Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst herzliche Genesungswünsche an meine beiden Kollegen aus dem Innenausschuss, Marc Reinhardt und Ann Christin von Allwörden, senden. Und in ihrer Vertretung darf ich heute hier in der Zweiten Lesung zu Ihnen sprechen. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen soll das Finanzausgleichsgesetz bereits zum 01.01.2024 geändert werden. Abgesehen von dem unangemessen kurzen Zeitplan für das Gesetzesvorhaben, bei dem es kaum Gelegenheit gab, sich mit dem Entwurf des Gesetzes und den Stellungnahmen zu beschäftigen, gibt es wesentliche Sachverhalte, die im Gesetzentwurf aus unserer Sicht geändert werden sollten. Dazu haben wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion zwei Änderungsanträge und einen eigenen Entschließungsantrag erarbeitet, die wir Ihnen heute hier zur Abstimmung vorlegen. Unsere gemeinsamen Änderungsanträge zu Paragraf 10a Absatz 1 Satz 1 FAG möchte ich Ihnen noch einmal kurz erläutern: In Absatz 1 des Gesetzentwurfes wird die Finanzierung und die Verteilung der Zuweisung für Infrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben geregelt. Die Gesamtzuweisungshöhe im vierjährigen Zeitraum orientiert sich an dem bisher festgestellten Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen in Höhe von mindestens 430 Millionen Euro, wobei der mindestens 50-prozentige Eigenanteil der Schulträger zu den Zuweisungen hinzuzurechnen ist. Nach Artikel 1 Ziffer 4 des Gesetzentwurfes werden gemäß Paragraf 10a Absatz 1 Satz 3 die Mittel nach den Sätzen 1 und 2 den kreisfreien Städten und Landkreisen jährlich zugewiesen. Die Verteilung zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten soll nach unserem Änderungsantrag – so, wie es zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden besprochen wurde – anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und nicht nur an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen im Schuljahr 2022/23 gemäß der amtlichen Schulstatistik erfolgen, um eine bedarfsgerechte Verteilung sicherzustellen. Denn, und das wissen Sie, in Mecklenburg-Vorpommern werden etwa 26.000 der 195.000 Schülerinnen und Schüler in Schulen freier Trägerschaft unterrichtet. Und viele Sozialdemokraten, führende Sozialdemokraten haben oder hatten dort ja auch ihre Kinder. Wenn sie die Wahl haben zwischen der staatlichen und der Privatschule, entscheiden sie sich ja oft für eine Schule in freier Trägerschaft. Und die Aussage des Innenstaatssekretärs Schmülling im Innenausschuss, dass die Schulen in freier Trägerschaft noch nicht einmal den notwendigen Eigenanteil aufbringen könnten, dass das nun wirklich nicht die Begründung dafür sein kann, freie Schulen bei der Verteilung der Mittel auszuschließen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion und auch die Kollegen der FDP stehen hier fest an der Seite der freien Schulen. Deshalb richtet sich der Änderungsantrag von unseren Fraktionen auf eine Neufassung des Paragrafen 10a Absatz 1 Satz 3 auf Grundlage der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und nicht nur an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen im Schuljahr 2022 und 2023. Die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN haben einen gleichlautenden Änderungsantrag gestellt, auch schon im Innenausschuss. Dort konnten wir wegen des sehr stark verkürzten Verfahrens das inhaltlich noch nicht abschließend bewerten und haben uns deshalb enthalten. Nur noch diese Randbemerkung sei mir gestattet: Der Antrag entsprach auch nicht den formellen Voraussetzungen hier im Landtag – Stichwort „Genderstern“. Im Landtag hat das Parlamentssekretariat dankenswerterweise dafür gesorgt, dass das jetzt also auch den formellen Voraussetzungen entspricht. Und vielleicht nehmen sich ja die GRÜNEN ein Beispiel daran. Gestern Abend haben wir uns in Hessen gemeinsam mit der SPD darauf geeinigt, Genderverbot, was hier den öffentlichen Bereich angeht. Vielleicht nimmt man sich dann hier auch mal ein Beispiel daran. Es geht also auch anders. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN stimmen wir heute hier natürlich nach intensiver Prüfung gerne zu. Zweitens. Mit einem weiteren Änderungsantrag sollen durch Streichung des Verweises auf die E-Government-Mittel nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe g diese Mittel dem Kommunalen Ausgleichsfonds Mecklenburg-Vorpommern nicht zugeführt werden. Damit bleiben die Mittel grundsätzlich für den bisherigen Zweck des kooperativen E-Governments erhalten. Mit einer Änderung des Paragrafen 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g wird zudem ermöglicht, dass die Vorwegnahme zukünftig in einem finanziellen Rahmen von maximal 10 Millionen Euro durch den Lenkungsausschuss „E-Government“ einstimmig festgestellt werden kann. Damit ist mit einer einvernehmlichen Änderung der Höhe des Vorwegabzuges eine Gesetzesänderung nicht mehr notwendig. Diese Änderung soll mit unserem Änderungsantrag durch die Neufassung des Artikel 1 Ziffer 7 des Entwurfes vollzogen werden. Mit der weiteren Änderung in Artikel 1 Ziffer 12 des Entwurfes soll über die Verwendung der Restmittel zukünftig ebenfalls der Lenkungsausschuss „E-Government“ entscheiden. Das Verfahren setzt aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände voraus, dass Haushaltsmittel nur für veranschlagungsreife Vorhaben angesetzt werden, um einen Abfluss in den Ausgleichsfonds wie im Vorjahr zu verhindern. Es dürfen auch keine Landesaufgaben oder konnexe Sachverhalte finanziert werden oder Erstattungen abgegolten werden, die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis betreffen. Dieser Einschätzung schließen wir uns mit unserem Änderungsantrag ausdrücklich an. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu unserem Entschließungsantrag ist Folgendes zu sagen: Der Städte- und Gemeindetag setzt sich seit Langem dafür ein, dass der Gesetzgeber landeseinheitliche Regelungen zum Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage trifft. Diese Regelungen sollen der gebotenen verfassungsrechtlichen Gleichrangigkeit der Gemeinden und Landkreise entsprechen und die bestehenden Unsicherheiten auch in den Landkreisen beseitigt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und deswegen bitte ich Sie heute herzlich darum, sich da noch mal intensiv damit zu beschäftigen, unseren Änderungsanträgen natürlich zuzustimmen. Ich freue mich auf Ihre Argumente zu unseren Änderungsanträgen. Sollte unseren Änderungsanträgen und dem Entschließungsantrag heute nicht zugestimmt werden, dann können wir uns bei der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf hier heute nur enthalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
