Hannes Damm
Guten Morgen, Herr Minister! Wir hatten uns ja noch nicht begrüßt. Ich würde Sie gern befragen zum Genehmigungs- und Umsetzungsstand des LNG-Terminals Mukran. Da ist ja für die Anbindung der Pipeline des geplanten Terminals in Mukran ein Verbot von seeseitigen Bauarbeiten zum Schutz des Herings in der Laichzeit vom 1. Januar bis 15. April auch wieder in einer Genehmigung vorgemerkt worden oder als Bedingung aufgeschrieben worden. Meine Frage ist: Was passiert denn, wenn bis zum 31.12. die Rückverfüllung des Unterwasserrohrgrabens nicht beendet ist? Setzt das Land dann einen Baustopp durch oder ist eine Verlängerung des Bauzeitenfensters dann in die Heringslaichzeit hinein möglich?
