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Michael Noetzel

Die Linke 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes vor. Darauf möchte ich mich für die Einzelheiten beziehen und hier an dieser Stelle kurz zum Hintergrund der Entstehung dieses Dokuments berichten. Es geht im Gesetzentwurf darum, die Geltungszeit des befristeten Kommunalen Standarderprobungsgesetzes noch einmal zu verlängern. Das Gesetz wurde 2010 befristet verabschiedet und der Geltungszeitraum seitdem zweimal verlängert. Da das Gesetz 2023 außer Kraft tritt, ist über die Verlängerung zu entscheiden. Kommunalen Körperschaften wird durch das Gesetz ermöglicht, auf Antrag von Vorgaben in landesrechtlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für einen begrenzten Zeitraum abzuweichen. Damit sollen die neuen Formen kommunaler Aufgabenerledigung ausprobiert und erprobt werden. Auf diese Weise soll getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden können. Das ist Bürokratieabbau. Und die dahinterstehende Idee ist außerdem, erfolgreiche Modelle für eine landesweite Übernahme zu prüfen. Über die Umsetzung dieser Idee wurden wir im Rechtsausschuss unterrichtet. Die Landesregierung hat sich in ihrem Bericht für eine Beibehaltung als befristetes Erprobungsgesetz ausgesprochen. Nach den Ausführungen der Landesregierung haben sich das Gesetz und dabei insbesondere sein weiterer Anwendungsbereich bewährt. Die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, wurden allerdings weniger genutzt als erwartet. Wir haben den Gesetzentwurf und die Unterrichtung durch die Landesregierung zu ihrem Abschlussbericht im Ausschuss eingehend beraten. Die Empfehlung der Landesregierung für eine Verlängerung des Gesetzes um weitere fünf Jahre ist dabei mehrheitlich auf Zuspruch gestoßen. Zwei weitere Ausschüsse waren mitberatend. Wir haben natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände am Prozess beteiligt, die über die Jahre eigene Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln konnten. Sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern haben die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Davon haben beide schriftlich Gebrauch gemacht und einhellig befürwortet, die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern. Und gerade der Städte- und Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass es im Interesse aller ist, für die Anwendung des Gesetzes zu werben. Mit einem Lächeln darf ich sagen, dass ich genau das hier somit mache. Also ich bitte alle Kommunen, ihre Standards in diesem Rahmen mit den Instrumenten des Gesetzes zur Verfügung zu stellen. Und auch aufgrund der breiten Zustimmung empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU bei Gegenstimmen seitens der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfes in der unveränderten Fassung. Der Ausschuss hat zudem einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/2643 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich schließe mich beiden Empfehlungen an dieser Stelle gerne an, bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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