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Constanze Oehlrich

GRÜNE 14.12.2023 Sitzungen 8/70

... Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Landesregierung hat den Gewerkschaften am 18. September 2023 den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen zur beamtenrechtlichen Beteiligung mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Ziele des Gesetzentwurfs sind die rückwirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation und eine Steigerung der Attraktivität der Besoldung und der Versorgung zum 1. Januar 2023. Dafür soll der Gesetzentwurf, nachdem das so bekannt ist, insbesondere die folgenden Maßnahmen enthalten: Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R1 und R2 sollen um drei Prozent erhöht werden, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um zwei Prozent, alle anderen Erfahrungsstufen um ein Prozent. Und das wirkt sich auch auf die Versorgung aus. Und nach dem Willen der Landesregierung soll das aber nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und auch nicht für die B-Besoldung gelten. Das ist das, was bislang bekannt ist. Dann gibt es noch Prozentsätze für eine jährliche Sonderzahlung, die Erhöhung des Kinderzuschlags und einen einheitlichen Betrag für dritte und weitere Kinder, und auch der Sonderbetrag der Sonderzahlung soll erhöht werden. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines ausführlichen Dialogs zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften, und die Landesregierung hat dem DGB zugesagt, dass der Gesetzentwurf im Dezember 2023 im Kabinett beschlossen wird. Der aktuelle Zeitplan soll eine Kabinettsbefassung am 19. Dezember vorsehen, und ich frage die Landesregierung: Wird das Besoldungsstrukturgesetz am 19. Dezember gemäß der zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung vereinbarten Eckpunkte beschlossen werden?

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