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Paul-Joachim Timm

AfD 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die friedliche Revolution von 1989 ist ein Meilenstein unserer gegenwärtigen Geschichte. Sie wirkt auch 30 Jahre später. Und es ist wichtig, dass wir uns mit der Aufarbeitung der DDR-Zeit beschäftigen, der Opfer der SED-Diktatur gedenken und den Betroffenen Unterstützung geben, denn erlittenes Unrecht darf nie in Vergessenheit geraten. Meine Damen und Herren, um das Demokratieverständnis zu stärken, sind eine lebendige Erinnerungskultur und das Vermitteln von Wissen über die SED-Diktatur unerlässlich. Angesichts der aktuellen weltweiten Ereignisse und Entwicklungen ist dies wichtiger denn je, denn ein freiheitliches und friedliches Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Das hat uns die Geschichte des 20. Jahrhunderts mit zwei Diktaturen gelehrt. Es sollte uns eine stete Mahnung sein. In diesem Jahr haben wir das besondere Jubiläum des 30-jährigen Bestehens der Behörde der oder des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefeiert. Im Jahr 1993 wurde in Mecklenburg-Vorpommern mit dem beschlossenen Stasiunterlagengesetz der Grundstein dafür gelegt und, wie es damals noch hieß, der erste Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt. Mittlerweile ist das Aufarbeitungsbeauftragtengesetz die Grundlage für den Auftrag und die Aufgaben des Landesbeauftragten, das Anfang 2019 vom Landtag beschlossen wurde und am 28. Februar 2019 in Kraft getreten ist. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang hat sich der Wissenschafts- und Europaausschuss mit dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken“, der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, dem Jahresbericht 2022, sowie dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes intensiv befasst. Die Ergebnisse dieser Beratungen liegen Ihnen heute jeweils als eigenständige Beschlussempfehlung und Bericht vor, sodass ich in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender zu allen drei parlamentarischen Vorlagen die wesentlichen Ergebnisse der Ausschussberatungen hier nun kurz vortragen möchte. Die nunmehr ehemalige Landesbeauftragte Frau Anne Drescher hatte dem Ausschuss ihren Jahresbericht im vergangenen Jahr vorgestellt und die wesentlichen Aufgabengebiete der Behörde herausgestellt: Beratung, politische Bildung, Information der Öffentlichkeit sowie regionale Forschung. Sie stellte zudem fest, dass es nach wie vor eine hohe Nachfrage im wichtigsten Aufgabenbereich der Behörde gäbe, nämlich der Beratung von Betroffenen. Es sei mir an dieser Stelle gestattet, einige Zahlen zu nennen: Meine Damen und Herren, im Jahr 2022 wurden fast 650 Bürgerinnen und Bürger im Rehabilitationsverfahren zu den verschiedensten Anliegen beraten und begleitet. Es gibt viele Anfragen zu Rehabilitationsverfahren sowie zu Schicksalserklärungen, wovon die beiden am stärksten betroffenen Gruppen Heimkinder sowie sportgeschädigte Menschen sind, die eine Beratung anfragen. So haben sich im Jahr 2022 mehr als 400 Menschen neu gemeldet. Zur strafrechtlichen Rehabilitierung hat die Behörde nach dem 1. Unrechtsbereinigungsgesetz mehr als 13.000 Rehabilitierungen ausgesprochen für Menschen, die zu Unrecht aus politischen Gründen Freiheitsentzug erlitten haben. Circa 3.400 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten die sogenannte Opferrente als Zuwendung für Haftopfer. Diese Zahlen verdeutlichen, dass sich viele Betroffene erst jetzt, das heißt drei Jahrzehnte danach, mit ihren Schicksalen auseinandersetzen können und nach wie vor unter den Folgen der SED-Diktatur leiden. Die ehemalige Landesbeauftragte betonte in diesem Zusammenhang auch, dass die Verfahren sehr langwierig und kompliziert seien, sodass viele Betroffene weiterhin eine langjährige Unterstützung und Begleitung benötigen. Meine Damen und Herren, ein entscheidender Punkt des Tätigkeitsberichts 2022 der Landesbeauftragten war die personelle und finanzielle Ausstattung ihrer Behörde. Die Landesbeauftragte hatte dazu ausgeführt, dass die Behörde seit ihrer Gründung im Jahr 1993 nur unzureichend ausgestattet sei und dies zu Problemen geführt habe, die eben benannten Hauptaufgaben adäquat erfüllen zu können. Der Antrag der Fraktion der FDP „Aufarbeitung des SED-Unrechts stärken“ hat sich diesen Punkt zu eigen gemacht und zum Ziel, die personellen, notwendigen und finanziellen Mittel für die Aufgaben der Landesbeauftragten und ihrer Behörde zu gewährleisten. Als Begründung wurden vor allem nach wie vor der hohe Beratungsbedarf sowie die langjährige Unterstützung und Begleitung von Betroffenen, der Zuwachs an Aufgaben und die unverzichtbare historische Aufarbeitung genannt. Konkret wurde die Entfristung einer bis Ende 2024 befristeten Beraterstelle sowie die adäquate Tarifeingruppierung einer weiteren Stelle gefordert. Als Mitberater hat der Finanzausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Wissenschafts- und Europaausschuss aus finanzpolitischer Sicht zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung haben die Sachverständigen vor allem herausgestellt, dass die Behörde der Landesbeauftragten im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht am schlechtesten ausgestattet sei. Eingedenk dessen hatten sich alle Sachverständigen für eine Aufwertung und Aufstockung der Ausstattung der Behörde ausgesprochen. Des Weiteren betonten die Sachverständigen, dass es auch in Zukunft einen erheblichen Informations- und Forschungsbedarf im Bereich der SED-Diktatur geben werde und dieser mit entsprechenden Mitteln gefördert werden müsse. Ebenso sei die historisch-politische Bildungsarbeit unverzichtbar, genauso wie die Haushaltsmittel eben dafür. Die Sachverständigen stellten auch klar, dass die benannten Zahlen der Landesbeauftragten für sich selbst sprächen und vor allem die Beratung von Betroffenen unerlässlich sei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der weiteren Beratungen des FDP-Antrags hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag gestellt, der dem Landtag empfiehlt, in den Haushaltsberatungen einen besonderen Stellenwert auf die personelle und finanzielle Stärkung der Arbeit der Landesbeauftragten zu legen. Diesem Antrag hat der Ausschuss einstimmig entsprochen. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten hatte in diesem Zusammenhang dargelegt, dass die Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Mitarbeiter von großer Bedeutung für das Land sei und jegliche Unterstützung verdiene. In den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024/2025 wurden die Bedarfe der Behörde intensiv erörtert und haben im Ergebnis zu einer Höhergruppierung einer Stelle im Doppelhaushalt 2024/2025 geführt. Darüber hinaus sei mit dem Finanzministerium vereinbart worden, dass im Doppelhaushalt 2026/2027 eine Doppelbesetzung für zwei unbefristete Stellen verstetigt werden solle. Damit sei dem Antrag der FDP-Fraktion entsprochen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Grundlage der Ausführungen des Ministeriums hatte die Fraktion der CDU im Rahmen der Beratungen zum Jahresbericht 2022 der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Verstetigung dieser beiden Stellen gestellt. Die Notwendigkeit eines solchen Antrags wurde aber seitens des Fachressorts als nicht gegeben angesehen, mit der Begründung, dass die Vereinbarung mit dem Finanzministerium dahin eindeutig sei. Demzufolge hat der Ausschuss den Entschließungsantrag der CDU mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktion der FDP sah den Hintergrund ihres Antrags durch die Ausführungen der Sachverständigen bestätigt und stellte einen Änderungsantrag, der eine Ergänzung beziehungsweise Erweiterung des ursprünglichen Antrags vorsah. Dieser Änderungsantrag wurde aufgrund der Ausführungen des Fachressorts mehrheitlich abgelehnt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat der Ausschuss vor allem die herausragende Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Mitarbeiterschaft gewürdigt. Es wurde festgestellt, dass die Beratung und Unterstützung Betroffener unverzichtbar sei und die weitere Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit den Folgen der SED-Diktatur notwendig seien. Vor diesem Hintergrund wurde die große Bedeutung der politischen Bildung vor allem für die nachfolgenden Generationen betont. Dafür bedürfe es auch der Fortführung und Unterstützung im Forschungsbereich. Demzufolge hat sich der Ausschuss zur Gewährleistung dieser wichtigen Aufgaben für eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung ausgesprochen. Diese solle mit den haushälterischen Planungen der Landesregierung in den kommenden Jahren gewährleistet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Beratungsergebnisse hat der Wissenschafts- und Europaausschuss einvernehmlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur auf Drucksache 8/1839 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ebenso hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/526 abzulehnen, weil mit dem Haushaltsrechtsgesetz 2024/2025 die Stellenstrukturen sowie Vergütungen bei der Behörde der Landesbeauftragten angepasst und zukünftig verstetigt werden sollen. Damit sei den wesentlichen Zielen des Antrags entsprochen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich Ihnen noch kurz die Beratungsergebnisse zum Gesetzentwurf der Ersten Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes darlegen. Im Rahmen des Beratungsverfahrens führte das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, kurz WKM, aus, dass das Erste Änderungsgesetz zum einen aufgrund geänderter Bundesgesetze notwendig sei, des Weiteren, weil die Behörde aus dem Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums ins WKM überführt worden sei. Dies erfordere Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen. Gleichzeitig nehme der Entwurf Bezug auf die Zusammenarbeit der Behörde mit der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag. Zugleich wurde betont, dass die Behörde der oder des Landesbeauftragten auch in den kommenden Jahren eine wichtige und notwendige Arbeit leisten werde, sodass im kommenden Haushalt die personelle Aufstellung der Behörde im Rahmen der Bewirtschaftung weiter gestärkt werden solle. Darüber hinaus sehe der Gesetzesentwurf vor, den Handlungsempfehlungen Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen zu folgen. Der Ausschuss hatte hierzu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Auch von den Sachverständigen wurde in diesem Zusammenhang betont, dass die Novellierung des Gesetzes aufgrund der geänderten Bundesgesetze notwendig und richtig sei. Des Weiteren plädierten die Sachverständigen dafür, dass die oder der Landesbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern mehr Befugnisse erhalten und enger an den Landtag gebunden sein sollte, sodass die beauftragten Personen zum Beispiel das Rederecht hier im Plenum zugestanden bekommen. Des Weiteren wurde betont, dass der Zugang und die Nutzung der Archive zur Aufklärung und zu Forschungszwecken unerlässlich sei. Darüber hinaus sollte die Gedenkstättenarbeit ebenso wie die politische Bildung stärker in den Fokus genommen und unterstützt werden. Ebenso solle die psychosoziale Beratung von Betroffenen mehr Beachtung und Unterstützung finden. Die Sachverständigen empfahlen abschließend eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behörde, um die vielfältigen Aufgaben besser bewältigen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im weiteren Beratungsverfahren hat der Ausschuss festgestellt, dass die Änderungen auf Bundesebene die Anpassung im Aufarbeitungsbeauftragtengesetz notwendig machen. In diesem Zusammenhang wurde die künftig engere Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur begrüßt. Auch hier wurde betont, dass die Arbeit der oder des Beauftragten und seiner Mitarbeiter unverzichtbar sei und für die Bewältigung der Aufgaben eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung gewährleistet werden müsse. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene geschlechterneutrale Bezeichnung „die oder der Beauftragte“ statt „der/die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“ wurde seitens einiger Ausschussmitglieder als kritikwürdig erachtet, da die Verkürzung der Bedeutung des Amtes nicht gerecht werde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, schlussendlich hat der Ausschuss die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt. Die redaktionellen Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und LINKE wurden einvernehmlich angenommen, sodass der Ausschuss dem Gesetzesentwurf mit den entsprechenden Änderungen und im Übrigen unverändert mehrheitlich zugestimmt hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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