Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die eben gegebenen Hinweise! Ich schließe mich der Abgeordnetenkollegin Martina Tegtmeier gerne an. Es ist ein rundum für die kommunale Familie positives Paket, das sich Ihnen, vor Ihnen ausbreitet. Wir heben die kommunale Beteiligungsquote geringfügig an, zu gut Deutsch, die Kommunen bekommen ein bisschen mehr vom Kuchen der Steuereinnahmen des Landes ab – knapp 7 Millionen Euro plus –, wir ermöglichen eine schnellere Auszahlung des Abrechnungsbetrages des Jahres 2022 schon im kommenden Jahr – knapp 16,8 Millionen Euro plus –, wir erhöhen die Ausgleiche des Landes gegenüber den Kommunen, die Aufgaben für das Land wahrnehmen, die vor 2010 übertragen wurden, der sogenannte übertragene Wirkungskreis – die Zuweisungen angepasst, knapp 4 Millionen plus –, wobei es hier erstmalig nach einem neuen Berechnungsmodus erfolgt, den uns der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat. Wir führen erstmalig ein für diesen übertragenen Wirkungskreis eine Art Kriseninstrument. Gelernt haben wir das in der Afrikanischen Schweinepest, dass manchmal das FAG eben mit seinen Überprüfungszeiträumen zu langsam wirkt. Auch hier helfen wir, dass wir künftig schneller kommunaler Familie Unterstützung zuteilwerden lassen können. Zu guter Letzt, die relative Mindestfinanzausstattung, die überprüft werden sollte, bleibt im Übrigen in breiter Übereinkunft mit der kommunalen Familie. Gerade diese schützt besonders finanzschwache Kommunen und sichert, dass auch die nicht vollkommen abgehängt werden von der allgemeinen Finanzentwicklung. Zu guter Letzt ermöglichen wir Sonderzuweisungsmöglichkeiten genau für diesen besonders finanzschwachen Kreis von Kommunen, um Investitionen auch in diesen Gemeinden zu ermöglichen – auch das eine deutliche Verstärkung der investiven Möglichkeiten, die, und das ist das Herzstück dieser FAG-Novellierung, kombiniert sind mit dem 200-Millionen-Euro-Programm für Schulvorhaben, mit dem im Ergebnis bis zu 400 Millionen Euro Investitionen in den kommenden vier bis fünf Jahren in die Schulen ermöglicht werden. Ich weiß allerdings, dass bei genau der Verteilung dieses 200-Millionen-Euro-Paketes weiterhin eine gewisse Diskussion entstanden ist. Ich würde bei der Diskussion über den Verteilungsmaßstab deutlich betonen wollen, dabei geht es nur um die Frage, wie zwischen den Kommunen verteilt wird. Der Beitrag des Landes ist unstreitig. Es geht also um eine reine Binnenverteilungsfrage. In den Diskussionen, die wir mit der kommunalen Familie, mit den Beteiligten in Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahrens geführt haben, war landesseitig immer maßgeblich, dass dieses 200-Millionen-Euro-Schulbauprogramm für Schulen vor allen Dingen in Grundzentren und in nicht zentralen Orten besonders profitabel sein soll. Warum? Weil für die Oberzentren und Mittelzentren mit dem Städtebauförderprogramm, mit dem EFRE-Förderprogramm, das nur in diesem Bereich wirkt, und einer Vielzahl weiterer umfangreicher Programme schon in der Vergangenheit dort für Schulbau besonders geholfen werden konnte und auch geholfen wird. Durch diesen Rost fallen in der Regel nicht zentrale Orte, nicht selten aber auch die Grundzentren, die es da einfach deutlich schwerer haben, weil für die meisten nur der ELER überhaupt ein mögliches Förderprogramm bei Schulbauvorhaben bereithält, der in der aktuellen Förderperiode aber maximale Investitionsvolumina von 5 Millionen Euro unterstützt. Und Schulbauten für maximal 5 Millionen Euro, da müssen Sie schon sehr kleine Schulen haben oder sich extrem Mühe geben. Von daher haben wir vor allen Dingen hier im ländlichen Raum große Schwierigkeiten. Deshalb war unstreitig in der Diskussion, vor allen Dingen hier helfen zu wollen. Und die Beträge, die an die Landkreise gehen, sind dann vor allen Dingen auch an diese Schulen im ländlichen Raum in kommunaler Trägerschaft weiterzuleiten. Um das ein bisschen fassbar zu machen, war bei der abschließenden Beratung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden am 3. November beim maßgeblichen Treffen deshalb auch der Teil, der Ihnen jetzt im Gesetzestext vorliegt, als Gesetzentwurf bereits den Beteiligten ausgereicht worden. Der arbeitet im Übrigen nicht mit Schülerzahlen, sondern wenn Sie reingucken, arbeitet der mit absoluten Eurobeträgen und stellt damit ein Stück weit das Verhältnis dar, welcher Landkreis, welche kreisfreie Stadt kriegt vom Gesamtkuchen pro Jahr wie viel ab. Wir arbeiten nicht mit Schülerzahlen, weil ich zumindest in den Diskussionen der vergangenen Jahre – sowohl als Anwalt als auch später als Staatssekretär und Minister – gelernt habe, wenn du einen abstrakten Maßstab an die Hand gibst, redet keiner mit dir über den Maßstab, ohne nicht in Wahrheit permanent in Eurobeträge umzurechnen. Und deswegen haben wir es für cleverer gehalten, wir schreiben die Eurobeträge rein und gucken dann in der Diskussion, ob alle sagen, damit komme ich halbwegs klar, das bildet meine Bedarfe halbwegs realistisch ab, das ist fair im Verhältnis untereinander. Genau diese Geldbeträge haben deshalb mit diesem Gesetzesentwurf vorgelegen. Die liegen Ihnen jetzt so vor, da gibt es in der Sache keine Abweichung. Wichtig bleibt aus Sicht der Landesregierung auch weiterhin, dass bei diesem Verteilungsmaßstab vor allen Dingen die ländlichen Räume profitieren sollten. Im Übrigen hat deshalb der Städte- und Gemeindetag – von uns als Landesregierung nachvollziehbar – auch wiederholt das Bekenntnis in diesen Gesprächen verlangt, dass alle anderen Förderprogramme jetzt nicht für Schulbauprojekte gesperrt werden, sondern genauso dafür offenbleiben wie bislang. Keine Sorge, das ist so, das haben wir zugesagt, das wird auch so bleiben. Aber da ist die Idee natürlich dahinter gewesen, dass gerade die größeren Städte aus diesen Programmen profitieren können, auch weiterhin sollen, wenn denn – so der gemeinsam getragene Wille – vor allen Dingen die Schulen in den ländlichen Räumen aus dem 200-Millionen-Euro-Programm profitieren sollten. Das, was im Übrigen aus diesen Programmen vor allen Dingen in die Mittelzentren und Oberzentren geflossen ist, dürfte in den vergangenen Jahren seit 2016 irgendwo zwischen einem größeren zwei- und knapp dreistelligen Millionenbetrag gelegen haben, sodass in diese Bereiche hinein durchaus auch schon geholfen werden konnte und weiter geholfen wird. Meine sehr geehrten und Herren, es gibt jetzt noch einen ganz aktuellen Änderungsantrag der AfD, die in diesem Landesgremium einen zweiten Vertreter des Städte- und Gemeindetages vorschlagen. Da würde ich Sie bitten, von Abstand zu nehmen. Das ist ein wohl austarierter Kompromiss mit der kommunalen Familie. Wenn er eine Repräsentanz braucht der verschiedenen Stadtgrößen, sind die auf der Kreisebene bei den dort ebenfalls zu schaffenden Gremien erforderlich, weil die nämlich konkret auswählen, welche Projekte werden in welchem Landkreis aus dem Geld gefördert. Die Landesgremienebene hatte bloß die Idee, ein Vetorecht zu besitzen, falls irgendein Landkreis aus Sicht der Städte- und Gemeindetages oder des Landkreistages einen besonders unausgewogenen Vorschlag macht. Deswegen hat dieses Landesgremium eine reine Notbremsfunktion und war in dieser kleinen Größe sehr bewusst so gewählt worden. Zu guter Letzt finden Sie das 50-Millionen-Euro-Feuerwehrgerätehausprogramm ebenfalls in dieser FAG-Novelle. Ich würde mich freuen, wenn sie breit gemeinsam getragen heute beschlossen wird, weil wir den Kommunen gerne sehr schnell Sicherheit und Planungsmöglichkeiten geben wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich bitte um Nachsicht bei 1,15 Minute länger, weil eben die Diskussion, die jetzt aktuell noch brennt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) doch einen Tick mehr an Worten erforderte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
