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Wolfgang Waldmüller

CDU 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ladenöffnungszeiten, ja, wichtig, unsere Bäderregelung – hat Herr Winter schon gesagt – läuft im April aus und es soll dazu dienen in den Verhandlungen mit Kirchen und Gewerkschaften, dass diese Bäderregelung natürlich eine Wettbewerbsgleichheit mit Schleswig-Holstein herstellt, die wir schon immer fordern. Die Beteiligten bei dem Ganzen sind natürlich der Rahmen, die Verfassung, das Grundgesetz, die Bundesvorgaben, das Land als Gesetzgeber und die Kirchen und Gewerkschaften, und daran kommt man eben nicht vorbei, dass es hier nicht um ein Gesetz geht, das wir hier verabschieden und dann gilt das, sondern hier geht es um einen Willen beziehungsweise um eine Einigung, die man mit Partnern machen, auf den Weg bringen muss, und wenn man diese Partnerschaftlichkeit, diesen Kompromiss eben verlässt, ist es so, dass es eben dann zu einer Klage führt. Also man kann nicht allein entscheiden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und deswegen braucht es diesen Kompromiss, und da ist es meines Erachtens – ich will das auch noch näher erläutern – nicht zielführend, wenn man dann so tut, als wenn man allein in der Regierung wäre, und dann sagt, ich möchte jetzt zehn Sonntage. Das mag Ihren liberalen Gedanken zugutekommen, aber es entspricht nicht der Verantwortung, die in dieser Sache steckt, weil die Gefahr, die Sie darauf bewirken, ist eine, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht funktioniert und somit die Rechtsgrundlage für die Bäderregelung nicht funktioniert und wir dann im April keine Bäderregelung haben. Wenn Sie das gefährden möchten mit Ihrer Forderung im Änderungsantrag auf zehn Sonntage, wenn Sie das garantiert gefährden wollen, dann entspricht es nicht der Verantwortung, die wir hier im Landtag haben. Bei den sechs, (Beifall Torsten Renz, CDU) bei den sechs Sonntagen, da will ich gleich noch was dazu sagen, das ist eine moderatere Forderung der AfD, aber auch da sage ich gleich noch etwas dazu, weil das Ladenschlussgesetz ist sozusagen die Ermächtigungsgrundlage für die Bäderregelung. Wenn diese kippt, das habe ich schon gesagt, dann haben wir den Salat. Zudem müssen, wenn Sie den Sonntagsschutz in der Verfassung angucken, müssen bei einer Erweiterung, das kommt dann noch dazu, das muss immer, es kann also nicht nur das bloße wirtschaftliche Umsatzinteresse in den Vordergrund gestellt werden oder das alltägliche Erwerbsinteresse, sondern es muss immer einen Bezug oder ein verändertes Verhalten der Bevölkerung oder dergleichen geben. Also einfach zu sagen, ja, dann können die mehr verdienen, das ist rechtlich nicht möglich, so sehr man sich das vielleicht wünschen würde, aber es ist eben rechtlich nicht möglich, und deswegen funktioniert das Ganze eben nicht. Und ich bin der Letzte, der nicht im Interesse der Wirtschaft handeln würde, aber ich sage mal, wenn wir dadurch die Interessen der Wirtschaft gefährden, indem wir möglicherweise keine Bäderregelung, da keine Einigung hinkriegen, dieses Risiko ist wesentlich höher und wesentlich schlimmer für unsere Wirtschaft als das. Ich habe mir erlaubt – und jetzt will ich kommen auf die sechs, auf den Änderungsantrag, auf die sechs Sonntage –, heute in der Frühe habe ich nichts anderes gemacht, als mit Unternehmen telefoniert, die davon betroffen wären. Und weil ich natürlich wissen will, wie reagieren denn die Unternehmer selbst, sind die jetzt erwartungsgemäß, so, wie Sie das formulieren, voller Freude und sagen, ja, her mit den zehn Sonntagen, das haben wir uns schon immer gewünscht, oder was sagen die denn selber. Und ich will Ihnen die Quintessenz von denen, ich habe vier Unternehmen angerufen, mehr waren es jetzt nicht, aber ich will Ihnen mal die Quintessenz sagen. Wir haben also derzeit im Gesetz stehen vier Sonntage, und die haben gesagt, na ja, wenn sie jetzt extrem erweitern, das ist entgegen dem Trend nach mehr Freizeit, der in der Bevölkerung herrscht. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD, und Sandy van Baal, FDP – Henning Foerster, DIE LINKE: Das sind ja ganz neue Töne, Herr Waldmüller!) Es ist eben deswegen nicht zeitgemäß, und es müssen auch nicht gleich alle sein. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE: Da applaudiere ich sogar für.) Ich mache das jetzt hier völlig realistisch, was die Unternehmen gesagt haben, und das müssen Sie nicht jetzt kommentieren! Dann haben die Unternehmen gesagt, ja, wenn wir am Sonntag dann unsere Mitarbeiter da haben, dann kriegen sie doppelte Überstunden, und dann fehlen sie uns ja in der Woche wieder. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Also sie haben da nichts gewonnen. Ein entscheidendes Argument für mich war aber, dass sie sagen, diese Sonntagsumsätze sind keine zusätzlichen Umsätze, sondern es sind vorweggenommene Umsätze, die macht man nicht zweimal. Und der Sonntag soll, damit wir überhaupt den Sonntag als was Besonderes hervorheben, der soll etwas Besonderes bleiben. Wenn wir mehr machen, dann verwässern wir das, und dann ist es nichts mehr Besonderes und dann wirkt es auch nicht mehr. Und die Umsätze, die sie dann am Sonntag generieren, entsprechen nicht in der Höhe dem, was man sich oftmals erhofft, dass dann die Sonntagskosten für die Mitarbeiter, für die Öffnung gedeckt werden, und das kommt noch dazu bei den Kosten. Wenn Sie also eine Sonntagsöffnung haben, dann müssen Sie diese entgegen den normalen Öffnungszeiten besonders bewerben, ganz besonders bewerben. Sie müssen da ja schon einen Showact machen, damit die Leute kommen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das kostet alles Geld. Insofern ist die Sonntagsöffnung bei vielen, zumindest bei denen, die ich angerufen habe, mit den Kosten nicht vereinbar. Also eine Ausweitung würde dazu führen, dass es verwässert und dann noch schlimmer wird, also es keine zusätzlichen Umsätze gibt. Und somit relativiert sich das, dass das rechtliche Interesse, die Rechtssicherheit für uns da im Vordergrund steht. Deswegen soll es bei den vier Sonntagen verbleiben, weil das ist – bislang zumindest – rechtssicher gewesen. Ich wünsche dem Wirtschaftsministerium alles, alles Gute, wenn sie dann im Januar die Verhandlungen mit Kirchen und Gewerkschaften noch führen, damit auch diese Bäderregelung so kommt, wie sie jetzt vorgesehen ist. Es ist ausführlich diskutiert worden, und deswegen wünsche ich mir, dass man eigentlich – die Änderungsanträge würden wir auch ablehnen aus den Gründen, die ich genannt habe –, und deswegen würden wir dem auch so zustimmen, wie es jetzt da steht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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