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Christian Pegel

14.12.2023 Sitzungen 8/70

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das, was wir Ihnen vorlegen als Gesetzentwurf, ist ein Paket mit zwei unterschiedlichen Inhalten: Landesbauordnung und E-Government-Gesetz. Gleichwohl betrifft beides den großen Bereich der Digitalisierung. Wenn Sie auf den ersten Block schauen, dann ist das E-Government-Gesetz angesprochen, das sich bundesweit in einem dynamischen Prozess bewegt, weil wir nicht alleine stehen, es Rahmenbedingungen, die Bund und EU vorgeben, gibt, die sich verändert haben – wir müssen an das Gesetz ran –, weil aber auch ein Stück weit positive Entwicklungen in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, wir heute weiter sind, als es bei den letzten Malen Novellieren E-Government-Gesetz gewesen sind. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Wenn Sie also in den ersten großen Artikel – E-Government-Gesetz bezogen – reinschauen, werden die elektronischen Zugänge und die digitalen Verwaltungsdienstleistungen abgesichert, die einer Person zuordenbar sind, zu gut Deutsch, ich soll also nicht nur in Papierform oder per Fax, sondern ich soll eine Chance haben, (Glocke der Vizepräsidentin) rechtsverbindlich auch auf einem digitalen Wege mich an die Verwaltung wenden zu können und auf die Art und Weise auch rechtsverbindlich auf dem digitalen Wege Erklärungen abzugeben. Das korrespondiert mit dem seit mehreren Jahren in Kraft gesetzten MV-Serviceportal, also einem konzentrierten Portal, von dem aus ich mit einem persönlichen Account verschiedene Verwaltungsdienstleistungen, nämlich die, die in meiner Gemeinde schon digitalisiert sind, umsetzen kann. Zweitens finden Sie, dass wir die in der Vergangenheit eingeführte Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, De-Mail-Zugänge zu ermöglichen, rausnehmen. Als wir das ins Gesetz reingeschrieben haben, war das die große Zukunftstechnologie, die die Telekom in Deutschland sich vorgenommen hatte. Die ist schlicht nicht breiter akzeptiert worden, sie ist auf dem Markt schlicht nicht angekommen. Es macht überhaupt keinen Sinn, die öffentliche Verwaltung zu zwingen, einen De-Mail-Zugang zu haben, wenn ich weiß, dass auf der anderen Seite die Bürgerinnen und Bürger das korrespondiert nicht tun. Um es noch mal zuzuspitzen, die Telekom hat sogar die Abschaltung dieses Services in der Zukunft angekündigt. Macht noch weniger Sinn, auf etwas zu setzen, was der Anbieter schon nicht mehr für zukunftsfähig hält. Ersetzt wird das durch andere Verpflichtungen, elektronische Zugangsvarianten zu ermöglichen. Es geht vor allem darum, dass ich Verschlüsselungstechnologien nutzen kann und entsprechend rechtsverbindlich mir zuordenbar rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann. Zu guter Letzt werden wir umgekehrt in das Gesetz hineinschreiben – das auch wieder auf das MV-Serviceportal bezogen, mir gegenüber –, wenn ich denn dieses Portal nutze, um beispielsweise den digitalen Bauantrag zu stellen, mir auch der digitale Bauantrag, die Baugenehmigung digital zugeleitet werden kann, ich also nicht nur in den digitalen Raum reinspreche, sondern die Verwaltung dann auch, rechtsverbindlich wohlgemerkt, mir digital zustellen kann und nicht am Ende das dann wiederum auf dem Postwege machen muss. Zweiter großer Block: Landesbauordnung. Auch da geht es um digital bezogene Prozesse. Erstens würden wir gern endgültige Schriftformerfordernis aus der Landesbauordnung entfernen. Bislang erlauben wir durch Ausnahmevorschriften, dass der digitale Bauantrag gestellt werden kann und eben nur digital gezeichnet wird. Wir würden gerne mit verzichten auf das alte gute handschriftliche Papierformerfordernis, auf die Handschrift, auf die Unterschrift, dass wir damit langfristig ohne Ausnahmen das zum regulären Fall der Landesbauordnung machen. Und zum Zweiten haben wir mehrere Änderungen der Musterbauordnung bundesweit besprochen, die erleichtern sollen die Errichtung von Mobilfunkmasten, die zum Teil Genehmigungsfreistellung von Mobilfunkmasten über das Maß, was wir bislang haben, hinaus. Auch das hat mit der Digitalisierung zu tun und ist deshalb beim Thema Landesbauordnung in diesem Gesetzentwurf enthalten. Und dann finden Sie einen letzten ganz kleinen Artikel 3. Der schafft das Digitalisierungsnetzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ab, basiert auf einer EU-Richtlinie, die 2014 geschaffen wurde und bei der zunächst die Bundesregierung, der Bund, verkündet hat, er sei nicht umsetzungspflichtig, sondern es seien die Länder. Mecklenburg-Vorpommern, wie viele andere, hat das dann mit diesem Gesetz getan. 2016 hat der Bund sich entschieden, dass es doch eine Bundeskompetenz sei, hat seinerseits die EU-Richtlinie in einem Bundesgesetz umgesetzt, sodass unser Gesetz zwischenzeitlich – Bundesrecht bricht Landesrecht – keine Anwendung mehr findet, weil es ein Bundesgesetz dafür gibt. Um da ein Stück weit Rechtsklarheit zu schaffen, empfehlen wir, mit diesem Gesetz dann dieses überflüssig gewordene Gesetz aufzuheben. Das ist das Paket, was wir Ihnen an die Hand geben. Ist damit das E-Government-Gesetz und OZG auf lange Zeit in trockenen Tüchern? Nein, der Bund schafft gerade seinerseits eine Novellierung des OZG, ein OZG 2.0. Wenn das fertig ist, wird man in einem nächsten Regulierungsschub erneut rangehen müssen. Wir wollten allerdings nicht weiter zuwarten, sondern brauchen diese Änderungen, die angesprochen sind. Wir freuen uns auf die Debatten in den zuständigen Fachausschüssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für nachher gerne eine schöne Weihnachtsfeier! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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