Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der bevorstehenden geplanten Modernisierung der Kommunalverfassung des Landes war es zunächst unsere Absicht, den Entwurf der Landesregierung abzuwarten und dann unsere Vorstellungen von notwendigen Veränderungen in die Beratungen einzubringen. Aus gegebenem und dringendem Anlass erfährt unser Plan eine Änderung. Betroffen ist Paragraf 20 der Kommunalverfassung, konkret die Vorschriften zum Bürgerbegehren. Nach Paragraf 20 Absatz 5 Satz 4 hat die jeweilige Gemeindevertretung nach Einreichen eines Bürgerbegehrens unverzüglich über dessen Zulässigkeit zu entscheiden. Insbesondere Juristen wissen, dass „unverzüglich“ erstens ohne schuldhaftes Zögern bedeutet und zweitens ein sehr dehnbarer Begriff ist. Es wäre daher vorstellbar, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinausgezögert wird und die zwischenzeitlich gefassten Entscheidungen und Ereignisse über das Bürgerbegehren hinweggehen. Es leuchtet ein, dass die einem Bürgerbegehren zugrunde liegenden Sachverhalte einfach oder komplex sein können, was zweifellos Auswirkungen auf die Dauer und den Aufwand einer Zulässigkeitsprüfung hat. Zuungunsten einer mit der Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage befassten Verwaltung könnte man auch unterstellen, dass eine Entscheidung künstlich in die Länge gezogen wird und man die Bürger, die ihr demokratisches Recht auf Mitbestimmung in Anspruch nehmen möchten, gemeinsam gleichsam am ausgestreckten Arm verhungern lässt. (Thore Stein, AfD: Richtig! – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Mitunter könnte sich der Verdacht aufdrängen, dass in der so verlängerten Zeitspanne absichtlich Entscheidungen getroffen werden, die dem Bürgerbegehren den Boden entziehen sollen. Und da komme ich jetzt konkret zu dem, was Sie eben gesagt haben. Denn genau hier liegt der Grund dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt einbringen und das konkrete Anliegen die Bürgerbegehren betreffend vorgezogen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, auf Rügen im Fährhafen Sassnitz/Mukran soll ein LNG-Terminal errichtet werden. Gegen diese Pläne wehren sich verschiedene Initiativen auf unterschiedlichen Wegen. Die Bürger von Sassnitz haben ein Bürgerbegehren bei der Stadtvertretung eingereicht, das darauf abzielt, dass die Vertreter der Gemeinde Sassnitz in der Gesellschafterversammlung der Fährhafen Sassnitz GmbH, deren Anteilseigner die Gemeinde Sassnitz zu 90 Prozent ist, für die Fassung eines Beschlusses sorgen, der die Errichtung einer LNG-Infrastruktur dort untersagt. Der Geschäftsführung sollte hierzu untersagt werden, Rechtsgeschäfte abzuschließen, die das Ziel der Errichtung oder des Betriebes einer solchen Anlage zum Ziel haben. Dieses Bürgerbegehren ist bereits am 5. September dieses Jahres beantragt worden. Bis heute ist keine Entscheidung über die Zulässigkeit eingegangen. Damit man es hier auch einmal richtig versteht, wir reden hier nicht von der Durchführung des Bürgerentscheids, der einem zulässigen Bürgerbegehren irgendwann folgt. Es geht bisher rein um die bloße Prüfung der formellen Voraussetzungen, ob die Unterschriftsquoren erreicht sind und das Begehren zulässig ist, also einen Gegenstand betrifft, für den die Gemeindevertretung zuständig ist. Im Falle eines unzulässigen Bürgerbegehrens ebenfalls in Sassnitz im Sommer dieses Jahres ist diese Entscheidung innerhalb eines Tages gefällt worden. Die Entwicklung der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass es tatsächlich den Versuch gegeben hat, dem in Rede stehenden Bürgerbegehren durch das Schaffen vollendeter Tatsachen den Boden zu entziehen, und dass zu diesem Zweck die Zulässigkeitsentscheidung hinausgezögert wird. Nachdem die Initiatoren des Bürgerbegehrens auf ihre zahlreichen Nachfragen, wann denn mit einer Entscheidung beziehungsweise einer Beschlussvorlage für die Stadtvertretung zu rechnen sei, immer wieder vertröstet wurden, man benötige noch Zeit für die Prüfung, hat die Fährhafen Sassnitz GmbH genau das Rechtsgeschäft abgeschlossen, das die Errichtung und den Betrieb einer LNG-Infrastruktur bezweckt. (Enrico Schult, AfD: Unglaublich!) Konkret wurde zwischen der Fährhafen Sassnitz GmbH und der Deutschen ReGas Immobilien GmbH ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, der den Zweck hat, einen Energieterminal am Liegeplatz 12 des Mukran Port zu errichten und zu betreiben. Dieser notarielle Vertrag wurde am 13. November 2023 geschlossen. Dies geschah natürlich hinter den Kulissen. Und ich erinnere noch einmal daran, am 5. September wurde das Bürgerbegehren in der Stadtvertretung, in der Stadtverwaltung eingereicht. (Enrico Schult, AfD: Unglaublich!) Sichtbar für alle wurde dieses durch den Antrag auf Erteilung einer emissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran am 27.11.2023, deren öffentlich einsehbare Unterlagen unter anderem diesen Vertrag enthalten. Meine Damen und Herren, es wird zwingend aufzuarbeiten und aufzuklären sein, wie genau diese Verzögerung des Verfahrens vor sich ging und wer daran beteiligt war. Es ist aus demokratischer Hinsicht ein Skandal, (Thomas Krüger, SPD: Ein Skandal ist das!) dass ein in Form des Bürgerbegehrens artikulierter Bürgerwille bewusst ausgehebelt wird, und zwar durch offensichtliche Verzögerung der direktdemokratischen Verfahren der Kommunalverfassung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nicht, nicht nur, aber erst recht aufgrund dieses Ereignisses ist es notwendig, die zur Verfügung stehende Zeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sinnvoll zu begrenzen. Die Frist von einem Monat entspricht der Regelung der Bayerischen Gemeindeordnung und ist ein guter Ausgleich zwischen den demokratischen Interessen der Initiatoren eines Bürgerbegehrens und der ausreichenden Zeit für die Gemeindeverwaltung, das Begehren zu prüfen und eine Beschlussvorlage unter Beteiligung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu erstellen. Die zweite vorgesehene Änderung des Paragrafen 20 der Kommunalverfassung M-V verfolgt dasselbe Anliegen, das sich als Folge einer Zulässigkeitsentscheidung über ein Bürgerbegehren ergibt. Nach gegenwärtigem Gesetzeswortlaut kann die Gemeindevertretung auch dann noch einen dem Bürgerbegehren entgegenstehenden Beschluss fassen, wenn zwar positiv über dessen Zulässigkeit entschieden worden ist, das darauffolgende Bürgerbegehren aber noch nicht durchgeführt worden ist. In einem solchen Fall käme die Demokratie- und Bürgerverachtung noch deutlicher zum Ausdruck als in dem zunächst geschilderten, tatsächlich vorliegenden Fall. Daher soll in der Kommunalverfassung bestimmt werden, dass ab dem Zeitpunkt der Zulässigkeitsentscheidung eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen werden darf. Auch hier dient die Bayerische Gemeindeordnung als Vorbild. Meine Damen und Herren, was in Bezug auf Sassnitz geschehen ist, ist klar. Die große Politik um Habeck und Scholz hat beschlossen, dass nach Rügen ein LNG-Terminal soll, koste es, was es wolle. Die Entscheidungen sind insoweit getroffen, dass bereits ein erheblicher Aufwand betrieben wurde und viele Millionen geflossen sind. Ob das Terminal tatsächlich notwendig ist – es wurde jedenfalls in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder bezweifelt, und das durch durchaus namhafte Akteure –, spielt dabei für die Regierung keine Rolle. Ebenso wenig spielt die Frage der Umwelt- und Naturzerstörung eine Rolle oder die Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort, denn auf die ursprünglich zugesagte Umweltverträglichkeitsprüfung der Landesregierung hat diese auch einfach verzichtet. Und nun soll es ausgerechnet ein kleines, unbeugsames Dorf Sassnitz sein, das die Zukunftsvision der grünen Ideologen im Bunde mit Krisengewinnlern verhindert? Das durfte nicht passieren, und deshalb musste die direkte Demokratie blockiert werden. Um künftig der in der Kommunalverfassung verbürgten direkten Demokratie über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zur Wirksamkeit zu verhelfen, bitten wir Sie um Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
