Dirk Bruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das FAG hat sich für die kommunalen Partner zu einem zuverlässigen Mittel der gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen entwickelt. Die berechtigten Ansprüche der Kommunen werden berücksichtigt. Natürlich sind sich die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung der Wirkung von Preissteigerungen und der hohen Inflation bewusst, und sie haben reagiert, tarifliche Kostensteigerungen für das Personal werden im nächsten Jahr berücksichtigt. Unisono wäre das erst für 2025 vereinbart. Und von der für mich denkwürdigen Debatte am gestrigen Tage kann ich nur ableiten, ja, man kann immer mehr fordern, ja, man kann eine Absenkung der steuerlichen Belastung fordern, ja, man kann die Fokussierung auf ein bestimmtes Thema, ein bestimmtes Ziel fordern, oder auch, ja, man kann auch Märchen erzählen und dabei negative Gegebenheiten völlig außer Acht lassen. Märchenerzähler helfen keinem und sind auch keine Alternativen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE) Was die Regierung mit diesem FAG-Entwurf versucht und geschafft hat, ist die Balance zwischen den Beteiligten, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche und die Machbarkeit. Es gab einen Kommunalgipfel im Vorfeld, um Erwartungen und Möglichkeiten auszuloten. Diese Zusammenarbeit wirkt sich mehrfach positiv für die Kommunen im Land aus. Die eigene Investitionskraft der Kommunen wird gestärkt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird gesichert. Die Finanzausgleichsleistungen werden im nächsten Jahr rund 1,5 Milliarden Euro betragen. Da Herr Renz gestern getönt hat, die Landesregierung heftet sich das 4-Millionen-Euro-Schulbauprogramm selbst ans Revers, möchte ich einen Passus aus meinem Redebeitrag zur Ersten Lesung wiederholen: „Für mich die beste Nachricht im Zusammenhang mit der FAG-Änderung ist die Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau. Das Land steuert über vier Jahre jeweils 25 Millionen Euro zusätzlich dazu, weitere 100 Millionen Euro kommen von den Kommunen“ durch Umschichtung im FAG. „Die jeweiligen Schullastenträger übernehmen 50 Prozent der Kosten, dadurch entsteht ein Gesamtrahmen von 400 Millionen Euro. … Für Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, die nicht den Eigenanteil aufbringen können, steht jährlich von 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.“ Soweit. Das wurde auch so von ihm und jedem anderen so gesagt. Zu den Änderungsanträgen von FDP und CDU. (Sebastian Ehlers, CDU: Na denn! Da bin ich gespannt.) Ich denke, diese sind sehr, sehr kurzfristig. Wenn man schließlich bedenkt, dass hier Expertenanhörungen und Audits gemacht worden sind, ist das … (Sebastian Ehlers, CDU: Der Gesetzentwurf war vielleicht kurzfristig.) Kann auch sein. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber das Grundgerüst, wie man sich darauf einigt, ist gut eingefahren, und eine Feinjustierung ist immer möglich, aber nicht in dieser kurzen Zeit. – Vielen Dank!
