Paul-Joachim Timm
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, neben dem Bericht als Ausschussvorsitzender nun noch eine politische Kommentierung seitens der AfD-Fraktion zur Thematik. Bereits im September-Plenum ließ sich zum von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf sagen, dass es sich dabei um eine wesentliche Anpassung und Reaktion auf die strukturelle Änderung auf Bundesebene handelt. Auch das wurde eben ausgeführt. Die organisatorischen und bundesrechtlichen Veränderungen wurden durch den Gesetzesentwurf der Landesregierung aufgenommen, insbesondere konkretisiert in Paragraf 2 „Aufgaben der beauftragten Person“ und Paragraf 3 „Amt der beauftragten Person“. Darüber hinaus folgt die Landesregierung den Handlungsempfehlungen Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen. Ich glaube auch, dass das durch die Kurzintervention meines Kollegen Horst Förster gerade deutlich geworden ist, wie wir dazu stehen. Wir lehnen das ab, diesen Empfehlungen zu folgen. Andere, viel dringender benötigte Anpassungen sieht der Gesetzesentwurf der Landesregierung leider nicht vor, obwohl in den Stellungnahmen der im Ausschuss für Wissenschaft durchgeführten Anhörungen dies doch durchaus deutlich gemacht wurde, dass an einigen Stellen doch viel Nachbesserungsbedarf besteht. Zu nennen wäre hier zum einen, dass der Landesbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu den Landesbeauftragten in den anderen ostdeutschen Ländern und der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag nicht an das Parlament angegliedert ist. Zudem gehen die Gesetze in den anderen Ländern, bezogen auf die Beratungsfunktion gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in Fragen des Umgangs mit den Folgen der SED-Diktatur über den hier heute vorliegenden Gesetzentwurf hinaus. Durch eine direkte Anbindung des Amtes an den Landtag wäre nach Auffassung der Experten die Unabhängigkeit doch durchaus gestärkt und die direkte Beteiligung an der parlamentarischen Arbeit gewährleistet. Ferner sollte zusätzlich zu den in Paragraf 2 beschriebenen Aufgaben der Beauftragte die Beratung öffentlicher Stellen übernehmen. Das ist ja in etwa das, was der CDU-Änderungsantrag heute fordert, dem wir auch mit Zustimmung entsprechen werden. Die Oppositionsparteien haben jedenfalls der Bitte um diverse Nachbesserungen entsprochen und die Änderungsanträge im Ausschuss vorgelegt. Diese wurden in der üblichen Manier der regierungstragenden Fraktionen abgelehnt, was sehr zu bedauern ist. Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetzesentwurf heute auch nicht zustimmen. Den FDP-Antrag halten wir weiterhin für zustimmenswert. Auch finden wir, dass die Behörde der Landesbeauftragten unverzichtbare Beratung von Betroffenen und deren Angehörigen sowie Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit leistet und deshalb auch mit den finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden sollte, weiterhin bestmöglich ausgestattet werden sollte. Der FDP-Antrag fordert folgerichtig, die bis 2024 befristete Beraterstelle zu entfristen und entsprechend dem Arbeitsaufwand einzugruppieren. Abschließend möchte ich noch einmal im Namen meiner Fraktion Frau Anne Drescher für ihre ambitionierte Aufarbeitung danken. Sie hat dieses Amt von 2013 bis 2023 mit viel Hingabe ausgeführt, viel Kontakt zu direkt Betroffenen gehalten und viel persönliche Zuwendung eingebracht. Herrn Bley wünschen wir an dieser Stelle alles Gute für die Zukunft und gutes Gelingen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
