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Simone Oldenburg

14.12.2023 Sitzungen 8/70

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres, das vierte Kapitel in der Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagesförderung wird mit dieser Novelle aufgeschlagen. Es bringt Verbesserungen für die Kinder, für die Erzieherinnen und Erzieher und für die Eltern. Die vorangegangenen drei Kapitel haben den beitragsfreien Ferienhort eingeführt, die Planungssicherheit für die Träger und Kommunen durch erhöhte Abschläge verbessert und die Nichtanrechnung der Azubis in den ersten beiden Ausbildungsjahren bei den Erzieherinnen und Erziehern der 0- bis 10-Jährigen gebracht. Und mit dieser vierten Novelle werden weitere sieben gravierende Neuerungen, die Qualität in der Bildung und Förderung der Kinder einerseits und in der Verbesserung der Personalsituation andererseits, eingeführt. Erstens senken wir die Fachkraft-Kind-Relation bei den 3- bis 6-Jährigen von 1 : 15 auf 1 : 14. Das heißt, dass wir den Weg der schrittweisen Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation weitergehen von 1 : 18 auf jetzt 1 : 14, denn kleinere Gruppen bedeuten mehr Zeit zur individuellen Förderung, zum Beispiel zur Sprachförderung. Und selbstverständlich dürfen wir hier nicht stehenbleiben. Wir müssen weitere, aber verantwortbare Schritte gehen, vor allem in der Krippe und natürlich auch im Hort. Zeitgleich müssen wir die Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften und die Schaffung neuer Räumlichkeiten im Blick behalten. Auch die finanziellen Möglichkeiten und Grenzen dürfen nicht einfach in den Wind geschlagen werden, denn alleine diese Absenkung ist ein jährlicher Kraftaufwand von fast 12 Millionen Euro. Zweitens wird das Merkmal der sozialen und sozialräumlichen Gegebenheiten nun im Gesetz verankert. Das bedeutet, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dort ein verbessertes Fachkraft-Kind-Verhältnis verbindlich einführen können, wo zum Beispiel ein überdurchschnittlicher Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder mit Migrationsgeschichte die Einrichtung besucht. Zum Dritten stärken wir die basalen Kompetenzen der Kinder. Wir wissen, dass circa 30 Prozent der Kindergartenkinder auch sprachliche Defizite haben, die sich, wenn wir hier nicht beginnen, verstärkt individuell zu fördern, bis zum Ende der Schulzeit durchziehen. Und wir wissen auch, dass eine nicht beherrschte Sprache eine Barriere ist, um Aufgaben zu verstehen, um lesen zu lernen, um sich sicher zu verständigen. So wird im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation bei den Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sehr geehrte Damen und Herren, ein vierter Punkt verbessert als Teil der Fachkräfteoffensive die Vergütung der Auszubildenden. Bisher war im Gesetz verankert, dass Azubis mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten müssen, der im Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Diesen Satz haben wir auf 90 Prozent angehoben, und das bedeutet eine Steigerung pro Monat um circa 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um circa 4.000 Euro. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir entlasten in einem fünften Punkt die Erzieherinnen und Erzieher, ohne die Fachkräftequote abzusenken. Wir erleichtern den Einsatz der Assistenzkräfte, zum Beispiel der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Bisher durften sie keine Gruppen eigenständig leiten, und auch die Randzeitenbetreuung am Morgen und am Abend lag weiterhin allein auf den Schultern der staatlich anerkannten Erzieher, unabhängig davon, über welche Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen die Sozialassistentinnen und Sozialassistenten bereits verfügten. Und weil sie so begrenzt einsetzbar waren trotz ihrer hohen Kompetenzen und praktischen Erfahrungen, wurden sie bisher nur in einem sehr geringen Umfang eingestellt. Das KiföG sah schon immer vor, dass 25 Prozent der Fachkräfte Assistenzkräfte sein können. Aber tatsächlich waren es bei uns nur 4 Prozent. Deshalb wird jetzt ihr Einsatz, ihr pädagogisches Talent besser genutzt, indem sie nach mehrjähriger Praxiserfahrung kleinere Gruppen von bis zu zwei Dritteln der regulären Anzahl der Kinder alleine leiten dürfen. So können sie zum Beispiel in der Krippe eine Gruppe mit vier Kindern oder in der Kita eine Gruppe mit bis zu neun Kindern betreuen. Darüber hinaus haben wir auch die Alltagshilfen ins Gesetz aufgenommen, die die Erzieherinnen und Erzieher von nicht pädagogischer Arbeit entlasten können. Und wir haben im Gesetz nun eindeutig klar geregelt, dass Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind, so, wie alle anderen Erzieherinnen und Erzieher auch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Auch sie haben ihre berufliche Tätigkeit der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern auf die staatlichen Erziehungsziele auszurichten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ebenfalls haben wir in einem sechsten Punkt die Elternrechte in der Mitbestimmung und in der Zusammenarbeit erweitert. In enger Abstimmung mit dem Landeselternrat wird es ab 2024 weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte geben. Sie können bei den pädagogischen Konzeptionen, den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung mitentscheiden. Auch wird die Transparenz hinsichtlich der Personalausstattung und der Entgeltverhandlungen erhöht. Der siebte Punkt sieht vor, dass ab dem Jahr 2025 die Finanzierungsströme zusammengefasst werden. Das heißt, es wird der prozentuale Anteil des Landes, der Gemeinden und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der bestehenden Finanzierungsbeteiligung nach dem Kindertagesförderungsgesetz neu festgelegt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages. Und darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand aller dadurch gesenkt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für die respektvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen und natürlich auch mit den freien Trägern bedanken. Diesen gemeinsamen Willen um Verbesserungen und Optimierungen habe ich wirklich zu schätzen gelernt und freue mich auf die weitere Kooperation. Wir haben die Anstrengungen und Anregungen ernst genommen und selbstverständlich auch aufgegriffen und ihre Vorschläge in den Gesetzentwurf aufgenommen oder eben auch aus dieser Novelle wieder gestrichen. So fand die von den freien Trägern angeregte Verankerung der Doppelnutzung der Räumlichkeiten keine breite Mehrheit und somit ist sie nicht mehr Bestandteil dieser Novelle. Auch die Ausweitung des Fachkräftekatalogs hat den Anhörungstest nicht überstanden, und sämtliche Anregungen, den Berufsabschluss der staatlich anerkannten Erzieher auch nur in Ansätzen zu versuchen aufzuweichen, haben es richtigerweise nicht in diese Novelle geschafft. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und natürlich auch auf die geplanten Veränderungen ab kommendem Jahr. Und selbstverständlich werden weitere Kapitel in der Kindertagesförderung folgen, denn diese Landesregierung wird jeden möglichen Cent verbindlich, aber schrittweise in die Qualitätsverbesserungen investieren, ob in die Arbeitsbedingungen oder in die Bildung und Förderung der Kleinsten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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