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Dr. Heiko Geue

14.12.2023 Sitzungen 8/70

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Also tatsächlich ist es ja so, dass in Greifswald, Stralsund, Wismar und Schwerin die Bettensteuer gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern erhoben wird, in Greifswald, Stralsund und ab 2024 geplant auch in Wismar für Geschäftsreisende, in Schwerin scheint es nicht so viele Geschäftsreisende zu geben. Na, ich sage jetzt mal, auf jeden Fall ist das bisher nicht geplant. Und mir ist hier nur aufgeschrieben worden, das Problem wird offensichtlich klar gesehen im Wirtschaftsministerium. Das würde ich auch so sagen. Man muss echt aufpassen, dass da nicht eine Doppelbelastung am Ende entsteht. Und hier steht, hier muss, also hier bei dem Tourismusgesetz muss auch der Umgang mit der Bettensteuer in Mecklenburg-Vorpommern geregelt werden, denn die Gäste dürfen nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Ihre Frage war jetzt: Wie kann man das denn im Vergleich zu einem Bundesgesetz regeln? Da bin ich jetzt leider auch nicht wirklich sprachfähig, da müssten Sie vielleicht noch mal bilateral das Wirtschaftsministerium fragen, wie die das planen.

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