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Christian Winter

SPD 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ja, mit dem hier in Zweiter Lesung vorliegenden Gesetzentwurf zum Gesetz über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern befassen wir uns nun mit einem Balanceakt, so möchte ich das mal sagen, denn wirtschaftspolitisch ist uns auf jeden Fall an der Wettbewerbsfähigkeit unserer Tourismusorte und insbesondere an dem Einzelhandel dort gelegen. Aber auf der anderen Seite gilt es natürlich, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem mit Blick auf die Arbeit an den Sonn- und Feiertagen zu wahren, ein Recht mit Verfassungsrang, das wurde heute ja schon oft bemüht. Und diese Rechte zum Schutz der Arbeitnehmenden sind der MV-Koalition natürlich ein Herzensanliegen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) So werden folgerichtig die Sonderregelungen für den 15- Kilometer-Grenzbereich zu Polen, da jetzt hier nun auch striktere Öffnungszeiten gelten, ebenso wie zusätzliche variable verkaufsoffene Sonntage für Gemeinden unter der neuen Bäderverkaufsordnung gestrichen. Dafür wird auf der anderen Seite der Saisonbeginn für diese Gemeinden auf den 15. März festgelegt, anstatt vorher war es Ostern. Da wissen wir alle, das variiert ja immer im Kalender. Und ergänzt wurde zudem auch eine Wintersaison. Die läuft vom 17. Dezember bis 8. Januar. Das heißt, hier wurde letztendlich eine klarere Regelung gefasst, die mehr Planbarkeit für die Unternehmerinnen und Unternehmer ermöglicht, und ja, in gewissen Punkten auch eine Liberalisierung ist. Zusätzlich soll auch das Zeitfenster – und das ist ganz in diesem Geiste – in den Geschäften unter der neuen Bäderverkaufsordnung, die ja für sechs Stunden öffnen können, dieses Zeitfenster soll jetzt vergrößert werden von 11:00 bis 19:00 Uhr. Im Moment ist es noch so, dass Kirchen und Gewerkschaften diese Ausweitung ablehnen. Gleichwohl – und deswegen zeigen wir uns da auch optimistisch, dass es zu einer Lösung kommt – in Schleswig-Holstein gilt eine ganz ähnliche, eine identische Regelung, in weiten Teilen sogar. Die ist dort seit 2018 in Kraft und da wurde nicht dagegen geklagt. Bei uns ist jetzt ja geplant, dass das vorliegende Gesetz zum 1. Februar des nächsten Jahres in Kraft tritt. Kommen wir noch kurz zur neuen Bäderverkaufsordnung. Die befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung, soll dann im Januar in die Verbandsanhörung gehen, sodass sie dann rechtzeitig zum Auslaufen der alten Regelung Mitte April in Kraft treten kann. Die neue Rechtsverordnung definiert Zugangskriterien, zum Beispiel Kur- und Erholungsort, Tourismusort oder Tourismusregion oder auch UNESCO-Weltkulturerbestätte sowie ein Verhältnis der Mindestbesucherzahlen zur Einwohnerzahl einer Gemeinde. Durch die Definition dieser Kriterien soll es eine offenere und eine transparentere Systematik geben, nach der sozusagen der Zugang zu dieser Sonderregelung möglich ist. Ich denke, das ist noch mal entscheidend, um halt hier in dem Gesetz auch eine gewisse Flexibilität darzustellen. Es ist ja auch das Ziel, dass sich der Tourismus bei uns im Land nachhaltiger entwickeln soll, sprich, dass wir die Besucherströme mehr auf das Land verteilen. Und dann ist es natürlich auch wichtig, in kommenden Regelungen da eine gewisse Flexibilität vorzusehen und sozusagen eine atmende Regelung zu schaffen. Die MV-Koalition spricht sich gegen weitergehende Lockerungen bei Sonn- und Feiertagsöffnungen aus. Dementsprechend sind alle Änderungsanträge, das sind ja ein paar, einer von der FDP-Fraktion und dann noch einer von der AfD, dementsprechend lehnen wir diese Änderungsanträge ab. Eine Zustimmung des Landtages zur kommenden Rechtsverordnung, das ist ja von dem Änderungsantrag der GRÜNEN vorgesehen, erachten wir nicht als notwendig, denn wie ich schon erklärt habe, ist es künftig möglich, dass nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung auch Gemeinden einen Antrag stellen können, sodass diese Sonderöffnungszeiten für sie zur Anwendung kommen. Das heißt, wir haben hier ohnehin eine flexible Regelung. Somit dürften sich die Anlagen der Rechtsverordnung auch während ihres Geltungszeitraums mehrfach ändern, und dann hätten wir ja immer wieder hier diese Vorlage. Also in dem Sinne, die Flexibilität, die diese Regelung darstellen will, und den Mechanismus, der mit diesem Änderungsantrag vorgeschlagen wird, die widersprechen sich dort. Eine wiederholte Abstimmung über diese Änderung und weitere sind auch nicht im Sinne der betroffenen Gemeinden und der Geschäfte dort. Ja, das war es im Wesentlichen auch schon. Wir haben das Ganze bereits im Ausschuss intensiv besprochen. Ich weiß auch, dass der Staatssekretär Herr Schulte mit den Oppositionsfraktionen darüber ins Gespräch gekommen ist und auch noch einmal im Januar dann die Verkaufsordnung, die Bäderverkaufsordnung ausführlich vorstellen wird. Und daher sehe ich eigentlich keinen Punkt, warum diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen ist, und daher bitte ich um die Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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