Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung der Kollegin Federau habe ich ja schon gedacht, ich bin in der falschen Debatte, und erlebe noch mal eine Grundsatzdebatte zum Thema LNG. Da haben wir ja auch eine etwas differenzierte Meinung als CDU-Fraktion und zweifeln den Bedarf dort auch an. Aber es geht ja heute hier um die Kommunalverfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und alle Abgeordneten hatten ja – ich darf ja nichts hochhalten hier, aber zumindest mal schauen –, hatten ja den „Überblick“ vom Städte- und Gemeindetag diese Woche in ihrer Post im Landtag. Und da steht auf Seite 630: „Am 27. September 2023 hat uns das Innenministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Kommunalverfassung zur Verfügung gestellt.“ Also es ist ja bereits hier etwas in Planung. Im Januar wird es hier das Parlament erreichen. Und da halten wir es aus unserer Sicht für nicht angemessen, jetzt hier vier Wochen vorher quasi einen einzelnen Paragrafen herauszupicken, um dort dann die Kommunalverfassung an der Stelle aufzumachen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt eine Ausschussüberweisung.) Denn, was möchte die AfD? Die möchte, „dass eine Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens unverzüglich, ‚spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens‘ zu erfolgen hat“. Damit soll verhindert werden, „dass Gemeindeorgane nach“ einem erfolgreichen „Bürgerbegehren diesem durch eine entgegenstehende Entscheidung den Boden entziehen können“. Es soll bestimmt werden, „dass ab dem Zeitpunkt der Zulässigkeitsentscheidung eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden kann“. Die AfD ist der Meinung, diese Änderung sei notwendig, „weil im Rahmen der bisherigen Regelung Bürgerbegehren verschleppt oder ausgehebelt werden können“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss, glaube ich, da kein Prophet sein, um schon im Vorfeld auch gesehen zu haben, um welches Thema es ging. Frau Federau hat es ja auch gesagt, es geht um das Thema „LNG auf Rügen“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es gesagt, wir halten es nicht für angemessen, das jetzt hier, das Thema vorzuziehen. Und in diesem wunderbaren „Überblick“ steht auch der schöne Satz drin: „Wir sind gespannt, wie dann der endgültige Gesetzentwurf, der den Landtag erreichen wird, aussieht.“ Diese Spannung haben wir auch durchaus als CDU-Fraktion, die teilen wir mit dem Städte- und Gemeindetag. Deshalb sind wir gespannt auf die Einbringung hier im Januar, freuen uns dann auf die Debatte. Heute – Ihren Gesetzentwurf – werden wir die Überweisung ablehnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall Philipp da Cunha, SPD, und Christiane Berg, CDU)
