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Christian Pegel

14.12.2023 Sitzungen 8/70

Ich versuche, es als eine zu verstehen. Also erstens, Nord Stream als Vorhabenträger hat bereits die Daten mit Erlaubnis der Bundeswehr erhalten, als sie ins Begutachtungsverfahren gegangen sind, weil Nord Stream 2 den Germanischen Lloyd als Gutachter beauftragt hatte. Also dafür bestand ausdrücklich das Einvernehmen der Bundeswehr, weil Sie da offenbar in Sorge sind. Diese Daten sind Nord Stream übergeben worden und dann dem Germanischen Lloyd. Das war von der Bundeswehr genehmigt, und von daher, ja, auch Nord Stream kriegt dann den fertigen – nochmals, es ist kein Entwurf, sondern den fertigen – Planfeststellungsbeschluss, und zwar, bevor er ausgelegt wird, genau wie die Träger öffentlicher Belange, und hat damit auch ein Exemplar gehabt, aber bei Nord Stream jetzt undramatischer, weil da eben vorher die Erlaubnis erteilt worden war, wo ebenfalls entsprechende Daten veröffentlicht waren. Zu der Frage, wie Sie irgendwelche Hinweise des Bergamtes, die Sie vermutlich aus dem PUA-Unterlagen bereits gelesen haben, anders verstanden haben, kann ich nichts sagen. Ich kann Ihnen sagen, was die mir aufgeschrieben haben. Ich gehe jetzt mit der Vorbereitung des Ministerkollegen hier rein, weil ich diesen Sachverhalt aus eigener Erinnerung nicht kenne und deshalb ein Stück weit auf das abstellen muss. Ich kann Ihnen nur mitteilen, was ich gesehen habe. – Danke!

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