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Bettina Martin

14.12.2023 Sitzungen 8/70

Es gibt ja auch im Koalitionsvertrag noch einen Nachsatz, der für uns gilt, weil Sie gesagt haben, die Einigung ist ja auch, dass man unterschreiten kann. Im Koalitionsvertrag heißt es außerdem: „Davon unbenommen sollen die derzeitigen Höchstsätze bei der TdL ausgereizt und mögliche Unterschiede der Tarifgebiete West und Ost aufgehoben werden.“ Das ist aufgehoben, West-Ost, aber wir werden uns jetzt das genau angucken, wie wir die bestmögliche Lösung für unsere Studierenden im Land erreichen können. Haben Sie Verständnis! Das ist am 09.12. gefallen, das Ergebnis, ich kann Ihnen jetzt da noch nichts Konkretes sagen.

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