Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen setzen wir den Weg für eine solide Finanzausstattung der Gemeinden als effizientes, modernes und zeitgemäßes Instrument zur Stärkung der Kommunalfinanzen und zur Förderung von Investitionen fort. Das Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass zum Jahr 2024 die kommunale Beteiligungsquote, die relative Mindestfinanzausstattung, die investive Bindung von Schlüsselzuweisungen und die Zuweisung für den übertragenen Wirkungskreis zu überprüfen sind. In den vergangenen Jahren sind die Einnahmen der kommunalen Ebene stets angestiegen. Dabei veränderte sich der Anteil zwischen Gemeindesteuern und Finanzausgleichsleistungen zugunsten der Einnahmen aus Gemeindesteuern, und das ist auch gut so. Das ist beim Ausgleich der Finanzströme zu beachten. Die Einnahmen der Gemeinden steigen insgesamt im Jahr 2024 – das hat der Finanzminister gestern schon mal gesagt – auf über 3,2 Milliarden Euro und in 2025 um weitere gut 200 Millionen Euro an. Für die kommunale Ebene kann man sagen, es kommt mit dem FAG nicht nur zusätzliches Geld aus eigenen Einnahmen, sondern auch zusätzliches Geld aus dem Landeshaushalt. Die Ausgaben des Landes erhöhen sich durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in den Jahren 2024 und 2025 um rund 61 Millionen Euro. Das Gesamtpaket stimmt aus unserer Sicht. Die Beteiligungsquote der kommunalen Ebene steigt auf 31,051 Prozent, die Mittel des übertragenen Wirkungskreises werden auf knapp 274 Millionen Euro erhöht. Das Land stellt den Kommunen zur Stärkung der Infrastruktur der Feuerwehren, vor allem für Feuerwehrgerätehäuser, in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden über Sonderbedarfszuweisungen zielgerichtet bereitgestellt. Über einen neu eingeführten Paragrafen 10a – der war hier ja öfter schon Bestandteil der Diskussion – wird ein ordentliches Paket zur Förderung der Schulinfrastruktur geschnürt mit jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Und eben solche Beträge aus dem kommunalen Finanzausgleich, für vier Jahre stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung, sodass bei einer 50-prozentigen Förderung 400 Millionen Euro generiert werden, um unsere Schulen zu sanieren beziehungsweise neu zu errichten. Gestern wurde hier so getan, als würden bei diesen lächerlichen Mitteln unsere Schulen weiter verrotten, weil ohne Geld aus dem Landeshaushalt hier nichts passiert. Das ist gelinde gesagt eine Frechheit. Zum einen gibt es mehrere Fördertöpfe aus Bundes- und EU-Mitteln, die auch für Schulen eingesetzt werden können, eingesetzt wurden und weiter eingesetzt werden, und zum anderen haben viele Gemeinden und Landkreise erhebliche Mittel, erhebliche Eigenmittel für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Schulen in den letzten Jahrzehnten aufgebracht. Es gibt tatsächlich zahlreiche Schulträger in unserem Land, denen es nicht egal ist, in welchem Schulumfeld unsere Kinder lernen. Die Verteilung der Mittel unter Berücksichtigung der Zahlen schulpflichtiger Kinder öffentlicher Schulen wurde in der Anhörung kritisiert. Folgt man dem Ziel, das mit dieser Grundlage verfolgt wird, kann man jedoch nur zu dem Schluss kommen, dass das der richtige Ansatz ist, denn mit diesen Mitteln sollen insbesondere Schulen im ländlichen Raum, die ansonsten kaum oder gar keine Möglichkeit haben, bestehende Fördertöpfe zu nutzen, gefördert werden. Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, können sie in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke von insgesamt jährlich 7,5 Millionen erhalten. Durch Erleichterung in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik wird es über 60 Prozent unserer Städte und Gemeinden leichter gemacht, Haushaltsüberschüsse für Investitionen in den Kommunen einzusetzen. Die allgemeine Infrastrukturpauschale nach Paragraf 23 FAG-MV wird entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelung in Höhe von 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse fortgeführt. Ihr Volumen wird in den kommenden Jahren kontinuierlich wachsen und den Mindestbetrag in Höhe von 100 Millionen Euro überschreiten. Im Jahr 2028 liegt das, wird das ungefähr bei 115 Millionen Euro liegen. Die Mittel für das kooperative E-Government werden von 2,7 auf 7,57 Millionen Euro erhöht. Dieser Ansatz wurde im Verfahren ausgiebig erörtert. Das Erfordernis der Erhöhung auf 10 Millionen Euro können wir in der SPD-Fraktion zurzeit nicht nachvollziehen. Und auch für die Berechnung der Steuerkraftzahlen wurde eine vernünftige Regelung aus unserer Sicht zur Berücksichtigung der Grundsteuerreform gefunden. Der verbleibende Abrechnungsbetrag des Jahres 2022 in Höhe von 16,8 Millionen Euro wird in die Finanzausgleichsleistung des Jahres 2024 und nicht – wie eigentlich vorgesehen – dem Ausgleichsfond zugeführt. Auch das kommt dann der kommunalen Ebene also direkt zugute. Die Argumente aus den Anhörungen haben wir sorgfältig geprüft, insbesondere auch die Vorschläge des Städte- und Gemeindetages für zwei Entschließungen. Nach Erörterung dazu mit der Landesregierung konnten wir diesem Ansinnen jedoch nicht folgen. Unserer Ansicht nach haben die Verhandlungspartner von Land und kommunaler Ebene hart, aber durchaus auf Augenhöhe verhandelt. Ich habe auch in der Anhörung den Eindruck gewonnen, dass das Ergebnis auf eine breite Zustimmung stößt. Ich bitte nun Ihrerseits um breite Zustimmung für das Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen im Sinne der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
