Dirk Bruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Dieser Gesetzesentwurf ist nicht mehr als eine Nebelkerze, die die AfD wirft, um diffuse antistaatliche Bauchgefühle zu nähren und auch zu verstärken. Zu diesem Zeitpunkt braucht es einen solchen Gesetzesentwurf schlicht nicht und auch nicht in der Zukunft. Mögliche Rechtsfehler in diesem Fall, dafür stehen noch alle Rechtsmittel zur Verfügung. Alle hier im Haus wissen, dass sehr bald ein umfangreicher Gesetzesentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung den Landtag erreichen wird. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Den werden wir dann ausgiebig und in den Ausschüssen beraten, mehrfach im Landtag debattieren und bei Bedarf selbstverständlich ändern, um die neue Kommunalverfassung pünktlich zur Kommunalwahl an den Start zu bringen. Und anders als der hier vorliegende Vorschlag wird dem Entwurf der Landesregierung ein langer und intensiver Einigungsprozess mit der kommunalen Familie vorausgegangen sein. Das ist der entscheidende Qualitätsunterschied zum vorliegenden Gesetzentwurf. Aber es geht der AfD nicht um die Qualität. Der Gesetzestext offenbart sehr deutlich, worum es der AfD eigentlich geht. Kern des Anliegens ist die Deli…, Delegitimierung des Staates und seiner Strukturen. (Horst Förster, AfD: Delegitimierung heißt das. – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Der Text belegt eindrucksvoll, belegt eindrucksvoll die staatliche und demokratiefeindliche Haltung der hiesigen AfD-Fraktion. Der „Wille des Demos“ wurde „durch die Gemeindevertretung konterkariert“, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt. Die Verschwörung gegen das Volk wird dann rundgemacht, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Unglaublich ist es!) indem dann mit der Sache befassten Gremien ein absichtliches Hinauszögern unterstellt wird, ohne dass diesen jedoch ein schuldhaftes Zögern nachgewiesen werden könnte. Aus der verschworenen Machtclique dringt selbstverständlich auch nichts über eine volksfeindliche Strategie nach außen. Meine Damen und Herren, was wird hier im Gesetzentwurf der AfD sehr offensichtlich suggeriert: Verwaltung und Gemeindevertretung seien eine Art Fremdkörper, die dem wahren Volkswillen zuwiderlaufen. Diesem kruden Staatsverständnis zufolge setzen auch, setzen sich Verwaltung und Gemeindevertretung offenbar auch nicht aus Bürgerinnen und Bürgern, sondern irgendwie fremdgesteuerten Erfüllungsgehilfen zusammen. Die AfD spricht damit sowohl demokratischen Gremien mit Verfassungsrang als auch der Verwaltung ein grundlegendes Misstrauen aus, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer hat Ihnen das denn geschrieben?! – Zuruf von Petra Federau, AfD) und entzieht diesen schlussendlich die Legitimation. Wie perfide die AfD die vorgeschlagene Gesetzesänderung auslegen beziehungsweise ausnutzen würde, liegt doch auf der Hand. Sobald ein Bürgerbegehren eingeleitet ist, soll es den Gemeindeorganen verboten sein, Entscheidungen zu treffen, die den Bereich des Begehrens berühren. Selbst dringlich zu treffende Entscheidungen und Maßnahmen müssten aufgehoben werden. So verdammt die AfD zunächst die Gremien zur Untätigkeit und wäre im zweiten Schritt die erste Partei, die genau in diesen Fällen die Handlungsfähigkeit des Staates anprangern würde. Die AfD versucht zudem, Bürgerinnen und Bürger gegen Verwaltung und demokratische Strukturen aufzuwiegeln und bedient sich dafür munter aus dem Werkzeugkasten des Götz Kubitschek und Björn Höcke. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Unter dem Deckmantel der direkten Demokratie soll eigentlich dem Umbau zum autoritären Staat Vorschub geleistet werden. Das bleibt das Ziel der AfD, und das machen wir nicht mit! Wir lehnen dieses Pamphlet entschieden ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
