landtag-mv.de ↗

René Domke

FDP 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Ja, sehr gern. Das hat das Bundesverfassungsgericht ja entschieden, dass die Übernachtungssteuer noch ausgedehnt werden kann, auch auf berufliche Übernachtungen. Das war vorher nicht so. Das heißt, es ist eine hohe Einnahmequelle für einige Städte und Gemeinden inzwischen geworden. Ich bin – nur so am Rande –, ich bin eher da bei Ihnen, dass wir diese Aufwandssteuer jetzt nicht auch zusätzlich bräuchten. Aber wie will jetzt genau der Minister denn verhindern – denn wir sind ja immerhin im Bereich des Steuerfindungsrechtes der Kommunen, der kommunalen Selbstverwaltung, das ist eine Aufwandssteuer, die die Kommunen ja selber erheben dürfen –, wie wollen Sie diesen Konflikt lösen? Sie werden mit einer landesweiten Tourismusabgabe ja weniger das Steuerfindungsrecht suspendieren können der Kommunen. Wie will man diesen Konflikt lösen, oder sehen Sie nicht die Gefahr, dass am Ende eine Doppelbelastung entstehen kann?

Alle Reden von René Domke Protokoll ↗