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Jacqueline Bernhardt

14.12.2023 Sitzungen 8/70

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich einbringen. Dieser Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Richtlinie ist auch als Whistleblower-Richtlinie bekannt. Sie verlangt von den Mitgliedsstaaten, allen Beschäftigungsgebern des öffentlichen und des privaten Sektors mit mehr als 50 Beschäftigten sowie den Kommunen die Pflicht zur Einrichtung von internen Meldestellen aufzuerlegen. Die Richtlinie war bis zum 17. Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 hat der Bund die Richtlinie unter anderem für den Bund und die Länder als Beschäftigungsgeber umgesetzt. Wegen des sogenannten Durchgriffsverbotes des Grundgesetzes hat der Bundesgesetzgeber im Hinweisgeberschutzgesetz keine Regelungen getroffen, die die Einrichtung interner Meldestellen durch die Kommunen zum Gegenstand haben. Nur der Landesgesetzgeber darf solche Regelungen treffen. Zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie ist daher das vorliegende Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz erforderlich. Es verpflichtet kommunale Beschäftigungsgeber, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben. Um die kommunalen Ressourcen zu schonen, macht der vorliegende Gesetzentwurf von den Ausnahme- und Erleichterungsmöglichkeiten Gebrauch, die die Richtlinie vorsieht. So zum Beispiel wird in Paragraf 2 des Gesetzentwurfes vorgesehen, dass die „Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen … nicht für Beschäftigungsgeber mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder mit weniger als 50 Beschäftigten“ gilt. Und nach Paragraf 3 können die Kommunen interne Meldestellen „gemeinsam einrichten … oder einen Dritten mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragen“. Da bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen verspäteter Richtlinienumsetzung läuft, ist mit Blick auf das vorliegende Gesetzgebungsvorhaben Eile geboten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in enger Abstimmung mit dem Innenministerium erarbeitet worden. Das Innenministerium ist für die Rechtsaufsicht über die Kommunen zuständig und wird für die Umsetzung sorgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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