern sollte auch dem Busfahrer, der Krankenpflegerin und, ja, auch der Unternehmerin und dem Unternehmer entgegengebracht werden, die dafür sorgen, dass das Trampolin funktioniert. Auch wenn die Erhöhung innerhalb eines Jahres um 24 Prozent enorm ist und die jetzt geplante Anpassung an die Inflation nicht mehr gerechtfertigt ist – denn aktuell liegt diese bei 3,2 Prozent, angenommen werden aber 9,9 Prozent –, es ist eigentlich nicht die Höhe des Bürgergeldes, um die es geht. Die ist eigentlich nebensächlich, nebensächlich, wenn das Konzept des Forderns und Förderns der zweiten rot-grünen Bundesregierung einfach umgesetzt würde. Wer eine Arbeit angeboten bekommt und diese ablehnt, wird sanktioniert. Wer sich im überschaubaren Zeitraum qualifizieren kann, soll dies tun, in die Erwerbstätigkeit wechseln und mit seinen Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern dafür sorgen, dass das elementare Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft bezahlbar bleibt, Hilfe und Unterstützung für die Schwächsten der Schwachen zu ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen, das eigentlich ganz witzig wäre, wenn es nicht so traurig wäre, nämlich etwas, was Herr Kramer dem Redner der CDU Herrn Peters zugerufen hat, als er ans Pult ging, nämlich, Zitat: „Überlassen Sie uns doch bitte den Rechtspopulismus!“, Zitatende. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Ihre einzige Sorge.) Das sagt, glaube ich, viel darüber aus, was wir von dem Redebeitrag des Kollegen Peters zu halten haben. (Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Torsten Renz, CDU) Ich muss sagen, dieser Redebeitrag zu der Lebenssituation der Schwächsten in unserer Gesellschaft, der war ein wirklicher Tiefpunkt, wie ich ihn in den letzten Jahren hier in der parlamentarischen Debatte nicht erlebt habe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Da schließe ich mich den Ausführungen vom Kollegen Foerster, vom Kollegen Terpe ausdrücklich an. Das war ein solcher Tiefpunkt, menschlich, politisch. Und das „christlich“, da muss ich sagen, das haben Sie schon lange abgelegt, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich möchte es, ich möchte es einordnen. Wir erleben in meinen Augen wirklich die Verabschiedung der CDU von jeder staatspolitischen Verantwortung für die Menschen, die in diesem Land sich anstrengen, ihren Beitrag zu leisten, und das gleiche Recht auf gute Chancen für ein glückliches und selbstständiges Leben haben, für das wir als Landespolitik Verantwortung tragen. Und schlimmer noch, es ist nicht nur so, dass die CDU hierfür die staatsbürgerliche Verantwortung abgibt. Sie versucht, die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch hinter das Licht zu führen, was ihre eigentlichen Absichten betrifft. Ich muss es so sagen. Die CDU macht aktuell hier im Land keine Politik für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, sondern wir erleben eine Art parteipolitische Geisterfahrt durch alle Politikbereiche, beginnend nach dem Machtverlust Ende 2021 (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) hier im Land und auch auf der Bundesebene. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und zu dieser parteipolitischen Geisterfahrt, die wir erleben – ich will das belegen –, gehört beispielsweise der gestern hier trotz der Einigung der Ampel im Bund erneut vorgetragene Antrag auf Verschiebung des Landeshaushaltes. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Wieder wurde seitens der CDU vorgeschlagen, man könne doch diesen Landeshaushalt, auf den Zehntausende Institutionen, Zehntausende Vereine, Millionen Menschen in diesem Land warten, einfach in das neue Jahr verschieben (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und sie alle im Unklaren darüber lassen, wie es weitergeht. Dieser Vorschlag der CDU hätte fatale Folgen gehabt, und deshalb haben wir ihn natürlich auch zurückgewiesen und das verhindert. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben, Stand gestern, mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes Klarheit, wie wir hier in Mecklenburg-Vorpommern zusammen wirtschaften werden in 2024 und 2025. Also die Verschiebung des Haushaltes, zu dieser politischen Geisterfahrt gehört die – und ich bleibe dabei – durch die Abgeordneten der CSU und CDU im Bund aus taktischen Motiven geführte Klage gegen die Haushaltsführung, die dann das Urteil, das wir respektieren, hervorgerufen hat. Man kann klagen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) man muss aber nicht klagen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Man kann klagen, man muss nicht klagen. Und man kann sich … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin)

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Beate Schlupp

Einen Moment! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Daniel Peters, CDU) Es gab schon Hinweise dazu, (Horst Förster, AfD: Das ist ein taktisches Manöver.) dass die Debatte doch nicht so hitzig geführt werden soll. Und ich nutze die Unterbrechung aber auch, darauf hinzuweisen, dass wir keine Generaldebatte mehr haben. Sie können das Thema weitläufig anvisieren, aber müssten dann auch wieder zum Thema Bürgergeld zurückkehren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

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Julian Barlen SPD

Jetzt plötzlich?! So wie Herr Peters am Anfang, oder was?!

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Beate Schlupp

Ich glaube, die Präsidentin hat dazu einen Hinweis gegeben am Ende der Aktuellen Stunde, und deswegen gebe ich diesen Hinweis auch noch einmal. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und jetzt ist hier Ruhe! Im Moment gebe ich die Hinweise und ich brauche auch keine Adjutanz dabei. Bitte schön, Herr Barlen!

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Julian Barlen SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich bin in der einleitenden Kommentierung der Einleitung des Kollegen Peters und komme selbstverständlich – und darum geht es – zum Thema Bürgergeld. Also: Eine parteitaktisch geführte Klage, die man führen kann, aber man kann sich auch konstruktiv einbringen, wenn man Verantwortung für Deutschland übernehmen will. Und das ist der dritte Punkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das ist der dritte Punkt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir reden bei der Einigung der Ampel hinsichtlich der Frage, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) hinsichtlich der Frage, welcher Betrag zu erwirtschaften ist, über Beiträge aus dem Bereich des Bürgergeldes. Wir reden über Bestandteile aus dem Bereich der Investitionen in übrigens Aufgaben dieses Staates im Bereich der Infrastruktur, nicht nur im Bereich der Energie, aber auch im Bereich der Zukunftssystematik der Energie, die zukünftige Generationen dringend brauchen, wo wir eine Grundsatzentscheidung zu treffen haben, wie wir als Staat agieren wollen. Und deshalb ist neben dem Antrag auf Verschiebung des Haushaltes, neben der parteitaktisch geführten Klage es insbesondere auch die Unwilligkeit, die Blockade von CDU und CSU, sich konstruktiv bei zukunftsfesten Finanzen einzubringen und sich mal redlich (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) mit der Weiterentwicklung der Schuldenregel zu einer Investitionsregel einzubringen. (Sabine Enseleit, FDP: Thema!) Jeder Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern analysiert die Lage, schaut in die Zukunft im Interesse seiner Beschäftigten (Torsten Renz, CDU: Da sollte Ihr Kanzler mal einen Vorschlag machen.) und nimmt einen Kredit auf, um modern zu sein, um am Ball zu bleiben. Und Deutschland ist kreditfähig, Deutschland ist kreditwürdig, Deutschland muss die Zukunft meistern, und deshalb reden wir hier auch über solide Haushaltsführung und Zukunftsinvestitionen. Und es ist die Blockade der CDU aus parteitaktischen Gründen, die uns in diese aktuelle Lage geführt hat, meine Damen und Herren. Und da haben Sie, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Nee, der Bundeskanzler, die Ampel ist es gewesen, das verfassungswidrige Vorgehen, Herr Barlen!) Sie haben – und das betrifft ganz explizit auch das Bürgergeld –, Sie haben das Ziel, Finanzchaos zu stiften in Deutschland. Sie haben das Ziel, politisches Chaos zu stiften in Deutschland. Und Sie haben das, ich ergänze, naive Ziel, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU) naive Ziel, daraus politisches Kapital zu schlagen. (Glocke der Vizepräsidentin) Und dazu gehört auch das Bürgergeld. Und offensichtlich sind Sie also auch bereit, es auf dem Rücken der schwächsten Menschen in unserer Gesellschaft auszutragen. Das ist falsch, das ist schäbig und das wird vor allem auch keinen Erfolg haben, meine Damen und Herren. (Martin Schmidt, AfD: Aber Ihre Rhetorik! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt müsst ihr klatschen! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das Thema ist viel zu ernst, als dass man darüber lachen kann.) Ich sage es an dieser Stelle ganz klar, meine Damen und Herren, es besteht kein Grund zur Heiterkeit angesichts dieser Situation. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dass sich die AfD und dass sich die CDU lustig machen über die Lebenssituation der Menschen in diesem Land, das haben wir hinlänglich mitbekommen, aber ich glaube, ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit würde Ihnen angesichts des Lebens von Millionen von Menschen ein bisschen gut zu Gesichte stehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und deshalb sage ich, alle Bestandteile der Einigung der Ampel am gestrigen Tage, die auch zu Einsparungen führen, die sich auf die Menschen auswirken werden, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die sich auch auf Investitionen auswirken werden, die hat die CDU zu verantworten. Eins zu eins an allen Maßnahmen, auch der Konsolidierung, die hier eben mit Krokodilstränen beweint wurden, (Sebastian Ehlers, CDU: Dann müssen wir uns jetzt noch entschuldigen, oder was?!) kleben die großen schwarzen Fingerabdrücke der Union. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der rauchende Colt liegt auf dem Tisch der CDU. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und diese Empörung können Sie sich an dieser Stelle wirklich sparen, meine Damen und Herren! Jetzt also das Bürgergeld, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ah! – Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) ein fast schon bekanntes Spiel, ein fast schon bekanntes Spiel. Erst stimmt die CDU im Bundestag der Einführung des Bürgergeldes zu – erster Schritt des immer selben Spiels der CDU, die versucht, die Menschen hinter das Licht zu führen. Dann kritisiert sie das von ihr selber beschlossene und im Bundesrat – auch übrigens mit den Stimmen, die Ministerin hat es gesagt, der uniongeführten Länder – beschlossene Bürgergeld als zu hoch und möchte nun als folgerichtig aus der Sicht der CDU dritten Schritt das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ganz abschaffen. Begründung: setzt nicht genügend finanzielle Anreize zum Arbeiten, Arbeit würde sich einfach nicht mehr lohnen. (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Das kann man als CDU machen, so kann man vorgehen, dann muss man sich aber Fragen und auch Kritik gefallen lassen, nämlich, dass es wenig rechtstreu ist, erst ein Gesetz selber zu beschließen, zur Geltung zu bringen und dann bei einer vollständig korrekten Umsetzung dieses selbst beschlossenen Bundesrechtes von Bord zu gehen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Staatspolitische Verlässlichkeit und Rechtstreue geht anders, (Daniel Peters, CDU: Das haben Sie gerade nötig!) werte Kollegen von der CDU. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das ist alles eine Frage des Menschenbildes, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) wir haben es in den Ausführungen gehört. Aber das Menschenbild scheint an dieser Stelle nicht in der Erwägung der CDU zu sein. Unterstellungen, das Schüren von Vorurteilen gegen Arbeitslose, gegen junge Arbeitslose, gegen migrantische Arbeitslose ist offensichtlich im Kalkül der CDU vermeintlich effektvoller, als einfach nur sachlich konstruktive Vorschläge zu machen, meine Damen und Herren. Das ist eine Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen, die wir ablehnen (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) und die einer Partei, die das Wort „christlich“ in ihrem Namen führt, wirklich unwürdig ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Meine Damen und Herren, vor allem ist an der CDU-Argumentation, und sei sie auch noch so empört und aufgebracht vorgetragen worden von Herrn Peters, vor allem vieles falsch, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) fragwürdig und, wenn man den Rest des politischen Handelns der CDU betrachtet, auch ausgesprochen unglaubwürdig. Zum Beispiel mal wieder Friedrich Merz’ Aussage, im Transferleistungsbezug habe man am Ende des Jahres mehr verfügbares Einkommen, als wenn man arbeiten gehe. Das ist falsch! Das ist einfach falsch! Dazu haben die Institute in Deutschland verschiedene Berechnungen angestellt, haben das eins zu eins widerlegt. Ein Vorsitzender einer bundesdeutschen Partei, ein Vorsitzender einer Fraktion im Bundestag, von der CDU, stellt sich hin, behauptet etwas, was nicht stimmt. Arbeit lohnt sich nämlich tatsächlich immer, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und auch im kommenden Jahr 2024. Das sagen alle Berechnungen der Institute, die es dazu gibt. Und auch übrigens im Rentenalter – ich weiß, ein Thema, wo Sie nicht gerne darauf anzusprechen sind – macht es einen erheblichen Unterschied, was verdient wurde. Ein zu geringer Lohnabstand kann nicht mit niedrigeren Sozialleistungen beantwortet werden, sondern nur mit gerechten Löhnen, mit höheren Löhnen. Mein Kollege Christian Winter wird darauf noch einmal eingehen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und weniger, weniger offenherzig – und das ist nämlich die Kehrseite der Medaille, die Sie gerne unter den Teppich kehren möchten –, weniger offenherzig und engagiert wird von der CDU die eigentlich viel wichtigere Frage erörtert, wie man es jenseits des Versuchs, des übrigens ja auch, es ist gesagt worden, durch das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich geurteilten Existenzminimums versuchen könnte, Arbeit attraktiv zu machen, den Lohnabstand üppiger zu machen, ohne nach unten zu treten – Achtung, CDU, an der Stelle wird es hart für Sie! –, nämlich durch einen deutlich höheren Mindestlohn (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Ja.) oder auch zum Beispiel durch gute Tariflöhne, durch Tariftreuegesetze. Und da wird es spannend: Als die CDU der Bürgergelderhöhung im vergangenen Jahr zugestimmt hat – jetzt ist sie dagegen, will davon nichts mehr wissen –, da hat sie gleichzeitig beim Mindestlohn nicht mitgemacht. Da stellt sie sich hier im Landtag hin und macht – beim Tariftreuerecht, wo es darum geht, was die Menschen verdienen für ihre harte Arbeit –, auch nicht mitgemacht! Das ist wirklich unanständig, bei einer solchen Doppelmoral hier eine solche Debatte anzuzetteln, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ganz besonders, ganz besonders unanständig ist es, wenn man sich einmal vor Augen hält, wer hier eigentlich über wen spricht. Ja, es ist nicht anzunehmen, dass ein Friedrich Merz, der im Privatjet – (Unruhe bei Sebastian Ehlers, CDU) ich korrigiere, habe dazugelernt: im privaten Kleinflugzeug – auf Sylt zu Partys anreist, sich hier reinversetzen kann, wie es beispielsweise einer Alleinerziehenden oder einem älteren Langzeitarbeitslosen geht. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Ich muss ganz ehrlich sagen, das kann man einem Herrn Merz, der Millionen mit Konzernarbeiten im Bereich der Kapitalunternehmen verdient hat (Torsten Koplin, DIE LINKE: BlackRock! Mit BlackRock!) und im Jet unterwegs ist, kann man das nicht verdenken. Aber, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) aber, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) aber … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das kann man Herrn Merz nicht verdenken in seiner Lebenssituation, aber wenn man so hoch, wenn man so hoch auf der gesellschaftlichen und ökonomischen Leiter steht, dass man kaum noch den Fußboden sehen kann, dann sollte man sich dazu vielleicht einfach nicht äußern. Dann sollte man respektvoll sein vor seinen Mitmenschen, dann sollte man demütig sein. Das wäre einfach mal ein Ansatz, anzuerkennen, dass das Bürgergeld viel mehr ist als ein Regelsatz. Es ist Chance, es ist Hoffnung, es ist Hilfe, das Bürgergeld – (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und die Jobcenter, die übrigens einen hervorragenden Job machen – ist vor allem eine ernst gemeinte Ansage auf Qualifizierung, auf Weiterbildung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die sind doch alle Bittsteller geworden.) Unser Ziel ist es, möglichst alle in Arbeit zu bringen. Das braucht übrigens die Wirtschaft, das brauchen die Firmen auch in unserem Land angesichts des Fachkräftemangels. Und da wird auch an diesem Beispiel deutlich, die CDU unter Friedrich Merz ist so wie ihr Vorsitzender von vorgestern. Der Arbeitsmarkt hat sich fundamental verändert. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Das Bürgergeld ist eine sehr sinnvolle Leistung in der sozialen Marktwirtschaft, das in Not solidarisch hilft, das niemanden aufgibt, das wirklich versucht, alle in Arbeit zu bringen. Arbeit ist Würde, Selbstbestimmung, Respekt. Arbeit ist Wertschöpfung, und Arbeit bringt unserer Gesellschaft Wohlstand, (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und dieser Wert der Arbeit lässt sich nicht dadurch steigern, dass Geringverdiener, dass Arbeitslose gegeneinander ausgespielt werden, sondern nur, indem Menschen in Arbeit gebracht werden und indem die Löhne steigen. Und da, liebe CDU, gibt es nichts Gutes, außer man tut es. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Barlen, das ist ja kaum auszuhalten, was Sie hier von sich geben, insbesondere – fange ich damit schon an, mit Ihrem ersten Satz – „Rechtspopulismus“, das hier aufgegriffen haben. Waren Sie wirklich nicht in der Lage zu erkennen, dass das von meinem Fraktionsvorsitzenden ironisch gemeint war, weil uns ja immer Rechtspopulismus vorgeworfen wird?! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Kann nicht mal zuhören.) Und was wirklich erstaunlich ist, aber das ist eben immer dann, wenn man keine ordentlichen Argumente hat, (Julian Barlen, SPD: Ironie!) auch Sie benutzen ja nur die Trompete der Moral – es ist schäbig und unanständig, und so weiter –, weil Sie keine vernünftigen Argumente haben. Aber Ihr eigenes Verfassungsverständnis, das haben Sie heute entlarvend hier dargestellt, wie krude und wie brüchig das ist. Sie werfen doch der CDU tatsächlich vor, dass sie aus taktischen Gründen das Bundesverfassungsgericht angerufen habe und dieses dann nur festgestellt hat, dass der Haushalt verfassungswidrig war. Das haben Sie mehrfach betont und haben da auch wieder Ihre Moralbegriffe gebraucht: Das sei ein taktisches Manöver gewesen, man könne das, man muss es aber nicht tun. Und wissen Sie, wenn die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes infrage gestellt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird und das Bundesverfassungsgericht feststellt, der Haushalt war verfassungswidrig, da müssen alle die, die den verabschiedet haben, ganz klein werden und nicht so großmäulig, wie Sie sich hinstellen, und dann noch taktisches Manöver vorführen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So. Das … (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und in der Sache, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) in der Sache können wir doch eigentlich, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und das ist das wirklich Schäbige und Bedauerliche bei dieser Diskussion hier, können wir doch, wenn man sich dem Thema nähert, überhaupt nicht bestreiten, dass es ein Problem ist, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dass ein Problem ist, dass das Bürgergeld, egal, wie man dazu steht, dass es faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen ist. (Julian Barlen, SPD: Völliger Unsinn!) Und die Frage, ob denn dieses bedingungslose, dieses Bürgergeld in der Form wirklich noch einen Anreiz bietet zu arbeiten, dem kann man doch nicht ausweichen! (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Haben Sie, ich meine, ich weiß, wo leben Sie eigentlich?! (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Fragen Sie mal, oder wenn Sie noch den Blick haben in Ihrem Umfeld, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) auch für einfache Leute, die eine einfache Tätigkeit ausüben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) eine Kassiererin an der Kasse oder einen Handwerker mit zwei/drei Kindern, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) beide Eheleute, wenn es jetzt Eheleute sind, haben eine einfache Arbeit, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) müssen morgens um sieben auf der Matte stehen, müssen die Kinder unterbringen, das eine Kind brüllt noch! Das kennen Sie wahrscheinlich gar nicht alles, dafür hatten Sie wahrscheinlich Leute, die das für Sie alles erledigt haben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) So sieht das Leben aus. Es ist verdammt schwer, wenn man nur ein schlichtes Einkommen hat, dann über das Bürgergeld wesentlich hinauszukommen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Sie müssen ja dann auch zur Arbeit fahren, sie haben ja auch noch Kosten, die gar nicht so berücksichtigt werden, die, ist ja nicht nur das, dass sie da irgendwie ein bisschen was steuerlich absetzen können. Es sind ja massive Kosten. Sie müssen mit dem Auto hier im Flächenland zur Arbeit fahren, irgendwann ist das Auto kaputt und, und, und. Sie haben eine Menge Kosten. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Mit anderen Worten, wenn sie sich hier normal, wie man es früher oder wie man es eigentlich immer noch als normal ansehen sollte, sich um Arbeit bemühen, fleißig sind, aber nur ein geringes Einkommen haben, dann haben sie ein Einkommen nicht wesentlich, wenn überhaupt, über dem Bürgergeld. Und das kann doch nicht normal sein! Wenn die Situation so ist, dass sie, selbst, wenn sie jetzt das Bürgergeld haben, vielleicht einsehen, ja, arbeiten könnte ich ja, so, aber sie dann mal die Rechnung aufmachen und feststellen, dass sie vielleicht mit dem Arbeiten nur wenig mehr verdienen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: 100 Euro!) dann kommt man doch als Handwerker, kann man doch auf die Idee kommen, dann lass ich mich bedienen vom Staat, kann morgens lange schlafen, wie ich will, und wenn die Kinder mal brüllen, habe ich kein Problem, und dann arbeite ich vielleicht an zwei Wochenenden so als Elektriker oder als Handwerker – irgendwo kriege ich immer ein bisschen Nebenbeschäftigung – oder als Friseur, was weiß ich, und dann mit zwei Wochenenden, die ich mal arbeite im Monat, stehe ich mich besser, glänzend besser als vorher. Und dann sagen Sie – das ist Ihr Hauptargument –, ja, wir müssen aber dann den Mindestlohn erhöhen. Abstandsgebot, dass das sein muss, sehen Sie ein, wie dramatisch das ist. Das hat Herr Geue heute Morgen uns vorgerechnet, wie schwierig es ist, jetzt bei den, bei den Gehältern im öffentlichen Dienst das Abstandsgebot, bei den geringen Einstufungen das Abstandsgebot noch zu wahren. Es wird zurzeit nicht gewahrt. Sie haben das gehört, es ist alles sehr schwierig. Warum macht denn dann Herr Geue überhaupt die Probleme?! Dann könnte er doch Ihrem Vorschlag folgen – Sie sind in der Regierungspartei – und sagen, wir heben jetzt mal in den unteren Gehaltsstufen das mal um 20/30 Prozent an, damit wir das Abstandsgebot haben. Und dann ist natürlich auch ein Problem für die anderen – (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da wird kein Problem draus gemacht.) da gibt es ja das Abstandsgebot –, es geht ja da von unten nach oben immer weiter, und da ist der Haushalt wirklich pleite. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Genau das haben Sie heute empfohlen. Und wenn das richtig ist – nochmals sage ich, wiederhole ich mich –, dann sagen Sie Herrn Geue, er soll sofort den anderen da eine andere Rechnung aufmachen und die niedrigen Gehaltsstufen um drei/vier Stufen heben, damit das Abstandsgebot wirklich da ist. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das ist wirklich im Grunde schäbig! Wir haben 5,7 Millionen Arbeitslose, und da wollen Sie doch nicht sagen, dass die alle nicht arbeiten können bei dem Fachkräfte…

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Beate Schlupp

Herr Förster, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Horst Förster AfD

Ja, bedauerlicherweise. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach diesen beachtlichen Einlassungen, die teilweise jeglicher Realität entbehren, muss es mir dann doch noch mal gestattet sein, hier das Wort zu ergreifen. (Zurufe von Christian Winter, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Und ja, Herr Barlen, Herr Barlen, dass Sie hier einen Verfassungsbruch mit Ansage aufgrund Ihrer Inkompetenz Ihrer SPD in Berlin hier noch schönreden wollen und die Klage an sich, die dazu geführt hat, dass wieder ein, … (Zuruf von Christian Winter, SPD) Hoffentlich! (Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Beate Schlupp

Einen Moment!

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Daniel Peters CDU

… ein …

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Beate Schlupp

Unterbrechen Sie mal bitte! Also jetzt muss ich mal der SPD sagen, ich war ja recht großzügig und habe auch den Hinweis gegeben, worüber redet er jetzt. Aber ich muss ja wenigstens zulassen, dass man auf das, worauf man sich eingelassen hat, auch reagiert. Und wenn ich nicht unterbrochen habe, als das eingelassen wurde, dann muss man auch ertragen können, dass jemand darauf reagiert, …

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Daniel Peters CDU

Kann er nicht.

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Beate Schlupp

… weil ansonsten hätte ich Sie unterbrechen müssen.

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Daniel Peters CDU

Kann dieser Mann nicht.

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Beate Schlupp

Man muss also quasi in der Aussprache ja auch auf das reagieren können, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) was gesagt wurde, und solange ich es zugelassen habe, ist es etwas, auf das man reagieren kann. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich hoffe, dass das jetzt nicht noch zu Missverständnissen führt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Möglicherweise, wenn wir diese Debatte so führen, müssen wir in Zukunft strenger darauf reagieren, wie weit wir das Thema ausarbeiten lassen. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Da habe ich nicht hier gesessen, Herr da Cunha. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Daniel Peters CDU

Also wir halten fest, meine Damen und Herrn, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende versucht, diese Inkompetenz zu kaschieren. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Das kann ich ja aus Ihrer parteipolitischen Haltung vielleicht noch verstehen, aber bleiben wir bitte bei den Fakten! (Zuruf von Christian Winter, SPD) Die Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu geführt, dass wir endlich wieder auf dem Weg sind zu einem verfassungsgemäßen Bundeshaushalt. Sie hätten, Sie haben so jede Warnung, die es dazu gab, einfach schlichtweg ignoriert. Und ich muss wirklich konstatieren, wenn Sie so sehr diese Verfassung, dieses Grundgesetz mit Füßen treten, sollten Sie sich ganz persönlich ganz andere Fragen stellen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und ich möchte noch mal zum Thema Bürgergeld noch mal deutlich machen, was … (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ja, gut, also wissen Sie, Herr Winter, Ihr Fraktionsvorsitzender hat minutenlang nicht zum Thema gesprochen, und da erdreisten Sie sich zu so einer intellektfreien Äußerung! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Herr Winter, ganz ehrlich, ich bin ja vieles gewohnt von Ihnen, aber das schlägt wirklich hier dem Fass wirklich den Boden aus. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber ich will noch mal auf die Meinung der Bevölkerung zurückkommen, auf den ARD-DeutschlandTrend. Da wurden die Menschen gefragt, wo sie denn am ehesten Einsparpotenziale sehen für den Bundeshaushalt: 64 Prozent – übrigens Thema Nummer eins – haben gesagt, beim Bürgergeld – (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) übrigens auch 43 Prozent der Anhänger der SPD. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Insofern, vielleicht konsultieren Sie einfach auch mal Ihre Basis! Vielleicht würde das den einen oder anderen Redebeitrag bei Ihnen ein wenig infrage stellen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Und zu Frau Drese kann ich etwas ganz Persönliches sagen. Ich gebe Ihnen einen guten Tipp: Verlassen Sie mal ab und an Ihr Ministerium! Gegenüber gibt es einen Supermarkt. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Da waren wir. Da haben wir mal mit Kassiererinnen gesprochen, und diejenigen, und die haben, da haben uns Kollegen dieses Supermarktes gesagt, sie haben Kollegen verloren, ins Bürgergeld verloren, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) weil das für sie attraktiver erscheint. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Insofern, raus aus dem Elfenbeinturm, rein in die Realität Mecklenburg-Vorpommerns! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Das würde Ihnen guttun. – Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Winter. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)

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Christian Winter SPD

So. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Achtung, Triggerwarnung! Ich werde tatsächlich mich in meiner Rede fast ausschließlich auf das Bürgergeld beziehen, damit wir hier weiter bei der Sache bleiben. (Sebastian Ehlers, CDU: Meine Rede.) Ich spare mir jetzt mal die ganzen Einführungen, warum diese Reform jetzt notwendig war, möchte aber vielleicht auch noch mal darstellen, dass, glaube ich, nach 20 Jahren – das wurde auch schon ausgeführt, ein Fall Turnaround der Wirtschaftsdaten – das notwendig war. Aber es war auch notwendig, und das gehört auch zur Wahrheit, dass irgendwie bei der dauerhaften Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nun die Hartz-IV-Reform nicht der große Wurf war. Und daher, glaube ich, ist es auch richtig, den Ansatz grundlegend zu überdenken. Denn der Ansatz vorher, das war ja der Vermittlungsvorrang, und der hat immer wieder dazu geführt, dass es zu kurzfristigen Wechseln von Beschäftigungsverhältnissen und dann wieder unterbrochen durch Phasen des Grundsicherungsbezugs kommt. Und jetzt ist es, genau, ist es abgelöst, dieses System, und neu eingeführt mit dem Bürgergeld ab dem 1. Januar sozusagen der Perspektivvorrang. Und das, finde ich, ist eine ganzheitliche Vorgehensweise, eine vernünftige, weil die Erwerbslosen nun mit ihren Kompetenzen und Interessen ganzheitlich betrachtet werden, um sie auch nachhaltig und dauerhaft in einer Arbeit zu integrieren. Und das halte ich für vernünftig. Es ist es schade, mit den Nachrichten von gestern, die uns erreicht haben, zum neuen Bundeshaushalt, dass entscheidende Instrumente, auch finanzielle Anreize, die entscheidend sein können, dass die nun nicht mehr stattfinden. Nichtsdestotrotz, und da zeigt, das entlarvt eigentlich schon den Titel hier Ihrer Aussprache, das sind ja klare Leistungsanreize. Wo soll hier von Fehlanreizen die Rede sein? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich sage ganz klar: Fehlanreize – Fehlanzeige! (Beifall und Zuruf von Julian Barlen, SPD – Zuruf von Christiane Berg, CDU) Wie sieht es denn nun mit dem Lohnabstand aus? Es wurde hier schon ausgeführt, bei Alleinstehenden über 500 Euro mehr im Monat oder, wenn Sie es eher mit Relationen haben, 55 Prozent mehr, alleinerziehend – das wurde hier auch angesprochen –, alleinerziehend mit Mindestlohn circa 600 Euro netto im Monat mehr. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist falsch.) Dann kommen wir zu Alleinverdienern mit zwei Kindern, einer geht arbeiten, eine Person ist zu Hause, zwei Kinder, mit Mindestlohn circa 350 Euro mehr, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist falsch.) eine Familie mit drei Kindern, zwei Einkommen, beide mit Mindestlohn, über 400 Euro mehr. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und last, but not least – das ist ja der Skandal, Jens Spahn hat Mitte des Jahres tatsächlich sich erdreistet, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) zu behaupten, dass Bürgergeldempfänger/-innen mittlerweile Durchschnittsverdienenden gleichgestellt seien –, und jetzt kommts, eine Familie mit Durchschnittsverdienst, zwei Kinder, wenn wir jetzt mal realistisch annehmen, was heutzutage verdient wird, 800 bis 1.000 Euro netto jeden Monat mehr. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Ich frage hier die CDU-Fraktion ganz ehrlich, wenn 1.000 Euro mehr, bis zu 1.000 Euro mehr netto im Monat keinen Unterschied mehr machen, dann müssen Sie sich zwei Dinge vorwerfen lassen: Entweder, Sie ignorieren diesen Fakt und wollen hier bewusst eine populistische Debatte lancieren, oder, und das befürchte ich, Sie haben dermaßen den Blick für die Realität verloren, dass 1.000 Euro mehr im Monat für Sie keinen Unterschied mehr machen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Und ich finde, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) das wurde auch schon ausgeführt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ich finde, das wurde auch schon ausgeführt, dass das ja durchaus auch eine gewisse innere, dass das durchaus eine gewisse innere Logik hat, weil Herr Merz, der Fraktionsvorsitzende der CDU, (Zuruf von Michael Meister, AfD) der verdient nach eigenen Angaben ungefähr 1 Million pro Jahr. (Zurufe aus dem Plenum: Oh!) Genau. Und wenn Sie mal schauen, da gibt es so einen, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) gibt es einen ehemaligen Abgeordneten der SPD, der hat immer so einen Zollstock dabei, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und der hat das, … (Zuruf aus dem Plenum: Wie viel verdienen Sie denn im Jahr?) Na ja, von einer Million bin ich weit entfernt. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) … und der hat das einmal dargestellt, (Julian Barlen, SPD: Wir lassen doch den von Ihnen Genannten nicht auf dem Rücken der Schwachen rumtrampeln!) der hat das einmal dargestellt, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) wie verschwindend gering es ist. Also! Und vor allem, was ja auch das nächste Entlarvende ist, viele Bezieher/- innen des Bürgergeldes gehen arbeiten, 20 Prozent der Beziehenden oder in absoluten Zahlen circa 400.000 Menschen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Weitere 800.000, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weitere 800.000 Menschen … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es sind weniger geworden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wahnsinn!) Weitere 800.000 Menschen stehen dem Arbeitsmarkt vorübergehend gar nicht zur Verfügung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie machen Menschen zu Bittstellern, und freuen sich noch darüber! – Glocke der Vizepräsidentin) da sie sich in einer Weiterbildungsmaßnahme befinden, zu Hause sind oder auch kurzzeitig erkrankt sind. Das muss hier einmal klar gesagt werden. Und ich möchte gerne noch ein paar weitere Fakten bringen. Zunächst einmal, die SPD erteilt jeglichen Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen eine ganz klare Absage. Wer sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen einmal näher beschäftigt, merkt, das sind wirklich neoliberale Fantasien, die in keinster Weise von uns unterstützt werden. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Nichtsdestotrotz muss auch festgestellt werden, und das steht sowohl im Koalitionsvertrag im Land wie im Bund, die Bürgergeldreform muss einhergehen so wie immer: Da, wo faire Wettbewerbsbedingungen herrschen, dass entschieden gegen Schwarzarbeit vorgegangen wird. Und zu einer weiteren Wahrheit gehört auch, und das finde ich wirklich schäbig von Ihnen auch, Herr Peters, dass Sie hier gesagt haben, das wäre ein Anziehungspunkt für Menschen aus dem Ausland. Ich habe mir hier noch mal in der Zwischenzeit die Zahl geholt: Circa, also die Arbeitslosenquote bei Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist 15 Prozent. Das heißt, Sie werfen hier Menschen aus dem Ausland vor, dass sie nicht arbeiten gehen, wobei 85 Prozent von ihnen arbeiten. Ich denke, allein diese Zahl überführt Sie. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Kramer hat sie bereits auch schon überführt. Das, was wir hier gesehen haben, das war keine sachliche Debatte, das war ein Wetteifern der rechten Populisten. Wir waren die Zuschauer. Leidtragender, fürchte ich, das wird die parlamentarische Demokratie sein. (Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben den Wert ermittelt.) In diesem Sinne, liebe CDU, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) geben Sie sich nicht dem Populismus und Gerüchten in sozialen Medien hin (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und vielleicht auch aus manchem Verband, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) sondern widmen Sie sich den Fakten, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) anstatt dorthin zu schielen, wo Sie mit Stimmungsmache einfachen Beifall ernten können! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz schnell. In Richtung der AfD: Sie reden immer wieder davon, das Bürgergeld sei ein bedingungsloses Grundeinkommen. Da muss ich Sie korrigieren. Wenn das so wäre, gäbe es keine Einkommens- und Vermögensprüfung. Wenn sie Bürgergeld beziehen wollen, müssen sie die Hosen runterlassen. Und das macht niemand gerne, auch die hier schon vielfach zitierte Verkäuferin nicht. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Ich glaube, die geht weiter lieber arbeiten, als auf solche Leistungen angewiesen zu sein. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und in Richtung von Herrn Peters möchte ich noch mal sagen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) mit den Umfragen ist das so eine Sache. Es gibt auch 70, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) gibt auch 70 Prozent, die sagen, man soll Besserverdienende stärker zur Finanzierung des Sozialstaates heranziehen. (Zuruf von Christiane Berg, CDU) Also insofern kann man für alles immer gute Argumente finden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe. Oder? Frau Oehlrich selber. Okay!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Gestatten Sie mir die Anmerkung, in einem Landtag, in dem die AfD vertreten ist, sollte man nicht allzu inflationär mit dem Wort „Verfassungsfeind“ umgehen! Das war das eine, was ich sagen wollte. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Das andere, was ich noch sagen wollte, ist, die CDU meldet eine Aktuelle Stunde zum Thema „Sofortiger Kurswechsel beim Bürgergeld – Fehlanreize vermeiden“ an. Die CDU fordert die Abschaffung des Bürgergelds in dieser Aktuellen Stunde. Die CDU erklärt aber nicht, wie sie sich dann, wie dann die Gewährleistung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten ist, (Henning Foerster, DIE LINKE: Genau!) und das wollte ich hier noch mal ganz klar herausstellen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Danke, Frau Abgeordnete! (Sebastian Ehlers, CDU: Völker, hört die Signale!) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes, Drucksache 8/2591, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/2801. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2591 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/2801 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes auf Drucksache 8/2591. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2801, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2591 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2591. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2591 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der FDP) FDP hat zugestimmt? Sehr zögerlich, ne! Gut. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2591 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2591 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2759, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/2824. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und FDP auf den Drucksachen 8/3372 und 8/3373, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3376, ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3374 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3386 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2759 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/2824 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3372 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3373 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3374 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3376 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3386 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen setzen wir den Weg für eine solide Finanzausstattung der Gemeinden als effizientes, modernes und zeitgemäßes Instrument zur Stärkung der Kommunalfinanzen und zur Förderung von Investitionen fort. Das Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass zum Jahr 2024 die kommunale Beteiligungsquote, die relative Mindestfinanzausstattung, die investive Bindung von Schlüsselzuweisungen und die Zuweisung für den übertragenen Wirkungskreis zu überprüfen sind. In den vergangenen Jahren sind die Einnahmen der kommunalen Ebene stets angestiegen. Dabei veränderte sich der Anteil zwischen Gemeindesteuern und Finanzausgleichsleistungen zugunsten der Einnahmen aus Gemeindesteuern, und das ist auch gut so. Das ist beim Ausgleich der Finanzströme zu beachten. Die Einnahmen der Gemeinden steigen insgesamt im Jahr 2024 – das hat der Finanzminister gestern schon mal gesagt – auf über 3,2 Milliarden Euro und in 2025 um weitere gut 200 Millionen Euro an. Für die kommunale Ebene kann man sagen, es kommt mit dem FAG nicht nur zusätzliches Geld aus eigenen Einnahmen, sondern auch zusätzliches Geld aus dem Landeshaushalt. Die Ausgaben des Landes erhöhen sich durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in den Jahren 2024 und 2025 um rund 61 Millionen Euro. Das Gesamtpaket stimmt aus unserer Sicht. Die Beteiligungsquote der kommunalen Ebene steigt auf 31,051 Prozent, die Mittel des übertragenen Wirkungskreises werden auf knapp 274 Millionen Euro erhöht. Das Land stellt den Kommunen zur Stärkung der Infrastruktur der Feuerwehren, vor allem für Feuerwehrgerätehäuser, in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden über Sonderbedarfszuweisungen zielgerichtet bereitgestellt. Über einen neu eingeführten Paragrafen 10a – der war hier ja öfter schon Bestandteil der Diskussion – wird ein ordentliches Paket zur Förderung der Schulinfrastruktur geschnürt mit jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Und eben solche Beträge aus dem kommunalen Finanzausgleich, für vier Jahre stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung, sodass bei einer 50-prozentigen Förderung 400 Millionen Euro generiert werden, um unsere Schulen zu sanieren beziehungsweise neu zu errichten. Gestern wurde hier so getan, als würden bei diesen lächerlichen Mitteln unsere Schulen weiter verrotten, weil ohne Geld aus dem Landeshaushalt hier nichts passiert. Das ist gelinde gesagt eine Frechheit. Zum einen gibt es mehrere Fördertöpfe aus Bundes- und EU-Mitteln, die auch für Schulen eingesetzt werden können, eingesetzt wurden und weiter eingesetzt werden, und zum anderen haben viele Gemeinden und Landkreise erhebliche Mittel, erhebliche Eigenmittel für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Schulen in den letzten Jahrzehnten aufgebracht. Es gibt tatsächlich zahlreiche Schulträger in unserem Land, denen es nicht egal ist, in welchem Schulumfeld unsere Kinder lernen. Die Verteilung der Mittel unter Berücksichtigung der Zahlen schulpflichtiger Kinder öffentlicher Schulen wurde in der Anhörung kritisiert. Folgt man dem Ziel, das mit dieser Grundlage verfolgt wird, kann man jedoch nur zu dem Schluss kommen, dass das der richtige Ansatz ist, denn mit diesen Mitteln sollen insbesondere Schulen im ländlichen Raum, die ansonsten kaum oder gar keine Möglichkeit haben, bestehende Fördertöpfe zu nutzen, gefördert werden. Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, können sie in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke von insgesamt jährlich 7,5 Millionen erhalten. Durch Erleichterung in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik wird es über 60 Prozent unserer Städte und Gemeinden leichter gemacht, Haushaltsüberschüsse für Investitionen in den Kommunen einzusetzen. Die allgemeine Infrastrukturpauschale nach Paragraf 23 FAG-MV wird entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelung in Höhe von 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse fortgeführt. Ihr Volumen wird in den kommenden Jahren kontinuierlich wachsen und den Mindestbetrag in Höhe von 100 Millionen Euro überschreiten. Im Jahr 2028 liegt das, wird das ungefähr bei 115 Millionen Euro liegen. Die Mittel für das kooperative E-Government werden von 2,7 auf 7,57 Millionen Euro erhöht. Dieser Ansatz wurde im Verfahren ausgiebig erörtert. Das Erfordernis der Erhöhung auf 10 Millionen Euro können wir in der SPD-Fraktion zurzeit nicht nachvollziehen. Und auch für die Berechnung der Steuerkraftzahlen wurde eine vernünftige Regelung aus unserer Sicht zur Berücksichtigung der Grundsteuerreform gefunden. Der verbleibende Abrechnungsbetrag des Jahres 2022 in Höhe von 16,8 Millionen Euro wird in die Finanzausgleichsleistung des Jahres 2024 und nicht – wie eigentlich vorgesehen – dem Ausgleichsfond zugeführt. Auch das kommt dann der kommunalen Ebene also direkt zugute. Die Argumente aus den Anhörungen haben wir sorgfältig geprüft, insbesondere auch die Vorschläge des Städte- und Gemeindetages für zwei Entschließungen. Nach Erörterung dazu mit der Landesregierung konnten wir diesem Ansinnen jedoch nicht folgen. Unserer Ansicht nach haben die Verhandlungspartner von Land und kommunaler Ebene hart, aber durchaus auf Augenhöhe verhandelt. Ich habe auch in der Anhörung den Eindruck gewonnen, dass das Ergebnis auf eine breite Zustimmung stößt. Ich bitte nun Ihrerseits um breite Zustimmung für das Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen im Sinne der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die eben gegebenen Hinweise! Ich schließe mich der Abgeordnetenkollegin Martina Tegtmeier gerne an. Es ist ein rundum für die kommunale Familie positives Paket, das sich Ihnen, vor Ihnen ausbreitet. Wir heben die kommunale Beteiligungsquote geringfügig an, zu gut Deutsch, die Kommunen bekommen ein bisschen mehr vom Kuchen der Steuereinnahmen des Landes ab – knapp 7 Millionen Euro plus –, wir ermöglichen eine schnellere Auszahlung des Abrechnungsbetrages des Jahres 2022 schon im kommenden Jahr – knapp 16,8 Millionen Euro plus –, wir erhöhen die Ausgleiche des Landes gegenüber den Kommunen, die Aufgaben für das Land wahrnehmen, die vor 2010 übertragen wurden, der sogenannte übertragene Wirkungskreis – die Zuweisungen angepasst, knapp 4 Millionen plus –, wobei es hier erstmalig nach einem neuen Berechnungsmodus erfolgt, den uns der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat. Wir führen erstmalig ein für diesen übertragenen Wirkungskreis eine Art Kriseninstrument. Gelernt haben wir das in der Afrikanischen Schweinepest, dass manchmal das FAG eben mit seinen Überprüfungszeiträumen zu langsam wirkt. Auch hier helfen wir, dass wir künftig schneller kommunaler Familie Unterstützung zuteilwerden lassen können. Zu guter Letzt, die relative Mindestfinanzausstattung, die überprüft werden sollte, bleibt im Übrigen in breiter Übereinkunft mit der kommunalen Familie. Gerade diese schützt besonders finanzschwache Kommunen und sichert, dass auch die nicht vollkommen abgehängt werden von der allgemeinen Finanzentwicklung. Zu guter Letzt ermöglichen wir Sonderzuweisungsmöglichkeiten genau für diesen besonders finanzschwachen Kreis von Kommunen, um Investitionen auch in diesen Gemeinden zu ermöglichen – auch das eine deutliche Verstärkung der investiven Möglichkeiten, die, und das ist das Herzstück dieser FAG-Novellierung, kombiniert sind mit dem 200-Millionen-Euro-Programm für Schulvorhaben, mit dem im Ergebnis bis zu 400 Millionen Euro Investitionen in den kommenden vier bis fünf Jahren in die Schulen ermöglicht werden. Ich weiß allerdings, dass bei genau der Verteilung dieses 200-Millionen-Euro-Paketes weiterhin eine gewisse Diskussion entstanden ist. Ich würde bei der Diskussion über den Verteilungsmaßstab deutlich betonen wollen, dabei geht es nur um die Frage, wie zwischen den Kommunen verteilt wird. Der Beitrag des Landes ist unstreitig. Es geht also um eine reine Binnenverteilungsfrage. In den Diskussionen, die wir mit der kommunalen Familie, mit den Beteiligten in Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahrens geführt haben, war landesseitig immer maßgeblich, dass dieses 200-Millionen-Euro-Schulbauprogramm für Schulen vor allen Dingen in Grundzentren und in nicht zentralen Orten besonders profitabel sein soll. Warum? Weil für die Oberzentren und Mittelzentren mit dem Städtebauförderprogramm, mit dem EFRE-Förderprogramm, das nur in diesem Bereich wirkt, und einer Vielzahl weiterer umfangreicher Programme schon in der Vergangenheit dort für Schulbau besonders geholfen werden konnte und auch geholfen wird. Durch diesen Rost fallen in der Regel nicht zentrale Orte, nicht selten aber auch die Grundzentren, die es da einfach deutlich schwerer haben, weil für die meisten nur der ELER überhaupt ein mögliches Förderprogramm bei Schulbauvorhaben bereithält, der in der aktuellen Förderperiode aber maximale Investitionsvolumina von 5 Millionen Euro unterstützt. Und Schulbauten für maximal 5 Millionen Euro, da müssen Sie schon sehr kleine Schulen haben oder sich extrem Mühe geben. Von daher haben wir vor allen Dingen hier im ländlichen Raum große Schwierigkeiten. Deshalb war unstreitig in der Diskussion, vor allen Dingen hier helfen zu wollen. Und die Beträge, die an die Landkreise gehen, sind dann vor allen Dingen auch an diese Schulen im ländlichen Raum in kommunaler Trägerschaft weiterzuleiten. Um das ein bisschen fassbar zu machen, war bei der abschließenden Beratung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden am 3. November beim maßgeblichen Treffen deshalb auch der Teil, der Ihnen jetzt im Gesetzestext vorliegt, als Gesetzentwurf bereits den Beteiligten ausgereicht worden. Der arbeitet im Übrigen nicht mit Schülerzahlen, sondern wenn Sie reingucken, arbeitet der mit absoluten Eurobeträgen und stellt damit ein Stück weit das Verhältnis dar, welcher Landkreis, welche kreisfreie Stadt kriegt vom Gesamtkuchen pro Jahr wie viel ab. Wir arbeiten nicht mit Schülerzahlen, weil ich zumindest in den Diskussionen der vergangenen Jahre – sowohl als Anwalt als auch später als Staatssekretär und Minister – gelernt habe, wenn du einen abstrakten Maßstab an die Hand gibst, redet keiner mit dir über den Maßstab, ohne nicht in Wahrheit permanent in Eurobeträge umzurechnen. Und deswegen haben wir es für cleverer gehalten, wir schreiben die Eurobeträge rein und gucken dann in der Diskussion, ob alle sagen, damit komme ich halbwegs klar, das bildet meine Bedarfe halbwegs realistisch ab, das ist fair im Verhältnis untereinander. Genau diese Geldbeträge haben deshalb mit diesem Gesetzesentwurf vorgelegen. Die liegen Ihnen jetzt so vor, da gibt es in der Sache keine Abweichung. Wichtig bleibt aus Sicht der Landesregierung auch weiterhin, dass bei diesem Verteilungsmaßstab vor allen Dingen die ländlichen Räume profitieren sollten. Im Übrigen hat deshalb der Städte- und Gemeindetag – von uns als Landesregierung nachvollziehbar – auch wiederholt das Bekenntnis in diesen Gesprächen verlangt, dass alle anderen Förderprogramme jetzt nicht für Schulbauprojekte gesperrt werden, sondern genauso dafür offenbleiben wie bislang. Keine Sorge, das ist so, das haben wir zugesagt, das wird auch so bleiben. Aber da ist die Idee natürlich dahinter gewesen, dass gerade die größeren Städte aus diesen Programmen profitieren können, auch weiterhin sollen, wenn denn – so der gemeinsam getragene Wille – vor allen Dingen die Schulen in den ländlichen Räumen aus dem 200-Millionen-Euro-Programm profitieren sollten. Das, was im Übrigen aus diesen Programmen vor allen Dingen in die Mittelzentren und Oberzentren geflossen ist, dürfte in den vergangenen Jahren seit 2016 irgendwo zwischen einem größeren zwei- und knapp dreistelligen Millionenbetrag gelegen haben, sodass in diese Bereiche hinein durchaus auch schon geholfen werden konnte und weiter geholfen wird. Meine sehr geehrten und Herren, es gibt jetzt noch einen ganz aktuellen Änderungsantrag der AfD, die in diesem Landesgremium einen zweiten Vertreter des Städte- und Gemeindetages vorschlagen. Da würde ich Sie bitten, von Abstand zu nehmen. Das ist ein wohl austarierter Kompromiss mit der kommunalen Familie. Wenn er eine Repräsentanz braucht der verschiedenen Stadtgrößen, sind die auf der Kreisebene bei den dort ebenfalls zu schaffenden Gremien erforderlich, weil die nämlich konkret auswählen, welche Projekte werden in welchem Landkreis aus dem Geld gefördert. Die Landesgremienebene hatte bloß die Idee, ein Vetorecht zu besitzen, falls irgendein Landkreis aus Sicht der Städte- und Gemeindetages oder des Landkreistages einen besonders unausgewogenen Vorschlag macht. Deswegen hat dieses Landesgremium eine reine Notbremsfunktion und war in dieser kleinen Größe sehr bewusst so gewählt worden. Zu guter Letzt finden Sie das 50-Millionen-Euro-Feuerwehrgerätehausprogramm ebenfalls in dieser FAG-Novelle. Ich würde mich freuen, wenn sie breit gemeinsam getragen heute beschlossen wird, weil wir den Kommunen gerne sehr schnell Sicherheit und Planungsmöglichkeiten geben wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich bitte um Nachsicht bei 1,15 Minute länger, weil eben die Diskussion, die jetzt aktuell noch brennt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) doch einen Tick mehr an Worten erforderte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Es sind durch die Erklärung 1,23 Minute geworden – für das Protokoll. Und ich rufe jetzt auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Mein Kollege Enrico Schult hat sich bereits in der Ersten Lesung auf das Thema „Infrastrukturpauschale Schulbau“ beschränkt. Dies will ich auch hier tun, da wir dazu einen Änderungsantrag eingebracht haben. Zwei der Kritikpunkte der Ersten Lesung waren zum einen die Nichteinbeziehung der Berufsschulen und zum anderen das Verteilungsverfahren. Damit verbleibt als letzter Kritikpunkt das Verteilungsverfahren, denn das mit der, mit den Berufsschulen hat sich ja mittlerweile geklärt. Herr des Verfahrens sind die Landkreise. Diese sind zugleich Schulträger. Sie haben damit ein Interesse an Zuweisungen an sich selbst. Damit besteht die Gefahr, dass die kreisangehörigen kommunalen Schulträger bei der Verteilung leider zu kurz kommen könnten. Die Landesregierung sieht diese Gefahr auch. Sie hat daher einige Verfahrensregeln eingezogen, dieser Gefahr vorzubeugen. Die Landkreise müssen das Verteilungsverfahren durch Satzungen regeln. Und der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat übrigens eine solche Satzung inklusive Beirat am Dienstag bereits beschlossen. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass jeweils ein Vertreter aus einem Grund- und einem Mittelzentrum und einer amtsangehörigen Gemeinde dabei ist. So wird es nun in der Praxis auf kommunaler Ebene umgesetzt. Also warum nicht auch ähnlich hier auf Landesebene? Herr Pegel hat eben schon dazu gesprochen. Das sollte man bedenken. Ferner gibt es eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Ministerien, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, die den Projektlisten zustimmen müssen. Diese Regelungen reduzieren die Gefahr einer Benachteiligung der kreisangehörigen Schulträger. Aber das reicht uns eben nicht aus. Ein Änderungsantrag musste daher her. Wir möchten sicherstellen, dass in dieser Lenkungsgruppe auch ein Vertreter der kreisangehörigen kommunalen Schulträger sitzt. Zwar ist bereits ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages vorgesehen, allerdings hat der Städte- und Gemeindetag – Sie kennen ihn alle – eine sehr heterogene Gemeindestruktur von ganz klein bis ganz groß. Deshalb ist es nicht zwingend sichergestellt, dass eben auch jemand entsendet wird, der Erfahrungen mit diesen kreisangehörigen Schulträgern hat und sich dort hineinversetzen kann, dem Städte- und Gemeindetag die Vorgabe zu machen. Dass er nur einen Vertreter der kreisangehörigen Schulträger entsenden darf, schien uns überzogen. Vielleicht möchte der Städte- und Gemeindetag ja einen Fachmann entsenden, dem aber der persönliche Bezug zu kreisangehörigen Schulträgern fehlt. Wir schlagen daher vor, dem Städte- und Gemeindetag einen zweiten Sitz in der Lenkungsgruppe zu geben. Aber dieser zweite Sitz muss zwingend mit einem Vertreter der kreisangehörigen Schulträger besetzt werden. Deren Interessen sind dann mit Sicherheit auch in der Lenkungsgruppe repräsentiert. Dass ein Gremium in seiner Zusammensetzung die Heterogenität der kommunalen Ebene abbildet, das ist auch nichts Ungewöhnliches, Herr Pegel. Eine Berücksichtigung bestimmter Gemeindegruppen in Beiräten und ähnlichen Gremien sehen zum Beispiel die Gesetze zur Regelung des kommunalen Finanzausgleichs der Länder Sachsen und Thüringen vor, also warum nicht hier in M-V?! Eine Zustimmung zu unserem Antrag täte nicht weh und wäre eine Wertschätzung der gesamten kommunalen Familie. Das zum Thema. Es erreichten uns heute auch noch einige Tischvorlagen von anderen Fraktionen. Da gehen wir bei einigen Anträgen der CDU mit. Ich will hier nur noch mal darauf hinweisen, dass in einem Antrag 8/3374 sich darüber mokiert wird, dass, ja, es zu viele Fördertöpfe gibt und das zu zeitaufwendig wäre und so weiter, und wollte nur noch mal daran erinnern, dass wir hier vor Kurzem ja eine Debatte dazu hatten, dass wir den Landesrechnungshof ersuchen wollten, eben diese ganzen Fördertöpfe auseinanderzuklabüstern und mal zu analysieren und zu gucken, was man wegstreichen kann. Das wurde abgelehnt von der CDU-Fraktion damals. Genau das hätte man damit ja mal angehen können. Sei es drum, wir werden diesem Antrag jedenfalls zustimmen und uns bei diversen anderen enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Greifen-Gymnasiums aus Ueckermünde. Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst herzliche Genesungswünsche an meine beiden Kollegen aus dem Innenausschuss, Marc Reinhardt und Ann Christin von Allwörden, senden. Und in ihrer Vertretung darf ich heute hier in der Zweiten Lesung zu Ihnen sprechen. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen soll das Finanzausgleichsgesetz bereits zum 01.01.2024 geändert werden. Abgesehen von dem unangemessen kurzen Zeitplan für das Gesetzesvorhaben, bei dem es kaum Gelegenheit gab, sich mit dem Entwurf des Gesetzes und den Stellungnahmen zu beschäftigen, gibt es wesentliche Sachverhalte, die im Gesetzentwurf aus unserer Sicht geändert werden sollten. Dazu haben wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion zwei Änderungsanträge und einen eigenen Entschließungsantrag erarbeitet, die wir Ihnen heute hier zur Abstimmung vorlegen. Unsere gemeinsamen Änderungsanträge zu Paragraf 10a Absatz 1 Satz 1 FAG möchte ich Ihnen noch einmal kurz erläutern: In Absatz 1 des Gesetzentwurfes wird die Finanzierung und die Verteilung der Zuweisung für Infrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben geregelt. Die Gesamtzuweisungshöhe im vierjährigen Zeitraum orientiert sich an dem bisher festgestellten Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen in Höhe von mindestens 430 Millionen Euro, wobei der mindestens 50-prozentige Eigenanteil der Schulträger zu den Zuweisungen hinzuzurechnen ist. Nach Artikel 1 Ziffer 4 des Gesetzentwurfes werden gemäß Paragraf 10a Absatz 1 Satz 3 die Mittel nach den Sätzen 1 und 2 den kreisfreien Städten und Landkreisen jährlich zugewiesen. Die Verteilung zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten soll nach unserem Änderungsantrag – so, wie es zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden besprochen wurde – anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und nicht nur an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen im Schuljahr 2022/23 gemäß der amtlichen Schulstatistik erfolgen, um eine bedarfsgerechte Verteilung sicherzustellen. Denn, und das wissen Sie, in Mecklenburg-Vorpommern werden etwa 26.000 der 195.000 Schülerinnen und Schüler in Schulen freier Trägerschaft unterrichtet. Und viele Sozialdemokraten, führende Sozialdemokraten haben oder hatten dort ja auch ihre Kinder. Wenn sie die Wahl haben zwischen der staatlichen und der Privatschule, entscheiden sie sich ja oft für eine Schule in freier Trägerschaft. Und die Aussage des Innenstaatssekretärs Schmülling im Innenausschuss, dass die Schulen in freier Trägerschaft noch nicht einmal den notwendigen Eigenanteil aufbringen könnten, dass das nun wirklich nicht die Begründung dafür sein kann, freie Schulen bei der Verteilung der Mittel auszuschließen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion und auch die Kollegen der FDP stehen hier fest an der Seite der freien Schulen. Deshalb richtet sich der Änderungsantrag von unseren Fraktionen auf eine Neufassung des Paragrafen 10a Absatz 1 Satz 3 auf Grundlage der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und nicht nur an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen im Schuljahr 2022 und 2023. Die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN haben einen gleichlautenden Änderungsantrag gestellt, auch schon im Innenausschuss. Dort konnten wir wegen des sehr stark verkürzten Verfahrens das inhaltlich noch nicht abschließend bewerten und haben uns deshalb enthalten. Nur noch diese Randbemerkung sei mir gestattet: Der Antrag entsprach auch nicht den formellen Voraussetzungen hier im Landtag – Stichwort „Genderstern“. Im Landtag hat das Parlamentssekretariat dankenswerterweise dafür gesorgt, dass das jetzt also auch den formellen Voraussetzungen entspricht. Und vielleicht nehmen sich ja die GRÜNEN ein Beispiel daran. Gestern Abend haben wir uns in Hessen gemeinsam mit der SPD darauf geeinigt, Genderverbot, was hier den öffentlichen Bereich angeht. Vielleicht nimmt man sich dann hier auch mal ein Beispiel daran. Es geht also auch anders. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN stimmen wir heute hier natürlich nach intensiver Prüfung gerne zu. Zweitens. Mit einem weiteren Änderungsantrag sollen durch Streichung des Verweises auf die E-Government-Mittel nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe g diese Mittel dem Kommunalen Ausgleichsfonds Mecklenburg-Vorpommern nicht zugeführt werden. Damit bleiben die Mittel grundsätzlich für den bisherigen Zweck des kooperativen E-Governments erhalten. Mit einer Änderung des Paragrafen 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g wird zudem ermöglicht, dass die Vorwegnahme zukünftig in einem finanziellen Rahmen von maximal 10 Millionen Euro durch den Lenkungsausschuss „E-Government“ einstimmig festgestellt werden kann. Damit ist mit einer einvernehmlichen Änderung der Höhe des Vorwegabzuges eine Gesetzesänderung nicht mehr notwendig. Diese Änderung soll mit unserem Änderungsantrag durch die Neufassung des Artikel 1 Ziffer 7 des Entwurfes vollzogen werden. Mit der weiteren Änderung in Artikel 1 Ziffer 12 des Entwurfes soll über die Verwendung der Restmittel zukünftig ebenfalls der Lenkungsausschuss „E-Government“ entscheiden. Das Verfahren setzt aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände voraus, dass Haushaltsmittel nur für veranschlagungsreife Vorhaben angesetzt werden, um einen Abfluss in den Ausgleichsfonds wie im Vorjahr zu verhindern. Es dürfen auch keine Landesaufgaben oder konnexe Sachverhalte finanziert werden oder Erstattungen abgegolten werden, die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis betreffen. Dieser Einschätzung schließen wir uns mit unserem Änderungsantrag ausdrücklich an. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu unserem Entschließungsantrag ist Folgendes zu sagen: Der Städte- und Gemeindetag setzt sich seit Langem dafür ein, dass der Gesetzgeber landeseinheitliche Regelungen zum Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage trifft. Diese Regelungen sollen der gebotenen verfassungsrechtlichen Gleichrangigkeit der Gemeinden und Landkreise entsprechen und die bestehenden Unsicherheiten auch in den Landkreisen beseitigt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und deswegen bitte ich Sie heute herzlich darum, sich da noch mal intensiv damit zu beschäftigen, unseren Änderungsanträgen natürlich zuzustimmen. Ich freue mich auf Ihre Argumente zu unseren Änderungsanträgen. Sollte unseren Änderungsanträgen und dem Entschließungsantrag heute nicht zugestimmt werden, dann können wir uns bei der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf hier heute nur enthalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das FAG hat sich für die kommunalen Partner zu einem zuverlässigen Mittel der gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen entwickelt. Die berechtigten Ansprüche der Kommunen werden berücksichtigt. Natürlich sind sich die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung der Wirkung von Preissteigerungen und der hohen Inflation bewusst, und sie haben reagiert, tarifliche Kostensteigerungen für das Personal werden im nächsten Jahr berücksichtigt. Unisono wäre das erst für 2025 vereinbart. Und von der für mich denkwürdigen Debatte am gestrigen Tage kann ich nur ableiten, ja, man kann immer mehr fordern, ja, man kann eine Absenkung der steuerlichen Belastung fordern, ja, man kann die Fokussierung auf ein bestimmtes Thema, ein bestimmtes Ziel fordern, oder auch, ja, man kann auch Märchen erzählen und dabei negative Gegebenheiten völlig außer Acht lassen. Märchenerzähler helfen keinem und sind auch keine Alternativen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE) Was die Regierung mit diesem FAG-Entwurf versucht und geschafft hat, ist die Balance zwischen den Beteiligten, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche und die Machbarkeit. Es gab einen Kommunalgipfel im Vorfeld, um Erwartungen und Möglichkeiten auszuloten. Diese Zusammenarbeit wirkt sich mehrfach positiv für die Kommunen im Land aus. Die eigene Investitionskraft der Kommunen wird gestärkt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird gesichert. Die Finanzausgleichsleistungen werden im nächsten Jahr rund 1,5 Milliarden Euro betragen. Da Herr Renz gestern getönt hat, die Landesregierung heftet sich das 4-Millionen-Euro-Schulbauprogramm selbst ans Revers, möchte ich einen Passus aus meinem Redebeitrag zur Ersten Lesung wiederholen: „Für mich die beste Nachricht im Zusammenhang mit der FAG-Änderung ist die Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau. Das Land steuert über vier Jahre jeweils 25 Millionen Euro zusätzlich dazu, weitere 100 Millionen Euro kommen von den Kommunen“ durch Umschichtung im FAG. „Die jeweiligen Schullastenträger übernehmen 50 Prozent der Kosten, dadurch entsteht ein Gesamtrahmen von 400 Millionen Euro. … Für Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, die nicht den Eigenanteil aufbringen können, steht jährlich von 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.“ Soweit. Das wurde auch so von ihm und jedem anderen so gesagt. Zu den Änderungsanträgen von FDP und CDU. (Sebastian Ehlers, CDU: Na denn! Da bin ich gespannt.) Ich denke, diese sind sehr, sehr kurzfristig. Wenn man schließlich bedenkt, dass hier Expertenanhörungen und Audits gemacht worden sind, ist das … (Sebastian Ehlers, CDU: Der Gesetzentwurf war vielleicht kurzfristig.) Kann auch sein. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber das Grundgerüst, wie man sich darauf einigt, ist gut eingefahren, und eine Feinjustierung ist immer möglich, aber nicht in dieser kurzen Zeit. – Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine … Sind Sie fertig?

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Dirk Bruhn Die Linke

Ja.

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Beate Schlupp

… trotzdem eine Zwischenfrage …

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Dirk Bruhn Die Linke

Gerne.

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Beate Schlupp

… des Abgeordneten Renz?

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Dirk Bruhn Die Linke

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke! Herr Kollege, können Sie bestätigen, dass ich gestern bei meinen Ausführungen ausdrücklich mehrmals betont habe, dass das Land für dieses Schulbauprogramm aus eigenen Mitteln 25 Millionen, nur 25 Millionen pro Jahr (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) zur Verfügung stellt? Und können Sie weiterhin bestätigen, dass Ihre Vizeregierungschefin das nicht ausgeführt hat, sondern immer von einem 400-Millionen-Programm gesprochen hat?

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Dirk Bruhn Die Linke

Beides Nein, (Christiane Berg, CDU: Was?!) weil die Zahl „25 Millionen“ falsch ist. Es kommen die 7,5 Millionen Euro Hilfen dazu für finanzschwache Gemeinden. Und auch die Vizeministerpräsidentin hat alles richtig ausgeführt. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ja schon in der Ersten Lesung gesagt, dass, ja, das FAG 2020 offensichtlich bei der sozusagen Organisation der kommunalen Finanzen einen Durchbruch erzielt hat – da wurde ja auch allgemein gelobt – und dass es in diesem Gesetz auch darum geht, diese Prüfpflichten sozusagen durchzuführen und zu gucken, ob man da nachsteuern muss. Und insgesamt hatte ich schon angedeutet, dass die Nachsteuerung im Wesentlichen, die ja 61 Millionen kostet, das Land im Wesentlichen die richtige Richtung zeigt und nicht zur Schwächung insgesamt der Kommunen beiträgt. Es ist angehängt worden – das ist ja der Paragraf 10a –, das Schulbauprogramm. Darüber ist reichlich auch in den Haushaltsverhandlungen diskutiert worden, und da hat jeder so einen bisschen anderen Zungenschlag herausgehört. Für uns ist aber wichtig – für uns Bündnisgrüne –, das, was wir auch in unserem Änderungsantrag, den wir vorgelegt haben, ausgeführt haben. Und dieser Änderungsantrag hat ja schon auch im Innenausschuss zur Diskussion geführt. Also wir haben diese Thematik schon relativ früh auch angesprochen, und nun war aus rechtsformalen Gründen, ist er uns noch einmal zurückgegeben worden und ist jetzt aber eben mit dem gleichen Duktus ja heute auch hier mit auf der Tagesordnung. Wir würden bei diesem Änderungsantrag bleiben, weil wir auch in der Anhörung gehört haben, und da war eben für uns der Zungenschlag auch der, der ja in der Begründung von 10a auch mit drin ist, dass nämlich die Schüler in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen doch zur Grundlage der Mittelverteilung gemacht worden sind. Und auch in der Anhörung konnten wir mit dem Zungenschlag, also das ist kommunales Geld und das kommt nur diesen Schülern zugute, überhaupt nichts anfangen, denn es gibt für die Kommunen auch die Verantwortung für die Schüler in den Schulen in freier Trägerschaft. Und aus diesem Grunde ist dieser Antrag überhaupt entstanden. Und wir würden deswegen in diesem Antrag eben eine andere Mittelverteilung wählen, ist ja auch dann klar, die wird dann auch anders, wenn man die Schüler der Schulen in freier Trägerschaft mitberücksichtigt. Und eine zweite Sache, die dann auch gleich mitverarbeitet wird in dem Änderungsantrag, ist, dass man auch bei der Verteilung der Mittel, und das ist ja hier auch in den verschiedenen Redebeiträgen gesagt worden, wie wird es denn, wer redet da eigentlich mit, dass wir gesagt haben, da müssen auch die Interessen der Schulen in freier Trägerschaft mitberücksichtigt werden, wann die Projekte sozusagen dann ausgewählt werden. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Das ist der Inhalt unseres Änderungsantrages, und ich würde dann zu den Änderungsanträgen auch der anderen Fraktionen beziehungsweise der CDU- und FDP-Fraktion Stellung nehmen und auch der AfD-Fraktion. Da ist zunächst der Änderungsantrag, der sich in der Verteilung der Mittel ja mit unserem gleicht. Dem werden wir natürlich eindeutig zustimmen. Dann gibt es den Änderungsantrag, der noch mal eine Erhöhung – zumindest in einem Punkt –, der die Zuwendung durch das Land auf 50 Millionen hochsetzt, aber auch andere Sachen noch anspricht. Wobei mir der eine Punkt, glaube ich, gar nicht schlüssig ist, weil da der Wortlaut des Gesetzes nur noch mal wiederholt wird. Das ist der Änderungsantrag 3373, da werden wir uns enthalten. Und dann gibt es einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, wo es genau um diese Kreisumlageverteilung geht und wo auch die Investitionskraft angesprochen wird, was die Möglichkeit betrifft, Fördertöpfe anzuzapfen. Dem würden wir auch zustimmen. Den AfD-Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das FAG ist das wichtigste Instrument und zugleich auch die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene in unserem Land. Und ich glaube, das Beteiligungsverfahren war sehr, sehr knapp gewählt. Wir hatten aus meiner Sicht wenig Zeit, das alles wirklich zu durchdringen. Und viele Dinge, die in den Anhörungen auch vorgetragen wurden, konnten gar nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Gleichwohl wissen wir, und deswegen, ich habe auch hier heute nicht so viel Redezeit, kann ich nur auf die großen Leitlinien, nicht mehr eingehen. Ich denke aber, nach dem FAG ist vor dem FAG. Das wird uns als Daueraufgabe weiter beschäftigen. Die kommunale Ebene drängt, sie braucht Planungssicherheit, insbesondere, weil die Haushalte auch aufzustellen sind und so weiter. Das haben Sie geschickt ausgenutzt aus meiner Sicht und damit die eine oder andere Debatte auch verkürzt. Lassen Sie mich zu den konkreten Kritikpunkten unsererseits kommen! Wir haben – es ist ja schon angekündigt worden – gemeinsam einen Antrag mit der Fraktion der CDU mit zwei konkreten Änderungsvorschlägen eingebracht, wo ich auch noch mal um Zustimmung werben möchte. Beim ersten Vorschlag geht es um die Finanzierung des Schulbaus. Ich bin in zweierlei Hinsicht wirklich enttäuscht von dem, was die Landesregierung da vorgelegt hat, zum einen, weil Sie klammheimlich versucht haben, von dem gemeinsamen Beschlusspapier mit den kommunalen Spitzenverbänden abzuweichen, und zum anderen, weil man einen Keil zwischen öffentliche Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft wirklich zu treiben versucht mit Ihrer Zählweise, wie Sie hier auf die Schülerzahlen eingehen. Sie wollen diejenigen Landkreise schlechterstellen, in denen mehr Schülerinnen und Schüler Schulen in freier Trägerschaft besuchen – das muss man sich auf der Zunge mal zergehen lassen – als in öffentlichen Schulen. Meine Damen und Herren, ich verstehe nicht, was Sie gegen die Kinder haben, die in Schulen in freier Trägerschaft beschult werden. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich appelliere ernsthaft an Sie, noch mal in sich zu gehen. Sie sind auch Teil dieser Landesregierung und Sie sollten es nicht zulassen, dass unsere Schülerinnen und Schüler in den Schulen in freier Trägerschaft unter einer linken ideologischen Agenda leiden müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Deshalb, stimmen Sie unserem Vorschlag zu! Lassen Sie zu, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass uns die Bildung jedes Kindes gleich viel wert ist, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) ganz unabhängig vom Träger der Schule, die es besucht! (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Lassen Sie zu, dass wir die Gelder nach der Anzahl aller Schülerinnen und Schüler und nicht nur nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Schulen aufteilen! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Lassen Sie uns also für alle Kinder schöne und moderne Schulen bauen oder sanieren! Und der zweite konkrete Vorschlag bezieht sich auf die bereits in der Gesetzesbegründung, aber auch noch mal im Rahmen der Anhörung sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden als auch vom Zweckverband „E-Government“ vorgetragenen Wünsche hinsichtlich des Umgangs – ist auch schon angesprochen –, des Umgangs mit dem Vorwegabzug bei der Finanzierung des kooperativen E-Governments. Wir halten diesen Vorschlag auch mit der starken Einbindung des Lenkungsausschusses für praktikabel und richtig. Es liegt außerdem ein Änderungsantrag der CDU vor – jetzt läuft meine Zeit ein bisschen –, wir beantragen ziffernweise Abstimmung, weil, ich will auch signalisieren, sehr gerne stimmen wir hier I.2 und II.2 zu, denn auch wir sind der Überzeugung, dass wir im Bereich der Verwaltung der Förderverfahren deutlich besser werden können. Was wir aber nicht wollen, ist, dass das Land sich einmischt in die Festlegung der Kriterien für die Kreisumlage. Das ist meines Erachtens auf der kommunalen Ebene zu belassen. Die Kreistage, die Kreistagsmitglieder haben die Verantwortung dafür, die Kreisumlage so festzusetzen, dass die Belange der Städte und Kommunen in den Kreisen gewahrt bleiben. Das ist ureigenste Aufgabe der Kreistage. Ich denke, da sollte sich die Landespolitik raushalten. Da sollten wir die kommunale Selbstverwaltung an der Stelle stärken. Deswegen bitte ich hier um Abstimmung ziffernweise. – Ja, herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Also ziffernweise Abstimmung der Drucksache 8/3374? (Zuruf von René Domke, FDP) Die ziffernweise Abstimmung der Drucksache 8/3374? (René Domke, FDP: Ja.) Gut. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2759. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2824, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2759 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2759. Ich lasse zunächst über die zum Artikel 1 vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3372 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3372 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3373 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3373 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, … Dafür? (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja.) Dafür. Gut. … mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3376 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3376 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3386 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3386 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2759 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2759 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2759. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2759 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2759 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2759 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Auf Drucksache 8/3374 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet, über den ich an dieser Stelle abstimmen lasse. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Änderungsantrag ziffernweise abzustimmen. Römische Ziffern oder auch arabisch? (Zuruf von René Domke, FDP) Römische Ziffern. (René Domke, FDP: Nein, römisch und arabisch.) Ist egal, (Zuruf von René Domke, FDP) ist egal, ich will es nur wissen, weil ich ja wissen muss, wie ich es aufrufen muss. Also ziffernweise römisch und arabisch. Gut. Ich rufe auf im Änderungsantrag der Fraktion der CDU die Ziffer II.1. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht … (Zuruf von René Domke, FDP) I.1. Wer dieser, diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I.1 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP bei Zustimmung aller sonstigen abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer I.2. Wer der zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I.2 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer II.1. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.1 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Ich rufe auf die Ziffer II.2. Wer der zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II. 2 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3374 abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/3385 ein Antrag zum Thema „Migrationskrise im Raum Rostock: Gewaltimport und Unterbringungsnotstand stoppen!“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Tadsen! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Jan-Phillip Tadsen , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es sind aktuelle Ereignisse, die die Dringlichkeit unseres heutigen, hier als Vorlage gesetzten Antrages begründen. Dazu möchte ich kurz ausführen. Zunächst zur Situation im Landkreis Rostock. Dort ist gestern eine kleine politische Bombe hochgegangen. Der dortige Kreistag hat in einer dramatischen Sitzung, die am Ende sogar abgebrochen werden musste, vor allem zwei Ergebnisse zutage gefördert, die auch diesen Landtag direkt betreffen und die Dringlichkeit unseres Antrages aufzeigen: Zunächst ist aufgrund der Abstimmung des Kreistages formalrechtlich die Unterbringung von bis zu 800 Asylsuchenden nicht mehr sichergestellt. Es steht offen zur Diskussion, dass ab dem neuen Jahr Turnhallen hierfür als Ersatz genutzt werden müssen. Zweitens hat eine politische Mehrheit des Kreistages einen faktischen Aufnahmestopp im Landkreis Rostock ausgerufen. Die Mehrheit der Mitglieder hat die Landesregierung in demokratischer Art und Weise dazu aufgefordert, dass der Landkreis keine weiteren Zuweisungen mehr verkraftet und bekommen soll. Dieser Landtag und auch diese Landesregierung, auch der Innenminister als Rechtsaufsicht aller Kommunen sollten sich hierzu verhalten. Deswegen unser Antrag heute. Und zunächst dann auch, nicht zunächst, auch des Weiteren haben wir auch in der Hansestadt Rostock ein Wochenende der Gewalt erlebt, was viele Menschen bewegt. Viele Menschen sind auf meine Fraktion zugetreten, haben sich dazu geäußert. Sie berichten davon, dass 50 erteilte …

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Beate Schlupp

Herr Tadsen, die Dringlichkeit sollte kurz begründet werden. Und ich glaube, die Dringlichkeit ist inzwischen auch ausreichend dargestellt worden. Faktische Dinge sind dann nachher im Rahmen der Debatte zu bewerten. Die Dringlichkeit ist dargestellt worden, von daher. Jan-Phillip Tadsen , AfD (zur Geschäftsordnung): Also noch zur Hansestadt kurz. (allgemeine Unruhe)

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Beate Schlupp

Es ist jetzt inhaltlich. Es geht ja darum, warum wir uns jetzt auf diese … Jan-Phillip Tadsen , AfD (zur Geschäftsordnung): Zur Dringlichkeit der Hansestadt.

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Beate Schlupp

Ja, das haben Sie ja schon dargestellt. Also … Jan-Phillip Tadsen , AfD (zur Geschäftsordnung): Das war Landkreis, oder.

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Beate Schlupp

Und es soll kurz dargestellt werden. Und, wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das damit jetzt erfolgt ist. Also inhaltliche Vorträge kann ich hier nicht zulassen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr Koplin! (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Torsten Koplin , DIE LINKE (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, der hier gerade als dringlich erklärt wurde, basiert auf zwei Feststellungen, die aus unserer Sicht nicht dringlich sind: Erstens. Die Ereignisse in Rostock sind Geschichte, die Behörden haben gehandelt. Zweitens. Der Kreistag des Landkreises Rostock hat seinen Entscheidungsprozess unterbrochen. Der Landrat hat deutlich gemacht gegenüber der Öffentlichkeit, welcher Weg weiter beschritten werden soll. Insofern gibt es keine Dringlichkeit, die Schaden vom Land hier abzuwehren hätte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Jetzt stehen hier beide noch da. Ich glaube, die Dringlichkeit ist begründet worden und sie ist abgelehnt worden. Jetzt kommen wir dann zur Abstimmung. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) So, und jetzt kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist … (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Ich bin noch nicht fertig. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Würden Sie bitte die Debatte noch etwas verschieben, damit ich das Abstimmungsergebnis bekanntgeben kann?! Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Antrag nicht zugestimmt worden. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes, Drucksache 8/2590, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Dritter Abschlussbericht der Landesregierung zum Kommunalen Standarderprobungsgesetz 2018 bis 2023, Drucksache 8/2643, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/2830. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2590 – Unterrichtung durch die Landesregierung Dritter Abschlussbericht der Landesregierung zum Kommunalen Standarderprobungsgesetz 2018 bis 2023 – Drucksache 8/2643 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/2830 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und hier an dieser Stelle kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokuments berichten. Es geht im Gesetzentwurf darum, die Geltungszeit des befristeten Kommunalen Standarderprobungsgesetzes noch einmal zu verlängern. Das Gesetz wurde 2010 befristet verabschiedet und der Geltungszeitraum seitdem zweimal verlängert. Da das Gesetz 2023 außer Kraft tritt, ist über die Verlängerung zu entscheiden. Kommunalen Körperschaften wird durch das Gesetz ermöglicht, auf Antrag von Vorgaben in landesrechtlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für einen begrenzten Zeitraum abzuweichen. Damit sollen die neuen Formen kommunaler Aufgabenerledigung ausprobiert und erprobt werden. Auf diese Weise soll getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden können. Das ist Bürokratieabbau. Und die dahinterstehende Idee ist außerdem, erfolgreiche Modelle für eine landesweite Übernahme zu prüfen. Über die Umsetzung dieser Idee wurden wir im Rechtsausschuss unterrichtet. Die Landesregierung hat sich in ihrem Bericht für eine Beibehaltung als befristetes Erprobungsgesetz ausgesprochen. Nach den Ausführungen der Landesregierung haben sich das Gesetz und dabei insbesondere sein weiterer Anwendungsbereich bewährt. Die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, wurden allerdings weniger genutzt als erwartet. Wir haben den Gesetzentwurf und die Unterrichtung durch die Landesregierung zu ihrem Abschlussbericht im Ausschuss eingehend beraten. Die Empfehlung der Landesregierung für eine Verlängerung des Gesetzes um weitere fünf Jahre ist dabei mehrheitlich auf Zuspruch gestoßen. Zwei weitere Ausschüsse waren mitberatend. Wir haben natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände am Prozess beteiligt, die über die Jahre eigene Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln konnten. Sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern haben die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Davon haben beide schriftlich Gebrauch gemacht und einhellig befürwortet, die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern. Und gerade der Städte- und Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass es im Interesse aller ist, für die Anwendung des Gesetzes zu werben. Mit einem Lächeln darf ich sagen, dass ich genau das hier somit mache. Also ich bitte alle Kommunen, ihre Standards in diesem Rahmen mit den Instrumenten des Gesetzes zur Verfügung zu stellen. Und auch aufgrund der breiten Zustimmung empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU bei Gegenstimmen seitens der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfes in der unveränderten Fassung. Der Ausschuss hat zudem einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/2643 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich schließe mich beiden Empfehlungen an dieser Stelle gerne an, bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes auf Drucksache 8/2590. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2830, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2590 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2590. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2590 bei Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD und Zustimmung aller anderen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzesentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2590 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2590 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/2643 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2830 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes, Drucksache 8/2707, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/2823. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2707 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/2823 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre auch hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes auf Drucksache 8/2707. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2707 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2823 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2823. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2823 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2823 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2823 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2708, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2840. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3378, ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3380 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3383 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2708 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/2840 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3378 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3380 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3383 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Winter.

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ja, mit dem hier in Zweiter Lesung vorliegenden Gesetzentwurf zum Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern befassen wir uns nun mit einem Balanceakt, so möchte ich das mal sagen, denn wirtschaftspolitisch ist uns auf jeden Fall an der Wettbewerbsfähigkeit unserer Tourismusorte und insbesondere an dem Einzelhandel dort gelegen. Aber auf der anderen Seite gilt es natürlich, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem mit Blick auf die Arbeit an den Sonn- und Feiertagen zu wahren, ein Recht mit Verfassungsrang, das wurde heute ja schon oft bemüht. Und diese Rechte zum Schutz der Arbeitnehmenden sind der MV-Koalition natürlich ein Herzensanliegen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) So werden folgerichtig die Sonderregelungen für den 15- Kilometer-Grenzbereich zu Polen, da jetzt hier nun auch striktere Öffnungszeiten gelten, ebenso wie zusätzliche variable verkaufsoffene Sonntage für Gemeinden unter der neuen Bäderverkaufsordnung gestrichen. Dafür wird auf der anderen Seite der Saisonbeginn für diese Gemeinden auf den 15. März festgelegt, anstatt vorher war es Ostern. Da wissen wir alle, das variiert ja immer im Kalender. Und ergänzt wurde zudem auch eine Wintersaison. Die läuft vom 17. Dezember bis 8. Januar. Das heißt, hier wurde letztendlich eine klarere Regelung gefasst, die mehr Planbarkeit für die Unternehmerinnen und Unternehmer ermöglicht, und ja, in gewissen Punkten auch eine Liberalisierung ist. Zusätzlich soll auch das Zeitfenster – und das ist ganz in diesem Geiste – in den Geschäften unter der neuen Bäderverkaufsordnung, die ja für sechs Stunden öffnen können, dieses Zeitfenster soll jetzt vergrößert werden von 11:00 bis 19:00 Uhr. Im Moment ist es noch so, dass Kirchen und Gewerkschaften diese Ausweitung ablehnen. Gleichwohl – und deswegen zeigen wir uns da auch optimistisch, dass es zu einer Lösung kommt – in Schleswig-Holstein gilt eine ganz ähnliche, eine identische Regelung, in weiten Teilen sogar. Die ist dort seit 2018 in Kraft und da wurde nicht dagegen geklagt. Bei uns ist jetzt ja geplant, dass das vorliegende Gesetz zum 1. Februar des nächsten Jahres in Kraft tritt. Kommen wir noch kurz zur neuen Bäderverkaufsordnung. Die befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung, soll dann im Januar in die Verbandsanhörung gehen, sodass sie dann rechtzeitig zum Auslaufen der alten Regelung Mitte April in Kraft treten kann. Die neue Rechtsverordnung definiert Zugangskriterien, zum Beispiel Kur- und Erholungsort, Tourismusort oder Tourismusregion oder auch UNESCO-Weltkulturerbestätte sowie ein Verhältnis der Mindestbesucherzahlen zur Einwohnerzahl einer Gemeinde. Durch die Definition dieser Kriterien soll es eine offenere und eine transparentere Systematik geben, nach der sozusagen der Zugang zu dieser Sonderregelung möglich ist. Ich denke, das ist noch mal entscheidend, um halt hier in dem Gesetz auch eine gewisse Flexibilität darzustellen. Es ist ja auch das Ziel, dass sich der Tourismus bei uns im Land nachhaltiger entwickeln soll, sprich, dass wir die Besucherströme mehr auf das Land verteilen. Und dann ist es natürlich auch wichtig, in kommenden Regelungen da eine gewisse Flexibilität vorzusehen und sozusagen eine atmende Regelung zu schaffen. Die MV-Koalition spricht sich gegen weitergehende Lockerungen bei Sonn- und Feiertagsöffnungen aus. Dementsprechend sind alle Änderungsanträge, das sind ja ein paar, einer von der FDP-Fraktion und dann noch einer von der AfD, dementsprechend lehnen wir diese Änderungsanträge ab. Eine Zustimmung des Landtages zur kommenden Rechtsverordnung, das ist ja von dem Änderungsantrag der GRÜNEN vorgesehen, erachten wir nicht als notwendig, denn wie ich schon erklärt habe, ist es künftig möglich, dass nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung auch Gemeinden einen Antrag stellen können, sodass diese Sonderöffnungszeiten für sie zur Anwendung kommen. Das heißt, wir haben hier ohnehin eine flexible Regelung. Somit dürften sich die Anlagen der Rechtsverordnung auch während ihres Geltungszeitraums mehrfach ändern, und dann hätten wir ja immer wieder hier diese Vorlage. Also in dem Sinne, die Flexibilität, die diese Regelung darstellen will, und den Mechanismus, der mit diesem Änderungsantrag vorgeschlagen wird, die widersprechen sich dort. Eine wiederholte Abstimmung über diese Änderung und weitere sind auch nicht im Sinne der betroffenen Gemeinden und der Geschäfte dort. Ja, das war es im Wesentlichen auch schon. Wir haben das Ganze bereits im Ausschuss intensiv besprochen. Ich weiß auch, dass der Staatssekretär Herr Schulte mit den Oppositionsfraktionen darüber ins Gespräch gekommen ist und auch noch einmal im Januar dann die Verkaufsordnung, die Bäderverkaufsordnung ausführlich vorstellen wird. Und daher sehe ich eigentlich keinen Punkt, warum diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen ist, und daher bitte ich um die Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Um das Wort gebeten hat jetzt für die Landesregierung und in Vertretung des Wirtschaftsministers der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich, wie eben schon angemerkt und in der Fragestunde von mir auch erwähnt, meinen Kollegen Wirtschaftsminister Reinhard Meyer krankheitsbedingt entschuldigen und möchte von hier aus dem Kollegen eine schnelle und vor allem gute Besserung wünschen! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Der heute vorliegende Entwurf des Öffnungszeitengesetzes trifft auf eine breit gefächerte Interessenlage. Das ist deutlich geworden im gesamten Diskussionsprozess. Die Spanne der Forderungen reicht von der völligen Liberalisierung der Öffnungszeiten bis hin zur vollständigen Ablehnung von Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll, wie bei der Einbringung durch den Kollegen dargelegt, ein Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Interessen gestaltet werden, in dem sich, so hoffen wir, alle Beteiligten bestmöglich wiederfinden können. In den Ausschüssen ist die Diskussion ebenso wie in der Verbandsanhörung intensiv und abwechslungsreich geführt worden. Wir müssen diese Diskussionen hier sicherlich nicht in Gänze wiederholen, aber die Interessen liegen so weit auseinander, dass dieser Gesetzentwurf nur ein Kompromiss sein kann. Und der Wirtschaftsministerkollege hat mir noch einmal seine Überzeugung mit auf den Weg gegeben und gebeten, diese hier sehr klar kundzutun. Ein solcher Kompromiss zwischen den verschiedenen, sehr divergierenden Interessenlagen ist gelungen. Der rechtlich klarstellend überarbeitete Entwurf ist in seiner Systematik lesbarer und damit an dem Erfordernis einer nachvollziehbaren Umsetzung orientiert. Inhaltlich stellt er klar, dass der verfassungsmäßig gebotene Schutz der Sonn- und Feiertage regelhaft umzusetzen ist und nur in besonderen Ausnahmen abgewogene, also angemessene Sonderregelungen zulässig sind. Daher werden für bestimmte Arten von Verkaufsstellen Sonderöffnungszeiten ermöglicht, wie wir es in der Vergangenheit auch schon kennen. Das betrifft hier aber als klarstellende Regelung vor allem die Direktvermarktung frischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse, beispielsweise auch in Automatenform. Außerdem sind Sonderöffnungszeiten aus besonderem Anlass möglich, an bis zu vier Sonntagen im Jahr sind Sonderöffnungszeiten denkbar, wenn ein solcher Anlass gegeben ist und wenn die betreffende Gemeinde nicht ohnehin schon privilegiert ist, also nach Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzentwurfes als privilegierte Gemeinde benannt ist. Dadurch wird ein Gleichgewicht zwischen den privilegierten Gemeinden, den sonstigen Gemeinden und dem Sonn- und Feiertagsschutz geschaffen. Das Regelausnahmeverhältnis wird damit angemessen umgesetzt. Die Bestimmung von Gemeinden nach Paragraf 5 Absatz 1, wie gerade schon erwähnt, dient der Privilegierung, besondere Öffnungszeiten im Rahmen der Verordnung umsetzen zu dürfen. Im Gesetz sind neben der Verordnungsermächtigung konkrete Anknüpfungspunkte für die Verordnung genannt. Dabei handelt es sich um Orte, die nach dem Kurortegesetz in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sind, oder aber, wie eben schon erwähnt, um anerkannte Welterbestätten. Zudem geht es dann dabei immer um ein besonders hohes Tourismusaufkommen, das eben genau aus diesen Gründen zu verzeichnen ist. Wichtig ist, Aufgabe der Verordnung ist es, klar zu definieren, was ein Tourismusaufkommen ist und ab wann es als besonders hoch anerkannt werden kann. Dies erfolgt durch die Ermittlung des Verhältnisses von Urlaubsgästen je Einwohner und den Abgleich des Wertes mit dem Landesdurchschnitt, das heißt, die rechnerischen Grundlagen dienen der Ermittlung des besonders hohen Tourismusaufkommens. Das Verfahren ist damit nachvollziehbar und transparent. Während die geltende Bäderverkaufsordnung eine feste, eine starre Liste von Orten vorsah, in denen besondere Öffnungszeiten zulässig sind, werden künftig in regelmäßigen Abständen die regionalen Verhältnisse betrachtet. Nach Auffassung der Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsministeriums ist es nur auf diese Weise möglich, eine belastbare und rechtssichere Entscheidung darüber zu treffen, ob für Orte eine Ausnahme von der Regel des Sonn- und Feiertagsschutzes gewährt werden kann, und gleichzeitig erhalten die Orte die Möglichkeit, selbstständig und weitreichend ihre Entwicklung mitzugestalten. Mit einer Anerkennung nach dem Kurortegesetz können Gemeinden, Gemeindeteilen und Zusammenschlüssen von Gemeinden besondere Öffnungszeiten ermöglicht werden, die eine ganz besondere touristische Inanspruchnahme verzeichnen, und damit genau dem Ausnahmefall entsprechen, für den vom verfassungsgemäßen Sonn- und Feiertagsschutz abgewichen werden darf. Dabei ist der Landesregierung bewusst, dass der vorliegende Gesetzentwurf in den Ausschüssen umfangreich diskutiert worden ist. Das spiegelt dann sicherlich auch das breite Interesse an der Thematik in der Öffentlichkeit wider. Aber es motiviert, so ganz ausdrücklich formuliert, den Wirtschaftsministerkollegen, auch Ihnen an dieser Stelle die bestmögliche Variante eines Öffnungszeitengesetzes für unser Land vorstellen zu lassen, und meinerseits Ihnen dies gemeinsam mit ihm vorlegen zu dürfen. Eine völlige Liberalisierung, wie manche wünschen, ein Verharren im Istzustand, eine ausschließliche Umsetzung des Sonn- und Feiertagsschlusses, eine Umsetzung, unbefristete Anerkennungen aller Orte bis zum Widerspruch des zuständigen Ministeriums, all das haben die wirtschaftsministeriellen Kolleginnen und Kollegen gehört und auch geprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, der Entwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, ist unstreitig ein Kompromiss, der aber die größtmögliche Übereinanderlegung der Gemeinsamkeiten der vorgetragenen Standpunkte umsetzt. Ich freue mich auf die weitere Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Herr Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder, und darum haben wir heute einen Gesetzentwurf, welcher im Kern die Ideen widerspiegelt, die wir als AfD bereits vor Jahren hatten. In der 7. Legislatur war es mein Kollege Lerche, (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) und bereits diesen März habe ich versucht, die Bäderverkaufsverordnung zu reformieren. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Populismus wurde uns von der CDU vorgeworfen, die Rechtssicherheit von der Landesregierung bemängelt. Die besondere Bedeutung des Sonntags wurde hervorgehoben von den LINKEN, ja, als hätten sie die christliche Nächstenliebe erfunden. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD) „Libertärer Unsinn“ kam von der SPD, von Herrn Winter. Klientelpolitik wurde uns vorgeworfen. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Herr Winter, das waren ja eben ganz andere Töne. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Man könnte meinen, Sie hätten heute mit dem „Anarchokapitalisten“ Milei aus Argentinien gefrühstückt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Christian Winter, SPD) Für uns steht fest, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen schnelllebigen Welt ist Flexibilität im Handel nicht nur ein Komfort, sondern eine Notwendigkeit. Der Handelsverband Ostseeküste e. V. mit Sitz in Warnemünde machte es neulich in der „Ostsee-Zeitung“ deutlich, dass die Diskrepanz im Ladenöffnungsgesetz zu einem echten Nachteil für Mecklenburg-Vorpommern führt. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ein anschauliches Beispiel für die direkte Auswirkung dieser Politik ist der wachsende Einkaufstourismus an der Landesgrenze. Die liberaleren Öffnungszeiten in Schleswig-Holstein verlocken zunehmend Kunden aus M-V, ihre Wochenendeinkäufe nach Lübeck oder an die grenznahen Orte zu verlagern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Alternative für Deutschland sehen die Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Interessen und der Flexibilität der Unternehmer gerecht zu werden, und haben darum auch noch einen Änderungsantrag gestellt, der die verkaufsoffenen Sonntage von vier auf sechs anhebt. Wir befinden uns da, denke ich, in einem rechtssicheren Rahmen. Lassen Sie uns heute ein Gesetz schaffen, das sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen respektiert, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) als auch den modernen Anforderungen einer dynamischen Gesellschaft gerecht wird! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ladenöffnungszeiten, ja, wichtig, unsere Bäderregelung – hat Herr Winter schon gesagt – läuft im April aus und es soll dazu dienen in den Verhandlungen mit Kirchen und Gewerkschaften, dass diese Bäderregelung natürlich eine Wettbewerbsgleichheit mit Schleswig-Holstein herstellt, die wir schon immer fordern. Die Beteiligten bei dem Ganzen sind natürlich der Rahmen, die Verfassung, das Grundgesetz, die Bundesvorgaben, das Land als Gesetzgeber und die Kirchen und Gewerkschaften, und daran kommt man eben nicht vorbei, dass es hier nicht um ein Gesetz geht, das wir hier verabschieden und dann gilt das, sondern hier geht es um einen Willen beziehungsweise um eine Einigung, die man mit Partnern machen, auf den Weg bringen muss, und wenn man diese Partnerschaftlichkeit, diesen Kompromiss eben verlässt, ist es so, dass es eben dann zu einer Klage führt. Also man kann nicht allein entscheiden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und deswegen braucht es diesen Kompromiss, und da ist es meines Erachtens – ich will das auch noch näher erläutern – nicht zielführend, wenn man dann so tut, als wenn man allein in der Regierung wäre, und dann sagt, ich möchte jetzt zehn Sonntage. Das mag Ihren liberalen Gedanken zugutekommen, aber es entspricht nicht der Verantwortung, die in dieser Sache steckt, weil die Gefahr, die Sie darauf bewirken, ist eine, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht funktioniert und somit die Rechtsgrundlage für die Bäderregelung nicht funktioniert und wir dann im April keine Bäderregelung haben. Wenn Sie das gefährden möchten mit Ihrer Forderung im Änderungsantrag auf zehn Sonntage, wenn Sie das garantiert gefährden wollen, dann entspricht es nicht der Verantwortung, die wir hier im Landtag haben. Bei den sechs, (Beifall Torsten Renz, CDU) bei den sechs Sonntagen, da will ich gleich noch was dazu sagen, das ist eine moderatere Forderung der AfD, aber auch da sage ich gleich noch etwas dazu, weil das Ladenschlussgesetz ist sozusagen die Ermächtigungsgrundlage für die Bäderregelung. Wenn diese kippt, das habe ich schon gesagt, dann haben wir den Salat. Zudem müssen, wenn Sie den Sonntagsschutz in der Verfassung angucken, müssen bei einer Erweiterung, das kommt dann noch dazu, das muss immer, es kann also nicht nur das bloße wirtschaftliche Umsatzinteresse in den Vordergrund gestellt werden oder das alltägliche Erwerbsinteresse, sondern es muss immer einen Bezug oder ein verändertes Verhalten der Bevölkerung oder dergleichen geben. Also einfach zu sagen, ja, dann können die mehr verdienen, das ist rechtlich nicht möglich, so sehr man sich das vielleicht wünschen würde, aber es ist eben rechtlich nicht möglich, und deswegen funktioniert das Ganze eben nicht. Und ich bin der Letzte, der nicht im Interesse der Wirtschaft handeln würde, aber ich sage mal, wenn wir dadurch die Interessen der Wirtschaft gefährden, indem wir möglicherweise keine Bäderregelung, da keine Einigung hinkriegen, dieses Risiko ist wesentlich höher und wesentlich schlimmer für unsere Wirtschaft als das. Ich habe mir erlaubt – und jetzt will ich kommen auf die sechs, auf den Änderungsantrag, auf die sechs Sonntage –, heute in der Frühe habe ich nichts anderes gemacht, als mit Unternehmen telefoniert, die davon betroffen wären. Und weil ich natürlich wissen will, wie reagieren denn die Unternehmer selbst, sind die jetzt erwartungsgemäß, so, wie Sie das formulieren, voller Freude und sagen, ja, her mit den zehn Sonntagen, das haben wir uns schon immer gewünscht, oder was sagen die denn selber. Und ich will Ihnen die Quintessenz von denen, ich habe vier Unternehmen angerufen, mehr waren es jetzt nicht, aber ich will Ihnen mal die Quintessenz sagen. Wir haben also derzeit im Gesetz stehen vier Sonntage, und die haben gesagt, na ja, wenn sie jetzt extrem erweitern, das ist entgegen dem Trend nach mehr Freizeit, der in der Bevölkerung herrscht. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD, und Sandy van Baal, FDP – Henning Foerster, DIE LINKE: Das sind ja ganz neue Töne, Herr Waldmüller!) Es ist eben deswegen nicht zeitgemäß, und es müssen auch nicht gleich alle sein. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE: Da applaudiere ich sogar für.) Ich mache das jetzt hier völlig realistisch, was die Unternehmen gesagt haben, und das müssen Sie nicht jetzt kommentieren! Dann haben die Unternehmen gesagt, ja, wenn wir am Sonntag dann unsere Mitarbeiter da haben, dann kriegen sie doppelte Überstunden, und dann fehlen sie uns ja in der Woche wieder. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Also sie haben da nichts gewonnen. Ein entscheidendes Argument für mich war aber, dass sie sagen, diese Sonntagsumsätze sind keine zusätzlichen Umsätze, sondern es sind vorweggenommene Umsätze, die macht man nicht zweimal. Und der Sonntag soll, damit wir überhaupt den Sonntag als was Besonderes hervorheben, der soll etwas Besonderes bleiben. Wenn wir mehr machen, dann verwässern wir das, und dann ist es nichts mehr Besonderes und dann wirkt es auch nicht mehr. Und die Umsätze, die sie dann am Sonntag generieren, entsprechen nicht in der Höhe dem, was man sich oftmals erhofft, dass dann die Sonntagskosten für die Mitarbeiter, für die Öffnung gedeckt werden, und das kommt noch dazu bei den Kosten. Wenn Sie also eine Sonntagsöffnung haben, dann müssen Sie diese entgegen den normalen Öffnungszeiten besonders bewerben, ganz besonders bewerben. Sie müssen da ja schon einen Showact machen, damit die Leute kommen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das kostet alles Geld. Insofern ist die Sonntagsöffnung bei vielen, zumindest bei denen, die ich angerufen habe, mit den Kosten nicht vereinbar. Also eine Ausweitung würde dazu führen, dass es verwässert und dann noch schlimmer wird, also es keine zusätzlichen Umsätze gibt. Und somit relativiert sich das, dass das rechtliche Interesse, die Rechtssicherheit für uns da im Vordergrund steht. Deswegen soll es bei den vier Sonntagen verbleiben, weil das ist – bislang zumindest – rechtssicher gewesen. Ich wünsche dem Wirtschaftsministerium alles, alles Gute, wenn sie dann im Januar die Verhandlungen mit Kirchen und Gewerkschaften noch führen, damit auch diese Bäderregelung so kommt, wie sie jetzt vorgesehen ist. Es ist ausführlich diskutiert worden, und deswegen wünsche ich mir, dass man eigentlich – die Änderungsanträge würden wir auch ablehnen aus den Gründen, die ich genannt habe –, und deswegen würden wir dem auch so zustimmen, wie es jetzt da steht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus der Region Rügen-Hiddensee. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Henning Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die meisten Fraktionen hätten dem Gesetzentwurf heute vermutlich so zustimmen können, einzig die Kollegin van Baal hat im Wirtschaftsausschuss ja noch Redebedarf angemeldet. Ich hatte mich seinerzeit gefragt, warum, aber mit dem vorliegenden Änderungsantrag ist jetzt klargeworden, wo Sie gerne hin möchten. Ich sage mal, Deregulierung und Bürokratieabbau, das sind seit jeher politische Kernforderungen der FDP, und die haben seit 2021 nun auch im Schloss Einzug gehalten. Meinungsstreit gehört zur Demokratie dazu, Frau Kollegin, es ist allerdings auch legitim, solche Positionen dann zurückzuweisen oder sich zumindest darüber zu streiten. Was mir bei der FDP immer fehlt, das ist die Perspektive der Beschäftigten, aber in dem Fall auch der Blick auf die rechtswissenschaftliche Studienlage. Ich sage mal so, aus der Sicht meiner Fraktion haben wir momentan in Mecklenburg-Vorpommern ein halbwegs ausgewogenes Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Gewerkschaften, Kirchen und Wirtschaft, und alle konnten damit zumindest einigermaßen gut leben. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass von Montag bis Freitag im Grunde jedes Geschäft grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung öffnen kann, am Samstag bis 22:00 Uhr. Was wir jetzt mit diesem Ladenöffnungsgesetz machen, ist, dass wir die Voraussetzungen zur Anpassung der Bäderregelung schaffen, also die Grundlage für die Sonntagsöffnungszeiten in touristisch bedeutenden Regionen unseres Landes. Ich kürze das an der Stelle ab, denn die Bäderverkaufsordnung ist ja eigentlich nicht Gegenstand der Debatte hier. Diese spannende Diskussion steht uns aber in den kommenden Monaten noch bevor, unter anderem Herr Kollege Waldmüller ist darauf eingegangen. Also zurück zum eigentlichen Thema. Im vorliegenden Gesetzentwurf finden wir auch die Grundlagen für schützenswerte Interessen der Beschäftigten, so beispielsweise die maximale Anzahl an Sonn- und Feiertagen, an denen Letztere eingesetzt werden können, und aus der Sicht meiner Fraktion sind die jetzigen Regelungen so in Ordnung. Bei der FDP muss man mal fragen oder ich unterstelle jetzt mal, am liebsten wäre Ihnen, dass der Einzelhandel aufmachen kann, wann er will. (René Domke, FDP: Was spricht dagegen?) Sie nicken, okay. Da sage ich, dem stehen Gott sei Dank rechtliche Hürden entgegen, und dazu gehört unter anderem die hier auch schon angesprochene verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe, die ein hohes Gut darstellt und die im Übrigen ja auch zigfach rechtlich ausgeurteilt ist. Und ich kann da in dem Fall dem Kollegen Waldmüller nur recht geben, dies zu ignorieren kann sogar gefährlich werden für die Tourismuswirtschaft in unserem Land, nämlich dann, wenn der bestehende Kompromiss aufgekündigt wird und bestimmte Regelungen letztlich gänzlich wegfallen, (René Domke, FDP: Komisch, dass das woanders funktioniert, nur bei uns nicht.) und was dann, Herr Kollege Domke, passiert, das haben wir ja bereits erlebt. Die Gewerkschaften ziehen vor Gericht und plötzlich ist die Bäderverkaufsordnung Geschichte. Und ich glaube, dahin gehend sind wir uns einig, das wäre die schlechteste aller Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, und dass DIE LINKE im Verbund mit der SPD natürlich auch die Interessen der Beschäftigten im Blick hat, muss ich hier nicht vertiefen. Ich möchte allerdings auch noch mal darauf hinweisen, dass es ja wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt, ob das von FDP, AfD und zumindest Teilen der CDU oft behauptete „Mehr hilft mehr“ mit Blick auf die Ausweitung der Öffnungszeiten überhaupt haltbar ist. Ich sage mal ganz nüchtern, ich bin da skeptisch, weil man den Euro letztlich nur einmal ausgeben kann. Und das gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Das belegen auch Studien, dass der Umsatz anderer Tage durch verkaufsoffene Sonntage lediglich umverteilt wurde. Und es gibt viele andere Dinge, die diesbezüglich angeführt werden, zum Beispiel, dass Aufwand und Kosten für eine zusätzliche Ladenöffnung vielfach gerade bei kleinen familiengeführten Geschäften vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen, und weitere Dinge mehr. (René Domke, FDP: Das können die doch frei entscheiden.) Und den Beschäftigten geht über den Schichtdienst hinaus der Fixpunkt Sonntag als Erholungs- und Familientag für gemeinsame Unternehmungen verloren. Das ist immer ein Argument, was insbesondere die Kirchen bei diesem Thema sehr bewegt. Insofern sage ich, wenn es dem Wirtschaftsminister tatsächlich gelingt, Gewerkschaften und Kirchen davon zu überzeugen, die Regelungen aus Schleswig-Holstein auch in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden und an den Start zu bringen, dann sage ich, wer bin ich als Parlamentarier an der Stelle, mich dem entgegenzustellen. (Zuruf von René Domke, FDP) Wenn das allerdings nicht gelingt, dann wird es schwierig. Das ist hier auch mehrfach gesagt worden. Heute geht es aber um das Ladenöffnungsgesetz, das ist bekanntlich die Ermächtigungsgrundlage für das Thema Bäderverkaufsordnung, und damit man sich überhaupt auf den Weg machen kann, darüber zu reden, stimmen wir diesem Gesetz selbstverständlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In Zweiter Lesung liegt uns hier der Gesetzentwurf der Landesregierung zu einer Neuregelung des Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, kurz Öffnungszeitengesetz, vor. Es geht also um Ladenöffnungszeiten. Meine Fraktion kann den Wunsch der Landesregierung nach einer Neufassung nachvollziehen, auch wenn diese nicht zu wirklich einschneidenden Veränderungen führen wird. Wir begrüßen, dass der gefundene Kompromiss mit Kirchen und Gewerkschaften nicht aufgekündigt werden soll. Eigentlich, so sollte man meinen, gibt es nicht viel zu meckern. Es gibt sogar Stimmen, die sagen, dass eine Neuregelung nicht erforderlich gewesen wäre, wenn man nur die Bäderverkaufsordnung verlängert hätte, die Bäderverkaufsordnung, diese Regelung, die es einigen touristischen Orten im Land ermöglicht, mit Sonderöffnungszeiten insbesondere an Sonntagen ihre Ladengeschäfte geöffnet zu halten, und an dieser Stelle soll es eine wesentliche Neuregelung geben. Die Orte, die von diesen Sonderöffnungszeiten betroffen sind, sollen nicht mehr in einer nach intransparenten Regeln aufgestellten Liste aufgeführt werden, sondern es sollen Kriterien festgelegt werden, nach denen die Landesregierung im Rahmen der dann neuen Bäderverkaufsordnung den von diesen Kriterien erfassten Kommunen eine Genehmigung erteilt. Man kann jetzt trefflich darüber streiten, ob eine solche Genehmigung erforderlich ist, wenn es denn klar umrissene Kriterien gibt. Ich meine nach wie vor, nein, weil die Kommunen ja an Recht und Gesetz gebunden sind und deshalb eine Anzeigepflicht beim Land reichen sollte, wenn die Kriterien erfüllt sind. Das wäre jedenfalls weniger Bürokratie und das wird ja allenthalben eingefordert. Aber am Ende ist das ein Nebenkriegsschauplatz, an dem sich ein Verkämpfen nicht lohnt. Viel schwerwiegender ist an dieser Stelle, dass die Kriterien, nach denen eine solche Genehmigung im Rahmen der Bäderverkaufsordnung erteilt werden könnte, im Öffnungszeitengesetz nicht konkret genug genannt sind, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern im Rahmen einer Verordnungsermächtigung der Landesregierung und somit der Exekutive zur Regelung übertragen werden. Nichts gegen Verordnungsermächtigungen. Nachdem der Gesetzgeber die wesentlichen Festlegungen in einem Gesetz getroffen hat, kann es durchaus sinnvoll sein, die konkrete praktische Umsetzung der ausführenden Gewalt zu übertragen. Voraussetzung ist hier aber, dass der Rahmen dieses exekutiven Handelns durch den Gesetzgeber festgelegt ist. Das ist das Prinzip der Gewaltenteilung, und jetzt bin ich bei des Pudels Kern und dem Grund für unseren Änderungsantrag. In der in Paragraf 5 des Öffnungszeitengesetzes enthaltenen Verordnungsermächtigung ist nämlich der Rahmen aus unserer Sicht nicht klar gesetzt. Wir wissen nicht, welche Kriterien unter einem hohen Tourismusaufkommen zu verstehen sein sollen. Ist es die Zahl der Hotels, der Hotelbetten, der Tagestouristen, der touristischen Sehenswürdigkeiten, der Restaurants? Betrifft es den ganzen Ort, wenn nur Ortsteile touristisch geprägt sind? Und auch das, was Sie in der Einführung des Gesetzes genannt haben, steht eben genau nicht dort. Man weiß es nicht und das darf nicht sein. Aus Sicht meiner Fraktion obliegt diese Festlegung dem Gesetzgeber und kann nicht in das Belieben der Exekutive gestellt werden. Wir halten es deshalb für zwingend erforderlich, den Paragrafen 5 des Öffnungszeitengesetzes um einen Parlamentsvorbehalt zu ergänzen. Das will heißen, die von der Landesregierung zu erarbeitende Verordnung kann nur mit Zustimmung des Landtages in Kraft treten, weil auch das – zu Ihnen, Herr Foerster, es ist ja nicht gesagt, dass wir, also es ist nicht ein Automatismus, dass wir diese Verordnung im Wirtschaftsausschuss zum Beispiel hören. Wenn wir darum bitten, werden wir das bestimmt bekommen, aber wir erfahren nicht zwingend vor dem Inkrafttreten davon. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist bei jeder Verordnung so. – Torsten Renz, CDU: Das stimmt nicht!) Den Änderungsanträgen von FDP und AfD können, (Torsten Renz, CDU: In das Schulgesetz haben wir mehrmals mit reingepackt, dass der Ausschuss zustimmen muss. Und das ist auch gut so.) können wir – und da hat Herr Waldmüller auch ausreichend Ausführungen dazu gemacht – …

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Elke-Annette Schmidt

Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schluss kommen!

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Jutta Wegner GRÜNE

Ich beende den Satz. … nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Öffnungszeitengesetzt, ein spannendes Thema. Ich weiche jetzt mal ein bisschen komplett von meiner Rede ab, weil ich hier so oft angesprochen wurde. Ja, am liebsten möchten wir Liberalen, Herr Foerster, da haben Sie recht, sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, wenn die Unternehmen es denn möchten und die Unternehmer selber. Alles kann, nichts muss, war mein Ansatz übrigens. Das heißt ja nicht, dass jeder zehn Sonntage aufmachen muss. Wir wollen nur die Möglichkeit bieten. Das dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Es geht da um die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmer, und es wird uns da zu viel vorgeschrieben. Sie haben mit der Sache wohl recht, dass Arbeitnehmer nicht unbedingt am Sonntag arbeiten möchten, das ist korrekt. Aber ich habe, Herr Waldmüller, übrigens auch mit sehr vielen gesprochen, überhaupt in der Region Usedom, Zingst, Barth hatte ich mit etlichen gesprochen, und die möchten auch einfach nur die Möglichkeit haben, selber zu bestimmen, wann sie denn aufmachen. Und sie stehen selber in ihren Läden, auch an den Sonntagen, da stehen die Inhaber in ihren Läden. Also alles kann, nichts muss. Das ist der Grund gewesen für unseren Änderungsantrag. Der Städte- und Gemeindetag hat das ja auch gefordert mit den zehn Tagen oder mit den zehn Sonntagen. Ich weiß auch, die Kirchen … (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe bittet um das Wort für eine Anfrage.) Wollen Sie … (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau van Baal?

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Sandy van Baal FDP

Nein, ich habe so wenig Zeit. Gerne Kurzintervention, Herr Terpe. Die Kirchen hatten sich dazu ja auch geäußert. Was mich in dem Zusammenhang wohl wundert, die Nordkirche hat in Schleswig-Holstein mehr zugestimmt als hier, obwohl sie ja auch für Mecklenburg-Vorpommern zuständig wird. Das hat mich ein bisschen irritiert, vielleicht kann man da noch mal nachsteuern. Und es würde auch wirklich, glauben Sie mir, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Nachbarländern stärken, und ein Blick nach Swinemünde reicht da wirklich. Uns ist es zu wenig, wir möchten das Maximale einfach rausholen und Eigenverantwortung und Freiheit und Flexibilität für unsere Unternehmer im Land. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Es liegt der Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Dr. Terpe, bitte.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Vielen Dank! Frau Kollegin van Baal, wir haben ja jetzt schon einige Beiträge gehört, und Sie haben jetzt die Freiheit beschworen der Unternehmer, und die sollen das wirklich frei selbst entscheiden können. Wenn aber die These stimmt, dass eigentlich gar nicht viel mehr Einkommen generiert werden, sondern nur an anderen Tagen, dann habe ich vielleicht als Kleinunternehmer gar nicht die Freiheit, mich zu entscheiden, weil ich es vielleicht nicht finanzieren kann gegenüber einem Großen, der sozusagen am Wochenende natürlich das besser organisieren kann, vielleicht eine größere Mitarbeiterschaft hat, und dann geht das Gesamtgeld noch weniger zu dem Kleinen, der sich dafür nicht entscheiden kann. Also mit anderen Worten: Was halten Sie davon, dass durch Regelungen auch gleiche Spieße im Wettbewerb wirklich geschaffen werden? Sie haben so das Mantra, alles ist frei, das stimmt dann aber so nicht.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?

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Sandy van Baal FDP

Sehr gerne, Frau Präsidentin! Ich verstehe, was Sie sagen wollen. Mir geht es darum, auch der kleine Unternehmer möchte entscheiden, wann er sonntags öffnen möchte. Das Risiko geht er doch als Unternehmer selber ein. Das muss er doch für sich selber einschätzen. Aber wir sollten ihnen die Möglichkeit geben, selber zu entscheiden, und es wird kein Rahmen mehr gebildet. Es ist für mich ein ganzes Gebilde immer, was ihnen vorgeschrieben wird, darum geht es mir. Die Verantwortung und auch das Risiko liegen bei den Unternehmen, und die können das selber entscheiden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Torsten Renz, CDU: Das war aber ein schwieriger Spagat!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die SPD hat noch mal um das Wort gebeten der Abgeordnete Christian Winter.

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erst mal, glaube ich, auch im Sinne aller Beteiligten kann ich mich bedanken für eine sehr konstruktive Debatte. Ich möchte aber auf jeden Fall auch noch mal klarstellen, das ist jetzt hier nicht irgendwie etwas, was irgendwo abgekupfert wurde. Vorherige Debatten, die wir in diesem Hohen Haus auch schon hatten zu der Thematik, auch in dieser Legislatur, da wurde in diesen Entwürfen eben diesem gebührenden Schutz von Sonn- und Feiertagen, (Zuruf von René Domke, FDP) das wurde eben nicht respektiert und das wurde auch so dargestellt, und hier ist das sehr ausgewogen. Ich möchte auch noch mal sagen, dass ja diese Zahl, dass das schon auch mit einem Augenmaß ist, weil das ist doch ganz klar, gerade in Grund- und Mittelzentren ist es halt wichtig, sich auf bestimmte Tage zu fokussieren, wo auch zum Beispiel jetzt gerade in der Adventszeit Sonntagsöffnungen stattfinden, sodass dann wirklich durch eine Eventisierung an dem Tag eine wirkliche Belebung der Innenstädte stattfinden kann, sodass sich dieser Aufwand auch lohnt. Das ist ja wirklich das tiefere Konzept dahinter, (René Domke, FDP: Aber darüber müssen wir uns doch keine Gedanken machen! – Zuruf von Sabine Enseleit, FDP) und das ist vernünftig, und ich glaube, da geben wir dem Ganzen genug Spielraum. Man muss auch noch mal klarstellen, Sie tun jetzt ja so, Frau van Baal, als wenn wir den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Geschäftstreibenden hier ein großes Korsett anziehen. Dem ist aber nicht so. Es geht ja schließlich um den Sonntag, also um ein Siebtel der Woche. Das muss man sich, glaube ich, auch noch mal vor Augen führen. Und ansonsten, glaube ich, muss ich hier gar nicht viel mehr ausführen. Insbesondere Herr Waldmüller hat hier sehr gut und sehr ausgewogen dargestellt, warum dieser Entwurf so ist, wie er ist. (Torsten Renz, CDU: Jetzt wird sich schon auf Herrn Waldmüller berufen!) Und daher noch mal danke für diese ausgewogene, konzentrierte und auch mit gebührendem Temperament geführte Debatte! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Frau van Baal. Bitte schön!

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Sandy van Baal FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Winter, wir haben ja auch erkannt, das habe ich im Ausschuss schon mal gesagt und auch in den Pressemitteilungen, dass es der erste Schritt in die richtige Richtung ist. Ich akzeptiere ja auch völlig Ihre Sichtweisen. Ich wollte bloß unseren liberalen Standpunkt hier einmal deutlich machen. (Tilo Gundlack, SPD: Liberal! Immer alles aufmachen und nicht an den Arbeitnehmer denken!)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren?

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Sandy van Baal FDP

Ich habe zu den Arbeitnehmern ausgeführt, Herr Gundlack. (Tilo Gundlack, SPD: Aber nicht hinreichend!)

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment! Ihre Kurzintervention ist beendet, Frau van Baal?

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Sandy van Baal FDP

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Danke schön! Möchten Sie darauf reagieren, Herr Winter?

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Christian Winter SPD

Ja, gerne, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin, danke, dass Sie mir auch noch mal die Möglichkeit geben, einen anderen Punkt noch mal auszuführen, weil unternehmerische Freiheit heißt ja auch Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen. Und hier gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf beziehungsweise auch in der Bäderverkaufsordnung auch die Freiheit, sozusagen für automatisierte Lösungen Öffnungszeiten anzubieten. Und ich glaube, da werden wir doch dem Sonn- und Feiertagsschutz gerecht und auch der Fachkräfteproblematik und erzielen Synergien. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Danke, Frau van Baal, dass ich das noch mal darstellen konnte, (Sandy van Baal, FDP: Sehr gerne, Herr Winter!) dass das dafür auch einen Vorteil hat! – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2708. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2708 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung der Drucksache 8/2840. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer dem zuzustimmen wünscht, (Zuruf aus dem Plenum: Noch mal?) bitte ich um ein Handzeichen. – (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch zugestimmt.) Ja, das war nicht eindeutig. Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 bei Gegenstimmen der Fraktion der FDP und ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3378 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3378 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und Stimmenthaltung der Fraktionen der FDP und AfD abgelehnt. Wer dem Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und AfD und Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3380 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3380 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3383 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3383 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Jetzt habe ich nicht gesehen, wie die GRÜNEN-Fraktion gestimmt hat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch egal. – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zustimmung) Zustimmung. Vielen Dank! Damit ist Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 7 bis 12 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Paragrafen 7 bis 12 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 bei Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2840 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2840 bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes, auf Drucksache 8/2593, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2834, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken, auf Drucksache 8/526, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2839, in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur – Jahresbericht 2022, auf Drucksache 8/1839, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2838. Zum Tagesordnungspunkt 12 a) – das war also der erste, Zweite Lesung und Schlussabstimmung – liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3375 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3377 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2593 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/2834 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3375 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3377 – Antrag der Fraktion der FDP Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken – Drucksache 8/526 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/2839 – Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Jahresbericht 2022 – Drucksache 8/1839 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/2838 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wissenschafts- und Europaausschusses Paul-Joachim Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die friedliche Revolution von 1989 ist ein Meilenstein unserer gegenwärtigen Geschichte. Sie wirkt auch 30 Jahre später. Und es ist wichtig, dass wir uns mit der Aufarbeitung der DDR-Zeit beschäftigen, der Opfer der SED-Diktatur gedenken und den Betroffenen Unterstützung geben, denn erlittenes Unrecht darf nie in Vergessenheit geraten. Meine Damen und Herren, um das Demokratieverständnis zu stärken, sind eine lebendige Erinnerungskultur und das Vermitteln von Wissen über die SED-Diktatur unerlässlich. Angesichts der aktuellen weltweiten Ereignisse und Entwicklungen ist dies wichtiger denn je, denn ein freiheitliches und friedliches Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Das hat uns die Geschichte des 20. Jahrhunderts mit zwei Diktaturen gelehrt. Es sollte uns eine stete Mahnung sein. In diesem Jahr haben wir das besondere Jubiläum des 30-jährigen Bestehens der Behörde der oder des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefeiert. Im Jahr 1993 wurde in Mecklenburg-Vorpommern mit dem beschlossenen Stasiunterlagengesetz der Grundstein dafür gelegt und, wie es damals noch hieß, der erste Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt. Mittlerweile ist das Aufarbeitungsbeauftragtengesetz die Grundlage für den Auftrag und die Aufgaben des Landesbeauftragten, das Anfang 2019 vom Landtag beschlossen wurde und am 28. Februar 2019 in Kraft getreten ist. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang hat sich der Wissenschafts- und Europaausschuss mit dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken“, der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, dem Jahresbericht 2022, sowie dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes intensiv befasst. Die Ergebnisse dieser Beratungen liegen Ihnen heute jeweils als eigenständige Beschlussempfehlung und Bericht vor, sodass ich in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender zu allen drei parlamentarischen Vorlagen die wesentlichen Ergebnisse der Ausschussberatungen hier nun kurz vortragen möchte. Die nunmehr ehemalige Landesbeauftragte Frau Anne Drescher hatte dem Ausschuss ihren Jahresbericht im vergangenen Jahr vorgestellt und die wesentlichen Aufgabengebiete der Behörde herausgestellt: Beratung, politische Bildung, Information der Öffentlichkeit sowie regionale Forschung. Sie stellte zudem fest, dass es nach wie vor eine hohe Nachfrage im wichtigsten Aufgabenbereich der Behörde gäbe, nämlich der Beratung von Betroffenen. Es sei mir an dieser Stelle gestattet, einige Zahlen zu nennen: Meine Damen und Herren, im Jahr 2022 wurden fast 650 Bürgerinnen und Bürger im Rehabilitationsverfahren zu den verschiedensten Anliegen beraten und begleitet. Es gibt viele Anfragen zu Rehabilitationsverfahren sowie zu Schicksalserklärungen, wovon die beiden am stärksten betroffenen Gruppen Heimkinder sowie sportgeschädigte Menschen sind, die eine Beratung anfragen. So haben sich im Jahr 2022 mehr als 400 Menschen neu gemeldet. Zur strafrechtlichen Rehabilitierung hat die Behörde nach dem 1. Unrechtsbereinigungsgesetz mehr als 13.000 Rehabilitierungen ausgesprochen für Menschen, die zu Unrecht aus politischen Gründen Freiheitsentzug erlitten haben. Circa 3.400 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten die sogenannte Opferrente als Zuwendung für Haftopfer. Diese Zahlen verdeutlichen, dass sich viele Betroffene erst jetzt, das heißt drei Jahrzehnte danach, mit ihren Schicksalen auseinandersetzen können und nach wie vor unter den Folgen der SED-Diktatur leiden. Die ehemalige Landesbeauftragte betonte in diesem Zusammenhang auch, dass die Verfahren sehr langwierig und kompliziert seien, sodass viele Betroffene weiterhin eine langjährige Unterstützung und Begleitung benötigen. Meine Damen und Herren, ein entscheidender Punkt des Tätigkeitsberichts 2022 der Landesbeauftragten war die personelle und finanzielle Ausstattung ihrer Behörde. Die Landesbeauftragte hatte dazu ausgeführt, dass die Behörde seit ihrer Gründung im Jahr 1993 nur unzureichend ausgestattet sei und dies zu Problemen geführt habe, die eben benannten Hauptaufgaben adäquat erfüllen zu können. Der Antrag der Fraktion der FDP „Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken“ hat sich diesen Punkt zu eigen gemacht und zum Ziel, die personellen, notwendigen und finanziellen Mittel für die Aufgaben der Landesbeauftragten und ihrer Behörde zu gewährleisten. Als Begründung wurden vor allem nach wie vor der hohe Beratungsbedarf sowie die langjährige Unterstützung und Begleitung von Betroffenen, der Zuwachs an Aufgaben und die unverzichtbare historische Aufarbeitung genannt. Konkret wurde die Entfristung einer bis Ende 2024 befristeten Beraterstelle sowie die adäquate Tarifeingruppierung einer weiteren Stelle gefordert. Als Mitberater hat der Finanzausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Wissenschafts- und Europaausschuss aus finanzpolitischer Sicht zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung haben die Sachverständigen vor allem herausgestellt, dass die Behörde der Landesbeauftragten im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht am schlechtesten ausgestattet sei. Eingedenk dessen hatten sich alle Sachverständigen für eine Aufwertung und Aufstockung der Ausstattung der Behörde ausgesprochen. Des Weiteren betonten die Sachverständigen, dass es auch in Zukunft einen erheblichen Informations- und Forschungsbedarf im Bereich der SED-Diktatur geben werde und dieser mit entsprechenden Mitteln gefördert werden müsse. Ebenso sei die historisch-politische Bildungsarbeit unverzichtbar, genauso wie die Haushaltsmittel eben dafür. Die Sachverständigen stellten auch klar, dass die benannten Zahlen der Landesbeauftragten für sich selbst sprächen und vor allem die Beratung von Betroffenen unerlässlich sei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der weiteren Beratungen des FDP-Antrags hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag gestellt, der dem Landtag empfiehlt, in den Haushaltsberatungen einen besonderen Stellenwert auf die personelle und finanzielle Stärkung der Arbeit der Landesbeauftragten zu legen. Diesem Antrag hat der Ausschuss einstimmig entsprochen. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten hatte in diesem Zusammenhang dargelegt, dass die Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Mitarbeiter von großer Bedeutung für das Land sei und jegliche Unterstützung verdiene. In den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024/2025 wurden die Bedarfe der Behörde intensiv erörtert und haben im Ergebnis zu einer Höhergruppierung einer Stelle im Doppelhaushalt 2024/2025 geführt. Darüber hinaus sei mit dem Finanzministerium vereinbart worden, dass im Doppelhaushalt 2026/2027 eine Doppelbesetzung für zwei unbefristete Stellen verstetigt werden solle. Damit sei dem Antrag der FDP-Fraktion entsprochen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Grundlage der Ausführungen des Ministeriums hatte die Fraktion der CDU im Rahmen der Beratungen zum Jahresbericht 2022 der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Verstetigung dieser beiden Stellen gestellt. Die Notwendigkeit eines solchen Antrags wurde aber seitens des Fachressorts als nicht gegeben angesehen, mit der Begründung, dass die Vereinbarung mit dem Finanzministerium dahin eindeutig sei. Demzufolge hat der Ausschuss den Entschließungsantrag der CDU mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktion der FDP sah den Hintergrund ihres Antrags durch die Ausführungen der Sachverständigen bestätigt und stellte einen Änderungsantrag, der eine Ergänzung beziehungsweise Erweiterung des ursprünglichen Antrags vorsah. Dieser Änderungsantrag wurde aufgrund der Ausführungen des Fachressorts mehrheitlich abgelehnt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat der Ausschuss vor allem die herausragende Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Mitarbeiterschaft gewürdigt. Es wurde festgestellt, dass die Beratung und Unterstützung Betroffener unverzichtbar sei und die weitere Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit den Folgen der SED-Diktatur notwendig seien. Vor diesem Hintergrund wurde die große Bedeutung der politischen Bildung vor allem für die nachfolgenden Generationen betont. Dafür bedürfe es auch der Fortführung und Unterstützung im Forschungsbereich. Demzufolge hat sich der Ausschuss zur Gewährleistung dieser wichtigen Aufgaben für eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung ausgesprochen. Diese solle mit den haushälterischen Planungen der Landesregierung in den kommenden Jahren gewährleistet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Beratungsergebnisse hat der Wissenschafts- und Europaausschuss einvernehmlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur auf Drucksache 8/1839 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ebenso hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/526 abzulehnen, weil mit dem Haushaltsrechtsgesetz 2024/2025 die Stellenstrukturen sowie Vergütungen bei der Behörde der Landesbeauftragten angepasst und zukünftig verstetigt werden sollen. Damit sei den wesentlichen Zielen des Antrags entsprochen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich Ihnen noch kurz die Beratungsergebnisse zum Gesetzentwurf der Ersten Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes darlegen. Im Rahmen des Beratungsverfahrens führte das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, kurz WKM, aus, dass das Erste Änderungsgesetz zum einen aufgrund geänderter Bundesgesetze notwendig sei, des Weiteren, weil die Behörde aus dem Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums ins WKM überführt worden sei. Dies erfordere Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen. Gleichzeitig nehme der Entwurf Bezug auf die Zusammenarbeit der Behörde mit der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag. Zugleich wurde betont, dass die Behörde der oder des Landesbeauftragten auch in den kommenden Jahren eine wichtige und notwendige Arbeit leisten werde, sodass im kommenden Haushalt die personelle Aufstellung der Behörde im Rahmen der Bewirtschaftung weiter gestärkt werden solle. Darüber hinaus sehe der Gesetzesentwurf vor, den Handlungsempfehlungen Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen zu folgen. Der Ausschuss hatte hierzu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Auch von den Sachverständigen wurde in diesem Zusammenhang betont, dass die Novellierung des Gesetzes aufgrund der geänderten Bundesgesetze notwendig und richtig sei. Des Weiteren plädierten die Sachverständigen dafür, dass die oder der Landesbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern mehr Befugnisse erhalten und enger an den Landtag gebunden sein sollte, sodass die beauftragten Personen zum Beispiel das Rederecht hier im Plenum zugestanden bekommen. Des Weiteren wurde betont, dass der Zugang und die Nutzung der Archive zur Aufklärung und zu Forschungszwecken unerlässlich sei. Darüber hinaus sollte die Gedenkstättenarbeit ebenso wie die politische Bildung stärker in den Fokus genommen und unterstützt werden. Ebenso solle die psychosoziale Beratung von Betroffenen mehr Beachtung und Unterstützung finden. Die Sachverständigen empfahlen abschließend eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behörde, um die vielfältigen Aufgaben besser bewältigen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im weiteren Beratungsverfahren hat der Ausschuss festgestellt, dass die Änderungen auf Bundesebene die Anpassung im Aufarbeitungsbeauftragtengesetz notwendig machen. In diesem Zusammenhang wurde die künftig engere Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur begrüßt. Auch hier wurde betont, dass die Arbeit der oder des Beauftragten und seiner Mitarbeiter unverzichtbar sei und für die Bewältigung der Aufgaben eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung gewährleistet werden müsse. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene geschlechterneutrale Bezeichnung „die oder der Beauftragte“ statt „der/die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“ wurde seitens einiger Ausschussmitglieder als kritikwürdig erachtet, da die Verkürzung der Bedeutung des Amtes nicht gerecht werde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, schlussendlich hat der Ausschuss die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt. Die redaktionellen Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und LINKE wurden einvernehmlich angenommen, sodass der Ausschuss dem Gesetzesentwurf mit den entsprechenden Änderungen und im Übrigen unverändert mehrheitlich zugestimmt hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Nadine Julitz.

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Nadine Julitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch 33 Jahre nach der friedlichen Revolution und dem Mauerfall begleitet uns dieses Thema sehr. Und auch im Ausschuss beschäftigen wir uns regelmäßig mit den Aufgaben des Landesbeauftragten und seiner Behörde. Das zeigt, wie wichtig auch immer noch die Aufarbeitung ist, wie sehr die Folgen noch nachwirken und wie froh wir sein können, erst recht die Generationen wie meine, die nach 1990 geboren sind, nun in einem demokratischen und freien Land leben zu können. Umso wichtiger ist es natürlich, die Geschichte auch weiterhin aufzuarbeiten, nicht zuletzt, weil eben diese Demokratie nicht selbstverständlich ist. Wie in Erster Lesung bereits besprochen, ist es aufgrund der Änderungen des Bundesarchivgesetzes und des Stasiunterlagengesetzes sowie der Regierungsumbildung in Mecklenburg-Vorpommern vom Justiz- ins Wissenschaftsministerium notwendig geworden, eine Novellierung vorzunehmen. Außerdem regelt das neue SED-Opferbeauftragtengesetz auf Bundesebene die Zusammenarbeit zwischen der oder dem Bundesbeauftragten und der oder dem Landesbeauftragten. Dieses wurde in dem vorliegenden Gesetz eingearbeitet. Da sowohl in der Ressortanhörung keine Bedenken geäußert wurden und auch hier in Erster Lesung bis auf eine absurde Genderdebatte keine Einwände genannt wurden und wir somit offensichtlich keine anderen Sorgen haben, werben wir auch hier noch mal um Zustimmung zu diesem Gesetz. Wir werden dieses natürlich tun. Zum Änderungsantrag der GRÜNEN, den wir aufgrund der Kurzfristigkeit im Ausschuss nicht weiter beraten haben, möchte ich sagen, dass wir keine Notwendigkeit sehen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, da wir nach Beratung diese Regelung bereits aktuell umgesetzt oder da diese Regelung umgesetzt wird. Paragraf 2 Absatz 1 Aufarbeitungsbeauftragtengesetz wurde so weitreichend gefasst, um auch weiterhin die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung vorzusehen. Es bedarf daher keiner konkreten Normierung. Wir werden den Änderungsantrag daher ablehnen. Ich komme nun zum Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken“. Mit diesem Antrag haben wir uns aus verschiedenen Gründen schon seit anderthalb Jahren im Ausschuss befasst, was sicherlich auch noch mal unterstreicht, wie wichtig allen im Ausschuss das Anliegen des Antrages war und ist. Wir haben den Antrag also sehr lange beraten und ihn letztendlich mehrheitlich abgelehnt. Die Ausstattung der Behörde der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern ist seit vielen Jahren unter verschiedenen Ministerien beraten worden und ich kann diese Diskussion durchaus nachvollziehen. Glücklicherweise ist nun nach Abstimmung, das wurde eben genannt, mit dem Finanzministerium für eine Entfristung der Stelle sowie die benötigte Hebung einer Stelle eine entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigungsgrundlage erzielt worden, sodass diesem Anliegen entsprochen worden ist. Insofern werden wir den Antrag der FDP wie auch schon im Ausschuss heute ablehnen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle der Landesbehörde mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen voran natürlich Herrn Bley und natürlich seiner Vorgängerin Frau Drescher, für ihre wichtige Arbeit und den vorliegenden Bericht danken. Wir alle wissen, dass die vielen unterschiedlichen Schicksale der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch noch weitere Jahre ihre wertvolle Arbeit, Beratung und Hilfe benötigen. Gerade dem Bereich der politischen Bildung wird in den kommenden Jahren im Vergleich mit der Beratung Betroffener eine größere Bedeutung zukommen. Wir werden uns also vermutlich in den kommenden Jahren weiterhin mit einer Veränderung der Aufgaben beschäftigen und beraten, da sich eben diese Gewichtung ändern wird. Dem Bericht des Ausschussvorsitzenden ist weiterhin nichts hinzuzufügen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt, wir haben uns in den letzten Wochen und – ich hatte es schon fast verdrängt, Frau Julitz, aber Sie haben recht – seit anderthalb Jahren damit beschäftigt, wie die Arbeit der Landesbeauftragten aussehen soll und wie sie verbessert werden kann. Und natürlich sieht man das nicht nur an der Laufzeit, sondern auch an den mehreren Vorlagen, mit denen wir uns im Zusammenhang beschäftigen. Und deshalb will ich gleich zuallererst ebenfalls für die Fraktion der CDU meinen Dank an die vormalige Landesbeauftragte für ihren vorgelegten Bericht für das Jahr 2022 danken. Vielen Dank, Frau Drescher, und gutes Gelingen an dieser Stelle Herrn Bley! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Dass es diese Behörde nach wie vor braucht, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben die Kollegen bereits kurz und nachdrücklich erwähnt. Ich will aber auch noch mal sagen, dass es gerade im jetzigen Zusammenhang wichtig ist, sich dessen bewusst zu sein, welche Folgen eine Diktatur, nämlich die Diktatur der SED, haben kann. Und deshalb brauchen wir die Arbeit der Landesbeauftragten und des Landesbeauftragten dringender denn je. Großes Thema im Ausschuss war und ist allerdings immer noch die personelle Ausstattung jetzt des Beauftragten. Und auch wenn das Ministerium mit einem Haushaltskniff der Doppelbesetzung hier, wenn auch auf Nachdruck, endlich nachsteuert, so fehlt es dem Ausschuss, liebe Kolleginnen und Kollegen, an Chuzpe, wenn ich das mal so sagen darf, (Beifall Sebastian Ehlers, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) nämlich an Chuzpe, dem Ministerium für den nächsten Haushalt oder, ich muss sagen, wenigstens für den nächsten Haushalt verbindliche Vorgaben zu machen, denn die fehlen nach wie vor, Frau Kollegin Julitz. Der Antrag der FDP war monatelang im Ausschuss und schlussendlich wird der Antrag auch aus Sicht der Regierungsfraktionen irgendwie ja doch umgesetzt. Dennoch können wir das nicht so nachvollziehen und dem auch nicht zustimmen, denn ganz im Gegenteil, weil Sie mit der Doppelbesetzungsmöglichkeit arbeiten, erklären Sie uns ja jetzt offenbar, wir machen ja schon. Also, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, und das nach anderthalb Jahren Ausschussarbeit kann eigentlich nicht unser Selbstverständnis, auch nicht als Parlament sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn den Antrag gibt es seit April 2022. Und wann, bitte schön, macht die Koalition „jetzt schon“ nach 20 Monaten gleichlautenden Erzählungen? Aber gut! Was das Ministerium jedenfalls hinbekommen hat, ist, Zeit zu investieren, nämlich viel Zeit in ein Gesetz, das jetzt versucht, die Amtsbezeichnungen geschlechtersensibel auszugestalten. Seien Sie mir nicht böse, aber dieser Tanz um den heißen Brei, diese unnötige Verlängerung und der abstrakte Verweis im Gesetz, das ist schon mehr als fragwürdig. Ich möchte das Thema Gendern gar nicht vertiefen, aber meine Fraktion, und das wissen Sie auch, ist für die Beibehaltung einer amtsangemessenen Bezeichnung im gesamten Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Der Landesbeauftragte ist eben nicht nur eine irgendwie beauftragte Person, er ist der oder die Landesbeauftragte, und wir als Parlament haben dem Landesbeauftragten eine Aufgabe zugewiesen und nicht irgendeiner Person. Und das haben wir getan, weil wir die Aufgabe als prioritär ansehen. Und ich möchte Ihnen zwei deutliche Zitate in der Anhörung bringen, auch Ihnen, Frau Kollegin Julitz, Sie können sie auch noch mal in der schriftlichen Stellungnahme nachlesen: „An Stelle der Bezeichnung ‚die beauftragte Person‘ würde ich die Bezeichnung ‚der/die Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur‘ beibehalten.“ Politische Memoriale in Mecklenburg-Vorpommern, übrigens Trägerin des Museum Grenzhus in Schlagsdorf. Und noch etwas deutlicher: „Ich halte die vorgeschlagene Änderung auf die Bezeichnung ‚die beauftragte Person‘ im Gesetzestext an vielen Stellen für eine inhaltliche Verkürzung. Sie sollte an entsprechenden Stellen“ auch zusätzlich noch „durch den Zusatz zur Aufarbeitung der SBZ/SED-Diktatur spezifiziert werden.“ Frau Dr. Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Inhaltlich verkürzend also, meine Damen und Herren, bei einem so wichtigen Thema für die ostdeutschen Bundesländer. Meine Fraktion bleibt dabei, das ist fragwürdig. Meine Fraktion hat bereits gestern zum Thema der Personalstellen in der Haushaltsdebatte versucht, mit einer Entschließung die Regierung zu binden. Die Regierungskoalition sah sich dazu allerdings nicht imstande. Zum Thema „amtsangemessene Bezeichnung und Rechte der Landesbeauftragten“ haben wir Ihnen heute einen Änderungsantrag vorgelegt. Im Gegensatz zur Bundesbeauftragten und zu den Beauftragten der anderen Länder hat unser Landesbeauftragte nicht nur zu wenig Personal bei gleicher Aufgabe, er hat auch zu wenig Rechte. Auch damit befasst sich deshalb unser Änderungsantrag. Bisher darf der Landesbeauftragte keine öffentlichen Stellen beraten. Frau Kollegin Julitz, da fehlte mir jetzt die Antwort drauf: Warum eigentlich? Er kann von sich aus nicht offiziell mit Stellungnahmen sich an den Landtag oder die Ausschüsse wenden. Frau Kollegin Julitz, warum eigentlich nicht? Und er kann, wenn es um seine Aufgabe geht, nicht an den Beratungen der Ausschüsse teilnehmen, sondern nur, wenn er ausdrücklich eingeladen wird und wenn die Beratungen öffentlich erfolgen. Warum eigentlich? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Einfache Fragen, die uns im Ausschuss nicht beantwortet werden konnten. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag gestellt und auch in den Ausführungen von heute darauf auch nach wie vor keine Antwort erhalten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und damit dem Amt das notwendige Gewicht zu verleihen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Aufarbeitung des durch Stasi und SED begangenen Unrechts ist auch über 30 Jahre nach der Wende eine fortwährende Aufgabe, die noch ein gutes Stück davon entfernt ist, abgeschlossen zu sein. Man könnte das an vielen Beispielen durchdeklinieren. Ich verweise hier auch einmal exemplarisch auf den vorliegenden Bericht, zu dem ja schon eingeführt wurde. Es ist eine Aufgabe, der auch wir uns hier als Koalition konsequent stellen und auch weiter stellen wollen und werden. Wir haben den Komplex in verschiedenen Konstellationen wiederholt im Fachausschuss beraten, hatten Anhörungen dazu und zumindest in der fachlich-inhaltlichen Einordnung zwischen den demokratischen Fraktionen keinen allzu großen Dissens. Das klang ja schon an, im Wesentlichen haben wir darüber gesprochen, wie die personelle Ausstattung ausgestaltet werden soll. Ich glaube, wir alle schätzen die Arbeit, die durch die beauftragte Person – in der Vergangenheit Frau Drescher, jetzt Herr Bley – und durch die Behörde geleistet wird. Und ich glaube, wir alle suchen auch gemeinsam nach Wegen, hier zu unterstützen. Heute beraten wir jetzt zwei konkrete Themen, zum einen den FDP-Antrag, der ja, wie auch schon gesagt, länger auf der TO steht und der sehr frühzeitig die Forderung erhoben hat, die bis 2024 befristete Beraterstelle in der Behörde der beauftragten Person für die Aufarbeitung der SED-Diktatur zu entfristen. Wir haben die Diskussionen oder wir haben in der Diskussion dabei immer wieder auf die anstehenden Haushaltsdebatten verwiesen. Und in Abstimmung mit dem Finanzministerium gibt es ja nun auch für die Entfristung der Stelle sowie für die benötigte Hebung einer Stelle eine entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigungsgrundlage. Damit ist aus unserer Sicht das Anliegen erst mal abgegolten und entsprechend werden wir dem FDP-Antrag auch nicht zustimmen. (René Domke, FDP: Abgegolten! Abgegolten!) Dann haben wir noch die Zweite Lesung zum Gesetz zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes. (René Domke, FDP: Das ist ja eine Wortwahl hier.) Ja, gut, das sind jetzt Petitessen. Ich kann auch sagen, wir lehnen es dann ab, wenn Sie das glücklich macht. (René Domke, FDP: Ja.) Aufgrund der organisatorischen und bundesrechtlichen Veränderungen sowie der Handlungsempfehlungen für eine Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen ist eine Novellierung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes auf der Landesebene notwendig. Die fassen wir jetzt mit diesem Gesetzesentwurf an. Weitere rechtsförmliche Anpassungen ergeben sich aus der Regierungsumbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2021. Die bisherige Zugehörigkeit des Amtes der beauftragten Person zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beim Justizministerium soll auf die geänderte Zugehörigkeit des Amtes zum Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten angepasst werden. Auch das wird mit diesem Gesetzesentwurf abgegolten. Was aber vor allen Dingen in der Ersten Lesung zum Gesetz hitzig diskutiert wurde, waren die vorgesehenen sprachlichen Anpassungen, die vorgenommen werden sollen. Aber worum geht es hier dann konkret? Die umfangreiche Verwendung der Paarform „die oder der Landesbeauftragte“ im Gesetzestext soll durch geschlechtsneutrale Bezeichnungen ersetzt werden. Zukünftig soll die Bezeichnung „beauftragte Person“ – und ich versuche das ja schon in meinem Beitrag hier konsequent umzusetzen – verwendet werden. So weit, so unspektakulär. Das hatte aber gereicht, um an der Stelle eine, ja, wie ich fand, doch teilweise schräge Debatte auszulösen, an der sich auch die CDU beteiligt hat. An dieser Stelle möchte ich noch mal darauf verweisen, dass die gesetzliche Grundlage für diese sprachlichen Änderungen noch aus 2016 stammt. Da war das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen worden, welches noch mit CDU-Regierungsbeteiligung geschah. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Darauf sattelt die … Was denn für ein Quatsch? (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, die beauftragte Person.) Ja, gut, aber Sie haben es ja dann offensichtlich beschlossen, haben es dann draufgepackt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Darauf sattelt ja dann die Handlungsempfehlung Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen aus dem Justizministerium auf, auch die 2017 noch im Justizministerium auf den Weg gebracht, (Katy Hoffmeister, CDU: Männlich und weiblich.) jetzt mittlerweile noch einmal angepasst. (Sebastian Ehlers, CDU: Männlich und weiblich. Männlich und weiblich, Herr Albrecht. Unterschied!) Und das ist die Grundlage. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Na ja, aber es ist ja trotzdem Recht und Gesetz. Und ich meine doch, dass der CDU immer wichtig ist, (Sebastian Ehlers, CDU: Machen Sie männlich und weiblich!) dass Recht und Gesetz umgesetzt wird. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie haben ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Es gibt eine Verordnung. (Horst Förster, AfD: Völliger Blödsinn ist das!) Also nach meinem Empfinden, also ich kann jetzt nicht so ganz nachvollziehen, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Katy Hoffmeister, CDU) wo das herkommt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aber können Sie meinetwegen gerne anders sehen. Sie haben die entsprechenden Beschlüsse gefasst, und jetzt wird das umgesetzt und dann ist es auch nicht recht. Ein bisschen verstehe ich daher nicht, (René Domke, FDP: Welchem Opfer wird das gerade gerecht?) warum gerade sich jetzt die CDU so doll an diesen Regelungen reibt, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und René Domke, FDP) die sie selbst noch mit auf den Weg gebracht hat. Wie gesagt, die Debatten um dieses Gesetz fand ich entsprechend ein bisschen schräg. Und ich glaube, vor ein paar Jahren hätten wir im Kontext der Aufarbeitung von Stasi- und SED-Unrecht noch deutlich andere Punkte miteinander besprochen. Daher bin ich dann froh, dass wir eben jetzt nicht hier ganz seltsame inhaltliche Debatten führen, oder dann sage ich mal, ideologisch verbrämte Debatten. Gut, dieser Genderteil, das hat vor allen Dingen beim letzten Mal so eine Qualität gehabt. Ich bin daher auch dankbar, dass das heute deutlich sachlicher vorgetragen wurde. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und entsprechend hat ja auch die CDU einen Änderungsantrag vorgelegt, der auch im Wesentlichen hier sprachliche Änderungen vorsieht, also die alte Regelung mit „der/die Landesbeauftragte“ beizubehalten. Aber dazu habe ich ja schon ausgeführt, das werden wir entsprechend ablehnen, da wir eben das umsetzen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir werden das später wieder ändern.) was hier Beschluss und Verordnungslage ist. Ansonsten hatten Sie ja noch die eine oder andere inhaltliche Nuance, die Sie ändern wollen. Aber auch da gehen wir nicht mit. Und jetzt sind Sie dran. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Ja, bitte! Ich habe ja Zeit. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Christian Albrecht Die Linke

Ich habe ja noch fünf Minuten knapp, ne?

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Elke-Annette Schmidt

Ja.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, gerne.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Frau Hoffmeister!

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Katy Hoffmeister CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege, ich frage Sie das deshalb noch mal ganz deutlich: Ich verstehe nicht, warum Sie unserem Änderungsantrag, der inhaltlich also tatsächlich eine Mehrqualität für diesen Beauftragten beinhalten würde, nicht zustimmen können. Ich habe eben schon gedacht, Sie sagen im Ansatz was dazu, aber ich vermute, Sie sagen einfach nur, Sie lehnen es ab. Aber was spricht denn gegen das Beteiligungsrecht? Was spricht denn gegen das Rederecht? Und was spricht denn dagegen, dass auch ein Beratungsrecht gegenüber öffentlichen Stellen (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) tatsächlich manifestiert wird? (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, na ja, muss ich ja. (Sebastian Ehlers, CDU: Müssen Sie nicht.) Ja, wir haben das natürlich miteinander beraten, und grundsätzlich kann ich den Wunsch nachvollziehen bei all diesen beratenden Funktionen, dass es immer den Wunsch gibt, hierherzukommen und entsprechend beratend auch selber initiativ tätig zu werden. Aber ich bin mir jetzt nicht ganz hundertprozentig sicher, meine aber auch, dass das auch bei anderen Personen mit entsprechenden Funktionen nicht vorgesehen ist und dass man immer proaktiv auf diese zugehen und das einfordern muss. Und entsprechend haben wir gesagt, hier wird das behandelt, wie das bei anderen Beauftragten auch gemacht wird, und sind dann so verfahren. Das wäre jetzt meine Antwort dann auf Ihre konkrete Frage. Und ansonsten sind im Änderungsantrag ja vor allen Dingen wie gesagt diese sprachlichen Punkte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie scheuen die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser.) Ja, das ist vielleicht Ihre Meinung. Können Sie ja vielleicht noch mal was zu sagen, wenn Sie das möchten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, das ist das, was Sie gesagt haben, nur konkret.) Aber ich glaube, damit ist jetzt zu der Frage etwas gesagt. Zum Änderungsantrag der GRÜNEN hat Frau Julitz bereits ausgeführt, möchte ich jetzt nicht wiederholen. Und ansonsten kann ich, glaube ich, an dieser Stelle einen Punkt setzen. Zum Abschluss möchte auch ich mich noch den Danksagungen an Frau Drescher und Herrn Bley anschließen, mich herzlich auch noch mal für den umfassenden Bericht bedanken, der nachdrücklich unterstreicht, warum die Aufarbeitung auch weiterhin noch die nächsten Jahre eine wichtige Aufgabe ist, und für die weitere Tätigkeit vor allen Dingen Herrn Bley dann alles Gute wünschen. Für den Gesetzesentwurf bitte ich in der vorliegenden Fassung um Zustimmung. Den FDP-Antrag werden wir ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe wendet sich an das Präsidium.) Acht Minuten. Also, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin – habe ich schon gesagt –, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ja jetzt in allen Redebeiträgen beschworen worden, wie wichtig sozusagen diese Thematik insgesamt ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass das die Erbschaft auch der friedlichen Revolution ist, die wir hier haben, (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) und dass wir in der Aufarbeitung der zweiten Diktatur auf deutschem Boden im 20. Jahrhundert nicht den Fehler der vorhergehenden Generation gemacht haben, denn wir haben gleich mit der Aufarbeitung begonnen. Und das hat ja auch dazu geführt, dass wir zu Rehabilitationen gekommen sind, dass wir die Zusammenhänge früher erkannt haben. Und das ist, glaube ich, ein ganz richtiger Weg gewesen. Dass das, die Stelle, hier die Beauftragten, die bisher waren, insgesamt erledigt haben mit den bescheidenen Mitteln, das ist hoch anzuerkennen. Und hier ist ja auch jetzt vielfach geklatscht worden über die Arbeit sowohl von Frau Drescher, als auch Herrn Bley wird alles Gute gewünscht, und dem schließe ich mich natürlich vollumfänglich an. Was hier aber passiert ist mit dem Antrag der FDP, 20 Minuten, das gleicht schon einer gewissen Farce. Ich bin ja einer der Revolutionäre (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und ich komme aus der DDR. Und da habe ich gelernt – und das haben auch alle anderen, die die Erfahrung gemacht haben –, zwischen den Zeilen zu lesen. (Rainer Albrecht, SPD: Ich auch.) Und das möchte ich jetzt mal ein bisschen mitlesen, warum ich denke, dass das insgesamt eine Farce ist. Wenn man sich sozusagen, ohne jetzt in die Ausschussprotokolle oder weiter zu gucken, einfach sich dem Antrag noch mal genähert hätte, ohne diese Geschichte, hätte man als Erstes den Einzelplan 13 genommen und hätte geguckt, was ist denn nun in der Haushaltsberatung passiert. Und da ist im Grunde genommen die Stellenzahl die gleiche geblieben, die Sachkosten sind seit Jahren nicht verändert worden. Also hätte man gesagt: nichts. Die Regierungskoalition hat angekündigt und nichts erbracht. Nun wissen wir, dass es – auch aus dem Bericht, und wer im Wissenschaftsausschuss auch bei den Anhörungen dabei ist –, natürlich hat es Diskussionen darüber gegeben. Und die FDP, die vor 20 Monaten zunächst erst mal festgestellt hat – und das war ja eine richtige Feststellung –, hier ist eine wissenschaftliche Person sozusagen angestellt, die sozusagen befristet angestellt ist, und wir müssen doch irgendwas machen dafür, dass das entfristet wird, weil die Gefahr besteht, die Leute laufen ja auch weg, wenn sie keine Zukunft haben. Das war die damalige Intention, zunächst diesen eingeschränkten Antrag zu stellen. Und im Laufe des Verfahrens, im Grunde genommen auch vielleicht angetrieben durch die Redebeiträge, die Sie gemacht haben – ja, und das ist uns wichtig und so weiter, und das muss, und Zwangsadoption muss weiter untersucht werden und so weiter –, ist es doch auch der FDP zu verdanken gewesen, dass sie gesagt hat, ja, wenn das so ist, müssen wir jetzt mal richtig Butter bei die Fische kriegen (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) und sozusagen auch personell und sachkostenmäßig aufstocken. Das ist doch ein völlig richtiges Anliegen. Und was ist dann passiert? Dann ist sozusagen im Verfahren gesagt worden, warten Sie mal die Haushaltsberatungen ab. Sie haben noch unserem Entschließungsantrag im Ausschuss, dem haben Sie noch, alle haben dem zugestimmt. Wir wollen wohlwollend diese Sachen in den Haushaltsberatungen. Und was ist jetzt passiert? Sachkosten gar nichts. Und jetzt wird behauptet, ja, wir haben ja eine Ermächtigungsentscheidung getroffen für Personal, (René Domke, FDP: Ja, da kann man sich was von kaufen.) was dann 2026/2027 im Stellenplan vielleicht auftaucht. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Aber gucken Sie sich mal den Paragrafen 8 Absatz 6 Punkt 13 an, da wird einer Ermächtigung für eine, sagen wir mal, Personalsituation in der Landesverwaltung entsprochen, und zwar nicht für Stellen, sondern für Wiederbesetzung von Stellen. Das suggeriert demjenigen, der misstrauisch ist aus DDR-Zeiten und zwischen den Zeilen liest, aha, das sind wahrscheinlich die zwei oder zwei von den Stellen, die dann vielleicht im Ruhestand sind oder was weiß ich, und die werden dann wiederbesetzt, dann zwar auf einer höheren Eingruppierungsstufe, und jetzt wird gesagt, na, aber wir haben ja eine Abmachung mit dem Finanzministerium. Die liegt uns hier nicht vor, die Abmachung mit dem Finanzministerium, was da definitiv eigentlich passiert bei dieser Ermächtigung. Und das finde ich schon ziemlich … Und deswegen habe ich auch gesagt, das ist eine Farce, die hier stattfindet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) So, jetzt kommen wir zum Gesetz, haben wir umfangreich besprochen. Kollegin Julitz hat ja noch gesagt, warum Sie das nicht reinbringen wollen mit der psychosozialen Beratung, weil es schon formuliert ist. Unterschwellig hatte ich diese Hoffnung. Aber zwischen den Zeilen muss man lesen. Sie haben wörtlich das Bundesgesetz übernommen, mit Ausnahme dieser Passage „psychosoziale Beratung“. Und da wollen Sie mir das Misstrauen sozusagen, also mein Misstrauen sozusagen mit heilen?! Das geht überhaupt nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Warum haben Sie ausgerechnet dieses nicht da reingenommen? Das suggeriert doch, Sie wollen also abwehren, dass das noch eine zusätzliche Aufgabe des oder der oder wie auch immer Beauftragten sozusagen wird. Deswegen erhalten wir den natürlich aufrecht. Und ich frage wirklich in Ihre Richtung: Sind Sie nun Nachfahren und Erbe dieser friedlichen Revolution oder ist das für Sie eigentlich eher so, na ja, da kann man auch mal ein bisschen, (René Domke, FDP: Sparen.) ja, vielleicht auch (Sebastian Ehlers, CDU: Lax mit umgehen.) ein bisschen heucheln?! So, und jetzt noch zu dem Änderungsantrag von der FDP: Das ist ja klar, da habe ich mich deutlich geäußert, dem werden wir natürlich vollumfänglich zustimmen. Zum Änderungsantrag der CDU, dazu auch noch eine Sache. Die Anliegen unter 2 Nummer 3 und unter 7 b) teilen wir. Und jetzt aber noch mal zu Ihrer Diskussion um die ganze Gendersprache. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sind Sie damals dafür auf die Straße gegangen, dass Sie gendern können?) Ja, ich sage jetzt ganz sachlich, was, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, ja.) was passiert. Das ist jetzt schon ein Diskriminierungstatbestand, weil wir ja nicht wissen, wer dermaleinst sozusagen auf den Herrn Bley folgt. Da könnte auch eine Person mit juristischem Hintergrund oder mit sonstigem Hintergrund sein, die weder Mann (Rainer Albrecht, SPD: Noch Frau!) noch Frau ist und die Sie jetzt schon (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau!) diskriminieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen können wir jetzt nicht so ohne Weiteres sozusagen Ihrem Änderungsantrag jetzt punktweise zustimmen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) weil Sie das nicht berücksichtigen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das berücksichtigen Sie nicht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und das ist Ihr Problem mit der Sache. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Katy Hoffmeister, CDU) Ich weiß ganz genau, dass die Gesellschaft, (Horst Förster, AfD: Dann müssen Sie das Gleichstellungsgesetz ändern. – Zuruf von Petra Federau, AfD) dass die Gesellschaft … (Petra Federau, AfD: Herr Terpe, das glauben Sie doch nicht selbst?!) Herr Förster und ich sind da gar nicht mehr auf der Welt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben doch einen medizinischen Hintergrund.) Ja, ich habe den medizinischen Hintergrund. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Gerade deswegen, weil Sie ihn nicht haben und weil Sie keine Ahnung haben von dieser ganzen Thematik, (Zuruf von Horst Förster, AfD) überhaupt keine Ahnung, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe bei Horst Förster, AfD) deswegen verbietet sich das eigentlich, dass Sie darüber überhaupt mitdiskutieren, weil Sie keine Ahnung an der Stelle haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment, Herr Fraktionsvorsitzender! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ich unterhalte mich gern mit Herrn Förster.) Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank! Aber, Herr Dr. Terpe, das Letzte kann man ja wirklich nicht so stehen lassen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Michael Noetzel, DIE LINKE: Doch, das kann man.)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, das können Sie nicht so stehen lassen.

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Horst Förster AfD

Wenn ich Ihnen folge, …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja.

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Horst Förster AfD

… dann müssten Sie sofort das Gleichstellungsgesetz ändern, worauf sich ja Ihr Vorgänger berief, auf diesen Paragrafen, Paragraf 4, glaube ich, ist es, Absatz 2, wo die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern, das ganze Gleichstellungsgesetz geht von Frauen und Männern aus. Sie setzen jetzt noch einen drauf. Und auch dieses Gleichstellungsgesetz verbietet nicht, sich einer klaren und verständlichen und vernünftigen Sprache zu bedienen, was auch ein Ziel der Revolution gewesen wäre, der freiheitlichen Revolution.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Genau! (Heiterkeit und Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE)

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Horst Förster AfD

Das ist Ihre Geisteshaltung, das Gegenteil von einem freien, revolutionären Geist, der sich nicht von oben vorschreiben lässt, wie man schreiben, wie man reden soll. Und nochmals, Sie setzen sich in Konflikt zu dem Gleichstellungsgesetz, (Zurufe von Daniel Seiffert, DIE LINKE, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die vielen Gesetze, die Sie meinen, die Geschlechter, die Sie meinen, die es biologisch natürlich nicht gibt, die können Sie gar nicht sprachlich einbinden. Da müssen Sie irgendwas anderes erfinden. Und das ist Ihr Problem mit dem ganzen Gleichstellungsgedöns (Petra Federau, AfD: Genau!) in dem Sinne, wie Sie es verstehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Richtig!)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Fraktionsvorsitzender?

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Natürlich möchte ich darauf antworten. Herr Förster, das ist so, wie die Kollegen das gestern auch gemacht haben, Sie reden am Thema vorbei. Ich habe mich nicht auf das Gleichstellungsgesetz berufen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) sondern auf das Antidiskriminierungsgesetz. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und da stehen die Tatbestände drin, was nicht diskriminiert werden darf. Und da setzt natürlich im Gegensatz zu Ihnen – (Zuruf von Petra Federau, AfD) Sie haben juristische Erfahrung, das weiß ich, da bin ich nicht der Fachmann –, aber aus medizinischer Sicht gibt es eine Reihe von Personen in unserer Gesellschaft, (Rainer Albrecht, SPD: Genau!) die weder dem einen (weiblichen) noch dem anderen (männlichen) Geschlecht zugeordnet werden können und die sich auch diskriminiert fühlen, sowieso von Ihnen, wenn Sie so was äußern, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das ist sowieso klar, aber die sich auch im täglichen Leben, weil wir das nicht wissen, was eigentlich hinter den Kulissen (Petra Federau, AfD: Ja, mein Gott!) und bislang ein Tabuthema war, passiert. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und deswegen habe ich das nur mal angesagt. Es kann Ihnen passieren in Zukunft, (Petra Federau, AfD: Oh, Herr Dr. Terpe, das ist doch …!) dass Sie das nicht erfassen. Und insofern sind das meine Ausführungen, (Petra Federau, AfD: Nee! Nee! Nee!) die völlig sachlich sind. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Elke-Annette Schmidt

Danke schön, Herr Fraktionsvorsitzender! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden René Domke. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU, Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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René Domke FDP

Ich glaube, da ist noch einiges zu klären. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin)

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Elke-Annette Schmidt

Wenn Sie Redebedarf haben, dann nutzen Sie die Lobby und tauschen Sie sich bitte dort aus! Wir wollen jetzt dem Redner lauschen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bitte stellen Sie jetzt die Zwischengespräche ein, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich geh mit Herrn Förster mal raus.) sonst muss ich einen Ordnungsruf erteilen! (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bitte!

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank! Also anhand dieser aufgewühlten Schlussdebatte merken wir, vielleicht sollten wir uns das Thema mal in einer anderen Veranstaltung noch mal vorknöpfen. Ich habe auch meine Probleme mit der Formulierung. „Beauftragte Person“ ist für mich nicht das Gleiche wie ein „Beauftragter“ oder eine „Beauftragte“. Es ist jetzt ausgeführt worden. Wir machen das ja sonst auch nicht. Wir haben ja auch keine mit der Landesregierung „beauftragte Person“ und auch keine mit der Sitzungsleitung „beauftragte Person“, (Sebastian Ehlers, CDU: Das beantragen wir dann beim nächsten Mal.) sondern ich habe eine Präsidentin begrüßt, und ich denke, man kann da lieber oder sollte lieber zur Sache sprechen. Und ja, an sich muss es doch diesen Landtag alleine schon beschämen. Wir reden heute auch über den Bericht und es besteht hier keine Möglichkeit, dass die ehemalige Landesbeauftragte oder der jetzige Landesbeauftragte hier dazu Stellung beziehen kann, hier den Bericht selber einbringen kann, zum Bericht ausführen kann. Und, meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung hat ja letzten Endes die SED-Opferbeauftragte des Deutschen Bundestages durchaus auch eingewandt, in vielen oder in der Mehrheit der ostdeutschen Landtage haben die Landesbeauftragten ein entsprechendes Rederecht in den Parlamenten. Warum Mecklenburg-Vorpommern sich hier nicht dazu entscheiden kann, das finde ich schon bedenklich. Seit über anderthalb Jahren, das ist ausgeführt worden, bemüht sich meine Fraktion, der Landesregierung, aber auch den rot-roten Fraktionen klarzumachen, dass die Geschichte des SED-Unrechts und damit eben auch all, all die Biografien, die in dieser Zeit zerstört wurden, all die Persönlichkeiten, die in dieser Zeit gebrochen wurden, wieder in ein rechtes Licht gerückt werden müssen, dass rehabilitiert werden muss und dass diese Schicksale – wir reden hier nicht über irgendwelche nüchternen Verwaltungsvorgänge, wir reden hier über Schicksale, wir reden über gebrochene Menschen, die Hilfe suchen, die Rehabilitierung suchen –, und hier ist eine Veranstaltung, als wenn es hier bloß um irgendein Geschacher in einem Stellenplan geht. Ich glaube, der Ernst der Lage dieser Aufarbeitung ist hier überhaupt gar nicht verstanden worden in dieser Debatte. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Kurz zur Erinnerung, in der 9. Sitzung: Ich will es gar nicht aufzählen – anderthalb Jahre ziehen sich natürlich über eine ganze Zeit –, wie oft Sie sich damit auseinandergesetzt haben und gerungen haben. Und wenn das dabei rauskommt, wenn das dabei rauskommt, eine Verabredung zwischen Finanzminister und der Wissenschaftsministerin, dass es eine Ermächtigung für Stellen geben soll – Harald Terpe hat es ja ausgeführt, was dahinterstecken kann –, es ist nicht untersetzt, es ist nicht untermauert, es ist nicht belastbar, das ist traurig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesbeauftragte hat im Rahmen ihres Jahresberichtes auf den Personalmangel hingewiesen. Alle, die angehört wurden, haben auf diesen Personalmangel und die fehlende Sachausstattung hingewiesen. Die Aufgaben sind vielschichtiger geworden. Wir haben schon gesagt, welche Phänomene auch immer weiter auftauchen. Und, meine Damen und Herren, Sie verschließen davor die Augen, dass sich auch immer wieder neue Aufgabenstellungen ergeben. Jüngst hatte ich zu tun mit ehemaligen Insassinnen, politischen Insassinnen, des Frauengefängnisses in Hoheneck. Hören Sie sich mal diese Schicksale an! Hören Sie sich das mal an und hören Sie sich mal an, welchen Spießrutenlauf die Damen heute noch erleben müssen, weil Sie dieses Stigma der Inhaftierung ihr Leben lang mit sich herumtragen! Und dann verweigern Sie ausreichend Stellen, damit rehabilitiert werden kann! Ich habe zum Beispiel eine Frau getroffen aus Güstrow, die in Hoheneck selbst bei der Besichtigung dabei war, die erst nach dem Tod ihrer Mutter erfahren hat, dass die dort inhaftiert war, weil es in den Familien auch totgeschwiegen wurde. Das heißt, es wächst auch eine weitere Generation und vielleicht sogar noch die Enkelgeneration heran, die das mit aufarbeiten muss. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Also es geht nicht nur um die betroffenen Personen selbst, sondern es setzt sich fort. Und genau das sind die Aufgaben. Und wenn Sie nicht bereit sind, das auszustatten, dann möchte ich Ihnen noch ein anderes Argument entgegenhalten, was absolut wichtig ist. Der Landesbeauftragte mit seinem Team betreut ja nicht nur diese Menschen, sondern regt Antragstellungen an, er begleitet mit seinem Team. Ja, es wird überhaupt erst mal geguckt, es wird kanalisiert, was könnte passen, wo kann es Zugang geben. Und damit entlastet im Grunde dieses kleine Team auch noch die Stellen, die im Grunde die Rehabilitierung nachher veranlassen sollten. Das heißt, die Erstberatung, die Kanalisierung, was liegt dem überhaupt zugrunde, welche Anträge können gestellt werden, all das findet schon auf der Ebene statt. Und dann sind Sie nicht bereit, nicht mal bereit, kleine Zeitanteile von den Stellen, die schon gut ausgearbeitete Antragsunterlagen bekommen, die schon gut kanalisierte Sachvorträge bekommen, da sind Sie nicht mal bereit, Zeitanteile an den Beauftragten zu geben und an sein Team. Und das, meine Damen und Herren, finde ich tatsächlich schäbig. Sie werden alleingelassen. Mit dem Elend, was damals verursacht wurde, was aufzuarbeiten ist, wird ein kleines Team, ein kleines Team alleingelassen, und das Einzige, was Ihnen dazu einfällt, ist eine Ermächtigung, die irgendwie für uns alle nicht nachvollziehbar zwischen der Ministerin und dem Minister abgesprochen wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Meine Damen und Herren, wenn das alles ist, wenn das alles ist, dann können Sie auch ehrlich sein und sagen, wir wollen das nicht mehr, geht nach Brandenburg, die sind gut aufgestellt, geht nach Sachsen, die sind gut aufgestellt, geht woanders hin, die sind gut aufgestellt. Nehmt euren Wohnsitz in einem anderen Bundesland, da bekommt ihr Hilfe. Das wäre wenigstens ehrlich. Und stellen Sie sich nicht hin und sagen Sie, ja, da werden wir mal für zwei Stellen irgendwann einmal eine Ermächtigung erteilen, dass diese Stellen besetzt werden können. Das ist unehrlich und das ist schäbig den Opfern gegenüber. Und das muss ich Ihnen einfach mal klar sagen. Ich glaube, wir haben schon mal eine sehr emotionale Debatte geführt, die dazu führte, dass es Bewegung geben sollte. Sie haben das mitgenommen. Ich habe gespürt, dass da ein Ruck gewesen ist. Aber dieser Ruck hat wahrscheinlich über anderthalb Jahre nicht anhalten können. Wahrscheinlich haben Sie es so lange diskutiert, bis dieser Ruck aus Ihrem Körper raus war. Meine Damen und Herren, wie gesagt, jede Unterstützung … (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Ja, es geht nicht darum, dass Sie das nicht ertragen können, wenn man die Wahrheit ausspricht. (Tilo Gundlack, SPD: Ich kann alles ertragen, auch das Gelaber.) Wirklich, orientieren Sie sich, orientieren Sie sich mal an der Ausstattung der anderen Bundesländer und dann schauen Sie sich an, was die wenigen Personen hier leisten, was sie auch publizieren, und nur, weil sie das können, weil sie wahrscheinlich auch noch über das verantwortbare Maß hinaus arbeiten. Das können wir nicht dauernd abverlangen. Gerade Sie sind doch jemand, der immer wieder sagt, wir sollen auch darauf achten, dass genau Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Ich glaube, die gehen schon über ihre Leistungskapazitäten hinaus, die Damen und Herren aus diesem Team. Und das möchte ich einfach mal betonen. Ich weiche jetzt ehrlich gesagt vom Script ab, weil ich wirklich erschüttert bin, was dabei rausgekommen ist. Ich kann nur sagen, das war uns aber schon klar gestern in der Haushaltsberatung, dass da wenig Bewegung drin ist. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Und deswegen, wir sehen überhaupt gar keinen Grund, warum wir unseren Antrag zurücknehmen sollten und warum wir den anderen Anträgen hier nicht zustimmen sollten. Und Sie sollten noch mal in sich gehen und überlegen, ob wir nicht im Rahmen eines Nachtragshaushaltes, der wird sowieso demnächst kommen, (Heiterkeit bei Tilo Gundlack, SPD) dass wir da noch mal über den Stellenplan reden und eine vernünftige Ausstattung vornehmen. Sie sind es den Opfern schuldig, wir alle sind es den Opfern schuldig. Und damit bin ich am Ende meiner Rede. Handeln Sie, reden Sie nicht nur und schieben Sie die Sachen nicht über anderthalb Jahre vor sich hin! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Paul-Joachim Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, neben dem Bericht als Ausschussvorsitzender nun noch eine politische Kommentierung seitens der AfD-Fraktion zur Thematik. Bereits im September-Plenum ließ sich zum von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf sagen, dass es sich dabei um eine wesentliche Anpassung und Reaktion auf die strukturelle Änderung auf Bundesebene handelt. Auch das wurde eben ausgeführt. Die organisatorischen und bundesrechtlichen Veränderungen wurden durch den Gesetzesentwurf der Landesregierung aufgenommen, insbesondere konkretisiert in Paragraf 2 „Aufgaben der beauftragten Person“ und Paragraf 3 „Amt der beauftragten Person“. Darüber hinaus folgt die Landesregierung den Handlungsempfehlungen Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen. Ich glaube auch, dass das durch die Kurzintervention meines Kollegen Horst Förster gerade deutlich geworden ist, wie wir dazu stehen. Wir lehnen das ab, diesen Empfehlungen zu folgen. Andere, viel dringender benötigte Anpassungen sieht der Gesetzesentwurf der Landesregierung leider nicht vor, obwohl in den Stellungnahmen der im Ausschuss für Wissenschaft durchgeführten Anhörungen dies doch durchaus deutlich gemacht wurde, dass an einigen Stellen doch viel Nachbesserungsbedarf besteht. Zu nennen wäre hier zum einen, dass der Landesbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu den Landesbeauftragten in den anderen ostdeutschen Ländern und der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag nicht an das Parlament angegliedert ist. Zudem gehen die Gesetze in den anderen Ländern, bezogen auf die Beratungsfunktion gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in Fragen des Umgangs mit den Folgen der SED-Diktatur über den hier heute vorliegenden Gesetzentwurf hinaus. Durch eine direkte Anbindung des Amtes an den Landtag wäre nach Auffassung der Experten die Unabhängigkeit doch durchaus gestärkt und die direkte Beteiligung an der parlamentarischen Arbeit gewährleistet. Ferner sollte zusätzlich zu den in Paragraf 2 beschriebenen Aufgaben der Beauftragte die Beratung öffentlicher Stellen übernehmen. Das ist ja in etwa das, was der CDU-Änderungsantrag heute fordert, dem wir auch mit Zustimmung entsprechen werden. Die Oppositionsparteien haben jedenfalls der Bitte um diverse Nachbesserungen entsprochen und die Änderungsanträge im Ausschuss vorgelegt. Diese wurden in der üblichen Manier der regierungstragenden Fraktionen abgelehnt, was sehr zu bedauern ist. Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetzesentwurf heute auch nicht zustimmen. Den FDP-Antrag halten wir weiterhin für zustimmenswert. Auch finden wir, dass die Behörde der Landesbeauftragten unverzichtbare Beratung von Betroffenen und deren Angehörigen sowie Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit leistet und deshalb auch mit den finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden sollte, weiterhin bestmöglich ausgestattet werden sollte. Der FDP-Antrag fordert folgerichtig, die bis 2024 befristete Beraterstelle zu entfristen und entsprechend dem Arbeitsaufwand einzugruppieren. Abschließend möchte ich noch einmal im Namen meiner Fraktion Frau Anne Drescher für ihre ambitionierte Aufarbeitung danken. Sie hat dieses Amt von 2013 bis 2023 mit viel Hingabe ausgeführt, viel Kontakt zu direkt Betroffenen gehalten und viel persönliche Zuwendung eingebracht. Herrn Bley wünschen wir an dieser Stelle alles Gute für die Zukunft und gutes Gelingen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes auf Drucksache 8/2593. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2593 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2834 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2834. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3375 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sind dann nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3375 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3377 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sind dann keine. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3377 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2834 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2834 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2834. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sind keine. Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2834 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2834 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2834 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2839 zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/526. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2839, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2839 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wissenschafts- und Europaausschuss, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/526 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sind keine. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2839 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2838 zu der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur – Jahresbericht 2022, auf Drucksache 8/1839. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2838, die Unterrichtung auf Drucksache 8/1839 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/2838 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2553, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 8/2798. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2553 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/2798 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialen Entschädigung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2553. Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf 8/2798, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2553 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2553. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind in der Abstimmung! Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2553 bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzesentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/2798 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? Kann ich noch mal die Stimmenthaltungen sehen? – (René Domke, FDP: Das war eine fehlerhafte einzelne Abstimmung.) Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2798 bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich, auf Drucksache 8/2809. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz – KommHinMeldG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/2809 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich einbringen. Dieser Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Richtlinie ist auch als Whistleblower-Richtlinie bekannt. Sie verlangt von den Mitgliedsstaaten, allen Beschäftigungsgebern des öffentlichen und des privaten Sektors mit mehr als 50 Beschäftigten sowie den Kommunen die Pflicht zur Einrichtung von internen Meldestellen aufzuerlegen. Die Richtlinie war bis zum 17. Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 hat der Bund die Richtlinie unter anderem für den Bund und die Länder als Beschäftigungsgeber umgesetzt. Wegen des sogenannten Durchgriffsverbotes des Grundgesetzes hat der Bundesgesetzgeber im Hinweisgeberschutzgesetz keine Regelungen getroffen, die die Einrichtung interner Meldestellen durch die Kommunen zum Gegenstand haben. Nur der Landesgesetzgeber darf solche Regelungen treffen. Zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie ist daher das vorliegende Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz erforderlich. Es verpflichtet kommunale Beschäftigungsgeber, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben. Um die kommunalen Ressourcen zu schonen, macht der vorliegende Gesetzentwurf von den Ausnahme- und Erleichterungsmöglichkeiten Gebrauch, die die Richtlinie vorsieht. So zum Beispiel wird in Paragraf 2 des Gesetzentwurfes vorgesehen, dass die „Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen … nicht für Beschäftigungsgeber mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder mit weniger als 50 Beschäftigten“ gilt. Und nach Paragraf 3 können die Kommunen interne Meldestellen „gemeinsam einrichten … oder einen Dritten mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragen“. Da bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen verspäteter Richtlinienumsetzung läuft, ist mit Blick auf das vorliegende Gesetzgebungsvorhaben Eile geboten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in enger Abstimmung mit dem Innenministerium erarbeitet worden. Das Innenministerium ist für die Rechtsaufsicht über die Kommunen zuständig und wird für die Umsetzung sorgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2809 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, auf Drucksache 8/2810. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2810 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Simone Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres, das vierte Kapitel in der Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagesförderung wird mit dieser Novelle aufgeschlagen. Es bringt Verbesserungen für die Kinder, für die Erzieherinnen und Erzieher und für die Eltern. Die vorangegangenen drei Kapitel haben den beitragsfreien Ferienhort eingeführt, die Planungssicherheit für die Träger und Kommunen durch erhöhte Abschläge verbessert und die Nichtanrechnung der Azubis in den ersten beiden Ausbildungsjahren bei den Erzieherinnen und Erziehern der 0- bis 10-Jährigen gebracht. Und mit dieser vierten Novelle werden weitere sieben gravierende Neuerungen, die Qualität in der Bildung und Förderung der Kinder einerseits und in der Verbesserung der Personalsituation andererseits, eingeführt. Erstens senken wir die Fachkraft-Kind-Relation bei den 3- bis 6-Jährigen von 1 : 15 auf 1 : 14. Das heißt, dass wir den Weg der schrittweisen Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation weitergehen von 1 : 18 auf jetzt 1 : 14, denn kleinere Gruppen bedeuten mehr Zeit zur individuellen Förderung, zum Beispiel zur Sprachförderung. Und selbstverständlich dürfen wir hier nicht stehenbleiben. Wir müssen weitere, aber verantwortbare Schritte gehen, vor allem in der Krippe und natürlich auch im Hort. Zeitgleich müssen wir die Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften und die Schaffung neuer Räumlichkeiten im Blick behalten. Auch die finanziellen Möglichkeiten und Grenzen dürfen nicht einfach in den Wind geschlagen werden, denn alleine diese Absenkung ist ein jährlicher Kraftaufwand von fast 12 Millionen Euro. Zweitens wird das Merkmal der sozialen und sozialräumlichen Gegebenheiten nun im Gesetz verankert. Das bedeutet, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dort ein verbessertes Fachkraft-Kind-Verhältnis verbindlich einführen können, wo zum Beispiel ein überdurchschnittlicher Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder mit Migrationsgeschichte die Einrichtung besucht. Zum Dritten stärken wir die basalen Kompetenzen der Kinder. Wir wissen, dass circa 30 Prozent der Kindergartenkinder auch sprachliche Defizite haben, die sich, wenn wir hier nicht beginnen, verstärkt individuell zu fördern, bis zum Ende der Schulzeit durchziehen. Und wir wissen auch, dass eine nicht beherrschte Sprache eine Barriere ist, um Aufgaben zu verstehen, um lesen zu lernen, um sich sicher zu verständigen. So wird im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation bei den Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sehr geehrte Damen und Herren, ein vierter Punkt verbessert als Teil der Fachkräfteoffensive die Vergütung der Auszubildenden. Bisher war im Gesetz verankert, dass Azubis mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten müssen, der im Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Diesen Satz haben wir auf 90 Prozent angehoben, und das bedeutet eine Steigerung pro Monat um circa 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um circa 4.000 Euro. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir entlasten in einem fünften Punkt die Erzieherinnen und Erzieher, ohne die Fachkräftequote abzusenken. Wir erleichtern den Einsatz der Assistenzkräfte, zum Beispiel der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Bisher durften sie keine Gruppen eigenständig leiten, und auch die Randzeitenbetreuung am Morgen und am Abend lag weiterhin allein auf den Schultern der staatlich anerkannten Erzieher, unabhängig davon, über welche Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen die Sozialassistentinnen und Sozialassistenten bereits verfügten. Und weil sie so begrenzt einsetzbar waren trotz ihrer hohen Kompetenzen und praktischen Erfahrungen, wurden sie bisher nur in einem sehr geringen Umfang eingestellt. Das KiföG sah schon immer vor, dass 25 Prozent der Fachkräfte Assistenzkräfte sein können. Aber tatsächlich waren es bei uns nur 4 Prozent. Deshalb wird jetzt ihr Einsatz, ihr pädagogisches Talent besser genutzt, indem sie nach mehrjähriger Praxiserfahrung kleinere Gruppen von bis zu zwei Dritteln der regulären Anzahl der Kinder alleine leiten dürfen. So können sie zum Beispiel in der Krippe eine Gruppe mit vier Kindern oder in der Kita eine Gruppe mit bis zu neun Kindern betreuen. Darüber hinaus haben wir auch die Alltagshilfen ins Gesetz aufgenommen, die die Erzieherinnen und Erzieher von nicht pädagogischer Arbeit entlasten können. Und wir haben im Gesetz nun eindeutig klar geregelt, dass Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind, so, wie alle anderen Erzieherinnen und Erzieher auch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Auch sie haben ihre berufliche Tätigkeit der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern auf die staatlichen Erziehungsziele auszurichten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ebenfalls haben wir in einem sechsten Punkt die Elternrechte in der Mitbestimmung und in der Zusammenarbeit erweitert. In enger Abstimmung mit dem Landeselternrat wird es ab 2024 weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte geben. Sie können bei den pädagogischen Konzeptionen, den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung mitentscheiden. Auch wird die Transparenz hinsichtlich der Personalausstattung und der Entgeltverhandlungen erhöht. Der siebte Punkt sieht vor, dass ab dem Jahr 2025 die Finanzierungsströme zusammengefasst werden. Das heißt, es wird der prozentuale Anteil des Landes, der Gemeinden und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der bestehenden Finanzierungsbeteiligung nach dem Kindertagesförderungsgesetz neu festgelegt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages. Und darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand aller dadurch gesenkt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für die respektvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen und natürlich auch mit den freien Trägern bedanken. Diesen gemeinsamen Willen um Verbesserungen und Optimierungen habe ich wirklich zu schätzen gelernt und freue mich auf die weitere Kooperation. Wir haben die Anstrengungen und Anregungen ernst genommen und selbstverständlich auch aufgegriffen und ihre Vorschläge in den Gesetzentwurf aufgenommen oder eben auch aus dieser Novelle wieder gestrichen. So fand die von den freien Trägern angeregte Verankerung der Doppelnutzung der Räumlichkeiten keine breite Mehrheit und somit ist sie nicht mehr Bestandteil dieser Novelle. Auch die Ausweitung des Fachkräftekatalogs hat den Anhörungstest nicht überstanden, und sämtliche Anregungen, den Berufsabschluss der staatlich anerkannten Erzieher auch nur in Ansätzen zu versuchen aufzuweichen, haben es richtigerweise nicht in diese Novelle geschafft. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und natürlich auch auf die geplanten Veränderungen ab kommendem Jahr. Und selbstverständlich werden weitere Kapitel in der Kindertagesförderung folgen, denn diese Landesregierung wird jeden möglichen Cent verbindlich, aber schrittweise in die Qualitätsverbesserungen investieren, ob in die Arbeitsbedingungen oder in die Bildung und Förderung der Kleinsten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich verabschiede jetzt noch einmal kurz Mitglieder des Fördervereins für Kultur, Bildung und Sport aus Strasburg/Uckermark e. V. Entschuldigung, dass ich Sie erst jetzt begrüße, wo Sie sich schon wieder verabschieden! Aber Sie haben eine spannende Debatte gehabt. Schönen Tag Ihnen noch! Danke! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die vierte KiföG-Novelle, und Frau Oldenburg hat es ja schon angekündigt, dass das der ganz große Wurf offenbar ist der Landesregierung. Ein Hauptbestandteil ist in der Tat die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation von 1 : 15 auf 1 : 14. Und ja, es kostet das Land viel Geld. 11,8 Millionen Euro ist viel Geld. Ich war heute Morgen bei einer Demo, einer Mahnwache, da haben die, ver.di hat demonstriert für einen besseren Betreuungsschlüssel, und ich durfte da auch was sagen. Und auch der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion hat gesagt, wie viel man doch schon getan hat in der Vergangenheit und wie viel Geld man ausgegeben hat für die Kitas. Was er allerdings vergessen hat zu sagen, ist, das eben auch ganz viel Geld ausgegeben wurde für die beitragsfreie Kita beispielsweise. Denn ich möchte erinnern, wir haben, 2020 wurde das Gute-KiTa-Gesetz auf Bundesebene verabschiedet. Mecklenburg-Vorpommern hat aus diesem Bundesgesetz 106 Millionen Euro zugewiesen bekommen und sollte dieses Geld auch entsprechend einsetzen. Wofür Mecklenburg-Vorpommern das Geld eingesetzt hat, das kann ich mit einem Satz sozusagen hier darlegen, das war nämlich die gebührenfreie Kita, weniger Gebühren. Aber es waren ganz viele Kriterien, die man damals eigentlich aufgegriffen hat und die man von Bundesseite regeln wollte. Da ging es nämlich um die Qualitätsverbesserung in den Kitas, Frau Oldenburg. Und wenn Sie jetzt sagen, Sie stecken jeden Cent in die Qualitätsverbesserung, dann hätten Sie das damals gemacht, denn da ist die Qualitätsverbesserung völlig auf der Strecke geblieben. Als einziges, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Damals war sie gar nicht in der Regierung.) als einziges Bundesland, werte Kollegen, (Torsten Renz, CDU: Sie war doch gar nicht in Regierungsverantwortung.) hat Mecklenburg-Vorpommern einst ausschließlich in die Gebührenfreiheit investiert. Andere Länder haben – und ich werde das mal kurz darlegen – für bedarfsgerechte Angebote Geld verwandt, einen guten Betreuungsschlüssel, für qualifizierte Fachkräfte, starke Kitaleitungen, für sprachliche Bildung wurde das Geld des Bundes verwandt, starke Kindertagespflege, Netzwerke für mehr Qualität und vielfältige pädagogische Arbeit. Alle anderen Länder haben das Geld breit eingesetzt und aufgewendet. Mecklenburg-Vorpommern hat es ausschließlich in die gebührenfreie Kita investiert. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und warum haben Sie es getan? Es ist doch so, 2020 war im gesamten Land eine Plakataktion. (Torsten Renz, CDU: Da kann doch Frau Oldenburg nichts dafür!) Irgendwie haben die ein Faible für Plakate hier, die Landesregierung. Frau Schwesig sagte da: „Gutes neues Jahr! Die Kita ist jetzt beitragsfrei.“ Da wurde sozusagen das gesamte Geld aufgewendet, um mal wieder sich ins rechte Licht zu rücken, obwohl es ganz klar hieß, damals schon seitens des Bundes, eine vollständige Beitragsfreiheit sowie die Abschaffung von Zusatzgebühren für die Kitabetreuung ist erst anzustreben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nachdem der Qualitätsausbau abgeschlossen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) beziehungsweise die erreichte Qualität langfristig finanziell gesichert ist. Man hat das Geld leider nicht in die Qualität gesteckt. Man hat sozusagen das Geld aufgewendet, um sich selbst dort ein Denkmal zu setzen. (Julian Barlen, SPD: Das erzählen Sie mal den Familien, die teilweise mehrere Hundert Euro im Monat sparen dadurch!) Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der Bundesfamilienministerin mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Landessozialministerin Frau Drese. Sie „haben … den Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Das Land erhält dadurch bis 2022 rund 106 Millionen Euro zur Verbesserung der Kinderbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern wird die Mittel zusammen mit Landesmitteln für die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge einsetzen.“ „Ich begrüße es“, sagte damals die Bundesfamilienministerin. „Ich begrüße es, dass das Land zusätzlich aus eigenen Mitteln auch in Qualitätsverbesserungen investiert. Die Verhandlungen mit den Bundesländern zeigen, dass jedes Land ganz eigene Bedarfe hat.“ Ich sagte es, andere Bundesländer haben die Priorität oder die Priorisierung anders gesehen. „Insgesamt erwarte ich ein gutes, ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenfreiheit.“ Und gerade das, liebe Kollegen, ist doch nicht passiert. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir haben Geld in die Hand genommen, viel, viel Geld in die Hand genommen, und leider ist die Qualität dabei auf der Strecke geblieben. Und das gehört leider auch zur Wahrheit dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das sollten Sie sich auch immer wieder vor Augen führen, wenn Sie sagen, Sie nehmen viel Geld in die Hand, denn damals wäre das Geld anders besser eingesetzt. Man hätte es wirklich auch in die Qualität stecken müssen. Und das müssen Sie auch den Erziehern, (Andreas Butzki, SPD: Wollen Sie die Beitragsfreiheit jetzt abschaffen?) das müssen Sie den Erziehern vor Ort erklären, Herr Butzki, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) denn denen erzählen Sie mit salbungsvollen Worten, (Christian Brade, SPD: Und ihren Familien erzählen Sie das mal!) wie Ihr Fraktionsvorsitzender heute Vormittag, wie viel Geld schon genutzt wird. Aber dass man diese Bundesmittel damals für eine Werbekampagne der Ministerpräsidentin eingesetzt hat, das verschweigen Sie. (Andreas Butzki, SPD: Totaler Quatsch!) Die Probleme oder die Dinge, die jetzt in diesem Gesetzentwurf, (Andreas Butzki, SPD: Na, wollen Sie die abschaffen oder nicht?) die jetzt in diesem Gesetzentwurf thematisiert wurden, (Zuruf von Christian Brade, SPD) das noch mal zur Fachkraft-Kind-Relation, das war wichtig, das einzuordnen, weil es wird ja immer so getan, als wenn es der ganz große Wurf ist. Es sind aber natürlich auch andere Dinge noch in dieser KiföG-Novelle aufgeführt, wo meine Fraktion auch ganz klar einfordert, dass es dort Änderungen geben muss. Und zum einen hat es ergeben – das waren die Expertengespräche auch, die wir im Bildungsausschuss geführt haben –, dass die Kommunen mehr Prüfrechte bekommen müssen, denn durch die Beitragsfreiheit ist es so, dass die Eltern raus sind, die Kommunen wickeln das ab oder die Kommunen sind sozusagen, zusammen mit dem Land zahlen sie diese Kitagebühren. Sie haben aber oftmals wenig Einblick, was wird da abgerechnet, wie wird da abgerechnet. Und da möchte ich mal Herrn Bockhahn, den Sozialsenator aus Rostock, zitieren, der uns sagte vor dem Hintergrund dessen, was Thomas Deiters auch schon angesprochen hat, dass wir gucken müssen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wie wir die Auswirkungen der Entgeltfreiheit auf die Auslastung der Einrichtungen in Relation zum Personal bekommen, damit wir dann als öffentliche Hand auch eine Chance haben, zu verstehen, was dort passiert. Das ist bei einigen Trägern ganz wunderbar, da haben wir große Transparenz und reden über Dinge, über die wir nicht reden müssten, und dann haben wir andere Träger, wo wir gerne mehr wüssten, weil wir unsere Forderung oder weil man uns die Forderungen nicht erklären kann. Und das ist eine ganz klare Forderung, werte Kollegen, von der kommunalen Familie, dass sie mehr Prüfrechte, mehr Einsichtsrechte benötigen. Das hat leider keinen Niederschlag gefunden in dieser KiföG-Novelle. Das werden wir als AfD-Fraktion aber noch mit Änderungsanträgen fordern, weil sowohl der Landkreistag als auch Herr Bockhahn und letztens die Anhörung zum FAG hat ergeben, dass dort Handlungsbedarf besteht. Also mehr Prüfrechte für die Kommunen, das ist längst geboten. (Beifall Horst Förster, AfD) Ein Punkt, der hier angesprochen wurde, oder es war auch in der Expertenanhörung, wo wir auch Änderungsbedarf sehen in der KiföG-Novelle, das sind die Tagespflegepersonen, die Tagesmütter. Frau Oldenburg sprach es an, die sollen jetzt noch mal durchleuchtet werden, ob da jetzt keine Extremisten unter den Tagesmüttern sind. Ich frage mich: Was soll das?! So was hat es vorher nicht gegeben, und jetzt, dass die Tagesmütter, die Tagespflegepersonen (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen, ja, glauben Sie denn ernsthaft, dass da jetzt 3-Jährige schon indoktriniert werden sollen von irgendwelchen Tagesmüttern?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Wer weiß!) Es ist doch völlig absurd, so was in das KiföG zu schreiben und den Leuten, den Tagesmüttern sozusagen damit das Vertrauen zu entziehen, ihnen zu unterstellen, dass so was praktiziert wird vor Ort. Also da haben Sie wirklich völlig danebengegriffen! (Beifall Horst Förster, AfD) Andere Punkte wären wichtiger gewesen. Man siehts, den Tagesmüttern fehlt einfach die Lobby. Die großen Berufsvereine und Gewerkschaften sind da nicht dabei. Die Tagesmütter sind Einzelkämpfer, und das haben wir eben auch in dieser Expertenanhörung immer wieder gehört. Sie kommen nicht über die Runden, finanziell über die Runden. Mittlerweile sagte uns die Dame im Bildungsausschuss, dass man für 1,16 Euro Stundenlohn pro Kind arbeitet – das ist unter dem Mindestlohn, Sie setzen sich ja immer so für den Mindestlohn ein, für die Tagesmütter scheint das allerdings nicht zu gelten – (Zuruf von Christian Brade, SPD) und dass wir von einstmals 1.500 Tagesmüttern lediglich noch 450, ich sagte es gestern, 450 haben, die dort die Betreuung anbieten, weil diese eben keine Lobby haben. Und ich erinnere mich, Sie haben diesen Brief wahrscheinlich auch bekommen, an eine aktuelle E-Mail des Landesverbandes für Kindertagespflege, wo es ganz offen heißt, die Regierung – und ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit –, die Regierung tue alles dafür, Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern nun ganz zu vernichten. Das sagt der Landesverband der Kindertagespflege zu Ihrem Gesetzentwurf. Man sieht, wir haben sie damals eingeladen, diesen Landesverband der Kindertagespflege, in die Expertenanhörung, die Frau Mattern hat ausgeführt, aber es hat Sie alles nicht interessiert. Sie haben das vom Tisch gewischt und haben Ihren Gesinnungsprüfungsparagrafen da mit ins KiföG geschrieben, der nach unserer Ansicht völlig deplatziert und überflüssig ist. Mehrere Gespräche habe es gegeben, so steht es in der E-Mail, (Julian Barlen, SPD: Sie meinen, die Treue zum Grundgesetz ist eine Gesinnungsfrage, ja?!) mit dem Ministerium, (Julian Barlen, SPD: Interessanter Gedanke.) mit dem Ministerium, freundlich geführt. Sie brachten aber nicht die Forderungen, heißt es vom Landesverband der Kindertagespflege, der Tagesmütter und Tagesväter. (Julian Barlen, SPD: Das lässt tief blicken.) Einmal, Kindertagespflegepersonen, die über Ausbildungen verfügen, sollen sechs Kinder gleichzeitig betreuen dürfen. Herr Barlen, das hängt natürlich mit dem Verdienst zusammen. Ich weiß, darüber brauchen Sie sich nicht zu beschweren, aber diese Damen und Herren, (Marcel Falk, SPD: Sie doch auch nicht!) diese Damen und Herren, die da ihre Dienste anbieten, die unsere Kinder betreuen, die unsere Kinder im familiären Umfeld betreuen, die sind tatsächlich darauf angewiesen. Die können sich da nicht so generös hinstellen, sondern die müssen das ganz eindeutig in einem Brief, in einer E-Mail an uns formulieren. Und das haben sie getan. Und dass Sie das einfach, und dass Sie einfach … (Julian Barlen, SPD: Sie standen heute Morgen daneben, als ich dazu ausführlich vorgetragen habe.) Ja, und als Sie weggegangen sind, da habe ich auch noch mal das Mikro ergriffen und ich habe das noch einmal geradegerückt, was Sie sozusagen ganz toll alles dargestellt haben, und habe auch Zustimmung geerntet von den Erziehern vor Ort. Einen zweiten Punkt von dem Landesverband der Kindertagespflege: Kindertagespflegepersonen, die 300 Stunden eine Qualifizierung haben, eine QHB-Ausbildung, sollen auch Kinder älter als drei Jahre betreuen dürfen. Das würde auch helfen, dass sie finanziell über die Runden kommen. Und Eltern sollen auch die Vollzeitförderung wählen dürfen. All diese Dinge sind nicht im KiföG enthalten. Wir als AfD, werte Kollegen, werden das in der Expertenanhörung thematisieren. Wir werden andere Änderungsanträge dazu stellen, und wir werden – das ist uns ganz wichtig – die Prüfrechte der Kommunen einfordern, weil das wird uns immer wieder gesagt in diesen Expertenanhörungen, dass da die Transparenz nicht gegeben ist. Und ganz ehrlich, wenn da öffentliche Gelder im Raum stehen – und es ist viel öffentliches Geld im Raum, durch die Beitragsfreiheit sind die Kosten natürlich in die Höhe geschnellt, die Eltern sind nicht mehr mit am Tisch, nur noch die Kommunen und das Land, und dadurch wurden natürlich auch von vielen Trägern die Kosten für die Kita massiv erhöht –, aber es ist immer noch Steuergeld, es sind öffentliche Gelder, da braucht es die Transparenz. Und das werden wir in den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf dezidiert einfordern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Pädagogiums Schwerin. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schult, also das war schon enttäuschend, was Sie hier abgeliefert haben. (Enrico Schult, AfD: Na, dann jetzt, Herr Renz, mal los!) Also ich muss ja ehrlich sagen, ich gehe davon aus, Sie haben den Gesetzentwurf nicht gelesen. (Enrico Schult, AfD: Doch!) Sie haben hier über die Dinge gesprochen, ich sage mal, Prüfrechte und Tagesmütter, das sind Themen, die seit längerer Zeit auf der Tagesordnung stehen. Da haben Sie wahrscheinlich bei uns gut zugehört im Ausschuss. Das haben Sie jetzt noch einmal näher erläutert. Das sind auch Themen, die sind wichtig. Aber inwieweit Sie sich mit dem Gesetzentwurf schon befasst haben – dann gehen Sie doch nächstes Mal nach vorne und sagen, Sie hatten aus den und den Gründen keine Zeit, Sie verzichten auf den Redebeitrag. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das war aus meiner Sicht ziemlich daneben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sie greifen die Ministerin an für die beitragsfreie Kita, (Enrico Schult, AfD: Nein.) die hat sie gar nicht eingeführt. Sie greifen sie an für die Verwendung der Gelder zum Thema Sprach-Kitas, damit hat sie überhaupt nichts zu tun gehabt. Insofern hat mich das etwas verdutzt gemacht. Ich will aber eins auch zu Beginn sagen, wir haben dieses Schreiben sicherlich alle erhalten, wie Herr Schult gesagt hat, zum Thema „Landesverband Kindertagespflege“, und ich kann das nicht abschließend bewerten, aber wenn es nur ansatzweise stimmt, was da drinsteht, also dann wäre das mehr als bedauerlich und muss zum Thema gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn wir mit einzelnen Korrekturen kommen, Novellierung beim Schulgesetz, wie wir es ja getan haben, dann wird uns vorgeworfen, wir brauchen eine große, ganze Novelle, die alles erfasst. Heute haben wir ja dann erlebt, wie das hier in diesem Bereich vonstattengeht. Bei Schulen sollen wir möglichst noch nichts machen, hier feiert man jetzt die ersten drei Änderungen. Und jetzt kommt man mit dem großen Wurf. Sieben Neuerungen habe ich mir aufgeschrieben. Ich finde, die Rede war auch gut strukturiert und nachvollziehbar, sodass man sich mit diesen Punkten auseinandersetzen kann. Politisch ist es natürlich so, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich persönlich habe in diesem Bereich auch nicht so viel erwartet, dass da von den LINKEN in diesem Bereich jetzt etwas kommt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Was soll denn das heißen?!) Es war auch im Wahlprogramm ja der Schwerpunkt Schule. Kita hat mehr oder weniger keine Rolle gespielt. Insofern waren es immer nur die Forderungen der Fachpolitikerin Frau Bernhardt, was alles gemacht werden soll. Und jetzt, wo man Verantwortung hat, kann man ja diese Schritte entsprechend abarbeiten. Und wenn ich von Schritten spreche, hätte ich ja zumindest erwartet, dass, was Qualitätsverbesserungen und so weiter, Arbeitserleichterungen für die Erzieher betrifft, dass wir auch Schritte vollziehen. Aber ehrlich gesagt, es sind, gut, wenn ich Ihnen das zugestehen will, vielleicht Trippelschritte, aber ehrlich gesagt, bei den Herausforderungen, die wir haben, trampeln wir eher auf der Stelle, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) weil diese große Novelle eben keine spürbare Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher bringt. Im Gegenteil, sie bringt zusätzliche Aufgaben. Das kennzeichnet zum Beispiel diesen Gesetzentwurf. Und wenn Sie sagen, wir haben jetzt hier eine Qualitätsoffensive Qualitätsverbesserung, dann sagen Sie doch mal konkret, wo. Ich kann es nicht richtig erkennen. Und wenn wir dann die Punkte nehmen, 1 :15 auf 1 : 14, haben wir mehrmals diskutiert, die Fachebene will Absenkungen im Krippenbereich und im Hortbereich. Ich habe natürlich jetzt für dieses Gesetzgebungsverfahren auch den Ansatz aufgegeben, hier eine Veränderung zu erzielen. Nichtsdestotrotz werde ich als Oppositionspolitiker die Fachebene vertreten und weiter argumentieren, warum es richtig ist, in einem Bereich wie dem Hort spürbare Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Aber wenn natürlich Ihre Rednerin seit zwei Jahren hier vorne am Pult, insbesondere Frau Pfeifer, ja schon zu Protokoll gegeben hat, wir können im Prinzip in diesem Gesetzgebungsverfahren machen, was wir wollen, von Gott gegeben ist Ihr Koalitionsvertrag, da steht drin 1 : 14, dann wird das umgesetzt, Punkt, dann, glaube ich, sollten Sie auch so konsequent sein und in diesem Bereich auf eine Anhörung verzichten. Das ist nämlich eine Verdummung und eine Zeitverschwendung für die, die sich hier tatsächlich fachlich inhaltlich einbringen wollen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und wenn wir jetzt seit über zwei Jahren Ihren großen Erfolg hören, dass sie auf 1 : 14 gehen – und, Herr Schult, das wundert mich auch, dass Sie jetzt auch schon das Zahlenwerk der Ministerin übernehmen, wo Sie doch den Haushalt so genau studieren –, das sind also 11,2 Millionen dort verankert als Haushaltsansatz für die Absenkung. Jetzt höre ich seit Tagen 11,8 Millionen. Heute Morgen bei der Demo habe ich auch gesprochen, mit Frau Rösler zusammen, die spricht schon von fast 12 Millionen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: 11,8.) Also ich kenne die genaue Zahl jetzt am Ende auch nicht mehr. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: 11,8.) Im Haushalt beschlossen steht, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: 11,8.) im Haushalt beschlossen steht 11,2 Millionen. (Enrico Schult, AfD: Rundungsregeln in der Mathematik, Herr Renz!) Aber jetzt geht es ja konkret um die Umsetzung, die Sie seit zwei Jahren hier penetrant den Bürgern erzählen, wie Sie die Qualität verbessern. Und jetzt haben wir aber einen Gesetzentwurf, wo man dann mal reinschauen sollte. Und wissen Sie, was im Prinzip praktisch in diesem Gesetzentwurf steht? In Paragraf 14, da steht nämlich drin, die Träger können das ja umsetzen, 1 : 15, 1 : 14, aber verbindlich ist es ab dem 01.01.2026. Das steht in diesem Gesetzentwurf. Jetzt können wir uns noch zwei Jahre das anhören, dass 1 : 14 kommt. Schauen Sie in den Gesetzentwurf! Da ist extra geregelt, wenn aus personellen Gründen die Absenkung noch nicht erfolgen kann und dem zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dies im Vorfeld angezeigt wird, dann gilt bis zum 01.01.2026 1 : 15. Und das ist Ihr großer Wurf! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der nächste Punkt, Punkt 2, den Frau Oldenburg vorgetragen hat, Qualitätsverbesserungen, da will ich erinnern an den sozialen Brennpunkt. Das Thema haben wir aufgemacht, hat Rot-Rot gestern abgelehnt, die Verbesserung in Millionenhöhe, dass wir gesagt haben, dort ist Handlungsbedarf in Brennpunktgebieten, dort soll mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Das haben Sie abgelehnt. Im letzten Bildungsausschuss haben wir es thematisiert. Da können Sie ja Frau Pfeifer nachher noch mal befragen, ob Sie das, was sie im Ausschuss gesagt hat, dann hier auch noch mal wiederholt, nämlich so sinngemäß, da ist gar kein Handlungsbedarf, das ist alles schon gesetzlich geregelt, was wollen wir überhaupt. Jetzt gucken Sie mal in diesen Gesetzentwurf, Absatz 2, da wird das noch mal präzisiert! Die Ministerin kommt vorhin nach vorne und sagt, neuer Schwerpunkt, das machen wir. Die SPD erklärt uns im Ausschuss, brauchen wir nicht, ist schon alles geregelt. Die Praktiker sagen uns, die Formulierung in dem Gesetz kommt gar nicht zur Anwendung, weil das vor Ort in den Entgeltverhandlungen nicht berücksichtigt wird. Was machen Sie? Sie lehnen zusätzliches Geld ab, und jetzt verkaufen Sie das als den großen Erfolg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann kommen Sie mit Alltagshelfern, Assistenten et cetera. Dann sagen Sie doch aber, dass es eine Abwertung ist von dem Prinzip, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Definitiv nicht.) was die SPD seit Jahren hier vor uns hergetragen hat, nämlich: Fachkräfte, Fachkräfte, Fachkräfte! Wenn der Gürtel schon so eng ist jetzt und wir die Fachkräfte nicht mehr haben, dann verkaufen Sie das doch nicht noch als Qualitätsoffensive oder -verbesserung, sondern sagen Sie deutlich, wir haben keine anderen Möglichkeiten. wir müssen mit Alltagshelfern, Assistenzkräften arbeiten, (Christine Klingohr, SPD: Sozialassistenten heißen die.) um die Erziehung, Bildung in ausreichendem Umfang zu gewährleisten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Und wenn wir dann auch noch mal zur Thematik kommen, kommunale Ebene, Finanzierung et cetera, haben wir ja nun auch im Gesetzentwurf beschlossen, die kommunale Ebene sagt seit Jahren, dass diese 54,5 Prozent zu wenig sind. Wir wälzen sozusagen als Land diesen Steuerungsmechanismus, dass die Kosten steigen, die haben wir ja nicht mehr im Griff, wir wälzen aber Kosten auf das Land ab. Die kommunale Ebene fordert schon eine Ewigkeit 2 Prozent mehr. Das hat sogar schon Frau Bernhardt gefordert. Und jetzt haben wir einen Haushalt beschlossen, weiterhin mit 54,5 Prozent. Der Gesetzentwurf sieht jetzt tatsächlich – ich sage es, 55,22 – mickrige 0,72 Prozent vor. Das ist viel zu wenig, da muss nachgesteuert werden. Das sind Dinge, über die wir diskutieren sollen, wenn es auch um das Thema Finanzen geht. Ich hätte noch viel zu sagen, lasse mir jetzt aber noch drei Minuten, um nachher noch mal die Kollegen von SPD und LINKEN entsprechend zu begleiten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt noch eine Kurzintervention durch Herrn Schult vor. (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.) Nein, Herr Renz, das geht jetzt auf ein Extrakonto.

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Torsten Renz CDU

Sehr schön.

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kollege Renz, natürlich muss ich noch mal hier ans Mikro treten und einiges klarstellen. Ich habe mich nicht für geringere Gebühren in der Kita ausgesprochen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir dieses Gute-KiTa-Gesetz natürlich auch für die Qualitätsverbesserung hätten einsetzen müssen, das Geld, und das war eigentlich der Hauptgrund oder mein Hauptkritikpunkt, den ich da vorgebracht habe. Aber um noch mal auf die Prüfrechte zurückzukommen, es war ganz oft in den Ausschusssitzungen Thema, nicht nur im Bildungsausschuss, auch letztens im Innenausschuss, ich weiß nicht, ob Sie dabei waren, offensichtlich nicht. Natürlich kann man so was im KiföG regeln. Und das haben uns ja auch die Vertreter der kommunalen Familie immer wieder ins Stammbuch geschrieben, dass sie da mehr Mitspracherecht wünschen. Aber auch das ist jetzt nicht wieder aufgegriffen worden in diesem KiföG-Entwurf. Und deshalb sage ich auch, als AfD werden wir das Thema in die Anhörung einbringen, in die Expertenanhörung mit einbringen. Und ein zweiter Punkt: Sie sprachen vorhin von Sprach-Kitas. Ich habe nichts von Sprach-Kitas gesagt. Ich habe gesagt, das Geld aus dem Gute-KiTa-Gesetz, das wird auch für die Sprachförderung, in anderen Bundesländern wurde es für die Sprachförderung eingesetzt. Wir haben es nicht getan. Wir haben alles, das gesamte Geld, in die Beitragsfreiheit der Kita gesteckt. Und das sind die Punkte – und da bitte ich Sie auch, bei der Wahrheit zu bleiben –, die können wir natürlich über das KiföG regeln. Und das ist auch der Wunsch der Kommunalvertreter oder der kommunalen Familie. Das hat sowohl der Landkreistag gesagt, Herr Bockhahn gesagt, es hat selbst der Sternberg gesagt, der Landrat, oder Dietger Wille gesagt, dass sie da mehr Transparenz sich wünschen. Und wir sind das Parlament, das ihnen diese Transparenz einräumen kann über das KiföG.

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Birgit Hesse

Herr Renz, möchten Sie erwidern?

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Torsten Renz CDU

Sehr gerne, Frau Präsidentin. Herr Schult, ich kann das gerne noch mal wiederholen. Sie haben nur bedingt zu diesem Gesetzentwurf gesprochen. Sie haben zwei Themen aufgemacht, Kindertagespflege und Prüfrechte, wo ich ausdrücklich gesagt habe, ja, das sind Themen, über die gesprochen werden muss. Da ist auch Handlungsbedarf.

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank!

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Torsten Renz CDU

Sie haben aber nicht zu dem Gesetzesentwurf gesprochen, der zur Diskussion steht. Klar können Sie das jetzt so hindrehen und sagen, die Prüfrechte müssen da mit rein. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich bleibe bei meiner Feststellung, Sie haben möglicherweise den Gesetzentwurf gar nicht gelesen, ich würde vielleicht jetzt einschränken, oder sehr, sehr oberflächlich, aber ich will gerne noch mal auf die Prüfrechte zurückkommen. Die Prüfrechte haben wir tatsächlich im Ausschuss mehrmals thematisiert. Herr Bockhahn hat das angesprochen, so, wie Sie richtigerweise sagen. Wir wollten daraus eine Initiative machen per Antragstellung, haben dann aber vom Ministerium alle – und Sie waren ja zugegen –, alle gehört, dass es im Moment seit einer Ewigkeit nicht gelingt, das Gutachten, das wir dafür benötigen, in Auftrag zu geben, weil zweimal, aus meiner Erinnerung heraus, zweimal eine Ausschreibung stattgefunden hat und wir keinen finden, der dieses Gutachten in Auftrag nimmt, um diese Prüfrechte zu evaluieren und zu untersuchen. Und aus diesem Grunde heraus ist es dann schwierig, wenn ich sozusagen die Datengrundlage, die Untersuchung nicht durchgeführt habe, schon das Ergebnis zu präsentieren. Wir sind uns im Ziel einig, dass bei den Prüfrechten etwas gemacht werden muss, aber es soll natürlich seriös sein. Vielleicht gibt es jetzt einen neuen Sachstand, dass das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Dann müssen wir natürlich die Ergebnisse abwarten. Nichtsdestotrotz, es besteht in diesem Bereich tatsächlich Handlungsbedarf. Aber das, was Ihre Mitarbeit bei diesem konkreten Gesetzentwurf betrifft, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das ist ausbaufähig, um Ihnen mal ein bisschen entgegenzukommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Renz! Und Sie lagen auch noch in der Zeitschiene der Kurzintervention, also mit der Antwort, es waren keine zwei Minuten, eine Minute 58 Sekunden. (Andreas Butzki, SPD: Zwei Sekunden hast du dann noch.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst kürzlich habe ich einige Kitas besucht und auch mit Kitaleiter/- innen und mit Erzieher/-innen darüber gesprochen, wie sich ihre Arbeit aktuell gestaltet und welche Erwartungen sie haben. Ich glaube, wir wissen alle, wie anspruchsvoll die Arbeit mit den Kleinen ist, auch körperlich. Ich denke nur an das Tragen und Heben der Kleinen. In einigen Kitas geht es lauter zu als auf einer Großbaustelle, und insbesondere in diesen Monaten ist das Infektionsrisiko gerade auch für die Erzieherinnen und Erzieher sehr hoch. Sie sehen, es ist durchaus kein Zuckerschlecken. Aber in den Gesprächen höre ich immer wieder, wie erfüllend dieser Beruf ist und dass sie sich häufig keinen besseren Beruf vorstellen können. Die Erzieher/-innen empfinden ihre Tätigkeit als zutiefst sinnstiftend. Und ich habe wirklich große Hochachtung davor, wie einfühlsam und liebevoll sie mit den Kleinen umgehen (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und wie sehr sie alles dafür tun, dass ihre Schützlinge vor allem einen guten Übergang in die Schule haben. Für diese aufopferungsvolle und sehr verantwortungsvolle Arbeit gebührt allen, die für eine gute Betreuung und Förderung sorgen, wirklich großer Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, es gibt klare Erwartungen an uns als Politik, und wir stehen da selbstverständlich in der Verantwortung, die Qualität der Kindertagesförderung und der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Initiativen der Bildungsministerin Simone Oldenburg, die in ganz konkrete Maßnahmen mündeten, haben bereits zu einer besseren Personalausstattung und damit zu einer Entlastung geführt. Dies wurde mir beim Besuch in den Kitas auch immer wieder so gespiegelt, und das wird durchaus anerkannt. Das kommt schon an, das wirkt vor Ort. Die Nichtanrechnung der ENZ-Azubis auf den Personalschlüssel hat sowohl für die Einrichtungen als auch für die Auszubildenden positive Effekte. Wir haben dadurch fast 300 Fachkräfte mehr gewonnen. Im Bundesvergleich brauchen wir unser Licht keineswegs unter den Scheffel zu stellen. Wir haben mit 78 Prozent unserer Einjährigen und 94 Prozent unserer Dreijährigen eine wirklich ganz hohe Betreuungsquote erreicht. Annähernd 80 Prozent der unter elfjährigen Schulkinder nehmen ein Hortangebot in Anspruch. Weil Frau Wegner das gestern so sagte, die Kinder würden zu Hause sitzen, das sind, das ist eine ganze Menge, ein riesiger Unterschied zum Bundesdurchschnitt, der gerade mal bei 16 Prozent liegt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das muss man mal anerkennen.) Unser pädagogisches Personal ist hoch qualifiziert. 84 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und 87 Prozent in Horten besitzen einen einschlägigen Fachschulabschluss. Und darüber hinaus hat sich der Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen in den Kitas seit 2010 von 10 auf 37 Prozent im Jahr 2022 erhöht. Und damit sind wir wirklich Spitzenklasse. Meine Damen und Herren, darauf bauen wir auf jeden Fall auf. Und jede Qualitätsverbesserung wird aus Landesgeldern auch bezahlt. Die Änderung des KiföG zielt darauf ab, das Angebot der Kindertagesförderung sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verbessern. Und es ist gesagt worden, dazu gehört eben auch ein besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis im Kindergarten auf jetzt 1 : 14. (Torsten Renz, CDU: Ab 01.01.26.) Für unsere Bildungsministerin ist die Sicherung und Gewinnung von pädagogischen Fachkräften eine der wichtigsten Aufgaben. Und deshalb ist eine ganze Reihe von Maßnahmen auch vorgesehen. Der Fachkräftekatalog wird um Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss im pädagogischen Bereich erweitert. Und das ist auch durchaus sinnvoll. Durch die Aufnahme von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern in das Gesetz wird das Programm – das sich im Übrigen sehr bewährt hat, und da fragen Sie gerne mal vor Ort, wie das angenommen wird –, wird jetzt fortgeführt. So können eben auch künftig die Fachkräfte von nicht pädagogischen Aufgaben entlastet werden. Dafür sind die sehr dankbar. Und so können sie sich natürlich viel mehr auf die Förderung der Kleinen konzentrieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Christine Klingohr, SPD: Genau! Sehr gut!) Künftig können Studierende der Kindheitspädagogik und eben auch Assistenzkräfte mit pädagogischer Ausbildung flexibel in den Kitas tätig werden. Das ist aus praktischer Sicht sehr, sehr sinnvoll und steht dem Fachkräftegebot keineswegs entgegen, weil es sind ergänzende, es sind zusätzliche Möglichkeiten, die jetzt aufgemacht werden. (Christine Klingohr, SPD: Genau!) Meine Damen und Herren, diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen Erziehern ausgebildet werden, sollen und müssen angemessen vergütet werden. Und deshalb sollen unsere Azubis in der ENZ-Ausbildung künftig nicht unter 90 Prozent des vergleichbaren Entgelts im öffentlichen Dienst erhalten. Und das ist ja kein Geheimnis, dass eine gute Bezahlung auch eben dazu führt, dass sich mehr junge Leute für diese Ausbildung interessieren. Und wir sind da wirklich hoffnungsvoll, dass auch noch mehr junge Leute diese Ausbildung dann auch wahrnehmen werden, und wir brauchen sie ja auch. Meine Damen und Herren, Eltern und deren Vertretungen wünschen sich mehr Mitsprache und Beteiligung. Das setzen wir um. Sie erhalten mehr Beteiligungsmöglichkeiten in allen Dingen, die wichtig sind, wie etwa Öffnungs- und Schließzeiten oder eben auch die Essensversorgung. Es ist schließlich nur von Vorteil, wenn Eltern sich aktiv einbringen, Interesse zeigen, Verständnis entwickeln und letztlich auch zufriedener sind. Unsere Kleinen brauchen, egal, wo sie wohnen, unabhängig ihrer Herkunft, ihrer familiären sozialen Situation, gute Bedingungen, um sich entfalten und entwickeln zu können. Und deshalb ist es wichtig und richtig, dass künftig dort mehr Personal eingesetzt werden kann, wo es eben sozialräumlich auch besondere Bedarfe gibt. Das ist ein wunderbarer Schritt, und das haben wir auch so aufgenommen jetzt mit dem Gesetz. Ich bin darüber sehr froh. (Torsten Renz, CDU: Ich denke, das gab es schon immer?!) Es ist entscheidend, dass wir die Beschäftigten, die sich um unsere Kinder kümmern, unterstützen und sie in die Lage versetzen, ihre enorm wichtige Arbeit mit den Kindern bestmöglich verrichten zu können. Mit diesem Gesetzentwurf oder mit dieser Änderung des KiföGs gehen wir da einen richtigen und wichtigen großen Schritt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung legt uns heute hier in Erster Lesung das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vor. Es handelt sich um den Versuch, unter anderem Lösungen für den Fachkräftemangel zu finden und gleichzeitig der schwierigen Situation in unseren Kitas zu begegnen. Und ich weiß – ich verkürze hier, aber ich verkürze auch ein bisschen bewusst –, es regelt natürlich noch vieles und Etliches mehr. Durch die Einführung der kostenfreien Kita ist und bleibt der Gestaltungsspielraum jedoch begrenzt. Jede Verbesserung des Betreuungsschlüssels verursacht sofort massive Kostensteigerungen, und das Geld, um das zu bezahlen, fällt nun einmal nicht vom Himmel. Man könnte sagen, es ist ein klassisches Dilemma oder die Quadratur des Kreises. Ihr Versuch zum Beispiel, dem Fachkräftemangel durch die Anerkennung geringerer Qualifikationen zu begegnen, konterkariert Ihre bisherige Erzählung einer hohen Fachkraftquote in M-V, denn mal ehrlich, die Berufserfahrung von Assistent/-innen oder ein Studium mit 120 Credit Points ist nicht das Gleiche wie eine vierjährige Erzieher/-innenausbildung, auch wenn Sie das per Gesetz jetzt so entscheiden. Ich bezweifle, dass die Experten in den bevorstehenden Anhörungen diesen Weg ohne Kritik mittragen. Wir müssen aber dringend einen Weg finden, weil wir den durch zu große Gruppen und lange Öffnungszeiten erschöpften Pädagog/-innen eine Lösung schuldig sind. Sie haben es verdient, dass wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern, damit sie das, was sie in ihren Ausbildungen gelernt haben, zum Wohle unserer Kinder auch einsetzen können und gute Arbeitsbedingungen haben. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen diese Lösung aber auch für unsere Kinder, die eine gute Förderung nur in einer guten Betreuungssituation bekommen können. Wenn wir die Bindung, die ein Kind normalerweise im Elternhaus erfährt, auch in der Betreuungssituation einer Kita abbilden wollen, müssen wir dort auch die Voraussetzungen dafür schaffen. Deshalb entsetzt es mich auch, dass im Gesetzentwurf keine Verbesserungen für die Tagesmütter enthalten sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und der Brandbrief, den wir bekommen haben, muss dringend noch einmal diskutiert werden. So geht es jedenfalls nicht. Wir haben ja auch schon einmal in einem Antrag auf die Situation der Tagespflegeeltern hingewiesen. Doch um die Bedürfnisse der Kinder geht es wohl auch am wenigsten in dem Bundesland mit dem deutschlandweit schlechtesten Betreuungsverhältnis, (Christine Klingohr, SPD: Das ist doch jetzt nicht Ihr Ernst! Das ist doch nicht Ihr Ernst, also ehrlich, das kann nicht wahr sein!) das sich im Grunde auch nicht durch den vorliegenden Gesetzentwurf verbessert. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Julian Barlen, SPD: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) So sind extra lange Öffnungszeiten und Kitaplätze für alle doch wohl kaum etwas, worauf man stolz sein kann. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sabine Enseleit, FDP – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wir bleiben weiterhin Platz 16 von 16. Dass dabei 96 Prozent unserer Kinder laut des aktuellen Fachkräfteradars der Bertelsmann-Studie nicht kindgerecht betreut werden, ist nebensächlich. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Vielmehr wird dies als Chancengleichheit verkauft. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Dass dabei die frühkindliche Bildung auf der Strecke bleibt und immer mehr Kinder mit unterschiedlichen Startchancen in die Grundschule gehen, wird als notwendiges Übel in Kauf genommen. Man kann halt nicht alles haben. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Christian Brade, SPD) Das wird auch durch die geplante minimale Verkleinerung der Fachkraft-Kind-Relation auf 1 : 14 im Kindergarten nicht elementar verbessert, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Christine Klingohr, SPD) denn auch dieses Verhältnis stellt immer noch den schlechtesten Schlüssel deutschlandweit dar. Zudem haben sich in den vergangenen Monaten immer wieder Experten für eine Verbesserung der Gruppengröße in den Krippen und Horten eingesetzt. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Die Frage nach der Priorisierung stellt sich hier in meinen Augen ganz deutlich und auch die Frage, ob es richtig ist, mit der Kita anzufangen, wenn die prekären Verhältnisse im Hort und in der in der Krippe noch viel stärker vorhanden sind. Abgesehen davon bildet die Fachkraft-Kind-Relation eben leider nicht die Realität in unseren Kitas ab. (Andreas Butzki, SPD: Also ich hab ein Enkelkind in der Krippe, im Hort und in der Kita, und die gehen alle drei gern dorthin. – Zuruf von Christian Brade, SPD) Sobald eine Erzieherin krank, im Urlaub, auf einer Fortbildung oder in der Leitungsfunktion ist, verteilen sich die 1 : 14 Kinder auf die anderen Pädagog/-innen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit muss eine erwachsene Person im Alltag häufig bis zu 19 Kinder oder mehr betreuen. (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU) Und auch das ist heute Morgen auf der Kundgebung von ver.di vor dem Schloss sehr deutlich geworden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) gerade jetzt, wo so viele Erzieher/-innen krank sind, sind die Gruppengrößen zum Teil noch größer. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Individuelle Förderung, Sprachgewandtheit oder gleiche Startchancen in der Bildung sind hier Wunschträume. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Nadine Julitz, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein die Grundbedürfnisse zu erfüllen, bringt zahlreiche unserer engagierten Erzieher/-innen an ihre Grenzen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erster Schritt … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Nadine Julitz, SPD – Glocke der Präsidentin) Erster Schritt zu einer besseren Situation … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist ja AfD-Sprech! – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin)

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich brauche nicht noch mal auszuführen, was das Läuten dieser Glocke bedeutet! (Zuruf von Julian Barlen, SPD – Torsten Renz, CDU: Haben Sie das gehört, Frau Präsidentin?!) Ich habe jetzt das gerade nicht gehört. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich bitte um Ruhe! Ich habe die Glocke geläutet. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es jetzt zum letzten Mal: Ich bitte jetzt um Ruhe! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Herr Renz, ich bitte um Ruhe! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten. Unterbrechung: 15:33 Uhr __________ Wiederbeginn: 15:37 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung, bitte die Rednerin Frau Wegner wieder ans Pult, verbunden mit der Hoffnung, dass die Aufmerksamkeit jetzt größer ist als eben und die Gespräche untereinander jetzt eingestellt werden.

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Jutta Wegner GRÜNE

Ja, vielen Dank! Individuelle Förderung, Sprachgewandtheit oder gar gleiche Startchancen in der Bildung sind hier Wunschträume. Allein die Grundbedürfnisse zu erfüllen, bringt zahlreiche unserer engagierten Erzieher/-innen an ihre Grenzen. Erster Schritt zu einer besseren Situation in der Kita ist deshalb aus meiner Sicht die Festlegung eines landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssels. Dort sind beispielsweise Krankheit, Urlaub oder Leitungszeiten einkalkuliert. Dies wird in Mecklenburg-Vorpommern derzeit abhängig von der Kassenlage der jeweiligen Kommune und der Region höchst unterschiedlich gehandhabt. Wir haben darüber schon gesprochen. Haben wir hier einheitliche Standards, kann auch die Fachkraft-Kind-Relation von allen Trägern gleichermaßen umgesetzt werden. Zum vorliegenden Entwurf ließe sich noch vieles mehr sagen. Es finden sich noch viele Kritikpunkte, sie sind ja hier auch schon angesprochen. Ich will es aber erst mal hierbei belassen. Die Anhörungen werden ein munteres Bild ergeben und weitere Änderungsbedarfe zeigen. Ich freue mich darauf und stimme deshalb mit meiner Fraktion der Überweisung in die Ausschussberatung zu und wünsche mir, dass die Erfahrungen, die wir dort hören, und die Hinweise, die wir bekommen, im Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt werden können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wieder haben wir das KiföG vor uns, dieses Mal das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes. Wie zu den anderen Änderungen des KiföG haben wir auch hier schon die Anhörung geplant, sollen Experten benannt werden und alles, was dazugehört. Leider ist es in der Praxis aber so, dass Experten sehr kurzfristig aufgefordert werden, Stellungnahmen abzugeben, was die meisten auch mit großem Aufwand, meist im Ehrenamt, tun (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das haben wir doch alles schon besprochen im Ausschuss.) beziehungsweise zur Befragung zur Verfügung stehen. Und was passiert am Ende damit? Nichts! (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Das beklagt nicht nur die Opposition, sondern auch die Befragten, wie ganz aktuell – das wurde schon angesprochen – der Landesverband für Kindertagespflege Mecklenburg-Vorpommern. Diese wurden zu den Änderungen zum Haushalt angefragt, haben an der Befragung teilgenommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Passiert ist nichts. Zu Recht beklagt der Verband darum, dass keine der Forderungen aufgenommen wurde und auch kein Austausch zu der prekären Lage vieler Kindertagespflegepersonen im Land stattgefunden hat. Dabei wäre das so wichtig, denn wie wir schon mehrfach diskutiert haben, ist die Lage in den Kitas angespannt. Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule in der Betreuungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Viele Eltern schätzen die individuelle und persönliche Betreuung in kleinen Gruppen nahe am Wohnort, doch diese Gruppe kommt in der Novelle eigentlich nicht vor. Im vorliegenden Gesetzesentwurf ist von frühkindlicher Bildung die Rede, der Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und von Qualitätsverbesserungen. Wie gesagt, von den Kindertagespflegepersonen ist in diesem Zusammenhang gar nicht die Rede. Mehr Personal soll in die Kitas. Dazu wird der Fachkräftekatalog erweitert, die Alltagshelfer aufgenommen und eine Flexibilisierung bei den Quereinsteigern verordnet. So sehr der Reflex nach mehr Personal, egal welches, in den Kitas nachvollziehbar ist, für uns ist das alarmierend, denn es ist längst keine Frage mehr, dass die ersten Jahre der Kinder prägend sind, dass genau in den ersten Jahren der Wissenshunger und die Aufnahmefähigkeit für Bildung besonders groß ist. In vielen anderen Ländern wurde das längst erkannt und umgesetzt. Kinder lernen in ganz jungen Jahren spielerisch Fremdsprachen und sparen sich später mühsames Vokabellernen. In den ersten Jahren in der Kita können Buchstaben und Rechnen gelernt werden, um auf die Schule vorzubereiten, kann die deutsche Sprache vermittelt werden, damit die Einschulung erfolgreich ist. Dazu brauchen wir ausgebildete Pädagogen und auch akademisches Personal, das diese Lernkonzepte umsetzt. (Die Abgeordnete Jeannine Rösler bittet um das Wort für eine Anfrage.) Wir haben zu Recht hohe Anforderungen an die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Darum ist es wichtig, dem Anspruch der frühkindlichen Bildung und der Qualitätsverbesserung, wie es im Gesetz formuliert ist, …

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, …

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Sabine Enseleit FDP

… Rechnung zu tragen.

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Sabine Enseleit FDP

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Ob dies mit Quereinsteigern, Sozialassistenten und Alltagshilfen gelingen kann, wird sich zeigen. Wir glauben, nicht, aber dazu werden wir in der Anhörung die Experten befragen. Aus unserer Sicht wäre die Festschreibung eines Mindestpersonalschlüssels im Gesetz zielführender. Bleibt zu hoffen, dass die Ergebnisse der Anhörung dieses Mal endlich Eingang in den Gesetzgebungsprozess finden. Herr Butzki, der jetzt leider nicht da ist, … (Andreas Butzki, SPD: Doch, der ist da!) Ah! (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Aha! – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) … hat im Ausschuss angekündigt, dass kein, … (Julian Barlen, SPD: Immer mit Herrn Butzki rechnen!) Hören Sie zu! … dass kein Gesetz so reingeht, wie es rauskommt. (Andreas Butzki, SPD: Genau! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich würde ihn gerne beim Wort nehmen (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) und ein entsprechendes Ergebnis erwarten, (Beifall René Domke, FDP) zum Beispiel, indem Betroffene wie die Kindertagespflegepersonen gehört und ihre Forderungen aufgenommen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Frau Abgeordnete, es liegt eine Kurzintervention zu Ihrem Redebeitrag durch Frau Rösler vor.

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Jeannine Rösler Die Linke

Ja, sehr geehrte Kollegin Enseleit, ich hatte ja in meiner Rede etwas gesagt zur Qualifizierung des Personals bei uns in den Kitas. Sie zeichnen jetzt hier doch ein sehr düsteres Bild des Qualifizierungsstandes, des Qualifizierungsstandes unserer Erzieherinnen und Erzieher. Vielleicht, ich kann ja jetzt die Frage nicht stellen, wie Sie das bewerten, aber ich kann Ihnen das ja noch mal sagen: Also 84 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas sind pädagogisches Fachpersonal mit einem mindestens Fachschulabschluss, 87 Prozent in den Horten besitzen einen einschlägigen Fachschulabschluss und auch die Hochschulabsolventinnen und -absolventen in den Kitas sind seit 2010 von 10 auf 37 Prozent gestiegen. Also das ist im Bundesvergleich, das ist oberste Spitze. Das ist nicht irgendwie, wir sind da mal irgendwo ganz hinten, sondern wir können hier wirklich etwas vorweisen, was auch nicht vergleichbar ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie darauf erwidern?

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Sabine Enseleit FDP

Ja, sehr gerne, sehr geehrte Frau Präsidentin! Da bringen Sie jetzt was durcheinander. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Andreas Butzki, SPD: Nee.) Ich habe von dem Personal gesprochen, was Sie zusätzlich jetzt im Gesetz aufnehmen wollen. Dazu gehören Alltagshelfer und Quereinsteiger, ja, über die sprechen wir. Und da gehe ich mal davon aus – ich weiß nicht, Sie haben uns die Frage nie beantwortet, was die Alltagshelfer für Qualifikationen haben. Vielleicht machen Sie das einfach mal, und dann sind wir auch beruhigt, was für Leute dann in die Kitas kommen und auf die Kinder aufpassen und den Bildungsauftrag erfüllen sollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor sich hier etwas Falsches verfestigt, habe ich gedacht, ist es noch mal wichtig, dass wir einiges klarstellen. Zuallererst, die Beitragsfreiheit bleibt, darauf können sich die Eltern in unserem Land verlassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Das ist wichtig.) Zum Zweiten sind wir sehr wohl stolz auf unseren Betreuungsumfang und wir sind sehr stolz auf die Öffnungszeiten der Kitas in Mecklenburg-Vorpommern und wir sind stolz auf die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher und der Assistenzkräfte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Simone Oldenburg

Nein. (Torsten Renz, CDU: Kurzintervention.) Dafür gibts Karten, Herr Renz. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Landtagspräsidentin und Bildungsministerin in einer Person. Wunderbar!) Dann möchte ich einmal anfangen mit mehr Transparenz bei den Kommunen. Das ist vollkommen richtig, Herr Renz, mehr Transparenz muss dorthin. Deswegen, das haben Sie auch richtig dargestellt und da für Aufklärung gesorgt, dafür haben wir gemeinsam mit den Kommunen einen Prüfauftrag erteilt, ein Gutachten zu erstellen. Und es war tatsächlich auch so wie dargestellt, es war nicht möglich, Gutachter zu finden. Wir haben mehrmals den Inhalt des Gutachtens dann so angepasst, wie die Gutachter zu finden sind. Und seit wenigen Wochen ist ein Gutachter gefunden. Das Gutachten ist in Auftrag gegeben. Und damit wird jetzt geprüft, wo ist mehr Transparenz möglich, weil es für alle Beteiligten unwahrscheinlich wichtig ist, hier transparent zu sehen, welche Plätze sind besetzt, welche Plätze sind nicht besetzt, welche Plätze sind in welcher Form besetzt. Das ist ganz wichtig, weil es alles bares Geld ist. Und deswegen sind hier die Prüfrechte wichtig und ist auch die Transparenz wichtig. Wir dürfen nicht verwechseln die Fachkraft-Kind-Relation mit dem Personalschlüssel. In dem Personalschlüssel sind sehr wohl die Krankheiten, die Urlaubstage, die Fortbildungstage einberechnet. Und das ist etwas anderes als die Fachkraft-Kind-Relation. Die Fachkraft-Kind-Relation ist die Relation: ein Erzieher für 14 oder 15 Kinder. Aber ausgerechnet auf 1,5 zum Beispiel eben mit Krankheit, mit Urlaub, mit Fortbildung, das ist dann nicht die Fachkraft-Kind-Relation, sondern das ist der Personalschlüssel. Und damit müssen wir unterscheiden. Dann ist es, glaube ich, noch mal ganz wichtig zu sagen, dass wir keine Quereinsteiger haben, Frau Enseleit. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sind ausgebildete pädagogische Fachkräfte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Ja. – Christine Klingohr, SPD: Genau!) Das sind keine Quereinsteiger, das sind ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Und wir haben die höchste Fachkraftquote bundesweit, und darauf sind wir auch stolz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir haben keine Mittagspausen, wie in vielen westlichen Bundesländern, wo man das Kind um zwölf abholen darf und um drei wieder hinbringen darf. Das sind, glaube ich, keine guten Verhältnisse, weder für die Familie noch für den Beruf. (Sabine Enseleit, FDP: Also das stimmt nicht. – Tilo Gundlack, SPD: Natürlich stimmt das.) Das ist kein Quatsch! (Julian Barlen, SPD: Selbstverständlich! – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Nee! Da muss man auch zum Beispiel Bertelsmann lesen, da steht so was auch drin. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Sabine Enseleit, FDP) Und wir haben auch nicht sechs oder sieben Stunden Öffnungszeiten. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Und noch eins: Bundesweit fehlen fast 430.000 Kitaplätze. Kein einziger fehlt in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben hier keine Wartelisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erfüllen den Rechtsanspruch. Viele andere Bundesländer erfüllen den Rechtsanspruch nicht, ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Kitaplatz für die Kinder vorzuhalten. Und selbstverständlich haben Sie auch recht, dass wir noch eine viel zu große Betreuungsrelation haben, sehr wohl, aber die ist nicht zu vergleichen mit den anderen Bundesländern, denn das sind Äpfel und Birnen. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Das sind eindeutig Äpfel und Birnen, die hier verglichen werden, denn dort, wo die Plätze fehlen, sind natürlich die Gruppen kleiner. Ich würde mal davon ausgehen, dass wir vergleichen können, wenn wir dort alle Plätze geschaffen haben, 430.000 Plätze, wie groß sind dann dort die Gruppen. Und wenn wir das wissen, dann können wir beides miteinander vergleichen, …

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Simone Oldenburg

… aber nicht ein Fachkraft-Kind-Verhältnis in einem Bundesland, …

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, …

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Simone Oldenburg

… was alle Plätze vorhält, …

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Simone Oldenburg

Nein. … aber nicht ein Fachkraft-Kind-Verhältnis, also nicht ein Bundesland, was tatsächlich für jedes Kind einen Platz vorhält, keine Wartelisten hat, zu vergleichen mit einem Bundesland, wo 100.000 Plätze fehlen, und dann zu sagen, aber die haben kleinere Gruppen. (Andreas Butzki, SPD: Ja. – Christine Klingohr, SPD: Richtig!) Ja, wenn die denn die Plätze herstellen würden, dann würden sie automatisch größere Gruppen haben. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Und das ist ganz wichtig, dass wir das bedenken. Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir besser werden müssen, selbstverständlich, aber Schritt für Schritt. Und, Herr Renz, da komme ich noch mal auf 2026 zu sprechen. Da haben Sie recht, das ist der Wunsch der Träger gewesen, der Wunsch der Träger und auch der Kommunen, denn falls man, (Torsten Renz, CDU: Weil sie keine Erzieher haben. – Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) falls man keinen Erzieher in einer Region findet, möchten die – und das ist ja auch richtig –, möchten die Träger und auch die Kommunen sagen, dass sie eine Übergangszeit haben. Und da haben wir natürlich diesem Wunsch entsprochen. Und ich habe auch gesagt, dass diese Novelle sich schon von der Ursprungsnovelle sehr wohl geändert hat. Also ist es auch vollkommen richtig, was Herr Butzki gesagt hat: Hier sind schon viele Dinge reingekommen und Dinge wieder rausgenommen worden, nämlich um das Fachkräftegebot nicht aufzuweichen. Da haben wir sehr wohl aufgepasst und haben dann auch die Änderungen tatsächlich angenommen. Also für uns noch mal ganz wichtig, um auch noch mal auf die Qualifikation einzugehen, auf die Assistenzkräfte: Dass die Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, dass die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger Fachkräfte sind, ist das eine, dass sie aber nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit und einer erfolgten Prüfung eine andere Funktion haben können, das sagt schlicht das Berufsbildungsgesetz dieser Bundesrepublik. Da steht es drin. Wir erfinden doch hier nichts Neues und wir machen doch nichts Ungesetzliches, sondern wir regeln das nach dem Berufsbildungsgesetz des Bundes, was sagt, welche Möglichkeiten gibt es, um sich fortzuentwickeln. Dann gibt es auch den Referenzrahmen, den Qualitätsrahmen. Das alles halten wir ein, das ist alles wichtig für uns, und am allerwichtigsten ist tatsächlich das … Und noch eins zu den Tagespflegepersonen: Der Verdienst der Tagespflegepersonen gehört nicht in die Aufgaben der Landesregierung. Das ist Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In den Kreisen und kreisfreien Städten, (Enrico Schult, AfD: Sie können doch die Gruppengrößen, Sie können doch die Gruppengrößen zulassen, Frau Oldenburg.) in den Kreisen und kreisfreien Städten wird darauf abgestellt, (Enrico Schult, AfD: Sie wissen das. Das ist alles bekannt.) da die Sachkosten einerseits und auf den Verdienst der Tagespflegepersonen. Und selbstverständlich sind Tagespflegepersonen eine wunderbare Möglichkeit zur Kinderförderung, zur Bildung von Kindern und zur Betreuung von Kindern. Und wenn wir, wir haben ja in den Anhörungen Möglichkeiten, die Gruppen zu vergrößern, da spielt, ist ja, alles ist möglich, wenn es ausgebildete pädagogische Fachkräfte sind. Und das muss man auch sehen: Wir wollen auf der einen Seite ja nicht nur in der Kita die Fachkräftequote haben, sondern natürlich auch bei den Tagespflegepersonen, und da ist es ganz wichtig, und das gibt es schon lange Zeit, dass Tagespflegepersonen eben nicht nur drei Kinder betreuen dürfen und fördern dürfen, sondern fünf, wenn sie denn die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher haben. Und das gibt es schon, und das kann man natürlich für diese einzelnen Berufsgruppen sich noch mal angucken, kann sagen, was gibt es noch. Möglichkeiten, Änderungen sind eingeflossen, sehr wohl, in diese Novelle, aber wir haben eine Anhörung, und dann gucken wir, was da noch kommt. Und das sollten wir dann auch abwarten, wohl überlegen, und zu den Änderungen, die wir bereits aufgenommen haben, gucken, geht tatsächlich noch die Umsetzung weiterer Änderungen, und dann kann man das selbstverständlich nehmen. Ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Ich freue mich auf Vorschläge, die umsetzbar sind. Und wir müssen noch einmal auch überlegen, wir haben die höchste Fachkraftquote, das sagte ich bereits, wir haben Bundesländer, da ist sie bei 54 Prozent, da sind dann vielleicht die Quereinsteiger. Wer da alles mitgezählt wird, weiß ich nicht. Da ist es aber keine Fachkraft-Kind-Relation, sondern eine Betreuer-Kind-Relation. Und wir legen Wert auf Fachkraft-Kind-Relation. Unabhängig davon sage ich gerne noch einmal, dass wir dort schrittweise besser werden müssen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Mir liegen jetzt zwei Anträge auf Kurzintervention vor, einmal durch Herrn Renz und dann durch Herrn Damm. Ich möchte aber dennoch die Gelegenheit einmal nutzen. Dadurch, dass die Ministerin jetzt noch mal wieder das Wort ergriffen hat, steht den Fraktionen nach unserer Geschäftsordnung nach Paragraf 85 Absatz 2, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ein volles Viertel haben noch der ursprünglichen Redezeit, tatsächlich dann ein volles Viertel noch mal zur Verfügung. Das betrifft die Fraktion der AfD, der CDU und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt aber zunächst die Kurzintervention. Dazu hat das Wort Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist doch heute das erste Mal, dass wir hören – und zwar, weil ich es gesagt habe, möglicherweise –, dass die Fachkraft-Kind-Relation auf 1 : 14 verbindlich zum 01.01.26 abgesenkt wird. Das habe ich von Ihnen noch nie gehört. Jetzt kommt die Ergänzung, dagegen habe ich auch gar nichts, dass es ein Wunsch der Träger ist, aber Sie müssen doch mal Ihr politisches Agieren hinterfragen. Gefühlt haben wir ja die Absenkung auf 1 : 14 schon seit 2021. So lange wird das doch schon nach vorne transportiert. Und wenn ich insbesondere in Ihre Gesichter der SPD geschaut habe, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie das erste Mal gehört haben zu großen Teilen, dass es verbindlich erst kommt zum 01.01.26. (Tilo Gundlack, SPD: Nein.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir hier von Äpfeln und Birnen sprechen, dann will ich mal zitieren – weil die LINKEN ja bis 2021 immer Äpfel mit Birnen verglichen haben –, Frau Bernhardt, und zwar 28. August 2018, Überschrift „M-V weiter Schlusslicht bei Gruppengrößen im Kindergarten“: „Nach wie vor gibt es gravierende Mängel bei der Qualität der Kindertagesbetreuung vor allem in den östlichen Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich dies u. a. in den schlechten Personalschlüsseln. Das Land ist bei der Betreuung der Kinder ab drei Jahren bundesweit weiterhin das Schlusslicht.“ (Andreas Butzki, SPD: Das war vor fünf Jahren.) „Während der aktuelle Schlüssel bei uns im Kindergarten bei 13,4 … liegt, sind es im benachbarten Schleswig-Holstein lediglich 8,4. Die Experten empfehlen einen Personalschlüssel von 1 zu 3 in der Krippe sowie 1 zu 7,5 im Kindergarten. Demnach müssten die Gruppen in den Kitas in M-V halbiert werden.“ (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sie waren es doch, die LINKEN in der Opposition, die dieses Thema – Äpfel und Birnen – ständig verwechselt haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Ministerin?

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Simone Oldenburg

Ja, selbstverständlich. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Renz, jeder, der die Novelle gelesen hat, hat natürlich gelesen, dass wir eine Übergangsregelung haben, im Übrigen auch auf der ersten Pressekonferenz vorgestellt zur Eröffnung des Kitajahres im Sommer dieses Jahres und natürlich auch in den Anhörungen, in den Ressortanhörungen erwähnt. Das ist doch, Sie tun jetzt so, als hätten Sie ein Geheimnis gelüftet, ein Geheimnis, was Schwarz auf Weiß in einer Novelle steht. Also irgendwie sind das Sachen, die nicht zusammengehören. Herr Renz, Ihr Spürsinn in allen Ehren, wirklich, aber da liegen Sie ein bisschen falsch, hier etwas zu unterstellen. Es ist nicht mit Wasserzeichen geschrieben, es ist nicht mal mit Fußnote geschrieben, sondern es steht ganz regulär in dem Gesetz. Und alle Beteiligten wissen das und alle Anzuhörenden wissen das, und alle, die dieses Gesetz gelesen haben, wissen das ebenfalls. Und selbstverständlich habe ich auch keinen Hehl daraus gemacht, dass wir, die Fachkraft-Kind-Quote, bundesweit das Schlusslicht sind. Da habe ich keinen Hehl draus gemacht, das habe ich mehrmals gesagt. Und ich habe nur gesagt, dass man es nicht vergleichen kann mit den Ländern, bei denen eben 439.000 Plätze fehlen und die eben nicht die hohe Fachkraft-Kind-Quote haben. Das ist der Unterschied, und das ist redlich, das zu sagen. Es ist auch redlich zu sagen, dass wir das Schlusslicht sind, aber redlich auch, dass wir hier nicht die Fachkräfte verwechseln dürfen mit Betreuungskräften (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) und dass wir nicht verwechseln dürfen, dass es so viele Bundesländer gibt, die nicht ausreichend Plätze zur Verfügung haben für die 1- bis 6-Jährigen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Jetzt hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, und vielen Dank noch mal für diesen perfekten Einstieg für meine Kurzintervention, weil ich nämlich, weil Sie hier nämlich gesagt haben, M-V hat keinen einzigen, da fehlt kein einziger Kitaplatz, wir können das nicht vergleichen mit den Bundesländern, wo so viele Plätze fehlen. Da muss man sich doch mal die Zahlen einfach angucken und dann kommt man zu dem Ergebnis, dass da vielleicht doch ein Denkfehler vorherrscht. Wir haben hier 1 : 15 momentan, und dann gucken wir nach Ba-Wü, 1 : 10 nach den Zahlen der Bertelsmann Stiftung, ja. Stellen Sie sich mal vor, da fehlen, einem Drittel der Kinder würde ein Kitaplatz fehlen, einem ganzen Drittel würde der Platz fehlen. Stellen Sie sich jetzt mal vor, die hätten nicht 1 : 10, sondern 1 : 15. Können Sie sich ausrechnen, wie viele Kinder dann keinen Platz hätten bei den Erzieher/-innen?

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Simone Oldenburg

Nee.

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Hannes Damm GRÜNE

Na ja, keins! Wenn man dann ein Drittel mehr Plätze hat bei den Erzieher/-innen, genau dann hätte man nämlich keinen fehlenden Kitaplatz mehr. Und deswegen ist es natürlich total richtig, diese Zahlen zum Vergleich mal heranzuziehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)

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Simone Oldenburg

Nein, ich … Frau Präsidentin …

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Beate Schlupp

Ja, möchten Sie darauf antworten? Ich merke, Sie möchten.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Dort, wo die Plätze fehlen, haben wir kleinere Gruppen als in Mecklenburg-Vorpommern, in dem Bundesland, in dem kein einziger Platz fehlt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Richtig!) Und meine Schlussfolgerung war, würden in den Bundesländern, dort, wo die einzelnen Plätze fehlen, ja, in einigen Bundesländern bis zu 100.000, würden diese Plätze geschaffen werden, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) glauben Sie doch nicht, dass das alles neue Kitas werden, die dort errichtet werden, denn die haben genauso einen Fachkräftemangel wie jedes andere Bundesland auch. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Zuruf von Julian Barlen, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Also würden wahrscheinlich, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) würden wahrscheinlich, Herr Damm, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) die Gruppen größer gemacht werden. Und wenn dort, wenn wir einen Gleichstand haben – keine fehlenden Plätze, keine fehlenden Plätze –, dann gucke ich mir gerne die Gruppengrößen an, dann gucke ich mir auch gerne noch mal die Fachkraftquote an, die, wie gesagt, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) in einigen Bundesländern bei 54 Prozent liegt und bei uns bei über 80 Prozent. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE, und Daniel Seiffert, DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Pfeifer. (Zurufe von Christian Brade, SPD, Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Kindertagesförderung ist die Grundlage für eine chancengleiche Bildung für unsere Kinder und somit prägend für die Zukunft unseres Landes. Und damit ist eine gute Kindertagesförderung eines der Kernthemen der Sozialdemokratie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Den Landtag erreicht heute eine große Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und sie erreicht uns zu einem Zeitpunkt, zu dem zwischen den Trägern und den originär zuständigen Kommunen ein Durchbruch möglich erscheint, der seit vielen Jahren nicht gelungen ist, nämlich eine Landesrahmenvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung dieses Gesetzes. (Torsten Renz, CDU: Der SPD-Führung ist es nicht gelungen, ja?!) Diese Landesrahmenvereinbarung wäre ein großer Schritt zur konkreten Ausgestaltung des KiföG durch die Vereinbarung verbindlicher Standards zwischen denen, die die Leistung erbringen, und denen, die die Leistung am Ende verantworten in ihrer politischen Zuständigkeit. Und das Land wird künftig nicht wie bisher 54,5 Prozent dieser Kosten, sondern 55,2 Prozent der damit zusammenhängenden Kosten übernehmen. Und das ist gut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Das ist zu wenig.) Sehr geehrte Damen und Herren, (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, Torsten Renz, CDU) in den Kindertagesstätten dieses Landes (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, Torsten Renz, CDU) wird eine großartige Arbeit geleistet. Immer wieder kann ich mich vor Ort davon überzeugen, wie zugewandt die Erzieherinnen und Erzieher mit ihren Kindern arbeiten, wie stark die Verbindung zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Kleinen ist und wie wohl sich die Kleinen in ihrer Kita fühlen. (Andreas Butzki, SPD: Genau!) Dafür danke ich von Herzen, auch im Namen meiner Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und auch mir ist es wichtig, über diese Erfahrungen zu sprechen, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) denn manchmal, wenn wir hier über Kita debattieren, könnte man den Eindruck bekommen, es ist unverantwortlich, unsere Kinder überhaupt noch da hinzuschicken. (Christine Klingohr, SPD: Ja, genau!) Und das, meine Damen und Herren, stimmt zum Glück einfach überhaupt gar nicht mit der Realität überein, die ich in unseren Kitas erleben darf. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Christine Klingohr, SPD: Genau!) Deswegen ist trotzdem nicht alles gut. Wir müssen ernst nehmen, was uns die Erzieherinnen und Erzieher über die Arbeit in den Kindertagesstätten und die damit verbundenen Arbeitsbedingungen sagen. Und wir müssen diese Arbeitsbedingungen verbessern, soweit es in der Macht des Gesetzgebers steht – auch hier haben wir nicht die alleinige Verantwortung –, Schritt für Schritt, im Rahmen der objektiven Möglichkeiten. Und wir haben bereits vieles gemacht. Ein Punkt ist die stetige Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten. Herr Renz, im Jahr 2011 sind wir von 18 auf 17 gegangen, (Torsten Renz, CDU: Genau!) im August 2013 von 17 auf 16 und im August 2015 von 16 auf 15. Damit … (Torsten Renz, CDU: Warum sprechen Sie mich jetzt gerade an?) Weil Sie auch, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ich mache das, weil ich weiß, was Sie bewegt, Herr Renz, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) und weil Sie die Absenkungen im Kindergarten immer mitgetragen haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ich weiß auch, dass es einen guten Grund hat. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Sie können sitzen bleiben, ich erzähle, warum wir es im Kindergarten machen. Sie brauchen nicht nachzufragen. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Damit haben wir dafür gesorgt, dass immer mehr Personal in unseren Kindertagesstätten eingesetzt werden kann, und wir setzen diesen Weg nun fort. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ab September 2024 braucht eine pädagogische Fachkraft im Kindergarten nur noch 14 Kinder zu betreuen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage …

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Mandy Pfeifer SPD

Nein.

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Beate Schlupp

… des Abgeordneten Renz?

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Mandy Pfeifer SPD

Und, Herr Renz, weil ich ahne, was Ihre Zwischenfrage ist, würde ich es gerne ausführen, (Torsten Renz, CDU: Schon beantwortet.) warum der Kindergarten, ich verweise da einmal auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN an die Landesregierung auf Drucksache 8/2387. Da können Sie nachsehen, welchen Personalbedarf es mit sich bringt, wenn man in den verschiedenen Förderarten etwas tut. Da haben wir 202 Vollzeitkräfte im Kindergarten für die Absenkung eines Kindes, also auf 1 : 14, im Hort, die Absenkung von 1 : 22 auf 1 : 21, sind es, … (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Frau Pfeifer, ich habe noch eine andere Frage. Darf ich noch mal ans Mikro?) Nein. … sind es 252 Fachkräfte. (Rainer Albrecht, SPD: Hast wohl einen Kasper gefrühstückt, oder was?!) Und wenn wir in der Krippe von 1 : 6 auf 1 : 5 gehen würden, dann hätten wir hier tatsächlich einen Fachkraftbedarf von 631. Und das ist aktuell nicht darstellbar. Und ich sage Ihnen auch, das ist auch der Grund für die Übergangsfrist, die wir in dem Gesetz sehen. Sie selber waren dabei, als wir im Bildungsausschuss die Nichtanrechnung der Azubis aus dem ersten und zweiten Lehrjahr thematisiert haben. Sie haben selber gemerkt, dass gerade im ländlichen Raum die Träger dicke Backen machen, wenn sie mit solchen Personalbedarfen konfrontiert sind, und wir müssen hier vorsichtig vorgehen. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist aber, die Voraussetzung zum Lesenlernen ist Sprechen und die Voraussetzung zum Rechnenlernen ist Zählen, und das lernt man im Elementarbereich des Kindergartens. Und wenn wir uns hier an anderer Stelle über PISA und die Ergebnisse in der Lesekompetenz und in der mathematischen Kompetenz erschrecken, dann, kann ich sagen, ist dieser Schritt, die Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten, genau der richtige Weg. Mit der Kitabeitragsfreiheit – und, Herr Schult, jetzt müssen Sie aufpassen – ist es möglich geworden, dass Erzieherinnen und Erzieher besser verdienen, weil deren Verdienstmöglichkeiten eben nicht mehr an die Leistungsfähigkeit der Eltern gekoppelt werden. (Andreas Butzki, SPD: Richtig! – Marcel Falk, SPD: So ist es.) Und das ist der wichtige Punkt. Ja, es ist gut, dass Sie immer wieder betonen, dass das eine der größten (Enrico Schult, AfD: Werbekampagne der Welt war.) Familienentlastungen des Landes war. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Mehrere Hundert Euro brauchen, (Enrico Schult, AfD: Mehrere Tausend Plakate wurden aufgestellt.) mehrere Hundert Euro brauchen Familien (Julian Barlen, SPD: Wer hat die bezahlt?) nicht mehr für Kindertagesförderung zu bezahlen. (Enrico Schult, AfD: Die SPD-Landtagsfraktion. – Julian Barlen, SPD: Nein.) Das ist wichtig. Aber der viel wichtigere Aspekt – (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und das wäre wichtig, dass Sie mir jetzt einmal zuhören, (Zuruf von Horst Förster, AfD) damit Sie das … (Zuruf von Marcel Falk, SPD)

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Beate Schlupp

Einen Moment! Einen Moment, Frau Pfeifer! Wenn es denn darum geht, bestimmte Finanzen zu klären, würde ich doch empfehlen, es im Vorraum zu machen oder zu verschieben, aber bitte die Rednerin nicht bei ihrer Rede zu stören. (Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Mandy Pfeifer SPD

Der wichtigste Punkt ist, dass es diese Entkopplung von der Leistungsfähigkeit der Eltern bei der Verdienstmöglichkeit der Erzieherinnen und Erzieher gibt, weil das macht diesen Beruf attraktiv. Das sorgt dafür, dass mehr Menschen diesen Beruf ergreifen wollen, und das sorgt perspektivisch dafür, dass wir größere qualitative Schritte gehen. Jetzt gehen wir den von 1 : 14. Ich habe es Ihnen gesagt, es ist auch inhaltlich richtig. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wenn wir wollen, dass unsere Kinder besser lesen und besser rechnen können, dann ist es im Elementarbereich genau richtig. Das ändert nichts daran, dass sich auch die Erzieherinnen und Erzieher im Hort und in der Krippe Entlastung wünschen. Aber hier sagen wir sehr deutlich, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Schritt für Schritt. (Torsten Renz, CDU: Endlich eine Begründung gefunden.) Und wenn sich mehr Menschen für diesen Beruf entscheiden, gibt uns das den Spielraum, den wir brauchen, um weitere qualitative Veränderungen vorzunehmen, denn für jede qualitative Verbesserung braucht es Köpfe, die sie dann tatsächlich auch umsetzen. Und es nützt ja keinem – und jetzt zitiere ich das ehemalige Mitglied des Landtags Jörg Heydorn –, „wenn wir die Latte so hoch legen, dass alle wacker drunter durchlaufen“. (Zuruf aus dem Plenum: Richtig!) Denn was heißt es denn, wenn wir nicht ausreichend Erzieherinnen und Erzieher haben, um qualitative Maßnahmen, die wir im KiföG regeln, auch umzusetzen? Das hieße ganz konkret, wir müssen Gruppen schließen, Kinder bleiben vor der Tür und können nicht in Kitas gehen. Und das, meine Damen und Herren, ist nicht gut für die Familien, die dann ihren Lebensunterhalt nicht mehr eigenständig sichern können. Das ist nicht gut für die Wirtschaft, weil die Eltern als Fachkräfte am Arbeitsmarkt fehlen. Und vor allen Dingen ist das nicht gut für die Kinder, die die Bildungsangebote, aber auch vor allen Dingen das soziale Lernen in unseren Kitas brauchen, und für einen guten und chancengleichen Start ins Leben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels war nicht die einzige Maßnahme, die wir bisher ergriffen haben. Nein, wir haben mit der ENZ-Ausbildung die neue praxisintegrierte Ausbildung eingeführt, die eine vergütete Ausbildung ermöglicht und weitere Anreize schafft, um den Erzieherberuf zu ergreifen. Und wir sehen, es wirkt. Und im alten Finanzierungssystem musste diese Ausbildungsvergütung durch die Anrechnung auf den Personalschlüssel refinanziert werden. In dieser Legislatur haben wir die Anrechnung auf das erste und zweite Ausbildungsjahr abgeschafft und damit zwei Grundlagen geschaffen, die perspektivisch für mehr Personal in der Kindertagesförderung sorgen werden. Zum einen haben die Träger einen neuen Spielraum, um diese frei werdenden Stunden durch Fachkräfte zu ersetzen, und zum anderen haben noch mehr Träger sich dafür entschieden, diese Ausbildung anzubieten. Also hat auch dieser Schritt einen wichtigen Impuls in Richtung Weiterentwicklung der Qualität in unseren Kitas gegeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In vorhergehenden KiföG-Novellen haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, dass neben den Fachkräften noch bis zu 25 Prozent Sozialassistenten in der Kita einzusetzen sind. Und auch mir ist es wichtig zu betonen, das sind Menschen, die schon die ersten beiden Ausbildungsjahre des Erzieherberufs abgeschlossen haben. Das sind Menschen mit einer fachlichen Kompetenz. Hier abfällig von Assistenten zu sprechen, ist absolut unangezeigt. (Andreas Butzki, SPD: Genau!) Und diese Sozialassistenten können, begleitet von Erzieherinnen und Erziehern, mit den Kindern arbeiten. Von dieser Möglichkeit haben die Träger bisher nicht großräumig Gebrauch gemacht. Sie ist aber geeignet, mehr Personal und damit Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher in die Kitas zu bringen. Und deshalb stärken wir mit der vorliegenden Novelle die Kompetenzen der Sozialassistenten, ohne das Fachkräftegebot aus dem Blick zu verlieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ebenfalls mit der großen Novelle 2020 haben wir die Elternrechte gestärkt. Das ist wichtig. Bei Kita muss es uns doch vor allen Dingen um die gehen, für die sie stattfindet, und das sind die Kinder, die diese Kita besuchen. Sowohl zu Hause als auch in der Kita verbringen Kinder viel Zeit, und für eine gesunde Entwicklung ist es wichtig, dass in Erziehungsfragen einheitlich gehandelt wird. Deswegen stärken wir mit der vorliegenden Novelle die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kita. Ich bin der tiefen Überzeugung, ein gutes Miteinander von Eltern und Erzieher/-innen bringt die Kinder am besten voran. Ein weiterer Punkt, den ich in dieser Novelle starkmachen möchte, ist die Ausgestaltung der sozialräumlichen Gegebenheiten. Sie haben recht, Herr Renz, die war auch vorher möglich, ist von den Landkreisen und kreisfreien Städten in ihren Satzungen nicht … Neubrandenburg macht es vorbildhaft, aber bei allen anderen ist es schwierig. Ich höre auch von den Trägern, dass es kaum möglich ist, nach diesen sozialräumlichen Gegebenheiten zu verhandeln. Wichtig ist, dass wir das an dieser Stelle konkretisieren, denn es ist doch richtig: Dort, wo die Kinder mit den größten Herausforderungen leben, braucht es mehr und gute Fachkräfte, um deren Chancengleichheit tatsächlich von Anfang an zu ermöglichen. Und deswegen konkretisieren wir an dieser wichtigen Stelle und benennen die Lebenssachverhalte, die für eine bessere Ausstattung der Kitas in den Blick genommen werden sollen. Ich gehe davon aus, dass auch dieser wichtige Punkt Niederschlag in der Landesrahmenvereinbarung finden wird. Und ich betone noch mal, das Land trägt von den daraus resultierenden Kosten künftig 55,22 Prozent. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Inhaltlich möchte ich zu den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN sagen, auch die Schärfung der persönlichen Eignung der Kindertagespflegepersonen ist, wie mit Ihnen zu Ihrem Gesetzentwurf zur Dritten Änderung des KiföG vereinbart, in die Novelle eingeflossen. Herr Schult, und das ist nur konsequent, ich weiß nicht, warum Sie hier eine Sonderregelung für Kindertagespflegepersonen begehren. Schlimm genug, dass es sie so lange gegeben hat. Erzieherinnen und Erzieher müssen diese Erklärung auch ableisten. Und deswegen ist es genauso gut, dass es auch für Kindertagespflegepersonen erforderlich ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Mir liegt jetzt, in Auswertung der Debatte liegen mir noch zwei Punkte am Herzen. Den einen hat die Ministerin schon sehr ausgeführt: Bertelsmann ist so ein bisschen Äpfel mit Birnen. Man kann die Köpfe zählen, die in der Kita sind, ohne deren Qualifikation zu verbessern. Ich würde jeden einladen, einmal die Statistik danebenzulegen, die zeigt, wo M-V eigentlich bei der Besetzung der Stellen in Kitas durch Fachkräfte steht. Das hat die Ministerin bereits gemacht. Und bei den Kindertagespflegepersonen: Ich habe diesen Brief auch bekommen und ich möchte hier mal einordnen, dass die Änderungen dort nicht passieren, wo Kindertagespflegepersonen Erzieherinnen und Erziehern gleichgestellt werden sollen. Und was wir alle nicht verleugnen können, so empört, wie wir jetzt über dieses Schreiben und auch über die Enttäuschung der Kindertagespflegepersonen sind, ist, dass Erzieherinnen und Erzieher drei oder vier Jahre eine Ausbildung machen, um dann als Fachkräfte in der Kita zu arbeiten. Und es ist eben nicht so leicht ersetzbar, ist meine tiefe Überzeugung, mit 300 Stunden nach dem Qualitätshandbuch und fünf Jahren Praxis genau denselben Stand zu erreichen als Fachkraft, wie das eine ausgebildete Fachkraft hat. Ich lade Sie auch alle ein, sich mal vor Klassen zu stellen mit Erzieherschülerinnen und Erzieherschülern, denen können Sie dann ja mal erklären, warum sie überhaupt noch eine Ausbildung machen wollen. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und das wäre das falsche Signal. Deswegen muss es hier ein Abstandsgebot geben. Das stellt das KiföG auch dar, und ich verweise die Kindertagespflegepersonen, deren Arbeit ich sehr schätze, auch auf die Möglichkeit der Vereinbarung eines Landesrahmenvertrages, damit wir vergleichbare Bedingungen im Land bekommen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) weil am Ende hat die Ministerin recht, am Ende hat die Ministerin recht, das ist originäre Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

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Beate Schlupp

Frau Pfeifer, gestatten Sie eine Zwischenfrage …

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Mandy Pfeifer SPD

Nein.

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Beate Schlupp

… des Abgeordneten Schult?

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Mandy Pfeifer SPD

Werte Kolleginnen und Kollegen, es gab viel Aufregung um diese Novelle. Eine Verschulung der Kita wurde befürchtet, es wurde befürchtet, dass Eltern künftig die Herrschaft in Kitas übernehmen. Ich habe da vieles gehört. Viele Hinweise der Expertinnen und Experten wurden nun aber aufgenommen, (Enrico Schult, AfD: Außer die der Experten der Kindertagespflege nicht.) und jetzt liegt uns ein gutes KiföG vor, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) das die Grundlagen schafft, den bereits vor Jahren eingeschlagenen Weg bei der Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in diesem Land weiterzuverfolgen. Ich freue mich auf die Beratungen im Bildungsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der CDU vor. Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage zielte tatsächlich in die Thematik „sozialräumliche Gegebenheiten“. Ich danke Ihnen, dass Sie das schon ausgeführt haben. Aber daraus erschließt sich für mich natürlich die Frage: Warum haben Sie dann den Antrag bei der Haushaltsdiskussion, diese Position einmal mit 3,5 Millionen im nächsten Jahr beziehungsweise mit 6,7 Millionen im nächsten Jahr zu untersetzen, abgelehnt? Und da ich im Rahmen einer Kurzintervention bin, auch gleichzeitig mit einer Fragestellung zum Abschluss: Nachdem Sie mehrmals auf den Landesrahmenvertrag verwiesen haben, möchte ich Sie dann noch mal bitten, sich zu positionieren zur Forderung der GEW, das Ganze in eine Verordnung oder Gesetzestext zu überführen, um mehr Rechtssicherheit zu haben. Welche Position Sie dazu haben, würde mich inhaltlich sehr interessieren.

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten?

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr gerne, Frau Präsidentin.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Mandy Pfeifer SPD

Also zunächst würde ich Ihnen gern erklären, warum ich den Antrag abgelehnt habe. Sozialräumliche Gegebenheiten sind eine sehr regionale Sache. Da muss also die Kommune mit am Tisch sitzen, die überdies auch noch originär zuständig ist für die Kindertagesförderung. Für das Land ist das eine freiwillige Leistung. Und deswegen ist es wichtig, dass die Kommunen festlegen und regeln, wie die sozialräumlichen Gegebenheiten bei ihnen sind und wie sie das zu regeln gedenken. Ich habe die Hoffnung – wir beide waren ja auf dem parlamentarischen Frühstück bei der Verkündung des Schlichterspruchs –, ich habe die Hoffnung, dass es dort auch Punkte dazu im Landesrahmenvertrag gibt, aber ich halte es für wichtig, dass wir gemeinsam mit den Kommunen die dadurch entstehenden Kosten tragen. Das Gesetz ist jetzt sehr eindeutig formuliert an dieser Stelle, und wir teilen uns die Kosten, und das Land übernimmt im Rahmen einer freiwilligen Leistung 55,2 Prozent. Deswegen habe ich den Antrag abgelehnt. Und was die GEW angeht, auch hier, ich habe es gesagt, die Landesrahmenvereinbarung ist ja noch nicht da und muss erst noch geschlossen werden, aber alle Signale sind ausgesprochen positiv, und das freut mich sehr, weil das was ist, worauf man in der Kitaszene ja schon lange wartet und was lange Jahre nicht geglückt ist. Wenn es dort gelingt, sich auf Mindestpersonalschlüsselstandards zu einen, dann finde ich das sehr, sehr zielführend. Und auch hier – gerne noch mal – übernimmt das Land dann 55,22 Prozent. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: So sieht es aus. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will tatsächlich drei größere Punkte noch mal ansprechen. Zum einen an Frau Rösler gerichtet: Also ich wundere mich schon, welchen politischen Mut Sie hier aufnehmen und immer wieder glorreich verkaufen, wie gut die ENZ-Ausbildung ist und was Sie mit der ENZ-Ausbildung alles machen. Ich sage Ihnen, so wie Frau Pfeifer das zum Schluss gesagt hat, wir haben gemeinsam, SPD und CDU, die ENZ-Ausbildung, nämlich eine vergütete Ausbildung, auf den Weg gebracht, und Sie haben als LINKE das damals schlechtgeredet, abgelehnt und uns vorgeworfen, dass wir Erzieher zweiter und dritter Klasse schaffen. Insofern bewundere ich schon Ihren Mut oder vielleicht auch die Abgebrühtheit, das hier immer wieder zu tun. (Andreas Butzki, SPD: Man kann dazulernen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, (Rainer Albrecht, SPD: Man darf sich ja korrigieren.) in Richtung Frau Rösler auch noch ein zweiter Punkt: Ich habe jetzt mit Erstaunen festgestellt, nachdem Sie gestern bei der Haushaltsdiskussion angekündigt haben, dass im Krippenbereich Verbesserungen kommen, da Sie heute bei der Demo und in meiner Gegenwart das auch noch mal wieder angekündigt haben, dass Verbesserungen kommen, die Ministerin hat es schon nach der Verabschiedung im Kabinett angedeutet, und ich immer wieder gefragt habe, wo steht denn konkret was im Haushalt 2024/2025, nehme ich zur Kenntnis, dass Sie heute hier in dieser Debatte dazu nichts gesagt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. In Richtung der LINKEN habe ich auch noch einen zweiten großen Punkt, weil es geht um Planmäßigkeit, es geht um Verlässlichkeit. Und da muss ich Sie auch immer wieder erinnern. Es wäre vielleicht eine Aufgabe auch für den Parlamentarischen Geschäftsführer, den ich in diesem Punkt sehr schätze, der wird der Sache bestimmt nachgehen. Und hier komme ich auch noch mal wieder auf eine Pressemitteilung von Frau Bernhardt zurück aus dem Jahre 2018. Da hat sie sich nämlich schon mit der Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern befasst, und da hat sie schon gesagt: (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) „Die Landesregierung muss ohne weiteren Zeitverzug den Bedarf ermitteln – es ist ungeheuerlich, dass sie dies immer noch nicht geleistet hat.“ Das hat sie am 18. Oktober 2018 gesagt. (Rainer Albrecht, SPD: Fünf Jahre her.) Die Ausbildungsplatzplanung ist vor fünf Jahren – wenn Sie das schon dazwischenrufen – logischerweise jetzt zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das hat uns bewegt als Fraktion, das auf die Tagesordnung des letzten Bildungsausschusses zu setzen, weil wir ja gedacht haben, wer das zehn Jahre lang am besten fordert, der wird ja jetzt dafür gesorgt haben, wenn er zwei Jahre in Regierungsverantwortung ist, dass wir endlich ein Instrument in die Hand bekommen, nämlich eine Ausbildungsplatzplanung, die eben den Bedarf für die nächsten zehn Jahre prognostiziert. Da haben wir jetzt zur Kenntnis genommen in Richtung der LINKEN – und deswegen würde ich Sie einfach bitten, koalitionsintern da noch mal nachzuarbeiten –, dass es zügig passiert. Es soll ja jetzt 2024 langsam losgehen mit Befragung. Ich sage Ihnen, und das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt, man muss uns kritisch, allen, die in Verantwortung bisher waren, vorhalten, wie kann es sein, dass wir im Lehrer-, also im Schulbereich und auch im Kitabereich so schlecht planmäßig unterwegs sind. Das gilt für die, die vorher in Verantwortung waren, aber die, die es schon immer besser wussten, die sollten sich jetzt auch anstrengen, weil die Ausbildungsplanung ist eben 2023 abgelaufen. Und das ist ein Appell, dass dort nachgearbeitet wird. Der dritte große Komplex befasst sich jetzt tatsächlich noch mal mit der Thematik, die auch Frau Pfeifer zum Schluss angesprochen hat. Und zwar haben wir ja jetzt einen offenen Brief vorliegen zum Thema „Mindestpersonalschlüssel für Kitakinder per Verordnung“. Ich glaube schon, Frau Pfeifer, wenn wir uns zumindest einig sind in dem Punkt, dass wir dort gemeinsam nacharbeiten müssen, nämlich rein rechtlich, war auch ein Zwischenruf von Kollegen Butzki, was jetzt wirklich eine Verbindlichkeit schafft, dass man sich mit dieser Thematik befassen muss. Und im Moment ist es für mich so, dass die Argumente der GEW in Richtung Gesetzgeber eindeutig sind, dass gesetzliche Regelungen und Verordnungen tatsächlich mehr Rechtssicherheit schaffen. Und ich will Ihnen auch sagen, wenn ich in das bestehende Gesetz jetzt schaue und das, was uns aufgearbeitet oder zugearbeitet wird, es geht ja schon los, wenn wir von Erzieher-Kind-Relation von durchschnittlich 1 : 14 sprechen, perspektivisch. Was heißt „durchschnittlich“? Und wenn Sie dann in das KiföG genau reingehen, in diesen Paragrafen 14 Absatz 3, dann geht es ja weiter: Die Träger haben darauf hinzuwirken, „einen angemessenen Teil der Arbeitszeit“ zu verwenden. Das ist Gesetzgebung. Und aus meiner Sicht wird dann zu Recht durch die GEW das angezweifelt, dass das über einen Landesrahmenvertrag umgesetzt werden kann. Und für die, die fachlich das nicht gleich bei der Hand haben, denen muss man natürlich noch mal sagen, wenn dann steht, ihr sollt angemessen darauf hinwirken, was sind es denn für Tätigkeiten – und das ist wiederum gesetzlich definiert: Beobachtung, Dokumentation der Entwicklungsabläufe, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Planung individueller Förderung, Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen, Familienbildung, Vor- und Nachbereitung, Dienstberatung, Weiterbildung und so weiter –, und da müssen wir uns schon fragen, wenn das nicht gesetzlich verbindlich geregelt ist, ob dann das Gesetz so ausreichend ist, um die Qualität zu gewährleisten. Und eben in den entsprechenden Verhandlungen das dann auch umzusetzen, dieser Prozess steht uns bevor, und da sollten wir gemeinsam dran arbeiten, weil da geht es nämlich tatsächlich um Umsetzung und Garantie von Qualität. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist an dieser Stelle noch einmal sehr wichtig aufzuzeigen, was mein Kollege Hannes Damm vorhin auch dargestellt hat: Wir haben die Wahl zwischen einem guten Betreuungsverhältnis in der Kita oder einer Abdeckung aller Betreuungsgesuche. Ich glaube, Äpfel und Birnen an dieser Stelle daraus zu machen, ist das Falsche, sondern es ist eine bewusste Entscheidung der Bundesländer gewesen, ob man gute Betreuung in der Kita haben will, und das geht, das haben Sie ja auch gesagt, nur mit einem guten Betreuungsschlüssel, weil ich den Kindern im Einzelnen natürlich sonst nicht gerecht werden kann. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Und mit Fachkräften.) Und Frau Pfeifer hat es ja auch gesagt, das Problem ist einfach, wir haben diese Fachkräfte nicht, wir müssen sie ausbilden. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Haben wir.) Aber auch da machen wir uns im Moment nicht ausreichend auf den Weg, weil Sie gesagt haben, diese Zahl können wir sowieso nicht schaffen. Das muss man als Fakt auch tatsächlich einmal zeigen. Das ist das, was im Raum steht: Entweder gute Betreuungsquote, gute, also ich will das ja gar nicht auf die Spitze treiben, aber wir haben ja die Diskussion gehabt, sind unsere Kitas gut oder sind sie nicht gut. Natürlich sind unsere Erzieher/- innen klasse in unseren Kitas. Aber das, was wir ihnen zumuten mit diesen Betreuungsschlüsseln, ist etwas, was wir auf Dauer nicht durchhalten können und wo wir nicht mit Trippelschritten (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Deswegen verbessern wir den Betreuungsschlüssel.) und jetzt noch mal bis 2026 und dann fangen wir wieder von vorne an, arbeiten können, sondern wir müssen tatsächlich zusehen, ob unser Versprechen, unser Bildungsversprechen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) ob wir das umsetzen wollen und ob wir tatsächlich gleiche Chancen für alle Kinder haben wollen, ob wir irgendwann im Bildungsranking nicht untere/mittlere Plätze einnehmen oder ob wir etwas tun wollen in diesem Land, um tatsächlich die Situation für unsere Kinder zu verbessern. Wir brauchen sie hier in diesem Land, ich habe das in einer anderen Debatte schon einmal gesagt, wir können auf keines verzichten. Und wir müssen einfach gucken, dass wir dieses Geld loskriegen. Und auch das habe ich schon gesagt, wir werden das nicht als Mecklenburg-Vorpommern allein hinbekommen, aber wir brauchen eine Initiative, die das tatsächlich macht. Und sowohl die SPD als auch DIE LINKE hat ja schon darauf hingewiesen und auch die CDU hat viel Sympathie, wenn auch auf anderen Wegen, für einen großen, also für einen, … Jetzt helfen Sie mir mit dem Wort! (Torsten Renz, CDU: Ich weiß wirklich nicht, in welche Richtung Sie wollen.) Es ist einfach auch zu spät gestern gewesen und heute auch. … dass wir einen Fonds haben, aus dem wir das tatsächlich dann finanzieren können. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ja, war es der richtige Begriff? (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Danke schön! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Pfeifer. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Jutta Wegner, ich möchte da jetzt noch mal drauf reagieren. Ich finde die Debatten, die wir hier führen, wirklich befremdlich. Meine Kinder waren in der Kita bei 1 : 18. (Christine Klingohr, SPD: Genau!) Die waren gerne da, die waren glücklich. Wir haben jetzt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wir haben jetzt einen Schlüssel von 1 : 15. Ich gestehe ein, wir haben mehr Herausforderungen bei den Kindern mitunter, aber einen Schlüssel von 1 : 15. Ich erlebe bei meinen Besuchen in den Kindertagesstätten wirklich glückliche Kinder (Horst Förster, AfD: Vielleicht liegt es auch an den Elternhäusern überwiegend.) mit sehr zugewandten und zufriedenen Erzieherinnen und Erziehern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich möchte, mir ist das wichtig, das hier noch mal zu betonen: Kita ist auch in allerallererster Linie Kinderschutz. Wir müssen die Kinder in unseren Kitas sehen. Wir haben keine Kitapflicht, aber ich bin sehr, sehr froh, dass die Bildungsministerin hier an dieser Stelle sagt, es fehlt kein einziger Platz, jeder kann kommen. Und so muss es bleiben. Und das können wir mit Fachkraft-Kind-Schlüsseln, die wir dann tatsächlich nicht für alle Kinder abbilden können, nicht machen. Also wir können ja keine Kinder vor die Tür stellen. Ich möchte nicht, dass dieser Eindruck entsteht, dass das eine Variante wäre. Also für mich und meine Fraktion ist das keine, das will ich hier noch mal deutlich machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Sehr gut! – Andreas Butzki, SPD: Genau!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2810 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften, Drucksache 8/2811. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 8/2811 – (allgemeine Unruhe) Die Weihnachtsfeier hat aber noch nicht angefangen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf aus dem Plenum: Schade!) Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Nikolaus Kramer, AfD: Junge, Junge, Junge!)

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Christian Pegel

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das, was wir Ihnen vorlegen als Gesetzentwurf, ist ein Paket mit zwei unterschiedlichen Inhalten: Landesbauordnung und E-Government-Gesetz. Gleichwohl betrifft beides den großen Bereich der Digitalisierung. Wenn Sie auf den ersten Block schauen, dann ist das E-Government-Gesetz angesprochen, das sich bundesweit in einem dynamischen Prozess bewegt, weil wir nicht alleine stehen, es Rahmenbedingungen, die Bund und EU vorgeben, gibt, die sich verändert haben – wir müssen an das Gesetz ran –, weil aber auch ein Stück weit positive Entwicklungen in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, wir heute weiter sind, als es bei den letzten Malen Novellieren E-Government-Gesetz gewesen sind. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Wenn Sie also in den ersten großen Artikel – E-Government-Gesetz bezogen – reinschauen, werden die elektronischen Zugänge und die digitalen Verwaltungsdienstleistungen abgesichert, die einer Person zuordenbar sind, zu gut Deutsch, ich soll also nicht nur in Papierform oder per Fax, sondern ich soll eine Chance haben, (Glocke der Vizepräsidentin) rechtsverbindlich auch auf einem digitalen Wege mich an die Verwaltung wenden zu können und auf die Art und Weise auch rechtsverbindlich auf dem digitalen Wege Erklärungen abzugeben. Das korrespondiert mit dem seit mehreren Jahren in Kraft gesetzten MV-Serviceportal, also einem konzentrierten Portal, von dem aus ich mit einem persönlichen Account verschiedene Verwaltungsdienstleistungen, nämlich die, die in meiner Gemeinde schon digitalisiert sind, umsetzen kann. Zweitens finden Sie, dass wir die in der Vergangenheit eingeführte Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, De-Mail-Zugänge zu ermöglichen, rausnehmen. Als wir das ins Gesetz reingeschrieben haben, war das die große Zukunftstechnologie, die die Telekom in Deutschland sich vorgenommen hatte. Die ist schlicht nicht breiter akzeptiert worden, sie ist auf dem Markt schlicht nicht angekommen. Es macht überhaupt keinen Sinn, die öffentliche Verwaltung zu zwingen, einen De-Mail-Zugang zu haben, wenn ich weiß, dass auf der anderen Seite die Bürgerinnen und Bürger das korrespondiert nicht tun. Um es noch mal zuzuspitzen, die Telekom hat sogar die Abschaltung dieses Services in der Zukunft angekündigt. Macht noch weniger Sinn, auf etwas zu setzen, was der Anbieter schon nicht mehr für zukunftsfähig hält. Ersetzt wird das durch andere Verpflichtungen, elektronische Zugangsvarianten zu ermöglichen. Es geht vor allem darum, dass ich Verschlüsselungstechnologien nutzen kann und entsprechend rechtsverbindlich mir zuordenbar rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann. Zu guter Letzt werden wir umgekehrt in das Gesetz hineinschreiben – das auch wieder auf das MV-Serviceportal bezogen, mir gegenüber –, wenn ich denn dieses Portal nutze, um beispielsweise den digitalen Bauantrag zu stellen, mir auch der digitale Bauantrag, die Baugenehmigung digital zugeleitet werden kann, ich also nicht nur in den digitalen Raum reinspreche, sondern die Verwaltung dann auch, rechtsverbindlich wohlgemerkt, mir digital zustellen kann und nicht am Ende das dann wiederum auf dem Postwege machen muss. Zweiter großer Block: Landesbauordnung. Auch da geht es um digital bezogene Prozesse. Erstens würden wir gern endgültige Schriftformerfordernis aus der Landesbauordnung entfernen. Bislang erlauben wir durch Ausnahmevorschriften, dass der digitale Bauantrag gestellt werden kann und eben nur digital gezeichnet wird. Wir würden gerne mit verzichten auf das alte gute handschriftliche Papierformerfordernis, auf die Handschrift, auf die Unterschrift, dass wir damit langfristig ohne Ausnahmen das zum regulären Fall der Landesbauordnung machen. Und zum Zweiten haben wir mehrere Änderungen der Musterbauordnung bundesweit besprochen, die erleichtern sollen die Errichtung von Mobilfunkmasten, die zum Teil Genehmigungsfreistellung von Mobilfunkmasten über das Maß, was wir bislang haben, hinaus. Auch das hat mit der Digitalisierung zu tun und ist deshalb beim Thema Landesbauordnung in diesem Gesetzentwurf enthalten. Und dann finden Sie einen letzten ganz kleinen Artikel 3. Der schafft das Digitalisierungsnetzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ab, basiert auf einer EU-Richtlinie, die 2014 geschaffen wurde und bei der zunächst die Bundesregierung, der Bund, verkündet hat, er sei nicht umsetzungspflichtig, sondern es seien die Länder. Mecklenburg-Vorpommern, wie viele andere, hat das dann mit diesem Gesetz getan. 2016 hat der Bund sich entschieden, dass es doch eine Bundeskompetenz sei, hat seinerseits die EU-Richtlinie in einem Bundesgesetz umgesetzt, sodass unser Gesetz zwischenzeitlich – Bundesrecht bricht Landesrecht – keine Anwendung mehr findet, weil es ein Bundesgesetz dafür gibt. Um da ein Stück weit Rechtsklarheit zu schaffen, empfehlen wir, mit diesem Gesetz dann dieses überflüssig gewordene Gesetz aufzuheben. Das ist das Paket, was wir Ihnen an die Hand geben. Ist damit das E-Government-Gesetz und OZG auf lange Zeit in trockenen Tüchern? Nein, der Bund schafft gerade seinerseits eine Novellierung des OZG, ein OZG 2.0. Wenn das fertig ist, wird man in einem nächsten Regulierungsschub erneut rangehen müssen. Wir wollten allerdings nicht weiter zuwarten, sondern brauchen diese Änderungen, die angesprochen sind. Wir freuen uns auf die Debatten in den zuständigen Fachausschüssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für nachher gerne eine schöne Weihnachtsfeier! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2811 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung, Drucksache 8/2803. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung (Erste Lesung) – Drucksache 8/2803 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der bevorstehenden geplanten Modernisierung der Kommunalverfassung des Landes war es zunächst unsere Absicht, den Entwurf der Landesregierung abzuwarten und dann unsere Vorstellungen von notwendigen Veränderungen in die Beratungen einzubringen. Aus gegebenem und dringendem Anlass erfährt unser Plan eine Änderung. Betroffen ist Paragraf 20 der Kommunalverfassung, konkret die Vorschriften zum Bürgerbegehren. Nach Paragraf 20 Absatz 5 Satz 4 hat die jeweilige Gemeindevertretung nach Einreichen eines Bürgerbegehrens unverzüglich über dessen Zulässigkeit zu entscheiden. Insbesondere Juristen wissen, dass „unverzüglich“ erstens ohne schuldhaftes Zögern bedeutet und zweitens ein sehr dehnbarer Begriff ist. Es wäre daher vorstellbar, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinausgezögert wird und die zwischenzeitlich gefassten Entscheidungen und Ereignisse über das Bürgerbegehren hinweggehen. Es leuchtet ein, dass die einem Bürgerbegehren zugrunde liegenden Sachverhalte einfach oder komplex sein können, was zweifellos Auswirkungen auf die Dauer und den Aufwand einer Zulässigkeitsprüfung hat. Zuungunsten einer mit der Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage befassten Verwaltung könnte man auch unterstellen, dass eine Entscheidung künstlich in die Länge gezogen wird und man die Bürger, die ihr demokratisches Recht auf Mitbestimmung in Anspruch nehmen möchten, gemeinsam gleichsam am ausgestreckten Arm verhungern lässt. (Thore Stein, AfD: Richtig! – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Mitunter könnte sich der Verdacht aufdrängen, dass in der so verlängerten Zeitspanne absichtlich Entscheidungen getroffen werden, die dem Bürgerbegehren den Boden entziehen sollen. Und da komme ich jetzt konkret zu dem, was Sie eben gesagt haben. Denn genau hier liegt der Grund dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt einbringen und das konkrete Anliegen die Bürgerbegehren betreffend vorgezogen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, auf Rügen im Fährhafen Sassnitz/Mukran soll ein LNG-Terminal errichtet werden. Gegen diese Pläne wehren sich verschiedene Initiativen auf unterschiedlichen Wegen. Die Bürger von Sassnitz haben ein Bürgerbegehren bei der Stadtvertretung eingereicht, das darauf abzielt, dass die Vertreter der Gemeinde Sassnitz in der Gesellschafterversammlung der Fährhafen Sassnitz GmbH, deren Anteilseigner die Gemeinde Sassnitz zu 90 Prozent ist, für die Fassung eines Beschlusses sorgen, der die Errichtung einer LNG-Infrastruktur dort untersagt. Der Geschäftsführung sollte hierzu untersagt werden, Rechtsgeschäfte abzuschließen, die das Ziel der Errichtung oder des Betriebes einer solchen Anlage zum Ziel haben. Dieses Bürgerbegehren ist bereits am 5. September dieses Jahres beantragt worden. Bis heute ist keine Entscheidung über die Zulässigkeit eingegangen. Damit man es hier auch einmal richtig versteht, wir reden hier nicht von der Durchführung des Bürgerentscheids, der einem zulässigen Bürgerbegehren irgendwann folgt. Es geht bisher rein um die bloße Prüfung der formellen Voraussetzungen, ob die Unterschriftsquoren erreicht sind und das Begehren zulässig ist, also einen Gegenstand betrifft, für den die Gemeindevertretung zuständig ist. Im Falle eines unzulässigen Bürgerbegehrens ebenfalls in Sassnitz im Sommer dieses Jahres ist diese Entscheidung innerhalb eines Tages gefällt worden. Die Entwicklung der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass es tatsächlich den Versuch gegeben hat, dem in Rede stehenden Bürgerbegehren durch das Schaffen vollendeter Tatsachen den Boden zu entziehen, und dass zu diesem Zweck die Zulässigkeitsentscheidung hinausgezögert wird. Nachdem die Initiatoren des Bürgerbegehrens auf ihre zahlreichen Nachfragen, wann denn mit einer Entscheidung beziehungsweise einer Beschlussvorlage für die Stadtvertretung zu rechnen sei, immer wieder vertröstet wurden, man benötige noch Zeit für die Prüfung, hat die Fährhafen Sassnitz GmbH genau das Rechtsgeschäft abgeschlossen, das die Errichtung und den Betrieb einer LNG-Infrastruktur bezweckt. (Enrico Schult, AfD: Unglaublich!) Konkret wurde zwischen der Fährhafen Sassnitz GmbH und der Deutschen ReGas Immobilien GmbH ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, der den Zweck hat, einen Energieterminal am Liegeplatz 12 des Mukran Port zu errichten und zu betreiben. Dieser notarielle Vertrag wurde am 13. November 2023 geschlossen. Dies geschah natürlich hinter den Kulissen. Und ich erinnere noch einmal daran, am 5. September wurde das Bürgerbegehren in der Stadtvertretung, in der Stadtverwaltung eingereicht. (Enrico Schult, AfD: Unglaublich!) Sichtbar für alle wurde dieses durch den Antrag auf Erteilung einer emissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran am 27.11.2023, deren öffentlich einsehbare Unterlagen unter anderem diesen Vertrag enthalten. Meine Damen und Herren, es wird zwingend aufzuarbeiten und aufzuklären sein, wie genau diese Verzögerung des Verfahrens vor sich ging und wer daran beteiligt war. Es ist aus demokratischer Hinsicht ein Skandal, (Thomas Krüger, SPD: Ein Skandal ist das!) dass ein in Form des Bürgerbegehrens artikulierter Bürgerwille bewusst ausgehebelt wird, und zwar durch offensichtliche Verzögerung der direktdemokratischen Verfahren der Kommunalverfassung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nicht, nicht nur, aber erst recht aufgrund dieses Ereignisses ist es notwendig, die zur Verfügung stehende Zeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sinnvoll zu begrenzen. Die Frist von einem Monat entspricht der Regelung der Bayerischen Gemeindeordnung und ist ein guter Ausgleich zwischen den demokratischen Interessen der Initiatoren eines Bürgerbegehrens und der ausreichenden Zeit für die Gemeindeverwaltung, das Begehren zu prüfen und eine Beschlussvorlage unter Beteiligung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu erstellen. Die zweite vorgesehene Änderung des Paragrafen 20 der Kommunalverfassung M-V verfolgt dasselbe Anliegen, das sich als Folge einer Zulässigkeitsentscheidung über ein Bürgerbegehren ergibt. Nach gegenwärtigem Gesetzeswortlaut kann die Gemeindevertretung auch dann noch einen dem Bürgerbegehren entgegenstehenden Beschluss fassen, wenn zwar positiv über dessen Zulässigkeit entschieden worden ist, das darauffolgende Bürgerbegehren aber noch nicht durchgeführt worden ist. In einem solchen Fall käme die Demokratie- und Bürgerverachtung noch deutlicher zum Ausdruck als in dem zunächst geschilderten, tatsächlich vorliegenden Fall. Daher soll in der Kommunalverfassung bestimmt werden, dass ab dem Zeitpunkt der Zulässigkeitsentscheidung eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen werden darf. Auch hier dient die Bayerische Gemeindeordnung als Vorbild. Meine Damen und Herren, was in Bezug auf Sassnitz geschehen ist, ist klar. Die große Politik um Habeck und Scholz hat beschlossen, dass nach Rügen ein LNG-Terminal soll, koste es, was es wolle. Die Entscheidungen sind insoweit getroffen, dass bereits ein erheblicher Aufwand betrieben wurde und viele Millionen geflossen sind. Ob das Terminal tatsächlich notwendig ist – es wurde jedenfalls in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder bezweifelt, und das durch durchaus namhafte Akteure –, spielt dabei für die Regierung keine Rolle. Ebenso wenig spielt die Frage der Umwelt- und Naturzerstörung eine Rolle oder die Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort, denn auf die ursprünglich zugesagte Umweltverträglichkeitsprüfung der Landesregierung hat diese auch einfach verzichtet. Und nun soll es ausgerechnet ein kleines, unbeugsames Dorf Sassnitz sein, das die Zukunftsvision der grünen Ideologen im Bunde mit Krisengewinnlern verhindert? Das durfte nicht passieren, und deshalb musste die direkte Demokratie blockiert werden. Um künftig der in der Kommunalverfassung verbürgten direkten Demokratie über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zur Wirksamkeit zu verhelfen, bitten wir Sie um Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Petra Federau, AfD: Da bin ich sehr gespannt. – Horst Förster, AfD: Ich bin gespannt.) Seien Sie gerne gespannt, Herr Abgeordneter Förster! Ich bin ein bisschen überrascht über den Hinweis, wir wissen zwar, dass ihr novellieren wollt, aber wir machen es lieber schon einmal jetzt, wir müssen vorziehen. Ja, die Argumentation, Sie haben sie ja nicht geschlossen am Ende an der Stelle. Wenn die Argumentation lautet, wir kriegen jetzt innerhalb von drei Wochen ein Gesetz hin, damit wir es verhindern, ist das, glaube ich, zu sportlich, also nicht realistisch. Ich würde weiterhin darauf hinweisen, dass wir in der Tat in der größeren Novellierung im ersten Halbjahr 2024 sein werden und wir dann eine Vielzahl von Fragen diskutieren können. Ich will aber auch gern materiell Bezug nehmen. Sie hatten gesagt, Mensch, das muss auch ausreichen, sich in einem Monat da bei einer Rechtsfrage auch verbindlich zu äußern. Erstens ist es nicht nur die Rechtsfrage, die eine Rolle spielt, sondern bei komplexeren oder bei größeren Landkreisen, kreisfreien Städten kann schon das Nachprüfen der Unterschriftenlisten durchaus Zeit in Anspruch nehmen. Sie können durchaus mit mehreren Tausend Unterschriften konfrontiert sein, weil die Kreiswahlbehörde eben nicht nur materiell fragt, ist die Frage zulässig, sondern zuallererst formell, ist das Quorum erreicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und das kann bei einer Stadt wie Sassnitz sicherlich leichter gehen, weil ich eine kleinere Zahl von Wahlberechtigten habe. Sie können aber bei einem großen Landkreis auch durchaus größere Zahlen haben, und Sie können auch größere Menge an Unterschriften haben, die dann entsprechend durchzuprüfen sind. Wenn Sie hier den Landeswahlleiter – früher die Landeswahlleiterin – befragen, bei entsprechenden Landesinitiativen oder Initiativen im Lande, dann hat das hier ganz, ganz erhebliche Potenziale von Menschen gebunden, weil sie das im Regelfall händisch in Einzelfallprüfungen durchziehen müssen und sie auf eine Vielzahl von Registerdaten zugreifen. Also noch mal, der Monat, den Sie vorschlagen, halten die Kolleginnen und Kollegen für manche Verfahren erkennbar nicht mal mit der formellen Prüfung in Einklang stehend. Wir sind überzeugt davon, dass die letzten Jahre – ich glaube, Anfang der 90er war das erste Bürgerbegehren in Greifswald, damals zur Tiefgarage in der Rakower Straße, heute im Übrigen genutzt und, glaube ich, undramatisch und unstreitig in der Stadt selbst –, wir haben gesehen, dass die Prüfungszeiträume durchaus darüber hinausgehen können, ohne dass irgendwer deshalb boshaft unterwegs ist. Auch bei rechtlich komplexeren Fragen – und ich glaube, dass wir in Sassnitz durchaus eine haben, die vielfältiger ist, juristisch vielfältiger – kann es durchaus passieren, dass die untere Rechtsaufsicht alleine nicht eine abschließende Entscheidung treffen mag, dass sie sich extern rechtlichen Sachverstand holt, im Zweifel sogar von den obersten Landesbehörden fachlich beraten lässt. Und auch dann sind Sie mit dem Monat nach meiner Überzeugung häufig nicht in einem realistischen Szenario, es sei denn, Sie sind bereit, Geschwindigkeit vor Gründlichkeit gehen zu lassen. Das wird an der Stelle in der Regel nicht helfen. Es wird deshalb nicht helfen, erst recht dann nicht, wenn Sie möglicherweise zur Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens kommen. Dann werden die Bürgerinnen und Bürger zu Recht sagen, ihr hättet ordentlich prüfen müssen, ob es im Zweifel eben mit ein bisschen Bemühen auch rechtmäßig ist. Sobald Sie sagen, ich hätte quasi so was wie eine einstweilige Verfügung, würde ich auch an der Stelle sagen – Sie haben es dankenswerterweise selbst eingeräumt –, wir kennen keinen einzigen Fall, wo ein Kreistag, eine Gemeindevertretung, eine Stadtvertretung einen quasi überholenden Beschluss gefasst hat. Meine Damen und Herren, erstens, formell würde ich dringend anregen, wenn man eine große Novelle vor sich hat, packt man es in die hinein. Sie werden auf jeden Fall für Sassnitz keine so schnelle Regelung schaffen, dass Sie dort noch irgendetwas verändern können. Ich habe verstanden, Sie gehen sogar davon aus, dass dort Dinge schon so geregelt sind oder so unterschrieben sind, dass es schwer wird, es aufzuholen. Zweitens, materiell halte ich sowohl den Monat als auch den Vortrag, es gäbe solche Absichten in irgendeiner Stadt, für unzutreffend. Noch mal, wir kennen keinen Kreistag, keine Gemeindevertretung, die bisher überholt hat, und einen Monat halten die Kolleginnen und Kollegen für viele Sachverhalte für unrealistisch. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Ja, Herr Minister, Sie haben ja jetzt sehr viel ausgeführt, was alles passieren kann, wie es lange dauert. Sie haben das Beispiel gehört, dass Bayern, glaube ich, also eine Frist sieht von einem Monat als Regelfrist. Wir wissen alle, es kann mal länger dauern. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie irgendwie eine Orientierung geben würden, ob Sie es überhaupt in einer geänderten Verfassung berücksichtigen wollen, ob diese Problematik Ihnen jetzt neu ist, wie Sie dazu stehen. Und ich hätte insbesondere erwartet, ob Ihnen das, was als Tatsachenbericht Ihnen geliefert wird, nämlich, dass es hier eindeutig, also jedenfalls nach dem, was meine Kollegin vorgetragen hat, eindeutig, oder Anhaltspunkte dafür sprechen, dass man es hier ganz geschickt umgangen hat, umgehen wollte. Denn die Rückmeldung war ja nicht etwa, ja, wir haben dies und jenes zu prüfen, sondern es war so, wie ich gehört habe, und das war mir vorher auch schon zugetragen worden, ganz allgemein, nur mit allgemeinem Gerede hinausgezögert – keine konkreten Hinweise, da muss noch die Behörde gefragt werden, wir müssen wir dort noch nachfragen –, sondern ganz einfach, es dauert. Und das andere, da meine ich für einen Minister, der die Rechtsaufsicht hat, müsste eigentlich angebracht sein, dass er sagt, also, wenn das so ist und die Anhaltspunkte dafür sprechen, werde ich mich drum kümmern. Sie scheinen das einfach so hinnehmen zu wollen. Also keine Sensibilität für das, was als, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) als, als, ja, als, als Problematik hier genannt wird, im Grunde als Skandal angeführt wird, kein Anhaltspunkt dafür, dass Sie das irgendwo ernst nehmen wollen und darauf reagieren wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Bernd Lange, SPD)

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde reagieren.

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Beate Schlupp

Ja.

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Christian Pegel

Gut. In der Sache selbst haben Sie einen Antrag gestellt, zu dem habe ich mich geäußert. Alle anderen Punkte gucken wir uns dann an, wenn Sie sie diskutieren möchten unter dem jeweiligen Tagesordnungspunkt. Aber die Behauptung, es sei immer nur gesagt worden, es dauere alles allgemein so lange, kann ich nicht teilen. Wir selber haben wiederholt in den letzten Wochen Presseanfragen beantwortet, weil ja offen kommuniziert worden ist, auch durch den Landkreis. Das ist die Behörde als untere Rechtsaufsicht, die das sogenannte Benehmen mit der Stadt herstellen muss, wenn die entscheidet. Die Stadt hat, der Landkreis hat gebeten um rechtliche Begleitung. Er hat sich zunächst selbst rechtlich beraten lassen von Externen, hat wiederum mit der rechtlichen Beratung die Beratung der obersten Landesbehörde gesucht. Die haben wir gegeben. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir die auch nicht alleine vornehmen, weil kompliziertere Fragen des Gesellschaftsrechts der speziellen Gesellschaften im Raume stehen, in die Sie dann ebenfalls eingreifen wollen, was ich für nicht unproblematisch halte, hat das Wirtschaftsministerium einbezogen. Auch das haben wir öffentlich gesagt, dass also zwei oberste Landesbehörden an ihren jeweiligen fachlich relevanten Stellen daran arbeiten, und haben dann auch vor einigen Tagen mitgeteilt, dass wir jetzt die Informationen zusammengeführt und der unteren Rechtsaufsicht zugeführt haben. Also zumindest auf der Seite der öffentlichen Kommunikation, die wir leisten konnten – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) für die andere vermag ich mich momentan nicht äußern zu können, weil ich die nicht vor Augen habe –, da haben wir auf Nachfragen genau das auch detaillierter dargetan, dass wir an komplexen Rechtsfragen dran sind, die sich nicht im Vorbeigehen erledigen lassen. Und da würde ich für uns behaupten, dass wir sehr transparent gemacht haben, dass das nicht aus allgemeinen Gründen ist, sondern aus spezifischen.

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung der Kollegin Federau habe ich ja schon gedacht, ich bin in der falschen Debatte, und erlebe noch mal eine Grundsatzdebatte zum Thema LNG. Da haben wir ja auch eine etwas differenzierte Meinung als CDU-Fraktion und zweifeln den Bedarf dort auch an. Aber es geht ja heute hier um die Kommunalverfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und alle Abgeordneten hatten ja – ich darf ja nichts hochhalten hier, aber zumindest mal schauen –, hatten ja den „Überblick“ vom Städte- und Gemeindetag diese Woche in ihrer Post im Landtag. Und da steht auf Seite 630: „Am 27. September 2023 hat uns das Innenministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Kommunalverfassung zur Verfügung gestellt.“ Also es ist ja bereits hier etwas in Planung. Im Januar wird es hier das Parlament erreichen. Und da halten wir es aus unserer Sicht für nicht angemessen, jetzt hier vier Wochen vorher quasi einen einzelnen Paragrafen herauszupicken, um dort dann die Kommunalverfassung an der Stelle aufzumachen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt eine Ausschussüberweisung.) Denn, was möchte die AfD? Die möchte, „dass eine Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens unverzüglich, ‚spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens‘ zu erfolgen hat“. Damit soll verhindert werden, „dass Gemeindeorgane nach“ einem erfolgreichen „Bürgerbegehren diesem durch eine entgegenstehende Entscheidung den Boden entziehen können“. Es soll bestimmt werden, „dass ab dem Zeitpunkt der Zulässigkeitsentscheidung eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden kann“. Die AfD ist der Meinung, diese Änderung sei notwendig, „weil im Rahmen der bisherigen Regelung Bürgerbegehren verschleppt oder ausgehebelt werden können“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss, glaube ich, da kein Prophet sein, um schon im Vorfeld auch gesehen zu haben, um welches Thema es ging. Frau Federau hat es ja auch gesagt, es geht um das Thema „LNG auf Rügen“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es gesagt, wir halten es nicht für angemessen, das jetzt hier, das Thema vorzuziehen. Und in diesem wunderbaren „Überblick“ steht auch der schöne Satz drin: „Wir sind gespannt, wie dann der endgültige Gesetzentwurf, der den Landtag erreichen wird, aussieht.“ Diese Spannung haben wir auch durchaus als CDU-Fraktion, die teilen wir mit dem Städte- und Gemeindetag. Deshalb sind wir gespannt auf die Einbringung hier im Januar, freuen uns dann auf die Debatte. Heute – Ihren Gesetzentwurf – werden wir die Überweisung ablehnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall Philipp da Cunha, SPD, und Christiane Berg, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Dieser Gesetzesentwurf ist nicht mehr als eine Nebelkerze, die die AfD wirft, um diffuse antistaatliche Bauchgefühle zu nähren und auch zu verstärken. Zu diesem Zeitpunkt braucht es einen solchen Gesetzesentwurf schlicht nicht und auch nicht in der Zukunft. Mögliche Rechtsfehler in diesem Fall, dafür stehen noch alle Rechtsmittel zur Verfügung. Alle hier im Haus wissen, dass sehr bald ein umfangreicher Gesetzesentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung den Landtag erreichen wird. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Den werden wir dann ausgiebig und in den Ausschüssen beraten, mehrfach im Landtag debattieren und bei Bedarf selbstverständlich ändern, um die neue Kommunalverfassung pünktlich zur Kommunalwahl an den Start zu bringen. Und anders als der hier vorliegende Vorschlag wird dem Entwurf der Landesregierung ein langer und intensiver Einigungsprozess mit der kommunalen Familie vorausgegangen sein. Das ist der entscheidende Qualitätsunterschied zum vorliegenden Gesetzentwurf. Aber es geht der AfD nicht um die Qualität. Der Gesetzestext offenbart sehr deutlich, worum es der AfD eigentlich geht. Kern des Anliegens ist die Deli…, Delegitimierung des Staates und seiner Strukturen. (Horst Förster, AfD: Delegitimierung heißt das. – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Der Text belegt eindrucksvoll, belegt eindrucksvoll die staatliche und demokratiefeindliche Haltung der hiesigen AfD-Fraktion. Der „Wille des Demos“ wurde „durch die Gemeindevertretung konterkariert“, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt. Die Verschwörung gegen das Volk wird dann rundgemacht, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Unglaublich ist es!) indem dann mit der Sache befassten Gremien ein absichtliches Hinauszögern unterstellt wird, ohne dass diesen jedoch ein schuldhaftes Zögern nachgewiesen werden könnte. Aus der verschworenen Machtclique dringt selbstverständlich auch nichts über eine volksfeindliche Strategie nach außen. Meine Damen und Herren, was wird hier im Gesetzentwurf der AfD sehr offensichtlich suggeriert: Verwaltung und Gemeindevertretung seien eine Art Fremdkörper, die dem wahren Volkswillen zuwiderlaufen. Diesem kruden Staatsverständnis zufolge setzen auch, setzen sich Verwaltung und Gemeindevertretung offenbar auch nicht aus Bürgerinnen und Bürgern, sondern irgendwie fremdgesteuerten Erfüllungsgehilfen zusammen. Die AfD spricht damit sowohl demokratischen Gremien mit Verfassungsrang als auch der Verwaltung ein grundlegendes Misstrauen aus, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer hat Ihnen das denn geschrieben?! – Zuruf von Petra Federau, AfD) und entzieht diesen schlussendlich die Legitimation. Wie perfide die AfD die vorgeschlagene Gesetzesänderung auslegen beziehungsweise ausnutzen würde, liegt doch auf der Hand. Sobald ein Bürgerbegehren eingeleitet ist, soll es den Gemeindeorganen verboten sein, Entscheidungen zu treffen, die den Bereich des Begehrens berühren. Selbst dringlich zu treffende Entscheidungen und Maßnahmen müssten aufgehoben werden. So verdammt die AfD zunächst die Gremien zur Untätigkeit und wäre im zweiten Schritt die erste Partei, die genau in diesen Fällen die Handlungsfähigkeit des Staates anprangern würde. Die AfD versucht zudem, Bürgerinnen und Bürger gegen Verwaltung und demokratische Strukturen aufzuwiegeln und bedient sich dafür munter aus dem Werkzeugkasten des Götz Kubitschek und Björn Höcke. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Unter dem Deckmantel der direkten Demokratie soll eigentlich dem Umbau zum autoritären Staat Vorschub geleistet werden. Das bleibt das Ziel der AfD, und das machen wir nicht mit! Wir lehnen dieses Pamphlet entschieden ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter! Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank! Herr Bruhn, ich habe gehört, Sie sind von Beruf aus Landwirt. Als Landwirt ist man eigentlich bodenständig und hat noch irgendwie den gesunden Menschenverstand. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich gehe davon aus zu Ihren Gunsten, dass Sie selbst diese Rede nicht geschrieben haben, dass Ihnen diese Rede geschrieben worden ist, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das, was Sie da von sich gegeben haben, ernsthaft meinen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorsicht!) Also „Delegitimierung des Staates“: Es geht, es geht um ein Bürgerbegehren und darum, die Prüfungsfrist irgend- wie zu stabilisieren, dass das nicht beliebig lange dauern kann. Nur darum geht es. Das Ganze, die Bedeutung des Ganzen ist an einem Beispiel – LNG-Terminal – hier demonstriert worden. Was hat das um Himmels willen mit Delegitimierung des Staates zu tun? Dass wir den wahren Volkswillen hier verkörpern oder erklären wollen, was hat das mit dieser Verwaltungsproblematik zu tun? (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Wir wollen die … Sie unterstellen, die Handlungsfähigkeit des Staates solle hier infrage gestellt werden. Ja, wenn wir innerhalb eines Verfahrens bitten oder einen Antrag stellen, der ja in Bayern schon verwirklicht ist, dass die Frist nicht ewig dauern kann, dass es nicht umgangen (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, das ist was völlig Legitimes. Was haben Sie noch gesagt? Es würde, das Bestreben sei, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) das Volk aufzuwiegeln. Ja, sagen Sie mal, haben Sie irgendwie … Das ist ja, das sind ja Fantasien eines, wie soll ich sagen, eines Wahnsinnigen, ja. So was, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Hallo! – Glocke der Vizepräsidentin) das sind Fantasien – objektiv – eines Wahnsinnigen, eines … (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Ich sage ja nicht, dass er das ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment!

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Horst Förster AfD

Das sind Fantasien, die aus meiner Sicht nur, wirklich Wahnvorstellungen sind das, zu glauben, mit diesem, …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Förster, ich unterbreche Sie jetzt!

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Horst Förster AfD

… mit diesem Punkt solle der Volkswillen, solle das Volk aufgewiegelt werden.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Förster, ich unterbreche Sie jetzt!

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Horst Förster AfD

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Mäßigen Sie sich in Ihren Äußerungen!

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Horst Förster AfD

Meinen Sie jetzt mich oder Herrn Bruhn?

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Elke-Annette Schmidt

Ich meine Sie! (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) Merken Sie nicht, wie Sie hier persönlich Menschen diffamieren?! (Thore Stein, AfD: Er hat ihn doch gar nicht persönlich gemeint.)

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Horst Förster AfD

Nein, ich reagiere darauf …

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Elke-Annette Schmidt

Bleiben Sie mal ganz ruhig! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist doch im Kontext. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das ist nicht im Kontext. (Der Abgeordnete Dirk Bruhn wendet sich an das Präsidium.) Also ich finde das unglaublich. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Also nehmen Sie das bitte an, sonst bekommen Sie von mir einen Ordnungsruf!

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Horst Förster AfD

Also ich will persönlich sagen, dass ich Herrn Bruhn respektiere. Und ich habe es nicht, nicht scherzhaft und auch nicht ironisch gemeint: Landwirte/Handwerker sind für mich der Berufsstand, die ich am meisten respektiere, als irgendwelche verspinnerten Akademiker, also mal ganz polemisch sozusagen.

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Elke-Annette Schmidt

Ja, nun! (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

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Horst Förster AfD

Umso unverständlicher ist es …

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Elke-Annette Schmidt

Es ist Zeit … (Zurufe von Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Horst Förster AfD

… und umso mehr empört es mich, wenn bei dem, was vorgetragen wurde aus meiner Fraktion, von Delegitimierung des Staates, von Aufwiegeln des Volkes …

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Elke-Annette Schmidt

Ihre Zeit …

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Horst Förster AfD

… und ähnlichen Dingen die Rede ist. Das ist so absurd, dass ich das nur verstehen kann, wenn ich das … (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

… für die Intervention ist auch schon jetzt zu Ende.

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Horst Förster AfD

Gut. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Ich habe jetzt schon zusätzlich durch mein Intervenieren Ihnen jetzt schon zusätzlich Zeit eingeräumt. Herr Bruhn, möchten Sie darauf antworten?

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Dirk Bruhn Die Linke

Ja, ganz kurz mit drei Sätzen. Ich meine immer alles so, wie ich es sage. Und ich kann es nicht verstehen, wie Sie über das Wort „Klappe“ sich zu Tode heulen, aber hier mir unterstellen, ich sei wahnsinnig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende, steht bei mir. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein? (Unruhe im Präsidium) Das habe ich nicht gesehen. Das ist bei mir nicht angekommen. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aha! Ein Redebeitrag ist bei mir nicht ... (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Müsste angemeldet sein.) Wie bitte? Sie kommen ja auch noch. (allgemeine Unruhe) Immer mit der Ruhe! Immer mit der Ruhe! Wir bringen uns mal alle wieder runter! Herr Wulff, Sie haben jetzt bitte das Wort! Bei mir steht „Herr Domke“, aber das macht nichts. Bitte schön, Herr Wulff!

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Verwirrung – Herr Domke musste leider schon los, deswegen darf ich jetzt einmal kurz vertreten. Aber nichtsdestotrotz, bei dem Thema, glaube ich, brauchen wir uns auch gar nicht allzu sehr intensiv hier heißzureden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Zum einen, ich bin als Kommunalpolitiker genauso fest bei der ganzen Geschichte, deswegen kein Problem. Ich kann das auch prinzipiell frei vertreten. Da brauchen wir das gar nicht länger. So, wir haben den Gesetzentwurf, den wir hier vorliegen haben, ist der jetzt dringlich, dass wir den unbedingt vorziehen müssen vor der ganzen Debatte „Kommunalverfassung“, die wir jetzt sowieso vor der Brust haben? Ich denke, nein. Das können wir eigentlich in der großen Debatte mitmachen. Die AfD hat sich jetzt hier genau einen einzigen Punkt rausgenommen (Enrico Schult, AfD: Aus gegebenem Anlass.) aus gegebenen Anlass. Und das halte ich für falsch. Ich halte es falsch, also für falsch, einen Einzelfall, einen Anlass zu nehmen und daraus so sehr zu verallgemeinern, dass man genau diesem Einzelfall am Ende vielleicht gerecht wird, aber vermutlich eher nicht. Wenn wir Gesetzentwürfe machen, dann haben wir doch die Verantwortung, uns auch der weiteren Konsequenzen bewusst zu werden, dass mit Problemstellungen links und rechts dieses einen Antrages am Ende irgendwie mit zu befassen. Und ich glaube, das funktioniert hier an der Stelle nicht. Denn das Thema „unverzüglich“, das ist ja schon rechtsbewährt, so, wie es da drinsteht. Das ist ja auch im Antrag der AfD entsprechend formuliert. Und jetzt geht es ja darum, da noch eine feste Frist reinzumachen. Und ich stelle mir wirklich die Frage, genau bei diesem einen Einzelfall, das ist doch keine einfache Lage. Und das Problem entsteht doch an der Stelle, wenn ich sage, das muss jetzt in einem Monat durchgeführt werden, obwohl das vielleicht gar nicht zulässig ist in der Form, obwohl wir nicht vielleicht den Antragstellern da irgendwie noch eine andere Möglichkeit geben, noch mal nachzubessern, halte ich das für problematisch. Denn am Ende tun wir den Antragstellern eines solchen Bürgerbegehrens ja auch gar keinen Gefallen, denn wenn das einmal, auch wenn es fehlerhaft dann durchgeführt wurde, haben die ja gar nicht die Möglichkeit, das hinterher noch mal korrekt zu machen. Und das sehe ich auch für die Antragsteller als ein ganz, ganz großes Problem. Wir sprechen uns ja gar nicht dagegen aus, dass Bürgerbegehren durchgeführt werden. Das ist ja ein wichtiges, zentrales Element der direkten Demokratie und gerade vor Ort unglaublich wichtig. Aber wenn wir uns noch einen anderen Aspekt dabei angucken, wenn wir diese Frist von dem einen Monat da genauso drin haben, und das ist ja nun, ich sage mal, auf dem Dorf, in einer Gemeinde ja vielleicht auch nicht völlig unüblich, dann hat man vielleicht auch mal einen Bürgermeister, der sich mit dem einen oder anderen Mitglied einer Gemeinde nicht persönlich ganz so versteht. Und rein theoretisch gäbe es ja dadurch sogar die Möglichkeit, dass man mit erfundenen, hanebüchenen Bürgerbegehren eine komplette Gemeinde lahmlegen kann, einfach, indem ich so viele Bürgerbegehren versuche, auf den Weg zu bringen, und diese dann innerhalb eines Monats irgendwie alle abgearbeitet werden müssten. Da komme ich also … (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Na, das … (Thore Stein, AfD: Waren nur ein paar Unterschriften.) Ja, und prozentual in einer kleinen Gemeinde bekomme ich ja die Unterschriften relativ schnell zusammen. Das ist doch das Problem. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Ich weise, ich weise ja nur, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ich weise ja nur auf Problemstellungen hin, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) die sich zugegebenermaßen da ergeben könnten. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) Und ich glaube, wir werden der Sache an dieser Stelle nicht gerecht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Was Sie gerne machen können, wenn wir das Thema Kommunalverfassung insgesamt wieder neu aufmachen, das Ganze noch mal einbringen. Vielleicht können wir da ja auch noch mal in einem umfassenderen Kontext – abgesehen von dem einen Einzelfall – uns mit dem Thema Bürgerbegehren noch mal auseinandersetzen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) gucken, was man da verbessern kann. Dem steht ja gar nichts entgegen. Aber jetzt an dieser Stelle glaube ich nicht, dass wir das so in die Ausschüsse verweisen sollten, weil wir sonst wieder den ganzen Prozess einmal anstoßen, und dann haben wir das irgendwie in drei Monaten wieder vor der Brust. Das halte ich für wenig zielführend. Von daher lehnen wir das Ganze auch ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sabine Enseleit, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Frau Oehlrich das Wort. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir haben hier tatsächlich in der Reihenfolge einen, einen Fehler. Das ist richtig! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich könnte jetzt hier darüber sprechen, wie es in Mecklenburg-Vorpommern um direktdemokratische Beteiligungsformate bestellt ist, welche es gibt und wie diese verbessert werden könnten. Ich könnte darüber sprechen, dass es seit Jahrzehnten verschiedene Akteur/-innen gibt, die sich dafür einsetzen, die Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu verbessern. Wir Bündnisgrüne gehören dazu. Auch aus der Zivilgesellschaft kommen zahlreiche Vorschläge, wie das gehen könnte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich könnte darüber sprechen, wo Mecklenburg-Vorpommern in dieser Hinsicht im bundesweiten Vergleich steht, welche positiven Beispiele es gibt, welche negativen und welche Varianten in anderen Bundesländern umgesetzt wurden. Ich könnte darüber sprechen, dass die AfD-Fraktion sich in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf nicht die Mühe macht, zu verdeutlichen, wo sich ihr Gesetzentwurf in diesem Vergleich einordnet, von wem und inwieweit sie die Formulierung wortgleich übernommen hat. Es macht keinen Sinn, der AfD diese Arbeit abzunehmen. Ich könnte darüber sprechen, inwiefern schon in der knappen Begründung des Gesetzentwurfs die rechtspopulistische bis rechtsextremistische Ausrichtung der AfD-Fraktion durchscheint, aber das führt an der Sache vorbei. Es geht um ein grundlegendes Problem. Die AfD will direkte Demokratie nicht, um Bürger/-innen wirklich zu beteiligen. (Thore Stein, AfD: Ach!) Sie begreift die direkte Demokratie als Mittel, um einen vermeintlich einheitlichen Volkswillen gegen „die da oben“ zu inszenieren, um zunächst die staatlichen Organe und dann die Demokratie insgesamt zu schwächen. (Enrico Schult, AfD: Ist das ein Unsinn, was Sie da sagen! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe das schon in der 64. Sitzung des Landtages im September dieses Jahres deutlich gemacht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) als die AfD das Thema Bürgerbegehren das letzte Mal auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Ich könnte meine Rede wiederholen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Lieber nicht!) Ich kürze aber lieber ab und fasse zusammen: (Thore Stein, AfD: Danke!) Die AfD ist in Sachen demokratischer Beteiligung keine Partnerin, sondern eine Gegnerin. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sagen Sie doch gleich „Feind“!) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben sich wieder entlarvt, Frau Oehlrich!)

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerbescheids kann sich auch noch gegen einen Beschluss einer Gemeindevertretung richten – das wissen Sie ja, Sie haben ja die Kommunalverfassung wohl gelesen –, und ein Bürgerentscheid selbst kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert oder aufgehoben werden, und dass ein Bürgerbegehren natürlich schriftlich eingereicht werden muss. Und in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung nachzulesen ist, dass ein Nachreichen der Unterschriftlisten oder von Einzelanträgen bis zur Einberufung der Sitzung der Gemeindevertretung, auf der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werden soll, zulässig ist. Das ist, das kann auch ein sehr großer Vorteil sein, wenn man eben die Frist nicht zu eng setzt. Insgesamt habe ich persönlich gar nichts gegen Fristen, da, wo sie sinnvoll sind. In diesem Zusammenhang, und Sie haben eigentlich das blödeste Beispiel gewählt, das man nehmen kann, weil gerade im Zusammenhang mit Sassnitz eine Monatsfrist total unrealistisch ist, weil diese Sachlage ist da ja wirklich kompliziert. Und das lässt ja auch nur den einen Schluss zu: Sie wollten ja eigentlich weniger zur Kommunalverfassung als zu Sassnitz reden, und deswegen haben Sie dieses Beispiel gewählt, das in diesem Zusammenhang eigentlich tatsächlich das schlechteste ist. Und wir haben die, das Vorhaben, die Novellierung der Kommunalverfassung, hier von allen Rednern bereits gehört. Und ich glaube, nach der Rede von Frau Federau wundert sich auch keiner mehr, warum das jetzt hier auf den Tisch kam, weil es gar nicht um die Novellierung der Kommunalverfassung konkret geht, sondern um dieses Thema „Sassnitz und LNG-Terminal“ noch einmal hier zu setzen. Deswegen kann auch nur der logische Schluss sein, einer Überweisung auf keinen Fall zuzustimmen, weil das von der … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn Sie die Kommunalverfassung richtig gelesen hätten, dann würden Sie, hätten Sie diese Argumentation, die Sie hier ausgeführt haben, schriftlich so gar nicht wirklich gewählt, und daran kann man ganz leicht erkennen, dass es Ihnen, worum es Ihnen wirklich geht, nämlich nicht um eine Verbesserung in diesem Bereich, weil Sie offensichtlich die ganzen Möglichkeiten nicht mit in Betracht gezogen haben und vor allen Dingen auch den einen Abwägungsprozess nicht wirklich vorgenommen haben. Und deswegen schließe ich mich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern an und sage, wir stimmen einer Überweisung nicht zu, sondern wir lehnen es ab. Natürlich weiß ich auch, dass wir dann diesen Gesetzentwurf im nächsten Jahr wieder auf der Tagesordnung haben werden, wahrscheinlich möglicherweise sogar im Zusammenhang mit den Beratungen zur Novellierung unserer Kommunalverfassung. Also, Ihrem Vorschlag würde ich, auch wenn er tatsächlich als Änderungsantrag zur Kommunalfassung, die uns dann im Entwurf vorliegt, auf den Tisch kommen würde, aus ganz sachlichen Gründen nicht zustimmen. – Vielen Dank!

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

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Martina Tegtmeier SPD

Er kann mir auch eine Abschlussfrage stellen, ich bin nämlich jetzt fertig. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Abgeordneter!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank, Frau Tegtmeier! Sagen Sie mir mal bitte, wie viele Gesetzesentwürfe von der AfD haben Sie seit der letzten Legislaturperiode in die Ausschüsse verwiesen? (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist ganz einfach: Zero! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

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Martina Tegtmeier SPD

Na, das können so viele nicht gewesen sein. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich würde mal vermuten, wenn die alle von dieser Qualität waren, die Sie eingebracht haben, dann garantiert keinen einzigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat das Wort – bei mir steht der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer – Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ja, auf das Niveau von einigen Redebeiträgen gehe ich nicht drauf ein. Ich glaube, das habe ich vor einiger Zeit schon mal klar geäußert. (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Jo.) Und was – ich werde es trotzdem kurz ansprechen –, was Herr Bruhn dort abgelesen hat, ich will ihm jetzt nicht unterstellen, aber ich konnte quasi, wenn man einfach die Augen zugemacht hat, konnte ich Herrn Noetzel aus jedem einzelnen Wort raushören. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Na ganz so schlimm war es auch nicht.) Und es waren genau die gleichen Worte, die er verwendet und so weiter. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Also das, das war schon wirklich unfassbar! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Ja, ich liege da richtig. Also ich habe eine gute, gute Menschenkenntnis, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) und von daher. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Da liegen Sie nicht richtig. Aber schön.) Wer direkte Demokratie stärken will, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) dann als volksfeindlich, Staatsdelegitimierer hingestellt wird, das ist wirklich derart unfassbar. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Und es ist schön, ich freue mich, dass die Bürger genau diese Ihre Aussagen nachhören können, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) dass sie genau wissen, wie genau mit dieser Aktualität, mit dieser Brisanz und gerade mit eben dem höchsten, was wir eben bei der, in der Demokratie einfordern: direkte Demokratie, den Bürgerwillen stärken, durchsetzen ... (Zuruf von Christian Winter, SPD) Das ist für Sie doch alles wirklich nur Geschwätz! Sie wollen das doch wirklich gar nicht! (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sie behaupten schon wieder ganz schön viel.) Und auch die Initiatoren dieses Bürgerbegehrens, was ich angesprochen habe, vor Sassnitz – was nun wirklich deutschlandweit alle bewegt, dieses Thema, das ist doch hier nicht irgendwie ein Kinkerlitzchen –, und auch die wissen, dass natürlich, wenn ein Entscheid zustande kommt, auch ein anderes Ergebnis dabei rauskommen könnte. Das würden sie akzeptieren müssen. Das ist so. Das ist nun mal Demokratie! Das hat eben ein Bürgerbegehren, ein Bürgerentscheid so an sich. Und dieses, wirklich so dieses Anliegen mit, mit Füßen zu treten, jetzt hier in der Öffentlichkeit, ich finde es wirklich unfassbar, und das ist nicht meine Meinung alleine. Und ja, Frau Oehlrich, Frau Oehlrich, das ist wirklich so, normalerweise – eigentlich hätten Sie doch, gerade Ihre Partei, die jetzt hier in Mecklenburg-Vorpommern sich ganz anders gibt als auf Bundesebene, Herr Habeck sich ja hinstellt, sie sind die Großen, die Retter der Entehrten, ne, Entrechteten dort beim LNG-Terminal, und dann stellen Sie sich dahin –, eigentlich würden Sie doch genau denken, ja, die haben genau jeden einzelnen Punkt getroffen, mit dem, was sie dort gesagt haben. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemals, ne!) Und eigentlich würden Sie es, wenn zum Beispiel Herr Damm es eingebracht hätte, das wäre hier alles richtig toll und so weiter, der große Skandal, es würde gleich morgen in der Zeitung drinstehen wieder, was hier alles und so weiter aufgedeckt wurde. Aber was Sie hier bringen – und stellen sich hier hin (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und erzählen wirklich so was geprägt von, von Hass gegen die AfD –, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das ist unerträglich! Aber es ist schön, und das sage ich immer wieder, dass wir Sie genau mit diesen Dingen, wo Sie wissen, wie wichtig es ist, hier anzusprechen, dass wir Sie genau hier entlarven, weil diesen Redebeitrag kann jeder Einzelne der Bürger vor Ort dort in Sassnitz, Rügen, Binz, wie auch immer, sehen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) und dass es nicht irgendwie eine kleine Geschichte ist, die wir jetzt hier aufs Tableau bringen. Sie brauchen doch nur, wenn Sie keine Zeitung sonst lesen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber vielleicht den „Medienspiegel“ kriegen Sie ja auch kostenfrei. In den letzten Tagen, der Bürgerbeauftragte Herr Crone steht x-fach drin. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der kritisiert dieses ganze Verfahren derart, (Sebastian Ehlers, CDU: Die Kommunalverfassung steht doch nicht im LNG-Gesetz hier.) weil es nämlich wirklich ein, ein Paradebeispiel der negativen Seite ist. Also schlimmer geht es kaum noch, was hier gerade abgezogen wurde, dass eben genau dieses, was das Bürgerbegehren dort vor Ort wollte, man hat es unterlaufen mit dem, dass man Tatsachen dort geschaffen hatte. Diese große Gefahr war abzusehen, indem eben dieses Ganze verzögert wird. Und dass so gehandelt wurde, also wirklich in den, in den, in Alpträumen hat man sich eigentlich so was nicht ausmalen wollen. Und genau dieses ist passiert. Und dass hier die Verwaltung vor Ort, aber auch unsere Landesregierung mit involviert ist, ich sage es noch mal, dieses gehört untersucht und muss aufgeklärt werden, wer dafür verantwortlich ist, dass hier Tatsachen geschaffen werden konnten. Herr Wulff, das war einfach nur Blabla, Herr Ehlers ebenfalls Blabla, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie sprechen gar nicht zum Thema, Frau Federau! Kommen Sie doch mal zum Thema!) und da wissen genau die Bürger, was sie davon zu halten haben, (Sebastian Ehlers, CDU: Reden Sie mal zum Thema, Frau Federau!) wenn sie Ihre Partei wählen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Wahrheit tut weh. Was Herr Noetzel da aufgeschrieben hat!)

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Federau, Ihr Menschenverständnis und Ihre Menschenkenntnis ist heute null. Tut mir leid. Fünf, setzen! (Enrico Schult, AfD: Können Sie noch mal wiederholen?) Die Menschenkenntnis, so. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Ich habe mich, in meiner Rede habe ich es gesagt, das, was auf der Insel Rügen gelaufen ist, da haben Sie noch alle Rechtsmittel offen. Es ist nicht zu spät. Ich habe mich auch nicht über das Instrument des Bürgerbegehrens ausgelassen, sondern über das, was Sie wollen, dass bei einem Bürgerbegehren alle Strukturen dahinter stillgelegt werden. Dazu habe ich mich geäußert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2803 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 17:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Den Tagesordnungspunkt 18 werden wir morgen nach dem Tagesordnungspunkt 21 beraten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 15. Dezember 2023, 09:00 Uhr ein. Meine Damen und Herren, ich hoffe und wünsche, dass wir uns zunächst bei dem Konzert in der Schlosskirche und anschließend auf dem Innenhof auf dem dortigen Weihnachtsmarkt alle wiedersehen, und die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:25 Uhr

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