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Torsten Renz

CDU 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will tatsächlich drei größere Punkte noch mal ansprechen. Zum einen an Frau Rösler gerichtet: Also ich wundere mich schon, welchen politischen Mut Sie hier aufnehmen und immer wieder glorreich verkaufen, wie gut die ENZ-Ausbildung ist und was Sie mit der ENZ-Ausbildung alles machen. Ich sage Ihnen, so wie Frau Pfeifer das zum Schluss gesagt hat, wir haben gemeinsam, SPD und CDU, die ENZ-Ausbildung, nämlich eine vergütete Ausbildung, auf den Weg gebracht, und Sie haben als LINKE das damals schlechtgeredet, abgelehnt und uns vorgeworfen, dass wir Erzieher zweiter und dritter Klasse schaffen. Insofern bewundere ich schon Ihren Mut oder vielleicht auch die Abgebrühtheit, das hier immer wieder zu tun. (Andreas Butzki, SPD: Man kann dazulernen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, (Rainer Albrecht, SPD: Man darf sich ja korrigieren.) in Richtung Frau Rösler auch noch ein zweiter Punkt: Ich habe jetzt mit Erstaunen festgestellt, nachdem Sie gestern bei der Haushaltsdiskussion angekündigt haben, dass im Krippenbereich Verbesserungen kommen, da Sie heute bei der Demo und in meiner Gegenwart das auch noch mal wieder angekündigt haben, dass Verbesserungen kommen, die Ministerin hat es schon nach der Verabschiedung im Kabinett angedeutet, und ich immer wieder gefragt habe, wo steht denn konkret was im Haushalt 2024/2025, nehme ich zur Kenntnis, dass Sie heute hier in dieser Debatte dazu nichts gesagt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. In Richtung der LINKEN habe ich auch noch einen zweiten großen Punkt, weil es geht um Planmäßigkeit, es geht um Verlässlichkeit. Und da muss ich Sie auch immer wieder erinnern. Es wäre vielleicht eine Aufgabe auch für den Parlamentarischen Geschäftsführer, den ich in diesem Punkt sehr schätze, der wird der Sache bestimmt nachgehen. Und hier komme ich auch noch mal wieder auf eine Pressemitteilung von Frau Bernhardt zurück aus dem Jahre 2018. Da hat sie sich nämlich schon mit der Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern befasst, und da hat sie schon gesagt: (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) „Die Landesregierung muss ohne weiteren Zeitverzug den Bedarf ermitteln – es ist ungeheuerlich, dass sie dies immer noch nicht geleistet hat.“ Das hat sie am 18. Oktober 2018 gesagt. (Rainer Albrecht, SPD: Fünf Jahre her.) Die Ausbildungsplatzplanung ist vor fünf Jahren – wenn Sie das schon dazwischenrufen – logischerweise jetzt zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das hat uns bewegt als Fraktion, das auf die Tagesordnung des letzten Bildungsausschusses zu setzen, weil wir ja gedacht haben, wer das zehn Jahre lang am besten fordert, der wird ja jetzt dafür gesorgt haben, wenn er zwei Jahre in Regierungsverantwortung ist, dass wir endlich ein Instrument in die Hand bekommen, nämlich eine Ausbildungsplatzplanung, die eben den Bedarf für die nächsten zehn Jahre prognostiziert. Da haben wir jetzt zur Kenntnis genommen in Richtung der LINKEN – und deswegen würde ich Sie einfach bitten, koalitionsintern da noch mal nachzuarbeiten –, dass es zügig passiert. Es soll ja jetzt 2024 langsam losgehen mit Befragung. Ich sage Ihnen, und das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt, man muss uns kritisch, allen, die in Verantwortung bisher waren, vorhalten, wie kann es sein, dass wir im Lehrer-, also im Schulbereich und auch im Kitabereich so schlecht planmäßig unterwegs sind. Das gilt für die, die vorher in Verantwortung waren, aber die, die es schon immer besser wussten, die sollten sich jetzt auch anstrengen, weil die Ausbildungsplanung ist eben 2023 abgelaufen. Und das ist ein Appell, dass dort nachgearbeitet wird. Der dritte große Komplex befasst sich jetzt tatsächlich noch mal mit der Thematik, die auch Frau Pfeifer zum Schluss angesprochen hat. Und zwar haben wir ja jetzt einen offenen Brief vorliegen zum Thema „Mindestpersonalschlüssel für Kitakinder per Verordnung“. Ich glaube schon, Frau Pfeifer, wenn wir uns zumindest einig sind in dem Punkt, dass wir dort gemeinsam nacharbeiten müssen, nämlich rein rechtlich, war auch ein Zwischenruf von Kollegen Butzki, was jetzt wirklich eine Verbindlichkeit schafft, dass man sich mit dieser Thematik befassen muss. Und im Moment ist es für mich so, dass die Argumente der GEW in Richtung Gesetzgeber eindeutig sind, dass gesetzliche Regelungen und Verordnungen tatsächlich mehr Rechtssicherheit schaffen. Und ich will Ihnen auch sagen, wenn ich in das bestehende Gesetz jetzt schaue und das, was uns aufgearbeitet oder zugearbeitet wird, es geht ja schon los, wenn wir von Erzieher-Kind-Relation von durchschnittlich 1 : 14 sprechen, perspektivisch. Was heißt „durchschnittlich“? Und wenn Sie dann in das KiföG genau reingehen, in diesen Paragrafen 14 Absatz 3, dann geht es ja weiter: Die Träger haben darauf hinzuwirken, „einen angemessenen Teil der Arbeitszeit“ zu verwenden. Das ist Gesetzgebung. Und aus meiner Sicht wird dann zu Recht durch die GEW das angezweifelt, dass das über einen Landesrahmenvertrag umgesetzt werden kann. Und für die, die fachlich das nicht gleich bei der Hand haben, denen muss man natürlich noch mal sagen, wenn dann steht, ihr sollt angemessen darauf hinwirken, was sind es denn für Tätigkeiten – und das ist wiederum gesetzlich definiert: Beobachtung, Dokumentation der Entwicklungsabläufe, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Planung individueller Förderung, Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen, Familienbildung, Vor- und Nachbereitung, Dienstberatung, Weiterbildung und so weiter –, und da müssen wir uns schon fragen, wenn das nicht gesetzlich verbindlich geregelt ist, ob dann das Gesetz so ausreichend ist, um die Qualität zu gewährleisten. Und eben in den entsprechenden Verhandlungen das dann auch umzusetzen, dieser Prozess steht uns bevor, und da sollten wir gemeinsam dran arbeiten, weil da geht es nämlich tatsächlich um Umsetzung und Garantie von Qualität. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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