Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In Zweiter Lesung liegt uns hier der Gesetzentwurf der Landesregierung zu einer Neuregelung des Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, kurz Öffnungszeitengesetz, vor. Es geht also um Ladenöffnungszeiten. Meine Fraktion kann den Wunsch der Landesregierung nach einer Neufassung nachvollziehen, auch wenn diese nicht zu wirklich einschneidenden Veränderungen führen wird. Wir begrüßen, dass der gefundene Kompromiss mit Kirchen und Gewerkschaften nicht aufgekündigt werden soll. Eigentlich, so sollte man meinen, gibt es nicht viel zu meckern. Es gibt sogar Stimmen, die sagen, dass eine Neuregelung nicht erforderlich gewesen wäre, wenn man nur die Bäderverkaufsordnung verlängert hätte, die Bäderverkaufsordnung, diese Regelung, die es einigen touristischen Orten im Land ermöglicht, mit Sonderöffnungszeiten insbesondere an Sonntagen ihre Ladengeschäfte geöffnet zu halten, und an dieser Stelle soll es eine wesentliche Neuregelung geben. Die Orte, die von diesen Sonderöffnungszeiten betroffen sind, sollen nicht mehr in einer nach intransparenten Regeln aufgestellten Liste aufgeführt werden, sondern es sollen Kriterien festgelegt werden, nach denen die Landesregierung im Rahmen der dann neuen Bäderverkaufsordnung den von diesen Kriterien erfassten Kommunen eine Genehmigung erteilt. Man kann jetzt trefflich darüber streiten, ob eine solche Genehmigung erforderlich ist, wenn es denn klar umrissene Kriterien gibt. Ich meine nach wie vor, nein, weil die Kommunen ja an Recht und Gesetz gebunden sind und deshalb eine Anzeigepflicht beim Land reichen sollte, wenn die Kriterien erfüllt sind. Das wäre jedenfalls weniger Bürokratie und das wird ja allenthalben eingefordert. Aber am Ende ist das ein Nebenkriegsschauplatz, an dem sich ein Verkämpfen nicht lohnt. Viel schwerwiegender ist an dieser Stelle, dass die Kriterien, nach denen eine solche Genehmigung im Rahmen der Bäderverkaufsordnung erteilt werden könnte, im Öffnungszeitengesetz nicht konkret genug genannt sind, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern im Rahmen einer Verordnungsermächtigung der Landesregierung und somit der Exekutive zur Regelung übertragen werden. Nichts gegen Verordnungsermächtigungen. Nachdem der Gesetzgeber die wesentlichen Festlegungen in einem Gesetz getroffen hat, kann es durchaus sinnvoll sein, die konkrete praktische Umsetzung der ausführenden Gewalt zu übertragen. Voraussetzung ist hier aber, dass der Rahmen dieses exekutiven Handelns durch den Gesetzgeber festgelegt ist. Das ist das Prinzip der Gewaltenteilung, und jetzt bin ich bei des Pudels Kern und dem Grund für unseren Änderungsantrag. In der in Paragraf 5 des Öffnungszeitengesetzes enthaltenen Verordnungsermächtigung ist nämlich der Rahmen aus unserer Sicht nicht klar gesetzt. Wir wissen nicht, welche Kriterien unter einem hohen Tourismusaufkommen zu verstehen sein sollen. Ist es die Zahl der Hotels, der Hotelbetten, der Tagestouristen, der touristischen Sehenswürdigkeiten, der Restaurants? Betrifft es den ganzen Ort, wenn nur Ortsteile touristisch geprägt sind? Und auch das, was Sie in der Einführung des Gesetzes genannt haben, steht eben genau nicht dort. Man weiß es nicht und das darf nicht sein. Aus Sicht meiner Fraktion obliegt diese Festlegung dem Gesetzgeber und kann nicht in das Belieben der Exekutive gestellt werden. Wir halten es deshalb für zwingend erforderlich, den Paragrafen 5 des Öffnungszeitengesetzes um einen Parlamentsvorbehalt zu ergänzen. Das will heißen, die von der Landesregierung zu erarbeitende Verordnung kann nur mit Zustimmung des Landtages in Kraft treten, weil auch das – zu Ihnen, Herr Foerster, es ist ja nicht gesagt, dass wir, also es ist nicht ein Automatismus, dass wir diese Verordnung im Wirtschaftsausschuss zum Beispiel hören. Wenn wir darum bitten, werden wir das bestimmt bekommen, aber wir erfahren nicht zwingend vor dem Inkrafttreten davon. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist bei jeder Verordnung so. – Torsten Renz, CDU: Das stimmt nicht!) Den Änderungsanträgen von FDP und AfD können, (Torsten Renz, CDU: In das Schulgesetz haben wir mehrmals mit reingepackt, dass der Ausschuss zustimmen muss. Und das ist auch gut so.) können wir – und da hat Herr Waldmüller auch ausreichend Ausführungen dazu gemacht – …
