Bettina Martin
Ich antworte jetzt einfach. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Damm! Wie Sie wissen, die Tarifverhandlungen werden nach der Geschäftsordnung der Landesregierung vom Finanzministerium geführt und wurden ja auch geführt. Das WKM war folglich nicht bei den Verhandlungen selbst dort eingebunden. Wir haben im Koalitionsvertrag uns ja eine klare Aufgabe gegeben, dass sich die Landesregierung innerhalb der Tarifgemeinschaft der Länder für einen landeseinheitlichen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte auf dem Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder, TVL, einsetzt. Die – wie Sie es ja selbst gesagt haben – Verhandlungen sind, waren am Laufen. Da gibt es ein Ergebnis. Die Forderung der Gewerkschaften, der wir uns ja im Koalitionsvertrag angeschlossen haben, nach einem Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte war dort auch Verhandlungsgegenstand. Und vor ein paar Tagen, also am 09.12., wurde folgendes Verhandlungsergebnis erzielt: Ich erwähne gleich vorab, ein Tarifvertrag wurde nicht verhandelt, das war nicht Verhandlungsergebnis. Für die studentischen Beschäftigten wurden folgende Vereinbarungen getroffen, nämlich eine Mindestvertragslaufzeit, mindestens ein Jahr oder in der Regel ein Jahr. Wir haben ein Mindestentgelt, vorher war es ja ein Höchstentgelt, jetzt wird nach einem Mindestentgelt geregelt. Das sind bei studentischen Beschäftigten für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ab dem Sommersemester 2024 mindestens 13,25 Euro und dann ab 2025 13,98 Euro, also über dem Mindestlohn liegend. Es gibt dann auch die Vereinbarung, dass die Tarifvertragsparteien in der nächsten Tarifrunde erneut über die Anpassung der Mindestentgelte auch sprechen werden. Ihre Frage war, wie wir das einschätzen. Ich halte das für ein akzeptables Ergebnis, es verbessert die Situation der studentischen Hilfskräfte. Wie gesagt, wir hatten uns im Koalitionsvertrag etwas anderes vorgenommen.
