Nadine Julitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch 33 Jahre nach der friedlichen Revolution und dem Mauerfall begleitet uns dieses Thema sehr. Und auch im Ausschuss beschäftigen wir uns regelmäßig mit den Aufgaben des Landesbeauftragten und seiner Behörde. Das zeigt, wie wichtig auch immer noch die Aufarbeitung ist, wie sehr die Folgen noch nachwirken und wie froh wir sein können, erst recht die Generationen wie meine, die nach 1990 geboren sind, nun in einem demokratischen und freien Land leben zu können. Umso wichtiger ist es natürlich, die Geschichte auch weiterhin aufzuarbeiten, nicht zuletzt, weil eben diese Demokratie nicht selbstverständlich ist. Wie in Erster Lesung bereits besprochen, ist es aufgrund der Änderungen des Bundesarchivgesetzes und des Stasiunterlagengesetzes sowie der Regierungsumbildung in Mecklenburg-Vorpommern vom Justiz- ins Wissenschaftsministerium notwendig geworden, eine Novellierung vorzunehmen. Außerdem regelt das neue SED-Opferbeauftragtengesetz auf Bundesebene die Zusammenarbeit zwischen der oder dem Bundesbeauftragten und der oder dem Landesbeauftragten. Dieses wurde in dem vorliegenden Gesetz eingearbeitet. Da sowohl in der Ressortanhörung keine Bedenken geäußert wurden und auch hier in Erster Lesung bis auf eine absurde Genderdebatte keine Einwände genannt wurden und wir somit offensichtlich keine anderen Sorgen haben, werben wir auch hier noch mal um Zustimmung zu diesem Gesetz. Wir werden dieses natürlich tun. Zum Änderungsantrag der GRÜNEN, den wir aufgrund der Kurzfristigkeit im Ausschuss nicht weiter beraten haben, möchte ich sagen, dass wir keine Notwendigkeit sehen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, da wir nach Beratung diese Regelung bereits aktuell umgesetzt oder da diese Regelung umgesetzt wird. Paragraf 2 Absatz 1 Aufarbeitungsbeauftragtengesetz wurde so weitreichend gefasst, um auch weiterhin die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung vorzusehen. Es bedarf daher keiner konkreten Normierung. Wir werden den Änderungsantrag daher ablehnen. Ich komme nun zum Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken“. Mit diesem Antrag haben wir uns aus verschiedenen Gründen schon seit anderthalb Jahren im Ausschuss befasst, was sicherlich auch noch mal unterstreicht, wie wichtig allen im Ausschuss das Anliegen des Antrages war und ist. Wir haben den Antrag also sehr lange beraten und ihn letztendlich mehrheitlich abgelehnt. Die Ausstattung der Behörde der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern ist seit vielen Jahren unter verschiedenen Ministerien beraten worden und ich kann diese Diskussion durchaus nachvollziehen. Glücklicherweise ist nun nach Abstimmung, das wurde eben genannt, mit dem Finanzministerium für eine Entfristung der Stelle sowie die benötigte Hebung einer Stelle eine entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigungsgrundlage erzielt worden, sodass diesem Anliegen entsprochen worden ist. Insofern werden wir den Antrag der FDP wie auch schon im Ausschuss heute ablehnen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle der Landesbehörde mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen voran natürlich Herrn Bley und natürlich seiner Vorgängerin Frau Drescher, für ihre wichtige Arbeit und den vorliegenden Bericht danken. Wir alle wissen, dass die vielen unterschiedlichen Schicksale der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch noch weitere Jahre ihre wertvolle Arbeit, Beratung und Hilfe benötigen. Gerade dem Bereich der politischen Bildung wird in den kommenden Jahren im Vergleich mit der Beratung Betroffener eine größere Bedeutung zukommen. Wir werden uns also vermutlich in den kommenden Jahren weiterhin mit einer Veränderung der Aufgaben beschäftigen und beraten, da sich eben diese Gewichtung ändern wird. Dem Bericht des Ausschussvorsitzenden ist weiterhin nichts hinzuzufügen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
