landtag-mv.de ↗

Martina Tegtmeier

SPD 14.12.2023 Sitzungen 8/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerbescheids kann sich auch noch gegen einen Beschluss einer Gemeindevertretung richten – das wissen Sie ja, Sie haben ja die Kommunalverfassung wohl gelesen –, und ein Bürgerentscheid selbst kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert oder aufgehoben werden, und dass ein Bürgerbegehren natürlich schriftlich eingereicht werden muss. Und in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung nachzulesen ist, dass ein Nachreichen der Unterschriftlisten oder von Einzelanträgen bis zur Einberufung der Sitzung der Gemeindevertretung, auf der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werden soll, zulässig ist. Das ist, das kann auch ein sehr großer Vorteil sein, wenn man eben die Frist nicht zu eng setzt. Insgesamt habe ich persönlich gar nichts gegen Fristen, da, wo sie sinnvoll sind. In diesem Zusammenhang, und Sie haben eigentlich das blödeste Beispiel gewählt, das man nehmen kann, weil gerade im Zusammenhang mit Sassnitz eine Monatsfrist total unrealistisch ist, weil diese Sachlage ist da ja wirklich kompliziert. Und das lässt ja auch nur den einen Schluss zu: Sie wollten ja eigentlich weniger zur Kommunalverfassung als zu Sassnitz reden, und deswegen haben Sie dieses Beispiel gewählt, das in diesem Zusammenhang eigentlich tatsächlich das schlechteste ist. Und wir haben die, das Vorhaben, die Novellierung der Kommunalverfassung, hier von allen Rednern bereits gehört. Und ich glaube, nach der Rede von Frau Federau wundert sich auch keiner mehr, warum das jetzt hier auf den Tisch kam, weil es gar nicht um die Novellierung der Kommunalverfassung konkret geht, sondern um dieses Thema „Sassnitz und LNG-Terminal“ noch einmal hier zu setzen. Deswegen kann auch nur der logische Schluss sein, einer Überweisung auf keinen Fall zuzustimmen, weil das von der … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn Sie die Kommunalverfassung richtig gelesen hätten, dann würden Sie, hätten Sie diese Argumentation, die Sie hier ausgeführt haben, schriftlich so gar nicht wirklich gewählt, und daran kann man ganz leicht erkennen, dass es Ihnen, worum es Ihnen wirklich geht, nämlich nicht um eine Verbesserung in diesem Bereich, weil Sie offensichtlich die ganzen Möglichkeiten nicht mit in Betracht gezogen haben und vor allen Dingen auch den einen Abwägungsprozess nicht wirklich vorgenommen haben. Und deswegen schließe ich mich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern an und sage, wir stimmen einer Überweisung nicht zu, sondern wir lehnen es ab. Natürlich weiß ich auch, dass wir dann diesen Gesetzentwurf im nächsten Jahr wieder auf der Tagesordnung haben werden, wahrscheinlich möglicherweise sogar im Zusammenhang mit den Beratungen zur Novellierung unserer Kommunalverfassung. Also, Ihrem Vorschlag würde ich, auch wenn er tatsächlich als Änderungsantrag zur Kommunalfassung, die uns dann im Entwurf vorliegt, auf den Tisch kommen würde, aus ganz sachlichen Gründen nicht zustimmen. – Vielen Dank!

Alle Reden von Martina Tegtmeier Protokoll ↗