Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die meisten Fraktionen hätten dem Gesetzentwurf heute vermutlich so zustimmen können, einzig die Kollegin van Baal hat im Wirtschaftsausschuss ja noch Redebedarf angemeldet. Ich hatte mich seinerzeit gefragt, warum, aber mit dem vorliegenden Änderungsantrag ist jetzt klargeworden, wo Sie gerne hin möchten. Ich sage mal, Deregulierung und Bürokratieabbau, das sind seit jeher politische Kernforderungen der FDP, und die haben seit 2021 nun auch im Schloss Einzug gehalten. Meinungsstreit gehört zur Demokratie dazu, Frau Kollegin, es ist allerdings auch legitim, solche Positionen dann zurückzuweisen oder sich zumindest darüber zu streiten. Was mir bei der FDP immer fehlt, das ist die Perspektive der Beschäftigten, aber in dem Fall auch der Blick auf die rechtswissenschaftliche Studienlage. Ich sage mal so, aus der Sicht meiner Fraktion haben wir momentan in Mecklenburg-Vorpommern ein halbwegs ausgewogenes Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Gewerkschaften, Kirchen und Wirtschaft, und alle konnten damit zumindest einigermaßen gut leben. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass von Montag bis Freitag im Grunde jedes Geschäft grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung öffnen kann, am Samstag bis 22:00 Uhr. Was wir jetzt mit diesem Ladenöffnungsgesetz machen, ist, dass wir die Voraussetzungen zur Anpassung der Bäderregelung schaffen, also die Grundlage für die Sonntagsöffnungszeiten in touristisch bedeutenden Regionen unseres Landes. Ich kürze das an der Stelle ab, denn die Bäderverkaufsordnung ist ja eigentlich nicht Gegenstand der Debatte hier. Diese spannende Diskussion steht uns aber in den kommenden Monaten noch bevor, unter anderem Herr Kollege Waldmüller ist darauf eingegangen. Also zurück zum eigentlichen Thema. Im vorliegenden Gesetzentwurf finden wir auch die Grundlagen für schützenswerte Interessen der Beschäftigten, so beispielsweise die maximale Anzahl an Sonn- und Feiertagen, an denen Letztere eingesetzt werden können, und aus der Sicht meiner Fraktion sind die jetzigen Regelungen so in Ordnung. Bei der FDP muss man mal fragen oder ich unterstelle jetzt mal, am liebsten wäre Ihnen, dass der Einzelhandel aufmachen kann, wann er will. (René Domke, FDP: Was spricht dagegen?) Sie nicken, okay. Da sage ich, dem stehen Gott sei Dank rechtliche Hürden entgegen, und dazu gehört unter anderem die hier auch schon angesprochene verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe, die ein hohes Gut darstellt und die im Übrigen ja auch zigfach rechtlich ausgeurteilt ist. Und ich kann da in dem Fall dem Kollegen Waldmüller nur recht geben, dies zu ignorieren kann sogar gefährlich werden für die Tourismuswirtschaft in unserem Land, nämlich dann, wenn der bestehende Kompromiss aufgekündigt wird und bestimmte Regelungen letztlich gänzlich wegfallen, (René Domke, FDP: Komisch, dass das woanders funktioniert, nur bei uns nicht.) und was dann, Herr Kollege Domke, passiert, das haben wir ja bereits erlebt. Die Gewerkschaften ziehen vor Gericht und plötzlich ist die Bäderverkaufsordnung Geschichte. Und ich glaube, dahin gehend sind wir uns einig, das wäre die schlechteste aller Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, und dass DIE LINKE im Verbund mit der SPD natürlich auch die Interessen der Beschäftigten im Blick hat, muss ich hier nicht vertiefen. Ich möchte allerdings auch noch mal darauf hinweisen, dass es ja wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt, ob das von FDP, AfD und zumindest Teilen der CDU oft behauptete „Mehr hilft mehr“ mit Blick auf die Ausweitung der Öffnungszeiten überhaupt haltbar ist. Ich sage mal ganz nüchtern, ich bin da skeptisch, weil man den Euro letztlich nur einmal ausgeben kann. Und das gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Das belegen auch Studien, dass der Umsatz anderer Tage durch verkaufsoffene Sonntage lediglich umverteilt wurde. Und es gibt viele andere Dinge, die diesbezüglich angeführt werden, zum Beispiel, dass Aufwand und Kosten für eine zusätzliche Ladenöffnung vielfach gerade bei kleinen familiengeführten Geschäften vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen, und weitere Dinge mehr. (René Domke, FDP: Das können die doch frei entscheiden.) Und den Beschäftigten geht über den Schichtdienst hinaus der Fixpunkt Sonntag als Erholungs- und Familientag für gemeinsame Unternehmungen verloren. Das ist immer ein Argument, was insbesondere die Kirchen bei diesem Thema sehr bewegt. Insofern sage ich, wenn es dem Wirtschaftsminister tatsächlich gelingt, Gewerkschaften und Kirchen davon zu überzeugen, die Regelungen aus Schleswig-Holstein auch in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden und an den Start zu bringen, dann sage ich, wer bin ich als Parlamentarier an der Stelle, mich dem entgegenzustellen. (Zuruf von René Domke, FDP) Wenn das allerdings nicht gelingt, dann wird es schwierig. Das ist hier auch mehrfach gesagt worden. Heute geht es aber um das Ladenöffnungsgesetz, das ist bekanntlich die Ermächtigungsgrundlage für das Thema Bäderverkaufsordnung, und damit man sich überhaupt auf den Weg machen kann, darüber zu reden, stimmen wir diesem Gesetz selbstverständlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
