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Christian Pegel

14.12.2023 Sitzungen 8/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst entschuldige ich den Kollegen Reinhard Meyer krankheitsbedingt und vertrete ihn gerne. In der Tat gehörte das Bergamt zum damaligen Geschäftsbereich, in dem ich mitarbeiten durfte, und hat das Planfeststellungsverfahren bearbeitet. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens waren Risikoanalysen zu betreiben und vorzulegen. Wie weit ein Übungsgebiet der Marine, das relativ nah zu den Leitungen lag oder davon durchkreuzt wird, da bin ich nicht ganz sicher, wie weit also dort Risiken bestehen, die möglicherweise gegen eine Planfeststellungsgenehmigung gestanden hätten. Die Bundeswehr selbst kannte das Verfahren bereits aus der Genehmigung von Nord Stream 1 und hatte den Anspruch erhoben, dass auch bei Nord Stream 2 erneut so eine Risikobewertung vorgenommen wird. Das tun dann externe Dienstleister im Auftrag des Vorhabenträgers, also der Nord Stream 2 AG, hier ein relativ renommierter Zertifizierer für maritime Dienstleistungen, der Germanische Lloyd. Dafür waren in der Tat gewisse Schusszahlen der Marine für Übungen, also wie viel Munition verschossen wird in Übungssituationen, erforderlich. Die sind bereitgestellt worden und sollten nicht veröffentlicht werden. Das war die Maßgabe, die die Bundeswehr an die Hand gab. Beim Schreiben des Planfeststellungsbeschlusses ist dann das Gutachten des Germanischen Lloyds wiedergegeben worden, weil damit mit dem Inhalt des Gutachtens überhaupt erst nachvollziehbar war, weshalb im Abwägungsprozess das Bergamt es für möglich hielt, dass kein Risiko besteht, oder davon überzeugt war, dass kein Risiko besteht, und deshalb eine Genehmigung erteilt werden konnte. Dieser nicht Entwurf, sondern fertige Planfeststellungsbeschluss wird dann an die Vorhabenträger, aber insbesondere an die Träger öffentlicher Belange versendet und zeitversetzt dazu hinterher öffentlich gestellt. Träger öffentlicher Belange ist zum Beispiel die Bundeswehr, die dann festgestellt hat, dass ein Versehen passiert ist, nämlich, dass konkrete Schusszahlen aus dem Gutachten des Germanischen Lloyds übernommen worden sind, damit aber Daten, die sie ursprünglich als Verschlusssachen gekennzeichnet hatte und nicht veröffentlicht wissen wollte. Die Bundeswehr hat sich dann an das Bergamt gewendet, auf das Versehen hingewiesen, und man hat dann die entsprechenden Datenblätter mit wenigen Schwärzungen in die Auslegung gegeben am ersten Tag der Auslegung. Nachdem die Bundeswehr das Signal gegeben hat, ist das auch entsprechend umgesetzt worden, sodass sowohl im Internet, das, was das Bergamt selber bereitstellt, als auch an den Auslegungsstellen auf Rügen und vor der Insel Rügen die Schwärzungen hinterlegt wurden.

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