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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ja schon in der Ersten Lesung gesagt, dass, ja, das FAG 2020 offensichtlich bei der sozusagen Organisation der kommunalen Finanzen einen Durchbruch erzielt hat – da wurde ja auch allgemein gelobt – und dass es in diesem Gesetz auch darum geht, diese Prüfpflichten sozusagen durchzuführen und zu gucken, ob man da nachsteuern muss. Und insgesamt hatte ich schon angedeutet, dass die Nachsteuerung im Wesentlichen, die ja 61 Millionen kostet, das Land im Wesentlichen die richtige Richtung zeigt und nicht zur Schwächung insgesamt der Kommunen beiträgt. Es ist angehängt worden – das ist ja der Paragraf 10a –, das Schulbauprogramm. Darüber ist reichlich auch in den Haushaltsverhandlungen diskutiert worden, und da hat jeder so einen bisschen anderen Zungenschlag herausgehört. Für uns ist aber wichtig – für uns Bündnisgrüne –, das, was wir auch in unserem Änderungsantrag, den wir vorgelegt haben, ausgeführt haben. Und dieser Änderungsantrag hat ja schon auch im Innenausschuss zur Diskussion geführt. Also wir haben diese Thematik schon relativ früh auch angesprochen, und nun war aus rechtsformalen Gründen, ist er uns noch einmal zurückgegeben worden und ist jetzt aber eben mit dem gleichen Duktus ja heute auch hier mit auf der Tagesordnung. Wir würden bei diesem Änderungsantrag bleiben, weil wir auch in der Anhörung gehört haben, und da war eben für uns der Zungenschlag auch der, der ja in der Begründung von 10a auch mit drin ist, dass nämlich die Schüler in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen doch zur Grundlage der Mittelverteilung gemacht worden sind. Und auch in der Anhörung konnten wir mit dem Zungenschlag, also das ist kommunales Geld und das kommt nur diesen Schülern zugute, überhaupt nichts anfangen, denn es gibt für die Kommunen auch die Verantwortung für die Schüler in den Schulen in freier Trägerschaft. Und aus diesem Grunde ist dieser Antrag überhaupt entstanden. Und wir würden deswegen in diesem Antrag eben eine andere Mittelverteilung wählen, ist ja auch dann klar, die wird dann auch anders, wenn man die Schüler der Schulen in freier Trägerschaft mitberücksichtigt. Und eine zweite Sache, die dann auch gleich mitverarbeitet wird in dem Änderungsantrag, ist, dass man auch bei der Verteilung der Mittel, und das ist ja hier auch in den verschiedenen Redebeiträgen gesagt worden, wie wird es denn, wer redet da eigentlich mit, dass wir gesagt haben, da müssen auch die Interessen der Schulen in freier Trägerschaft mitberücksichtigt werden, wann die Projekte sozusagen dann ausgewählt werden. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Das ist der Inhalt unseres Änderungsantrages, und ich würde dann zu den Änderungsanträgen auch der anderen Fraktionen beziehungsweise der CDU- und FDP-Fraktion Stellung nehmen und auch der AfD-Fraktion. Da ist zunächst der Änderungsantrag, der sich in der Verteilung der Mittel ja mit unserem gleicht. Dem werden wir natürlich eindeutig zustimmen. Dann gibt es den Änderungsantrag, der noch mal eine Erhöhung – zumindest in einem Punkt –, der die Zuwendung durch das Land auf 50 Millionen hochsetzt, aber auch andere Sachen noch anspricht. Wobei mir der eine Punkt, glaube ich, gar nicht schlüssig ist, weil da der Wortlaut des Gesetzes nur noch mal wiederholt wird. Das ist der Änderungsantrag 3373, da werden wir uns enthalten. Und dann gibt es einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, wo es genau um diese Kreisumlageverteilung geht und wo auch die Investitionskraft angesprochen wird, was die Möglichkeit betrifft, Fördertöpfe anzuzapfen. Dem würden wir auch zustimmen. Den AfD-Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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