Plenarprotokoll 8/28
01.07.2022 · 358 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (33)CDU (32)AfD (30)SPD (28)Die Linke (26)FDP (24)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen und die Gespräche weitestgehend einzustellen. Ich begrüße Sie zur 28. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung noch einmal ganz kurz zu unserem Sommerfest von Mittwochabend: Über den Wertmarkenverkauf konnten insgesamt 6.198,50 Euro eingenommen werden. Die von zahlreichen Firmen, Verbänden und Institutionen unseres Landes mit Sachpreisen unterstützte Tombola erbrachte einen Erlös von 3.341 Euro. Herzlichen Dank an alle, die durch gestiftete Preise oder auch ihren Einsatz dazu beigetragen haben, dass wir diese Spenden ermöglicht haben oder erreicht haben! Das Geld wird entlang der dazu im Ältestenrat getroffenen Verständigung weitergereicht. Also noch mal vielen herzlichen Dank für die Unterstützung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Sicheres Schwimmen für alle Kinder, Drucksache 8/773. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Sicheres Schwimmen für alle Kinder – Drucksache 8/773 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Brade. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christian Brade SPD
Ja, einen wunderschönen guten Morgen erst mal! (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU: Morgen!) Ich freue mich auf den heutigen Tag. Draußen gewittert das, ich hoffe, hier drinnen im Plenarsaal nicht so sehr, (Andreas Butzki, SPD: Du musst mal die Präsidentin begrüßen, Christian!) denn das Gewitter hatten wir ja gestern bei den Haushaltsdiskussionen ein wenig. (Minister Dr. Till Backhaus: Regen ist wertvoll.) Ach so! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich jetzt beeilen, die Redezeit ist kurz. Als Triathlet weiß ich aber, dass es aufs Schwimmen ankommt, denn wir sagen unter uns, wenn du beim Schwimmen verkackst, hast du den ganzen Wettkampf verkackt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also säufst du da ab, kannst du den ganzen Wettkampf vergessen. Aber nicht erst als Amateursportler weiß man, dass Schwimmen existenziell ist, besonders als Eltern ist es einem wichtig, dass unsere Kinder nicht nur Lesen, Schreiben oder Rechnen lernen, sondern eben auch das Schwimmen sicher beherrschen. Unser Bundesland besitzt mehr als 2.000 Küstenkilometer entlang der Ostsee und Boddengewässer, Flüsse und Kanäle schlängeln sich mit einer Gesamtlänge von mehr als 26.000 Kilometern durch unser Land und über 2.000 Seen laden zur Erholung, zum Angeln und eben aber auch zum Schwimmen ein – umso wichtiger, dass unsere Kinder das Schwimmen frühestmöglich und ernsthaft erlernen. Nach zwei andauernden Pandemiejahren hat besonders der schulische Schwimmunterricht gelitten. Viele Schulklassen sind in dieser Zeit nicht wie gewohnt in das nächstgelegene Freibad oder an den See gefahren, um den Dritt- und Viertklässlern das Schwimmenlernen zu ermöglichen. Unser Rahmenplan Sport für den Bereich der Grundschule legt verbindlich fest, dass mit Ablauf der Grundschulzeit die Kinder das sichere Schwimmen beherrschen sollen. Aus diesem Grund sind unter anderem das Projekt „Zusätzlicher Schwimmunterricht“ und das Programm des Sozialministeriums „MV kann schwimmen“ aufgelegt worden. Auf meiner Sommertour vor etwa einem Jahr habe ich den ASB in Neustadt-Glewe unterstützt, indem ich als Rettungsschwimmer für drei Tage den vor allem ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unter die Arme greifen konnte. In dieser Woche haben wir gemeinsam 49 Kindern das Schwimmen entweder beigebracht oder sie auf dem Weg zur nächsthöheren Stufe unterstützt. Im letzten Jahr haben sich die Anträge auf einen Zuschuss aufgrund des Programms „MV kann schwimmen“ im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht. Profitierten 2020 etwa 950 Kinder von diesem Angebot, waren es 2021 mehr als 3.600 Kinder. Das zeigt, dass es wichtig und richtig war, solche Sonderprogramme aufzulegen und weiterhin zu finanzieren. Und dieses Jahr findet das wieder statt. Und ich finde es auch toll, dass so drei Tage vor Ferienbeginn auch die Schulen in freier Trägerschaft diese Information wieder bekommen haben. Ich finde diesen Anspruch sportlich, aber dennoch, wir haben es ja geheilt. Unser Antrag hat das Ziel, dass ein Konzept zur Verbesserung des Schulschwimmens erarbeitet werden soll. Dabei sollen Vereine und Verbände, ohne die es nicht geht, eine wichtige Rolle spielen. Ich habe es vorhin betont, dass der ASB Neustadt Glewe eine wirklich großartige Arbeit macht. Ebenso sind es die Wasserwacht des DRK, die DLRG, unser Landesschwimm-Verband und die kommunalen Anbieter, die wir brauchen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ein Konzept schafft also Langfristigkeit und es schafft Sicherheit. Um ein solches Konzept mit Leben zu füllen, braucht es gute Ideen. Der Schwimmunterricht im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ist schwieriger zu gewährleisten als zum Beispiel in der Hansestadt Hamburg, wo du innerhalb von zehn Gehminuten zwei/drei Schwimmhallen hast. Wie kann man also auf dem Land den Schwimmunterricht sicherstellen? Wir haben es in Mecklenburg vorgemacht. Durch Kompaktkurse innerhalb einer Schulwoche wird in Schwerin das Schulschwimmen realisiert. Diese Kompaktkurse müssen wir weiterhin ermöglichen und das Angebot, wenn von den Grundschulen gewünscht, unbedingt ausbauen. Daneben spielen ausreichende Fortbildungsangebote für Schwimmlehrkräfte eine große Rolle. Ich kann mich erinnern, dass ich im August des letzten Jahres am Parchimer Wockersee die neu ausgebildeten Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer des DRK beglückwünschen konnte. Sieben Männer und Frauen haben die Ausbildung abgeschlossen. Jede neue Kraft hilft, dennoch zeigt es die Herausforderungen, die bestehen. Aus diesem Grund braucht es weitere Angebote, vor allem Anreize. Wir haben in diesem Antrag festgeschrieben, dass an den Universitäten in Rostock weitere Möglichkeiten geschaffen werden sollen, um Studierenden Angebote einer Schwimmausbildung oder eines Zusatzzertifikates zu machen, und das nicht nur für Studierenden auf Lehramt im Sport, sondern allen, die das Lehramt studieren. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Zwei Sätze noch: Doch das Schwimmen erlernt man keineswegs innerhalb einiger Tage ...
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, ich würde Sie bitten, jetzt zum Schluss zu kommen. Einen Satz!
Christian Brade SPD
Ja. Worauf wir auch beim Schwimmen achten müssen, das Erlernen ist das eine, die Schwimmfähigkeit zu behalten, ist das andere. Und daran müssen wir arbeiten, flächendeckend Angebote ganzjährig …
Birgit Hesse
Vielen Dank, …
Christian Brade SPD
… zu gestalten, …
Birgit Hesse
… Herr Abgeordneter!
Christian Brade SPD
… um das …
Birgit Hesse
Das waren …
Christian Brade SPD
… Schwimmen …
Birgit Hesse
… jetzt schon …
Christian Brade SPD
… sicher zu machen.
Birgit Hesse
… ein paar mehr Sätze.
Christian Brade SPD
Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)
Birgit Hesse
Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Simone Oldenburg
Runterstellen hätte er es auch noch können, ne?! (Ministerin Simone Oldenburg stellt das Rednerpult ein.) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kein Kind darf in Gefahr geraten. Kein einziges Kind darf die Grundschule verlassen, ohne eine sichere Schwimmerin oder ein sicherer Schwimmer zu sein. Wer Angst vor dem Wasser hat, kann eben diese Gefahren nicht einschätzen und schon gar nicht bezwingen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, gemeinsam alles dafür zu tun, damit die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4. Klasse kleine sichere Schwimmer werden. Mecklenburg-Vorpommern, das gewässerreichste Land in der Bundesrepublik, darf nicht nur mit den unendlich vielen Seen und einer mehr als 1.400 Kilometer langen Küste um Urlauberinnen und Urlauber werben, sondern muss auch ein sicheres Zuhause für die mehr als 65.000 Grundschülerinnen und Grundschüler sein. Damit dieser Wunsch auch tatsächlich Realität wird, haben die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP seit Januar in einem engen und intensiven Austausch gestanden. Uns bewegen unter anderem folgende Fragen: Wie gelingt es uns allen gemeinsam, hier ein Konzept auf den Weg zu bringen, das all unsere Ideen aufgreift und weiterentwickelt? Wie ist der Schwimmunterricht bisher organisiert? Welche Erfahrungen hat jeder Einzelne von uns? Wie viele Schulen bieten überhaupt den Unterricht an? Wo werden wie viele Personen zur Schwimmlehrkräften ausgebildet und wie können es noch mehr werden? Wie viele Kinder verlassen die Grundschule ohne sichere Schwimmfähigkeiten? Sehr geehrte Damen und Herren, zahlreiche Landtagsanträge und Dutzende Kleine Anfragen in den vergangenen Jahren haben das Thema zwar immer wieder berührt, auch kleinere Erfolge konnten erzielt werden, aber der große Wurf blieb aus. Es fehlte bisher ein Konzept, das darlegt, wie der Schwimmunterricht individuell organisiert werden kann und wie es uns gelingt, die Lehrkräfte neben der methodischen Ausbildung zu Schwimmlehrkräften und auch gleichzeitig zu Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern auszubilden und somit den Unterricht abzusichern. Dazu haben wir uns in den vergangenen Monaten verständigt, haben die Köpfe zusammengesteckt und gemeinsam Antworten gefunden. Dafür bedanke ich mich recht herzlich bei den sportpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen und natürlich auch ganz besonders bei Herrn Gau vom Institut für Qualitätsentwicklung und Frau Brockhof als die Schwimmkoordinatorin, die mit ihren riesengroßen Einsatzmöglichkeiten neue Unterrichtsformen entwickelt hat. Herzlichen Dank für diese fantastische Zusammenarbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP) Es begann im Januar mit dem ersten Runden Tisch „Schulschwimmen“, an dem unter anderem der Vizepräsident der DLRG, die Verbandskoordinatoren des Schwimm-Verbandes, die Koordinatorinnen für die Schwimmausbildung und der Direktor des Instituts für Sportwissenschaft teilnahmen. Ideen wurden geboren, Möglichkeiten aufgezeigt und Hoffnungen für einen Schwimmunterricht, der alle Kinder erreicht, wurden geweckt. Mit diesen Vorschlägen im Gepäck setzten wir uns fraktionsübergreifend zusammen und erarbeiteten in wirklich beeindruckender Sachlichkeit und mit großem fachlichen Wissen die vorliegenden Punkte für ein Gesamtkonzept. Von Anfang an stand für uns der Wille im Vordergrund, eng abgestimmte Phasen der Ausbildung, des Unterrichts und auch der Auffrischung der Schwimmfähigkeiten zu erarbeiten, die in einem Konzept münden werden, das gewährleistet, dass jedes Mädchen und jeder Junge am Ende der Grundschulzeit ein toller Schwimmer ist oder eine tolle Schwimmerin ist, die dann das Wasser und damit auch die lauernden Gefahren bezwingen können. Sehr geehrte Damen und Herren, gegenwärtig verlässt noch immer ein Drittel der Kinder die Grundschule ohne Basisfähigkeiten im Schwimmen, das heißt, diese Kinder können sich nicht einmal über Wasser halten. Und noch immer findet längst nicht an allen Schulen der Schwimmunterricht überhaupt statt, denn die Kinder an 20 Grundschulen haben auch in diesem Jahr keine einzige Minute Schwimmunterricht. Hinzu kommen die pandemiebedingten Rückstände bei den jetzigen Fünft- und Sechstklässlern. Und noch immer werden zu wenige zukünftige Lehrkräfte in ihrem Studium auch zu Schwimmlehrkräften ausgebildet. Hier wollen wir künftig nicht nur alle Lehramtsstudierenden für das Fach Sport ausbilden, sondern diese Möglichkeit, Schwimmlehrer zu werden, für alle anderen künftigen Lehrerinnen und Lehrer öffnen. In diesem Jahr arbeiten 430 ausgebildete Schwimmlehrkräfte mit der Befähigung zum Rettungsschwimmer an den Schulen unseres Landes. Wir wollen die Lücke, die altersbedingt entstehen wird, sofort mit den neuen Angeboten schließen. Gleichzeitig prüfen wir, ob die Wassergewöhnung der Vorschulkinder einen festen Platz in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann, denn alles, was die Kinder vor Schuleintritt bereits können, erleichtert das Schwimmenlernen. Damit wir aber auch sicherstellen, dass die erworbenen Fähigkeiten nicht verkümmern oder gar wieder verlernt werden, sollen Schulen auch vermehrt die Möglichkeit von Auffrischungskursen in der Orientierungsstufe, also in Klasse 5 und 6, nutzen. Gleichzeitig wird das Konzept mehrere Varianten eröffnen, den Schwimmunterricht durchzuführen, entweder als wöchentliches Angebot oder als Kompaktkurs, so, wie sich die Schulen mit den Schulträgern einigen. Was eben auch vor Ort umsetzbar und realisiert werden soll, wird dann schrittweise Realität. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Umfassend fraktionsübergreifend, von der Wassergewöhnung bis zum sicheren Schwimmer und zum Rettungsschwimmer – das ist ein richtig guter, vielleicht ja sogar ein richtig großer Entwurf. So wird es uns gemeinsam gelingen, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein wunderschöner Urlaubsort ist, sondern auch ein Land, in dem alle Kinder schwimmen können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und David Wulff, FDP – Ministerin Simone Oldenburg wendet sich an das Präsidium.)
Birgit Hesse
Doch, doch! Wir zeigen … Einen Moment! Doch, es gibt eine Verabredung im Ältestenrat – vielleicht noch mal für alle zum Verständnis –, dass auch bei den Mitgliedern der Landesregierung, wenn die angemeldete Redezeit überschritten wird, die rote Lampe gezeigt wird, die Landesregierung aber dennoch dann länger reden kann. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Im Juni lud das Bildungsministerium zu einem großen Pressegespräch ein. Ich habe leider auch nur aus der Zeitung davon erfahren, denn wie Sie hörten, waren wir ja nicht dabei, bei der Erarbeitung dieses Schwimmkonzepts, obwohl ich eigentlich als Mitglied im Bildungsausschuss – und Herr Brade sagte es, die Rahmenpläne werden hier tangiert –, natürlich sollten die Bildungsausschussmitglieder auch darüber in Kenntnis gesetzt werden. Aber leider kennen wir das so von Frau Oldenburg, dass wir unsere Informationen oftmals aus der Presse entnehmen müssen. Das ist insofern ärgerlich und schade, weil wir eigentlich das Fachgremium sind, das sich mit diesen Dingen befassen muss. Ich möchte jetzt noch mal kurz zum Inhalt dieser Initiative kommen. Da heißt es – es geht mit vielen Allgemeinplätzen los –, da heißt es: „Der Landtag stellt fest, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um zukünftig allen Kindern das Schwimmenlernen zu ermöglichen.“ Ja, das ist richtig, das ist klar, das ist aber auch schon die ganze Zeit lang so. Und da frage ich mich, Mensch, da fehlen mir jetzt auch diese konkreten Vorschläge – und ich komme gleich noch mal darauf, was Sie da anführen –, die sind meines Erachtens nämlich nicht dazu geeignet, da tatsächlich Abhilfe zu schaffen. Zum einen, und diesen Punkt begrüße ich, es sollen mehr Lehrer zu Schwimmlehrkräften ausgebildet werden. Der Punkt, dass die Lehramtsstudenten auch aus anderen, also die nicht Sport studieren, dazu diese Ausbildung bekommen, diese Rettungsschwimmerausbildung, ist gut, ist richtig. Ich frage mich natürlich, ob bei dieser hohen Abbrecherquote, die wir derzeit haben, in Greifswald und auch in Rostock – Frau Wegner sprach es gestern an –, ob das einfach so möglich ist, ob sich das realisieren lässt, ob man sagen kann, jetzt macht ihr hier einfach eine Rettungsschwimmerausbildung. Das wage ich zu bezweifeln, aber ich lass mich da eines Besseren belehren gerne. Das Konzept zur Verbesserung des Schulschwimmens wurde ja angesprochen und ein Konzept hört sich immer sehr gut an, letztlich ist die Frage, was kann man davon umsetzen. Wir haben gestern schon einen ersten Vorschlag gemacht. Mit einer zusätzlichen Sportstunde hätte man natürlich auch den Schwimmunterricht stärken können – der Schwimmunterricht ist nicht Bestandteil des Sportunterrichts –, und da haben Sie ja leider abgelehnt. Insofern frage ich mich, ob das Konzept denn jetzt wirklich da eine Verbesserung herbeiführt, für die Schwimmfähigkeit unserer Kinder. Dann heißt es weiter in Ihrem Antrag, die Kinder sollen schon in den Kitas ans Wasser gewöhnt werden. Nun gut, wir wissen alle, wie das in den Kitas ist, die Erzieher sind heillos überlastet, wir haben die Fachkraft-Kind-Relation. Da haben wir schon hinlänglich hier drüber debattiert. Ich frage mich, ob das so einfach möglich ist, zu sagen, jetzt geht man mal bitte ans Wasser, geht mal bitte an den See, weil es ja auch mit der großen Verantwortung einhergeht. Meine Forderung ist da, dass tatsächlich die Eltern in erster Linie das übernehmen müssten, in den Elternhäusern, die Gewöhnung ans Wasser. Das können wir nicht alles auf die Kitas und Schulen abschieben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) In Ihrem Pressegespräch sagten Sie – und das ist jetzt, im Antrag wird das leider gar nicht mehr aufgeführt –, dass Kooperationen eingegangen werden sollen mit Hotels und Kurkliniken, denn es ist in der Tat so, Herr Brade hat es leider nicht angesprochen, und es ist aber das Hauptproblem, dass wir in diesem Land zu wenig Schwimmfläche haben. Also wir haben einfach, wir haben 18 Schwimmhallen hier in Mecklenburg-Vorpommern, wir haben 26 geeignete Hotelbecken, so sagte uns das Frau Oldenburg im Ausschuss, und zehn Prozent der Schulen nutzen schon die Möglichkeit einer Kooperation. Aber glauben Sie mir, es ist doch nicht einfach zu sagen, jetzt zum Hotel zu gehen, und zu sagen, geben Sie mir mal Ihren Pool, ich komme jetzt hier mit der Klasse und möchte Schwimmunterricht nehmen, weil die haben natürlich auch ihre Gäste und werden ihren Wellnessbereich nicht einfach so zur Verfügung stellen. Dieser Punkt taucht auch in Ihrem Antrag jetzt gar nicht mehr auf. Insofern haben Sie wahrscheinlich eingesehen, dass es nicht einfach umsetzbar ist. Das ist aber das Grundproblem, die fehlenden Schwimmstätten, mit denen wir einfach die Schwimmfähigkeit unserer Kinder verbessern müssen. Und wir als AfD haben da auch schon einen Antrag eingebracht in die Haushaltsberatungen, die Kommunen so auszustatten oder ein Förderprogramm aufzulegen für die Sanierung und den Bau von Schwimmhallen und Freibädern. 20 Millionen Euro hatten wir dafür eingestellt in den Haushalt – haben Sie leider nicht zugestimmt. Aber das wäre ein Punkt gewesen, um einfach die Schwimmstätten zu bauen oder zu modernisieren, und da hätten wir tatsächlich einen Schritt in die richtige Richtung machen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was Sie machen, ist das Gegenteil: Sie kürzen jetzt noch die Infrastrukturpauschale, sodass die Kommunen gar nicht mehr in der Lage sind, die Freibäder zu unterhalten oder eventuell noch neue zu bauen. Insofern ist das unseres Erachtens der falsche Weg. Wir bräuchten ein Schwimmstättenförderprogramm, wie von uns gefordert. Wir brauchen die Initiative der Eltern, wie bereits angekündigt. Aber wir werden uns diesem Vorschlag hier auch nicht verschließen, weil es geht in der Tat um unsere Kinder, um unsere Lütten. Auch wenn, wie ich eingangs sagte, wir leider nicht beteiligt wurden, werden wir diesem Antrag im Sinne unserer Kinder zustimmen und hoffen, dass es tatsächlich was bewegt, wenngleich ich da etwas skeptisch bin. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe.
Harry Glawe CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicheres Schwimmen für alle Kinder ist ein wichtiges Ziel. Das ist so, wir haben etwa ein Drittel aller Grundschüler, die nicht schwimmen können, das ist schon herausgearbeitet worden. Und entscheidend ist, dass wir weiterhin intensiv daran arbeiten müssen, dass wir insgesamt sicheres Schwimmen in der Grundschule absichern. Und wir hatten ja die Corona-Zeit. Die hat auch dazu geführt, dass wir bei den Fünft- und Sechstklässlern, den heutigen Fünft- und Sechstklässlern, auch Nachholbedarf haben. Wichtig ist, dass ein Konzept jetzt auf den Weg gebracht ist, und darin sind sich alle Fraktionen hier im Haus einig. Denn denken Sie immer daran: Was hat dazu geführt, dass die DLRG gegründet wurde? Das war ein furchtbares Unglück vor 110 Jahren in Binz auf der Insel Rügen. Dort hat ein Dampfer eine Anlegestelle gerammt und 100 Menschen stürzten ins Wasser. Davon kamen 16 Menschen ums Leben, darunter zwei Kinder. Und das hat dazu geführt, dass die DLRG damals das Licht der Welt erblickt hat, und man kann sagen, diese Institution hat sich über alle Jahre bewährt. Meine Damen und Herren, natürlich ist es wichtig, dass wir Schwimmlehrer haben, dass wir Rettungsschwimmer haben, dass auch die Vereine und Verbände, aber auch eben die Schulen intensive Angebote machen, und wir müssen davon wegkommen, dass es nur Schwimmunterricht ab dem 1. August gibt für vier/fünf Wochen in diesem Korridor. Wir haben noch nicht genug Schwimmhallen. Und wenn die AfD jetzt vorhin gerade vorgetragen hat, wir haben 20 Millionen im Haushalt eingeplant, dann kann ich Ihnen sagen, das sind zwei Schwimmhallen, mehr ist das nicht. (Enrico Schult, AfD: Das ist eine Kofinanzierung, Herr Glawe.) Ich will nur sagen, das enttäuscht nun mal. (Enrico Schult, AfD: Besser als gar nichts.) Ja, besser als gar nichts, aber ich meine, das ist kein großer Wurf. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir mittelfristig daran arbeiten, dass mehr Schwimmhallen gebaut werden. (Enrico Schult, AfD: Da haben Sie uns an Ihrer Seite.) Na dann ist es ja gut. (Enrico Schult, AfD: Für die nächste Legislaturperiode dann.) Dann können Sie doch Beifall klatschen jetzt, ne?! Da können Sie doch Beifall klatschen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also wichtig ist, dass da mittelfristig was gemacht wird, und ich denke, dass wir da auch in den nächsten Jahren weitere Fortschritte machen können. Ich will darauf hinweisen, dass in Anklam eine Schwimmhalle gerade eingeweiht worden ist, dass in Bergen eine gebaut wird. Also es gibt auch positive Beispiele, aber insgesamt reicht es natürlich nicht. Wir sind das Land der, nach meiner Meinung, 1.000 Seen und 1.800 Kilometern Küste. Das fordert natürlich auch heraus, dass eben die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem die Kinder hier in Mecklenburg-Vorpommern auch schwimmen können. Und da sind auch die Eltern mit gefordert. Das kann nicht nur der Staat alleine machen, auch Eltern haben nach meiner Meinung zumindest die Aufgabe, eigentlich dafür zu sorgen, dass, wenn die Kinder in die Grundschulen kommen, sie schon Elemente des Schwimmens können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und sicherer Schwimmer ist natürlich das große Ziel, um sich auch deutlich über Wasser halten zu können, tauchen zu können et cetera. Und die entscheidende Frage, Rettungsschwimmer ausbilden und Schwimmlehrer und pädagogische Ansätze, das hat die Minister alles vorgetragen, ist völlig unstrittig. Ich bin sehr froh, dass wir in den letzten Wochen intensiv mit der Wissenschaft, mit Praktikern und mit der Politik eine Lösung vorgeschlagen haben, die wir die nächsten Jahre verfolgen werden, und ich denke, dieses Thema wird dieses Haus auch in der Frage weiterhin geeint sehen, denn am Ende geht es darum, die Zukunft für die Kinder vorzubereiten. Und Schwimmen gehört eigentlich auch zu den Themen, die man sicher beherrschen sollte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Glawe! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Allein im Jahr 2020 starben deutschlandweit 378 Menschen beim Baden und Schwimmen, 21 davon in unserem Bundesland. Hauptursache dieser Unfälle sind Unterschätzung des Elementes Wasser und mangelnde Schwimmfähigkeiten. Jede und jeder Einzelne dieser Toten ist eine Tragödie, zumal die Mehrzahl dieser Unfälle vermeidbar gewesen wäre. In den letzten Jahren wurden bereits Anstrengungen durch die damalige Landesregierung unternommen, die Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht zu verbessern und dem Mangel an Schwimmfertigkeit zu begegnen. Dazu zählen die Ausbildung von Lehrkräften zu Schwimmlehrkräften, das Projekt „Zusätzlicher Schwimmunterricht“ und das Programm des Sozialministeriums „MV kann schwimmen“. Darüber haben wir an dieser Stelle vor einigen Monaten erst debattiert. Auch für meine Fraktion war schon immer Antrieb, sich intensiv mit dem Zustand des Schwimmunterrichts, insbesondere in den Grundschulen unseres Landes, auseinanderzusetzen, und ich danke meiner ehemaligen Fraktionsvorsitzenden und jetzigen Bildungsministerin Simone Oldenburg ausdrücklich, dass sie dieses Thema in den letzten Jahren immer wieder mit Verve vorangetrieben hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Hat sie das jetzt bestellt, das Lob?) Jetzt, in neuer Position und Verantwortung, ist dann auch sehr zügig ein Prozess in Gang gekommen, das Problem der Schwimmausbildung mit allem, was dazugehört, sehr grundsätzlich anzugehen. Ich freue mich sehr, dass dieser Prozess auf derart breite Schultern gestellt werden konnte und mit dem Runden Tisch „Schulschwimmen“ auch wirklich alle, die sowohl im Bereich Sport, in der Bildung und der Hochschule damit befasst sind, eingebunden werden konnten. Die Akteure hat Frau Ministerin vorhin aufgezählt. Ebenfalls eingebunden in den Gesamtprozess waren Vertreterinnen und Vertreter aller demokratischen Fraktionen, und auch das war Frau Oldenburg sehr wichtig. Schließlich geht es hier um die Sicherheit unserer Kinder, und das Thema ist nicht für die politische Profilierung Einzelner geeignet. (Enrico Schult, AfD: Aber das machen Sie doch!) Auch für die Öffnung der Debatte und die Mühe um einen möglichst breiten fraktionsübergreifenden Konsens meinen herzlichen Dank an dieser Stelle, denn das ist keine Selbstverständlichkeit! Und dasselbe gilt für die sehr konstruktiven Gespräche im Rahmen dieser Runden. Auch dafür vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wie war es in der Vergangenheit um die Schwimmfähigkeit in unserem Land bestellt? Am Stichtag 31.07.2019 gab es in M-V 13.322 Grundschüler/-innen in der Jahrgangsstufe 4, davon waren knapp 2.000 immer noch Nichtschwimmer, obwohl der Rahmenlehrplan Sport für die Grundstufe das Schwimmenkönnen festschreibt. Der Handlungsauftrag lag hier also klar auf dem Tisch. Auch darum wollen wir den Grundstein in Zukunft schon bei den unter 6-Jährigen legen, indem wir die Kinder bereits in der Kita an das Element Wasser heranführen. Dazu gehört auch zu prüfen, inwieweit die pädagogische Begleitung der Wassergewöhnung Bestandteil der Erzieher/-innenausbildung sein kann. In der Grundstufe wollen wir dann Schwimmkompaktkurse ermöglichen, bei denen im Block Schwimmfertigkeit vermittelt wird statt im Rahmen des regulären wöchentlichen Sportunterrichts. Das bringt vor allem logistische Vorteile, man denke an die ländlichen Räume und die Herausforderungen der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht und wieder zurück, aber auch pädagogische, da das Erlernte einmal intensiver am Stück geübt wird und das Erlernte zwischen den Sportunterrichtsstunden nicht wieder so schnell in Vergessenheit gerät. Ich zumindest kann sagen, dass ich damals in der Grundschule in Sachsen auch in einem solchen Kompaktkurs das Schwimmen erlernt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Nach einer Woche intensiver Arbeit in so einem Schwimmlager hatte eigentlich jeder mindestens das Bronzeabzeichen, die Hälfte des Jahrgangs dann auch Silber oder Gold. Und vielleicht auch nicht ganz unwichtig: Eine Woche im Freibad hat mir als Kind zumindest auch jede Menge Freude gemacht, und ich bin daher überzeugt, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, das Schwimmenlernen verstärkt so zu organisieren. Ein ganz wichtiges Element ist hierbei die Qualifizierung der Grundschullehrkräfte. Zusammen mit der Universität Rostock wollen wir den Erwerb eines Zusatzzertifikates Schwimmen anbieten, das sich ausdrücklich an jene Studierenden richtet, die nicht das Fach Sport an Grundschulen studieren. Sollte sich dieses Modellprojekt nach der Evaluation als erfolgreich erwiesen haben, werden wir die Möglichkeit zum Erwerb des Zusatzzertifikates auch an der Universität Greifswald einführen. Für die Orientierungsstufe wollen wir Auffrischungskurse ermöglichen, um zu vertiefen und zu festigen und die letzten Unsicherheiten und auch die Corona-Defizite beim Schwimmen zu beseitigen. Das erfordert natürlich auch engagierte und gut ausgebildete Schwimmlehrkräfte. Darum wollen wir allen Studierenden unabhängig von der Fächerkombination anbieten, eine Ausbildung zur Schwimmlehrkraft zu absolvieren, die Schwimmlehrkräfte in Fragen der Didaktik und Methodik fortlaufend weiterzubilden und auch ausreichend Fortbildungsangebote zum kontinuierlichen Nachweis der Rettungsfähigkeit anbieten. Außerdem soll die Rettungsschwimmerausbildung fester Bestandteil des Referendariats der Sportlehrkräfte werden. Meine Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir mit dem vorliegenden Antrag an vielen Stellschrauben drehen werden, um die Schwimmfähigkeit der Grundschüler im Land deutlich zu verbessern und sie zu sichereren Schwimmern zu machen. Dem kann man sich, so denke ich, nur anschließen, und ich bitte daher um breite Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem gemeinsamen Antrag geht es uns darum, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder an Aktivitäten in ihrem Umfeld sicher teilhaben können, teilhaben an Spiel, Sport und Freizeit, und hier speziell in unserem Bundesland sind das naturgemäß auch und besonders Aktivitäten in und am Wasser. Und dabei sollen sie sicher sein, sie sollen die Fähigkeit besitzen zu schwimmen. Das muss selbstverständlich sein in dem Bundesland, das die längste Küste und die meisten Seen hat. Die letzten Jahre wurde schon viel dafür getan. Das Thema „sicheres Schwimmen“ ist kein neues, es ist uns allen wohl ein Herzensanliegen. Wir brauchen aber weitere Anstrengungen, damit real wird, was wir jetzt noch fordern, nämlich es allen Kindern zu ermöglichen, sicheres Schwimmen zu lernen. Mit unserem gemeinsamen Antrag machen wir einen Vorschlag auf Grundlage von vorhandenem Wissen, nach den Gesprächen am Runden Tisch „Schulschwimmen“ mit Expertinnen und deren Erkenntnissen und den Erfahrungen der letzten Jahre, die wir nun auch nutzen wollen. Die Erkenntnisse des Runden Tisch „Schulschwimmen“ müssen nun in ein Konzept zur weiteren Verbesserung des Schulschwimmens münden. Und das ist keine Kleinigkeit, es ist viel mehr als der Schwimmunterricht, den wir bislang kennen, und es ist eine Herausforderung, der wir uns hier stellen. Kinder zu sicheren Schwimmenden zu machen, ist eine Aufgabe an uns alle. Das fängt im frühen Kindesalter an und natürlich auch in den Familien. Aber auch dort, wo aus unterschiedlichsten Gründen das in den Familien nicht gelingt, müssen wir Sorge tragen. Deshalb ist es richtig, dass bereits im Vorschuljahr und in den Kitas Grundkompetenzen für das Schwimmen vermittelt werden sollen. Wassergewöhnung bereits im frühen Kindesalter ist eine wichtige Voraussetzung, um die Scheu und Angst vor dem Wasser zu überwinden. Deshalb ist es richtig, das Thema perspektivisch auch in der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen zu etablieren. Darauf kann der Schwimmunterricht in der Schule aufbauen. Damit das auch flächendeckend gelingt, ist es wichtig, dass Schulschwimmen ein flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen ist und jede Grundschule auch die Möglichkeit hat für dieses Angebot. Die Flexibilität zu ermöglichen, das Fach entweder als Bestandteil des wöchentlichen Unterrichtes oder in Form von Blockunterricht anzubieten, ist ein wichtiges Signal an die Schulen, hier den für sie besten Weg zu finden. Wir wollen auch ermutigen, nach geeigneten Örtlichkeiten zu suchen, die nicht immer öffentliche Hallenbäder sein müssen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn auch hier stehen wir vor großen Herausforderungen. Längst nicht jede Kommune hat ausreichende Hallenkapazitäten, (Enrico Schult, AfD: Aha!) und da kann ich als Neubrandenburgerin ein Lied von singen. Wichtig ist aber auch, dass wir ausreichend ausgebildete Lehrkräfte haben. Deshalb ist das Signal richtig, dass wir in die Ausbildung von Schwimmlehrkräften investieren müssen. Sportlehrer/-innen müssen auch Schwimmlehrer/-innen sein. Deshalb muss die entsprechende Ausbildung in Rostock weiterhin gewährleistet bleiben. Wir wollen aber auch, dass andere Grundschullehrkräfte, die nicht das Fach Sport belegen, die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation erhalten – zunächst an der Uni in Rostock, perspektivisch aber auch in Greifswald. Und natürlich müssen die ausgebildeten Lehrkräfte ihr Wissen auch erhalten und fortbilden. Deshalb sind die Fortbildungsangebote und perspektivisch auch die Aufnahme der Rettungsschwimmerqualifikation ins Curriculum ein wichtiger Schritt. Ein wichtiges Anliegen war in der Diskussion auch die Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen, die ein nicht wegzudenkendes Element in der Schwimmqualifikation in unserem Land sowohl bei den Schwimmkursen als auch bei der Ausbildung von Rettungsschwimmern ist. Somit sind nur ein paar Dinge genannt, die das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit mit Experten und Expertinnen sind. In unserem Antrag wird klar, dass es uns um flächendeckende Angebote geht, um Ausbildung und Fortbildung, im wahrsten Sinne um ein Gesamtpaket. Warum das so wichtig ist, sollte uns allen bewusst sein. Wir können nicht genug tun, um zu gewährleisten, dass unsere Kinder sich sicher am und im Wasser bewegen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Frau Wegner, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jutta Wegner GRÜNE
Nein. Es kommt leider immer wieder zu Badeunfällen. Wir können nicht jeden einzelnen verhindern, was wir aber können, ist, bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört zuallererst, dass man schwimmen kann. Wie am Anfang meiner Rede erwähnt, geht es nicht nur darum, Sicherheit zu schaffen, nein, es geht um Teilhabe, es geht darum, dass Kinder und Jugendliche Freizeitangebote überhaupt erst an- und wahrnehmen können. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes meldet eine Kurzintervention an: So, jetzt!) Es geht darum, an Ausflügen, an Unternehmungen mit Freunden und an sportlichen Aktivitäten teilnehmen zu können. Wir sollten dafür Sorge tragen, dass Kindern das möglich ist. Wir stimmen dem Antrag deshalb zu. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt können Sie, Herr Schult!
Birgit Hesse
Frau Wegner, mir liegt ein Antrag auf Kurzintervention zu Ihrem Redebeitrag vor. Bitte, Herr Schult.
Jutta Wegner GRÜNE
Bitte schön!
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Frau Wegner! Sie sprachen ja davon und Herr Glawe sagte das auch, dass es in der Tat die fehlenden Schwimmstätten sind. Nun waren Sie beteiligt an der Beratung, sagten Sie jetzt auch gerade wieder, Sie waren dort mit eingebunden. Aber warum findet das jetzt in Ihrem Antrag nicht irgendwo Niederschlag, diese Schwimmstätten, weil das ist doch der Casus knacksus, wo wir ranmüssen? Sie haben es jetzt gesagt, Herr Glawe hat es gesagt, und warum ist das im Antrag jetzt nicht irgendwie berücksichtigt worden, sondern der Antrag ist dahin gehend ziemlich oberflächlich und unkonkret, weil die Schwimmstätten sind das Grundproblem. Das wird im Antrag aber nicht thematisiert. Warum ist das so?
Jutta Wegner GRÜNE
Schwimmstätten sind …
Birgit Hesse
Einen …
Jutta Wegner GRÜNE
… ein …
Birgit Hesse
… Moment bitte, …
Jutta Wegner GRÜNE
… Prob…
Birgit Hesse
… Frau Wegner!
Jutta Wegner GRÜNE
Entschuldigung!
Birgit Hesse
Frau Wegner, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern, die ich jetzt großzügig ausgelegt habe, Herr Schult?
Jutta Wegner GRÜNE
Vielen Dank! Schwimmstätten sind ein Problem, das ist richtig, aber sie sind nicht nur mit Landesmitteln zu finanzieren, sondern aus Neubrandenburg weiß ich, dass es viele andere Mittel auch gibt und dass es viele, viele Initiativen gibt. Und wir haben auch all das, warum wir unseren Kindern schwimmen beibringen wollen, wir haben Freigewässer und Freibäder. (Zuruf aus dem Plenum: Im Winter?!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dieser Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung im Schulschwimmen, denke ich, ist ein ganz wichtiger Meilenstein in diesem großen, langen Fahrplan, der noch vor uns liegt, um dieses Thema Schwimmen hier im Land bei uns voranzubringen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es eigentlich zwangsläufig, man lebt halt nun mal am Wasser, und wenn man nun mal am Wasser lebt, dann ist Schwimmen an dieser Stelle tatsächlich überlebenswichtig. Wir haben jetzt aber vorliegen eine Initiative des Bildungsministeriums, und deswegen bezieht sich das Ganze nur aufs Schulschwimmen und ich komme nachher noch mal darauf. Das Sozialministerium und das Innenministerium haben jetzt auch noch dann demnächst Hausaufgaben und müssen an anderen Stellen noch mal nachziehen. (Minister Christian Pegel: Nein.) Beim Thema Schwimmen hat Corona jetzt die Lage einfach nur noch verschärft. Wir haben die Zahlen gehört, wie viele Kinder nicht schwimmen können. Und in den letzten zwei Jahren, zweieinhalb Jahren mittlerweile, konnte man ja gar nicht vernünftig schwimmen lernen. Aber schon davor hatten wir die ganz großen Probleme und ganz große Defizite bei den Schwimmfähigkeiten unserer Kinder. Und in Mecklenburg-Vorpommern wurde ganz viel gesagt, na ja, man hat ja so viele Seen, da kann man ja auch irgendwie immer draußen schwimmen. Dieses Jahr mögen wir Glück haben, dieses Jahr scheint es ein schöner Sommer zu werden und dieses Jahr scheinen wir die Möglichkeit zu haben, auch draußen viel nachholen zu können. Aber erinnern wir uns noch mal zurück! Wir hatten auch in der Vergangenheit genügend Sommer, genügend Sommerferien, die faktisch ins Wasser gefallen sind, die waren kalt, die waren regnerisch. Und das hatten wir auch alles schon gehabt. Und wenn ich solche Sommer habe oder vielleicht zwei/drei Wochen schönes Wetter, dann schaffe ich das nicht in der Zeit, irgendwie Hunderten von Kindern das Schwimmen beizubringen. Und das, was an Ideen jetzt hier mit drin ist – und da bin ich auch allen Antragstellern dankbar, dass das mit aufgenommen wurde –, die Idee der Kompaktkurse, ist ein methodisches Konzept, wo ich sage, wir kriegen das wirklich in einer komprimierten Woche hin, und ich kann garantieren, innerhalb von einer Woche mit jeweils vier bis fünf Stunden am Tag schaffe ich das, Kindern im Grundschulalter das Schwimmen vernünftig beizubringen. An dieser Stelle – Schwimmen: vernünftig über Wasser halten, sie kommen ins Wasser und sie kommen wieder zurück –, an der Stelle möchte ich noch mal wiederholen oder betonen, sicheres Schwimmen, wie der Kollege Glawe das angekündigt hat, ist natürlich das Ziel. Das, was aber in diesen Grundlagenkursen vermittelt wird, ist tatsächlich eher das Sich-über-Wasser-Halten. Das Thema Technik ist, denke ich, auch immer noch ausbaufähig, aber das muss dann später kommen. Wichtig in diesen Ideenpunkten hier noch mit drin ist vor allen Dingen auch noch mal das Nutzen aller Schwimmhallenkapazitäten. Wir haben die Hotels, wir haben die Rehakliniken, die haben irgendwie kleine 16-Meter-Becken, die haben kleine 12-Meter-Becken, manchmal mit nur einem halben Meter Tiefe. Das ist für einen Erwachsenen zum Schwimmen völlig unbrauchbar, ich habe es probiert, es funktioniert gar nicht, für Kinder funktioniert das aber durchaus, gerade zum Schwimmenlernen. Und das ist eine gute Idee, alle mit einzubeziehen und zu sagen, ja, dann machen wir das hier mal, und die sind ja auch bereit, das Ganze zur Verfügung zu stellen. Bei der Erzieherausbildung das Thema Wassergewöhnung schon mal mit reinzunehmen, das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn wenn Kinder mit sechs/sieben Jahren in so einen Schwimmkurs reinkommen und ich habe vielleicht diesen Kompaktkurs und muss da irgendwie erst mal anfangen, dann brauche ich eigentlich auch Kinder, die keine Angst vorm Wasser haben. Wenn ich erst anfange und mit ihnen erst mal Wassergewöhnung mache, dann verschwende ich Zeit, wichtige Zeit, um technische Grundlagen zu vermitteln. Und deswegen ist es doch so schön, gerade bei kleinen Kindern, die noch den Spieltrieb haben, auch diese Gewöhnung von Wasser mit drinzuhaben, und das ist ganz gut, das in die Erzieherausbildung mit reinzukriegen. Genauso auch bei Grundschullehrern: Die machen ihre Freizeiten, fahren auch in der Horterziehung oder sie fahren halt irgendwohin, fahren gerne ans Wasser – in Mecklenburg-Vorpommern dürfen sie allerdings nicht so weit fahren, das heißt, Wasser ist da immer sehr naheliegend –, und ganz häufig fällt das dann ins Wasser, weil einfach keine Rettungsschwimmer mit dabei sind. So, und wenn wir es schaffen, gerade bei Grundschullehrern viele Rettungsschwimmer, Lehrkräfte mit Rettungsschwimmbefähigung irgendwie mit drinzuhaben, dann kriege ich auch da diesen spielerischen Antrieb doch weiter mit hin. Ganz wichtig an dieser Stelle ist aber zu betonen, wir brauchen Anschlusskonzepte. Denn nur, weil ich mit sechs/sieben Jahren in einer Woche gelernt habe, mich vernünftig über Wasser zu halten, heißt es noch lange nicht, dass ich sicher schwimmen kann, und noch lange nicht, dass es halt vernünftig weitergeht. „MV kann schwimmen“ ist ein Programm im Sozialministerium, hat jetzt hier mit dem Entwurf wenig zu tun, aber auch hier müssen wir zusehen, dass das Sozialministerium dieses Programm dauerhaft weiterführt. Die Schwimmhallenkapazitäten wurden angesprochen, gerade bei den Kommunen. Das wird eine Hausaufgabe fürs Innenministerium sein, da entsprechend voranzukommen, denn wir brauchen eine dauerhafte Festigung der Schwimmfähigkeiten. Herr Schult von der AfD möchte ganz gerne, … (Der Abgeordnete Enrico Schult winkt.) Da! Entschuldigung! … möchte ganz gerne die Eltern mit ins Boot holen. Aber überlegen wir doch mal, wie viele Eltern, wie viele Erwachsene tatsächlich gar nicht mehr in der Lage sind oder auch vernünftig schwimmen können, die auch Angst vor dem Wasser haben. Das ist leider eine Tatsache. Denn das hat der Kollege Albrecht von den LINKEN gesagt, die ganzen Ertrinkungsunfälle, die wir haben, das sind meistens Erwachsene, das sind gar nicht die Kinder. Wir haben ein ganz großes Problem bei den Erwachsenen im Schwimmen, und auch da müssen wir ran. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir ein landesweites Schwimmhallenkonzept brauchen. Mindestens jedes Mittelzentrum muss eine Schwimmhalle haben. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Sehr richtig!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/773. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/773 einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ältestenrat hat sich heute darauf verständigt, zum Tagesordnungspunkt 38 eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Güstrower Tafel e. V., Außenstelle Teterow. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute da sind. Und ich hatte es heute früh gesagt, dass die Spendeneinnahmen aus unserer Tombola vom Sommerfest den Tafeln zugeleitet werden. Insofern passt das an dieser Stelle sehr schön. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Energiepauschale für Rentnerinnen, Rentner und Studierende, Drucksache 8/759. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1092 vor. Antrag der Fraktion der CDU Energiepauschale für Rentnerinnen, Rentner und Studierende – Drucksache 8/759 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1092 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen die Auswirkungen der Krise, die Auswirkungen des barbarischen Krieges. Sie kennen die aktuellen Preise, die Situation an den Tankstellen, die Verteuerung des Gaspreises. Wir reden aktuell laut Bundesnetzagentur von einer Versechsfachung des gegenwärtigen Gaspreises, und wir reden davon, dass die Menschen in diesem Land von einer Inflation bedroht sind, die manche tatsächlich, ja, man muss es so sagen, zu existenziellen Nöten führt. Und wenn wir auf der Besuchertribüne diejenigen, die sich mit Herzblut engagieren bei der Tafel, hier zu Besuch haben, dann sind das diejenigen, die das wahrscheinlich sehr gut bestätigen können, dass manche Menschen in dieser Zeit, in der aktuellen Zeit, ganz besonders unter dieser Entwicklung leiden, meine Damen und Herren. Und wir haben jetzt einen Antrag eingebracht, der auf die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung abzielt. Und diese Entlastungspakete, das können Sie sich vorstellen, die reichen uns nicht aus. Sie sind, und das haben wir ja hier an verschiedenen Stellen ja auch immer wieder diskutiert, unzulänglich und nicht ausreichend, zumindest aus unserer Sicht. Wir haben mehrfach über das 9-Euro-Ticket gesprochen, wo ich immer noch sage, das ist keine Initiative, um mal eben den Spaßfaktor in unserem Land zu erhöhen, sondern es war dazu angedacht, dass wir die Menschen entlasten. Ob das letztlich so verstanden wurde, das weiß ich nicht, aber das ist jetzt auch nicht Gegenstand der Debatte. Eine weitere Entlastungsmaßnahme ist eben die sogenannte Energiepauschale. Und ich will noch mal deutlich machen, wer da im Moment im September mit der Lohnabrechnung diese Energiepauschale in Anspruch nehmen darf, und das sind Menschen in Beschäftigungsverhältnissen in den Steuerklassen I bis V, die sozusagen über Lohn oder Gehalt dann diese Pauschale erhalten. Auch geringfügig Beschäftigte erhalten die Pauschale, sofern es sich um eine Erstbeschäftigung handelt. Und durch weitere Einmalzahlungen werden Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ebenso unterstützt. Aber, und jetzt ist die Ministerpräsidentin ja nicht da, sie selbst hat ja kritisiert, dass in diesem Entlastungspaket die Rentnerinnen und Rentner und Studierende (Patrick Dahlemann, SPD: Sie ist aus medizinischen Gründen entschuldigt.) hier nicht berücksichtigt werden. (Patrick Dahlemann, SPD: Aus medizinischen Gründen entschuldigt.) Sie, Herr Dahlemann, Sie haben bestimmt auch über Ihre Fraktion noch Redezeit und können dann sozusagen Ihr Wissen hier preisgeben. (Patrick Dahlemann, SPD: Aber Sie werfen der Ministerpräsidentin vor, dass sie nicht da ist. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Ministerpräsidentin ist entschuldigt.) Und die Ministerpräsidentin ist ent…, ja, das ist … Ach, das war der Hinweis. Gut, das ist ja in Ordnung. Ich habe sie ja nur sozusagen inhaltlich angesprochen. Da komme ich jetzt dazu, (Sebastian Ehlers, CDU: Hat er ja gar nicht bestritten.) weil Sie natürlich diese Forderung, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) diese Forderung gegenüber der Ampelkoalition aufgemacht haben. Das finde ich ein Stück weit … Also, es ist erst mal inhaltlich richtig. Es ist es nämlich nicht korrekt, dass wir keine, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) dass wir die Rentnerinnen und Rentner an der Stelle hier von der Energiepauschale ausgenommen haben, wobei gerade sie, viele Rentnerinnen und Rentner, nun nicht zu denjenigen gehören – und da wird gerade die Fraktion DIE LINKE mir wahrscheinlich an der Stelle recht geben wollen –, nicht unbedingt zu den Einkommensstärksten gehören. Und sie werden jetzt, sie leiden ja wie alle anderen auch unter den hohen Preisen, unter der Inflation, und deswegen ist es nicht akzeptabel, dass sie bei der Energiepauschale nicht berücksichtigt werden, meine Damen und Herren. Und ich erwarte hier in diesem Hohen Haus breite Zustimmung zu der politischen Initiative. Und jetzt komme ich darauf, Herr Dahlemann, warum ich Frau Schwesig erwähnt habe, weil es war ja Ihre Chefin, die gesagt hat, das sei so nicht in Ordnung, und sie hat sich der Forderung angeschlossen. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass sie den kurzen Draht zu Olaf Scholz nutzt und hier an der Stelle vielleicht einfach mal dieses Interesse der Rentnerinnen und Rentner und auch der Studierenden an der Stelle kurzfristig akzentuiert. Sie hat es dann darauf beschränkt, sich in den Medien dazu zu äußern, bisher mit dem Ergebnis null. Und deshalb, meine Damen und Herren, haben wir dieses Thema hier noch mal aufgegriffen, um auch vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Forderung an die Bundesregierung zu adressieren, dass Rentnerinnen und Rentner und Studierende auch von dieser Entlastungsmaßnahme profitieren. Und auch wenn sie das vielleicht nicht sonderlich zu interessieren scheinen mag, glaube ich, sollte es so sein, denn in Mecklenburg-Vorpommern haben wir viele Rentnerinnen und Rentner im ländlichen Raum, die ganz massiv von Inflation, von Verteuerung, von hohen Preisen an allen Stellen – das fängt bei der Tankstelle an und hört im Supermarkt auf –, an der Stelle hier darunter leiden und die eben nicht von dieser wichtigen Entlastungsmaßnahme, die aus unserer Sicht unzureichend ist, profitieren. (Patrick Dahlemann, SPD: Da war die CDU nicht dafür in den Länderberatungen.) Und ich wünsche mir einfach, dass Sie diesen kurzen, knappen Antrag, (Patrick Dahlemann, SPD: Da war die CDU nicht dafür in den Länderberatungen.) ich wünsche mir, dass Sie sozusagen diese politische Forderung sich auch zu eigen machen, und heute, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern einstimmig beschließt, dass sich das ändern muss. Das wäre ein wirklich wichtiges Bekenntnis für diejenigen, die ich jetzt hier schon mehrfach benannt habe. (Patrick Dahlemann, SPD: Hat dieses Land schon beschlossen.) In diesem Sinne, Herr Dahlemann, ich habe noch mal, ich habe ja schon erwähnt, Sie haben ja über Ihre Fraktion ausreichend Redezeit (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und Sie werden dann Ihr Wissen hier entsprechend preisgeben. (Sebastian Ehlers, CDU: Freuen wir uns schon.) Ich hoffe einfach auf Zustimmung im Sinne der Rentnerinnen und Rentner und Studierenden, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Peters! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Wir sind uns einig, es muss weiter gezielte Entlastungen geben. Herr Peters hat darauf verwiesen, dass die Ministerpräsidentin das schon vor geraumer Zeit gefordert hat. Anfang Juni, am 10. Juni, hat sie schon gefordert, dass es nicht reicht, dass die Energiepreispauschale nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Wir haben grundsätzlich begrüßt, was die Bundesregierung bisher gemacht hat. Ich habe gestern darauf verwiesen, dass wir tatsächlich für Mecklenburg-Vorpommern – und das Land hat viel mitfinanziert – 500 Millionen Euro Entlastung für dieses Jahr, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Bürgerinnen und Bürger insgesamt und auch für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern organisieren. Vieles ist noch nicht angekommen. Herr Peters hat eben selber darauf verwiesen, dass die Auszahlung der Energiepreispauschale für den September dieses Jahres mit der Lohnabrechnung geplant ist. Deswegen ist auch die Hoffnung, dass im zweiten Halbjahr auch vieles bei den Menschen im Land ankommt und entsprechend dann auch wirkt. Die Energiepreispauschale ist von der Bundesregierung so gedacht als Ausgleich für die Problematik, dass die Fernpendlerpauschale erhöht worden ist, ab dem 21. Kilometer, aber damit dann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Entlastung stattgefunden hat. Und die Preise an den Zapfsäulen sind nach wie vor enorm, die Belastungen sind enorm für all diejenigen, die beruflich unterwegs sind. Und deswegen begrüßen wir auch seitens Mecklenburg-Vorpommerns diese Energiepreispauschale. Damit werden immerhin in Mecklenburg-Vorpommern über 800.000 Erwerbstätige entlastet. Ihnen wird etwas geholfen angesichts dieser schlimm hohen Preise. Die Pauschale ist zu versteuern, entsprechend folgt die Entlastung zielgenau unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse. Und hier liegt auch die Problematik mit Ihrem Antrag. Die Pauschale wäre nämlich das falsche Instrument für die Rentnerinnen und Rentner. Studierende haben Sie mit aufgeführt. Die AfD hat jetzt noch weitere Gruppen identifiziert. Für all diejenigen, die keine Steuern zahlen müssen, müssten jetzt Steuererklärungen im Finanzamt abgegeben werden, nur damit sie die Pauschale bekommen. Wir hätten in den Finanzämtern eine Vielzahl neuer Steuerfälle, einen Aufwand, der letztendlich nicht zumutbar ist, wegen der Pauschale Steuererklärungen abzugeben. Sie müssen hier aufpassen, dass Sie nicht ein Bürokratiemonster fordern! Es ist richtig – und da sind wir beieinander –, gezielte Entlastung weiter zu fordern. Das ist ganz wichtig. Aber deswegen haben wir die Bundesregierung gebeten, auf verschiedenen Kanälen, dass der Bund eine Lösung findet, wie die Gelder auch gut ausgezahlt werden können an Rentnerinnen und Rentner, an Studierende. Manche haben davon eine Nebentätigkeit. Die können auch die Energiepreispauschale in Anspruch nehmen. Das sind immerhin in Mecklenburg-Vorpommern auch 60.000 Personen. Aber für alle anderen geht das jetzt nicht. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Da werden wir nicht fordern, dass die entsprechend Steuererklärungen abgeben müssen. Der Bund muss eine gute Lösung finden, wie diese Mittel auch zu den Rentnerinnen und Rentnern und Studierenden kommen werden. Dafür wird es noch etwas Zeit brauchen. Wir wollen uns aber ausdrücklich auch die Möglichkeit offenhalten, wenn das nicht im Herbst dann entsprechend vorangehen sollte, auch eine Bundesratsinitiative zu starten. (Sebastian Ehlers, CDU: Erst im Herbst?) Aber jetzt zu fordern, dass die Pauschale ausgezahlt wird, wäre falsch. Es muss ein anderes Instrument sein, und das muss entwickelt werden von der Bundessteuergesetzgebung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Daniel Seiffert, DIE LINKE – Daniel Peters, CDU: Was wollen Sie uns damit sagen? Dass die Leute erst noch mal leiden müssen?!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Frau Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Werte Bürger! Die Energiepreise steigen. Sie steigen aber nicht erst seit Beginn des Krieges in der Ukraine. Schon vor einem Jahr meldete der „Focus“, dass der Preisanstieg bei den Energieträgern die Hauptursache für die steigenden Erzeugerpreise ist und dass die steigenden Erzeugerpreise ein Frühindikator für die zu erwartende Inflation sind. Wohin uns die komplett undurchdachten, grün dominierten Regierungsentscheidungen im Eiltempo führen, davor warnen nicht nur wir, sondern mit immer deutlicheren Worten zahlreiche Ökonomen und Wirtschaftsverbände. Erst vorgestern berichtete „Die Welt“, ich zitiere: „In drei Monaten werden“ die „Menschen ihre Rechnung nicht mehr zahlen können.“ Meine Damen und Herren, das sagt nicht irgendwer, das sagt der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller. Weiterhin prophezeit er dabei ein Nord-Süd-Gefälle. Es trifft daher also im Besonderen unsere Bürger und unsere Wirtschaft in M-V. Ebenfalls vor zwei Tagen erschienen deutliche Aussagen bei ntv durch den Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Bertram Brossardt. Unter der Überschrift „Gasstopp könnte zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts vernichten“, sagte er, und ich zitiere, „rechnerisch“ wären „5,6 Millionen Arbeitsplätze von den Folgen betroffen“. Meine Damen und Herren, durch unfähige, ja, ich möchte fast schon sagen, derzeit größenwahnsinnige Regierungsentscheidungen (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird unser Land mit Ansage und Anlauf wirtschaftlich ruiniert und werden die Bürger in die Armut getrieben. Meine Damen und Herren, die Zins- und Geldpolitik mit der gigantischen Geldmengenausweitung, die fatale Energiepolitik, Corona-Politik, Klimahysterie und die absurde CO - 2 Steuer et cetera waren das Pulverfass. Die suizidale Sanktionspolitik gegen Russland ist jetzt nur noch der Brandbeschleuniger. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Kritische Stimmen werden oft einfach ausgeblendet. Damals wie heute gibt es Wissenschaftler, die der Politik auf Bestellung für jede politische Entscheidung ein wissenschaftliches Deckmäntelchen liefern. Ganz aktuelles Beispiel dazu: Nachdem Herr Habeck den Gasnotfall ausgerufen hat, erscheint doch just darauf in der „Welt online“-Ausgabe, die Wissenschaft hat festgestellt, dass kühle Wohnungen gut für die Gesundheit sind. Na, da sind wir ja alle beruhigt und werden uns nicht beschweren, wenn die Wohnung im Winter kalt bleibt! Danke für nichts! (Beifall und Zuruf von Thore Stein, AfD) Meine verehrten Kollegen von der CDU, die Energiepauschale der Berliner Ampelkoalition ist im Prinzip der falsche Weg. Wieder einmal soll der Staat Geld verteilen, das er den Bürgern zuvor über Steuern weggenommen hat. Die bessere Lösung wäre natürlich – das wissen auch Sie –, die Bürger so zu entlasten, dass auch wirklich alle Haushalte davon profitieren, also für alle die Steuer- und Abgabenlast senken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Entsprechende sinnvolle Anträge hatten wir in den vergangenen Monaten ja auch eingebracht. (Zuruf aus dem Plenum: Ja, klar!) Die weiter steigenden Energiepreise aber werden die Inflation ständig anheizen. Die Energiepauschale wird nicht ausreichen. Es ist davon auszugehen, dass wir uns demnächst von einer Sondersitzung zur anderen hangeln werden, um die Staatshilfen irgendwie zu erhöhen. Das ist nicht der richtige Weg. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Aber für die Bürger, die von dieser Inflation hart getroffen werden, ist diese Energiepreispauschale in der heutigen Situation wenigstens etwas hilfreich. Unsere AfD-Fraktion hat daher beschlossen, trotz aller sachlichen Bedenken Ihren Antrag zu unterstützen. Wichtig ist aber dabei, dass unsere dringend erforderliche Erweiterung, die Ihnen als Antrag vorliegt, von Ihnen mit aufgenommen wird, denn Sie stellen ja völlig richtig fest, dass die von der Bundesregierung geplante Energiepreispauschale nur den Bürgern zugutekommt, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, und dass die Bundesregierung Rentner und Studenten vergessen hat. Eindeutig vergessen wurden aber auch die Elternteile, die ihre Berufstätigkeit für die Dauer der Elternzeit unterbrochen haben und deshalb im Jahre 2022 nicht berufstätig waren. Gerade frisch gebackene Mütter und Väter, welche sich in Elternzeit befinden, sowie deren Babys sind durch die Preissteigerungen mindestens ebenso hart betroffen wie Rentner und Studenten. Sie gehören daher auf jeden Fall dringend mit eingeschlossen in diese Bundesratsinitiative. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Pulz-Debler.
Steffi Pulz-Debler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag will die CDU auf eine soziale Ungerechtigkeit aufmerksam machen. Das erkennt die Linksfraktion, das erkenne auch ich persönlich natürlich an. Die Energiepauschale von 300 Euro soll im September nur an einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige ausgezahlt werden. Die Ausgrenzung aller Menschen, die gerade nicht beziehungsweise nicht erwerbstätig sind, stellt für uns eine nicht hinnehmbare Benachteiligung dar. Das betrifft im Übrigen neben Rentnerinnen und Rentnern sowie Studierenden auch Menschen, die unentgeltlich in Pflegezeit freigestellt sind, oder jene, die Erziehungs- oder auch Krankengeld beziehen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und auch Jeannine Rösler, meine Fraktionsvorsitzende, haben sich mehrfach klar und deutlich auch hier in dieser Woche geäußert, dass sie sich und natürlich die rot-rote Landesregierung dafür einsetzen, dass Seniorinnen und Senioren ebenfalls Anspruch auf das Energiegeld bekommen. Der Bundesrat kam am 11. Mai dieses Jahres zu einer Sondersitzung zusammen und befasste sich unter anderem mit dem Entlastungspaket der Bundesregierung. Seinerzeit gelang keine Einigung darauf, auch Rentnerinnen und Rentnern die einmalige Energiepauschale auszuzahlen. Einen erneuten Vorstoß gab es im Rahmen der Ministerpräsident/-innenkonferenz am 2. Juni dieses Jahres, gemeinsam mit Niedersachsen. Eine weitere Initiative von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat dürfte derzeit ins Leere laufen, denn die FDP stellt sich gegen die Forderung und bleibt beim Nein. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Nach Auffassung der FDP wäre es unangemessen, dass auch Rentnerinnen und Rentner von der Energiepauschale profitieren. Schließlich gelte die Rentenerhöhung von über 5,3 Prozent im Westen und über 6,1 Prozent im Osten ab dem 1. Juli dauerhaft monatlich. Dem halte ich entgegen, dass alle Spitzenverdiener diese Pauschale erhalten, auch bei kräftigen Einkommenszuwächsen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Es spielt also keine Rolle, ob jemand bedürftiger ist als andere. Alleinerziehende in Teilzeit erhalten 300 Euro und Doppelverdienende mit gutem Einkommen erhalten 600 Euro. Der soziale Kompass ist hier eindeutig verloren gegangen. (René Domke, FDP: Die zahlen auch Steuern darauf. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, ich kann nur appellieren, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Die FDP ist aber ungerecht.) leisten Sie Überzeugungsarbeit bei Ihrem Oppositionsbündnispartner FDP! Eine Rentenerhöhung darf nicht der Grund sein, (Zuruf von René Domke, FDP) rund 21 Millionen Menschen von einer Entlastung (Zuruf von René Domke, FDP) für gestiegene und weiter steigende Energiekosten auszuschließen. (Zuruf von René Domke, FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern nimmt Altersarmut seit Jahren stetig zu. Zunehmend gehen die Jahrgänge in den Ruhestand, die aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien und Beschäftigung im Niedriglohnbereich mit einem sehr niedrigen Rentenniveau auskommen müssen. Jede und jeder hat sehr wahrscheinlich in seiner Familie erlebt, dass vor über 30 Jahren Unternehmen abgewickelt wurden oder zur verlängerten Werkbank mit mieser Bezahlung wurden. In der Folge herrschte hohe Arbeitslosigkeit und wurden erlernte Berufe nicht mehr benötigt. Sehr viele Menschen haben über eine lange Zeit – manche bis heute – keine Perspektive in ihrem Berufsleben gefunden, die ihnen ein sorgenfreies Leben im Ruhestand gewährleistet. Im Gegenteil, immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen arbeiten, um so notgedrungen ihre mageren Renten aufzubessern. Diese Rentnerinnen und Rentner haben, da sie ja dann erwerbstätig sind, zumindest einen Anspruch auf die Energiepauschale. Das trifft auch für die vielen Studierenden zu, die neben dem Studium jobben müssen, um ihr Leben zu finanzieren. Und angesichts der Tatsache, dass nach coronabedingten Schließungen endlich und hoffentlich auch dauerhaft alle relevanten Branchen studentische Hilfskräfte oder Aushilfen suchen, ist für Studierende zu hoffen, dass sie diese Chancen nutzen, die Energiepauschale wenigstens über diesen Weg zu bekommen. Am Rande sei erwähnt, dass die Hälfte aller rund 21.000 Wohngeldhaushalte in Mecklenburg-Vorpommern Rentnerinnen und Rentner sind. Sie erhalten zumindest den einmaligen Heizkostenzuschuss. Meine Fraktion wird heute den Antrag ablehnen. Solange die FDP sich verweigert, kann eine Bundesratsinitiative nicht erfolgreich sein. Die Landesregierung ist seit Monaten aktiv zu erwirken, dass auch Rentnerinnen und Rentner, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Studierende und Menschen in Elternzeit, im Krankenstand und in der Pflegezeit von der Energiepauschale profitieren. Das wäre nur fair, und natürlich unterstützen wir sie dabei. Grundsätzlich müssen wir festhalten, die bisherigen Entlastungspakete, die reichen keineswegs aus. Es bedarf dringend weiterer Maßnahmen, und künftige Entlastungen, die müssen endlich zielgerichteter erfolgen. Das heißt, sie müssen zuallererst bei denjenigen ankommen, die Unterstützung eben am dringendsten benötigen. Deshalb drängt meine Fraktion nicht nur jetzt, sondern schon sehr lange auf eine deutliche Anhebung der Hartz-IV- und Grundsicherungssätze. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley.
Anne Shepley GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation. Die Preisentwicklung der letzten Monate hat derart an Dramatik zugenommen, wie wir es in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben. Die Preise für Erdgas sind im Mai 2022 um 241,2 Prozent höher gewesen als vor einem Jahr. Heizöl war im Mai fast doppelt so teuer wie ein Jahr zuvor. Auch bei den Industrieabnehmern sind die Preise förmlich in die Höhe geschossen. Das sind dramatisch hohe Zahlen. Das Ausrufen der zweiten Eskalationsstufe des Notfallplans Gas durch das Bundeswirtschaftsministerium zeigt, dass sich die Lage weiter zuspitzt. Die stark reduzierten Liefermengen aus Russland werden für Verbraucherinnen und Verbraucher zu weiteren schnellen und massiven Preiserhöhungen führen. Dass sich der Diktator Wladimir Putin nicht davor scheut, Energiepreise als Waffe zu verwenden, haben wir nun deutlich gesehen. Derzeit wird im Bund alles in Bewegung gesetzt, um eine alternative Energieversorgung langfristig sicherzustellen. Doch die über Jahrzehnte aufgebaute Abhängigkeit von russischem Gas, die durch Nord Stream 2 beinahe noch verschärft worden wäre, liebe SPD, und das Verschleppen der Energiewende, an dem auch die CDU nun nicht ganz unbeteiligt ist, tragen hier ihre Früchte. (Heiterkeit bei Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Nicht ganz unbeteiligt!) Meine Damen und Herren, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern hinkt hier – und das haben ich und meine Kolleg/-innen der Bündnisgrünen-Fraktion in dieser Woche mehrfach deutlich gemacht –, wir hinken hier in Mecklenburg-Vorpommern in besonderer Weise hinterher. Wir müssen raus aus den fossilen Energien. Wir müssen endlich weg von Putins Gas und Öl. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Damit könnten wir eine ganze Reihe von Problemen lösen. Doch nicht nur die Energiekosten explodieren, (Enrico Schult, AfD: Dank Ihrer Politik explodieren die!) auch die Lebensmittelpreise steigen dramatisch, sind dramatisch in die Höhe gegangen. Mehr als elf Prozent Steigerung im Mai 2022, diese Zahl klingt abstrakt, hat aber Auswirkungen auf die Ärmsten unserer Gesellschaft. Es gibt immer mehr Bedürftige, deren Portionen immer kleiner werden. Die Tafeln geraten immer mehr unter Druck, können schon längst nicht mehr alle versorgen, die wöchentlich Schlange stehen. Wie nun damit umgehen? Wir sehen, dass seitens der Bundesregierung bereits von verschiedener Seite reagiert wurde. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Abschaffung der EEG-Umlage oder der Heizkostenzuschuss, den Empfängerinnen und Empfänger von BAföG und Wohngeld erhalten, sind erste Schritte, die gegangen wurden. (Stephan J. Reuken, AfD: Das frisst die Inflation auf.) Nichtsdestotrotz führen die Preissteigerungen für fossiles Gas, Öl und Kohle, letztlich auch Strom, zu so spürbar höheren Kosten für viele Bürger/-innen, dass sie Existenzängste auslösen. (Stephan J. Reuken, AfD: Das wollen Sie doch!) Eine Entspannung ist angesichts des fortlaufenden Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht abzusehen. Doch nun zu Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Während das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr allen Bus-, Bahn- und auch Autofahrern zugutekommt und damit auch den Studierenden sowie Rentnerinnen und Rentnern, profitieren von der Energiepreispauschale derzeit nur diejenigen unter ihnen, die erwerbstätig sind und die Einkommensteuer zahlen. Mir persönlich ist es grundsätzlich sehr wichtig, dass alle Bürger/-innen bei den steigenden Energiekosten so gut es geht entlastet werden. Deswegen unterstütze ich auch unser grünes Vorhaben, ein Energiegeld pro Kopf einzuführen, das die Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Preise direkt entlastet. Bei weiteren Entlastungsvorhaben – und es wird sie geben müssen, und wir haben nicht nur zwei Entlastungspakete und jetzt können wir aufhören, da sind wir uns, glaube ich, alle einig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist immer so, immer!) insofern danke ich auch für die Ausführungen der Kollegin Pulz-Debler, die noch mal die Dynamik im Bund auch klargemacht hat –, bei weiteren Entlastungsvorhaben seitens der Bundesregierung muss dies genauso in den Blick genommen werden wie die priorisierte Unterstützung nicht erwerbstätiger Rentnerinnen und Rentner sowie Studierender. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Koplin, DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Sie haben Ihren Sündenbock gefunden, Frau Pulz-Debler. Ich werde mal sehen, was ich hier so richtigstellen kann aus unserer Sicht. Wir reden über den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, aber die Preise waren auch vorher schon auf den Energiemärkten angespannt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Richtig! Sehr richtig!) Das ist, denke ich, nichts Neues. (Enrico Schult, AfD: Oh!) Davon betroffen sind nicht zuletzt Kraftstoffe wie Benzin und Diesel. (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Und wir haben eine erhebliche Preissteigerung auf deutlich über 2 Euro je Liter beobachtet. Millionen Bürger und Betriebe, insbesondere im Handwerk und der Logistikbranche, werden einer massiven Mehrbelastung ausgesetzt. Viele, die auf den Pkw angewiesen sind, und zwar für ihren täglichen Weg zur Arbeit – und das sind die Menschen, die steuerpflichtig sind –, denen sollte zu Beginn geholfen werden. Deshalb, denke ich, ist dort einiges in Bewegung gesetzt worden. Und wir haben beim letzten Mal alle einmütig festgestellt, schwere Zeiten kommen auf uns zu. Und jetzt sind sie da. (Unruhe auf der Regierungsbank – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich denke, wir dürfen nicht vergessen, wir haben eine Bundeskoalition von Grün, von Gelb, von SPD, und ich denke, dass hier im Vorfeld sehr viel schon getan wurde, um auch hier an Entlastungspaketen zu arbeiten. Paket 1 und 2 liegen auf dem Tisch, an Paket 3 wird gearbeitet. Das ist ja hier im Vorfeld auch schon angesprochen worden. Und es ist auch ganz gut, dass wir heute, am 01.07., uns dieses Themas annehmen, denn ab heute beträgt die EEG-Umlage genau 0 Cent. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Um noch mal in Erinnerung zu bringen, das sind 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Die soll ab diesem Tag wegfallen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da wird mit Sicherheit nichts davon weitergereicht.) Das ist durchaus eine spürbare Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Und so geht auch Entlastung. Diese null Prozent gelten, na klar, für alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, auch in M-V. Dazu kommt der Tankrabatt. Es mag ja den Anschein haben, dass dieser sich nicht verfängt, aber er gilt. Und keiner weiß eigentlich im Moment, wie hoch wären denn unsere Tankpreise tatsächlich ohne diesen Tankrabatt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich stimme da völlig zu, ja, das Bundeskartellamt muss hier die Augen aufmachen und mit, ich sage es mal so, mit starker Hand dahinterstehen, was passiert dort eigentlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die stehen dahinter. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und es sind alle Gruppen im Land, die von all diesen Dingen, die uns belasten, belastet werden. Und auch das 9-Euro-Ticket, davon mag man ja halten, was man will. (Horst Förster, AfD: Gar nichts.) Ich bin da nicht so begeistert, aber das ist meine ganz private Meinung. Das gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die in ihrer Mobilität ohnehin oft eingeschränkt sind. Und zu dem, was jetzt kommt – ich erwähne noch, ich habe das nicht so ganz verstanden, was da von den LINKEN vorgetragen wurde –, ab heute gilt die Rentenerhöhung. Ab heute! Die Rentner und Rentnerinnen haben ihre Rentenerhöhung, wie heißt es, haben sie schon schriftlich bekommen. Und ich sage jetzt einfach mal, ich weiß, dass wir niedrige Renten haben. Natürlich, ich habe das ja auch in meiner eigenen Familie. Aber man muss die Zahl auch mal sagen: In diesem Jahr, also auf 1.000 Euro Rente gibt es in diesem Jahr 216 Euro mehr, im nächsten Jahr sind es dann schon 432. Das sind auch Zahlen, die man bedenken muss, die die Rentner jeden Monat – also da wären es dann auf 1.000 36 Euro –, jeden Monat im Paket haben. Und das ist, denke ich, eine langfristige und schon vor Wochen beschlossene Erhöhung. Ich habe jetzt nicht wirklich verstanden, wo die FDP sich dagegengestellt hätte. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dann möchte ich auch noch mal sagen, im Bundestag wurde die BAföG-Reform beschlossen. Auch das ist eine große Unterstützung für unsere Studentinnen und Studenten. Und das wurde auch schon gesagt, viele Studenten arbeiten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist aber nicht im Sinne des Erfinders.) Sie sind Minijobber. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und auf 520 Euro wird ab Oktober die Minijobgrenze erhöht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und wenn sie im Minijob sind im ersten Arbeitsverhältnis, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) dann bekommen sie auch diese 300 Euro. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Noch zum BAföG ist zu sagen, dass es elternunabhängiger wird. (René Domke, FDP: Das ist richtig. Alles richtig.) Also das sollte man auch bedenken. Die sind also nicht so ganz alleingelassen. Dann, das Steuerentlastungsgesetz wird auch greifen. Ab nächstem Jahr gelten für alle andere Grundfreibeträge. Auch das ist mit unserer Bundesregierung durchgesetzt worden. Und dann, Dr. Geue hat es eigentlich sehr gut vorgetragen, woran hapert es. Also wir sind doch die Letzten, die nicht auch Rentnerinnen und Rentnern eine Entlastung gönnen. (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Aber wie es im Moment gehandelt wird, Sie haben das vorgetragen, ist ein Problem der Besteuerung. Viele Rentnerinnen und Rentner zahlen bisher keine Steuern. Sie müssen …
Birgit Hesse
Frau Abgeordnete, ich würde Sie bitten, …
Barbara Becker-Hornickel FDP
Oh!
Birgit Hesse
… zum Schluss zu kommen.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Ja, gerne. Ich bin ganz schnell. Ich möchte nur drei Sätze bitte … (allgemeine Unruhe)
Birgit Hesse
Nein, nicht drei Sätze, Sie müssen jetzt einen Abschlusssatz formulieren.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Selbst Herr Merz, der CDU-Vorsitzende, hat gesagt, wir müssen weg von einmaligen Entlastungszahlungen. Wir müssen langfristig daran arbeiten, (Beifall Julian Barlen, SPD: Ein schöner Abschlusssatz.) und wir arbeiten am dritten … (Die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel beendet ihre Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch zu berücksichtigen, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) wenn die rote Lampe an ist, dass dann ein Abschlusssatz formuliert wird und nicht Schachtelsätze gebildet werden. Danke schön! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Beitz. (allgemeine Unruhe)
Falko Beitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiepauschale ist seitens der Bundesregierung klar mit den Aufwendungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gekoppelt worden. Sie greift daher auch für 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die im Alter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch Nebenjobs sind einkommensteuerpflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Energiepauschale greift auch für die gut 75 Prozent der Studierenden, die entsprechende Jobs ausüben und von der Pauschale profitieren. (Beifall René Domke, FDP: Genauso ist es.) Ihre pauschale Aussage im Feststellungsteil, dass Rentnerinnen und Rentner ebenso wie Studierende von der Energiepauschale nicht profitierten, ist also schon einmal falsch. Und die Füchse unter Ihnen in der CDU-Fraktion merken bestimmt gerade, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dass wir bei dieser Forderung entsprechend ein kleines Problem in der Umsetzung haben. Darauf hat unser Finanzminister auch bereits hingewiesen. Denn die gerade beschriebenen Gruppen sollen ja die Pauschale auch nicht doppelt erhalten. Wir stehen also vor einem erheblichen bürokratischen Problem, diese Forderung umzusetzen, und dafür enthält Ihr Antrag keine Lösung, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag auch ablehnen, und nur aus diesem Grund. Was wir grundsätzlich seitens der Regierungskoalition hier im Land teilen, ist die Auffassung, dass wir gerade für die Schwächsten der Gesellschaft schnelle und praktikable Lösungen benötigen. Die Ministerpräsidentin hat es Anfang Juni und damit 15 Tage vor der Einreichung Ihres Antrages längst gesagt, dass wir dafür kämpfen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepauschale nicht erhalten, eine vergleichbare Unterstützung bekommen. (Daniel Peters, CDU: Sie haben doch eben gesagt, dass das Quatsch ist.) Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und dafür benötigen wir nicht den Antrag der Union, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Aha!) denn selbstverständlich werden wir uns auch auf Bundesebene dafür einsetzen, werden wir auch innerparteiliche Kanäle nutzen, um für unbürokratische, funktionierende und schnell umsetzbare Maßnahmen zu werben, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) um alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in dieser schwierigen Zeit angemessen zu unterstützen. Und hierfür sind wir im Übrigen auch im eigenen Wirkungsbereich längst tätig. Das Seniorenticket, das ab dem 1. Januar 2023 starten soll, ist letztlich ein zielgenaues sozialpolitisches Instrument, um gerade Seniorinnen und Senioren in unserem Land Mobilität auch im Alter bei stark gestiegenen Lebenshaltungskosten zu ermöglichen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ja, genau, das Seniorenticket, das Sie als CDU ständig ablehnen und kritisieren. (Daniel Peters, CDU: Tun wir nicht.) Und man muss in der Politik (Sebastian Ehlers, CDU: Tun wir nicht.) schon über den Tellerrand hinauszublicken (Sebastian Ehlers, CDU: Wann? Wo?) und das große Ganze in den Blick nehmen, wenn man etwas für die Menschen bewegen möchte. Und ich kann nicht auf der einen Seite für eine Gruppe Entlastungen fordern und auf der anderen Seite, wo Entlastungen längst stattfinden, diese Entlastungen schlechtmachen, meine Damen und Herren. (Beifall René Domke, FDP) Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP)
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Förster vor. Bitte, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Herr Beitz, Sie haben darauf hingewiesen – sicherlich grundsätzlich zu Recht –, dass hier diese Energiepauschale die Gruppe treffen soll, die sich im Arbeitsverhältnis befindet. Sie wissen, es wird diskutiert, ob insbesondere Rentner auch dazukommen sollten. Aber auch Sie haben kein Wort dazu gesagt, was denn mit den Eltern ist, die sich in Teilzeit befinden, die also etwas für die demografische Verbesserung dieses Landes tun, die im Grunde stramm im Arbeitsverhältnis sind und nur wegen des Kindes, kindbezogen, sich vorübergehend in Elternzeit befinden und oftmals dadurch erhebliche Geldeinbußen haben. Und gerade hier in dem Bereich, was auszugleichen gilt, hat das Elterngeld ja dabei überhaupt keine Ausgleichswirkung. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dazu zumindest auch ein Wort verlieren.
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern?
Falko Beitz SPD
Ja.
Birgit Hesse
Bitte schön!
Falko Beitz SPD
Ich habe ganz global gesagt, dass wir für die Schwachen in der Gesellschaft eine Lösung finden müssen und nicht nur Einzelgruppen in den Blick nehmen müssen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und zu Ihrer Frage hat unser Finanzminister ausreichend Stellung bezogen und hat oft darauf hingewiesen, welch bürokratischen Aufwand das nach sich ziehen wird. Und ich glaube, es ist auch lediglich eine sehr kleine Gruppe, die Sie da ansprechen, wenn es auch berechtigt ist, denn man muss schon über sehr lange Zeit in Elternzeit sein. Ich glaube, wenn man das mal statistisch untersuchen würde, ist das … (Thore Stein, AfD: Ein Jahr mindestens.) Ein Jahr mindestens. (Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Aber es ist so, dass dann oftmals zwei Jahre betroffen sind und der Anspruch trotzdem besteht, wenn auch über den Partner oder die Partnerin. (Beifall Julian Barlen, SPD – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für diese durchaus interessante Aussprache. Grundsätzlich haben Sie ja irgendwie insgeheim alle Sympathie für diese Initiative, aber Sie waren beim Erfinden von Ausreden tatsächlich relativ kreativ, das gestehe ich Ihnen ein. Aber das war natürlich in überwiegender Art und Weise völlig sachfern, so will ich es mal formulieren. Und, Herr Beitz, seien Sie mir nicht böse, (Andreas Butzki, SPD: Ist er nicht!) aber ich weiß nicht, ob … Das ist schön, dass er mir nicht böse ist, vielleicht wird sich das jetzt gleich ändern. (allgemeine Heiterkeit) Zunächst mal haben Sie ja massiv Ihrer eigenen Ministerpräsidentin hier und heute widersprochen, denn sie sagt nichts anderes als das, was wir in diesem Antrag formuliert haben, und Sie haben gesagt, das sei großer Quatsch. Das können Sie Frau Schwesig heute vielleicht noch mal im Telefonat erklären. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Falko Beitz, SPD: Vielleicht sollten Sie sich von gestern den Livestream noch mal ansehen.) Und das andere ist – da würde ich Sie wirklich bitten, den Populismus aufgrund von Unwissenheit hier zu unterlassen –, sagen Sie mir, an welcher Stelle wir das Seniorenticket hier in der Form ablehnen würden. (Sebastian Ehlers, CDU: Richtig!) Wir haben lediglich die Prioritätensetzung kritisiert, dass wir sagen, bitte erst das Rufbussystem und dann das Seniorenticket. Bitte unterlassen Sie hier das Aufstellen von Falschaussagen! (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Das ist diesem Hohen Haus nicht angemessen. Wenn Sie es nicht können, dann sollten Sie es lassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine Damen und Herren, wir müssen irgendwo auch noch mal bei der Wahrheit bleiben und keine Falschaussagen in die Welt setzen. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ja, Herr Barlen, ich finde das gut, dass Sie auch auf den Tisch klopfen und mir an der Stelle recht geben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Endlich haut mal einer auf den Tisch bei der SPD.) Und, Herr Minister Geue, ich … Ja, genau, das ist auch richtig. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir müssen die Haltbarkeit der Tische testen, wollen aber nichts kaputt machen.) Sehen Sie! Genau. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber, aber ja, das sind sehr zutreffende, tolle Aussagen, die der Sache wirklich sehr dienlich sind, die jetzt hier aus den Koalitionsreihen kommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Aber Sie müssen schon sehen, insbesondere mit Blick auf die Ausführungen von Minister Geue, der ja selbst sagt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern genau zu dieser Frage eine Bundesratsinitiative erwägt, so habe ich Sie verstanden – Sie können ja das noch mal, wenn ich Sie da falsch verstanden habe, noch mal richtigstellen –, aber wenn das so ist, dann frage ich mich, warum können wir nicht hier und heute schon dieses politische Signal senden. Da sagen Sie, das passt in der Zeitachse nicht, das käme, aus welchen Gründen auch immer, zu früh. Wenn ich das jetzt übersetzen müsste, würde ich sagen: Sollen die Rentnerinnen und Rentner und die Studierenden erst noch mehr leiden, bevor wir hier politisch aktiv werden sollen, oder was ist der Grund? Also das kann es doch einfach nicht sein. Es brennt jetzt der Baum, jetzt muss etwas getan werden, und hier nur mit Technik zu kommen in der Umsetzung mit Blick auf die Finanzämter, das ist der Sache nicht dienlich. Wir wollen hier ein politisches Signal senden. Und darauf kommt es an, dass wir den Rentnerinnen und Rentnern und den Studierenden an der Stelle auch irgendwo beistehen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich bin ja bei Ihnen, Sie haben auch noch andere Gruppen genannt, die auch nicht von dieser Maßnahme profitieren. Und darüber können wir gerne reden. Das deckt aber auch Ihr Änderungsantrag nicht vollständig ab. Das müssen Sie ja auch wissen. (Thore Stein erhebt sich vom Platz.) Wollten Sie jetzt …? Gut. Und ja, das ist sozusagen etwas, über das wir gerne diskutieren können. Und das beschreibt natürlich die Notwendigkeit, dass wir auch weitere Entlastungsmaßnahmen brauchen. Das hat ja auch Frau Kollegin Becker-Hornickel deutlich gesagt. Aber, Frau Pulz-Debler, seien Sie mir nicht böse, ich habe die Begründung, warum Sie das jetzt ablehnen müssen, noch nicht ganz nachvollzogen. Die Begründung war … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich schon. Das waren sehr klare Worte) Ja, sehr klare Worte. Die Begründung war, weil die FDP in der Bundesregierung irgendetwas blockieren würde, (Zuruf von Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) könnten Sie hier im Landesparlament dieser Initiative, (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, ja. – Zuruf von René Domke, FDP) die Sie ja eigentlich gut finden, nicht zustimmen. Ganz ehrlich, das ist politisch aber auch nicht korrekt, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Wo ich bei Ihnen bin, wo ich bei Ihnen bin – da, glaube ich, haben wir hier in diesem Hohen Haus Einigkeit –, das ist die beschriebene Notwendigkeit, dass wir ein weiteres Entlastungspaket bekommen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ein richtiges.) Und, Frau Becker-Hornickel, Sie haben da, bevor Ihnen das Wort hier entzogen wurde, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) darauf abgestellt, dass Friedrich Merz auch einmalige Entlastungen nicht gut finden würde und das sozusagen ablehnen würde. Das heißt aber nicht, dass die Unionsfraktion im Bundestag diese Initiative unterstützt. Das hat sie mehrfach getan. Er hat es im Zusammenhang mit der Frage erwähnt, wie man die Menschen in diesem Land am besten entlasten kann, und da sagen wir ganz deutlich, mit einer dauerhaften oder langfristigen steuerlichen Entlastung.
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit …
Daniel Peters CDU
Genau, ich bin auch …
Birgit Hesse
… abgelaufen ist, …
Daniel Peters CDU
… am Ende.
Birgit Hesse
…, insofern Sie bitte den Abschlusssatz bilden. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und ich würde natürlich nicht das Wort entziehen, sondern die Redezeit ist abgelaufen.
Daniel Peters CDU
Das habe ich falsch formuliert. Da möchte ich mich dann für entschuldigen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD: Das war der Satz.) Und ich möchte im allerletzten Satz um Zustimmung bitten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Toll!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1092 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/1092 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/759 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Enrico Schult, AfD: Wir sind halt wirkliche Demokraten, wir stimmen inhaltlich ab. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Teile der Fraktion der AfD haben jetzt nicht abgestimmt. Darf ich es so deuten, dass Sie sich komplett enthalten? (Jens-Holger Schneider, AfD: Wir haben zugestimmt. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Sie haben zugestimmt. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/759 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33 : a) Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pflanzenabfalllandesverordnung an Kreislaufwirtschaftsgesetz anpassen, Drucksache 8/769, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bioabfälle flächendeckend und bürgernah erfassen, Drucksache 8/770. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pflanzenabfalllandesverordnung an Kreislaufwirtschaftsgesetz anpassen – Drucksache 8/769 – Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bioabfälle flächendeckend und bürgernah erfassen – Drucksache 8/770 – Das Wort zur Begründung der Anträge hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Thore Stein, AfD: Hallo! – Stephan J. Reuken, AfD: Moin!) Viele Jahrzehnte ist uns als Gesellschaft schon klar, dass Abfälle aller Art viel zu wertvoll sind, um sie einfach so auf eine Deponie zu schmeißen und zu vergessen. Abfälle unseres Lebens und unserer Wirtschaftsweise sind wertvolle Ressourcen. Wir sollten sie möglichst vielfältig wiederaufarbeiten und zurück in den Kreislauf bringen als Rohstoff für neue Dinge, so auch kürzlich Minister Backhaus in einer sehr ausführlichen PM, die ich ausdrücklich begrüßt habe. Dies trifft in besonderer Weise für die organischen Abfälle zu, die in den Haushalten und Gärten anfallen. Natürlich gilt es beim Umgang mit Abfällen aller Art, dass sie zunächst vermieden werden sollen. Diesen Vermeidungsgrundsatz regelt Paragraf 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Vermeidung von organischen Abfällen ist Ihnen sicherlich aus verschiedenen Initiativen auch geläufig. Sie betreibt das Bundeswirtschaftsministerium seit etlichen Jahren, zum Beispiel über die Kampagne „Zu gut für die Tonne“, denn immer noch werden viel zu viele Speisereste weggeworfen. 2018 gab es auch aus unserem Bundesland eine Preisträgerin in diesem Wettbewerb. Die Gärtnerei „Schnelles Grünzeug“ aus Grammendorf macht aus Gemüse, das am Marktstand nicht verkauft wird oder wurde, fermentierte Produkte, darunter auch dann diese preisgekrönten Erzeugnisse. Die Gärtnerei veredelt damit also Lebensmittel, die sonst weggeschmissen worden wären. Ein toller Erfolg, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Wenn Maßnahmen der Abfallvermeidung nur eingeschränkt greifen, dann geht es nach Paragraf 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz um die Vorbereitung des Mülls zur Erfassung, heißt es. Dann braucht es also Erfassungssysteme. Dabei sind Wertstoffe wie Papier, Pappe, Karton, Metall, Kunststoff und Glas sowie erfassungspflichtige Bioabfälle seit dem 01.01.2015 getrennt zu erfassen, bundesgesetzlich. Die getrennte Erfassung von Wertstoffen und Bioabfällen ermöglicht eine hochwertige Verwertung, Recycling und bewirkt eine Reduzierung des Restabfalls. Um nun eine möglichst effektive Weiterverarbeitung der Bioabfälle zu erreichen, ist es wichtig, dass sie effektiv eingesammelt werden. Es muss den Menschen so einfach wie möglich gemacht werden, Bioabfälle in die Verwertungskette zu geben, und da ist es einfach keine gute Idee, die Erfassung des Biomülls über die Ablieferung in Wertstoffhöfen zu organisieren. Wer bringt denn bitte seinen gesammelten Küchenabfall mit dem Auto circa zehn Kilometer zu einer Erfassungsstelle, die noch dazu begrenzte Öffnungszeiten hat?! Ein solches System ist doch im höchsten Maße lebensfremd. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist schon lange nicht mehr so, dass jeder Privathaushalt im ländlichen Raum einen eigenen Komposthaufen betreibt. Das heißt, ein großer Teil der organischen Abfälle landet unter solchen Rahmenbedingungen im Restmüll und ist damit als Ressource verloren. Durchschnittlich zwei Drittel – zwei Drittel! – des Restmülls in Deutschland bestehen aus Bioabfall. Dieser wird am Ende in aller Regel dann verbrannt, was aber generell die allerschlechteste Variante ist, mit organischen Reststoffen umzugehen. Mal abgesehen von dem Wert, den die haben, bestehen die natürlich zu einem hohen Prozentsatz auch aus Wasser und sind für über 40 Prozent der CO -Emissionen von Müllverbrennungsanlagen ver-2 antwortlich. Das ist fast eine halbe Tonne, fast eine halbe Million Tonnen in Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr. Eine solche Situation haben wir, wie ich sie gerade beschrieben habe, in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und in weiten Teilen der Mecklenburgischen Seenplatte. Diese beiden Landkreise haben noch kein flächendeckendes und haushaltsnahes Erfassungssystem, wie zum Beispiel in Form einer Biotonne. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügt nur die Stadt Neubrandenburg über eine solche Tonne. Und als Kollegin Schlupp, die jetzt gerade nicht da ist … (Beate Schlupp, CDU: Doch! – Heiterkeit auf der Regierungsbank) Oder doch? Ach, da hinten, ist da, mit Verletzung! Als Frau Kollegin Schlupp im Frühjahr die Landesregierung nach den Erfassungsmengen der Bioabfälle fragte, da fiel der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte deutlich heraus. Nur knapp 5.000 Tonnen wurden in diesem Landkreis 2019 an Biomüll eingesammelt, eben über diese Prämiensysteme. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim zum Beispiel, wo es diese Biotonne im gesamten Landkreis gibt, waren es 38.000 Tonnen dieses wertvollen Rohstoffs, also mehr als die siebenfache Menge. Offenbar regt eine haushaltsnahe Biotonne die Bürgerinnen und Bürger also dazu an, ihren organischen Restmüll über die Biotonne zu entsorgen auch. Sofern man den Kompost nicht ohnehin im eigenen Garten benötigt, ist die Biotonne unter den verschiedenen Müllentsorgungsarten auch die mit dem geringsten Aufwand für die Menschen. Der Müll kann so effektiv erfasst werden und ist als Rohstoff für die energetische Nutzung in zum Beispiel Biogasanlagen, die wir gerade auch jetzt händeringend brauchen, oder zur stofflichen Verwertung als industrieller Kompost wertvoll. Mit unserem Antrag zielen wir nun darauf ab, dass das Land in dieser Sache aktiv werden möge. Ja, zunächst ist es so, dass die Abfallentsorgung in der Organisationshoheit der Kommunen und Landkreise liegt. Das ist richtig. Das Land kann also nicht bestimmen, auf welche konkrete Weise organische Abfälle behandelt werden müssen. Doch das heißt nicht, dass das Land machtlos wäre, wenn in einzelnen Landkreisen seit nunmehr sieben Jahren gegen die gesetzlich vorgeschriebene Getrennterfassung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz dann verstoßen wird. In der Konsequenz mehrerer erfolgloser Versuche des Landes, auf kommunikativem Weg das Einlenken der Landkreise zu erwirken, wie auch das Ministerium mir gegenüber glaubhaft darstellen konnte, sind jetzt auch rechtsaufsichtliche Maßnahmen denkbar. Und da weicht eben unsere Meinung auch voneinander ab. In der Begründung unseres Antrags führen wir zum Beispiel einen derartigen Vorgang auch auf. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Landkreis Karlsruhe per Androhung verpflichtet, per Anordnung verpflichtet, eine Biotonne einzuführen. Und inzwischen hat der Landkreis ein solches System auch eingeführt, und es scheint erfolgreich zu laufen. Das kann man nachgucken: die-biotonne.de. Schaut man sich die Biotonnen-Deutschlandkarte des NABU aus dem Jahr 2020 an, sind die großen leeren Flächen im Nordosten zu finden. Da sind die vorgenannten Kreise diejenigen, die auffallen. Der übergroße Teil Deutschlands erfasst den Biomüll haushaltsnah in einer Biotonne. Deshalb müssen wir hier endlich auch in M-V flächendeckend agieren, notfalls nach dem Vorbild aus Karlsruhe über ordnungsrechtliche Maßnahmen. Und in diesem Sinne bitte ich Sie, dem ersten Antrag, den wir hier gestellt haben, auch zuzustimmen. Eng verknüpft mit dem Thema Bioabfälle ist der Umgang mit dem Grünschnitt im Land. Es ist ein eingeübtes Verhalten, dass Menschen im Land ihre Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrennen. Meist im Frühjahr und Herbst (Nikolaus Kramer, AfD: Das stimmt doch gar nicht. – Thore Stein, AfD: Wo wohnen Sie denn?) wehen Rauchschwaden durch die Gartenanlagen. Dass dieses Verhalten im Grundsatz gesetzeswidrig ist, ist den wenigstens auch klar. Doch dafür gibt es eigentlich gute Gründe. So sind die Feuer enorme Feinstaubschleudern, sie kosten nicht selten zahlreichen Wildtieren, die sich in den Pflanzenabfallhaufen Schutz suchen, das Leben. (Nikolaus Kramer, AfD: Das sind Traditions- und Brauchtumsfeuer, Herr Damm.) Da haben Sie einfach Unrecht, und da müssten Sie sich mal mit der Materie beschäftigen. Es geht überhaupt nicht um das schöne Lagerfeuer mit der Familie mit Stockbrot und Würstchen, darum geht es nicht. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Es geht darum, diese qualmenden Misthaufen aus Blättern und feuchtem Grünschnitt zu verbieten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und gelegentlich werden auch giftige Substanzen unwissentlich oder vorsätzlich in diesem Feuer mitverbrannt – das sind die Probleme. Und nicht zu vergessen, auch diese Pflanzenabfälle sind letztendlich Ressourcen, die zu schade sind, um sie zu verbrennen. Und aus diesem Grund, aus diesen Gründen legt also das Kreislaufwirtschaftsgesetz auch fest, dass die Grünschnittverbrennung zu unterlassen ist. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Es gibt nun bis hier unten – quasi eine Unterregelungsebene der Kommunen – die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Verbot zu erlassen. Und das führt zu einer deutschlandweit unüberschaubaren Masse an Regelungen rund um das Thema Pflanzenabfälle. In unserem Bundesland gibt es zwar auch eine entsprechende Landesverordnung, ein Verbot, aber andererseits superviele Ausnahmen, die zum Beispiel im Frühjahr und Herbst gelten, dann aber zum Beispiel nur zwei Stunden am Tag oder so. In Rostock und Wismar darf gar kein Pflanzenmaterial verbrannt werden und in den Landkreisen – wie Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen – nur, wenn andere Erfassungssysteme nicht zur Verfügung stehen oder die Abfallmengen exorbitant hoch sind. Wie man das kontrollieren soll, ist mir völlig schleierhaft. In Schwerin stellt die Stadt gegen Gebühr Sammelsäcke für Pflanzenabfall zur Abholung zur Verfügung – wie ich finde, ein gutes System –, die dann neben der Biotonne abgestellt werden und abgeholt werden können. Die Flut an Regelungen führt aber zu ständigen Missverständnissen und Streitfällen, von denen insbesondere der Bürgerbeauftragte des Landes, Herr Crone, regelmäßig berichtet. Ich denke, Sie alle haben auch seinen diesjährigen Bericht wieder gelesen. Und seit er im Amt ist, hat er gesagt, ist es jedes Mal immer wieder ein Thema gewesen. Er mahnt schon etliche Jahre die Landesregierung auch an deswegen, die Pflanzenabfalllandesverordnung so zu reformieren, dass das Verbrennungsverbot unzweifelhaft deutlich wird. Es fehlt unseres Erachtens eine Formulierung, wie wir sie in der Pflanzenabfallverordnung des Saarlandes zum Beispiel sehen. Dort heißt es unter dem Paragrafen 3 Absatz 1: „Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt.“ Allerdings finden sich in den Verordnungen des Saarlandes auch bestimmte Ausnahmen, die, wie wir ja gesagt haben, auch grundsätzlich nicht zu verwehren sind, wie zum Beispiel im Frühjahr und Herbst. Da sollte man einfach eine gewisse Klarheit schaffen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) In der Brandenburger Verordnung sind noch zahlreiche weitere Kriterien definiert, um den Nachbarschaftsschutz, den Schutz der Natur und den Schutz vor Waldbränden zu garantieren. Die Verordnung unseres Landes ist anfällig für Umgehung und braucht deswegen dringend eine Überarbeitung. Das können wir im Anschluss begleiten oder im Ausschuss begleiten oder der Landesregierung im Vertrauen, dass sie den Handlungsbedarf jetzt auch mit unseren Stimmen und unserem Votum erkennt, allein überlassen. Wir werden im Zuge der Debatte entscheiden, ob ein Antrag auf Überweisung in den Klimaausschuss sinnvoll erscheint. (Zuruf aus dem Plenum: Nein.) Wichtig ist uns, dass wir auch in Mecklenburg-Vorpommern endlich es schaffen, das Verbrennen von Bioabfällen Stück für Stück zu verbannen. Eine kostenfreie bürgernahe Annahme von Grünschnitt durch die Abfallwirtschaftsbetriebe ist daher auch aus Klimaschutzsicht die beste Möglichkeit, und die Getrenntsammlung, die ist ja ohnehin gesetzlich verboten. Meine Redezeit ist am Ende. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine fruchtbare Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier wird ein Thema heute aufgerufen, das uns in diesem Hohen Hause ja immer wieder auch beschäftigt hat. Als ich im Übrigen vor gut drei Jahren den Abfallbereich übernommen habe, lag eine fertiggestellte Abfallpflanzen- oder Pflanzenabfalllandesverordnung vor, die bis heute nicht in Kraft gesetzt worden ist. Ich nehme das so zur Kenntnis, ich arbeite aber dran. Ich sage Ihnen das ausdrücklich, denn eines ist klar – Sie haben das angedeutet, Herr Damm –, in Mecklenburg-Vorpommern gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, und da ist eigentlich alles sauber geregelt. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Ich will mal, was die Pflanzenproblematik anbetrifft, beginnen. Natürlich nehmen wir zur Kenntnis, dass es eine Sonderregelung in Mecklenburg-Vorpommern gibt, an der wir arbeiten, diese zu überdenken und dann auch neu zu organisieren. Nach dieser Verordnung ist es so, dass zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, gebrannt werden kann. Aus meiner Sicht ist im Übrigen auch das hier noch mal eine Kernaussage, die ich treffen möchte. Sie sprechen auch von Abfall. Aus meiner Sicht sind im Übrigen diese Reststoffe – in Klammern: aus einer umweltverträglichen Produktion – keine Abfälle, sondern es sind Reststoffe, und diese sind zu verwerten und nicht zu verbrennen. Das ist meine Grundposition. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir uns da einig sind, kommen wir ein Stück weiter. Denn ich will das auch in Anbetracht der aktuellen Situation sagen – und, Herr Damm, ich bin Ihnen wirklich ausdrücklich dankbar, dass Sie das auch noch mal angedeutet haben –, es geht nicht darum, dass wir Brauchtumsereignisse unterbinden werden und auch nicht, sage ich mal, mit den Kindern im Übrigen am Lagerfeuer bei trockenem Holz in einer Feuerschale, so was gibt es ja heute im Wohlstand alles. Es ist selbstverständlich, dass das beibehalten werden kann. Das sage ich in aller Deutlichkeit und aller Klarheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin Ihnen dankbar, Herr Damm, dass Sie auch dazu Beifall klatschen. Also stimmen wir da überein. Und auf der anderen Seite geht es mir darum, wenn ich allein den Bioabfall anspreche, und den haben Sie auch angedeutet, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern, runde Zahl, 100.000 Tonnen – 100.000 Tonnen! – von diesen wertvollen Reststoffen zur Verfügung haben, dann wird auch in Anbetracht der aktuellen Situation, werden wir über ganz neue Verwertungswege und Aufbereitungswege nachzudenken haben. Ich glaube zum Beispiel auch daran, dass es sinnvolle kommunale – Sie haben es ja auch angedeutet – Verwertungshilfen heute oder Reststoffhöfe gibt. Das finde ich schon mal gut. Im Übrigen auch in den Kleingartenanlagen gibt es viele Kleingartensparten, die mittlerweile auch selber diese Möglichkeit, den Grünschnitt abzugeben, ihn zu kompostieren und dann diesen wertvollen Kompost im Übrigen dann wieder einzusetzen in den Gartensparten – auch da sind wir Weltmeister in Deutschland, im Übrigen im Sammeln, im Sortieren. Und ich glaube auch, an dieser Stelle noch mal sagen zu dürfen, wir haben in Deutschland aus meiner Sicht ein wirklich perfektes Verwertungssystem der Aufnahme von Reststoffen. Es gibt keinen Grund im Übrigen, irgendwelchen Müll, das sage ich einmal ausdrücklich, Müll in die Landschaft oder Grünschnitt oder was auch immer, einfach in die Landschaft oder in den Wald zu fahren. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund! Ich glaube, das ist auch eine Botschaft von dem heutigen Tage. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist auch so, jeder hat sich schon mal, wer einen Garten hat oder auch ein etwas größeres Grundstück, der wird sich auch schon mal erwischt haben, sich selber erwischt haben, dass es gequalmt hat. (Torsten Renz, CDU: Selbstanzeige!) Und das muss ein Ende haben! Qualmen muss es auch mal in der Küche. (Zuruf von Christiane Berg, CDU) Aber, wenn ich das so sagen darf, in der offenen Landschaft sollten wir das weitestgehend unterbinden, weitestgehend unterbinden. Harry guckt jetzt schon ganz, also Harry Glawe guckt mich mit lächelndem Gesicht an. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit wissendem Gesicht.) Er wollte das ja auch versuchen zu unterbinden. Ich werde es jetzt tun, Herr Glawe! Insofern mach ich da auch den Prozess durch, den der ehemalige Wirtschaftsminister, als er für den Abfall zuständig war, ja auch schon in seinem Haus damals diskutiert hat. Und insofern ist es so, das Verbrennen von Gartenabfällen führt im ländlichen Raum, insbesondere im ländlichen Raum, oftmals zu einem Ärgernis. Das nehmen wir zur Kenntnis. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich sage noch mal ausdrücklich auch, dass unsere Behörden – und dafür sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig –, das prinzipiell auch zu überprüfen und zu überwachen haben, ist vollkommen klar. Aber ich will an dieser Stelle auch noch mal sagen, nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt bundesweit das Verbrennen von Gartenabfall als verboten. Das nehme ich mal zur Kenntnis, und deswegen überarbeiten wir im Übrigen auch den Abfallwirtschaftsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich betone noch mal, das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz gilt in Mecklenburg-Vorpommern, und der Bund hat die Landesregierung ermächtigt, eben auch gewisse Voraussetzungen zu schaffen oder Ausnahmen zuzulassen. Das hat Mecklenburg-Vorpommern bis dato gemacht, und wir werden dieses dann auch verändern. Damit im Übrigen, sage ich auch an dieser Stelle noch mal ausdrücklich, gab es keinen Freifahrtschein, tatsächlich das Verbrennen von Pflanzenabfällen – die nicht getrocknet sind und damit quasi zu diesen Problemen führen – durchzuführen. Und deswegen möchte ich hier an dieser Stelle auch noch mal sagen, dass wir diesen Prozess jetzt angehen müssen. Und auf der anderen Seite sind mehr diese Reststoffe, im Übrigen ausdrücklich zum Pflanzenschutz, im Sinne der Pflanzen, sie zu schützen, einzusetzen. Komposte oder eben auch Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium, Phosphor oder auch Spurenelemente, die im Übrigen in diesen Möglichkeiten der Reststoffverwertung stattfinden können, in den Kreislauf zurückzugeben, ist sinnvoller, als diese zu verbrennen und letzten Endes damit diese Diskussionen, auch in Mecklenburg-Vorpommern, führen zu lassen. Und das heißt unterm Strich auch, dass natürlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – und da bin ich auch bei den anderen Themen – im übergreifenden Sinne verantwortlich sind, neben dem Sammeln auch das Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, oder auch das Sammel- und Holsystem, etwa die Biotonne, anzubieten. Ich glaube, das Gebot der Stunde, das Signal, das hier von heute ausgehen muss, ist auch in Anbetracht der aktuellen Situation: Es kommt ja alles wieder. Wenn hoffentlich der Krieg so schnell wie möglich vorbei ist und wir Corona hoffentlich irgendwann überstanden haben, dann kommen die Themen wieder – Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser und gesunde Ernährung –, es kommt immer, es kommt hundertprozentig wieder. Und deswegen, glaube ich, sollten wir alle daran arbeiten, gemeinsam daran arbeiten, Entsorgungswege aufzuzeigen und damit quasi auch einen Weg zu finden, wie diese wertvollen Reststoffe verwertet werden können. Da gilt es, insofern mit den Landkreisen zu diskutieren und mit den kreisfreien Städten, und wir werden diesen Prozess auch aktiv umsetzen. Ich darf Ihnen ausdrücklich sagen, dass wir in dieser Frage auch die Verordnung im Entwurf fertiggestellt haben und wir damit auch Wege aufzeigen werden. Abschließend der Antrag, der ja, was die Bioabfälle anbetrifft, fordert die Landesregierung ja auf, auch sicherzustellen, dass in Mecklenburg-Vorpommern die flächendeckenden und bürgernahen Erfassungssysteme für Bioabfälle in Form vom Holsystem, das heißt ja, wenn man so will, die Braune beziehungsweise Grüne Tonne einzuführen, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können auch Container sein.) dieses auf den Weg zu bringen. Was mich etwas erstaunt über diesen Antrag, natürlich haben wir das sehr genau geprüft – und, Herr Damm, wir haben ja auch versucht, Ihnen kürzlich auch auf die entsprechende Anfrage zu antworten –, aber ich will das noch mal für alle gerne abschließend wiederholen: Die Ausgestaltung der Bioabfallbewirtschaftung ist Teil des grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsorgans – das möchten wir bitte noch mal festhalten – und damit im eigenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften umzusetzen. Das heißt, die Landkreise, kreisfreien Städte sind dafür zuständig. Als oberste Landesabfallbehörde, also wir als Haus – ich hoffe, Sie sehen das auch so – sind insofern der falsche Adressat. Ich werde aber trotzdem das zum Anlass nehmen, ausdrücklich die Landkreise noch mal aufzufordern, sich der Sache anzunehmen, und letzten Endes damit auch die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nämlich zu verpflichten, allen Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für Bioabfälle anzubieten. Darauf will ich jedenfalls hinweisen. Über das Wie, nämlich dann auch die Aufgabenstellung dann umzusetzen, müssen die Landkreise, kreisfreien Städte dann bitte schön schon eigenständig entscheiden. Unser Haus als oberste Abfallbehörde gibt natürlich die rechtlichen und fachlichen Empfehlungen, und diese haben wir auch abgegeben, um darauf hinzuwirken, dass landesweit ein hinreichendes Angebot zu haushaltsnahen und den getrennten, natürlich auch Bioabfallsammlungen besteht. Diese Möglichkeit der mittelbaren rechtlich-fachlichen Einflussnahme gegenüber den Landkreisen wird auch regelmäßig wahrgenommen. Im Übrigen haben wir gerade große Abfall- beziehungsweise auch die Reststofftagungen gehabt, wo die Entsorgungswirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock auch anwesend war, wo ich diese Dinge auch angesprochen habe. Und ich würde mir ja natürlich auch wünschen, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – zumindest die städtisch geprägten Räume – ein Entsorgungsangebot für Bioabfall im Holsystem endlich anbieten und dieses dann landesweit auch umsetzen sollten. Insofern will ich abschließend noch mal sagen: Ich glaube, wir haben Optimierungsbedarf, insbesondere in bestimmten Regionen. Darauf haben Sie hingewiesen, und insofern werde ich auch das, was in unserer Möglichkeit steht, dann auch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten in den nächsten Wochen auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.
Thore Stein AfD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es ist ja von Herrn Minister Backhaus schon vieles gesagt worden, und das hat auch alles Hand und Fuß. Es sind jetzt zwei Anträge, die zusammengezogen sind, die zwar, sage ich mal, inhaltlich jetzt von dem, was man in die Tonne reinwirft, und dem, was man verbrennt, ja ganz gut zusammenpassen, dennoch sind es ja zwei, teilweise auch völlig getrennte Regelungsbereiche. Deswegen möchte ich zuerst etwas sagen zum Bereich der Biotonne. Auch hier hat Herr Minister Backhaus ja eigentlich ausgeführt, dass wir uns hier als Landtag damit gar nicht zu beschäftigen haben, denn es ist tatsächlich Aufgabe der Landkreise. Und wer Mitglied in einem Kreistag ist, der wird sicherlich auch in den letzten Jahren schon mit der Frage der Abfallentsorgung konfrontiert worden sein. Bei uns zum Beispiel in Ludwigslust-Parchim hatten wir jetzt vor Kurzem den Wechsel von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen. Wir haben ja die Biotonne. Ich weiß, andere Landkreise haben das nicht, aber damit ist eigentlich ersichtlich, dass wir dafür gar nicht zuständig sind. Und daher die Bitte an Sie, Herr Damm, Sie haben ja im Kreistag MSE als auch im Kreistag Vorpommern-Greifswald auch eine eigene, ich weiß nicht, ob Sie eine eigene Fraktion haben oder mindestens Mitglieder Ihrer Partei sitzen, das heißt, treten Sie doch an die heran, bitten Sie die doch entsprechend, Ihre Ziele hier umzusetzen. Vielleicht noch ein paar Worte allerdings vorab, weil Herr Minister Backhaus weiß sicherlich, ich habe nicht nur versucht, Landwirtschaft zu studieren, ich habe auch versucht, Ressourcenmanagement zu studieren, sogar erfolgreich. Daher bin ich dem grundsätzlichen Gedanken hier gar nicht abgeneigt, der hier eigentlich angesprochen wird. Und Herr Damm hat etwas angesprochen, was eigentlich richtig ist und was hier vielleicht auch ein bisschen zu kurz kam in der ganzen Debatte bisher. Das ist nämlich der Bereich der Abfallvermeidung. Es ist ja eigentlich ein Trauerspiel, wenn wir uns überlegen, dass wir in Deutschland eine ganze Branche haben. Jeder kennt diese ReFood-Lkws, die nichts anderes machen, als durchs Land zu fahren und Essensreste einzusammeln, damit sie überhaupt noch einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Und das ist vielleicht ein Punkt, da müssten wir vielleicht mal ran als Politik für die Gesellschaft, dass wir sagen, da müssen wir doch erst mal ran, das zu vermeiden, dass wir diese Mengen an Lebensmitteln wegschmeißen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das ist, glaube ich, Konsens. Und bei der Biotonne kommt noch was hinzu. Sie fordern diese ja gerade für zwei Landkreise, die sehr ländlich geprägt sind, wo ich mir schon die Frage stelle, ob denn die Biotonne am Ende eigentlich die sinnvollere Lösung ist als eben die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück. Also wer im ländlichen Raum wohnt, der hat eigentlich keinen Bedarf für eine Biotonne. Ich weiß, man kann sich davon befreien lassen. Dennoch ist es so, selbst wenn im Dorf nur jeder zweite oder jeder dritte Haushalt eine Biotonne hat, muss ja trotzdem die gesamte Logistik den Landkreis erfassen, um diese Tonnen einzusammeln. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, wir schicken über den ganzen Landkreis alle zwei Wochen Lkws, die Biotonnen einsammeln, was irgendwo auch nicht Sinn und Zweck der Sache ist. Denn die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück ist sicherlich sinnvoller, und daher wäre es vielleicht zu überlegen, ob wir, anstatt Biotonnen zu verteilen, Schnellkomposter verteilen. Das wäre ein bisschen effektiver. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Guter Mann!) Aber wie wir das schon festgestellt haben, ist es eh Aufgabe der Landkreise. Also müssten wir uns mit der Thematik auch gar nicht weiter aufhalten hier und sind uns ja sowieso offenbar alle recht einig. Die zweite Sache, die Sie heute beantragen, ist ja die, ich sag mal so, ein bisschen Abänderung oder Ergänzung, Novellierung der Pflanzenabfalllandesverordnung. Und da hat Minister Backhaus ja auch schon aufgeführt, dass wir hier so ein bisschen in einem Bereich sind, der auch ein bisschen schwierig zu regulieren ist, denn wir haben in dieser Verordnung etwas drin, was wir Ermessensspielraum nennen. Das heißt, es ist ja schon geregelt, dass die Grünabfälle oder Grünschnitt, wie auch immer man es nennen mag, zentral zu entsorgen sind. Allerdings sagt auch der Paragraf 2 aus, dass man das auch anders regeln kann, eben durch auch Verbrennen auf dem Grundstück, wenn eben eine Entsorgung über die zentralen Sammelstellen nicht zumutbar ist. Das ist sie tatsächlich auch nicht immer, denn wer im ländlichen Raum zu Hause ist, der wird wissen, nicht jedes Dorf hat eine Sammelstelle, und die Wege im ländlichen Raum sind sehr weit. Und gerade ältere Menschen tun sich vielleicht auch schwer, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die teilweise enormen Mengen an Grünabfällen, die auf einem Grundstück, die mal eben 1.000/2.000/3.000 Quadratmeter haben – und wer eine große Eiche kennt, der weiß auch, was da runterkommt im Herbst –, es ist also nicht für jeden einfach mal so ohne Weiteres möglich, seinen gesamten Grünabfall quer durch den Landkreis zur nächsten Sammelstelle zu den unglaublich tollen Öffnungszeiten von drei Stunden am Tag zu bringen. Ja, das ist eben nicht einfach zu realisieren für jeden. Und daher ist dieser Passus eigentlich auch sehr sinnvoll. Und was Sie hier fordern – Sie wollen ja letztlich, dass das quasi ganz rausgestrichen wird und dass dann unmissverständlich das Verbrennen von Pflanzenabfällen ganzjährig verboten ist –, kann man machen. Und Sie fordern auch, dass letztlich die Landkreise dann das kontrollieren. Und wir haben aber auch den Fall, das Verbrennen von trockenem Holz soll erlaubt sein. Das kann auch qualmen. Das heißt, soll ich jetzt jedes Mal jemanden vorbeischicken, sobald es mal im Garten qualmt, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) damit jemand prüft, ob ich da jetzt zu nasses Laub verbrenne? Also da tun wir unseren Mitarbeitern in den Landkreisen was an, was sie gar nicht leisten können. Und somit ist das einfach schlichtweg nicht umsetzbar und somit auch abzulehnen hier. Ich glaube, das ist auch ein Problem, was zumindest im ländlichen Raum auf den Dörfern gar kein großes Thema ist. Bei uns verbrennt jetzt nicht jeder ständig seinen Kram im Garten, ganz wenige. Und wenn es mal irgendwo qualmt und das wird mir zu viel, dann nehme ich zwei Flaschen Bier, gehe rüber und sage, mach mal aus. Dann ist es gut. So regeln wir das auf dem Land, Sie möchten es über Paragrafen regeln. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.
Beate Schlupp CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon vieles gesagt, was ich auch auf dem Zettel habe. Deswegen werde ich versuchen, das nicht alles zu wiederholen. Ich will mal voranstellen, dass ich die Intention der beiden Anträge verstehen kann, aber ich bin nicht überzeugt, dass diese in der Praxis die gewünschten Effekte tatsächlich erzeugen würden, weil, und das haben Sie zumindest in der Einbringung ja nicht wirklich gespiegelt, die Bedingungen im ländlichen Raum sich doch sehr von denen in einer Stadt unterscheiden. Ich will einräumen, dass die Holsysteme in Form der Biotonne in den Städten sich zwischenzeitlich weitgehend bewährt haben. Was hier noch keiner angesprochen hat, sind die Fehlwürfe. Die haben sich tatsächlich verringert. Allerdings waren sie auch bei Einführung der Biotonne erheblich, und auch jetzt ist quasi noch nicht gewährleistet, dass die Zahl der Fehlwürfe sich tatsächlich so verringert hat, dass man gute Qualitäten des Komposts tatsächlich erzielen kann. Da hätte ich mir auch was zu gewünscht. Und ich frage mich auch, wie sich vor dem Hintergrund der jetzigen Situation die Kosten entwickeln werden. Das bleibt abzuwarten. Im ländlichen Raum, wo viele Dinge des täglichen Bedarfs oder auch zum Erreichen der Arbeitsstelle, da muss ohnehin gefahren werden. Da ist zwar jetzt geplant, dass man auch die Mobilität, den öffentlichen Nahverkehr verbessern will, aber in der Hauptsache passiert es in der Realität mit dem Auto. Und rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass ein Bringsystem kostengünstiger sein wird und weniger Verkehr generieren wird in der Masse. Und da muss ich mal dann sagen, Sie haben ja argumentiert, da fährt keiner mit seinen Essensresten rum. Wenn wir nachher vor der Frage stehen, nehme ich mehr Kosten in Kauf oder nehme ich den Aufwand in Kauf, dann glaube ich schon, dass im ländlichen Raum die Entscheidung für mehr Aufwand getroffen werden wird, wenn dafür die Gebühren nicht exorbitant steigen müssen. Und ein Zwang zur Bioabfalltonne könnte zudem auch die Bereitschaft zu kompostieren verringern, weil wenn man die Tonne einmal bezahlt hat, dann schmeißt man sie natürlich so lange voll (Nikolaus Kramer, AfD: Bis sie voll ist!) und kompostiert erst den Rest. Und dann kommt man nämlich dahin, bei Eigenkompostierung ist die Zahl der Fehlwürfe ja wohl ausgesprochen gering, wenn überhaupt, weil jeder ja ein Interesse hat, möglichst reinen Kompost in seinem Garten zu verbringen, und das ist dann auch ein Problem. Ich habe ja von den Fehlwürfen schon gesprochen. Wenn dann nachher der Kompost hergestellt wird, dann wird er nicht in dem Maße abgenommen, wie es sich die Abfallverwerter wünschen. Das hat zwei Gründe, dass die gewerblichen Abnehmer zurückhaltend sind: Einmal ist es die Anrechnung bei der Düngeverordnung, die sie vor Probleme stellt. Das andere ist aber auch die Frage der Fehlwürfe, weil die Qualitäten, die da ausgebracht worden sind, sind ja auch schon untersucht worden, und es ist durchaus festgestellt worden, dass das nicht alles so wunderbar kreislaufmäßig passend ist, wie das immer im Idealfall dargestellt wird. Wir müssen uns ja so ein bisschen auch an die Realität halten. Aber aus meiner Sicht wäre es wohl sinnvoll, wenn man beide Systeme, das Bringsystem und das Holsystem nutzt. Und ich weiß, dass das Bringsystem gerade im Landkreis Vorpommern-Greifswald überarbeitet werden soll im Hinblick auf die Schaffung von Sammelstellen, die verkehrsgünstig gelegen sind. Da kann man sich gerne hinsetzen, kann die Zahlen, die Erfahrungen vergleichen, auch die Kosten vergleichen und dann vielleicht Entscheidungen treffen, die auch in Ihre Richtung gehen, wenn sich die Zahlen denn so bestätigen sollten, wie Sie sie hier idealtypisch annehmen. Jetzt will ich auch noch was zum Verbrennen der pflanzlichen Abfälle sagen. Da ist hier viel schon gesagt worden. Auch ich will darauf hinweisen, dass insbesondere der Gehölzschnitt, der in den fraglichen Zeiten anfällt, natürlich durch eine Biotonne nicht aufgenommen wird. Und wenn wir jetzt völlig verbieten, obwohl ja eigentlich nur noch eine Verbrennung genehmigt werden darf, wenn alles andere unzumutbar ist, da ist meine Erfahrung, dass es schon jetzt passiert, dass Abfälle illegal entsorgt werden. Also jeder, der durch den Wald geht, wird solche Stellen kennen, und wenn man dann nicht mehr verbrennen darf, dann wird man halt sehen, dass diese Stellen im Wald in der Regel, oder auch an Feldrändern, immer größer werden. Da muss man auch überlegen, ob man das will. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß, es ist kein geltendes Recht, aber wir reden ja auch über die Praxis und müssen ja überlegen, mit welchen Maßnahmen man welche Effekte generiert. Von daher gehe ich davon aus, dass die Kommunen bei der Genehmigung der Verbrennung von Pflanzenabfällen sorgfältig abwägen und eine Genehmigung tatsächlich nur als letztes Mittel zum Zuge kommt. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen ausdrücklich bekannt, und deshalb ist nach Auffassung meiner Fraktion die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen in den zurückliegenden Jahren als bewährt einzuschätzen und bedarf keiner Änderung. Und aus den von mir aufgeführten Gründen lehnen wir zu diesem Zeitpunkt beide Anträge ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke der Fraktion DIE GRÜNEN, dass Sie für beide Anträge eine verbundene Aussprache beantragt haben. Der Gegenstand, um den es sich dabei dreht, ist Bioabfall, auch wenn es einerseits um die Verbrennung von Pflanzenabfall und andererseits um die flächendeckende Einführung eines Holsystems für Bioabfälle, sprich die Biotonne, geht. Im Folgenden versuche ich, die Anträge getrennt abzuhandeln und meine Position und die meiner Fraktion zu begründen. Das Verbrennen von Pflanzenabfällen außerhalb von sogenannten Traditionsfeuern im eigenen Garten stellt auch für uns ein Problem dar. Nicht umsonst ist dies verboten und nur in Abfallverbrennungsanlagen gestattet. Allerdings unterstellen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, mit Ihrem Antrag, dass es keine Möglichkeiten gibt, also dass es keine Möglichkeit von Ausnahmeregelungen durch die Länder gäbe. Dem ist aber nicht so. Das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt die ausnahmsweise Beseitigung von Pflanzenabfällen zu. Dies gilt dann auch für die Verbrennung von Pflanzenabfällen im eigenen Garten. Die in der Pflanzenabfalllandesverordnung definierten eng begrenzten Ausnahmeregelungen greifen dies auf. Die Pflanzenabfalllandesverordnung erlaubt eben nicht ein generelles Verbrennen von Pflanzenabfällen im eigenen Garten. Erstens ist dies nur zulässig, wenn eine Anbindung der Abfälle an das von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bestimmte Entsorgungssystem nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Und die Umstände im ländlichen Raum, in kleinen und kleinsten Dörfern, zeigen immer wieder, dass solche Ausnahmeregelungen im Moment noch notwendig sind. Oftmals sind die Wege zu den Sammel- und Annahmestellen zu weit, weil die Kommunen zum Beispiel keine Container oder Big Bags zur Verfügung stellen wollen oder können. Und eine Biotonne reicht da meist auch nicht, da diese in nicht wenigen Fällen – gerade bei größeren und in unseren Dörfern durchaus typischen Grundstücken – für den anfallenden Grün- und Baumschnitt zu klein sind. Aber zur Biotonne später mehr. Die durch das Land festgelegten Ausnahmetatbestände sind auf die Monate März und Oktober bei maximal zwei Stunden Feuer von vorher getrockneten Pflanzenabfällen beschränkt, die zudem vor der Verbrennung zum Schutz von Insekten und Kleintieren umgesetzt werden müssen. Mein Fazit lautet daher: Sie wollen, meine Damen und Herren der GRÜNEN, ein Verbrennen von Pflanzenabfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen ganzjährig untersagen. Das ist es aber bereits jetzt. Dazu wollen Sie, dass jegliche Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung durch unsere Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden der Kreise beantragt werden soll und somit einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln und für mich feststellen, dass dies nichts, aber auch gar nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat. Das ist einfach lebensfremd. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weder ein solches zusätzliches, weder ist ein solches zusätzliches Genehmigungsverfahren personell zu bewerkstelligen, noch ist die Einhaltung der erteilten und versagten Genehmigungen zu kontrollieren. Ich bin da eher auf der Seite der Menschen im ländlichen Raum und hab da mehr, offensichtlich mehr Vertrauen als Sie, dass sie sich an die Regeln halten oder bessere Lösungen finden, zumal es reichlich gute Beispiele bei uns im Land gibt, die vor Ort angeboten werden. Festzuhalten ist trotzdem, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus ökologischer Sicht und auch für meine Fraktion unzeitgemäß ist. Eine Überarbeitung der Pflanzenabfalllandesverordnung scheint daher notwendig, wie es auch Minister Backhaus erläuterte. Einzelfalllösungen müssen trotzdem noch möglich sein, und das ohne langes bürokratisches Antragsverfahren. Meine Fraktion lehnt Ihren Antrag ab und fordert Sie gleichzeitig auf, mit uns nach praktikablen Lösungen zu suchen. Werden Sie auch aktiv in den kommunalen Vertretungen! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum zweiten Antrag, mit dem Sie ein landesweites Holsystem für Bioabfälle, sprich die Biotonne in Mecklenburg-Vorpommern einführen wollen: Auch hier verstehe ich die Motivation, die hinter diesem Antrag steckt und die ich durchaus ebenso habe, aber schauen wir uns das Ganze näher an. Rechtliche Grundlage ist auch hier das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die getrennte Sammlung ist nach diesem Gesetz Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und damit kommunales Selbstbestimmungsrecht und Pflicht. Der Bundesgesetzgeber hat aber auch die Ausgestaltung der Bewirtschaftung der Bioabfälle den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Im Bundesgesetz hat er dabei bewusst verzichtet, Hol- und/oder Bringsysteme vorzuschreiben. In unserem Bundesland haben sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den Kommunalparlamenten entschieden, wie sie diese Aufgabe wahrnehmen. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es landeseinheitliche Systeme gäbe, aber die Voraussetzungen sind eben nicht überall gleich. In den kreisfreien und größeren Städten ist es wesentlich einfacher, sich für ein Holsystem in Form der Biotonne zu entscheiden. In den Landkreisen sind die örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich und die eingeführten Systeme ebenso. So gibt es im Landkreis Rostock eben die Biotonne, in Vorpommern-Greifswald nicht (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und in MSE eine gemischte Lösung. Wenn Sie aber die Tonnenangaben zum Beispiel bei der Anfrage von Frau Schlupp gesehen haben, ist trotzdem beispielsweise Vorpommern-Greifswald in der Lage, große Mengen Grünschnitt anzunehmen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke, dass die Entscheidungen immer mit demokratischen Mehrheiten getroffen worden sind, und das ist auch gut so. Wenn man ein System wie die Biotonne landesweit durchsetzen müsste, möchte, muss man in den Kommunalparlamenten für Mehrheiten sorgen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch unredlich!) Eine Abstimmungsniederlage sollte aus unserer Sicht nicht durch eine Festlegung durch die Landesregierung geheilt werden. Man muss damit leben oder eben ein Holsystem im Kreistag oder den Bürgerschaften beantragen und durchsetzen. Es ist und bleibt kommunales Selbstbestimmungsrecht. Außerdem führt eine pauschale Festlegung auf die Biotonne immer auch zu einer Erhöhung der Abfallgebühren. Auch das sollte vor Ort ausgestritten werden. Zudem löst auch jede landesweite neue Festlegung Konnexität aus – sprich, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. So wünschenswert eine landeseinheitliche Einführung der Biotonne wäre, will meine Fraktion aber nicht das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen aushebeln. Wir lehnen auch diesen Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Frau Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal. (Zuruf von Thore Stein, AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Das festigt auch. – Zuruf von Sandy van Baal, FDP – Nikolaus Kramer, AfD: Jetzt kommt ein Feuerwerk des Kreislaufabfallgesetzes.)
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN haben uns hier einen Antrag zu einem Thema auf die Tagesordnung gesetzt, welches auch meine Fraktion für äußerst wichtig erachtet. Das Thema Abfall beschäftigt jeden Menschen, und das jeden Tag wieder. Und auch anhand der Petitionen, die von den Bürgern eingereicht wurden, und was im Agrarausschuss berichtet wurde, ist ersichtlich, dass es die Menschen bei uns im Land beschäftigt – anhand der Häufigkeit und auch der Vielfalt der Debatten zum Thema, Oberthema Abfall, sage ich mal, die wir schon in der aktuellen Legislaturperiode im Agrarausschuss geführt haben –, und die Themenbreite reichte dabei von illegalen Mülldeponien und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften bis eben auch im gewissen Maße schon zu den Themen der beiden Anträge der GRÜNEN. Denn was oftmals einfach erscheint, entpuppt sich in der Praxis doch manchmal zu einem Problem, und auch das haben wir schon im Agrarausschuss festgestellt, als es zum Beispiel um die Zuständigkeiten bei der Entsorgung von illegalem Müll oder illegaler Mülldeponien ging. Wer ist denn da eigentlich wann genau zuständig? Das Land oder die Kommune? Alles Fragen, die es oft zu klären gibt. Und wenn es selbst in der fachlichen Diskussion schon schwierig ist, hier die tatsächlichen Zusammenhänge klar und verständlich zu kommunizieren, dann fällt es nicht schwer zu glauben, dass sich auch bei den Bürgern regelmäßig Fragen auftun. Auf der Drucksache 8/769 geht es Ihnen um die Pflanzenabfallverordnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, unserer Ansicht nach widersprechen Sie sich in der Rechtsauffassung selbst zwischen Ihren Äußerungen im Feststellungs- und Forderungsteil und Ihren Äußerungen in Ihrer Begründung. In unseren Augen greift bei der exakten Regelung zur Entsorgung von Pflanzenabfällen die durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vorgelegte Pflanzenabfallverordnung und eben nicht die Formulierung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Und diese Pflanzenabfalllandesverordnung enthält klare Regeln darüber, wann Pflanzenabfälle verbrannt werden dürfen und wann nicht. Das Problem ist, dass die Bürger nicht immer weiter mit Regeln und Bürokratie überschüttet werden. Denn neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung kommt es denn zum Beispiel in manchen Gemeinden und auf Allgemeinverfügung des Landrats noch mal zu Extraverordnungen, und das führt zu einem richtigen Chaos. Meine Fraktion ist sehr gern bereit, sich tiefgründiger mit diesem Problem zu beschäftigen und eine einfache und praktikable, aber trotzdem auf alle Lebensbereiche in Mecklenburg-Vorpommern angepasste Lösung zu finden. Und damit meine ich auch, dass man da einen kleinen Unterschied macht im ländlichen Raum und im städtischen Bereich. Da muss einfach mal drüber geredet werden, weil die beiden Bereiche kann man nicht einfach zusammenschmeißen unserer Meinung nach. Zum Antrag auf Drucksache 8/770: Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern beschreiben Sie in Ihrer Begründung zutreffend. Allerdings ist auch hier die Problemlage wesentlich komplexer, als sie durch Ihren Antrag wiedergegeben wird, denn auch hier haben wir ein Zusammenkommen von unterschiedlichen Regelungskompetenzen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag an sich überzeugt uns nicht in der Form, wie er vorliegt. Doch wie bereits gesagt, sieht meine Fraktion und ich persönlich auch bei diesen grundsätzlichen Problemen, bei diesen grundsätzlichen Punkten ein Problem und darüber sollte diskutiert werden. Aus diesem Grund möchte ich für meine Fraktion die Überweisung der beiden Anträge der GRÜNEN auf Drucksache 8/769 und 8/770 für eine tiefgründige Beratung in den Agrarausschuss beantragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in verbundener Aussprache, dafür bin ich dankbar. Ich würde mich gerne als Erstes den Bioabfällen widmen, da bei diesen differente Ausgestaltungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich Hol- und Bringsystem zu registrieren sind. Es ist richtig, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in dem 2012 verabschiedeten Kreislaufwirtschaftsgesetz in Paragraf 20 Absatz 2 dazu verpflichtet werden, in ihren Gebieten die in privaten Haushalten angefallenen und überlassenen Abfälle getrennt zu sammeln. Dazu zählen die Bioabfälle, die Kunststoffabfälle, die Metallabfälle, Papier-, Glas-, Textil- und Sperrmüll. Für verschiedene dieser Abfallarten wurden in den letzten Jahren bundesweit Sammel- und Verwertungssysteme etabliert. Für den Glasabfall ist es am besten geregelt, die Container kennen Sie alle. Kunststoffe und Blechabfälle oder Leichtverpackungen werden in den Gelben Säcken oder Tonnen gesammelt. Das ist noch Einweg. Hier gibt es sicherlich auch Verbesserungsmöglichkeiten. Ich denke hier an die vielen Konserven- und Tierfutterdosen, die vielleicht auch getrennt erfasst werden könnten. Dies trifft für die Papierabfälle ebenfalls zu. Die Papiertonne ist jetzt seit sieben Jahren, zumindest bei uns im Landkreis, überall verfügbar und, soweit ich das weiß, im gesamten Mecklenburg-Vorpommern. Seit sechs Jahren, seit 2016, wird auch die Braune Biotonne in jedem Haushalt – zumindest im Landkreis Vorpommern-Rügen – zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind in den Abfallgebühren inkludiert. Die Abfallentsorger, also die Haushalte, sind ziemlich diszipliniert laut Eigenbetrieb der Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen, denn das Biogut enthält nur noch zwei bis vier Prozent Verunreinigungen – Fehlwürfe, hat Frau Schlupp gesagt –, also um das noch einmal aufzuklären, Verunreinigungen, Plastik oder was da sonst eben nicht reingehört. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat sie nicht gesagt.) Die Ostmecklenburgisch Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH, die OVVD, hat dafür 2016 die Kompostieranlage in Reinberg bei Stralsund erworben. Das Biogut aus 140.000 Haushalten und circa 20.000 Tonnen im Jahr wird hier verkompostiert. Eigentümer der Ostmecklenburgisch Vorpommerschen Verwertungs- und Deponie GmbH sind die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Im kommenden Jahr wird die OVVD am Standort Reinberg eine komplett gekapselte hochmoderne Kompostanlage mit einem Investitionsvolumen von 7,5 Millionen Euro als Tunnelanlage neu errichten. Hier muss man sagen, dass es in den letzten Jahren – Kompostieren ist gut und es ist richtig – aber eben auch eine Bürgerinitiative gegeben hat, die sich wirklich gegen die Art der Kompostierung verwahrt hat. Und es war jetzt wirklich nötig, diesen Neubau dort anzuschieben. Es sind Wege, die Anträge sind jetzt durch und die Betreiber der OVVD sind froh, dass die Genehmigungen vorliegen. Geplant ist eine Erweiterung der Kapazität auf 27.000 Tonnen Bioabfälle und 5.000 Tonnen Grünschnitt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kompostieren von Bioabfällen ist aufwendig und unterliegt verschiedensten Auflagen. Das Kompostieren von Grünschnitt hingegen ist relativ einfach und kostengünstig. Das heißt, dass eine getrennte Anlieferung von Grünschnitt auf den Restwerthöfen oder kommunalen Sammelstellen das gesamte System und damit letztendlich die Bürger hinsichtlich der Kosten entlastet. Kompost ist ein wertvoller Dünger mit besten Eigenschaften für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. An dieser Stelle ist zu wünschen, dass die derzeitige Verknappung von synthetischen Düngemitteln auf dem Markt zu einer höheren Nachfrage von Kompost in der Landwirtschaft führt. Wenn der Verkauf die Kosten der Kompostierung einschließlich der dafür notwendig gewordenen Investitionen deckt – ich habe gerade die Investition von 7,5 Millionen Euro genannt –, dann ist die Einführung der Biotonne eventuell auch kostenneutral. Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausgestaltung der Abfallwirtschaft durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte, ist Teil des grundsätzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts und wird im eigenen Wirkkreis als Pflichtaufgabe ausgeführt. Das hat zur Folge, dass die Landkreise zwar nicht über das Ob, aber über das Wie der Aufgabenerfüllung eigenständig entscheiden können. Der Bundesgesetzgeber hat in dem schon erwähnten Paragrafen 20 Absatz 1 bewusst darauf verzichtet, eine konkrete Erfassung im Hol- oder Bringsystem gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorzuschreiben. Die Frage des Wie ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, welche nach den Paragrafen 123, 78 Absatz 2 und 79 Absatz 1 der Kommunalverfassung allein der kommunalen Rechtsaufsicht des Innenministeriums unterliegt. Es ist auch zu beachten, dass die Getrenntsammlungspflicht nach Paragraf 20 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 9 Absatz 1 Kreiswirtschaftsgesetz gesetzlichen Grenzen unterliegt. Das Erfordernis zur Erfüllung der Verwertungspflicht fehlt insbesondere dann, wenn die Getrenntsammlung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Hier möchte ich vielleicht noch ganz kurz auf den Einwurf von Karlsruhe reagieren. Im Prinzip war es so, dass auch dieser Kreis aus Kostengründen – oder besser gesagt aus der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit heraus – vier Jahre diese Tonne nicht eingeführt hat. Die entsprechende Landesregierung hat sich dann dort sozusagen dafür eingesetzt und es wurde nur, das Ordnungsrecht ließ sich nur durchsetzen, weil ein Verbrennungsverbot in der Deponie angedroht wurde, und der Landkreis hätte die Müllverbrennung danach neu ausschreiben müssen, also europaweit ausschreiben müssen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Tonne ist kostenpflichtig und freiwillig, das muss man hier auch noch mal dazusagen. Was ist die Quintessenz? Es sind Wege, die gegangen werden müssen. Die Dichte der Restwerthöfe wurde durch die Landkreise erhöht. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Landkreis MSE haben sich für die Biotonne im Bringsystem entschieden, um die Bürger finanziell zu entlasten. Die Bürgerschaft, die Kreisfraktionen dieser Landkreise müssen dem Holsystem mehrheitlich zustimmen. Auch das ist Demokratie! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Pflanzenabfalllandesverordnung an das Kreislaufwirtschaftsgesetz anpassen – an dieser Stelle greifen viele Paragrafen des 2012 erlassenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der im Jahr 2001 erlassenen Pflanzenlandesabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ineinander. Nach Paragraf 2 Absatz 1 der Pflanzenlandesabfallverordnung Mecklenburg-Vorpommern dürfen pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, nur dann verbrannt werden, wenn eine Entsorgung auf dem Gartengrundstück durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompostieren oder auch eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssystem nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dafür gibt es diese ganz eng ausgelegten Brennzeiten, über die hier schon ausführlich gesprochen wurde. Also das ist die Ausnahme, dass gebrannt werden darf. Es ist sehr eng gefasst und es ist an sehr viele zusätzliche Regeln gekoppelt, die auch oftmals noch verstärkt worden sind. Die Quintessenz ist, dass es einer landesrechtlichen Normierung eines Verbotes zum Verbrennen von Pflanzenabfällen nicht bedarf, weil dieses gesetzliche Verbot bereits bundesgesetzlich in Paragraf 28 Absatz 1 des Kreiswirtschaftsgesetzes verankert ist. Die Möglichkeit, hiervon abzuweichen, ist in Absatz 2 geregelt. Der Absatz 3 bildet die maßgebliche bundeseinheitliche Ermächtigungsgrundlage für die Pflanzenlandesabfallverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Rein rechtlich gesehen ist die Landesgesetzgebung total bundesgesetzkonform. Eine pauschale Forderung nach einem allgemeinen Brennverbot – wie im vorliegenden Antrag formuliert –, welche die besonderen Sachlagen in forst- und landwirtschaftlich geprägten Bereichen nicht berücksichtigt, erscheint nicht angemessen. Zusammenfassend möchte ich sagen, eine stoffliche Verwertung von Grünschnitten in einer Kompostanlage und die Nutzung dieses wertvollen Produktes zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sollten das oberste Ziel sein. Das Verbrennen sollte die absolute Ausnahme sein. Alle Möglichkeiten des Sammelns – auch in kleinen Einheiten – sollten unterstützt werden und regionale Sammelstellen eingerichtet werden, um genau diese Abfall- oder besser gesagt Pflanzenrestverbringung im öffentlichen Gelände zu vermeiden. Das Verbrennen von Grünschnitt sollte die absolute Ausnahme bleiben. Wir lehnen beide Anträge ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm. (Christian Brade, SPD: Hat er eigentlich einen Garten? – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Landtages der demokratischen Fraktionen! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Moin!) Ich gehe noch mal ganz kurz auf Frau Rahm-Präger ein, weil es so frisch ist, und schade auch, dass Sie sich nicht zum Überweisungsantrag geäußert haben. Bei den Entsorgungen des Grünschnitts in den Landkreisen, ja, was Sie angesprochen haben, der ist quasi zu 100 Prozent nicht von privat dort angeliefert, sondern das sind Kommunen und das sind Landschaftspflegeunternehmen im größten Teil, ja, also zu fast 100 Prozent. Das ist also als Beispiel nicht unbedingt tauglich, um hier diese bürgernahe Entsorgung irgendwie zu entkräften. Und dann sagen Sie sogar noch selbst, wie gut die Biotonne in Vorpommern-Rügen funktioniert, in Reinberg dann entsorgt wird – keine zehn Kilometer von der Vorpommern-Greifwald-Kreisgrenze entfernt –, und dann ist Vorpommern-Greifswald als Kreis auch noch von der Struktur her sehr, sehr ähnlich zu Vorpommern-Rügen. Mir stellt sich also nicht dar, warum das nicht in Vorpommern-Greifswald genauso gut funktionieren würde, wie Sie das dargestellt haben für Vorpommern-Rügen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann Herr Minister Backhaus mit seiner PM – da möchte ich noch mal drauf zurückgekommen –, dass die Bioabfälle in Zukunft besser erfasst und einzusammeln sind, um sie zu verwerten. Ja, das geht aber nur, wenn man an den Rahmenbedingungen dann auch etwas ändert. Das ist ja nicht nur, man sagt das nicht nur und dann passiert das plötzlich. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und deswegen unterstützen wir Sie ja auch dabei, diese Abfalllandesverordnung irgendwie anzupassen. Da müssen dann klare, verständliche Regelungen für die Verbrennung rein. Das muss die Ausnahme sein, da sind wir uns auch einig. Aber auch da muss es natürlich eine Neuregelung geben, sonst würde sich ja nichts verändern. Und dass es ein generelles Verbot geben würde, das steht auch bei uns im Antrag nicht drin. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch mal das Beispiel aufgreifen, Herr Backhaus, 100.000 Tonnen wertvolle biogene Reste, wie Sie gesagt haben. Ich habe aber auch gesagt – und das ist eine validierte statistische Zahl –, zwei Drittel im Restmüll sind biogene Abfallstoffe. In M-V haben wir 300 Millionen Tonnen Restabfall, so, da drin sind also 200 Millionen Tonnen Bioabfälle noch mal. Das heißt, noch mal das Doppelte von dem, was wir sowieso haben – was Sie als wertvolle Rohstoffe benennen –, ist im Restmüll. Und da muss man doch sagen, dieses System funktioniert nicht, wenn das so ist. Ich habe nichts dagegen, im Holsystem Containerlösungen anzubieten, wo man zentral in der Ortschaft, damit man wenig Aufwand hat, das dann abholt. Aber man kann doch nicht jedem Menschen im ländlichen Raum vorschreiben, dass sie jetzt ein Auto haben müssen, um ihren Biomüll wegzufahren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Biomülllastenräder, das wäre doch was!) wenn sie keinen Kompost haben können. Manche zum Beispiel, also sehr viele Menschen im ländlichen Raum sind alt. Da noch so einen Kompost zu pflegen, das ist auch körperlich anstrengen. Ich weiß das, weil ich komme auch von einem sehr, sehr kleinen Dorf und habe kompostiert sehr, sehr lange. Wenn wir jetzt die Zahlen der Landkreise angucken – MSE mit 5.000 Tonnen, hatte ich schon als Beispiel, LUP mit 38.000 Tonnen, die dann aber eine Biotonne haben –, dann ist da offensichtlich ein Unterschied zu erkennen, und das sogar noch mal bei 25 Prozent weniger Einwohnern in LUP, also die siebenfache Menge bei 25 Prozent weniger Einwohnern. Das ist doch ein Fehler im System. Und da geht es auch nicht, wie Sie sagen, um das Wie, was Sie als Land kontrollieren sollen, sondern ganz zentral um das Ob. Offensichtlich funktioniert die hier gesetzlich vorgeschriebene Getrenntsammlung nicht. Und da muss es kein völlig lebensfremdes Angebot geben, wo man theoretisch getrennt entsorgen könnte, sondern nach Kreislaufwirtschaftsgesetz muss eben diese Getrenntsammlung auch sichergestellt werden. Und wenn man die Zahlen anschaut und dann ablesen kann, dass sie nicht sichergestellt ist – ganz tatsächlich im realen Leben –, dann, finde ich, gibt es hier von der Fachaufsicht auch einen Handlungsbedarf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch mal sagen, warum wir die Anträge zusammen gestellt haben, inhaltlich natürlich. Wir GRÜNEN, wir kommen ja hier nicht her und fordern irgendwie ein Verbot für Grünschnittverbrennung oder sowas und haben dann keine bessere Lösung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hätte ich jetzt aber erwartet von Ihnen! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Nein, wir schaffen gleichzeitig ein Angebot, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) wo man dann dahin soll mit diesem Bioabfall oder biowertvollen Reststoffen, Herr Backhaus. Die sollen dann in die Tonne, bitte schön! Und das ist genau der richtige Weg für diese wertvollen Reststoffe. Und dass Sie dann sagen, im ländlichen Raum haben wir hier ein Problem, weil wir gar nicht wissen, wie wir dann zweimal Entsorgungsfahrzeuge schicken sollen – das lässt sich preislich nicht darstellen, personell und so weiter –, dann tut es mir leid, dann fehlt einfach auch ein bisschen die gute Idee. Wenn zwei Drittel im Restmüll Bioabfallstoffe sind, die da entsorgt werden, weil man keine Biotonne hat, dann werden die ja auch weniger, sobald man eine Biotonne anbietet. Und da gibt es supereinfache Lösungen, zum Beispiel Abfallentsorgungsfahrzeuge im Zweikammersystem: Sie haben immer hinten zwei Mülltonnen, die da hochgezogen werden, und es gibt ganz einfach ein Fahrzeug, wo in der Mitte eine Trennwand ist. Die kosten nicht mehr als ein normales Sammelfahrzeug. Und diese Fahrzeuge haben eine Abschreibungsdauer so von 15 Jahren. Seit sieben Jahren ist das Gesetz anhängig. Da haben Sie die halbe Fahrzeugflotte schon ausgetauscht in dieser Zeit, wenn Sie das mal ernsthaft in Angriff genommen hätten, seit das Gesetz in Kraft ist. Und den kann man auch jetzt noch gehen, diesen Schritt. Das ist auf jeden Fall der richtige Weg und eine Superlösung für den ländlichen Raum. Und wenn Sie die 50 Prozent der Fahrzeugflotte ausgetauscht haben, reicht das wahrscheinlich sogar schon aus, um diese Bedarfe im ländlichen Raum dann auch sogar schon abzudecken. Also das lasse ich jedenfalls nicht gelten, dass das technisch irgendwie ein Problem wäre. Ich habe noch einen Punkt. Dass die illegale Entsorgung im Wald jetzt zunimmt in Landkreisen, wo man jetzt eine Biotonne hat, also das habe ich nicht verstanden, das Argument. Das ist doch – und das wissen Sie eigentlich auch genau – eher ein Problem, ob man geschlossene Schranken kontrolliert, zum Beispiel, damit man gar nicht erst in den Wald reinkommt. Das hängt mitnichten davon ab, ob jetzt die eine Tonne oder die andere Tonne verfügbar ist. Und ich möchte das noch mal sagen, ich begrüße sehr diesen Überweisungsvorschlag. Da nehme ich jetzt Herrn Seiffert beim Wort, der gesagt hat, das grundliegende Anliegen versteht seine Fraktion, unterstützt seine Fraktion, aber die vorliegende Lösung finden sie nicht zielführend. Das ist okay, man kann hier im demokratischen Prozess auch unterschiedliche Lösungsansätze bringen, wenn man sich einig ist, dass hier ein Problem besteht. Und dann bitte ich Sie, diskutieren Sie diese besseren Lösungen mit uns im Ausschuss, sagen Sie das bitte noch mal in der Fraktion, dass Sie sagen, das Problem erkennen Sie, Sie möchten hier auch eine Lösung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war ein Auftrag, ʼne?!) Ich lade Sie ein, dafür zu stimmen, das in den Ausschuss zu überweisen, weil ansonsten kann ich es nicht ernst nehmen, was Sie sagen, dass Sie das Problem erkennen, wenn Sie das dann nicht diskutieren möchten. (René Domke, FDP: Sehr richtig!) Ich bin auch dafür, Unterschiede noch mal im ländlichen Raum und in der Stadt anzuschauen. Keine Frage, da gibt es definitiv Unterschiede. Ich habe einen Vorschlag gemacht mit diesen Zweisammelbehälterfahrzeugen oder Zweikammerfahrzeugen, wie man das zum Beispiel lösen kann. Aber das ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Containerlösungen, alles Mögliche bietet sich hier an. Insofern, bitte, bitte, stimmen Sie für eine Überweisung! Setzen Sie sich hier mit uns fachlich auseinander, wenn wir ein ähnliches Anliegen haben und das Problem beide erkennen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandy van Baal, FDP)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Wortbeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Rahm-Präger!
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Ich würde hier gern nur noch einmal die Zahlen klarstellen. Sie sprachen von 200 Millionen Tonnen Bioabfällen. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da hat er sich versprochen um eine Potenz.) Weil, ich wollte gerade sagen, es sind 100.000 Tonnen, von denen unser Minister Backhaus sprach, und das würde sonst mit den häuslichen Abfällen überhaupt nicht zusammenpassen. – Danke, das wars! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das ist ein Versehen.)
Beate Schlupp
Einen Moment! Möchten Sie antworten, Herr Damm? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Terpe wollte antworten. – Zuruf von Enrico Schult, AfD)
Hannes Damm GRÜNE
Ja, genau. Also, das war einfach – zählen Sie mal in der Rede hier parallel die vielen Nullen an der Zahl –, nein, also es ist, genau, es geht um 100.000 Tonnen sowohl beim Hausabfall als auch beim Bioabfall. Und mein Punkt war, zu sagen, Herr Backhaus sagt, ungefähr 100.000 Tonnen Bioabfälle, die wertvoll sind, die man für Biogas jetzt in der aktuellen Zeit wirklich dringend braucht, die man für wertvollen Kompost nutzen kann, die einfach im Boden bleiben sollten – auch als CO -Speicher –, und im 2 Restabfall 300.000 Tonnen und davon 200.000 Tonnen Bioabfälle, die auch genau den gleichen Zweck erfüllen, biogas-, kompost- und CO -bindend sind. Und an die 2 müssen wir ran aus meiner Sicht. Wie gesagt, wir haben ein massives Aufkommen auch von CO -Emissionen im 2 Entsorgungssektor in M-V. (Zurufe von Christian Brade, SPD, und Michael Meister, AfD) Lassen Sie uns da gemeinsam zusammen rangehen, bitte, in Ihrem Ausschuss! Ich würde mich freuen, wenn Sie sich in Ihrer Fraktion auch noch mal dafür einsetzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/769 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach kommt, Leute! – Andreas Butzki, SPD: Bei der Abstimmung ist die Klappe zu halten.) Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich setze jetzt erst mal die Abstimmung fort und dann können wir uns darüber verständigen, was schiefgelaufen ist. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Butzki, Herr Butzki! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/769. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/769 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Jetzt rufe ich auf für die Abgabe einer persönlichen Erklärung nach Paragraf 88 … (Unruhe im Präsidium) Wir müssen noch den zweiten Antrag ... Wir haben jetzt erst über den einen … Ja, wenn ich ihn hätte. Ach hier! Gut, wir machen noch den zweiten Antrag. Jetzt ist die Frage: Die Überweisung, galt die jetzt bloß für den einen Antrag? Dann haben Sie ja jetzt noch mal die Chance. Doch, da ich ja nur den einen Antrag aufgerufen habe, stimmen wir jetzt erst mal über die Überweisung des zweiten Antrages ab. Es kann ja auch sein, dass sich das Stimmverhalten bei diesem zweiten Antrag ändert. (Nikolaus Kramer, AfD: Mit Sicherheit!) Von daher, es ist also im Rahmen der Debatte auch beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/770 in den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag, der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Jetzt stimmen wir über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/770 selbst ab. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/770 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Jetzt kommen wir auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer zur Abgabe der persönlichen Erklärung nach Paragraf 88. Bitte schön!
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mein gestriger Redebeitrag hat hier offensichtlich zu etwas Unmutsbekundungen geführt. Das wurde heute früh diskutiert im Ältestenrat, und ich muss hier juristisch mal etwas klarstellen. Ich zitiere mich selbst von gestern: „Die kommen in Schlauchbooten übers Mittelmeer und sind jetzt Fachkräfte im Columbiabad in Berlin, meine Damen und Herren. Und dort sind sie nicht als Rettungsschwimmer unterwegs, sondern als Clankriminalitätsbanden, die hier Gewalt in unser Land bringen.“ Diese Aussage bezieht sich auf die dort in dem Columbiabad gewalttätigen Menschen, die dort Straftaten begangen haben. Das ist doch auch aus meinem Redebeitrag ganz klar so heraus geworden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Der Kontext war ein anderer.) Der Kontext war überhaupt nicht verallgemeinert, Herr Koplin. Das ist nämlich genau das Problem, dass Sie mir das unterstellen, und das wollte ich hier …
Beate Schlupp
Einen Moment, einen Moment, Herr Kramer! Die persönliche Erklärung nach Paragraf 88 richtet sich lediglich darauf, Dinge richtigzustellen, die …
Nikolaus Kramer AfD
Ich stelle also hiermit richtig, dass ich mich nicht verallgemeinert geäußert habe, sondern genau auf diese von mir genannten Beispiele Columbiabad Berlin-Neukölln und Essen beziehe. – Herzlichen Dank! (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das macht es nicht besser. – Julian Barlen, SPD: Das macht es eher schlimmer. – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Zündeln nennt man das!)
Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den Abgeordneten Hannes Damm, der ebenfalls eine persönliche Erklärung abgeben will, wobei ich mir noch nicht sicher bin – nach Paragraf 88, vermute ich, ja. (Nikolaus Kramer, AfD: Das weiß er selber noch nicht so genau. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer ist denn bei euch eigentlich der PGF?)
Hannes Damm GRÜNE
Genau. Ich habe jetzt noch mal nachgelesen, dass ich nicht wieder was falsch mache im Rahmen der persönlichen Erklärung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich glaube, erst mal begrüßen, oder?) Und jetzt steht hier quasi auf …
Beate Schlupp
Genau. Es ist schon richtig festgestellt worden, bei jedem Redebeitrag ist das Präsidium zu begrüßen. Das ist zwar eine Formalie, die ist aber einzuhalten, die ich jedes Mal auch … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, aber er hat sich damit der Geschäftsordnung unterworfen.)
Hannes Damm GRÜNE
Haben Sie recht. Habe ich zum ersten Mal vergessen, aber Sie haben völlig recht. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich habe gerade noch mal nachgelesen, persönliche Bemerkungen in Bezugnahme auf einen Tagesordnungspunkt, zu dem ich gesprochen habe und meine eigene Rede oder angesprochen worden bin. Und hier möchte ich Herrn Seiffert bitten, einfach hier vorne nicht mehr sich hinzustellen und uns, das Parlament, aber natürlich auch die Menschen, die da draußen zuhören, anzulügen, (allgemeine Unruhe – Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) zu sagen, wir haben, wir sehen hier ein Problem …
Beate Schlupp
Also, Herr Damm, einen Moment! Einen Moment! (allgemeine Unruhe) Jetzt ist bitte mal Ruhe! Ich habe doch jetzt gesagt, ich habe unterbrochen. Sie brauchen sich also nicht aufzuregen. Sie können sicher sein, dass ich hier die Geschäftsordnung zitieren werde. Also, Sie haben ja nachgelesen, Sie können jetzt nicht andere Leute hier … (Stephan J. Reuken, AfD: Verstanden hat er nichts.) Sie haben die Möglichkeit, gegen Sie selbst gerichtete Sachen zurückzuweisen oder eigene Ausführungen richtigzustellen. Die Zurückweisung kann keine Aufforderung sein an jemand anderen, etwas zu unterlassen, sondern nur richtigzustellen, was jemand anderes falsch gesagt hat. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Auf Ihre Person bezogen.)
Hannes Damm GRÜNE
Gut, ich …
Beate Schlupp
Auf Ihre Person bezogen, ja. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Hannes Damm GRÜNE
Ich möchte zurückweisen, dass Sie mir anbieten, hier das konstruktive Gespräch zu suchen, und eigentlich derselben Meinung sind wie wir, aber dann in Ihrem Stimmverhalten das nicht ausdrücken, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE) dass Sie tatsächlich an einer konstruktiven Debatte interessiert sind, dass dann nicht in den Ausschuss überweisen. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Natürlich bin ich davon … Also …
Beate Schlupp
So, einen Moment, einen Moment! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja ohnehin eine Ältestenratssitzung nach der Abgabe dieser persönlichen Erklärung angemeldet worden. (Thore Stein, AfD: Was?!) Von daher haben wir die Möglichkeit, über die Auslegung der Geschäftsordnung dort auch zu diskutieren. Ich muss auch sagen, Herr Damm, ich bin ja oft geneigt, großzügig zu sein in der Auslegung der Geschäftsordnung, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) aber in diesem Fall ist das dann auch schwierig. Also ...
Hannes Damm GRÜNE
Gut, ich bin also auch schon beim Ende, insofern vielen Dank!
Beate Schlupp
So, und wie bereits angekündigt … Wie lange machen wir? Zehn? (Enrico Schult, AfD: Das ist also Jamaika.) Fünf Minuten. Also Herr Koplin meint, es reichen fünf Minuten. Ich unterbreche also die Sitzung für fünf Minuten und berufe eine außerordentliche Ältestenratssitzung ein. Unterbrechung: 11:59 Uhr __________ Wiederbeginn: 12:18 Uhr
Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Im Rahmen der Ältestenratssitzung ist vereinbart worden, dass ich vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes noch einmal grundsätzlich zu unserer Geschäftsordnung Paragraf 88, Persönliche Bemerkungen, ausführe. Es ist in der Vergangenheit schon immer ein Paragraf gewesen, der sich als schwierig in der Anwendung dargestellt hat. Und wir haben uns aber im Ältestenrat verständigt, zukünftig auch den Wortlaut dieses Paragrafen stringent anzuwenden, damit es keine Diskussionen gibt. Das heißt, für jeden deutlich steht dort, dass der Redner oder die Rednerin nicht zur Sache sprechen darf, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf ihre oder seine Person vorgekommen sind, zurückweisen können oder aber eigene Ausführungen richtigstellen. Das ist ein sehr eng begrenztes Themenfeld, das abgedeckt werden kann. Für andere Erklärungen gibt es andere Geschäftsordnungsregelungen, die man auch durchaus in Betracht ziehen kann. Wie gesagt, es hat jetzt einige Aufregungen gegeben, und vor diesem Hintergrund weise ich darauf hin, dass wir uns eben so verständigt haben. Und jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 34 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen – zeitliche Missverhältnisse zwischen Verwaltung und Erklärungspflichtigen anerkennen und sanktionslose Karenzzeiten gewähren, Drucksache 8/762. Antrag der Fraktion der FDP Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen – zeitliche Missverhältnisse zwischen Verwaltung und Erklärungspflichtigen anerkennen und sanktionslose Karenzzeiten gewähren – Drucksache 8/762 – Das Wort zu Begründung hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat diesen Antrag zur Umsetzung der Grundsteuerreform ganz bewusst noch in dieser Plenarwoche angesetzt. Zum einen befinden wir uns ja seit heute in der Frist, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben haben, und wahrscheinlich wird ja Herr Dr. Geue uns auch gleich noch mal berichten können, ob das Programm über „Mein ELSTER“ jetzt auch planmäßig gestartet wurde. Ich habe zumindest schon einmal den Hinweis bekommen, dass es mit Bodenrichtwerten nicht so ganz einfach ist. Da sind schon einige Portale, auf denen es zur Verfügung gestellt werden sollte, heute stehen sie nicht zur Verfügung, möglicherweise ja noch dann bis Oktober, dass das dann noch mal irgendwann hinkommt. Zum anderen wären wir in der Septembersitzung – das wäre die Alternative gewesen – zu spät gewesen, aber dann wäre ja die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung auch schon fast wieder abgelaufen. Und jetzt erkennen Sie mal das Problem! Es sind eigentlich nur vier Monate, und genau diese kurze Fristsetzung – zudem auch noch über die Sommermonate, Urlaubszeit – ist der Kern unseres Antrags. Aber zunächst zur Einordnung des Problems: Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das aktuelle Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge in Deutschland verfassungswidrig ist, da es gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt, und somit war eine Reform notwendig. Die verfassungswidrige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten. In den westdeutschen Bundesländern werden die Grundstücke anhand der Wertverhältnisse auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 bewertet und in ostdeutschen Bundesländern sogar deutlich älter, da sind die Werte aus dem Jahr 1935. (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau.) Allerdings, es bestand immer die Notwendigkeit, und wenn man mal ins Bewertungsgesetz schaut, Paragraf 21 Bewertungsgesetz, bestand schon immer ein Hauptfeststellungszeitpunkt alle sechs Jahre. Das heißt, wenn man es mal auf die Spitze treibt, ist es seit 1970 – ganze 48 Jahre lang, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat – versäumt worden, eine Hauptfeststellung nachzuholen. Ich kann auch sagen, woran das lag. Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964, da haben die letzten Grundstücksbewertungen Mitte der 80er-Jahre stattgefunden. Da sieht man mal, welch ein Aufwand das ist, und das ist auch das, was auf uns zukommt. Aber, meine Damen und Herren, diese Versäumnisse gehen ja zulasten des Gesetzgebers und auch der Verwaltung, die natürlich jetzt heute andere technische Möglichkeiten hat als damals, aber letzten Endes war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartbar und letzten Endes ist es genau der Punkt, den wir hier ansprechen möchten. Es steht in keinem Verhältnis dazu, dann den Bürgerinnen und Bürgern nur vier Monate Abgabefrist zu geben und möglicherweise dann noch mit Sanktionen zu drohen, wenn dann am 31.10. die Erklärungen noch nicht abgegeben werden konnten. Und auf der anderen Seite hat man sich zumindest seit 2018 vier Jahre Zeit gelassen, um heute dann sozusagen das Programm zu starten, damit man überhaupt eine Erklärung abgeben kann oder, wenn ich es sogar noch auf die Spitze treiben will, ganze 48 Jahre lang nicht gehandelt zu haben. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Grundsteuer ist natürlich der Bund auch in der Verantwortung, bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sind es die Landesfinanzämter. Und bevor ich vielleicht noch, wenn die Redezeit reicht, über die Modelle spreche – das ist jetzt eigentlich nicht der Kern des Antrags, aber da kann man sich auch ganz, ganz stark noch mal drüber unterhalten, ob das Modell, was hier in Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurde, auch das richtige war –, es geht uns jetzt darum, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für ihre Verpflichtungen zu geben, im Rahmen der Grundsteuerreform die Feststellungserklärung abgeben zu können. Und der Gesetzgeber, ich hatte es schon gesagt, hat sich viel Zeit genommen. Die Verwaltung war natürlich dann beauftragt, das umzusetzen. Das ist natürlich auch ein zäher Prozess. Man muss immerhin bedenken, dass es 1,2 Millionen Grundstücke hier allein im Bundesland betrifft. Und diese vier Monate, ich hatte es schon ausgeführt, fallen in die Urlaubszeit, und jetzt werden viele sagen, na gut, ich habe die Zeit nicht, ich habe vielleicht auch gar keine Ahnung, ich weiß gar nicht, was das bewirkt, wenn ich irgendwelche Daten hier eingebe, weil der Witz ist ja in dem Verfahren, was wir haben, dass die Grundsteuer, die ich zu zahlen habe, relativ spät ja erst von der Gemeinde oder von der Stadt mitgeteilt wird. Alle anderen Bescheide, die ich vorher von den Landesfinanzbehörden bekomme, die geben ja nur irgendwelche Werte an. Nicht für jeden ist klar, was heißt das denn am Ende bis hin eben auch zu dem Problem, dass man möglicherweise Grundlagenbescheide da nicht rechtzeitig angefochten hat. Aber das ist ein anderes Problem, was eher im Modell liegt. Und jetzt treffen diese Menschen, die vielleicht Hilfe und Rat suchen, auf einen Berufsstand, also auf die steuerberatenden Berufe. Und was glauben Sie wohl, was da los ist?! Die können ja nicht für vier Monate das Personal derart hochschrauben und im Oktober sagen oder Ende Oktober, so, jetzt brauchen wir euch aber nicht mehr, weil die Erklärungsfrist ist jetzt abgelaufen. Das heißt, sie müssen sich darauf einstellen. Ich weiß nicht, ob die Urlaubssperren verhängt haben oder was weiß ich was, die können es aber nicht leisten. Das haben auch die Expertengespräche gezeigt, die wir hier geführt haben, auch schon im Finanzausschuss. Ich habe auch genau explizit auch noch mal danach gefragt. Steuerberaterkammer, Steuerberaterverband, auch der Bund der Steuerzahler, alle warnen davor und sagen, diese Frist ist zu kurz. Und man kriegt Druck aus dieser ganzen Angelegenheit, wenn man jetzt vielleicht schon mal erklärt, es wird sanktionslos bleiben, wenn die Erklärungen verspätet eingehen, vielleicht auch gleich eine Karenzzeit einrichtet von einem halben Jahr. Ich weiß, dass das nicht allein im Land zu regeln ist, Herr Dr. Geue, das ist mir klar, das werden Sie uns wahrscheinlich auch gleich erzählen, aber ich denke schon, dass man auch im Land entsprechende Regelungen, Erlasse herausgeben könnte, dass zumindest eine Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und auch mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffen werden kann, weil das Problem hat jedes Bundesland im Übrigen. Und ich weiß, dass es bestimmte Härtefälle oder Härtefallregelungen gibt, dass bestimmte Personen auch in Papierform abgeben können. Ja, aber die sind genauso hoffnungslos überfordert, weil, wenn sie schon die Bodenrichtwerte dann im Internet nicht finden können, wonach sollen die dann am Ende auch verfahren. Und vor allem, niemand hat Erfahrung mit diesem Verfahren, weil wir ein ganz neues Verfahren gewählt haben, es sei denn, es sind diejenigen, die vielleicht ganz fleißig heute früh schon geguckt haben, ob sie in dem Portal weiterkommen und sich die Daten zusammengesammelt haben. Ich weiß nicht, ob es schon erste Fälle gibt, das würde mich wirklich mal interessieren. Wir wissen, wie gesagt, dass es einen großen Ansturm geben wird. Wir wissen, dass es kaum zu bewältigen sein wird. Ich weiß auch, dass der Druck wahrscheinlich sehr, sehr groß ist aufseiten der Finanzverwaltung, denn das Ganze muss auch bis zum 01.01.2025 umgesetzt sein, ansonsten ist die Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig, und das ist natürlich ein großer Betrag oder eine große Einnahmeseite für die Kommunen, der dann wegbrechen würde. Aber letzten Endes kann man doch davon ausgehen, dass es eine sukzessive Abarbeitung geben wird. Warum man da nicht auch eine sukzessive Erklärungsabgabe hätte steuern können, das erschließt sich mir am Ende auch noch nicht. Jedenfalls wollen wir eins vermeiden, dass jetzt den Bürgern gegenüber mit aller Härte vorgegangen wird, dass es Verspätungszuschläge geben wird, dass es Schätzungen geben wird, Schätzungsbescheide, oder dass sogar Zwangsmittel angewandt werden. Und genau darauf wollen wir hinaus, dass wir hier mit Augenmaß vorgehen, dass wir die Nöte und die Ängste, die jetzt da sind, und die Befürchtungen, ich schaffe das nicht, dass wir dem entgegenkommen und dass wir sagen, okay, wir werden am Ende aus den vier Monaten möglicherweise zehn Monate machen können. Und wir wissen auch, die Verwaltung wird nicht alle Fälle zeitgleich abarbeiten können. Es ist ja auch interessant, dass man sich dann tatsächlich auch bis Ende 2024 ja noch Zeit nehmen kann für die entsprechenden Veranlagungsgeschäfte. So, natürlich ist die Fristsetzung – das hatte ich schon gesagt – kein alleiniges Problem des Landes. Ich prognostiziere Ihnen, dass es noch sehr viel Ärger geben wird. Ich höre von Kollegen, dass es auch jetzt schon viele Anrufe sind. Es gab ja ein Schreiben, wo die Bürgerinnen und Bürger schon mal aufgeklärt wurden, und da war das Chaos eigentlich schon perfekt, weil natürlich jeder verwiesen hat und gesagt hat, ja, das Portal wird ja erst am 01.07. freigeschaltet. Na ja, das macht die Rentnerin oder den Rentner, der sich extra zum Finanzamt hat fahren lassen, um zu erfahren, was muss ich denn jetzt machen, und dann wird er nach Hause geschickt, ja, ab 01.07. kannst du online was ausfüllen, den macht es nicht besonders glücklich. Aber ich verstehe auch irgendwo, dass man irgendwie mit dieser Situation jetzt umgehen muss. Kein Verständnis habe ich dafür, dass man relativ spät gehandelt hat, und kein Verständnis habe ich dafür, dass man so starr an den vier Monaten festhält. Und deswegen wünsche ich mir, dass wir vielleicht eine Aussage bekommen, wie man hier gedenkt seitens der Landesregierung, vor allem eben von der Spitze des Finanzministeriums, wie man hier vielleicht Abmilderung schaffen könnte. Da zielt der Antrag hin. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Antrag zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger … Und ich sage es gleich, bevor jetzt wieder eine ideologische Neiddebatte losgeht, es geht nicht nur um die Grundstückseigentümer, sondern es geht auch um die Mieter, denn die Grundsteuer wird mit umgelegt. Es betrifft also nahezu alle Menschen hier in diesem Land. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden – allein im letzten Jahr 206 Millionen landesweit hier in Mecklenburg-Vorpommern –, eine wesentliche Einnahmequelle, um örtliche Infrastruktur zu finanzieren, also Schulen, Kitas, Bibliotheken, kommunale Straßen, Radwege. Deswegen ist diese Reform so wichtig. Sie ist vor dem Bundesverfassungsgericht erklagt worden und sie war nicht leicht aufzusetzen, weil es Bestrebungen gab, das Bundesmodell nicht anzuwenden in manchen Bundesländern – wir werden es anwenden –, und dadurch die Herausforderung war und ist, wie im Länderfinanzausgleich, weil sie da auch berücksichtigt wird, dann mit einer sozusagen Parallelrechnung es nicht passiert, dass zum Beispiel ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern deswegen weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich bekommt, weil Bayern vom Bundesmodell abweicht und ein einfacheres, aber aus unserer Sicht ungerechteres Modell anwenden wird. Herr Domke, ich muss sagen, gerade von Ihnen hätte ich mir als konstruktive Opposition gewünscht, dass Sie die Landesregierung unterstützen, und zwar, weil Sie es auch besser wissen. Sie haben sich selbst hier mehrfach widersprochen, finde ich. Sie haben darauf verwiesen, was für eine Jahrhundertaufgabe, sage ich immer dazu, das ist, welchen Aufwand das auch für alle diejenigen, die daran arbeiten, sein wird. Und Sie wissen es besser, Sie haben es selbst gesagt, es sind bundeseinheitliche Regelungen, die hier vereinbart worden sind, alle Fristen sind bundeseinheitlich. Sie schlagen hier ernsthaft vor einen Erlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die bundeseinheitlich abgestimmten Regelungen zu ignorieren. Das hätte ich mir wirklich, von einer konstruktiven Opposition würde ich mir wünschen, dass sie uns unterstützt, … (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich sag ja nur „wünschen“. Die Wünsche kommen ja, werden jetzt offensichtlich nicht, gehen ja hier leider nicht in Erfüllung. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Das kennen wir.) … weil natürlich ist es eine Jahrhundertaufgabe, und sie ist für alle Beteiligten mit sehr viel Aufwand und Anstrengungen verbunden. (David Wulff, FDP: Vor allem für die Bürger.) Ich fange mal an mit der Steuerverwaltung. Sie haben selber verwiesen darauf, es geht hier um 1,2 Millionen Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe – 1,2 Millionen, allein ich rede hier nur von Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) In kurzer Zeit muss das alles bewertet werden und ausgeführt werden. Und all das, was ich jetzt sage … Sie haben gesagt, es ist doch Zeit bis Ende 2024, was machen Sie denn jetzt hier so eine kurze Abgabefrist. Nein, wir haben keine Zeit bis Ende 2024. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Warum nicht?) Wir müssen noch den Zwischenschritt haben auf der kommunalen Ebene, dass die Hebesätze angepasst werden, weil – ist doch klar – die Ängste der Leute sind doch vor allen Dingen da. Die Bewertung wird jetzt aktueller, aktueller als 1935, also wahrscheinlich höher, gehen wir doch mal von aus, und entsprechend müssen die Hebesätze nach unten angepasst werden, damit nicht die Steuer, die Steuerlast in unendliche Höhen steigt. Das wissen Sie auch alles, und entsprechend müssen wir den Kommunen auch die Möglichkeit geben. Und der Plan ist, zweite Jahreshälfte 2024 rechtzeitig den Hebesatz auch anzupassen. Also die Finanzämter haben die Aufgabe, die Prüfung der Erklärungen zu den 1,2 Millionen Einheiten vorzunehmen. Sie müssen den Grundsteuerwert ermitteln, sie müssen den Grundsteuermessbetrag berechnen, sie müssen zwei Bescheide an die Eigentümer schicken, den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, womit keine Zahlungsaufforderung verbunden ist, und die Daten für die Hebesatzanpassung an die Kommunen bis zum 01.07.2024 melden. Wir haben 80 Personen mehr eingestellt in die Finanzämter, aber 1,2 Millionen Einheiten, da können Sie, glaube ich, davon ausgehen, dass es eine Herkulesaufgabe ist, dieses wirklich auch rechtzeitig in diesen zwei Jahren zu schaffen. Und noch mal: Es ist es ganz wichtig, damit diese Steuer erhalten bleibt und den Kommunen nicht wegbricht. Ich habe ja gesagt, was damit alles gemacht wird. Die Kommunen haben die Aufgabe, die Hebesätze aufkommensneutral festzusetzen. Ich hätte das auch gerne gesetzlich festgelegt, habe das auch intern prüfen lassen. Es wäre verfassungswidrig, so die Prüfung, wenn wir vorgeben würden, dass sie tatsächlich es machen müssen, Aufkommensneutralität, weil das Hebesatzrecht einer der ganz wenigen steuerlichen – das wissen Sie auch, Herr Domke – Freiheitsrechte, Freiheitsmöglichkeiten der Kommunen ist, und das darf man nicht einfach so einschränken. Aber der Städte- und Gemeindetag hat ja schon auch öffentlich erklärt, dass gemeindeweit Aufkommensneutralität hergestellt werden soll. Das heißt, auf die Gemeinde bezogen soll nicht mehr Gewerbesteueraufkommen sich ergeben als vor der Reform, das ist ganz wichtig. Mit den Steuerberatern haben wir gesprochen und entsprechend seit 2021 wissen sie, was auf sie zukommt. Und wir haben durch eine Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern erwirkt, dass die Verkürzung der Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung, die jetzt nach Corona wieder herbeigeführt worden wäre, dass die um ein Jahr verschoben wird, um hier mehr Möglichkeiten zu geben, dass die Grundsteuern umgesetzt werden müssen. Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, für die Betroffenen haben wir Informationsschreiben gesendet, übrigens ein Informationsschreiben, das bundesweit abgestimmt war. Informationen zur Grundsteuerreform finden sie auf den Internetseiten, die Finanzämter geben Auskunft, ich habe eine Informationsveranstaltung mit dem Bürgerbeauftragten gemacht und werde weitere machen. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen die Daten zum Grundbesitz natürlich heraussuchen aus ihren Verträgen, die sie haben, das ist richtig, sie müssen den Bodenrichtwert über das landesinterne Grundsteuerportal abfragen. Das kann man aber zum Beispiel auch mit dem Smartphone machen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir empfehlen sehr die elektronische Abgabe, weil da auch eine Plausibilitätsprüfung mit verbunden ist. Es ist nicht schön, niemand gibt gerne Steuererklärungen ab, aber es ist in vier Monaten auch machbar. Und ich möchte noch mal hier zurückweisen, dass Sie sagen im Grunde, Landesregierung hat gebummelt oder die Verwaltung hat gebummelt, dass diese Reform jetzt erst zu spät auch kommt. Es war sehr wichtig, dass geklärt ist im Länderfinanzausgleich, wie die Modelle abgebildet werden können. Es war sehr wichtig, die IT-Verfahren aufzusetzen, und auch die Daten mussten von anderen Behörden gesammelt werden. Sie wollen eine …
Beate Schlupp
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten?
Dr. Heiko Geue
Ja, ich gest...
Beate Schlupp
Ich möchte an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass die angemeldete Redezeit schon überschritten wurde, das heißt, es gibt daraus folgend auch Konsequenzen.
Dr. Heiko Geue
Ich lasse sie trotzdem zu.
Beate Schlupp
Bitte schön!
René Domke FDP
Also ich will gar nicht so sehr darauf eingehen, dass Sie den Ball so ein bisschen zurückspielen, aber einfach nur mal die zwei Fragen, die ich gestellt habe, wenn ich darf. Das eine ist nämlich: Ist das Programm heute zum Laufen gekommen? Ist Ihnen bekannt, dass es Probleme gibt, zum Beispiel mit dem Portal, wo man die Bodenrichtwerte abrufen kann? Das scheint schon mal nicht zu funktionieren. Und das Zweite ist: Können Sie sich nicht vorstellen, dass eine sukzessive Abgabe helfen würde, auch in den Ämtern koordiniert, die Abarbeitung vorzunehmen? Nichts anderes soll dieser Antrag aussagen. (Der Abgeordnete René Domke begibt sich zu seinem Platz.)
Dr. Heiko Geue
Wollen Sie jetzt noch auf meine Antwort warten, ja?! (René Domke, FDP: Ach so! Entschuldigung! Sorry!) Also ich kann Ihnen nicht sagen, ob heute schon tatsächlich die elektronische Abgabe technisch möglich ist. Es ist schwierig, es kann sein, dass es auch jetzt erst über das Wochenende hin möglich ist. Die sukzessive Abgabe, da ist mir nicht klar, wie das gehen soll. Sollen dann die mit den ersten Buchstaben schon mal abgeben und die anderen nicht? Das kann ich nicht erkennen. Ich will abschließend noch mal sagen, Herr Domke, ich hätte mir auch gewünscht, dass deswegen die FDP hier im Landtag in der Opposition auch hier die Landesregierung mit unterstützt, weil natürlich alles abgestimmt ist mit dem Bundesfinanzministerium, also mit dem Bundesfinanzminister, der von Ihrer Partei, natürlich alle anderen Landesregierungen, in denen die FDP mitregiert, auch bei dieser Reform und den Zeitplänen mit vorhanden sind. Und wir wissen doch, es wird für alle Beteiligten schwierig und wir werden nicht bis zum 31. Oktober alle Abgaben haben, und deswegen würde ich mir – noch mal, weil es ist eine Jahrhundertreform, sie ist so wichtig für die Kommunen – auch eine konstruktive Unterstützung der Opposition wünschen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Steuerzahler! Ja, gutes Timing von der FDP-Fraktion! Ab heute, ab dem 01.07. können die Feststellungserklärungen von den Eigentümern beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Quasi vier Monate Zeit besteht bis zur Frist am 31.10.2022. Und vorneweg: Meine AfD-Fraktion wird dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und sanktionslos Karenzzeiten zu gewähren, halten wir für einen guten Ansatz. (Beifall Michael Meister, AfD) Wir sehen da durchaus noch Komplikationen, und vor allem wollen wir ja den Bürgern helfen. Beim Tag der offenen Tür hier im Landtag kamen ja auch zahlreiche Bürger her, um das Gespräch mit Abgeordneten zu suchen, und insbesondere bei der Vorstellung des Wirtschafts- und auch des Finanzausschusses war es wirklich interessant, denn das Thema kam häufiger vor. Und da hätte ich mir zum Beispiel auch gewünscht, dass zum Beispiel mal Finanzminister Dr. Geue vorbeischaut im Finanzausschuss, wenn schon der Ausschussvorsitzende Herr Gundlack nach zehn Minuten schon verschwindet, dann hätte man nämlich mal mit den Bürgern sprechen können. Das Thema war nämlich explizit oft da. Herr Domke hat sich ja zum Beispiel auch mit dem Pärchen da zum Schluss unterhalten. Also wirklich, das war ein dringendes Problem. Und es geht nicht nur Leuten so, die zum Tag der offenen Tür kommen, sondern sicherlich sind auch viele überfordert damit, eine ordentliche Bewertung der Grundstücke auf die Beine zu stellen oder die Daten bei ELSTER einzutippen. Und insbesondere ältere Semester sind eben nicht so fix im Netz unterwegs oder haben nicht die Muße, sich durch die Begrifflichkeiten des Finanzamtsschimmels durchzuwuseln. Und auch das Thema Urlaubszeit jetzt gerade wurde schon angesprochen. Und wir sind der Meinung, der Staat muss sich hier zurücknehmen, vor allem, wenn er so unverschämt reagiert. Jahrzehnte hat es gedauert, bis diese Reform durchgesetzt wurde, und das Gesetz selbst tritt ab Januar 2025 in Kraft. Das sind schon sehr lange Zeiträume, aber die Bürger sollen mal wieder in ein paar Monaten springen. Nein, so geht es nicht! Das Missverhältnis von einem fast schon gemütlichen Tempo seitens Gesetzgeber und auf der anderen Seite Steuerpflichtigen, da sehen wir, das muss aufgelöst werden, denn die Steuerpflichtigen haben hier sehr großen Zeitdruck. Wer Rechtstreue und Steuerehrlichkeit vom Bürger erwartet, der muss dafür sorgen, dass eigenes Verhalten und Anspruch an den Bürger zusammenpassen. Lassen Sie mich das noch mal verdeutlichen: Die Landesregierung hat gestern im verabschiedeten Haushalt sage und schreibe 77 neue Stellen ausgebracht für Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Das ist viel. Im Gegensatz dazu ist es für die Steuerpflichtigen und Steuerberater deutlich schwerer oder gleich ganz unmöglich, mal eben die Kapazitäten einfach so zum Thema Grundsteuer zu vergrößern. Das geht nicht so einfach. Und das sonstige steuerliche Tagesgeschäft und Sonderthemen müssen ja auch bearbeitet werden derzeit gerade. Und der eine oder andere Steuerpflichtige wiederum hat ja auch noch mit echter wertschöpfender Tätigkeit zu tun, die im Grunde Voraussetzung für aller Steuerzahlungen ist. Von daher Zustimmung zu diesem Antrag, der ein echtes Problem zumindest lindert. Und hier nur noch mal am Rande erwähnt: Wir kümmern uns um die Linderung eines Problems hier, aber die Lösung war auch schon da im Bundestag, von der AfD natürlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Unsere Kollegen im Bundestag haben nämlich 2019, vor fast genau drei Jahren, die Abschaffung der Grundsteuer und als Gegenfinanzierung für die Gemeinden eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer beziehungsweise eine angemessene Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbeertragssteuer vorgeschlagen. Das sehen wir nämlich auch als sozial gerecht an. Da wird mir Herr Koplin sicherlich auch gleich zustimmen, dass es nämlich darum geht, auch die Leistungsfähigkeit zu beurteilen und zu bemessen. Und – Herr Domke hat es auch schon erwähnt – die Betriebskosten beinhalten ja meistens auch bei der Miete die Grundsteuer, oder immer eigentlich, und da hätte man mehr Gerechtigkeit schaffen können, da hätte man einfach an bestehende, seit Jahren erprobte Steuerverfahren andocken können. Aber sei es drum, weil Ihre Kollegen die Problemlösungen von der AfD nicht wollten, sind wir wenigstens dabei, heute die Problemlinderung von der FDP mitzustimmen. – Vielen Dank! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.
Christiane Berg CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inhaltlich sage ich jetzt mal zu dem vorliegenden Antrag der FDP wenig, weil Herr Domke hat ihn bereits sehr ausgiebig begründet. Er greift ein Problem auf, das sich derzeit in der Praxis in immer mehr Fällen zeigt. Das sieht auch meine Fraktion so, auch wenn der Finanzminister das aus der Sicht der Ämter her betrachtet, und das ist seine Aufgabe, aber es gibt Probleme. Theoretisch, natürlich müssten vier Monate zur Abgabe einer Grundsteuererklärung reichen, das wird bei vielen Steuerpflichtigen so sein. Die Aufgabe wäre aber leichter – auch das hörten wir schon –, wenn die steuerberatenden Berufe nicht aufgrund anderer Aufgaben, Corona-Hilfen zum Beispiel, derzeit immer noch stark belastet wären. Und so, wie die Situation ist, werden allerdings einige, die mehrere Immobilien oder Flächen ihr Eigen nennen, den Abgabezeitpunkt 31. Oktober nicht einhalten können. Aber vor allem dürften die Menschen den Termin nicht einhalten können, die im Umgang mit Steuerangelegenheiten nicht geübt sind, und das gilt auch für diejenigen, die keinen Zugang zu ELSTER haben und aufgrund eines fehlenden Internetzugangs – Stichwort „Digitalisierung“ – oder weil sie sich den Umgang mit ELSTER nicht zutrauen oder ihn sich nicht zulegen wollen. Das gibt es auch. Und ich muss Ihnen sagen, Anmeldung bei ELSTER mit zweimaliger Bestätigung, dann schriftlichem Zugang der Anmeldedaten und dann noch wieder bestätigen und ein eigenes Passwort, das ist nicht jedermanns Sache. Und es ist unschön, dass die Bundesländer das so unterschiedlich machen. Und das war dieses Beispiel, was Herr Domke anführte, Sie müssen für jedes einzelne Flurstück den Bodenrichtwert angeben, für jedes einzelne. Und diese Geodaten, die sind in Mecklenburg, in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, sie sind abrufbar, es ist schon seit mehreren Wochen so, aber ich bin leider – was heißt „leider“ –, ich bin in Sachsen auch verpflichtet, was abzugeben, und dort ist seit heute, da steht auf der Seite, die Suchfunktion ist derzeit gestört, und das ist einfach schlecht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber wir sind hier in Mecklenburg-Vorpommern. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ich gehe davon aus, dass wir das bei uns im Griff haben, zumindest die Geodaten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, ja, das ist schön, dass Sie das anerkennen.) So, find ich gut, ja. Aus der Praxis wird auch von Fällen berichtet, in denen es zu Missverständnissen kam durch die gleichzeitigen Zensusabfragen. Auch da gab es Leute, die haben einfach gesagt, mach ich nicht, schmeiß ich weg oder was auch immer. Das ist schlecht. Und es ist trotzdem, auch wenn wir sagen, wir haben es bei ganz vielen Leuten angekündigt mit dem Schreiben, es ist nicht so angekommen. Und deshalb kommen wir, meine Fraktion und ich, zu dem Schluss, dass der Zeitraum der Abgabe der Grundsteuererklärung angesichts der in der Praxis auftretenden Probleme nicht sehr realistisch und sehr ungünstig war, und wir halten es deshalb für dringend geboten, im Bund eine sanktionslose Karenzzeit von mindestens sechs Monaten, so wie im Antrag gefordert, für die verspätete Abgabe vorzusehen. Meine Damen und Herren, auch wenn es nicht Inhalt des vorliegenden Antrags ist, halten wir es darüber hinaus für geboten, die Anträge auf Abgabe der Grundsteuererklärung ohne ELSTER, also per Formular, im Sinne einer bürgerfreundlichen Steuerverwaltung großzügig zu behandeln. Gerade hier – ich sagte es vorhin schon – ist Digitalisierung noch an vielen Stellen ein Problem und es dauert manchmal ewig, bis man das runterladen kann. Deshalb möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern es verständlicher machen. Und wenn sie sagen, ich kann das nicht, dann sollen sie diese Grundsteuererklärung bitte schön auch anders abgeben können, nämlich in schriftlicher Form. Insofern … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Können sie doch. – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Ja, aber die Zugangsdaten muss ich auch, oder die Zugangs- …, nein, die Bitte muss ich theoretisch auch erst mal per Internet anbieten oder anmelden, und genau das ist bei vielen wirklich, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) bei vielen Älteren – ich gebe es zu –, (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) aber dort ist es immer noch ein Problem. Und ich sagte vorhin, viele werden es schaffen, aber wir reden hier von denen, denen es schwerfällt. Und insofern würden wir Sie, Herrn Dr. Geue, auffordern, eine unbürokratische und bürgerfreundliche Bearbeitung der Anträge auf Abgabe der Grundsteuererklärung in analoger Form zu ermöglichen. Dem vorliegenden Antrag stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir den Antrag auf den Tisch bekamen, ja, sage ich ganz unumwunden, haben wir ihn mit Interesse und mit Sympathie entgegengenommen, weil auf den ersten Blick ist es in der Tat so, Mensch, für so eine doch sehr wichtige Angelegenheit nur vier Monate Zeit zu bekommen, ist ein bisschen knapp. Und nun befassen wir uns ja mit den Anträgen nicht oberflächlich – das gehört sich ganz einfach nicht –, sondern gehen da auch noch mal in die Tiefe. Und wie ist der Prozess gelaufen? Der ist ja hier sehr präzise dargestellt worden von Ihnen, Herr Domke. Und aus diesem ganzen Prozess wird deutlich, mit dem Verfassungsgerichtsurteil im April 2018, das war der Startpunkt, davor gab es ja schon lange Zeit Diskussionen, und dann fällt unsere Einschätzung anders aus. Also zwischen April 2018 und jetzt Juli 2022 ist für ein so hochkomplexes, schwieriges Thema im Grunde genommen recht wenig Zeit vergangen. Man musste erst die Modelle entwickeln, die Länder mussten sich verständigen, die ganzen notwendigen Internetzugänge mussten bereitgehalten oder müssen bereitgehalten werden. Also ich finde das schon erstaunlich. Und die Ablaufkette ist ja hier auch beschrieben worden. Wenn man das also näher betrachtet, ich finde das schon bemerkenswert, was vorbereitet ist. Die Informationen, die seit Wochen gegeben werden über die Medien, über das Finanzministerium, sind aus unserer Sicht vorbildlich – hier mit Checkliste –, das ist alles auch leicht verständlich. Und es gab zeitlich entsprechenden Vorlauf. Und es ist, Frau Berg, natürlich überhaupt nicht in Abrede zu stellen, dass viele vor Rätseln stehen und fragen. Ich habe mich selber auch kundig gemacht, wie ist denn das, wie läuft es in Neubrandenburg in der Kämmerei, wie läuft es im Finanzamt, und da ist man wirklich top vorbereitet und bietet Hilfestellung an. Auch die, die es in Papierform machen wollen oder machen müssen, können das Formular holen und bekommen darüber hinaus auch Hilfestellung gegeben, sodass niemand alleingelassen wird. Wir sind nicht daran interessiert, dass die Vorgänge verzögert werden, weil das, was sich anschließt, ist ja hier auch mitgeteilt worden, und letztlich würden Verzögerungen auch unsere Kommunalparlamente oder Kommunalvertretungen unter Druck setzen. Und da habe ich überlegt, wenn es aber eine Mehrheit gäbe hier im Landtag, die besagt, also wir statten die Landesregierung mit dem Auftrag aus, auf Bundesebene entsprechend vorstellig zu werden – erstens hat das noch keine wirklich rechtsverbindliche Konsequenz, könnte aber, und davor warnen wir, zu Irritationen führen, dass dann erst recht die Leute sagen, also was gilt denn jetzt, also im Landtag haben sie doch das gesagt, dann haben wir ja eigentlich mehr Zeit, aber die Rechtsgrundlagen sagen was anderes aus –, dann hätten wir etwas, was wir uns nicht wünschen können, nämlich Irritationen und Frust. Im Übrigen finde ich, weil der Antrag das suggeriert, dass es einen Zusammenhang gäbe zwischen der Länge der Abläufe um die gesetzlichen Grundlagen und den Start dieses ganzen Prozesses, mit dem heutigen 1. Juli auf den Weg zu bringen und diese Abgabefrist von vier Monaten – ein solcher Zusammenhang ist konstruiert. Man kann ihn ziemlich eng finden, das ist eine sportliche Herausforderung, keine Frage, aber die Hilfestellungen sind gegeben, und wir sind der Auffassung, dass das akzeptabel ist, und stimmen dem Antrag von Ihnen nicht zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich denke, hier ist über viele Zusammenhänge gesprochen worden oder nicht gesprochen worden. Ich sehe in der Tat auch einen Zusammenhang, aber für mich ist der Zusammenhang eigentlich eher gegeben von heute bis zu 2025, bis das sozusagen umgesetzt sein muss. Diesen Zusammenhang gibt es in der Tat. Und dann kommt dazu, dass ich auch schon einen Zusammenhang sehe zwischen dem heutigen Tag, der ja Startpunkt auch ist – es gibt Leute, die haben sich da schon ein bisschen vorbereitet, aber genau genommen ist es der heutige Start –, und der Tatsache, dass mit vier Monaten tatsächlich relativ wenig Zeit sozusagen ist jetzt über die Ferien. Das sehe ich auch, diesen Zusammenhang sehe ich auch. Allerdings ist es so, wenn man jetzt diese Zeit bis zur Abgabe 31. Oktober, also den Zeitraum 31. Oktober bis 2025 sieht, ist der wirklich in der Tat verhältnismäßig, muss er verhältnismäßig gut organisiert sein, dass man 2025 fertig ist. Nun ist es so. Wie kommt man aus diesem Dilemma raus? Ich habe nämlich auch Sympathie dafür, dass man sagt, also der 31. Oktober, genau dort eine Sanktion anfangen zu lassen, da denke ich immer an die Tatsache, wenn ich eine Rechnung bezahlen muss, da steht dann ein Rechnungsdatum dann und dann, und dann krieg ich das erste Mal eine Mahnung und die ist noch sanktionslos. Also irgendwie finde ich schon, der 31. Oktober sollte nicht der Zeitpunkt sein, wo man dann sofort sozusagen … Aber den Druck aufrechtzuerhalten, dass eigentlich der 31. Oktober sozusagen einen anspornen soll, das abzugeben, das finde ich auch. Wie kommt man denn nun da raus? Das weiß ich, weiß ich nicht ganz genau, insofern bin ich da so ein bisschen hin- und hergeworfen. Ich weiß aber auch, dass sozusagen die Finanzämter und alle, die damit beschäftigt sind, natürlich ihre Sachen peu à peu abarbeiten und der Druck eigentlich natürlich nicht so groß ist zu sagen, also ich muss das alles bis zum 31. Oktober haben, damit ich dann bis zum 31. Dezember sozusagen mit den Finanzämtern schon fertig bin, sondern die arbeiten ja tatsächlich bis 2024 sozusagen peu à peu ab. Das ist ja so ein ähnlicher Prozess, wie wir ihn hatten, Leute einstellen, damit abgearbeitet wird, ob diejenigen, die sozusagen im Rahmen der Corona-Pandemie Anträge gestellt haben auf Zuwendungen, Krankengeld, also hier Krankschreibungssachen waren da, so, das hat ja geradezu gezeigt, dass das peu à peu ist. Wie gesagt, für mich ist es klar, diese Sache muss umgesetzt werden, weil das Verfassungsgericht die Daten, also die Enddaten ja gesetzt hat, dass der Gesetzgeber das machen muss. Die Finanzämter fangen peu à peu an. Am liebsten wäre mir, wenn wir jetzt vereinbaren könnten, Leute, lasst die Leute mit dem Druck das machen und wer dann nachher noch ein bisschen hinten runterfällt, kriegt eine Mahnung, die ist sanktionslos, und dann, und dann wirds ernst. Das wäre für mich die Lösung. Ich weiß nicht, wie das jetzt im Bundes… Also wir können natürlich dem Minister den Auftrag geben, sich dafür einzusetzen, aber ob wir damit Erfolg haben, wissen wir auch nicht. Und sechs Monate scheinen mir zu lang zu sein, das muss ich sagen, weil ich das Argument sehe, Ferienzeit, da sind zwei Monate fast weg, das Argument sehe ich. Das bedeutet aber, dann sechs Monate verlängern, finde ich auch wiederum zu lange. Also ich glaube, dass wir uns enthalten werden. (Zuruf aus dem Plenum: Ich glaube?!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich eine Rede vorbereitet, aber die kann ich jetzt irgend- wie wegschmeißen, (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sehr gut!) weil die Punkte, die hier benannt worden sind, es geht ja eigentlich nur um diese vier Monate, die wir ja als Zeitraum haben, und die FDP möchte es gerne verlängern. Ich war ja auf dem Bundeskongress der Bundessteuerberaterkammer, wo auch Herr Lindner, unser Bundesfinanzminister, war. Im Einklang mit dem Vorsitzenden der Bundessteuerberaterkammer war das dann auch klar, dass sie viel zu tun haben, aber das auch schaffen, diese vier Monate. (René Domke, FDP: Das habe ich aber anders gesagt.) Und nicht jeder von uns, nicht jeder von uns hat natürlich auch einen Steuerberater. Ich habe auch einen Steuerberater, und ich habe von dem schon mal ein Schreiben bekommen, Anfang März oder Mitte März, dass es jetzt kommt, was wir alle wollen, die Überprüfung, und ich kann doch schon mal die Unterlagen ausfüllen, die sie uns mitgeschickt haben. Das ist ein ähnlicher Fragebogen, den man sich auch runterladen kann, und dann hätte ich auch abgeben können. Ich habe dann mal gefragt, was kostet mich denn der Spaß, wenn ich das über meinen Steuerberater laufen lasse. Auf die Antwort warte ich heute noch. Na ja, gut, wenn es denn so ist, dann ist es halt so. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Aber von der Warte her, glaube ich, gibts da auch Verwerfungen, und man kann nicht immer nur sagen, man schert hier alle über einen Kamm, weil viele von uns haben einen Steuerberater, da kann man schon mal einen Teil aussondern sozusagen und danebenliegen. Für den anderen Bereich gibt es ja die Möglichkeit, dass man eben das auch hinbekommt, auch in Papierform. Man muss da gewisse Voraussetzungen schaffen oder haben, und das ist einmal, dass man keinen Zugang zu elektronischen Medien hat oder keinen PC zur Verfügung hat. Das ist die Grundvoraussetzung, dass man zum Finanzamt gehen kann oder sich das mitbringen lassen kann, den Vordruck, und dann ausfüllen kann. Und wenn Sie nur alleiniger Häuslebauer oder Besitzer oder Eigentümer sind, dann haben Sie mehr damit zu tun, Nein zu sagen und nichts anzukreuzen, als die ganzen vier Seiten, die Ihnen da vorliegen, auszufüllen. Also es ist schon überschaubar und die Möglichkeit gibt es ja. Und wie ich die Finanzämter kenne, beraten sie gerne auch mal oder helfen dabei, dass man das auch versteht. So habe ich zumindest alle Finanzämter, wo ich war … Auch die Kollegen von der Gewerkschaft, der Steuer… – Helft mir doch mal einer! Wie heißt die Gewerk…? –, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steuer-Gewerkschaft.) Steuer-Gewerkschaft, ich sag jetzt mal Steuer-Gewerkschaft des Herrn Höhne namentlich, die sind immer gerne dafür zu haben, dass man ihnen hilft. Aber ich möchte noch was anderes sagen: Wenn man ihnen jetzt die Frist verlängern würde – kann man ja machen auf sechs Monate oder um sechs Monate –, wir sind alles nur Menschen, wir reden hier über den Faktor Mensch dabei, und was macht der Mensch, der Großteil der Menschen? Er nutzt die Frist aus, er nutzt die Frist aus, da können Sie auch zwei Jahre setzen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist schlecht. – Heiterkeit und Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Also ich bin auch so ein Typ, der sagt, wenn ich eine Frist kriege, (Zuruf von Michael Meister, AfD) eine Frist kriege, dann nutze ich die Frist doch aus. Und wenn Sie mich das so fragen, dann würde ich sagen, wenn das in einem halben Jahr geht oder ein halbes Jahr länger ist, dann haben Sie mich dabei, dann mache ich einen Tag vorher den Klick und gebe das dann einen Tag vorher ab. (Marcel Falk, SPD: So ist es.) Das ist nämlich die Wirklichkeit, die Menschlichkeit auch dabei zu berücksichtigen, und das haben Sie nicht gemacht, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist menschlich.) Es menschelt ein bisschen, ja. Und vor allen Dingen, was ich, also ein Argument kann ich, das war total witzig, dass man sich jetzt auf die Seite der Beschäftigten stellt und das Argument anbringt, Ferienzeit. Das hat mich so ein bisschen an das Problem erinnert „Parlamentarische Untersuchungsausschüsse“, da haben wir auch das Argument gesagt, es sind doch jetzt Ferien, da könnte ihr doch nicht alle die Akten verlangen. Und was war da? Scheißegal – Entschuldigung für das Wort –, das interessiert uns alles nicht Sie haben eine Frist, die Frist müssen Sie einhalten. Also man misst hier mit zweierlei Maß und von der Warte her werden wir auch diesem Antrag nicht zustimmen, weil er unrealistisch ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, wie gesagt, es gibt auch keine Proportionalität, wenn man sagt, das Gesetz ist jetzt entstanden und zur Abgabe der Frist, da haben wir einen gewissen Zeitraum. Das macht auch keinen Sinn, weil es so was einfach nicht gibt. Und von der Warte her, lieber René Domke, ich kann das verstehen, ich kann das alles nachvollziehen, aber es ist nicht realistisch, die Leute können das schaffen, und wie ich – noch mal –, wie ich unsere Finanzämter auch kenne und auch Herrn Dr. Geue kenne, gibts mit Sicherheit auch nicht das große Dudu und die große Keule, wenn es zu spät abgegeben wird. (René Domke, FDP: Nichts anderes wollen wir, nichts anderes wollen wir.) Die Finanzämter haben ja auch ein bisschen Ermessensspielraum. Das muss man dazu auch sagen, (Zuruf von Christian Brade, SPD) und von der Warte her erwarte ich eine bürgerfreundliche Umsetzung dabei, (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) und so wird es auch passieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort für die FDP hat noch mal der Fraktionsvorsitzende René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Geue, Sie haben uns unkonstruktives Verhalten vorgeworfen, und ich war persönlich ein bisschen angefasst und auch angegriffen. Sehen Sie es mir nach! Bis jetzt haben wir einen anderen Umgang gepflegt. Es geht hier nicht, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) es geht hier nicht darum – das hat auch Herr Gundlack eben nicht verstanden –, es geht hier nicht darum, eine Frist außer Kraft zu setzen oder irgendwas, es geht um Abmilderungsgründe, und Sie können sich vorstellen, dass ich auch schon an anderer Stelle vorstellig geworden bin. Ich bin auch im Übrigen mit einem ganz anderen Modell … Auf dem Bundesparteitag – das kann man sich mal anschauen – habe ich ausdrücklich dafür geworben, die Grundsteuerreform endlich mal zu nutzen, eine richtige Reform draus zu machen. Was soll dieses dreigestufte Verfahren mit Landesfinanzbehörden und so weiter? In den Kommunen liegen in den Katasterämtern Grunddaten. Die Kommune könnte relativ schnell eine Grundsteuer festsetzen, ohne dass es drei Bescheide braucht, ohne dass es einen riesigen bürokratischen Aufwand braucht. Diesen Mut hat man nur einfach nicht. Das liegt aber nicht jetzt in unserer Verantwortung, aber Sie können sicher sein, dass ich auch im BMF dafür werbe, dass wir hier mit Augenmaß vorgehen. Es geht nicht darum, die Frist außer Kraft zu setzen, es geht darum, abzumildern, ein Signal zu senden, was wir an anderer Stelle im Übrigen in Krisensituationen und so weiter auch immer wieder machen, dass wir mal sagen, die Umsatzsteuer ist stundungsfähig aus den und den Gründen oder sonst irgendwas. Da werbe ich drum. Und machen wir uns doch nichts vor, Herr Dr. Geue und auch Herr Gundlack und auch Herr Koplin, ich bin relativ sicher, dass es noch kommen wird, (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Natürlich kommt das. Das kann er jetzt nur noch nicht sagen.) ich bin mir relativ sicher, dass es kommen wird, weil man sehen wird im Oktober, spätestens im Oktober, der Eingang ist nicht so, was machen wir denn jetzt, wir haben doch gar nicht die Leute für ein Verfahren, um sozusagen überhaupt Sanktionen in Gang setzen zu können. Machen wir uns doch mal ehrlich! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Und, Herr Koplin, Sie wollten, Sie wollten diesen zeitlichen Zusammenhang nicht sehen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil gibt es doch nur deswegen, weil man seit 01.01.1964, weder in 70 noch in 76 und so weiter, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) eine Hauptfeststellung durchgeführt hat. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das ist das, was ich meine, das steht nicht im Verhältnis. Im Grunde hat man die ganze Zeit nichts gemacht, der Gesetzgeber hat nichts gemacht, der Hauptfeststellungszeitpunkt, einer nach dem anderen, ist ausgelaufen, ohne dass man reagiert hat, und jetzt haben wir einfach diese Situation. Ich sehe das doch, ich sehe doch auch die Kollegen, die jetzt bis 2025 sitzen müssen und das abarbeiten müssen. Den Kollegen ist es aber egal, ob jetzt Lkw-weise die Erklärungen eingehen, jedenfalls in Papierform, die anderen werden ja wohl hoffentlich nicht ausgedruckt, (Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU: Doch.) das heißt, die werden ja elektronisch bearbeitet. Aber die arbeiten das doch nicht einfach so auf einmal weg, sondern das ist ein längerer Prozess. Und was glauben Sie, was es für einen Unmut geben wird, wenn die Leute bis 31.10., möglicherweise noch unter Androhung von Sanktionen, abgeben müssen und ihren Bescheid in 2025 bekommen. Das ist ja der Fall, der am längsten laufen kann. Die werden sagen, sag mal, gehts noch, ja, ich werde hier genötigt, innerhalb von vier Monaten meine ganzen Daten einzugeben und zusammenzusammeln und bis 2025 wirds vielleicht in den letzten Fällen den Bescheid geben. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das am Ende klappt, aber es muss klappen, weil wir ansonsten das Problem haben der Verfassungswidrigkeit. Man kann über ganz andere Modelle nachdenken. Ich wollte gerade eben das vermeiden, weil das hätte man mir auch vorwerfen können, dass das nicht konstruktiv ist, weil wir darauf keinen Einfluss haben. Hier hätten wir aber einen Einfluss, und ich lade Sie dazu ein, Herr Dr. Geue – ich werde auch noch mal mit Christian Lindner sprechen oder zumindest mit der Staatssekretärin –, vielleicht wenn Sie es auch noch mal mitnehmen?! Machen wir uns nichts vor, ich glaube, viele Ihrer Ministerinnen und Ministerkollegen werden ein ähnliches Problem aufgegriffen haben. Es geht nicht gegen Sie, es geht nicht gegen die Bediensteten, es ist einfach, wir wollen eine Abmilderung, keine Fristveränderung, aber wir müssen eine sanktionslose Zeit anbieten können. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes meldet eine Kurzintervention an.) Denken Sie auch bitte mal, es gibt Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die sind jenseits der 90, die sind in Pflegeheimen, was das für die bedeutet. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ja, wie sollen die das organisieren können? Die sind auch abgabeverpflichtet und die finden jetzt nicht einfach mal einen Steuerberater, der sagt, ja, ich habe aber noch zehn Steuerfachangestellte zusätzlich eingestellt, damit ich genau für Ihre Gruppe etwas ausfüllen kann. Das will ich doch nur beschreiben. Die Not erkenne ich, ansonsten … Ich habe eben irgendwas gesehen?! Kurzintervention? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Ja, ich wäre fertig. (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Förster vor. Bitte schön!
Horst Förster AfD
Herr Domke, wir wollen Ihrem Antrag zustimmen, aber ich finde es schon erstaunlich, wie Sie sich jetzt hier nochmals zum Retter und Fürbitter der geschundenen Bevölkerung aufschwingen und jetzt dazu beitragen wollen, mit Herrn Lindner und anderen wichtigen Leuten zu reden, dass nicht die Frist verlängert wird, sondern die Sanktion abgemildert ist. Herr Domke, Sie wissen doch genau, wie das läuft, Sie wissen doch ganz genau, dass jetzt bereits nach geltendem Recht Entschuldigungsgründe gelten. Und wenn dann noch viele aus Altersgründen, aus anderen Gründen das nicht können und das sagen, wird da gar nichts passieren. Und Sie wissen ganz genau, Sie wissen ganz genau, dass wir keinen Herrn Lindner brauchen, dass wir einen Landesminister haben, und Sie wissen ganz genau, dass der entsprechend, spätestens kurz davor, eine Mitteilung geben wird, einen Hinweis oder eine Anordnung an seine Behörden, dass sie hier mit Augenmaß vorsichtig vorgehen. Er will doch keine Rechtsstreitigkeiten erzeugen, nur, das kann er doch heute noch nicht sagen, das ist doch völlig klar. Also wir brauchen nur das geltende Recht anzuwenden. Wenn Sie nicht die Verlängerung der Frist wollen, gut, dann hätten Sie eigentlich nicht den Antrag stellen sollen. Wir brauchen auch nicht Ihre Unterstützung, kein Ministerium, nicht im Bundesministerium, nicht hier. Wir brauchen nur die Realität, und die wird so sein – das ist auch meine Prophezeiung –, dass die Behörden gut beraten sein werden, nicht die Bevölkerung zu verärgern, sondern die, die Probleme haben, das rechtzeitig zu machen, die brauchen auch keine Ängste zu haben, und dieses Signal sollten wir heute auch schon geben.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, …
René Domke FDP
Ja, sehr gern.
Elke-Annette Schmidt
… Herr Fraktionsvorsitzender?
René Domke FDP
Herr Förster, da sind Sie nicht ganz aktuell. Verspätungszuschläge unterliegen keinem Ermessen, ist keine Ermessensausübung mehr. Das ist geändert worden, das ist noch gar nicht so lange her. Und es ist nun mal die Umsetzung von Bundesgesetzen, das kommt eben auch dazu. Und genau das meine ich damit. Wir müssen werben, dass man sich zusammensetzt, und es kann im Grunde, es wird keinen Alleingang von Mecklenburg-Vorpommern geben, sondern die obersten Finanzbehörden der Länder müssen sich verständigen, und ich glaube, dass das auch längst im Gange ist, auch wenn es hier heute anders verkauft wurde. – Vielen Dank!
Elke-Annette Schmidt
Moment, Herr Abgeordneter! Es liegt ein zweiter Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Koplin vor.
Torsten Koplin Die Linke
Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Domke, Kurzinterventionen werden ja meistens genutzt, um noch mal eine gegenteilige Position deutlich zu machen. Ich wollte die Kurzintervention nutzen, um mich bei Ihnen zu bedanken, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) weil Sie ja mehrfach sowohl in der Einbringung als auch in der Aussprache darauf hingewiesen haben, wie lange es gedauert hat, jetzt alte Bundesrepublik gesehen, 1964 bis 2018. Und ich verstehe diese Hinweise auch als eine Form der Selbstkritik der FDP, weil die FDP ja in diesem Zeitraum 36 Jahre das Finanzmini…,
René Domke FDP
48.
Torsten Koplin Die Linke
Nee, seit 1964 jetzt gerechnet.
René Domke FDP
Ach so, gut.
Torsten Koplin Die Linke
… 36 Jahre dem Finanzministerium vorstand, und da bin ich dankbar für. (Beifall Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
René Domke FDP
Das hat mit Selbstkritik nichts zu tun. Noch mal: Das Hauptfeststellungsverfahren ist ein sehr aufwendiges. Man hat alleine für 1964 bis Mitte der 80er gebraucht, und das ist jetzt keine gesetzgeberische Geschichte gewesen, das steht im Gesetz, dass der durchzuführen ist, er wurde nur nicht durchgeführt, und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, wenn ihr das sowieso nicht macht als Finanzverwaltung – es ist eher ein Verwaltungsthema gewesen –, ihr haltet euch ja gar nicht an die Vorschrift, die der Gesetzgeber aufgegeben hat. Man hat wirklich seit 01.01.1964, alle sechs Jahre hätte man den Hauptfeststellungszeitpunkt durchführen müssen, hat man nicht gemacht. Der Bundesgesetzgeber hat allerdings auch nicht reagiert, hat den Hauptfeststellungszeitpunkt auch nicht außer Kraft gesetzt. Also es ist ein Vollzugsdefizit. Wem Sie es jetzt anheften, da kann man drüber diskutieren. Möglicherweise wäre es auch gar nicht machbar gewesen, ich weiß es nicht.
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/762 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und GRÜNEN und Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Für eine moderne Forschung – alternative Methoden zu Tierversuchen fördern. Antrag der Fraktion der AfD Für eine moderne Forschung – alternative Methoden zu Tierversuchen fördern – Drucksache 8/766 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der AfD Herr de Jesus …, nein, Herr Jens-Holger Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Wertes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Tierfreunde! „Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.“ Dieses Zitat von Arthur Schopenhauer steht exemplarisch für das ethischmoralische Dilemma beim Thema Tierversuche. Ich nenne nur die Stichworte „Anthropozentrismus“ (also, ob der Mensch im Mittelpunkt steht) versus „Biozentrismus“ (ob jegliches Leben im Vordergrund steht). Wir als AfD-Fraktion versuchen, hier im Landtag dafür zu sensibilisieren, alternative Methoden zu Tierversuchen zu fördern. Die Wissenschaftler unseres Landes gehen in der Regel sehr verantwortungsvoll mit unseren Mitgeschöpfen um. Das zeigt die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 30.03. des Jahres, Drucksache 8/370. Dennoch waren von 2018 bis 2019 – neuere Zahlen lagen der Landesregierung nicht vor – neben verschiedenen anderen Tieren 59.377 Mäuse, 39.906 Fische und immerhin 12.030 landwirtschaftliche Nutztiere Teil dieser Versuche. In der Antwort steht auf meine Anfrage unter Punkt 7, wie viele Tiere bei Tierversuchen getötet wurden, ich zitiere: „Der überwiegende Teil der im Rahmen von Tierversuchen verwendeten Tiere wird im Verlauf der Versuche getötet. Detaillierte Angaben der Anzahl von Tieren, die im Rahmen von Tierversuchen getötet werden, liegen der Landesregierung nicht vor.“ Zitatende. Ich finde diese Zahlen erschreckend hoch, und bei meiner Recherche zum Thema habe ich festgestellt, dass quer über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg viele Anträge in anderen Landesparlamenten zur Problematik der Tierversuche gestellt wurden. Letztes Beispiel dafür ist ein Antrag der CDU- und SPD-Landtagsfraktionen des Saarlandes vom 10.02.2022, Drucksache 16/1915-NEU. Allerdings im Landtag in M-V, also in unserem Landtag, ist dies nicht passiert in letzter Zeit, und aus diesem Grunde haben wir uns dieser Sache angenommen und gesagt, das Thema müssen wir auf die Agenda heben. Aus dem Grundgesetz – in Artikel 20a steht der Tierschutz als Staatsziel –, dem Tierschutzgesetz und aus ethisch-moralischen Gründen, Stichwort „Pathozentrismus“, also das Leid der Mitgeschöpfe in den Vordergrund stellend, sind wir verpflichtet, alternative Methoden zu Tierversuchen zu erforschen und zu nutzen. Forschung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau.) Forschung benötigt Förderung, daher unser Antrag. Und ja, medizinische Forschung zum Wohle des Menschen ist richtig und wichtig und wird nicht infrage gestellt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja.) Nichtsdestotrotz haben schon 1959 zwei britische Forscher, der Zoologe William Russell und der Mikrobiologe Rex Burch, in ihrem Buch „The Principles of Humane Experimental Technique“ das sogenannte 3R-Prinzip veröffentlicht. Die darin beschriebenen Handlungsgrundsätze sollen die Zahl der Tierversuche begrenzen und das Leid der verwendeten Tiere auf ein unerlässliches Maß verringern. Die konsequente Umsetzung des 3R-Prinzips in allen Bereichen tierexperimenteller Forschung ist eine der zentralen Forderungen der Basler Deklaration, in der sich Wissenschaftler aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Frankreich und Schweden mit dieser Problematik auseinandergesetzt haben, und die Voraussetzung, dass Tierversuche von den zuständigen Behörden überhaupt genehmigt werden. Folgende Prinzipien werden im Sinne der 3R bei der Planung und Durchführung von Tierversuchen angewendet: – Replacement, also die Vermeidung Wenn möglich, werden Tierversuche durch Alternativmethoden ersetzt. Auf diese Alternativmethoden gehe ich noch ein. Es wird immer geprüft, ob es zur Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung ausreicht, auf einfache Organismen wie Bakterien oder wirbellose Tiere zurückzugreifen oder Zell- und Gewebekulturen, Computermodelle oder andere Ersatzmethoden zu verwenden. – Reduction, also die Verringerung Die Anzahl der Versuchstiere wird auf ein notwendiges Minimum reduziert. Dazu tragen ein kluges Versuchsdesign und statistische und methodische Optimierungen bei. Geeignete Tiermodelle werden aufgrund von Erfahrungswerten sorgfältig ausgewählt. Durch die zentrale Erfassung der Ergebnisse aus Tierversuchen und eine gute Abstimmung zwischen Wissenschaftlern wird verhindert, dass ähnliche Versuche mehrmals gemacht werden. – Und Refinement, also die Verbesserung Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden, also mit genügend Platz und in einer Umgebung, die ihr Wohlbefinden fördert. Durch die ständige Verbesserung der Untersuchungsmethoden, wie beispielsweise Betäubung, Narkosen und spezielles Tiertraining, werden Stress und Leiden so weit wie möglich reduziert. Die von mir angesprochenen Alternativmethoden möchte ich ebenfalls kurz erläutern. Da gibt es zum einen die Simulation in Computermodellen, computergestützte Techniken und die Künstliche Intelligenz, also die KI. Wir haben ja gestern von der Landesregierung, in der Fragestunde der Landesregierung gehört, wie sehr sich die Landesregierung bemüht, hier effektiv zu fördern. Mittels computergestützter Techniken und KI können Tierversuche abgelöst werden, indem sie die Schädlichkeit eines Stoffes berechnen oder das Fortschreiten von Krankheiten simulieren. 2018 wurde beispielsweise eine Software für Toxizitätstests entwickelt, die die Giftigkeit von Substanzen schon vor deren Entwicklung voraussagen kann. Dafür greift der Algorithmus auf Unmengen an Daten über die Molekularstruktur und Wirkungsweise chemischer Substanzen zurück. Diese Methode liefert zuverlässigere und genauere Daten und Ergebnisse als Tierversuche. Simulatoren menschlicher Patienten: Es gibt mittlerweile sehr realistische Simulatoren, die menschliche Patienten zur Einübung verschiedener Operationstechniken nachahmen. Übungen an lebenden Tieren sind somit weitestgehend unnötig. Dann gibt es das sogenannte In-vitro-Verfahren. In-vitro-Verfahren verwenden Gewebemodelle mit menschlichen Zellen. So kann beispielsweise die Toxizität von Medikamenten erforscht werden. Die entsprechenden Forschungen mittels des In-vitro-Verfahrens sind dabei wesentlich genauer als Tierversuche. Miniorgane: Auch die Entwicklung miniaturisierter menschlicher Organe trägt dazu bei, Tests an Tieren zu reduzieren. Mithilfe von 3D-Organoiden und In-vitro-Verfahren entwickelten Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen sogenannte Mini-Brains, an denen Wirkstoffe gegen Schlaganfälle getestet werden können. Die Forschung hierzu steckt jedoch noch in den Kinderschuhen. Wir sehen also, wie wichtig dort auch Forschungsförderung ist. Sogenannte Multi-Organ-Chips: Mittlerweile kann sogar das Wechselspiel der verschiedenen Organe miteinander simuliert werden. So kann der menschliche Organismus nachgestellt und können verschiedene Versuche, beispielsweise zu Nebenwirkungen von Medikamenten, an diesen künstlichen Organismen nachgestellt werden. Ich könnte noch viele weitere Argumente für unseren Antrag anführen, habe mich angesichts der limitierten Redezeit für das Wesentliche entschieden und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, und aus dem Prinzip, dass wir alle Verantwortung tragen, auch ganz im Sinne des zweiten Teils, Punkt 8, der Grundprinzipien der Deklaration von Basel. Ich zitiere: „Wir, die Unterzeichnenden, … bitten Meinungsbildner, Vertreter der Medien und Lehrer darum, heikle Fragen zur Forschung mit Tierversuchen unvoreingenommen zu diskutieren und einen ausgleichenden Dialog mit Forschern anzustreben.“ Zitatende. Als Abgeordnete des Landtages M-V sind wir solche Meinungsbildner. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und hoffe auf eine rege und faire und dem Thema angemessene Diskussion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Freitagnachmittag und dann mit dem Schulbeginn so ein Thema, das ja wirklich nicht einfach ist, hier zu bereden, ringt mir schon auch die Aussage ab – das ist auch meine eigene Grundauffassung –, wer mit Tieren und Pflanzen umzugehen im Kindesalter gelernt hat, der geht dann auch irgendwann, wenn er reifer geworden ist, mit Menschen gut um. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Das ist meine innere Überzeugung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und insofern möchte ich Ihnen ausdrücklich sagen, das Ziel, was wir verfolgen, und ich sage noch mal, wenn man Tiere liebt und selber Tiere hält, dann ist vollkommen klar, das Ziel von uns allen gemeinsam muss sein, Tierversuche, soweit es geht, zu reduzieren und auszuschließen. Und ich will Ihnen jetzt mal eine Zahl mit an die Hand geben. Ich habe das der Sozial- und Gesundheitsministerin auch gerade noch mal gesagt. Wenn ich mir überlege, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich weiß nicht jetzt, wer von Ihnen, auch wenn ich die Frage stellen würde, wer von Ihnen ist geimpft, ich bin geimpft, ich gebe das freiwillig zu –, (Thomas Krüger, SPD: Ich auch.) aber wenn wir uns einfach mal überlegen, warum ist es zu diesem schnellen Prozess des Impfstoffes gekommen, dann will ich Ihnen mal eine Zahl mit auf den Weg geben. Innerhalb der letzten 17 Monate – 17 Monate! – hat es Deutschland oder die Weltgemeinschaft, im Übrigen auch in Zusammenarbeit über alle Landesgrenzen hinweg, sind insgesamt 61.339 Tiere in 109 Forschungsprojekte eingebunden gewesen, sonst hätten wir diesen Impfstoff heute nicht, der im Übrigen hervorragend weitestgehend auch Menschen vor dem Tod bewahrt hat. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und wenn man das alles weiß – ich habe ein exemplarisches Beispiel genommen –, dann muss ich Ihnen auch sagen: Kennen Sie Professor Hensel? Ich kenne ihn persönlich sehr, sehr gut, ich glaube, Herr Terpe kennt ihn auch aus seiner damaligen Tätigkeit, und für mich war es damals ein Segen im Übrigen, dass ein unabhängiges – unabhängiges! – Institut eingerichtet worden ist, nämlich das Bundesinstitut für Risikobewertung. Und dieses Institut im Übrigen trägt ja auch den Namen BfR, Bf3R, nämlich die 3 steht für das, was Sie selber angedeutet haben. Und im Übrigen, das Bf3R, nämlich das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren, ist unter dem Dach des Bundesamtes als unabhängige, absolut unabhängige Behörde. Und ich schätze diese Einrichtung wirklich außerordentlich, weil es auch da unter anderem darum geht, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren einen bestmöglichen Schutz und auch das Leben zu gewähren. Und ich kenne persönlich Leute, im Übrigen auch in meinem persönlichen Umfeld, die auch Versuchstiere aufgenommen haben. Und Sie haben ja Zahlen genannt und die will ich dann auch unterstreichen, denn wenn wir unabhängige Forschung wollen und letzten Endes auch mit der Künstlichen Intelligenz, das haben Sie ja indirekt auch angedeutet, dass es eine Riesenchance ist, auch in diesem Sektor Tierversuche, soweit es geht, zurückzudrängen, dann es ist aber auch so, dass 58 Prozent im Übrigen der Tierversuche auch in der Grundlagenforschung zum Wohle der Humanmedizin eingesetzt worden sind. Und Sie kennen die Kategorien der Hauptthemen, im Übrigen Onkologie, also Krebsbekämpfung, Diabetes und all diese Fragen und auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wer denn sich – ich habe das nicht so verstanden, ich will das auch ausdrücklich sagen –, man kann sich hier jetzt nicht hinstellen und sagen, morgen, ab morgen ist Schluss damit und dann wird das schon irgendwie funktionieren. Da müssen wir uns einig sein. Und deswegen, auch die neuartigen zivilen Krankheiten, was Demenz anbetrifft oder auch Infektionen oder Immunkrankheiten, darf man in dieser Frage nicht, auf keinen Fall außer Acht lassen. Die Gesamtzahlen, die ich ja auch angedeutet habe, und wenn man, ich sage jetzt nur die runden Zahlen, wenn wir 2019 2,1/2,2 Millionen Tiere in Deutschland und tatsächlich auch in diesem Bereich in diese Situation gebracht haben, dann haben wir aber tatsächlich auch 2020 eine Reduktion von über 14 Prozent erreicht. Das darf man auch nicht vergessen. Also wir sind auf einem Weg, nämlich Reduktion, Reduktion, Reduktion. Und insofern ist es ja auch wichtig, dass die Gesamtzahl natürlich auch beinhaltet, dass auch die wissenschaftliche Umsetzung dabei eine richtige und wichtige Rolle spielt. Zu den Hochburgen der Tierversuche, auch das möchte ich hier noch mal ausdrücklich sagen, Frau Präsidentin, gehören München oder Berlin, Göttingen, Hannover und wir in Rostock mit 42 Tieren, auf dem Riems mit 32 oder Greifswald, in diesen bundes- und universitären Forschungsbereichen, mit 15 Tieren. Insofern, bei aller Einsicht auch in die Notwendigkeit von Tierversuchen, für jedes Tier gilt der Grundsatz, wer Tiere zu Hause hat, wir haben Hochachtung vor der Schöpfung und vor den Tieren. Ich habe auch mal gesagt, im Darwineum, als ich vor den Affen im Übrigen gestanden habe, in der Verbraucherschutzministerkonferenz, stellen Sie sich bitte mal vor, die Evolution wäre andersrum gelaufen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) So! Und dazu stehe ich persönlich auch, und deswegen ist es sicherlich ein hoch, hochbrisantes, in der Sache orientiertes Thema, um neue Wirkstoffe zu entwickeln, die der Zivilisation, der Zivilisation helfen, aber auch den Menschen helfen, diesen Planeten zu retten, aber auch mit den Tieren und Pflanzen gut umzugehen. Ich denke, das ist deutlich, immer deutlich geworden. Und insofern hoffe ich, dass wir möglichst schnell auch in diese Frage weiter Bewegung hineinbekommen. Aber auf Bundesebene und Landesebene, das will ich abschließend sagen, die Kommission, die über Tierversuche entscheidet, auch in Mecklenburg-Vorpommern, das sind Wissenschaftler höchsten Maßes, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) zu denen ich ganz hohes Vertrauen habe. Gucken Sie sich Professor Mettenleiter an oder natürlich auch die humanmedizinischen Bereiche, Professor Schareck, oder ausdrücklich sind auch die Tierschützer mit dabei. Bevor wir eine solche Entscheidung treffen, ist die Tierversuchskommission, die bei uns im LALLF angesiedelt ist – also im Landesamt, wir haben ja insgesamt drei in der Verantwortung –, unter anderem wird das wirklich sehr, sehr deutlich abgewogen. – Vielen Dank! (Befall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Landwirtschaftsminister! Für die Fraktion der CDU hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Thomas Diener.
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tierversuche werden traditionell in der Gesellschaft kontrovers diskutiert, auch am Freitagnachmittag noch. Dennoch wird die Forschung mittels Tierversuchen aufgrund der Ausbreitung neuer Krankheiten auch in Zukunft notwendig und erforderlich bleiben. Da es für circa zwei Drittel der bekannten Krankheiten immer noch keine befriedigende Therapie gibt, werden Tierversuche auch in Zukunft zur Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten notwendig sein. Es klang eben beim Minister auch schon an, Corona-Virus, Ebola-Virus, HIV-Virus oder Krebserkrankungen seien hier nur einige von einigen wenigen Krankheiten, bei denen die Forschung auch an Versuchstieren von der Gesellschaft nicht infrage gestellt wurde oder wird. Beispiele wurden dafür eben auch genannt. Der Schutz des menschlichen Lebens ist hierbei grundsätzlich höher zu bewerten als der Schutz der Tiere. Natürlich findet hier eine ganz schwierige Güterabwägung statt. Und dennoch stellt der Schutz der Tiere gemäß Grundgesetz und Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein hohes Gut dar. Das Tierschutzgesetz stellt die gesetzliche Grundlage für das nationale Tierschutzrecht dar. Es hat zum Zweck, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Die Grundlagen für die Tierversuche sind insbesondere in den Paragrafen 7 bis 10a des Tierschutzgesetzes definiert. Unter anderem sind Tierversuche gemäß Paragraf 7 des Tierschutzgesetzes zum Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, zum Erkennen von Umweltgefährdungen, zur Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit und im Rahmen der Grundlagenforschung zulässig. Weitergehende Regelungen wurden in der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren, in der sogenannten Tierschutz-Versuchstierverordnung, erlassen. Meine sehr verehrten Damen Herren, die Europäische Union hat bereits im Jahr 2010 mit der Richtlinie 86/609, die die Zucht und den Schutz von Versuchstieren regelt, Regelungen zur Reduzierung der Versuchstiere getroffen. So wurden Festlegungen getroffen, unter anderem, welche Reduzierungen der für die Tierversuche benötigten Tiere festgelegt werden, Maßnahmen zur Verbesserung hinsichtlich der Verminderung von Schmerzen, Stress für die Tiere und Ersatz von Tieren durch In-vitro-Tests oder Computermodelle. Diese Dinge wurden schwerpunktmäßig festgelegt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, derzeit können Tests im Reagenzglas an Gewebekulturen Tierversuche nicht gänzlich ersetzen und nur teilweise modellieren. Die Zellen solcher Kulturen verhalten sich oft wie wild, wuchern wie Tumorzellen und können daher nichts über die Wirkung an Organen oder dem Organismus aussagen. Auch Computermodelle sind oft nicht in der Lage, eine Simulation an zuverlässigen Bedingungen darzustellen. Deshalb ist gerade die Grundlagenforschung zur Entwicklung von Medikamenten und dem Schutz von menschlichem und tierischem Leben unersetzlich. In Mecklenburg-Vorpommern werden Tierversuche im Wesentlichen an den Universitäten Rostock und Greifswald, dem Institut für Diabetes in Karlsburg, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems und im Leibniz-Institut für Nutztierbiologie in Dummerstorf durchgeführt. Die Versuche dienen zum überwiegenden Teil der Grundlagenforschung und somit der Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten. Ein Verzicht auf die Forschung an dieser Stelle würde erhebliches menschliches und auch gegebenenfalls tierisches Leid nach sich ziehen. Meine Fraktion hält die Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland im Tierschutzgesetz für ausreichend. Die oberste Prämisse allen Handelns ist hier, Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tieren möglichst gering zu halten. Die Genehmigung von Tierversuchen erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zuständig. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird von der Ethikkommission gemäß Paragraf 15 Tierschutzgesetz unterstützt. Diese Kommissionen sind mit fachkundigen Veterinären, Ärzten, Naturwissenschaftlern, aber auch mit Vertretern von Naturschutzorganisationen besetzt und alle entsprechend vertreten. Trotz kontroverser Diskussionen zu diesem Thema, zu Tierversuchen, gibt es derzeit keine Alternativen. Man kann sie nicht auf null herunterfahren, um Therapiemöglichkeiten zum Wohl der Gesundheit von Menschen und Tieren zu erforschen beziehungsweise zu entwickeln. Grundlagenforschung ist das Fundament für die Weiterbildung von Therapiemöglichkeiten und Medikamenten. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen wundere ich mich, dass die AfD das Tierwohl als Thema für sich entdeckt hat, (Enrico Schult, AfD: Warum wundern Sie sich?) denn Anträge wie dieser passen nicht so ganz in das bisherige politische Œuvre der AfD. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das können Sie gar nicht beurteilen. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und ich habe eher den Verdacht, dass es wieder ein Versuch ist, die demokratischen Fraktionen mit ihren eigenen Inhalten vorzuführen. Sie reden hier über die Würde aller Lebewesen, über den Anspruch, Leid fühlender Wesen zu minimieren, kritisieren das anthropozentrische Weltbild. Und das ist auch alles richtig, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und ich würde mir wünschen, dass Sie diesen Anspruch auch wirklich leben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Sie müssen zuhören lernen, Herr Albrecht!) Und ich freue mich auf die ersten Initiativen der AfD, zum Beispiel zur Aufnahme von Geflüchteten oder zur Seenotrettung im Mittelmeer, (Petra Federau, AfD: Nee, nee! Nee, nee! Am Thema vorbei!) denn auch damit könnten Sie gern einen ganz erheblichen Beitrag dazu leisten, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) das Leid bei lebenden, bei fühlenden Wesen zu minimieren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ihre Politik führt doch erst dazu, dass die Menschen ertrinken im Mittelmeer!) In der Vergangenheit sind Sie, meine Damen und Herren von der AfD, beim Thema Tierschutz und explizit bei Änderungsvorschlägen zum Tierschutzgesetz nicht mit Feuereifer aufgefallen, (Enrico Schult, AfD: Wir würden Sie ja gern beteiligen, Herr Albrecht!) der die Lage von Versuchstieren verbessert hätte. Wichtiger war es Ihnen, jüdische und islamische Speisevorschriften wie das Schächten zu diskreditieren, (Enrico Schult, AfD: Ja, genau.) um das Thema für Ihre fremdenfeindliche Politik zu nutzen. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Und wenn ich in andere Bundesländer blicke, dann agiert die AfD da so, dass sie Tierschutzvereinen, die etwa undercover die grausamen Missstände in Mastbetrieben aufdecken, die Gemeinnützigkeit aberkennen lassen wollen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Bitte reden Sie über Tierversuche und nicht über Tierschutz allgemein!) Und hier stehen Sie jeden Monat mindestens einmal am Pult und wollen den Wolf zum Abschuss freigeben. So viel also zum ehrlichen Interesse am Tierwohl! (Jens-Holger Schneider, AfD: Tierversuche, Herr Albrecht! Zuhören!) Wenn es für die politische Agenda instrumentalisiert werden kann, kommen solche Anträge, ansonsten kriminalisiert man Tierschützer. Ich würde das ja wenigstens inkonsistent, wenn nicht gar bigott nennen. So viel zur Glaubwürdigkeit! Doch nun zum Antragstext: Einen ähnlich lautenden Antrag haben Sie bereits in anderen Landesparlamenten eingebracht, (Jens-Holger Schneider, AfD: Sie auch.) und das, wie am Beispiel Sachsen ersichtlich, (Jens-Holger Schneider, AfD: Bremen, Hamburg!) auch schon vor fünf Jahren. Seitdem ist der Antrag nicht besser geworden. Und warum Sie in dem Kontext Tierschutz in der Forschung immer noch die Verbraucherschutzministerkonferenz ins Spiel bringen, erschließt sich mir nicht. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Bei dem Antrag könnte ich mir einen schlanken Fuß machen und einfach feststellen, das, was Sie unter I feststellen, das ist unstrittig, (Jens-Holger Schneider, AfD: Lesen lernen!) ich glaube, da gibt es auch einen breiten Konsens. Das ist in den bisherigen Reden – und ich nehme an, auch in den folgenden – herausgestellt worden. Und das, was unter II steht, wird im Wesentlichen schon umgesetzt. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Ja, die Zahl der Tierversuche hat seit 2000 bundesweit um fast 70 Prozent zugenommen, und daraus könnte man jetzt natürlich auch eine Handlungsaufforderung ableiten. Das hat aber ganz wesentlich mit dem Einsatz von Gentechnik zu tun und neuen Therapieansätzen. Aber wichtig ist auch hier, es kann nicht einfach jeder daherkommen und Tierversuche starten, sondern die Hürden für einen Tierversuch, auch hier im Land, sind sehr hoch. Jeder Tierversuch muss beim Landesamt beantragt und genehmigt werden. Dafür gibt es extra ein 18-seitiges Antragsformular – das habe ich mir in der Vorbereitung auf diese Debatte auch mal angeschaut – und eine Tierversuchskommission, die letztendlich darüber entscheidet, ob die Anträge genehmigt werden. Unter Punkt 1.1.3 des besagten Formulares wird etwa ganz konkret abgefragt, ob wissenschaftlich begründet dargelegt werden kann, dass der Versuchszweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren – zum Beispiel Zellkulturen, isolierte Organe oder Ähnliches, Sie haben ja einiges aufgezählt – als im Tierversuch erreicht werden kann. Unter dem Strich gilt also schon, alles, was vermeidbar ist und anders gelöst werden kann, sollte auch so getan werden. Bestimmte Dinge gehen leider nicht ohne Tierversuche, auch in der mittelfristigen Perspektive nicht. Aber auch hier gilt der Grundsatz: so wenig wie möglich, so viel wie nur unbedingt nötig. Das wird umfassend und in jedem einzelnen Fall durch das Landesamt geprüft, und ich zumindest habe keinen Grund anzunehmen, dass das Landesamt hier seinen Job an der Stelle nicht ordentlich macht. Wenn Sie da andere Informationen hätten, könnten Sie das an der Stelle ja transparent machen. Der Antrag, selbst wenn er in guter Absicht gestellt worden wäre, negiert also die hohen Hürden, die Mecklenburg-Vorpommern an Tierversuche in der Forschung anlegt. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtags der demokratischen Fraktionen! Werte Mitglieder der AfD! Zu 1. bis 3. prinzipiell Zustimmung am Feststellungsteil, das ist ja sehr allgemein gehalten. Tierversuche sind natürlich, wo immer möglich, zu vermeiden, um grundloses Leid, Schmerzen, Schäden für die Tiere zu verhindern. Das ist aber laut Tierschutzgesetz selbstverständlich auch schon geregelt und für uns grundsätzlich natürlich genauso ausgeschlossen. Versuche finden aber, anders, als unter I Nummer 6 und II Nummer 2 suggeriert wird, ohnehin dann nur statt, wenn sie ethisch vertretbar sind, und das wird immer geprüft, wurde schon ausgeführt, (Enrico Schult, AfD: Das ist ein Dilemma, Herr Damm.) allerdings von Fachpersonal in den rechtsstaatlich dafür zuständigen Ämtern und nicht von einem so wenig qualifizierten Verein wie ausgerechnet dem, den Sie in Ihrem Antrag zitieren und wo Sie ungeprüft einfach alle Aussagen, auch wenn sie nicht fachlich richtig sind, übernommen haben. Ein vollständiges Verbot, auch von vertretbaren oder notwendigen Tierversuchen, in Deutschland würde schlicht dazu führen, dass die dann ins Ausland abwandern und dort durchgeführt werden, wo die ethischen Standards in der Regel niedriger sind als bei uns. Und das kann ja wohl nicht das Anliegen Ihres Antrags sein, (Horst Förster, AfD: Ist es auch nicht.) jedenfalls, wenn er ernst gemeint gewesen wäre. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Feststellung, dass die Tierversuche, insbesondere zur Validierung von bestimmten Arzneimitteln, heute nach Aussage verschiedener Expert/-innen nicht mehr zeitgemäß sind unbedingt, das ist allerdings dann eine bundesgesetzliche Regelung, und da würde ich Sie bitten, dann das auch dort mit der Initiative zu versuchen. Und zu Punkt 4: Da bleibt Ihr Antrag dann tatsächlich – der sich eigentlich ansonsten versucht, in so ein Hightech-Gewand zu kleiden an verschiedenen Stellen – weit hinter dem aktuellen Stand der Forschung zurück. Die Forschung hat früher strikt zwischen Tier und Mensch getrennt. Heute ist da Einigkeit, dass der Mensch ja auch nur ein Säugetier ist und sich physiologisch die Mechanismen zwischen Tier und Mensch nicht wesentlich anders unterscheiden als zwischen zwei verschiedenen Tierarten. Insofern hat die Forschergemeinde verstanden, dass sie den sogenannten One-Health-Ansatz verfolgen sollte. Den jetzt hier auszuführen in seiner Breite, würde meine Redezeit sprengen, aber grundsätzlich geht es darum, dass die Gesundheit aller Lebewesen des Planeten in sich gekoppelt ist. Krankheiten wie Bakterien, Viren, Pilze springen – bedingt durch den Klimawandel zum Beispiel, die Klimakrise, industrielle Landwirtschaft und den rasanten Anstieg der Weltbevölkerung – immer häufiger zwischen Mensch und Tier über. Corona, Affenpocken, Schweinepest, Geflügelpest, Vogelgrippe, Tollwut, BSE – die Liste kann man jetzt endlos lang ausführen. Von daher ist es nur logisch, diese Krankheiten hier gemeinsam zu erforschen für Tier und Mensch. Mecklenburg-Vorpommern ist bei dieser Forschung nicht nur deutschlandweit, sondern global auch führend, unter anderem mit dem traditionsreichen Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit auf der Insel Riems oder dem gerade frisch angesiedelten – übrigens ein großer Erfolg – Helmholtz-Institut für One Health in Greifswald. Bevor Sie also einen solchen Antrag stellen, bringen Sie sich besser beim nächsten Mal auf den allerneuesten Stand! Wir werden Ihre Initiative aus den genannten Gründen aber ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff. (Der Abgeordnete David Wulff stellt das Rednerpult ein.)
David Wulff FDP
Hannes ist doch gar nicht so groß, oder? Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem Antrag von der AfD, ich denke, das ist ein ethisch wichtiges Thema, da muss man durchaus auch drüber diskutieren. Allerdings sind Sie da jetzt auch nicht die Ersten und wahrscheinlich auch nicht die Letzten, die das Thema aufwerfen. Nichtsdestotrotz, das, was Sie jetzt erst mal hier im Feststellungsteil niedergeschrieben haben, sind im Wesentlichen ja auch schon Sachen, wie bereits gesagt, die im Tierschutzgesetz weitestgehend geregelt sind. Und auch in dem Forderungsteil wollen Sie natürlich gucken, dass man irgendwie mit besseren Methoden, Ersatzmethoden da irgendwie vorankommt. So weit, so gut. Und ich denke, das haben wir auch in allen Reden so weit hier gehört, niemand stellt sich hier hin und sagt, da lasst uns doch mal ein paar Tiere quälen, wenn es nicht irgendwie eine andere, bessere Methode gäbe. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Haben wir ja auch nicht gesagt.) Und der Punkt Forschung ist nach wie vor ein ganz zentraler und wichtiger Teil, denn ohne Forschung erlangen wir auch keinen Fortschritt. Und dass das Ganze natürlich mit Augenmaß und mit einer ganz sorgfältigen Abwägung erfolgen muss, denke ich, da sind wir uns alle einig. Und da hat auch schon die FDP-Bundestagsfraktion, also im Jahr 2019, ist jetzt auch schon ein paar Jahre her wieder, schon mal eine größere Anfrage zu dem Thema gestellt. Das sind mehrere Seiten Antworten, da sind auch alle Zahlen noch mal entsprechend drin. Da kann ich auch noch mal auf eine Position der FDP hinweisen: „Die stetige Weiterentwicklung von tierfreien Versuchsmethoden und -verfahren kann hierbei als vielversprechende Lösung gesehen werden, um Tierversuche fortlaufend zu ersetzen. Aus Sicht der Fraktion der FDP nimmt die Förderung der Erforschung sogenannter Alternativmethoden eine zentrale Rolle in der Verringerung des Versuchstierverbrauchs und Verbesserung des Tierschutzes ein.“ 2019! So, seit 2021 haben wir eine neue Bundesregierung. Die Ampelkoalition hat dazu ausgeführt im Koalitionsvertrag: „Wir schließen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes, um der Verantwortung aus der ausschließlich dem Staat zustehenden Eingriffskompetenz gerecht zu werden. Wir überführen Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht und erhöhen das maximale Strafmaß. Wir legen eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen vor. Wir verstärken die Forschung zu Alternativen, ihre Umsetzung in die Praxis und etablieren ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk.“ Soll heißen, das, was auch schon von der FDP weitgehend aufgegriffen wurde, auch in der Vergangenheit, wird aktuell auch in der Ampelkoalition im Bund vernünftig umgesetzt. Forschung ist ja ein ganz zentraler Teil. Die Bundesforschungsministerin, Frau Stark-Watzinger von der FDP, nimmt sich dieses Themas auch entsprechend an. Wir sehen das auch gerade in Riems, können wir hier vor Ort auch mal beurteilen, wie auch Alternativmethoden, insbesondere In-vitro-Methoden, auf der Insel Riems erforscht werden. Von daher gehe ich davon aus, wir bewegen uns da auf einem sehr, sehr guten Kurs. Wir sind uns inhaltlich, denke ich, fraktionsübergreifend hier auch einig. Das heißt, ich vertraue da im Zweifel auch eher auf eine gute Bundesregierung und auf unsere Bundesforschungsministerin. Da würde ich jetzt unsere rot-rote Landesregierung hier gar nicht mit beauftragen wollen. Von daher lehnen wir Ihren Antrag an der Stelle ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Dirk Stamer.
Dirk Stamer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Antrag ist bereits viel gesagt worden. Insbesondere der Landwirtschaftsminister hat ausführlich dargelegt, warum der Antrag abzulehnen ist. Von daher wird es Sie auch nicht überraschen, dass auch wir als SPD-Fraktion Ihren Antrag ebenfalls ablehnen. (Heiterkeit und Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich möchte daher aber die Debatte nicht unnötig in die Länge ziehen, aber zwei Aspekte noch einmal kurz aufgreifen. Und zwar, der erste Aspekt betrifft den Genehmigungsprozesses für Tierversuche. Das Tierschutzgesetz fordert eine absolute Unerlässlichkeit, um Tierversuche in der Forschung überhaupt durchführen zu können. Was heißt in dem Fall Unerlässlichkeit? Es ist bei jeder Beantragung eines Tierversuchs detailliert nachzuweisen und zu prüfen, ob das durch den Versuch zu erreichende Versuchsergebnis auch durch die Nutzung von alternativen Forschungsmethoden im Versuchsaufbau erreicht werden könnte. Und dazu wird natürlich jeweils der aktuelle Stand der Forschungsmethoden berücksichtigt. Es wird also anhand eines umfangreichen Anforderungskatalogs durch die Genehmigungsbehörde geprüft, ob eine sogenannte Unerlässlichkeit vorliegt oder eben nicht. Und die Genehmigungsbehörde ist an der Stelle schlau und greift hierbei auch auf die Expertise einer externen Kommission, der Tierversuchskommission, zurück. Und diese ist mit unabhängigen sachkundigen Wissenschaftlern zum Teil besetzt. Das heißt, nicht unerlässliche Tierversuche entfallen, wenn das Forschungsergebnis durch alternative Forschungsmethoden ebenfalls erzielt werden könnte. Die Forschungsmethode Tierversuch darf also nur nach strenger Prüfung und Kontrolle eingesetzt werden und nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Zum anderen möchte ich kurz anführen, dass es auch für die Forschung in diesem Land wichtig ist, ähnliche Bedingungen für die Genehmigung von Tierversuchen vorzufinden wie in anderen Ländern. Es würde ansonsten M-V schaden, wenn M-V einseitig die Forschungsbedingungen im Land verschärfen würde. Dies hätte ein Abwandern der medizinischen Forschung zur Folge und würde das Tierwohl global nicht verbessern. Ihr Antrag bringt also weder das Land, das Tierwohl noch die Forschung voran, sondern würde M-V eher schaden. Ich bitte Sie daher um Ablehnung des Antrages. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Jens-Holger Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Tierfreunde! Also vorab, ich bedanke mich beim Landwirtschaftsminister für die vergleichsweise sachliche Diskussion, auch beim Kollegen Diener. Na ja, Kollege Stamer, bisschen dünn. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aber der Totalausfall vom Kollegen Albrecht, (Zuruf aus dem Plenum: Oh!) den muss ich jetzt doch kommentieren. Also wir haben uns auf Strategiekongressen noch nie hingestellt und die Erschießung von reichen Menschen gefordert oder diese Menschen in einen Gulag zu sperren. Das waren Ihre schwachsinnigen Ideen. Also was das Thema Menschenbild angeht, sollten Sie sich eher hinterfragen als uns. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) So viel dazu! Also Ihr schwachsinniger, bekloppter Unsinn, da zitiere ich jetzt unseren Herrn, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Also bitte, Herr Kollege!) ich zitiere jetzt unseren …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, ich möchte Sie bitten, auf diese Wortwahl zu verzichten. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Jens-Holger Schneider AfD
… durchgegangen. Das gleiche Recht nehme ich für mich auch in Anspruch. Und er hat als Chef der Staatskanzlei gesprochen, insofern darf ich das auch. (Thomas Krüger, SPD: Kann er gar nicht.) Das hat er getan. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ist ja völlig egal. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Und insofern, Herr Damm, Ihren ideologischen Unsinn darf ich, durfte ich mir ja auch anhören, hat uns nicht weiter vorangebracht. Und um dem Ganzen mal ein bisschen Klarheit zu verschaffen, auch was das Thema „medizinische Grundlagenforschung“ angeht, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) da zitiere ich von der Internetseite www.tierversucheverstehen.de. Da geht es um das Problem „Tierversuche und Ethik“. Und der Herr Minister sprach davon, 58 Prozent der Tierversuche dienen der Grundlagenforschung. Und diese Seite, diese Netzseite, haben unter anderem so namhafte Institutionen ins Leben gerufen wie die Humboldt-Stiftung, wie DAAD, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, das Fraunhofer-Institut, des Helmholtz-Institut, die Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Institut, Fraunhofer und so weiter. Und als Kooperationspartner haben sie unter anderem die Gesellschaft für Virologie und die Gesellschaft für Zoonosen. Wenn Sie sich ein bisschen damit auskennen, dann wissen Sie, was Zoonosen sind und welch verheerende Wirkung die auf unser Ökosystem haben. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und vor dem Hintergrund übertragen wir das mal und extrapolieren das auf das menschliche Zusammenleben und sehen da eben auch Befindlichkeiten und Schwierigkeiten. Und ich zitiere: „Vor allem die biomedizinische Grundlagenforschung steht im Fokus ethischer Überlegungen. Hier sind die Verhältnisse schwerer zu bewerten, weil kein unmittelbarer Nutzen direkt gegen die Belastungen von Tieren gewogen werden kann. Ihr konkreter späterer Nutzen ist praktisch nie“ vorhersehbar – „vorhersagbar“, Entschuldigung. „Dennoch ist sie wichtig.“ Zitatende. Wenn Sie meinem Redebeitrag zugehört haben, dann haben wir die medizinische Grundlagenforschung und die medizinische Forschung auch nie in Abrede gestellt. Es geht und es bleibt dabei, Tierleid ist zu verringern und zu vermeiden, wo es geht. Darin waren wir uns wenigstens einig. Alle anderen Zirkelschlüsse, die Sie hier versucht haben, um unseren Antrag abzulehnen, das ist typisch. Sie werden sich drum rumquälen. Sie haben gleichlautende Anträge, auch Sie von der LINKEN, in verschiedenen Parlamenten gestellt, Sie von den GRÜNEN im Übrigen, die FDP, die AfD auch, also alle Parlamentarier haben sich dieses Themas angenommen, weil sie erkannt haben, dass es wichtig ist. Dass Sie hier Zirkelschlüsse schieben, das kennen wir nicht anders. Das dürfen Sie an anderer Stelle erklären. (Thomas Krüger, SPD: Ja, ist ja okay dann.) Wir haben versucht, an der Stelle tatsächlich dafür zu sensibilisieren, darauf hinzuweisen. Ich werbe nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag, und Sie können sich sicher sein, dass es diverse Initiativen zum Thema Tierschutz geben wird. Das verspreche ich Ihnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie meine Hinweise nicht zu kommentieren haben. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/766. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – (Jens-Holger Schneider, AfD: Schämt euch!) Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/766 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36 : Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation, auf Drucksache 8/761. Antrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation – Drucksache 8/761 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Katy Hoffmeister von der Fraktion der CDU.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, dass wir uns zunächst einer Gewissheit vergewissern: Wir befinden uns im Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und ich möchte auch, dass wir eine Grundsatzfrage sicher einheitlich beantworten. Die Landesregierung ist als Erstes wem verpflichtet und die Mitglieder des Landtages sind als Erstes wem verpflichtet? Dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern! Und der Landesregierung brauche ich sicher den Hinweis auf Artikel 44 der Landesverfassung nicht zu geben. Ab jetzt, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) ab jetzt, meine Damen und Herren, wird es ganz einfach. Im Jahr 2020 hat die Expertenkommission der Bundesregierung in ihrem Bericht „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagen, ein Zukunftszentrum zu errichten, das gedanklich um die Deutsche Einheit und den Transformationsprozess konstruiert sein soll. Geschaffen werden soll ein Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung über die Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands. Und es geht um die innere Einheit unseres Landes andererseits. Bis zum Mai dieses Jahres war nicht ganz klar, wie die Kriterien für ein solches Zentrum aussehen sollen. Einigkeit bestand aber darin, dass ein solches Zentrum entstehen soll, und seit 12:54 Uhr hat die Bundesregierung auch mitgeteilt, dass der Startschuss für dieses Projekt und die Bewerbung gefallen ist. Es hat also lange bis zum Startschuss gedauert, aber der Standortwettbewerb läuft. Im Hintergrund hat sich derzeit eine Vielzahl von Kandidaten inzwischen warmgelaufen. Im Mai dieses Jahres also rang sich die jetzige Regierung zu einem Eckpunktebeschluss durch und die Kandidaten stehen jetzt in den Startblöcken und können tatsächlich ihre Bewerbung einreichen. Insgesamt gibt es 13 Standortkriterien, die an den zukünftigen Standort angelegt werden sollen. Unter anderem muss es sich um eine Stadt in Ostdeutschland handeln, und es muss für die Standortkommune einen besonderen struktur- und regionalwirtschaftlichen Bedarf geben. Wenn man jetzt zu dem Thema durch die Zeitung blättert, dann fallen Städtenamen wie Jena, Eisenach, Leipzig, Magdeburg, Frankfurt (Oder), Plauen, die bereits öffentlich ihren Hut in den Ring geworfen haben, Städte, die ganz ausdrücklich von ihren Ministerpräsidenten und ihren Landesregierungen bei der Bewerbung unterstützt werden, also Städte, meine Damen und Herren, in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Einzig ein ostdeutsches Bundesland fehlt, nämlich unseres, Mecklenburg-Vorpommern. Von Mecklenburg-Vorpommern hörte man lange nichts. Gestern und heute dann die Überraschung für mich, und so, wie es aussieht, auch für die Stadt Schwerin, nämlich für den Oberbürgermeister und die Stadtvertretung, die vor einigen Wochen beschlossen hat, am Standortwettbewerb teilzunehmen. Unsere Landesregierung erklärt, dass sie sich zukünftig dafür einsetzen wird, den Standort in Frankfurt (Oder) zu unterstützen. (Daniel Peters, CDU: Unglaublich! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Frankfurt wo? Frankfurt (Oder). Zugegeben ist es der Geburtsort unserer Ministerpräsidentin und dort arbeitete sie auch als Finanzamtsmitarbeiterin offensichtlich eine ganze Zeit, und wir wissen auch, dass die Wissenschaftsministerin im Land Brandenburg wohnt. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha! Hört, hört!) Aber gibt es noch eine Verbindung zu Frankfurt (Oder), meine Damen und Herren? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es wächst zusammen, was zusammengehört.) Die Frage bleibt offen, warum eine Stadt in Brandenburg, meine Damen und Herren. Warum also dann nicht Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Thüringen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und warum schon gar nicht in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren? Die Frage bleibt offen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Es gibt die These, der Standortwettbewerb sei so gestrickt, dass am Ende eh alles auf Frankfurt (Oder) hinauslaufe. Dann könnte es ja naheliegen, dass man fragwürdigerweise sich offensichtlich für Frankfurt (Oder) jetzt schon aussprechen wolle, damit man auf jeden Fall dabei sein kann. Aber schwerwiegender ist doch, dass die Entscheidung, sich nicht zu bewerben, offenbar in irgendeinem Hinterzimmer gefällt wurde, (Zuruf von Horst Förster, AfD) vorbei am Oberbürgermeister von Schwerin, vorbei an den Beschlüssen der Stadtvertretung und, meine Damen und Herren, auch vorbei am Landtag Mecklenburg-Vorpommern, und verkündet, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) und verkündet über die „Schweriner Volkszeitung“ am gestrigen/heutigen Tage. Man ist ja einiges gewohnt, das ist wohl so, aber dieser Vorgang scheint doch sehr besonders. Kann irgendjemand von Ihnen erklären, warum man nicht die Bewerbung der Stadt Schwerin nach Kräften unterstützt und gegebenenfalls auch andere Städte, wie andere Länder es tun, motiviert? Warum zeigt man hier den Städten in M-V die kalte Schulter, meine Damen und Herren, und unterstützt eine Stadt in Brandenburg, nämlich Frankfurt (Oder)? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Linksregiert.) Es sei sogar bereits eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, heißt es. Das finde ich erstaunlich, eine Kooperationsvereinbarung mit einem Partner, der noch gar nicht feststeht. Ich wusste gar nicht, dass Mecklenburg-Vorpommern die Kompetenz zusteht, hier die Festlegungen zu treffen, schließlich haben wir ja heute erst den Startschuss gehört überhaupt für eine solche Bewerbung. Oder tut sie es möglicherweise doch schon, um eben den bundesweiten Bewerbungsprozess vorwegzunehmen? Das wäre eine Farce, meine Damen und Herren! Wenn die Landesregierung darüber dann mehr weiß, ja, dann bitte auch in der Öffentlichkeit und dann bitte nicht per „Schweriner Volkszeitung“. Meine Damen und Herren, selbst wenn es so sein sollte, dass Frankfurt die besten Chancen hat, um unseretwillen, meine Damen und Herren, um unseretwillen – und ich erinnere noch mal an die Verpflichtung und an die Gewissheit –, um unseretwillen hätten wir uns bewerben müssen. Haben wir in Mecklenburg-Vorpommern denn keine Ostvergangenheit? Haben wir keine Transformationsgeschichte? Haben wir keine Stadt, die einen solchen Standort struktur- und regionalwirtschaftlich gebrauchen könnte und auf Investitionen von 200 Millionen verzichten kann und jährliche Zuwendungen von 43 Millionen, wie wir jetzt wissen? Wer, wenn nicht wir, haben auch diesen Transformationsprozess durchlebt! Und wie wollen Sie das den Eltern, meiner Elterngeneration und meiner Generation erklären? Sie erinnern sich alle an die Diskussionen und Reaktionen in den Familien zu den Auswirkungen und Folgen in der Zeit der friedlichen Revolution und den ersten Jahren der Wiedervereinigung, und es würde abendfüllend, vielleicht sogar wochenfüllend sein, wenn wir in diesem Zusammenhang in Diskussionen über Treuhand, Amt für öffentliche Vermögensfragen, Arbeitslosigkeit, Industrieabbau sprechen, alles Gelegenheiten, die auch in diesem Zusammenhang diskutiert werden könnten. Aber, meine Damen und Herren, das interessiert die Landesregierung offensichtlich nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: Die SPD- Fraktionsführung auch nicht.) Liebe Frau Ministerpräsidentin, liebe Kollegen, kann ich nicht mehr sagen, liebe Landesminister, ich empfinde den Vorgang ehrlich als beschämend! (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Gerade diese Landesregierung, die nicht müde wird, ständig über Benachteiligung Ostdeutscher im Allgemeinen und in Mecklenburg-Vorpommern im Besonderen zu klagen, gerade diese will keine Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Geschichte und der Geschichte wissenschaftlich und fundiert in so einem Zentrum, sondern sie schweigt dazu. Und diese Chance hätte bestanden allein schon im Bewerbungsprozess. Manchmal kann man nämlich sogar schon den Weg nehmen, um ein Ziel zu erreichen, und eine ernst zu nehmende Bewerbung wäre keine verschenkte Mühe. Die Wahrheit ist, unsere Landesregierung hat das verschlafen. Und als sie dabei erwischt wurde, hat sie behauptet, sie freue sich über Bewerbungen aus Städten aus Mecklenburg-Vorpommern, dann, dass Mecklenburg-Vorpommern ja aber eigentlich schon genug Bundeseinrichtungen habe. Und schließlich kam man offensichtlich zu der Überzeugung, man müsse Brandenburg unterstützen. Und wir, meine Damen und Herren Parlamentarier, wissen von alledem nichts, und meine Fraktion findet sich mit dieser Entscheidung nicht ab. Und, meine Damen und Herren von der LINKEN und der SPD, was Sie Ihren Parteimitgliedern insbesondere in Schwerin erzählen und auch dem Oberbürgermeister in Schwerin, das würde mich zwar interessieren, aber das müssen Sie am Ende selber entscheiden. Ich verstehe das nicht und ich glaube auch nicht, dass Ihre Kollegen das verstehen. Und wir sind weiterhin der Ansicht, dass Mecklenburg-Vorpommern mit einem eigenen Standort in die Bewerbung einsteigen sollte, und es ist noch nicht zu spät. Und wir sind hier der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, und es beantworte bitte jeder die Frage, die ich am Anfang gestellt habe, noch mal für sich: Wem sind wir verpflichtet? Die Landesregierung scheint es offensichtlich dem Land Brandenburg gegenüber zu sein, meine Fraktion nicht. (Minister Dr. Till Backhaus: Na, na, na!) Meine Fraktion ist der Auffassung, dass wir hier das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Städte und Gemeinden und die Menschen in unserem Land unterstützen, und deshalb bitte ich Sie auch, dem Antrag der Oppositionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort hat gebeten für die Landesregierung in Vertretung der Wissenschaftsministerin die Sozialministerin Frau Stefanie Drese. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Diskussion über das Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit nimmt gerade Fahrt auf, denn die Ausschreibung für die Bewerbung um den Standort startet gerade. Für dieses Projekt der Bundesregierung bewerben sich nicht Bundesländer, sondern ostdeutsche Städte und Kommunen. Doch bevor ich in Vertretung für meine Kollegin Bettina Martin näher auf den Standortwettbewerb um das Zukunftszentrum eingehe, möchte ich eine wichtige Feststellung vor die Klammer ziehen: Mecklenburg-Vorpommern hat in jüngster Zeit mehrere wichtige Erfolge bei dem Wettbewerb um die Ansiedlung bedeutender Bundeseinrichtungen erzielt. Wir haben in der letzten Zeit viele Standorte für Bundeseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ins Land ziehen können. Wir haben uns auf vielen Ebenen dafür starkgemacht und haben im Land und mit anderen Bundesländern zusammengearbeitet, um auf Bundesebene unsere Standorte durchzubekommen. Lassen Sie mich nur die wichtigsten Beispiele aus jüngster Zeit nennen: die Bundesstiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz, die Aus- und Fortbildungsstätte der Bundeszollverwaltung in Rostock, an der künftig bis zu 600 Studierende unterrichtet werden. Der Bund investiert dafür dreistellige Millionenhöhen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung kommt mit ihrem zweiten Standort auf den Dänholm in Stralsund und – erst frisch beschlossen – die Übernahme der Rostocker MV WERFTEN als Standort des Marinearsenals. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Erlauben Sie mir zu erwähnen, dass M-V in den vergangenen Jahren hervorragende Forschungseinrichtungen bei uns ansiedeln konnte. Da sind zum Beispiel die neuen Fraunhofer-Institute zu Smart Farming und in diesem Rahmen OTC oder das erste Helmholtz-Institut, das wir nach Mecklenburg-Vorpommern holen konnten, das Helmholtz-Institut für One Health. Erst vor wenigen Wochen fand in Greifswald die Gründungsfeier statt. Das alles kann sich sehen lassen, und klar ist auch, diese Erfolge sind nicht von allein gekommen. Dahinter steht viel Arbeit, viel politische Überzeugungsarbeit (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und Einsatz und auch die Unterstützung anderer Bundesländer. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, und nun zur Diskussion über den Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum, eine weitere Standortentscheidung für eine Bundesinstitution. Neu ist dieses Thema nicht. Ein paar Sätze zur Genese: Bereits im Jahr 2020 legte die Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ unter Leitung von Matthias Platzeck unter großer öffentlicher Beachtung ihren Abschlussbericht vor. Darin empfahl die Kommission den Aufbau eines sogenannten Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit. Folgend wurde im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum entwickelt. Am 7. Juli 2021 hat die damals noch alte Bundesregierung dieses Konzept begrüßt. Zur Umsetzung hat sich aber auch die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Vor wenigen Wochen, Anfang Mai, hat nun das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier beschlossen und einen Standortwettbewerb angekündigt. In dem Eckpunktepapier wurden 13 Kriterien für die Standortauswahl, die bereits von der Arbeitsgruppe erarbeitet wurden und allseits bekannt waren, beschlossen. Auch die Bewerbungsunterlagen, die, soweit ich informiert bin, heute veröffentlicht werden, werden diese Kriterien beinhalten. Die eigentliche Ausschreibung wird dann schnell und knapp laufen, sie ist auf drei Monate befristet. Die Standortentscheidung soll dann bereits um das Jahresende herum fallen. Bekannt ist, dass sich Städte wie Leipzig, Magdeburg und Frankfurt (Oder) auf den Weg gemacht haben und eine Bewerbung vorbereiten. Frankfurt (Oder) zum Beispiel hat schon im Juni vergangenen Jahres öffentlich erklärt, seinen Hut in den Ring zu werfen, arbeitet seitdem daran und investiert rund 400.000 Euro für die Bewerbung. In der Stadt Schwerin wird jetzt die öffentliche Diskussion über die Standortfrage geführt, denn die Stadtvertretung hat nun einen Beschluss gefasst, dass sich die Stadt bewerben solle. Das haben Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Oppositionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/GRÜNE und FDP, aufgegriffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst möchte ich betonen, wir begrüßen die Gründung eines solchen Zukunftszentrums in Ostdeutschland außerordentlich. Die Wiedervereinigung und der europäische Einigungsprozess sind hier in Mecklenburg-Vorpommern auf besondere Weise miteinander verbunden, und M-V war selbst auch in der Kommission vertreten, die diese wichtige Idee entwickelt hat. Es geht darum, einen Ort zu schaffen für die bislang wenig geförderte wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit den einzigartigen Transformationserfahrungen und -kompetenzen der Ostdeutschen. Es geht auch darum, den Blick nach Mittelosteuropa zu richten, und um den internationalen Austausch über die gemeinsamen Transformationserfahrungen. Es geht um die Wertschätzung dieser Leistungen, sie sind wertvoll und wichtig. Und es geht darum, dass diese Leistungen uns heute helfen können bei der Bewältigung der neuen, schwierigen Transformationen, wie zum Beispiel dem Klimawandel, der Digitalisierung oder der Mobilitätswende. Das angestrebte Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit soll all dies leisten für ganz Deutschland und weit darüber hinaus, nicht nur für die Region, in der es angesiedelt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, nach reiflicher Abwägung und vielen Gesprächen haben wir uns dazu entschieden, gemeinsam mit Berlin und Brandenburg die Bewerbung von Frankfurt (Oder) zu unterstützen, und haben eine Vereinbarung zur engen Kooperation geschmiedet. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Damit stellen wir sicher, dass bei einer Entscheidung für Frankfurt (Oder) die weitreichenden Transformationserfahrungen der Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern und die hohen wissenschaftlichen Kompetenzen unserer Hochschulen fester Bestandteil des Zukunftszentrums werden. Vereinbart ist mit der Stadt und der Universität, dass bei einer erfolgreichen Ansiedlung des Zukunftszentrums die Stadt Frankfurt (Oder) und die Europa-Universität Viadrina im wissenschaftlichen, kulturellen und bürgerschaftlichen Bereich eng mit Einrichtungen, Institutionen, Städten und Gemeinden in M-V zusammenarbeiten werden. Die Stadt Frankfurt (Oder), Brandenburgs Wissenschafts- und Kulturministerin und die Europa-Universität Viadrina haben uns gegenüber einen Letter of Intent abgegeben. Darin heißt es: „Das Wissenschafts- und Kulturministerium Brandenburg, die Stadt Frankfurt (Oder) und die Europa-Universität Viadrina sichern für den Fall einer erfolgreichen, durch Mecklenburg-Vorpommern unterstützten Standortbewerbung zu, die wissenschaftliche und kulturelle Kooperation mit Einrichtungen und Institutionen, Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu intensivieren und auszubauen …“
Elke-Annette Schmidt
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Stefanie Drese
Darf ich den einen Satz zu Ende führen? Dann gern.
Elke-Annette Schmidt
Ja, bitte!
Stefanie Drese
„…, sodass auch die Arbeit des Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit in Bezug auf Transformationsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern gefördert wird.“ Zitatende.
Elke-Annette Schmidt
Die Ministerin gestattet eine Zwischenfrage.
Daniel Peters CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben jetzt angesprochen, dass die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern eingebunden werden sollen und Kooperationspartner des Zentrums dann in Frankfurt (Oder) werden sollen. Können Sie bestätigen, dass es hier bereits Absprachen gab? Welche Hochschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern sind das? Gibt es dazu schon schriftliche Vereinbarungen? Gab es dazu Gespräche? Können Sie das noch mal bitte erläutern?
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bitte um Verständnis, dass ich zu der genauen Terminierung der Gespräche, die meine Kollegin mit den Universitäten dazu geführt hat, Ihnen keine Auskunft geben kann. Ich habe aus dem Letter of Intent zitiert, und Sie werden sicherlich die Informationen dann, sobald Frau Martin wieder gesund ist, nachgereicht bekommen, welche Gespräche mit welchen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern im Vorfeld schon geführt wurden. Es sprechen viele Aspekte für diese Entscheidung, Frankfurt (Oder) gemeinsam aufs Ticket zu nehmen. Wir sind mit Brandenburg durch eine lange gemeinsame Landesgrenze innerhalb Deutschlands verbunden, aber auch durch die Gemeinsamkeit einer langen Grenze mit unserem Nachbarn Polen. Die Euroregion POMERANIA reicht von Kap Arkona bis an die Stadtgrenze Berlins und von der Müritz bis in das ehemalige Kolberg, heute Kołobrzeg. Wir haben schon jetzt zahlreiche gemeinsame deutsch-polnische Projekte und gut gewachsene Beziehungen, auf denen wir die Zusammenarbeit im Zukunftszentrum ausbauen und weiterentwickeln werden. Genau wie Brandenburg sehen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern als Akteur des deutsch-polnischen Verflechtungsraums. Hier können wir wichtige Synergieeffekte nutzen. Ein Beispiel: Die Zusammenarbeit der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit Frankfurt (Oder) – beide sind Projektpartner im MORO-Programm, dem Modellprojekt der deutsch-polnischen Raumordnung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumordnung. Die Doppelstädte und Grenzregionen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg werden als Nahtstellen der europäischen Integration die europäische Ausrichtung des Zukunftszentrums inhaltlich untersetzen. Bürgermeisterin Laura Isabelle Marisken war erst im Mai in Frankfurt (Oder) auf einer Tagung und hat sich bereits als Partnerin für die Arbeit des Zukunftszentrums ins Spiel gebracht. Aber vor allem im wissenschaftlichen Bereich gibt es erhebliche Chancen für Kooperationen, vor allem für die Universität Greifswald mit der Viadrina. Nur ein Beispiel: Das Interreg-Projekt „Das Meer – Pommern – die Grenzregion als Orte des deutsch-polnischen Dialogs. Grenzübergreifendes Netzwerk zur wissenschaftlichen Kooperation und historischen Bildung über Ostsee und Odergebiet“, daran arbeiten die Universität Stettin, die Viadrina und die Universität Greifswald bereits zusammen. Es gibt hervorragende Kontakte des Herrenhauszentrums an der Uni Greifswald zur Viadrina. Auch möchte ich das Interdisziplinäre Forschungszentrum Ostseeraum (IFZO) nennen, das seine wissenschaftliche Expertise einbringen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, statt Konkurrenzstrukturen in den Ring zu werfen, wollen wir auf Synergien setzen (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) und jetzt schon Kooperationen vorbereiten und ausbauen, von denen Mecklenburg-Vorpommern und selbstverständlich die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns stark profitieren werden. (Torsten Renz, CDU: Wieder alles richtig gemacht.) Noch mal: M-V ist in jüngster Zeit sehr gut zum Zuge gekommen, wenn es um die Verteilung von Standorten für Bundesinstitutionen ging. Da haben wir gemeinsam viel Energie investiert und wir konnten auf viel Unterstützung bauen. Wir müssen realistisch sein und unsere Chancen nutzen. Wo sie umsetzbar sind, dort wollen wir unsere Kraft hineingeben. (Der Abgeordnete Sebastian Ehlers bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Elke-Annette Schmidt
Frau Ministerin, gestatten Sie mir …
Stefanie Drese
Nein, Sie haben mir schon die rote Lampe gezeigt. Es tut mir leid! (Torsten Renz, CDU: Als Ministerin können Sie doch überziehen! Können Sie doch überziehen!) Wir sehen die größten Chancen in einer engen Kooperation auf wissenschaftlicher, kultureller und zivilgesellschaftlicher Ebene mit einem Zukunfts- und Transformationszentrum in Frankfurt (Oder). – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SDP und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Drese! Ich habe Ihnen sehr konzentriert zugehört, und was mich doch jetzt mit einem großen Fragezeichen hier stehen lässt gleich zu Beginn meiner Rede, ist die Frage: Sie haben viel erklärt, was an Kooperationen durch Frankfurt (Oder) möglich ist, Sie haben aber nicht erklärt, warum die Kommunen dieses Landes dafür nicht geeignet sind. Das wäre die Frage gewesen, die uns doch hier alle heute interessiert. Sie haben im Grunde genommen nur mit einem Trostpreis hier versucht, die Kommunen abzukanzeln, und Sie arbeiten hier in einer Form, dass man davon zunehmend den Eindruck bekommt, dass Sie einen Altruismus für Brandenburg pflegen. Das ist aber in der Tat, wie Frau Hoffmeister sagt, nicht die Aufgabe eines Ministeriums, ist auch nicht die Aufgabe der Landesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben heute einen Antrag von GRÜNEN, CDU und FDP hier vor uns liegen. Die Ansiedlung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation wurde eingebracht. In Ostdeutschland, wie schon gesagt wurde, können sich Kommunen für dieses Vorhaben bei der Bundesregierung bewerben. Die Landesregierung soll sich im Sinne aussichtsreicher Kommunen dafür einsetzen. Nun wissen wir seit gestern aus der „Schweriner Volkszeitung“ – auch das wurde schon gesagt –, dass die Landesregierung, dass die Landesregierung die Kommunen des Landes gar nicht und dafür die Stadt Frankfurt (Oder) in Brandenburg unterstützen wird. Die zuständige Ministerin, die heute nicht anwesend ist, Frau Martin, spricht davon, dass man realistisch sein müsste. Ich sagte schon, warum das so ist, dass man realistisch sein müsste, das muss dann die Regierung auch mit Fakten unterlegen. Ich halte es trotz dieser öffentlichen Absage an ein Zentrum für unser schönes Bundesland für richtig, dass wir diese Frage auch mal unaufgeregt und nüchtern diskutieren, denn genau dieses Zukunftszentrum ist keine kleine erinnerungspolitische Institution, sondern umfasst einen wissenschaftlichen Bereich in Form eines Forschungsinstitutes, also eine ganz neue wissenschaftliche Stelle, die unser Land auch nach vorne bringen könnte. Man hat dabei einen eigenen Kulturbereich in Form einer Galerie sowie auch einen Dialog- und Begegnungsbereich, wo die Demokratie auch einmal gestärkt werden könnte und echte Gespräche zu den wichtigen Fragen von Einheit und Europa auch durchgeführt werden könnten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Man sieht, jede Kommune, die hier den Zuschlag erhält, könnte wissenschaftlich, kulturell und auch touristisch profitieren. Von daher ist es legitim, dass die Antragsteller das bisherige Handeln der Landesregierung kritisieren. Sie, verehrte Damen und Herren der sogenannten Jamaikakoalition oder des Bündnisses, (Torsten Renz, CDU: Nicht „sogenannten“! Jamaikaopposition, -Koalition, wie Sie möchten, aber nicht „sogenannten“!) Sie stehen dazu selbstbewusst. Das freut uns. Sie monieren, dass andere Bundesländer bereits mehrere Kommunen ins Rennen geschickt hätten, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) während in Mecklenburg-Vorpommern bisher nur die Stadtvertretung Schwerin eine entsprechende Absicht erklärte. Hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Unterstützung des Wettbewerbes verschlafen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na klar!) Frau Drese hat dazu nicht wirklich aufklären können. (Nikolaus Kramer, AfD: Die ist ja gar nicht mehr da, die kann ja gar nicht mehr aufklären! Die ist ja weg jetzt. Es sind ja nur noch zwei Minister. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es sind nur noch zwei Minister hier.) Auch das ist ein Zeichen dafür, dass Frau Drese den Saal verlässt, während die Debatte doch gerade erst beginnt. Meine Damen und Herren, es gibt 13 Standortfaktoren, die darüber entscheiden sollen, welche Kommune die besten Aussichten hat. Wie wahrscheinlich ist es, dass sich eine Kommune unseres Bundeslandes vor dem Hintergrund dieser Kriterien erfolgreich für das Zukunftszentrum bewirbt? Das zu fragen, ist zentral, da eine ernst zu nehmende Bewerbung durchaus aufwendig ist. Ich will Ihnen nur kurz einige wenige Punkte dabei nennen, was dabei unter anderem zu berücksichtigen ist: Es müssen regionale Synergieeffekte belegt werden. Es braucht ein Konzept zur Belebung des öffentlichen Raumes. Der Ort muss international gut erreichbar sein. Es braucht eine Universität mit sozialwissenschaftlicher Ausrichtung. Und zu guter Letzt, was ich jetzt anführe, Baufreiheit muss durch das örtliche Planungsrecht auch sichergestellt sein. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Schon allein der Punkt der Baufreiheit ist durch die Mussregelungen eine ganz entscheidende Vorgabe. Deshalb ist die Frage, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) deshalb ist die Frage berechtigt, ob die Landesregierung hierzu überhaupt Informationen eingeholt hat und auch über dieses Kriterium hinaus geprüft hat, mit welchen Chancen unsere Kommunen hier angetreten wären. (Torsten Renz, CDU: Das ist bestimmt mit Herrn Badenschier rückgekoppelt. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das heißt natürlich nicht, dass diese Anforderungen aus Sicht der AfD-Fraktion unter gar keinen Umständen umsetzbar wären, es ist aber in jedem Fall für jede Kommune eine sehr große Herausforderung. Wenn man etwa an Rostock denkt, so hatte mir Minister Geue ja gestern nicht umsonst in der Fragestunde geantwortet, dass allein die Baupreissteigerungen für die Errichtung des Archäologischen Landesmuseums noch gar nicht abschätzbar sind, die weiteren Planungen also schwierig bleiben. Der heutige Antrag stellt fest, da darf ich zitieren, dass „Mecklenburg-Vorpommern … über hervorragend geeignete Standorte“ verfügt, „die die von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen“, Zitatende. Sehr geehrte Kollegin Frau Hoffmeister, meine Damen und Herren, wie kommen Sie dazu, dass genau das so selbstbewusst artikuliert werden kann? Es ist ja wünschenswert, dass es in unserem Bundesland so wäre, und wenn es so wäre, dann könnten wir Ihrem Antrag heute auch eher zustimmen. Angesichts der finanziellen Lage, in der sich aber unsere Kommunen befinden, die ja auch die CDU in der Vergangenheit mit zu verantworten hat, gehe ich aktuell eher nicht davon aus. Da dieser Antrag ja der Jamaikaallianz entspringt, auch ein Wort an die kleine Gruppe der GRÜNEN hier direkt vor mir. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und, Frau Shepley, die auch anwesend ist, die ja offenbar noch sehr große Probleme mit der Akzeptanz demokratisch gewählter Abgeordneter hat, deren Fraktionschef Harald Terpe betonte in Bezug auf das Zukunftszentrum vor Kurzem in der Presse, dass Freiheit und Demokratie keinem in den Schoß fallen. Er sagte, und ich darf Sie zitieren, Herr Terpe –: „Sie muss täglich gelebt und verteidigt werden.“ Zitatende. Diesen Ansatz zu durchdenken, Frau Shepley, wäre mal ein Ansatz zur nutzvollen Gestaltung der jetzt anstehenden Sommerpause. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Terpe betonte auch, die „Bewerbung um das Zukunftszentrum … in MV“ sei – und ich zitiere erneut – „ein ehrenhaftes Bekenntnis unseres Bundeslandes zum … Prozess der europäischen Integration“. Was Integration im europäischen Kontext ganz allgemein und auch insbesondere seit dem Krieg in der Ukraine meint, bleibt natürlich zu Recht umstritten. Herr Terpe, was diese Europäische Transformation aktuell ausmacht, können wir allerdings zum Glück auch gerade in Frankreich erleben. Dort wird die patriotische Opposition mit Frau Le Pen immer stärker und hat inzwischen echte Gestaltungsräume. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, und hier wird sie immer schwächer.) Laut Umfragen, lieber Herr Ehlers, würde ich dem jetzt widersprechen, da werden wir auch stärker. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) So kann man sagen, in Frankreich können wir sehen, wie bei der Kernkraft jetzt zusammengearbeitet wird. Präsident Macron ist mit seiner billigen Ausgrenzungsstrategie, die Sie ja gerne pflegen … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Einen Moment, Herr Abgeordneter! Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Torsten Renz, CDU) damit wir der Rede wieder folgen können! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Jan-Phillip Tadsen AfD
Meine Damen und Herren, ich bitte erneut um Ihre Aufmerksamkeit! Frankreich zeigt uns ja gerade, dass die Europäische Transformation, dass die Fragen, die uns ja hier in ganz Europa betreffen, (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) wichtige Fragen sind. Dazu gehört die Nutzung von Kernkraft. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Diese ist eine Vertiefung, hier ist doch eine Vertiefung der europäischen Integration und Zusammenarbeit (Torsten Koplin, DIE LINKE: Kernkraftlobby.) in der Tat angezeigt. Die ganz aktuelle Gaskrise verdeutlicht uns das immer mehr. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Womit wir bei einem weiteren inhaltlichen Punkt des heutigen Antrags wären, dem der Deutschen Einheit. An diese zu erinnern, ist eine ständige und demokratische Notwendigkeit in unserem Land, denn was für ein einzigartiger Moment die Wir-sind-ein-Volk-Rufe der Bürger Ostdeutschlands in der jüngeren europäischen Geschichte waren, ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Welch ein demokratisch hoffnungsvoller Aufbruch die Wendezeit war, und wo sind wir gelandet?! Schaut man sich die Brüsseler Machtkonzentration und die vom Bürger entfernten Entscheidungsprozesse der EU an, so kann einem bange werden. Ein Zukunftszentrum in Mecklenburg-Vorpommern müsste sich meiner Meinung nach einen Forschungsschwerpunkt geben, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) der die demokratische Gestaltungskraft in dieser Europäischen Union auch einmal institutionell hinterfragt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, ein in Mecklenburg-Vorpommern ansässiges Zukunftszentrum als Ort des Dialogs (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und des Forschens hätte aber auch die wichtige Aufgabe haben können, kontroverse Fragen anzustoßen. Natürlich hätte ich mich darüber gefreut, wenn renommierte Wissenschaftler, wie der Amerikaner John Mearsheimer oder die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot, nach M-V eingeladen worden wären, um über die Ursachen des derzeit auf dem europäischen Kontinent stattfindenden Krieges zu diskutieren. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen der GRÜNEN, FDP und auch der CDU, noch eine Anmerkung zu Ihrer Finanzpolitik im Kontext des hier debattierten Antrages. Dass Sie ohne echte Bedarfsanalyse einen Haushaltsänderungsantrag eingebracht haben, der stolze 50 Millionen Euro – 50 Millionen Euro! – bereitstellen will, um die Kommunen bei Bewerbungen zu unterstützen, da frage ich mich wirklich, was Sie dazu gebracht hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So viel Gelder der Bürger für ein Zentrum, das scheinbar jetzt, wie wir gehört haben, keinerlei Chance hätte, zumindest nach Ansicht der Landesregierung, das zeigt irgendwo auch – zumindest in der Haushaltspolitik – den Aktionismus Ihrer Politik. Es zeigt aber auch die Verantwortungslosigkeit, wie man mit dem Geld um sich wirft, während immer mehr Menschen von der Sozialdemokratie auf angeblich unvermeidbare Wohlstandsverluste und auf „harte Zeiten“ – Zitat Klingbeil – eingestimmt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zusammenfassend darf ich Ihnen sagen: Ja, wir stehen einem Zukunftszentrum offen gegenüber, aber es muss realistische Bedingungen dafür geben. Da hat die Landesregierung versagt. Die Antragsteller haben es aber auch nicht leisten können, hier einmal mit den Kommunen das Gespräch selber so zu suchen, dass man hier die eigene Feststellung im Antrag hätte unterlegen können. Zugleich darf man auch erinnern, dass sowohl FDP als auch GRÜNE in der Bundesregierung sitzen. Wo war denn da die Dialogbereitschaft, um hier einmal echten Druck aufzubauen? Meine Damen und Herren, aus den von mir genannten Gründen, die sowohl Regierung als auch Antragsteller kritisieren, werden wir uns heute enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich darf noch nachreichen, dass die Ministerin die Redezeit um eine Minute überschritten hatte. Als Nächster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Christian Albrecht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU)
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag befasst sich mit dem Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation. Kurz zusammengefasst geht es darum, die Kommunen des Landes über das Zukunftszentrum zu informieren und geeignete Kandidaten bei Bewerbungen zu unterstützen. Meine Bundestagsfraktion war zurückhaltender bei der Einschätzung der Frage, ob die Errichtung eines solchen Zentrums sinnvoll ist, (Stephan J. Reuken, AfD: Das kann ich mir vorstellen.) und hat sich im Bundestag zu dem Thema enthalten. Dort sieht man den Sinn eines solchen Zentrums eben nicht und meint, das Geld wäre anderweitig besser angelegt. Und ich möchte aber sagen, dass wir hier vor Ort in der Einschätzung zu einem anderen Schluss kommen und da deutlich wohlwollender unterwegs sind. Rückblickend ist die Wiedervereinigung für viele Ostdeutsche nicht so gelaufen, wie sie hätte ablaufen sollen. Es gab erhebliche Brüche in persönlichen Biografien, die die einen besser, die anderen schlechter bewerkstelligen konnten. 30 Jahre später gibt es immer noch erhebliche Lohn- und Rentenunterschiede, ganze Landstriche sind deindustrialisiert, Infrastrukturen abgebaut worden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vieles davon mussten und müssen wir heute mühsam korrigieren. Ein gutes Beispiel ist der Abbau Tausender Schienenkilometer nach der Wende hier in Ostdeutschland, und heute, wo wir eine Mobilitätswende anstreben, beißen wir uns regelmäßig in den Allerwertesten, dass man das damals – zugegebenermaßen unter anderen politischen Voraussetzungen – anders entschieden hat. Es gibt viele solcher Beispiele, kleine und große. Ostdeutsche in Führungspositionen sind nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, und auch die Vermögen sind weiterhin sehr ungleich verteilt. Und auch das Thema Treuhand ist bis heute nicht wirklich aufgearbeitet, und ich bin gespannt, was da alles mal zutage befördert wird, (Zuruf von Thore Stein, AfD) wenn die Akten endlich freigegeben werden. (Torsten Renz, CDU: Sprechen Sie doch mal über die Erblasten des Sozialismus in der DDR! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich will sagen, die Menschen im Osten kennen Transformationsprozesse nur allzu gut. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und allen Problemen zum Trotz, die ich hier aufgezählt habe, haben die Menschen hier die Herausforderung mehrheitlich bravourös gemeistert und Wahnsinniges geleistet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vielleicht hilft das Zukunftszentrum, all das aufzuarbeiten und einerseits die hier gemachten Fehler im Wendeprozess bei der europäischen Integration zu vermeiden, aber auch die positiven Erfahrungen in solchen Transformationsprozessen einzuspeisen. Ich jedenfalls würde mir das wünschen. So viel aber zum Kontext, jetzt kommen wir zum Antrag. Nachdem es einige Zeit noch keine konkreten Aussagen dazu gab, wie so ein Zukunftszentrum aussehen könnte, hat die Bundesregierung im Mai dieses Jahres ein Eckpunktepapier zur Einrichtung des Zentrums vorgelegt. Das wurde ja hier auch schon mehrfach reflektiert. Damit hat sich dann ein neuer Sachstand ergeben, den es zu berücksichtigen gilt. Das Zentrum soll demnach eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern im Land sein und unter einem Dach einen wissenschaftlichen Bereich, Kulturbereich, einen Dialog- und Begegnungsbereich vereinen. Ich glaube, der tatsächliche Knackpunkt in dieser Frage ist der wissenschaftliche Bereich. Es soll sich dabei um ein Institut handeln, das exzellente empirische Forschung zur Transformation in Mittelosteuropa leisten kann. Und wenn man sich das Eckpunktepapier verinnerlicht und sich diverse Äußerungen maßgeblicher Akteure, vor allen Dingen auch im Bund, anschaut, wird klar, dass hiermit ein bereits bestehendes Institut gemeint ist. Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung war dann auch von einer Stadt mit universitärer Anbindung die Rede. Eine einfache Hochschule reicht also nicht aus, und auch die im Antrag genannte Landeshauptstadt Schwerin passt da leider nicht wirklich unter diese Kriterien. (Torsten Renz, CDU: Was halten Sie denn von Rostock?) Faktisch geht es also um eine renommierte Universität, hier universitäre Lehrstühle aus dem Bereich der Sozialwissenschaften. Damit kämen rein theoretisch in Mecklenburg-Vorpommern als Kommunen nur Rostock und Greifswald in Betracht. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja. – Torsten Renz, CDU: Auch eine gute Idee.) Bei diesen Standorten stellt sich dann die Frage, ob die entsprechenden Institute das Gewicht haben, um tatsächlich mit den anderen Bewerbungen konkurrenzfähig zu sein, oder ob vonseiten des Landes noch erhebliche Investitionen nötig wären, um zu konkurrieren. Persönlich befürchte ich eher Zweiteres. Das ist aber eben auch immer eine Frage von Schwerpunktsetzungen, und wir haben halt in der Vergangenheit andere Schwerpunkte in der Hochschullandschaft gesetzt. Das ist erst mal ganz generell kein, ja, allgemeines Versäumnis. Trotzdem ist es ein Umstand, den man zur Kenntnis nehmen muss. Insofern bin ich eher gebremst, wenn es darum geht, diese beiden Städte aufzufordern, ihren Hut in den Ring zu werfen. Das finde ich aber unterm Strich auch gar nicht schlimm, denn unser Nachbarland Brandenburg, dazu wurde jetzt ja auch schon einiges gesagt, hat mit der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) eine Einrichtung, die für dieses Projekt geradezu maßgeschneidert ist und die im Grenzbereich zu Polen sitzend auch da sicherlich einen Standortvorteil hat. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und in Anbetracht der Tatsache, dass Brandenburg uns in der Vergangenheit bei anderen Bundeszentren, die letztendlich dann auch bei uns gelandet sind, maßgeblich unterstützt hat – ich denke da vor allen Dingen an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz, viele andere wurden seitens Frau Ministerin genannt –, ist es dann irgendwann auch mal an der Zeit, sich zu revanchieren und die Viadrina in Frankfurt (Oder) zu unterstützen. Gerade die kleineren Bundesländer müssen dann auch im Umgang und bei solchen Kandidaturen miteinander solidarisch sein, wenn wir erfolgreich sein wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Davon haben wir, wie bereits erwähnt, in der Vergangenheit ganz maßgeblich profitiert, und jetzt ist es eben mal an der Zeit, so einen Gefallen auch zu erwidern. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und dass das sinnvoll ist und welche Chancen eine Kooperation, die ja bei diesen vorhergegangenen Gesprächen miteinander vereinbart ist, dass das sinnvoll ist, hat auch Frau Ministerin hier wirklich sehr ausführlich dargestellt. Eine Zwischenfrage?
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Christian Albrecht Die Linke
Na ja gut, ich liege gut in der Zeit, ja.
Sebastian Ehlers CDU
Vielen Dank, Herr Kollege! Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir nach Ihren Ausführungen eine Zwischenfrage. Sie haben ja gesagt, Schwerin ist nicht geeignet. Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund, dass DIE LINKE in der Stadtvertretung ja genau wie die SPD dem zugestimmt hat, der Bewerbung? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist doch eine souveräne Entscheidung.)
Christian Albrecht Die Linke
Ja, das sind die Entscheidungen der jeweiligen Kreistagsfraktionen, und die haben dann auch das gemacht, was Sie ja gefordert haben, erst mal natürlich für den eigenen Beritt zu werben. Das ist völlig legitim und das finde ich auch gut, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) dass sie das gemacht haben im Interesse Schwerins. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber wenn wir eben auf unserer Seite entscheiden müssen, ob eine solche Bewerbung dann auch die Chance hat, zum Erfolg zu kommen, kommen wir halt zu einer anderen Einschätzung. Und das ist, finde ich, absolut normal, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und das hat man in vielen Fragen, dass kommunale Vertretung und Landesvertreter da zu anderen Einschätzungen kommen. Also das sehe ich eigentlich unproblematisch, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und ich glaube, das verstehen unsere Genossinnen und Genossen in Schwerin auch. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Oh! – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine zweite Nachfrage, Herr Abgeordneter? (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Christian Albrecht Die Linke
Na, ich habe immer noch vier Minuten, geht klar, ja. (Daniel Peters, CDU: Hat er Termine? – Torsten Koplin, DIE LINKE: Arzttermin.)
Sebastian Ehlers CDU
Dann gestatten Sie mir die Nachfrage. Der Oberbürgermeister scheint ja etwas überrascht gewesen zu sein. Ich wollte die Frage eigentlich Frau Drese stellen, hat sie nicht zugelassen, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) deswegen frage ich Sie jetzt: Wann wurden Sie denn als Koalitionsfraktion jetzt darüber informiert, dass es da diese Kooperationsvereinbarung schon mit Frankfurt (Oder) gibt? Denn der Oberbürgermeister schien ja scheinbar sehr überrascht gewesen zu sein, zumindest, wenn man der SVZ heute Glauben schenken mag.
Christian Albrecht Die Linke
Also wie gesagt, wann der Oberbürgermeister da informiert worden ist, weiß ich nicht. Ich habe das im Rahmen einer Arbeitskreissitzung erfahren. Das muss jetzt zwei Wochen her sein vielleicht. Aber da war es auch noch nicht entschieden, sondern da haben wir uns darüber unterhalten, ganz allgemein. (Daniel Peters, CDU: Aha!) Gut, so jetzt muss ich doch mal gucken, wo ich gewesen bin. Genau, ich habe darüber gesprochen, dass es sinnvoll ist und welche Chancen eine solche Kooperation bietet. Und jetzt kann man natürlich auch zu der Einschätzung kommen, die Sie hier vorgetragen haben, dass man den Rücken gerade machen muss, eine breite Brust dann halt stellen muss und sagt, auch wir als Mecklenburg-Vorpommern möchten bei so einer Bewerbung mit dabei sein und für unsere Kommunen dann hier streiten, aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass es weitgehend aussichtslos ist. Wie gesagt, die Viadrina hat da mehr oder weniger alle, ja, Kästchen da angekreuzt, die es anzukreuzen gilt, und eine solche Bewerbung muss man dann natürlich auch mit der notwendigen Ernsthaftigkeit machen. Und da reden wir auch über Finanzmittel und wir haben das auch mal gefragt. Das Ministerium hat gesagt, da müsste man mindestens eine halbe Million Euro überschlagsweise in die Hand nehmen. Und das Geld dann auszugeben für eine Bewerbung, bei der man weiß, und auch wieder Hoffnung zu schüren, dass sie letztendlich ja wahrscheinlich aussichtlos ist, das ist dann auch kein seriöser Umgang mit Steuermitteln. Und entsprechend finde ich es dann halt sinnlos, sondern das realistischer einzuschätzen und zu sagen, wir nutzen die Potenziale, die wir haben, kümmern uns darum, dass die Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg dann dieses Zentrum bekommen, und bemühen uns um eine vertiefte Kooperation. So viel dazu. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP und GRÜNEN, sehen Sie es uns nach, wenn wir den Antrag ablehnen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und lassen Sie uns doch bitte solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg sein! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Zuerst das Land!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Tadsen, ich habe an … (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Tadsen!) Tadsen, hatte ich gesagt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Tadsen mit drei A ausgesprochen.) Gut, nehmen Sie mir nicht die Redezeit weg! Ich habe an meiner Presseerklärung nichts zu relativieren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Die war ja auch okay. Es geht um die internen Prozesse Ihrer Fraktion!) Das ist das Erste, was ich sagen wollte. Und jetzt zu dem Antrag. Der liegt ja schon ein paar Tage vor, und als ich mich erstmalig darauf vorbereitete, hatte ich nicht erwartet, dass die Entscheidung eigentlich schon feststeht hier im Landtag. Ich hatte gehofft, das ist eine ergebnisoffene Sache, und war überzeugt davon, dass wir zunächst die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns wahrnehmen. Das ist nicht erfolgt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau. Richtig!) Und da das auch so ist, müssen wir über die Gründe sprechen, warum das offensichtlich nicht so ist. Da wende ich mich in erster Linie an die Frau Ministerin, die ja nun wortreich erklärt hat, warum wir in der Pflicht sind. (Torsten Renz, CDU: Im Moment hat sie mit Telefonieren zu tun und kann dich nicht hören, Harald.) Kann ich, kann ich in Ruhe ausführen? (Torsten Renz, CDU: Nein, die telefoniert. – René Domke, FDP: Die spricht mit Frau Martin.) Ich brauche die Zeit! Redet mir nicht dazwischen! (Torsten Renz, CDU: Na, dann los!) Die Ministerin hat ausgeführt, warum wir in der Pflicht wären, für andere Bundesländer jetzt irgendetwas zu machen. Und da sage ich, das sind alles Rückgriffe auf exekutive Standortwettbewerbe. Das ist ein exekutiver Prozess, wenn man sich um Bundesbehörden bewirbt und so weiter. Das hat mit demokratischen Standortwettbewerben überhaupt nichts zu tun. Und ich glaube, das ist das entscheidende Problem. Sie nehmen eine demokratische Entscheidung, haben eine demokratische Entscheidung des Landtages bereits auf exekutivem Weg vorweggenommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und das ist das Problem nicht nur der LINKEN, sondern auch der Sozialdemokraten, und das seit wahrscheinlichen vielen, vielen Jahren. Wir haben bestimmte Anzeichen dafür, dass es eben doch eher so ist, dass man obrigkeitsdemokratische Entscheidungen fällt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist bei Corona ganz besonders so gewesen.) Und wenn man sich das anguckt, was offensichtlich im Vorfeld passiert ist, wir gehen jetzt noch mal davon aus, es hat eine Regierungskommission gegeben zu „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“. Der hat Platzeck vorgesessen. Und wenn man selbst das Wort „Friedliche Revolution“ in diesem Zusammenhang interpretiert, dann möchte ich darauf hinweisen, dass das Geheimnis der Friedlichen Revolution neben der Gewaltfreiheit, dem Veränderungswillen, dem Unrechtsbewusstsein auch basisdemokratisch war und von Redlichkeit sozusagen getragen war. Und wenn man das zur Grundlage macht dann einer Entscheidung, dass die Bundesregierung entschieden hat, wir machen eben einen Wettbewerb unter den ostdeutschen Bundesländern um die besten Ideen, um die besten Konzepte, dann ist das ein Anknüpfen an basisdemokratische Entscheidungen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP – René Domke, FDP: Genau so! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und dann nimmt sich diese Regierung hier in Mecklenburg-Vorpommern das Recht heraus, über die Köpfe der demokratisch gewählten Abgeordneten, (Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) der Stadtvertretung in Schwerin hinweg und vieler, die sich betroffen fühlen hier in Mecklenburg-Vorpommern und natürlich aus dieser Geschichte heraus selbst auch Konzepte beitragen wollten. Und jetzt hören wir, dass alles schon entschieden ist. Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und warum ich darauf emotional so angefasst bin, ist, wenn Sie sich auch hier durchlesen in dem Antrag, dann ist formuliert, „zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die … Auseinandersetzung … und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands … und der inneren Einheit unseres Landes“ herzustellen. Explizit zielt das auf den Transformationsprozess unserer Bevölkerung ab, hier in unserem Land. Und dann heißt das Zukunftszentrum – ich weiß das noch ganz genau, dass wir damals gesagt haben, die Deutsche Einheit wird im Zuge auch der europäischen Einheit hergestellt. Und da stehe ich auch voll dahinter, dass das so ist. Aber es geht um unsere Transformationserfahrungen, und dass dann sozusagen der Begriff „Europäische Transformation“ da hineingeraten ist, ist ja in dem Text gar nicht gewesen, da ging es um Transformation im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung. Das kann ja nur mit Herrn Platzeck zusammenhängen, (Bernd Lange, SPD: Aha!) der von vornherein für sich sozusagen gearbeitet hat, nämlich die Europäische Universität Viadrina. Und auch das finde ich nicht in Ordnung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Er ist Regierungskommissionsvorsitzender gewesen und hat offensichtlich im Hintergrund bereits das, was demokratisch entschieden werden soll, in einem exekutiven Prozess festgezurrt. Das finde ich unmöglich und eine Unverschämtheit Sondershausen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und da fällt mir natürlich nur ein, dass auch die Sozialdemokraten eine Schwäche haben für gelenkte Demokratie und nicht für demokratische Prozesse, (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) die von der Basis ausgehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Daniel Peters, CDU: Jawoll! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Stadtvertretung von Schwerin, dass sie das aufgenommen haben, diese Fährte. Sie konnten es erst so spät, weil sie davon so spät erfahren haben. Und wenn ich jetzt höre, dass aus Mecklenburg-Vorpommern in der Regierungskommission jemand dabei gewesen sein soll und wir werden nicht informiert, welcher Arbeitsstand da sein soll, dann ist das auch nicht in Ordnung! Also ich kann das nicht verstehen, und ich glaube, dass Transformationserfahrungen auch in Mecklenburg-Vorpommern genügend an beiden Grenzen, an der Westgrenze, an der Seegrenze (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) und natürlich auch an der Ostgrenze bestehen. Und deswegen gibt es hier natürlich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dafür geeignet wären. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) Und wenn es Schwerin nicht alleine ist, dann wäre ein Netzwerk möglich. Und die Länder Sachsen und Thüringen bewerben sich mit einem Netzwerk, mit einem Netzwerk aus dem eigenen Lande, Leipzig mit Plauen, Jena mit Erfurt und noch einer Gemeinde an der Grenze. Also auch das wäre für uns eine Möglichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Christiane Berg, CDU) Und es wird – und das hat mich auch verwundert – jetzt gesagt, wir brauchen dafür 50 Millionen. Darum geht es überhaupt nicht. Die Kosten für so ein Zukunftszentrum werden natürlich selbstverständlich vom Bund getragen. Es geht allenfalls um eine Bewerbung. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wir haben das beantragt im Haushalt, Herr Terpe. Schauen Sie in die Haushaltsunterlagen!) Und wenn Sie dem nicht zustimmen wollen, dann kann es ja vielleicht doch noch sein, und daran werde ich natürlich jetzt weiterarbeiten, weil ich ja weiß, wie die Abstimmung hier abgeht, dass es eben dann die Städte, wie zum Beispiel ein Städtenetzwerk aus Rostock und Schwerin, sein könnten. Das könnte ich mir sehr gut vorstellen. Dann haben wir in Rostock zum Beispiel mit Universitäten Anschluss oder auch meinetwegen in Greifswald.
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, …
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Es ist eben ein Netzwerk, und das ist ja gerade das Spannende, dass Konzeptionen entwickelt werden sollen. Und im Grunde ist alles schon fertig.
Elke-Annette Schmidt
… gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ja, natürlich gestatte ich die Zwischenfrage.
Martin Schmidt AfD
Ja, vielen Dank dafür an die Frau Präsidentin und an Sie, Herr Terpe! Sie haben gesagt, der Bund soll das Ganze bezahlen, die 50 Millionen. Aber gestern haben Sie einen Änderungsantrag in den Haushalt eingebracht, 50 Millionen für eine Bewerbung einzuschreiben.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
50.000, wenn ich mich nicht irre.
Martin Schmidt AfD
Nein, in diesem Antrag stand 50 Millionen.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Das müssen die … (Enrico Schult, AfD: Da hat er recht.)
Martin Schmidt AfD
Und da haben wir natürlich uns gewundert, was das soll, und da würde ich gerne von Ihnen wissen, warum das jetzt der Bund machen soll oder warum (Thore Stein, AfD: Eine Null zu viel.) oder was für eine Riesenwerbekampagne, wie Sie das gestalten wollen. Also das hat uns schon sehr gewundert. 1006 war das. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Also …
Elke-Annette Schmidt
Ich muss jetzt darauf hinweisen, dass die Redezeit eigentlich schon beendet ist. Herr Terpe, vielleicht können Sie mit einem Satz versuchen, darauf zu antworten.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Na ja, ich hab eben gerade gesagt, das kann sich … (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes meldet eine Kurzintervention an.)
Elke-Annette Schmidt
Jetzt sind wir aber erst mal in der Befragung, okay. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe aus dem Plenum: Mikro!)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ach so, ja. Also der eine Satz ist, das ist ein Bundesgesetz und das Bauen des Zukunftszentrums ist Bundesangelegenheit, die Bewerbung ist natürlich Landesangelegenheit und das kostet aber nicht 50 Millionen. (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für Ihr Einlenken jetzt hier bei der Kürze der Redezeit! Als Nächster hat oder als Nächste hat für die Fraktion der FDP das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ende der DDR 1989 war ein Sieg der Demokratie über die Diktatur. (Beifall Michael Meister, AfD) Die Freiheit hatte über die Utopien des Sozialismus obsiegt. Die friedliche Revolution markierte den Aufbruch in eine neue Zeit, nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen Warschauer-Pakt-Staaten. Aus der unterdrückenden Umklammerung der Sowjetunion lösten sich unter anderem die Staaten des Baltikums, die Ukraine und Georgien. Die Bundesregierung würdigt nun den Kampf für die Freiheit und ebnet den Weg für ein Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit. Es soll erinnern, erforschen, aber auch einen Blick in unsere europäische Zukunft geben. Andere neue Bundesländer – das haben wir jetzt heute schon mehrfach gehört – haben schon ihr Interesse bekundet. Nur wir, wir haben Frau Martin, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) die Ministerin ohne Ambitionen. Wir müssen uns doch nicht hinter den anderen verstecken! Mecklenburg-Vorpommern – und das haben wir jetzt auch schon mehrfach gehört – (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wäre ein hervorragender Standort für eben solch ein Zentrum. Unsere traditionsreichen Wissenschaftsstandorte, die Nähe zum Baltikum und die Grenze zu Polen sind nur einige von vielen Pfunden, mit denen wir wuchern können. Mit Frau Martin als Ministerin müssen wir uns aber offenbar verstecken. Es kommt aber noch schlimmer. Wir mussten gestern aus der Presse entnehmen, dass unser Bundesland die Bewerbung aus einem anderen Bundesland unterstützt, (Beifall René Domke, FDP) also lieber Frankfurt an der Oder und nicht Schwerin. Nicht, dass wir nicht ohnehin in jüngster Zeit einige Ansiedlungen verbaselt haben, nein, jetzt streichen wir die Segel schon im Vorfeld! (Sebastian Ehlers, CDU: Richtig!) Man fragt sich: Wollen Sie nicht oder können Sie nicht?! (Sebastian Ehlers, CDU: Oder beides.) Wir wissen es nicht, denn die Entscheidung ist offenbar ad hoc in der üblichen Manier ohne Einbeziehung von Gremien getroffen worden. Die Gründe, die Sie anführen, sind fadenscheinig. Mir scheint eher, Sie haben das Thema verschlafen, einfach vergessen. Sie haben das Thema nicht auf dem Schirm, Frau Martin und die Landesregierung. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es hat ja schon der Haushalt gezeigt, dass Sie in den nächsten Jahren noch einiges mehr verschlafen werden. Das Zentrum wäre eine Chance für Innovation und Aufbruch, zwei Vokabeln, mit denen Sie offensichtlich nicht viel anfangen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Thore Stein, AfD) Mir scheint, ein anderer Grund ist, dass Sie die Leistungen der Menschen in der friedlichen Revolution in unserem Bundesland nicht wirklich würdigen wollen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vielleicht blockiert da auch Ihr Koalitionspartner, anders lässt sich das nicht erklären. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das denke ich auch.) Das zeigt sich beim Zukunftszentrum, aber auch bei der mangelnden Ausstattung der Behörde der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung des SED-Regimes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich bleibe dabei, die Gründe, die Sie anführen, sind doch nur vorgeschoben. Den Schweriner Bürgermeister, so ist zumindest der Presse zu entnehmen, speist unsere Ministerpräsidentin mit dem Versprechen einer großen Industrieansiedlung ab. Nach den Misserfolgen der letzten Monate kann ich Herrn Badenschier nur den Tipp geben, sich darauf nicht zu verlassen, sonst sind Sie nämlich verlassen, wie wir sehen. Noch am Mittwoch haben wir hier auf Initiative der SPD zum Thema „Demokratischer Ostseeraum“ gesprochen. Die Ziele des Zentrums passen genau hierzu, denn in dem Zentrum geht es eben auch darum, in Europa voneinander zu lernen, von den Transformationen der anderen postkommunistischen Staaten im Ostseeraum, aber auch im übrigen Zentraleuropa. Anstrengungen, das Vorhaben nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen, würden auch unseren Nachbarn ein Signal des Aufbruchs geben, das Signal, dass eben eine Kooperation mit den EU-Nachbarn in den Mittelpunkt der Politik rückt und wir endlich Schluss machen mit der blinden Partnerschaft mit Russland. Aber auch hier wieder nur Worte, keine Taten. Der Antrag der Oppositionsparteien hat anscheinend Nervosität bei Ihnen ausgelöst. Eilig haben Sie sich Argumente überlegt, warum aus unserem Land keine Bewerbung kommt. Fakt ist, der fehlende Wille zur Bewerbung zeigt einmal wieder die Ideenlosigkeit und den Nachholbedarf in Sachen Erinnerungskultur der Landesregierung auf. Das Zentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit ist genau der Impuls, den wir brauchen, sowohl in Sachen Geschichtsbewusstsein als auch in Sachen Europapolitik, Impulse, auf die man von dieser ambitionslosen Landesregierung wohl noch warten muss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Beatrix Hegenkötter. (Thomas Krüger, SPD: Jetzt mal los, jetzt wird das mal klar! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Beatrix Hegenkötter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte gedacht, dass nach vier Tagen Landtagssitzung immer noch so eine heftige Diskussion bei so vollem Haus hier entstehen könnte. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie hatten die Hoffnung, dass das nichtmehr passiert, ne? – Sebastian Ehlers, CDU: Sie wollten ja lieber nach Hause, ne?) Ich hätte das ja nicht zu fassen gehabt. Aber lassen Sie mich, aber lassen Sie mich zum Thema reden. Erst mal vielen Dank für diesen Antrag und auch für die Beiträge der Vorredner, dass Sie die Idee der Bundesebene so unterstützen! Ein bisschen schade finde ich allerdings, dass wir dieses Thema nicht im zuständigen Ausschuss beredet haben, sondern da hätte er ja eigentlich meiner Meinung nach erst mal hingehört, … (René Domke, FDP: Da hätte Frau Martin doch was sagen können! – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und David Wulff, FDP) Ich mache jetzt erst mal, Herr Domke. … denn die Entscheidung der Bundestagsfraktion, wie sie getroffen worden ist, ist natürlich eine für unsere gemeinsame Zukunft. Den Auftrag, 30 Jahre Deutsche Einheit wissenschaftlich zu betrachten, den finde ich ziemlich spannend, und es wird sicherlich ein erkenntnisreicher Prozess sein, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) denn die Erfahrungen der Menschen in allen Bundesländern im Wandel und die Bedingungen für eine gelingende Transformation sollen in diesem Zukunftszentrum erforscht und besser vermittelt werden, denn davon haben wir alle was und können davon profitieren. Denn das Interesse füreinander, für das Verschiedene und auch für die Gemeinsamkeiten, gilt es beizubehalten, genauso wie eine ständige Reflexion. Und wie die Idee des Zentrums sagt, sind Begegnungen immer wichtig, egal, ob zwischen Ost und West, zwischen Nord und Süd, denn nur so wächst das Verständnis füreinander. Und es ist immer besser, wenn man den anderen kennt und mit ihm redet als übereinander. Der europäische Blick auf die Ereignisse von vor 32 Jahren ist heute wichtiger denn je, denn nur eine gute und starke EU und ein starker Zusammenhalt bieten die Basis für unsere eigene Freiheit und auch für unsere Selbstbestimmung. Das sehen wir leider heute schmerzlich und tagtäglich. Aber wir wissen auch alle hier, dass die Ereignisse vor 32 Jahren nicht für jeden gleich waren. Da gibt es noch immer viel Verständnis und das halt immer noch, denn eine Transformation, meine Vorredner sagten das bereits, bedeutet auch immer große Umbrüche. Und vieles geriet viel zu schnell in Vergessenheit, vor allem das, was den Menschen hier im Osten des Landes passiert ist. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Darum ist eine breite öffentliche Debatte zwischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft nur dem Zusammenhalt und einem besseren Selbstverständnis förderlich. Ein Wissenschaftszentrum kann diese Aufarbeitung stärken und Ansätze für einen Erkenntnisgewinn bündeln. Es kann auch Unwissenheiten und Vorurteile ausräumen und vielleicht auch eine andere Sensibilität erwirken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es sehr gut und begrüße es ausdrücklich, dass dieses Zentrum im Osten von Deutschland angesiedelt werden soll, (Sebastian Ehlers, CDU: Wo denn sonst?! Im Westen, oder wie?) denn besonders für die Leute hier war die Wende und auch die Gründung der EU ein besonderer Glücksfall. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber gerade in diesen Zeiten und besonders in diesen Zeiten müssen und werden wir auch verantwortungsvolle Entscheidungen treffen. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Wir haben es gestern mit dem Haushalt hier für dieses Bundesland getan, verantwortungsvoll in Hinsicht auch Chancen zu erkennen und sie zu nutzen oder bei geringer Aussicht auf Erfolg auch mal eben nicht anzutreten. Und das haben offenbar die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern getan, liebe Frau Hoffmeister, ganz ohne jetzt den nächsten Skandal darin zu wittern, dass das irgendwie die Landesregierung sei, die das vermasselt oder verschlafen hat, wie Sie formuliert haben. Denn wie auch schon angeklungen ist, ist das eine Angelegenheit der Kommunen, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, es gibt einen Beschluss.) und nicht nur Schwerin hat sich die Idee auf den Zettel geschrieben, auch die Stadt Demmin hat Interesse, das aber wieder zurückgezogen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ein Kriterium ist, dass das Land das unterstützt hat, Schwerin aber nicht. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Denn anders als bei Olympia zählt eben, dabei sein ist eben nicht immer alles. (Sebastian Ehlers, CDU: Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Es ist nicht eine Entscheidung des Landes und eben auch nicht ein Nichttun von Frau Martin, liebe Frau Enseleit. (Torsten Renz, CDU: Wer hat denn entschieden, eine Kooperationsvereinbarung einzugehen?) Die Standortkriterien für das Zukunftszentrum – es klang schon irgendwie tausendmal an, deswegen will ich es nicht wiederholen – sind teils sehr umfangreich, sehr konkret (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich würde ja sagen, wir machen einen Untersuchungsausschuss. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und haben einen riesengroßen Katalog dementsprechend, dem entsprochen werden muss. Und wenn mehrere starke Kandidaten für ein und das gleiche Ziel antreten, dann ist das manchmal besser, einen von diesen Kandidaten zu unterstützen, anstatt irgendwie noch weitere Konkurrenz zu schaffen. Wie Frau Drese vorhin schon ausgeführt hat, konnten wir uns in M-V in den letzten Jahren auf ziemlich viele Bundesinstitutionen bewerben und uns durchsetzen. Ich will sie nicht auch noch mal aufzählen. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass über diese Ansiedlungen in diesem Hohen Hause schon jemals so heftig diskutiert worden ist wie heute. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es geht um Demokratie. Das haben Sie nicht verstanden. Das ist richtig.) Das sagt der Richtige! (Sebastian Ehlers, CDU: Das sind alles Dinge, die auf anderer Ebene noch entschieden wurden, Sie haben da wenig dazu beigetragen.) Und unter dem Engagement der einzelnen Bundesländer ist das halt auch so, das dürfte Ihnen auch nicht neu sein, dass es halt immer ein Geben und ein Nehmen ist, und so, wie wir andere Bundesländer unterstützt haben, unterstützen die uns halt genauso bei einigen … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: So ist es.)
Elke-Annette Schmidt
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Zustimmung) Bitte schön!
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Frage zulassen! Der Debatte haben wir entnommen, dass die Opposition die Entscheidung aus der Presse erfahren hat in den letzten 24 Stunden. Der Debatte haben wir entnommen, dass der Vertreter der LINKEN in einer Arbeitskreissitzung vor circa 14 Tagen die Info erhalten hat. Mich interessiert jetzt konkret dann: Wann wurden Sie als SPD-Fraktion, Sie als Arbeitskreis oder Sie als Person das erste Mal eingebunden beziehungsweise über die Entscheidung informiert?
Beatrix Hegenkötter SPD
Da kann ich meinem Kollegen Albrecht einfach nur recht geben. Das war halt eine Information, die wir von der Ministerin im Rahmen einer Arbeitskreissitzung erhalten haben. (Thomas Krüger, SPD: Wahrscheinlich, weil ihr nachgefragt habt. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Noch eine?
Elke-Annette Schmidt
Wollen Sie eine zweite Frage stellen?
Torsten Renz CDU
Die Nachfrage wäre noch mal konkret nach dem Zeitpunkt. (Christian Brade, SPD: Hat sie ja eben gesagt.)
Beatrix Hegenkötter SPD
14 Tage? Ich bin mir nicht sicher. (Thomas Krüger, SPD: Das kann die Kollegin offensichtlich nicht genau sagen. Das ist doch auch okay.)
Torsten Renz CDU
Okay, ich danke, dass Sie antworten und noch drei Mann in Stereo hier mitmachen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Martin Schmidt, AfD: Sie kann doch auch alleine sprechen. – Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Ich bitte um etwas mehr Ruhe, sodass jetzt die Abgeordnete weiter in ihrer Rede fortfahren kann. Danke schön!
Beatrix Hegenkötter SPD
Frankfurt (Oder) zum Beispiel – Sie hatten ja vorhin auch eine Auflistung, meine Kollegin hatte sie ja schon genannt, der Städte, die sich ebenfalls beworben haben und das schon irgendwie vor geraumer Zeit begonnen haben –, wir hatten vorhin gehört, Frankfurt (Oder) hat im Juni 2021 begonnen mit der Bewerbungszeit, ist dafür ein ziemlich prädestinierter Ort, denn es ist ein Ort mit einem besonderen europäischen Kontext als Grenzstatt inmitten von Europa. Dass Sie jetzt der Bundeskommission unterstellen – ich weiß gar nicht genau mehr, wer das war –, den europäischen Gedanken irgendwie zu bedienen im Hinblick auf Frankfurt (Oder), finde ich schon irgendwie ein ziemlich starkes Stück, und irgendwie gleichzeitig auch den Spruch, die Sozialdemokraten haben eine Anfälligkeit für eine gelenkte Demokratie. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genauso ist es. – Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP: Ja.) Also ich weiß ja nicht, was die restlichen Mitglieder der Bundeskommission dazu sagen würden, wenn Sie ihnen das unterstellen, denn ich glaube irgendwie, selbst Herr Platzeck war nicht der Einzige, war nicht der Einzige … (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja für dieses Haus unterstellt worden.) Dieses Haus hat aber … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben es auch verschlafen! – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben Entscheidungen getroffen, ohne nachzufragen. – Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Darf ich mal hier eingreifen?! (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie Nachfragen haben, Herr Dr. Terpe, dann kommen Sie bitte und stellen die bitte! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hab keine Nachfragen.)
Beatrix Hegenkötter SPD
Aber diesen Spruch wollte ich einfach nicht so stehen lassen, das sehen Sie mir sicherlich nach. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Ihnen nicht gelungen jetzt. – Zurufe von Thore Stein, AfD, und Torsten Renz, CDU) Die Idee, Frankfurt (Oder) zu unterstützen in der Bewerbung zusammen mit Brandenburg und in dem Bundesland Berlin, ist sicherlich auch für die zukünftige Kooperation eine Bereicherung, wenn ich auch gerade im Hinblick auf die Wissenschaftsstandorte von M-V blicke und auf die bereits bestehenden Kooperationen, die ja Frau Drese vorhin auch schon mal genannt hat, die ich jetzt nicht wiederholen möchte. Ein Identitätsgefühl entwickelt sich nicht allein durch ein Zentrum und durch einen reinen Bau und auch nicht durch das Investieren von vielem, vielem Geld, sondern durch den tagtäglichen Umgang miteinander. Und darum finde ich den Gedanken eigentlich irgendwie ganz charmant, obwohl ich nach den Zwischenrufen da ein bisschen irgendwie daran zweifele oder eingeschränkt bin, dass dieses Parlament und wir Parlamentarier hier doch das eigentliche Zukunftszentrum sind, vielleicht nicht für ganz Deutschland, aber wenigstens für M-V. Und das scheint mir doch ein ganz versöhnlicher und zukunftsorientierter Gedanke zu sein. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)
Birgit Hesse
Vielen Dank Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche es noch mal: Vergewissern Sie sich noch mal der Gewissheit, für wen Sie hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Dienst tun! Ich will drei/vier Dinge kurz noch mal in den Fokus nehmen. Zunächst einmal ist es nicht ausschließlich auf die Stadt fokussiert worden, wobei es natürlich aus meiner Sicht notwendig ist, dass, wenn sich schon eine Stadt bewirbt, dass man sich dann auch doch auf die produziert und dann am Ende eben auch diese Stadt Schwerin unterstützt. Und es ist, finde ich, bemerkenswert, dass wir hören, dass es Gespräche ja offensichtlich gegeben haben muss, schon vor 14 Tagen in Arbeitskreisen. Der Oberbürgermeister der Stadt Schwerin jedenfalls hat am 23.06. erklärt, dass es gemeinsame Gespräche zur Schwerin-Bewerbung gibt mit der Landesregierung. (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört! – Daniel Peters, CDU: Oha!) Wir haben uns noch mal vergewissert, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) der Wissenschaftsausschuss ist jedenfalls nicht beteiligt worden in der letzten Sitzung. Auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung jedenfalls ist der Tagesordnungspunkt nicht verzeichnet. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Es mag ja anders sein, dann werden Sie es sicherlich aufklären. Und was wir auch nicht wissen – und das finde ich auch bemerkenswert –, ein Anruf bei den Hochschulen jedenfalls des Landes hat nicht dazu geführt, dass wir den Erkenntnisgewinn haben ziehen können, dass man dort offensichtlich Gespräche für Kooperationen geführt hat. Aber Sie haben es ja erwähnt, Herr Krüger, wir können das ja alles in einer Kleinen Anfrage stellen, das werden wir dann auch tun, weil, ehrlich gesagt, den Ablauf wollen wir einfach wissen. (Sebastian Ehlers, CDU: Die kann nicht beantwortet werden.) Das kann ich so nicht akzeptieren. Ehrlich gesagt, mir scheint es eben doch ein Schnellschuss zu sein, und zwar einer, der tatsächlich, wie haben Sie es so schön gesagt, exekutiv gewesen ist und vor allem nicht abgesegnet durch ein Parlament, wie es sich gehört. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und, meine Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt mehrfach betont, es ist die Bewerbung einer Stadt, die der Unterstützung des Landes bedarf, die Bewerbung einer Stadt, die der Unterstützung des Landes bedarf, also keine Bewerbung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und ich finde es bemerkenswert, dass Sie im Ergebnis offensichtlich zu dem Schluss kommen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass es in Mecklenburg-Vorpommern gar keine geeignete Kommune geben kann, „geeignete“ Kommune wohlbemerkt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die in Betracht kommen kann, sie zu unterstützen, denn das ist das, was unser Vorschlag in unserem Antrag eigentlich enthält. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir schicken die Landesregierung generell gänzlich nach Brandenburg.) Und das ist ein Schlag ins Gesicht für unsere Universitätsstädte in jedem Falle, weil man ihnen erklärt, dass sie also offensichtlich nicht leistungsfähig genug sind, um dort die wissenschaftliche Leistung zu erbringen. Und wir warten sowieso als Fraktion immer noch auf das Arno-Esch-Zentrum, ein Zentrum, was möglicherweise hervorragend geeignet gewesen wäre, um mit dem Kompetenzzentrum, dem Zukunftszentrum zusammenzuarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Mir bleibt an dieser Stelle natürlich die Zusammenfassung: Was ist denn Ihr übliches Argument? Warum, würden Sie eigentlich sagen, muss man Brandenburg unterstützen? Ja, wohl aus Solidarität, wenn ich Sie richtig verstehe. Ich finde ja Solidarität im Grunde genommen ganz gut, passt ja vor allem auch gut zu den LINKEN, aber selbst Ihre Minderheitsregierung in Thüringen hat offensichtlich keinen solidarischen Gedanken, (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) indem sie ihren eigenen Netzwerkantrag unterstützt, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) was auch sinnvoll ist, ehrlich gesagt. Und das hätte ich von dieser Landesregierung auch erwartet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Insofern ist das für mich kein Argument. Ich will zum Schluss kommen, meine Damen und Herren, und sage es noch mal: Vergewissern Sie sich, das, was gewiss sein sollte, für wen Sie hier im Parlament sitzen! Und ich beantrage zum Schluss namentliche Abstimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD Herr Krüger.
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eigentlich gar nicht geplant, hier zu reden, (Torsten Renz, CDU: Dann lass es doch!) aber ich bin hier angesprochen worden, fühle mich jetzt gemüßigt, doch etwas zu sagen. Ich habe den Eindruck, Sie skandalisieren, dass im Arbeitskreis der SPD nachgefragt worden ist und die Ministerin geantwortet hat. Das ist ein völlig normaler Vorgang, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) das will ich Ihnen sagen. Jeder kann auf die Ministerin zugehen, jeder kann die Ministerin befragen, und jeder kriegt dann auch eine Antwort. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Die Abgeordneten von LINKE und SPD haben das getan, sie sind ihrer Verantwortung damit gerecht geworden, und sie haben eine Antwort bekommen, (Daniel Peters, CDU: Herr Badenschier!) und das ist richtig so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, man kann natürlich blauäugig durch die Gegend laufen und kann sagen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) kraft Wassersuppe in Mecklenburg-Vorpommern setzen wir hier durch, (Sebastian Ehlers, CDU: Irgendeiner sagt nicht die Wahrheit.) dass Bundesinstitutionen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Das kann man machen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Man kann dabei auch feststellen, dass man hier und da scheitert, oder man geht den Weg, den diese Landesregierung, so scheint es mir zumindest, offenbar gegangen ist, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) man sucht sich Verbündete. Und wenn man sich Verbündete sucht, dann organisiert man sich, dass man auch Erfolge hat. Und genau das, so mein Eindruck, hat diese Landesregierung gemacht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und dafür kann man dieser Landesregierung nur danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Oha! – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Die Ministerin hat ausgeführt, dass eine ganze Reihe von Institutionen in der vergangenen Zeit nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind. Das ist eine strategische Entscheidung der Bundesregierung, dass am Ende nach Ostdeutschland diese Institutionen kommen sollen, und diese Institutionen sind gekommen. Ich will hier noch mal nennen die Bundesstiftung für Ehrenamt und Engagement, nicht nur auf Initiative der SPD in Mecklenburg-Vorpommern, sondern das war auch etwas, was die CDU sehr unterstützt hat, das weiß ich, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) insbesondere Eckhardt Rehberg ist da auch mit unterwegs gewesen. Meine Damen und Herren, aber das haben wir nicht hingekriegt, ohne dass wir Verbündete hatten. (Daniel Peters, CDU: Und jetzt kriegen wir gar nichts mehr hin.) Die Aus- und Fortbildungsstätte der Bundeszollverwaltung in Rostock – 600 Studierende werden dort unterrichtet, eine dreistellige Millionenzahl ist dort investiert worden. Dass es nach Rostock gekommen ist, meine Damen und Herren, das ist nicht vom Himmel gefallen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung kommt mit ihrem zweiten Standort nach Stralsund auf den Dänholm. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, auch das ist eine Standortentscheidung, die ist nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern da hat man sich Verbündete gesucht. Und diese Standortentscheidung ist dann gefallen, nachdem man Verbündete hatte eben für den Dänholm, für eine Region, die in Vorpommern liegt, eine Region, die ansonsten nicht die wirtschaftlich stärkste dieses Landes ist. Und das ist richtig so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und die letzte Entscheidung, meine Damen und Herren, die Übernahme der Rostocker MV WERFTEN als Standort des Marinearsenals, ich glaube, das ist etwas, was wir alle miteinander begrüßen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Katy Hoffmeister, CDU, und Daniel Peters, CDU) Meine Damen und Herren, es ist so, wenn man Erfolg haben will, braucht man Verbündete. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Diese Verbündete hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gesucht und gefunden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wenn man Verbündete hat, muss man auf der einen Seite liefern (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) und auf der anderen Seite nehmen. Genau das ist passiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es ist richtig, so macht man erfolgreiche Standortpolitik. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu dem TOP 36 auf Drucksache 8/761 eine namentliche Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.) Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat, der möge jetzt bitte aufstehen. – Bitte, Herr Dahlemann! Gibt es noch weitere Mitglieder, die ihre Stimme abgeben möchten? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für eine Minute. Unterbrechung: 15:11 Uhr __________ Wiederbeginn: 15:13 Uhr
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 67 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 20 Abgeordnete, mit Nein stimmten 39 Abgeordnete, 8 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/761 abgelehnt. Ich rufe auf vereinbarungsgemäß den Zusatztagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1079, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung, Drucksache 8/1101. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1097 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/1101 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 8/1101 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – sowie mein schriftlicher Bericht vor. Wie Sie alle wissen, ist das Verfahren ein sehr kurzfristiges. So hat der Landtag den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am Mittwoch dieser Woche erstmalig beraten und zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Bildungsausschuss hat Mittwoch nach der Landtagssitzung in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzausschuss den Gesetzentwurf abschließend beraten und außerdem drei Experten angehört. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Experten dafür bedanken, dass sie so kurzfristig mündlich Stellung genommen haben. Kern des Gesetzentwurfes ist die Entlastung der Kommunen. Durch die neuen Regelungen sollen die Liquidität und Planungssicherheit der Landkreise und kreisfreien Städte sichergestellt werden, indem eine Änderung der Berechnung der Abschlagszahlung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgaben für die Kindertagesförderung erfolgt. Es soll also erreicht werden, dass die Höhe der Abschlagszahlungen des Landes dem tatsächlichen Anteil des Landes an den Kosten der Kindertagesförderung entspricht. Hierdurch werden hohe Nachzahlungen des Landes für das Vorjahr verhindert und wird auch für den Landeshaushalt eine höhere Planungssicherheit erreicht. In der gemeinsamen Ausschusssitzung des Bildungs- und Finanzausschusses waren sich sowohl die Experten als auch die Abgeordneten inhaltlich einig, dass der Gesetzentwurf dringend und schnellstmöglich erforderlich ist. Kritik wurde nur an dem Verfahren geäußert. Die Experten betonten, dass sie ihre formellen Bedenken hintenanstellen, da der vorliegende Gesetzentwurf eine gute Lösung darstelle und vor allem dringend benötigt werde, um die angespannte Situation der Kommunen zu entspannen. Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung nach einer kurzen, aber intensiven Beratung einvernehmlich erarbeitet. Nun möchte ich Sie im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und dem Gesetzentwurf mit der vorgeschlagenen redaktionellen Änderung und im Übrigen unverändert zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Es ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bürger! Vorab, wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des KiföG – Herr Butzki führte das aus –, wonach die Abschlagszahlungen für die kostenfreie Kita angepasst werden sollen. Das ist richtig, und das findet auch die Zustimmung der AfD. Zur Erläuterung: Das Land übernimmt jetzt im Jahr 2022 36 Millionen und zahlt das am 1. Oktober an die Landkreise aus. Das ist auch in unserem Sinne, weil da tatsächlich die Hütte brennt, meine Damen und Herren. Zum Verfahren: Da hat Herr Butzki natürlich auch schon die Kritik angesprochen – und diese Kritik teile ich –, wie der Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Ich möchte dazu noch mal kurz die Chronologie darlegen, wie das sozusagen sich dargestellt hat. 2020 wurde ja die kostenfreie Kita eingeführt. Dann gab es eine Klage des Landkreises Vorpommern-Greifswald, weil schon damals auch Bedenken laut wurden, dass die Finanzierung so nicht funktioniert. Das Land kümmerte sich seinerzeit um das Bewerben der kostenfreien Kita – ich führte das hier schon am Rednerpult aus –, die Großplakate im ganzen Land. Die Finanzierung hielt man dann aber doch vielleicht für nicht so wichtig, und es gab da reichlich Unmut bei den Kommunen oder auch bei den Landkreisen. Der Landkreis Rostock musste nun sogar eine Haushaltssperre verhängen, weil sich der Zuschuss des Landkreises – also die Landkreise müssen ja in Vorleistung gehen –, der Zuschuss des Landkreises vervierfachte sich, und es gab dort einen Nachtragshaushalt beim Landkreis Rostock. Der ist aber sozusagen nicht durchgegangen, der Kreistag stimmte dem nicht zu, und der Unmut war deutlich zu hören. Es kam zu einem Brandbrief, der Landrat des Landkreises Rostock wandte sich an die Landesregierung und forderte noch mal eindringlich auf, dass das neu geregelt werden muss, die Finanzierung. Das passierte dann auch, allerdings, ja, sehr schleppend. Also am 30.05. wurde dieser Brandbrief an die Landesregierung geschickt, und jetzt am Dienstagabend vor der Plenarsitzung haben wir als Abgeordnete das auf den Tisch bekommen. Und das ist natürlich eine Sache, die können wir so nicht stehenlassen. Die CDU-Fraktion hat sich dann tatsächlich auch noch mal geradegemacht und auch unsere Juristen haben das geprüft, dass man das einfach nicht auf diesen kostenfreien Ferienhort – der wurde ja beraten oder sollte beschlossen werden –, dass man das dort drauf aufsatteln kann. Und nun kam es dann noch einmal zu einer Beratung, zu einer Ersten Lesung, zu einer Expertenanhörung im Bildungsausschuss und zu einer, diese Zweite Lesung heute. Und dass diese Expertenanhörung notwendig war und richtig war, das zeigte uns einfach auch die Fülle an Fragen, die die Oppositionsparteien hatten, weil da einfach vieles noch im Unklaren war. Es wurde uns ein Gesetzentwurf vorgelegt, ein sechsseitiger Gesetzentwurf, während der Plenarsitzung, und den sollten wir durcharbeiten. Und das ist einfach so nicht möglich, werte Kollegen. Und ich sage noch mal ganz deutlich, wenn wir hier noch vier Jahre zusammenarbeiten wollen, dann dürfen wir so nicht miteinander verfahren. Also das ist wirklich unmöglich, so mit der Opposition umzugehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und mich persönlich macht das natürlich besonders wütend, weil wir das Thema KiföG ja schon wochenlang im Bildungsausschuss thematisiert haben. Ich sagte es eingangs, wir haben den kostenfreien Ferienhort dort besprochen, und es war nie Thema, dass wir jetzt diese Abschlagszahlungen, die ja im Paragrafen 26 Absatz 2 geregelt sind, dass wir die anfassen. Und – und ich sage es noch mal ganz deutlich – die Expertenanhörung hat ergeben, dass das Bildungsministerium sehr wohl davon wusste, dass da was in Planung ist. Herr Scheidung hat dazu Stellung genommen in der Expertenanhörung zu den Fragen der Opposition, aber da wurde gemauert, Frau Oldenburg, und da hätten Sie tatsächlich schon früh das gesetzgebende Organ, also uns als Opposition, einbeziehen müssen, denn so, wie das gelaufen ist, ist es einfach nicht richtig. Ich gebe aber noch mal zu bedenken, dass wir im Bildungsausschuss auch schon dieses Thema KiföG oder die Finanzierung der kostenfreien Kita behandelt haben in einer früheren Sitzung. Da wurde von den Kommunen an uns herangetragen, dass wir dieses KiföG grundsätzlich einmal auf den Prüfstand stellen müssen, und das ist auch unser Ansatz, das ist der Ansatz der AfD, dass wir den Paragrafen 26 Absatz 1 des KiföG – der enthält nämlich den Landesanteil von 54,5 Prozent –, dass der neu geregelt werden muss. Insofern ist das jetzt hier nur der erste Schritt zu einem Prozess, der tatsächlich in Gang gesetzt werden muss, denn wir müssen ganz klar konstatieren, wir können nicht was versprechen und andere Leuten müssen dann nachher dafür zahlen. Also insofern, wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil er den Kommunen hilft. Aber die Art und Weise, wie er zustande gekommen ist, war keine Glanzstunde des Parlamentarismus in diesem Hause. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Kommen die Koalitionäre gar nicht? Da kann ich ja nicht reagieren nachher. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Torsten Renz, CDU: Dann ist ja das Salz in der Suppe weg. – Tilo Gundlack, SPD: Hallo, Torsten! – Torsten Renz, CDU: Ach, Tilo spricht?!)
Torsten Renz CDU
Fünf Minuten hab ich ja bloß, ne?! (Schriftführer Michael Noetzel: Richtig! – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wichtigste Botschaft vorweg: Die Kommunen werden rechtzeitig die 36 Millionen Euro bekommen, die ihnen zustehen, und insbesondere aufgrund der Jamaikaopposition, weil wir uns konstruktiv in diesen Prozess der Ersten und Zweiten Lesung eingebracht haben und die Weichen sozusagen dafür gestellt haben, dass wir heute hier abschließend beraten können und abschließend beschließen können. Und ich für unsere Fraktion kann Ihnen sagen, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Das ist die wichtigste Botschaft. Nichtsdestotrotz will ich die kurze Zeit nutzen, um noch mal klarzustellen, der Druck, der hier aufgebaut wird auf uns, auf uns Parlamentarier, als wenn wir schuld sind an dieser Zeitschiene, diesen Druck aufzubauen, diese politischen Statements in unsere Richtung sind einfach unredlich, (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) weil dieses Thema ist nicht einfach vom Himmel gefallen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es wird so – vonseiten der Landesregierung insbesondere – getan, als wenn wir erst in den letzten Stunden diese Thematik wahrgenommen haben. Und das hat sich ja dann in einem Änderungsantrag, der Montag das Licht der Welt erblickte und die Bildungsministerin, die zuständig ist, auch am Freitag schon davon erfahren hat … Insofern, diese Zeitschiene ist einfach mit Worten kaum zu beschreiben. Jeder, der in einem kommunalen Ehrenamt unterwegs ist, so wie ich zum Beispiel in Güstrow, der hat fast jede zweite, jede dritte Stadtvertretersitzung diese Thematik genau auf dem Tisch. Auch am 30.06. wieder, in dieser Woche, hat die Stadtvertretung Güstrow sozusagen die Leistungsvereinbarung für einen Hort beschlossen, wo eine Steigerung von 300 auf 353 Euro stattgefunden hat. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und das findet im bildlichen Sinne tagtäglich in Mecklenburg-Vorpommern, im ganzen Lande statt. Und wer sich dann jetzt hier hinstellt und sagt, das ist alles überraschend und wir müssen jetzt handeln, der scheint irgendwie die Welt nicht richtig mitzubekommen. Und auch der Landrat Sternberg hat ja noch mal deutlich gemacht, auch in der Anhörung, dass schon im Jahre 2020 er darauf hingewiesen hat, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Von welcher Partei ist der, Herr Renz?) dass innerhalb von 180 Tagen nach Gesetzgebungsverfahren, nachdem das Ganze auf den Weg gebracht wurde, innerhalb von drei Monaten 90 Träger zu Verhandlungen bei ihm am Tisch saßen, also 2020. Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, tun Sie nicht so, als wenn das Thema erst gestern oder am Montag vom Himmel gefallen ist! Und selbst der geschätzte Kollege Krüger, Fraktionsvorsitzender a. D., hat in der „Welt“ – mit dem Thema hat er es tatsächlich in die „Welt“ geschafft – am 07.12.2020, lieber Thomas, also 2020, hast du schon erkannt, ich zitiere, ich zitiere: „Krüger räumte ein, dass durch eine höhere Nutzung der Hortbetreuung und Lohnsteigerungen für Erzieher die Kosten der Kita-Reform höher ausfielen als zunächst erwartet und Abschlagszahlungen“ – darum geht es heute – „an die Kreise gemessen an den realen Ausgaben offenbar zu gering sind.“ Das war schon damals in 2020 die Feststellung vom Kollegen Krüger. Wir müssen aber feststellen, dass wahrscheinlich reden in diesem Lande nicht ausreicht, sondern erst ein Brandbrief vom Landrat Constien, so, wie wir es jetzt der Presse gestern oder heute entnehmen konnten, dazu geführt hat, dass endlich gehandelt wird, und zwar richtigerweise gehandelt wird. Deswegen unterstützen wir auch den Gesetzestext, so, wie er vorgelegt wird. Aber es kann eben nicht sein, dass erst Brandbriefe dazu führen, dass die Landesregierung oder die Koalition hier handelt. Ich wundere mich auch, wenn Herr Constien hier schreibt, sein Hinweis, seit 2017 haben sich die Kosten für die Kindertagesförderung vervierfacht – vervierfacht! Also ich stelle mir nur vor, dass jemand, der nicht in der SPD wäre, so einen Satz geäußert hätte, dem hätten Sie alle garantiert von der Koalition, so, wie es damals ja im Wahlkampf gang und gäbe war, vorgeworfen, (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) dass sie die beitragsfreie Kita infrage stellen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!)
Birgit Hesse
Herr Renz, …
Torsten Renz CDU
Aber hier …
Birgit Hesse
… gestatten Sie …
Torsten Renz CDU
… müssen Sie …
Birgit Hesse
… eine Zwischenfrage?
Torsten Renz CDU
… das richtige Parteibuch haben. Da ich jetzt schon bei 4:20 bin, muss ich den letzten Punkt noch so zu Ende bringen. Ich will mir den Hinweis erlauben an dieser Stelle, durch die Gesetzesarithmetik, die wir jetzt haben, müssen wir alle in der Zukunft aufpassen, wie wir überhaupt noch irgendwelche Regularien haben, um diese Kostenentwicklung einigermaßen im Blick zu haben und darauf einzuwirken. Ich weiß selbst, dass es im Landkreis über Schiedsstellen diese Verhandlungen gibt, aber ich glaube nicht, dass das noch ein geeignetes Mittel ist. Das erlebe ich in der Stadtvertretung Güstrow, die sagen, wir können hier nichts machen, der Satz der Gemeinde ist gestiegen, glaube ich, von 152 Euro auf 167, wir sind machtlos, wir müssen zustimmen, und wir haben keine Regulierungsmöglichkeiten mehr außer dieser Schiedsstelle. Und ich glaube, das wird in der Zukunft problematisch sein. Herzlichen Dank! Wir stimmen zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Renz! Mir liegt ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Schult vor.
Enrico Schult AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Renz, ich habe eine Frage, die darf ich ja doch in der Kurzintervention stellen. In der Expertenanhörung wurde deutlich, der Herr Köpp vom Landkreistag meinte, dass bereits 2020 er Kritik geäußert hat hinsichtlich der Finanzierung der beitragsfreien Kita. Und nun waren Sie ja auch lange Zeit Mitglied der Regierung der letzten Legislaturperiode. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Innenminister!) Ich würde von Ihnen wissen: (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Kommunalminister!) Wann haben Sie denn davon erfahren und was haben Sie unternommen, dass, wie gesagt, diese Finanzierungslücke ja deutlich aufklafft? Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat ja schon 2020 geklagt. Was haben Sie als Regierung damals unternommen, dass diesem Missstand abgeholfen wurde?
Birgit Hesse
Herr Renz, möchten Sie erwidern auf die Kurzintervention?
Torsten Renz CDU
Selbstverständlich. Ich kann jetzt für die CDU sprechen, andere für sich selbst. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Als ehemaliger Kommunalminister!) Uns war schon immer klar, dass die Finanzierung so nicht ausreicht. Es war durch die Gesetzgebung ja logisch, dass im Bereich der Tarifanpassung, was die Erzieher betrifft, die grottenschlecht bezahlt worden sind vorher, dass es zu extremen Tarifsteigerungen im Sinne der Erzieher kommen wird, und die werden weit über diesen 2,3 Prozent liegen, die im Gesetz verankert worden sind. Insofern war das damals nicht nur zumindest unsere interne Position. Für die SPD kann ich nicht sprechen, da müssten Sie vielleicht das Gleiche nachher auch noch mal fragen. DIE LINKEN haben das öffentlich gemacht mit Anträgen mit einem prozentualen Satz von 4,5 Prozent. Es geht auch um die 54,5, ob die überhaupt ausreichend sind. Und jetzt könnten Sie sagen, ich könnte ein Jammerlied sozusagen anstimmen, dass Sie sich als kleinerer Koalitionspartner nicht durchsetzen konnten. Deswegen bin ich natürlich heute in der Opposition, gerade im Bildungsbereich, umso – in Anführungsstrichen – aggressiver, weil ich nämlich genau das auch wieder erlebe, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) dass dieser kleinere Koalitionspartner – ich weiß jetzt nicht, wie die Form von noch kleiner ist – so gut wie gar nicht stattfindet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kleinste. – Jens-Holger Schneider, AfD: Am Kleinsten.) Überlegen Sie sich diesen Prozess! Montag gibts einen Änderungsantrag, da steht die SPD vorne bei einem linken Ministerium. (Zuruf von Ministerin Simone Oldenburg) Die Ministerin erklärt uns, dass sie am Freitag von diesem Gesetzestext oder von diesem Änderungsantrag erfahren hat. Die Gefahr, dass diese allmächtige SPD – so will ich das mal formulieren – natürlich durch ein Superwahlergebnis noch mehr gestärkt wurde, so, wie Herr Terpe das beschrieben hat, hier in diesem Land durchregiert wird, umso größer. Und deswegen kommt es jetzt auch auf mich, auf uns, auf die CDU und auch auf viele andere an, noch lauter in der Opposition die Stimme zu erheben, dass wir diesen Zustand, so durchzuregieren, nicht zulassen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und deswegen kämpfe ich heute noch enthusiastischer für den Inhalt, nämlich für ein gutes Kitagesetz, dass nicht zulasten der Kommunen hier sozusagen die Finanzierung stattfindet. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will kurz auf das eingehen, was Herr Renz hier vorgetragen hat. Sie haben richtigerweise dargelegt, dass das Problem lange bekannt ist und dass wir uns auch mit dieser Frage schon lange auseinandergesetzt haben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber das hat keine Wirkung erfahren in der Koalition.) gar keine Frage, Herr Renz, aber als Kommunalminister ist das, was Sie hier vorgetragen haben, gerade sehr unglaubwürdig, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie da an der kurzen Leine hingen. Konkret soll jetzt mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass die Kommunen für die Finanzierung der Kindertagesförderung realistische Abschlagszahlungen bekommen, die deutlich näher an der späteren Spitzabrechnung liegen. Sie müssen künftig also nicht in Größenordnungen in Vorkasse gehen, was ihrer Liquidität hier auch sehr entgegenkommt. Diese Regelung wird von der kommunalen Ebene gefordert. Sie ist gut und sie ist richtig, und ich bin froh, dass wir diese Entlastung für die Kommunen heute auf den Weg bringen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Inhaltlich sind wir da einer Meinung. Das wurde am Mittwoch ja auch in der gemeinsamen Sitzung des Bildungs- und Finanzausschusses deutlich. Und vor diesem Hintergrund, liebe Damen und Herren, verstehe ich die Empörung der Opposition über das Verfahren nicht so ganz. Ja, ursprünglich war angedacht, das Thema im Rahmen einer Entschließung zum Haushalt zu behandeln. Die CDU wies dann auf das mögliche Problem, (Sebastian Ehlers, CDU: Als Änderungsantrag zum KiföG.) auf das mögliche Problem einer Überladung der Haushaltsberatungen hin. Das kann man so oder so sehen. Wir haben uns dann jedoch entschieden, den Antrag zurückzuziehen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) weil im Ältestenrat vorgeschlagen und vereinbart wurde, die Regelung dann lieber im Rahmen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist doch Quatsch. Als Änderungsantrag zum KiföG wollten Sie es bringen.) zu beraten. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Wir fanden (Sebastian Ehlers, CDU: Sie kennen nicht mal den Antrag.) diese Idee gut, (Sebastian Ehlers, CDU: Stimmt doch nicht.) weil sie allen Fraktionen noch zweimal die Möglichkeit gibt, (Sebastian Ehlers, CDU: Einen Antrag unterschrieben und kennen den nicht mal.) zu diesem wichtigen Anliegen (Sebastian Ehlers, CDU: Unglaublich!) im Sinne der Kommunen zu sprechen (Sebastian Ehlers, CDU: Unglaublich!) und es eben nicht einfach so (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) in der Debatte untergehen zu lassen. (Sebastian Ehlers, CDU: Wer schreibt solche Reden auf?)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Frau Rösler! Herr Ehlers, Sie haben ja bereits die Kurzintervention angemeldet und können dann Ihren Unmut auch verlautbaren. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Frau Rösler!
Jeannine Rösler Die Linke
Paragraf 49 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages sieht vor, dass die Zweite Lesung zu einem Gesetzentwurf frühestens am zweiten Tag nach dem Schluss der Ersten Lesung stattfinden kann. Daran halten wir uns. Es ist richtig, dass wir uns natürlich in den meisten Fällen, in den allermeisten Fällen deutlich mehr Zeit für ein Gesetzgebungsverfahren lassen, aber der vorliegende Ablauf ist deshalb trotzdem nicht irregulär. Und zuletzt haben wir, soweit wir uns erinnern können, zum Beispiel im Juni 2021, das auch so gehandhabt, dass ebenso ein solches Verfahren gewählt worden ist. Sie hätten den Gesetzentwurf lieber früher gehabt und Sie haben auch in der Ausschusssitzung kritisiert, dass keine Anhörung möglich war. Das kann ich verstehen, aber Sie haben letztendlich dann doch dem Verfahren im Ältestenrat so zugestimmt, und das hätten Sie ja nicht tun müssen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie haben dem Verfahren so zugestimmt, ich gehe mal davon aus, weil der Gesetzentwurf richtig ist, weil er gut ist und weil sein Umfang und ich denke, auch durchaus seine geringere Komplexität ein so kurzes Verfahren durchaus ermöglichen. Und deshalb waren Sie auch mit allem im Ältestenrat einverstanden. Und wenn Sie jetzt hier den Eindruck hinterlassen, nicht inhaltlich kritisieren zu können, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann machen Sie das halt beim Verfahren, dann ist das so. Ich bitte darum, dass wir jetzt dem Gesetzentwurf so zustimmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das tut mir wirklich leid jetzt.) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Zu Ihrem Redebeitrag liegen mir zwei Kurzinterventionen vor von Herrn Renz und von Herrn Ehlers. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Sie können stehen bleiben. – Zuruf aus dem Plenum: Muss sie aber nicht. – Sebastian Ehlers, CDU: Nee, aber alle anderen machen es. – Thomas Krüger, SPD: Das stimmt.)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben mich direkt angesprochen zum Thema Innenminister, meine Verantwortung bezogen auf das KiföG. Ich möchte Sie darauf hinweisen, als ich Innenminister wurde, war das KiföG bereits beschlossen. Ich habe aber meine Verantwortung als Innenminister wahrgenommen, nicht nur als Innenminister, sondern als Fraktionsvorsitzender, als PGF für die CDU-Landtagsfraktion und wir haben Dinge umgesetzt: einen Pakt für Sicherheit, ein 50- Millionen-Paket für Feuerwehren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Waren das 50 Millionen oder waren das 50.000?) 352 Millionen mehr im FAG für die kommunale Ebene. Wir haben noch Kommunalgipfel gemacht, bei denen die Kommunalebene auch mehr Geld bekommt. Sie machen Kommunalgipfel, da gibts nicht einen Cent neues, frisches Geld für die Kommunen, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Sie machen nicht mal einen Kommunalgipfel vor dem FAG. Und Sie werfen uns vor, dass wir uns hier nicht inhaltlich für Dinge eingebracht haben?! Das will ich in dieser Art und Weise einfach nur mal strikt zurückweisen. – Herzlichen Dank! (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Birgit Hesse
Frau Rösler, möchten Sie auf diese erste Kurzintervention schon antworten oder erst die zweite noch hören?
Jeannine Rösler Die Linke
Ich bleibe bei meiner Kritik, dass Sie als Kommunalminister keine Aktivitäten erkennen lassen haben genau in dieser Frage, die wir heute diskutieren, etwas zu tun oder initiativ zu werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Man muss doch erst mal Gerichtsurteile abwarten, oder so.) Da liegen mir keine Kenntnisse vor, dass es eine solche Initiative aus Ihrem Verantwortungsbereich gegeben hätte als Kommunalminister.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Rösler! Das Wort hat jetzt für die zweite Kurzintervention Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Ja, vielen Dank! Frau Rösler, ich meine, also wenn man zitiert und wenn man aus dem Ältestenrat zitiert, dann sollte man richtig zitieren. Frau Rösler, ich gehe mal davon aus, dass Sie das, was Sie unterschreiben als Fraktionsvorsitzende, auch lesen. Und wenn Sie sagen, Sie wollten ursprünglich einen Änderungsantrag zum Haushalt machen, ist es ja nur die halbe Wahrheit, denn am Montag um 15:50 Uhr erreichte uns ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD und LINKE zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, wo es darum ging, ja, das KiföG – Stichwort „Ferienhort“ – damit noch zu erweitern, unterschrieben „in Vertretung“ sehe ich gerade, aber ich gehe davon aus, dass Ihr Vertreter Sie vorher gefragt hat. Und da haben wir dann – da gibt es nur zwei Möglichkeiten, man hätte ja sagen können, wir stellen uns jetzt bockbeinig, gehen vor das Verfassungsgericht oder wie auch immer –, haben wir einen Weg aufgezeigt, wie man das heilen kann. Denn das Verfahren – das mussten ja die Koalitionäre selbst eingestehen, das sage ich jetzt mal ganz wertfrei – wäre angreifbar gewesen, weil einfach die Verfassung bei uns ja vorsieht, Geschäftsordnung, Erste Lesung ist zwingend Voraussetzung. Es hat keine Erste Lesung dazu gegeben, es hat keine Befassung in den Ausschüssen gegeben, da der Ausschuss sich zwar mit dem Ferienhort beschäftigt hat, aber nicht mit dieser Thematik. So, und dann bauen wir Ihnen jetzt noch diese Brücke, dass wir zum rechtssicheren Verfahren kommen, stimmen heute zu, und ich finde es einfach unangemessen, dass Sie in der Art und Weise dann uns das jetzt hier vorhalten. Und, wie gesagt, Ihr Weg, den Sie aufgemacht haben, der wäre angreifbar gewesen, der wäre nicht rechtlich, das haben Sie selber erkannt. Und von daher kann man, finde ich, das einfach mal heute auch so sagen und nicht hier einfach nur jetzt Teile der Anträge, die Sie eingebracht haben, zitieren, weil das ist nachweislich falsch. Kern unserer Kritik war einfach dieses Verfahren, dass Sie diese KiföG-Änderung an das andere ranhängen wollten. Das wäre vor dem Verfassungsgericht aus meiner Sicht angreifbar gewesen. Da gibt es eine Rechtsprechung entsprechend, die haben wir Ihnen zur Verfügung gestellt. Darauf sind Sie dankenswerterweise eingegangen. Das war mir an der Stelle noch mal wichtig zu betonen – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!)
Birgit Hesse
Frau Rösler, möchten Sie darauf eingehen?
Jeannine Rösler Die Linke
Ja, Sie bestätigen ja, dass ich genau das gesagt habe. (Jens-Holger Schneider, AfD: Was? Was? – Der Abgeordnete Sebastian Ehlers spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Das haben Sie doch. Sie haben das ja eben gerade bestätigt, dass ich in meiner Rede genau darauf eingegangen bin, dass Sie den Vorschlag unterbreitet haben, dass wir dieses Verfahren wählen. Das ist auch wichtig so. Wir sind ja auch darauf eingegangen und haben das ja geändert. Und insofern finde ich das einfach schade, dass wir hier über das Verfahren reden und nicht über die inhaltlichen Fragen, wo wir uns ja eigentlich einig sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley.
Anne Shepley GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir heute mit dieser extremen Kurzfristigkeit den vorliegenden Gesetzentwurf besprechen, so müssen wir zwei Dinge betrachten: zum einen den Inhalt, der sich mit der Frage befasst, die die Kreise und kreisfreien Städte schon seit 2020 unter großen finanziellen Druck bringt, wer soll das Wahlversprechen der SPD, die kostenfreie Kita, zu welchen Anteilen bezahlen. Und zum anderen müssen wir uns auch mit der Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf durch dieses Plenum gepeitscht wird, befassen. Lassen Sie mich mit dem Letzteren beginnen. Der vorliegende Gesetzentwurf, der zunächst in Form zweier Änderungsanträge formal völlig falsch ins Verfahren eingebracht wurde, kam wohl für uns alle überraschend. In der letzten Woche vor der Sommerpause derart weitreichende Veränderungen ohne entsprechenden parlamentarischen Diskurs und jegliche Vorwarnung durchbringen zu wollen, das allein ist schon grenzwertig, zumal seit der gemeinsamen Sitzung der Bildungs- und Finanzausschüsse am Mittwochabend klar ist, dass es bereits im Mai erste Gespräche zur inzwischen sehr angespannten finanziellen Lage einiger Kommunen gegeben hat. Warum diese Kurzfristigkeit? Warum wurde der Bildungsausschuss nicht früher informiert? Warum scheint das Thema Kita bei Bildungsministerin Oldenburg nur so wenig Gewicht zu haben, dass sie selbst erst wenige Tage vor Einbringung vom Vorhaben gewusst hat? Fragen über Fragen, die auch eine zweistündige Sondersitzung zweier Ausschüsse dieses Hohen Hauses nicht beantworten konnte. (Tilo Gundlack, SPD: Weil Sie es nicht verstanden haben, ganz einfach.) Dass der Gesetzentwurf grundsätzlich vorliegt, begrüßen wir ausdrücklich, denn die kommunale Familie braucht dringend Lösungen für milliardenschwere Finanzlöcher, in die Haushalte gerissen von einem Abrechnungssystem und Zahlungsmodalitäten, die auf Dauer nicht zu leisten sind. Bereits seit der Einführung der Beitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung bemängeln die Landkreise lautstark und auch auf dem Rechtsweg, dass das Land erstens einen zu geringen Anteil an den Gesamtkosten trägt und die Abschläge nicht reichen und zweitens das Geld zu spät kommt, die Kreise in Vorleistung gehen und das Ganze ausgleichen müssen. Zahlreiche Nachtragshaushalte und sogar Haushaltssperren zeigen, unter welchen Druck die Kommunen geraten sind. Als die Kreise daraufhin die Kreisumlage angehoben haben, führte dies wiederum zu Mehrkosten für Städte und Gemeinden. Dort fehlt das Geld nun für Vereine, Infrastruktur oder Jugendarbeit. Insofern ist es gut, dass dieses Gesetz nun vorliegt, und wir werden ihm im Sinne der kommunalen Kassen auch zustimmen, und zwar aus vollem Herzen. Denn als Kreistagsmitglied in Nordwestmecklenburg weiß ich aus zahlreichen Sitzungen, wie hoch der finanzielle Vorfinanzierungsdruck schon seit Jahren ist. Ein weiteres Problem, das angegangen wird, ist, dass bei den Abschlagszahlungen des Landes nun die tatsächlich anfallenden Kosten anteilig beglichen werden sollen. Ob allerdings die 54,5 Prozent und die Vorauszahlung der entsprechenden nun erhöhten Abschläge ausreichen, um die Landkreise auskömmlich zu unterstützen – und wir reden hier nur von der Erhaltung des Istzustandes, ohne jedwede qualitative Verbesserung oder erhöhten Bedarf einzukalkulieren –, wird sich erst mittels eines Gutachtens endgültig klären lassen. Lassen Sie es mich hier noch mal ganz klar sagen: Die Kommunen fordern doch nicht ohne Grund bereits seit 2020 eine landesseitige Finanzierung von ungefähr 58 Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, wenn ich es in der Ausschusssitzung vorgestern richtig verstanden habe, dann ist mit dem Gutachten im kommenden Frühjahr zu rechnen. Und ohne Ihnen jetzt zu nahe treten zu wollen, aber ist das nicht alles viel zu spät? Hätten Sie diese Analyse nicht bereits zum Ende des letzten Jahres durchführen müssen? Ist nicht das Fehlen genau dieses Gutachtens der Grund, warum wir heute zwar Miniverbesserungen in den Zahlungsmodalitäten vornehmen, beim großen Problem des „Wer zahlt was vom kostenlosen Kitakuchen“ aber überhaupt kein Stück vorankommen werden? (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Denn wir müssen uns allen verdeutlichen, die finanziellen Lücken der Kommunen, die schließen wir mit diesem Gesetzestext nämlich nicht. Die generelle Lage nämlich, dass die 54,5 Prozent hinten und vorne nicht ausreichen, die bleibt damit bestehen. Daran ändert sich nichts. (Torsten Renz, CDU: Das stimmt.) So viel steht fest, die Kreise und kreisfreien Städte haben sich die kostenfreie Kita nicht ausgesucht. Ich für meinen Teil erwarte, dass die Landesregierung endlich ihrer Verantwortung nachkommt und für eine verlässliche, nachhaltige Finanzierung ihres eigenen Wahlgeschenkes sorgt. Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, die Bündnisgrünen-Fraktion wird diesem Antrag heute zustimmen. Wir haben auch das extrem beschleunigte Verfahren mitgetragen, denn die Kommunen brauchen unsere Hilfe. Doch ich mache sehr klar, das entbindet Sie nicht davon, uns in Zukunft angemessene Zeit für die Entwicklung und Besprechung von Gesetzesverfahren einzuräumen. Es entbindet Sie auch nicht von parlamentarischen Regeln und Best Practice, die die Opposition frühzeitig und transparent in ihre Vorhaben einbinden. Und das entbindet Sie auch nicht von Ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen und kreisfreien Städten, die Finanzierung unserer Kindertagestätten endlich auf feste Füße zu stellen. Denn wer bestellt, der muss auch bezahlen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Wenn Sie mich einmal ausnullen?! (Schriftführer Michael Noetzel: Ja.) Danke schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir jetzt wiederholt gefragt worden sind, wobei ich für den letzten Redebeitrag dankbar bin, weil er das aufgegriffen hat, weshalb sind wir am Ende zeitlich in eine große Dynamik gekommen, die Sie kritisieren, will ich gerne noch mal an der Stelle anknüpfen. Ich will aber zunächst, um ein bisschen Diskussion vom Kopf auf die Beine zu stellen, mich freuen darüber, dass wir materiell ja offenbar weitgehend einer Meinung sind. Diese Änderung macht Sinn und soll auch möglichst schnell kommen. Punkt! Zweitens. Die Frage, warum sind Kosten gestiegen – die sind jetzt im Redebeitrag eben noch mal deutlich angeklungen –, würde ich versuchen, noch einmal ein bisschen einzuordnen, ein bisschen einzuordnen, dass wir erstens an 54,5 Prozent in der Tat nichts ändern. Zu sagen, sie seien per se ungerecht, überrascht mich jetzt, denn Sie werden ein Stück weit realisieren müssen, dass auch in der Vergangenheit die kommunale Familie selbstverständlich an der Finanzierung der Kitabeiträge teilgenommen hat. In der Vergangenheit haben wir bloß den Elternbeitrag neben dem gemeindlichen, dem kreislichen und dem Landesbeitrag gehabt. Wir hatten vier Finanzierungsbeteiligte, wir haben jetzt noch drei. Und den einen, den wir herausgenommen haben, den hat sich das Land selbstverständlich in den zwischenzeitlich 54,5 Prozent großen Kuchenanteil hineinnehmen lassen. (Thomas Krüger, SPD: Genau.) Im Übrigen haben wir dabei das erste Mal in diesem Bundesland eine Verpflichtung übernommen, dass wir immer an den Realkosten 54,5 Prozent übernehmen, anders als in der Vergangenheit, wo es einen gedeckelten Betrag gab. (Thomas Krüger, SPD: Genau.) Und wenn die Kosten deutlich darüber hinaus stiegen, blieb immer die kommunale Familie zusammen mit den Familien, die Beiträge zahlten, genau darauf sitzen. Das ist ein Riesenerfolg für die kommunale Familie, dass sie jetzt sicher weiß, 54,5 Prozent sind Landesteil. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zweitens. Das Gesetz hatte zwei große Ziele: die Beitragsfreiheit für Eltern herzustellen – ich habe den Eindruck, dass das großen positiven Nutzen bei vielen Menschen zieht, das ist zwischenzeitlich selbstverständlich geworden, ist es aber keineswegs, und schon gar nicht mit den Betreuungszeiten, die sie in diesem Bundesland kostenfrei bekommen –, und zweitens, ja, die Hoffnung war, ich glaube, Herr Renz hat es angesprochen, dafür bin ich dankbar, die Hoffnung war auch, dass es uns gelingt, das Fachkräfteproblem, was eklatant ist im Erziehungsbereich, ein Stück weit durch eine Verbesserung der Lohnsituation in den Griff zu bekommen. Und es war offenbar ein Korrektiv, bei den Löhnen, bei den Kostensteigerungen sehr hart gegenzuhalten, solange Eltern automatisch mit deutlich höheren Beiträgen damit belastet wurden, oder umgekehrt mit der Elternbeitragsfreiheit sind offenbar die Verhandlungen ein Stück weit dynamischer geführt worden als in der Vergangenheit. Genau das hat Stefan Sternberg, Landrat von Ludwigslust-Parchim, auch klar im Ausschuss gesagt, ich glaube, 90 Nachverhandlungsbekundungen allein innerhalb der ersten drei Monate in seinem Landkreis. Und wir haben heute ein deutlich besseres Lohnniveau der Erzieherinnen und Erzieher erreicht oder aber umgekehrt formuliert, deutlich näher an dem, was in den öffentlichrechtlichen Tarifen üblich ist. Ich formuliere es mal noch deutlicher: Wir treiben nicht mehr nach Kräften junge Erzieherinnen und Erzieher aus diesem Lande, weil sie hier weit unter Durchschnitt bezahlt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wenn diese Lohndynamik, die ohnehin – das schwöre ich hier Stein und Bein – gekommen wäre, weil der massive Fachkräftemangel durch das deutliche Verrenten vieler Erzieherinnen und Erzieher gerade massiv Einzug hält, wenn dieser Lohndruck ohnehin gekommen wäre, hätten in der Vergangenheit die Kommunen in gleicher Weise daran teilgehabt und sogar mehr, weil das Land eben früher hart gedeckelt hat. Und wir deckeln nicht mehr, sondern wir tragen an jedem Euro, der mehr bezahlt wird für Erzieherinnen und Erzieher, 54,5 Cent mit, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und zwar garantiert auf den Betrag, der kommt, und nicht gedeckelt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber ähnlich ist das, um es jetzt zu übersetzen, auch für diejenigen, die nicht täglich mit der Materie befasst sind, ist das, was ich als Mieter – viele von Ihnen als Eigentümer von Wohnraum – kenne. Ich zahle bei meinen Stadtwerken auf den Strom und auf das Gas Abschläge, bekomme nächstes Jahr eine Endabrechnung und hoffe, dass meine Abschläge in etwa dazu passen. In diesem Jahr wird das leider schwerer werden. Das Gleiche tut das Land auch. Die Kreise legen aus, was da an Kosten jedes Jahr entsteht. Das Land zahlt Abschläge in der Erwartung, was das in etwa kosten könnte, und dann rechnet man circa anderthalb bis zwei Jahre später ab. Und wir sehen, dass die Dynamik, die das Gesetz annahm – 2,3 Prozent in der Inflation in diesem Bereich –, deutlich übertroffen wird, und versuchen, da jetzt zu helfen. Zunächst war beabsichtigt in der Tat, auch diese Frage in einem Gutachten, was angesprochen war, mitbearbeiten zu lassen. Das Gutachten geben im Übrigen die kommunalen Träger und wir gemeinsam in Auftrag. Ja, wir haben lange über den Gutachtenauftrag gehadert und diskutiert, aber viel wichtiger, wir haben vor allen Dingen lange gesucht, um jetzt zu finden, wer das Gutachten übernimmt. Und als deutlich wurde vor einigen Wochen, dass, egal, wen wir befragen, ein Gutachten bis in den Herbst dieses Jahres nicht zu erwarten steht, dass wir in das erste Quartal des kommenden Jahres kommen, war klar, dass wir bei dieser extrem drängenden Frage nicht mehr sagen können, auch die erledigen wir erst, wenn das Gutachten da ist, weil wir alle wissen, wie das Ergebnis sein müsste. Und deshalb bin ich dem Finanzminister dankbar, dass wir gemeinsam kurzfristig einen Gesetzentwurf als Idee entwerfen konnten. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie ihn weiterqualifiziert haben und zu übernehmen bereit waren, und habe – auch das müssen Sie als leise Ironie jetzt aushalten – nicht auf einen Entwurf zurückgreifen können, der von Vorgängern bereits in dem Hause des Innenministeriums gelegen hätte. Also wenn wir alle seit 2020 das wussten, hätte ich vielleicht möglicherweise in eine Schublade gucken können – konnte ich nicht. Von daher war es vielleicht doch für uns alle ein bisschen unvertrauter, in welcher Dynamik es passiert ist. Aber in den letzten Monaten war sehr klar, was da passiert. Wir versuchen jetzt gemeinsam – und dafür bin ich dankbar –, schnell zu handeln. Ich habe auch Ihre Signale verstanden und verstehe die. Ich verstehe, dass Sie sagen, wenn ihr auch was Kurzfristiges vorhabt, gebt uns früh, so früh wie möglich eine Rückkopplung. Ja, das würden wir immer wieder versuchen, und wenn wir es diesmal nicht optimal versucht haben, werden auch wir an uns beim nächsten Mal daran arbeiten. Aber das sind keine normalen Verfahren, diese Kurzfristigkeit, und wenn die passieren, geht es auch bei uns hektisch zu – deswegen ein Stück weit Bitte um Nachsicht. Auch wir sind da in wenigen Tagen in einen Rhythmus gekommen, bin jetzt aber dankbar, dass wir die Grundidee zusammen tragen, und würde mich freuen, wenn wir den Kommunen da einfach Entspannung geben, denn wir sehen, dass das bei allen in den Kreisumlagen, in Haushaltssperren finanziell durchschlägt. Und wir wollen gerne die Handlungsfähigkeit der kommunalen Familie durch Vorziehen der Abschläge, durch Reduzierung von deren Belastungen, die sollen dem Land nicht länger hohen Kontokorrent geben müssen, sondern wir bezahlen schon früher und können dadurch ein Stück weit kommunale Handlungsfähigkeit wieder deutlich verbessern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Enrico Schult, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also schon wieder KiföG, diesmal als Gesetzesentwurf. Schön, oder eher ein schönes Chaos, was Sie da veranstalten. Aber Frau Oldenburg hat immer gesagt, alles super, das Gesetz käme nicht zu kurzfristig, alles sei gut vorbereitet. Dann doch Montagabend Änderungsantrag, aber dieser Antrag war dann doch formal nicht so ganz richtig. Jetzt also dann doch ein anderer Antrag. Wenn das die Art ist, wie Sie arbeiten, kann einem angst und bange werden. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Da graut mir jetzt schon, was in dieser Legislatur noch so alles kommen wird. Ihren Arbeitsmodus könnte man so charakterisieren: wird schon irgendwie, wird sich schon zurechtruckeln. Das haben Sie, Frau Oldenburg, am Dienstag ja auch selbst gesagt. Das kann aber nicht unser Anspruch sein für unser Land, für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, und ehrlich gesagt, glaube ich, Frau Oldenburg, es ist auch nicht der Anspruch, den Sie haben. Auch meine Fraktion und ich haben einen höheren Anspruch an das Gesetzgebungsverfahren als das, was Sie hier veranstalten, aber nicht genug, wir mussten uns schon sehr wundern vorgestern in der Ausschusssitzung. Die beiden Regierungsfraktionen waren nicht sprechfähig zu ihrem Gesetzentwurf. Frau Rösler konnte den Antrag noch gerade so einbringen. Fragen mussten entweder der Finanzminister oder der Innenminister beantworten. Da liegt doch die Vermutung nahe, dass der Antrag nicht aus den Fraktionen kommt, eher wohl aus Herrn Pegels Haus. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ich war da. Ich weiß nicht, wer jetzt da dazwischenquatscht. Jetzt aber zu dem Gesetz: Ja, diese Anpassung, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, mag notwendig sein, bei den Kommunen kommt es sonst zu Schwierigkeiten. Deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen. Trotzdem hätte Ihnen das aber schon eher einfallen können. Kritisch zu sehen in Ihrem Gesetz ist, dass der Paragraf 34 Absatz 5 neu gefasst werden soll. Zukünftig soll also das Ministerium nach seinem Gusto den jährlichen Prozentsatz festlegen ohne Einbeziehung des zuständigen Ausschusses, ohne Einbeziehung des Parlamentes. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das zeigt ja auch mal wieder, wie sehr Sie dieses Haus wertschätzen, und das passt zu dem, was wir die letzten Tage hier erlebt haben. Es ändert aber auch nichts daran – und da wiederhole ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren –, Ihr Vorhaben im Ganzen ist ein teures, schlecht vorbereitetes Wahlkampfgeschenk. Im Eiltempo wollen Sie dieses noch vor den Ferien durchs Parlament prügeln. Aber wie geht es danach weiter? Wir müssen doch davon ausgehen, dass, wie bei der beitragsfreien Kita auch, die Nachfrage nach dem Hort zunehmen wird. Dazu kommen die Steigerungen durch die Inflation, die Energiekrise und die Pandemiefolgen. Die Folgekosten sind somit noch nicht abschätzbar. Es ist eine unsichere finanzielle Bürde, die Sie den Bürgerinnen und Bürgern hier auflasten, und das ohne Not. Sechs Stunden sind schon jetzt beitragsfrei. Der Kostenbeitrag für weitere Stunden ist nicht übertrieben hoch, wenn Sie das mal mit anderen Bundesländern vergleichen. Aber Sie müssen ja noch einen draufsetzen, komplett beitragsfrei – es wird eine höhere Nachfrage geben, wollen Sie nicht hören –, nur, damit Sie sich als soziale Wohltäter feiern können. (Beifall René Domke, FDP) Dabei bedenken Sie nur eines nicht: Die Zeche müssen am Ende die Kinder, die heute in die Kita gehen, zahlen. Die leiden unter der schlechtesten Fachkräfte-Kind-Relation in Deutschland (Christine Klingohr, SPD: Das stimmt nicht. Das ist nicht wahr.) und infolgedessen unter schlechteren Bildungsvoraussetzungen. Aufbruch sieht anders aus. Der landeseinheitliche Mindestpersonalschlüssel muss leider auf nächstes Jahr warten, abgesehen davon, dass die Ziele, die Sie sich da gesetzt haben, alles andere als ambitioniert sind. Vielleicht hoffen Sie auch, dass die rückläufigen Geburtenraten Ihnen in die Karten spielen, oder vielleicht warten Sie ja auch auf die Neufassung des Gute-KiTa-Gesetzes durch die Ampel in Berlin. Dieses sichert Ihnen ja bis dato die beitragsfreie Kita. Andere Länder investieren einen Teil des Geldes in Qualität, Fachkräfte und in die Absenkung der Beiträge. Investieren Sie die Gelder jetzt in Qualität, das wäre ein Aufbruch! (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE – Der Abgeordnete Philipp da Cunha meldet eine Kurzintervention an.) So sieht der rot-rote Aufbruch aus: Die nächste Generation wird es schon richten oder auch nicht. Gute zukunftsorientierte Politik sieht aus unserer Sicht anders aus. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Thore Stein, AfD: Das ist ein bisschen spät, ne?!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Winter vor. (Zuruf aus dem Plenum: Da haben wir wieder die zwei verschiedenen Regularien. Sie ist schon weggegangen und da ist das okay. – Philipp da Cunha, SPD: Nein, in dem Moment hat Herr Ehlers gerade mit der Präsidentin gesprochen, als wir das gezeigt haben.) Und gestatten Sie mir an dieser Stelle folgenden Hinweis – das haben wir hier mehrfach schon im Präsidium gesagt –: Es wird nicht kommentiert, was und wie das Präsidium entscheidet. Das steht Ihnen nicht zu. Herr Winter, Sie haben jetzt das Wort für die Kurzintervention und Frau Enseleit steht ja auch da, wo sie ...
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Danke, Frau Enseleit, dass Sie das zulassen! Ich möchte hier als jemand, der auch anwesend war, noch mal ein paar Dinge auch bemerken. Ich glaube, es ist gerade ansonsten auch die FDP-Fraktion, die fordert, dass Verwaltung, dass Politik auch praxisorientiert sein soll. Wir haben manchmal Dinge, die ad hoc passieren, die wir nicht immer vorhersehen können. Ich bedanke mich da auch bei den Oppositionsparteien für das konstruktive Mitwirken, aber es ist hier kein Chaos, sondern einfach auch bedarfsgerechte Reaktion aus meiner Sicht. Des Weiteren möchte ich auch bemerken, dass auch die Koalitionäre im Ausschuss reagiert haben, beispielsweise auch die Abgeordnete Frau Pfeifer. Und des Weiteren möchte ich gerne auch noch mal bemerken, dass also ich und auch viele andere Abgeordnete kennen diese Klagen nicht, dass wir eine schlechte Betreuungsqualität haben. Und ich empfinde das als Angriff auf unsere sehr gut ausgebildeten Fachkräfte in der Kinderbetreuung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und anders, als Sie darstellen, sind im Land Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und auch in den neuen Bundesländern die Geburtenraten nicht rückläufig. Ich bitte, auch das zu korrigieren. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und ich denke, auch das ist eine Auszeichnung für unsere ausgezeichnete Familienpolitik seit vielen Jahren in der Bundesrepublik, durch die SPD vorangetrieben und als Vorreiterrolle hier in Mecklenburg-Vorpommern. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Daniel Peters, CDU – Heiterkeit bei René Domke, FDP)
Beate Schlupp
Möchten Sie antworten, Frau Abgeordnete?
Sabine Enseleit FDP
Ja. Zu Ihrem ersten Punkt, was die Kurzfristigkeit angeht: Also ich denke schon, dass man, wenn man so ein Vorhaben plant, sich über die Kosten vorher Gedanken machen sollte. Das ist Ihnen bestimmt nicht erst vor drei Tagen irgendwie eingefallen. Insofern denke ich schon, dass man das hätte vorher sehen können. Und zu Ihren anderen Ausführungen, was den Betreuungsschlüssel angeht, schicke ich Ihnen gerne Studien zu. Ich weiß auch nicht, mit welchen Menschen Sie sprechen. Ich spreche mit vielen Menschen im Land, und ich kriege ganz andere Sachen gespiegelt als das, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) was Sie jetzt versuchen, hier darzustellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Pfeifer.
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst erst mal danke für die großräumige Zustimmung zu dem Gesetzentwurf! Ich meine, der Antrag für den Haushalt über die 36 Millionen war auch gestern der einzige, der hier einstimmig durch dieses Parlament gegangen ist. Und ich sehe auch, dass es trotz des Verfahrens, das Sie nicht ganz zu Unrecht rügen, Herr Renz, Zustimmung gibt für diesen Gesetzentwurf. Das ist ganz wichtig für unsere Kommunen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir haben im Bildungsausschuss gehört, dass es einige Verabredungen zum KiföG gegeben hat. Es hat auch Gipfel gegeben, Herr Renz. Also nicht nur die CDU und die SPD können mit den Kommunen gipfeln, sondern auch DIE LINKEN und die SPD können mit den Kommunen gipfeln. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und es ist vereinbart worden, dass unter anderem die Pauschalen angepasst werden und dass dieses Gutachten, was der Minister schon beschrieben hat, in Auftrag gegeben wird. Jetzt dauert das Gutachten länger, deswegen freuen wir uns, dass wir die Pauschalen jetzt sehr, sehr schnell angehen. Und dass man insgesamt über die Kitafinanzierung redet, Herr Schult, das ist nicht eine Idee der AfD, sondern längst vereinbart. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und, Frau Shepley und Frau Enseleit, ich würde jetzt gerne noch mal auf die Diffamierung der Beitragsfreiheit als Wahlgeschenk eingehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist mir wichtig, weil ich habe das jetzt hier ganz oft gehört. Mich stimmt das in Sorge, weil Sie haben Verantwortung im Bund, und Sie haben ja selber gesagt, das Gute-KiTa-Gesetz wird gerade verhandelt. Wir haben gestern schon gehört, das ist die größte Entlastung für Familien, die wir in diesem Land auf den Weg gebracht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Stellen Sie sich das mal bitte vor, in einer Zeit, in der die Menschen Angst haben, so, wie es jetzt ist wegen des Putin-Krieges, müssten sie auch noch viele Hundert Euro für Kita ausgeben. Ich bin froh, dass wir das nicht machen müssen. Dann haben wir gesagt, wir sitzen heute hier, weil die Kommunen überfordert sind, weil die Beitragsfreiheit dahin wirkt, dass die Bezahlungen für die Erzieherinnen und Erzieher steigen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Völlig überraschend. – Zuruf von Christiane Berg, CDU) Nee, aber richtig super, dass das in dieser Form funktioniert, und gut, dass wir heute Abhilfe schaffen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Das ist nämlich der Anreiz, den wir brauchen, um mehr Fachkräfte zu haben, die Frau Shepley und auch Frau Enseleit so dringend fordern. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Aber ich will Sie mal fragen: Haben Sie mal eine Sekunde darüber nachgedacht, wie für die Erzieherinnen und Erzieher die Corona-Pandemie verlaufen wäre, wenn wir die Beitragsfreiheit nicht gehabt hätten? Ich hätte mal gern sehen wollen, wie Sie Eltern davon überzeugen, dass die, weil wir aus epidemiologischen Gründen die Kita schließen müssen, in Kurzarbeit zu Hause sitzen und trotzdem solidarisch die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte bezahlen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da gibt es auch heute einen schönen Bericht drüber. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und, Frau Enseleit, das kann ich mir auch nicht verkneifen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Bertelsmann ist Äpfel mit Birnen vergleichen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) In jedem Gespräch mit Erzieherinnen und Erziehern lerne ich, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass der Fachkräftekatalog in Mecklenburg-Vorpommern eine heilige Kuh ist. Egal, wie schwer es ist, egal, wie hart die Arbeitsbedingungen sind, die bestehen auf dem Fachkräftegebot. Deswegen stehen wir hinten, weil alle anderen nicht so einen Fachkräftekatalog haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Richtig!) Und wenn wir jetzt den von Frau Shepley bezeichneten ersten Schritt der Fachkraft-Kind-Relation-Absenkung zuerst gehen würden, dann müssten wir entscheiden, welche Kinder künftig nicht mehr in die Kita gehen können, weil wir nicht genügend Erzieher haben, um das Verhältnis sicherzustellen. Und das kann doch ganz sicher nicht unser Ziel sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Diese Ausrede hören wir seit Jahren hier in diesem Land.) Die Kindertagesstätten sind für die Kinder da. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Und vor diesem Hintergrund kann ich das so nicht stehen lassen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Und vor diesem Hintergrund kann ich diese Forderungen so nicht stehen lassen. Ich mache mir eher Sorgen, dass Sie das Konstrukt der Beitragsfreiheit nicht ganz verstanden haben. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, sie verstehen es nicht. Das ist der Punkt.) Wir können uns gerne dazu im Bildungsausschuss noch mal austauschen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie verstehen nicht, worüber sie reden.) Es ist ganz wichtig für Ihr Engagement in Ihren Parteien für die Beitragsfreiheit weiterhin im Gute-KiTa-Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Sehr gut!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Habt ihr gedacht, es geht schnell?! Geht doch nicht so schnell. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Was gesagt werden muss, muss gesagt werden.)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir geht es an dieser Stelle noch mal so ein bisschen um Darstellung von lebensnaher Realpolitik, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha! Das ist ja ein weißer Schimmel.) weil ja Minister Pegel, der sich sehr konstruktiv geäußert hat, zumindest einen kleinen Seitenhieb, den ich aushalten sollte, dann sich nicht verkneifen konnte, nämlich, dass im Innenministerium kein vorbereiteter Gesetzentwurf gelegen hat. Und da will ich noch mal Ihnen oder der Öffentlichkeit sagen, wie die Situation sich dargestellt hat 2020. Das Gesetz war beschlossen, die Landkreise haben rund um die Uhr getrommelt, dass die Prozente alle zu gering angesetzt sind unter Finanzierung der kommunalen Ebene. Ein Landrat hat sich dann getraut zu klagen über einen Beschluss des Kreistages. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und damit war sozusagen die Gesprächsebene beendet. Das ist auch noch mal sehr schön nachzulesen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Thomas Krüger wird mir das bestätigen können, dass er damals gesagt hat so sinngemäß, bevor man klagt, hätte man reden sollen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Damit war aber die Gesprächsebene der kommunalen Ebene mit dieser Landesregierung zumindest offiziell beendet. Und jetzt stellen Sie sich vor, ein kleinerer Koalitionspartner, der den Innenminister stellt, der kommt daher mit einem Gesetzentwurf und sagt, 36 Millionen wollen wir per Gesetz der kommunalen Ebene zur Verfügung stellen! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Da haben Sie einen größeren Koalitionspartner, der das Finanzministerium stellt, die Staatskanzlei und die Ministerpräsidentin. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Konnten Sie ja gar nichts machen.) Das Prestigeobjekt der SPD wäre … (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Beate Schlupp
Herr Renz, …
Torsten Renz CDU
… infrage …
Beate Schlupp
… Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Torsten Renz CDU
Ja. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dieses …
Beate Schlupp
Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Ich kann doch den Satz beenden, ʼne?
Beate Schlupp
Nein, jetzt nicht! Wenn jetzt nur noch ein Viertel …
Torsten Renz CDU
Das Prestigeobjekt …
Beate Schlupp
Nein, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
… der Ministerpräsidentin wäre infrage … (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Beate Schlupp
Herr Renz, Sie kriegen gleich einen Ordnungsruf. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Also an dieser Stelle möchte ich noch mal darauf hinweisen, auch wenn man durch das Intervenieren eines Mitglieds der Landesregierung zusätzliche Redezeit bekommt, dann ist die doch begrenzt. Und bei einer so kurzen Begrenzung kann ich jetzt nicht noch unendlich was draufgeben, sonst macht die ganze Regelung keinen Sinn. So, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen DIE LINKE und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1097. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1101 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Unruhe auf der Regierungsbank) Meine Herrschaften auf der Regierungsbank, wir sind in der Abstimmung! Ich bitte doch um ein bisschen mehr Respekt. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/1101 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/1101 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Nächstes Level für eSports in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/763. Antrag der Fraktion der FDP Nächstes Level für eSports in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/763 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Noch ein letztes Spielchen kurz vor der Sommerpause, gerne auch im Koop-Modus. (Zuruf von René Domke, FDP) Da können wir noch einmal eine schnelle Runde spielen. Viele Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene nutzen in ihrer Freizeit Spiele als Ablenkung, als Freizeitmöglichkeit, als Weiterbildung. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD) Und in ganz Deutschland betreiben ungefähr 1,5 Millionen bis 4 Millionen Menschen E-Sport, (allgemeine Unruhe – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) in Mecklenburg-Vorpommern je nach Zählweise irgendwas zwischen 20.000 und 50.000, insbesondere junge Menschen. Und das, was wir wollen, ist, dass wir auch dieser Freizeitbeschäftigung, dieser Sportvariante endlich eine gewisse Anerkennung zuteilwerden lassen und auch hier in dem Antrag, den wir vorliegen haben, insbesondere die Gemeinnützigkeit von E-Sports. Denn, meine Damen und Herren, wie möglicherweise einige von Ihnen denken, geht es bei Gaming und E-Sports nicht einfach nur um daddeln oder Süßigkeiten nach links und rechts oder nach oben und unten irgendwie zu wischen, wie manche es vielleicht hier und da auch gerne während der Plenarsitzung machen, wie man von den Tribünen aus ganz gut sehen kann, nein, es geht auch tatsächlich um eine Freizeitbeschäftigung, auch mit einem wettbewerbsmäßigen Charakter, der dahintersteht. Und auch das kann man und sollte man fördern. Ich möchte Ihnen mal ein Beispiel geben, dass zum Beispiel E-Sport tatsächlich bereits in Deutschland stattfindet und auch hier in Mecklenburg-Vorpommern: Der F.C. Hansa Rostock beispielsweise hat auch eine eigene E-Sports-Abteilung. Und da spielen natürlich auch, also sind auch Spieler aus Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, und die nehmen in einem ganz regulären Ligabetrieb in Deutschland teil. Und das ist nicht nur der F.C. Hansa Rostock, sondern das sind auch viele Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern. So, wie es früher vielleicht bei einem normalen Turn- und Sportverein die Abteilung Turnen war, dann irgendwann der Fußball, Handball und Kegeln noch mit hinzugekommen sind – einige haben auch noch Schach und anderes mit dabei –, so gibt auch der E-Sport eine Abteilung in diesen Sportvereinen. Das macht es aber am Ende nicht einfacher, weil wir nämlich keine ausdrückliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung für E-Sports haben. Das ist ein Problem, weil gerade die Sportvereine mit ihrer Gemeinnützigkeit sehr, sehr viel leisten, auch im gesellschaftlichen Leben miteinander, und die dann jetzt halt auf moderne Entwicklungen reagieren wollen. Das ist gerade in dem Bereich der gemeinnützigen Anerkennung, da haben wir quasi eine Abteilung in einem gemeinnützig anerkannten Sportverein, der dieser Regelung nicht unterliegt. (Beifall René Domke, FDP: Genau das ist es. – Zuruf von Dr. Robert Northoff, SPD) Danke schön! Wenn man es genau liest, hat das was damit zu tun, ja, aber wir haben ja noch ein bisschen mehr drin. Und Förderung des E-Sports ist halt ausbaufähig, denn so, wie es momentan praktiziert wird, ist es faktisch gar nicht wirklich existent. Denn wir wollen hier nicht nur gucken, was auch im Koalitionsvertrag irgendwie drinsteht, irgendwie mal genau zu prüfen. Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot steht: „Die Koalitionspartner prüfen die Anerkennung von eSport.“ Anerkennung hat hier, das haben wir auch mal geprüft, man muss jetzt nicht zwingend sagen, wir machen eine Anerkennung als Sport im weiteren Sinne, aber die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, um dem E-Sport eine Anerkennung zuteilwerden zu lassen. Ich hoffe, dass da die rot-rote Regierung schon ein bisschen geprüft hat und vielleicht auch hier und da vorankommt. Denn da kommen wir nämlich weiter: Was machen wir denn auch, wenn wir das Ganze entsprechend geprüft haben und weitergehen, insbesondere bei den Sportförderrichtlinien in Mecklenburg-Vorpommern, dass man da vielleicht auch noch mal mit dem Landessportbund guckt, wie man das noch weiter fordern und fördern kann? Und dann dürfen wir auch nicht vor der Wahrheit die Augen verschließen, dass junge Menschen sich tatsächlich von E-Sports begeistern lassen und – oh Wunder! – viele andere Spiele spielen gemeinsam mit ihren Freunden in ihrer Freizeit. Und auch in der Wissenschaft ist schon lange Konsens, dass Computerspiele zur Medienbildung und damit auch zur Digitalbildung beitragen. Das gehört alles mit dazu. (Beifall René Domke, FDP) Warum sollte in Schulen nicht darüber gesprochen werden, wenn Schülerinnen und Schüler auch genau nach der Schule das machen? Es passiert, das ist einfach ein gesellschaftlicher Wandel, der da ist. Und dann können wir doch auch in den Schulen im Rahmen der digitalen Bildung und im Rahmen der Medienbildung auch im Bereich des E-Sports dazu beitragen, dass es gefördert wird, dass darüber gesprochen wird und dass man natürlich im Zweifel auch vor Gefahren und Risiken warnen kann. Denn das gehört auch zu einer offenen und ehrlichen Debatte entsprechend mit dazu. Und das Ganze ist halt einfach kein Nischenthema mehr. Wenn man sich einfach mal E-Sports-Veranstaltungen anguckt, die füllen mittlerweile ganze Hallen, ganze Messehallen, das sind riesige Veranstaltungen. (Zuruf von René Domke, FDP) Das ist nachher der Profisport, ja. Wir haben auch im Fußball den Bereich, dass viel Profisport nämlich ausgelagert wird, aber – wenn wir einmal von den kleinen Vereinen ausgehen, von den kleinen Abteilungen, die da mit drin sind, dann ist das alles noch kein großer Profisport –, aber es passiert im Freizeit- und Jugendbereich doch eine ganze Menge. Und daran lässt sich doch erkennen, dass wir in diesem Bereich mit ganz einfachen Mitteln doch große Wirkung erzielen können. Und deswegen legen wir diesen Antrag hier vor. Lassen Sie uns diese Schritte gehen! Da sind ein paar kleine Aufträge für die rot-rote Landesregierung mit drin. Und da E-Sports-mäßig sich die rot-rote Regierung vorgenommen hat, sich darum zu kümmern, hier mal die ersten Denkanstöße, und ich freue mich dann jetzt auf die Debatte. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße, dass wir mit dem vorliegenden Antrag den für viele vor allem junge Menschen sehr relevanten Bereich des virtuellen Sports in den Blick nehmen, der sehr oft mit dem Schlagwort „E-Sports“ bezeichnet wird. Um sich dem Thema „Ist E-Sports eigentlich Sport?“ zu nähern, ist deshalb zunächst einmal eine klare Begriffsdefinition und damit eine Abgrenzung einzelner Teilbereiche notwendig. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Bereits 2018 wurde durch den Deutschen Olympischen Sportbund festgestellt, dass der organisierte und gemeinwohlorientierte Sport im Begriff „E-Sport“ eine nicht zutreffende Verwendung des Sportbegriffs sieht, da im E-Sport eine Vielzahl an Spielen enthalten ist, die mit den Werten und Definitionen des Sports nicht übereinstimmen. Stattdessen wurden die Begriffe „virtuelle Sportarten“ und „E-Gaming“ eingeführt, mit denen der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen das Feld „E-Sport“ betrachten. Diese sportfachliche Unterscheidung ist wichtig und halte ich auch für sinnvoll. Wenn die Überführung von Sportarten in die virtuelle Welt gemeint ist, spricht man von virtuellen Sportarten. Davon abgegrenzt wird der Begriff „E-Gaming“, mit dem alle anderen virtuellen Spiel- und Wettkampfformen bezeichnet werden, die Sport und Bewegung nicht zum Inhalt haben und an Konsolen oder Computern gespielt werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Jahr 2021 erfolgten durch den DOSB weitere Konkretisierungen bezüglich der Definition von virtuellen Sportarten sowie der Frage nach deren Gemeinnützigkeit. Für die Definition von virtuellen Sportarten wird nun als zentrales Kriterium das Vorhandensein einer sportartbestimmenden Aktivität angelegt. Wird dieses Differenzkriterium zugrunde gelegt, dann sind Computer- und Konsolenspiele unabhängig von ihrem Inhalt kein Sport, Angebote wie Swift, Peloton, Laserschießen oder Simracing, also digital gestützte sportliche Aktivitäten hingegen schon. In Mecklenburg-Vorpommern sind sich das Sportministerium und der Landessportbund darüber einig, dass das Hauptaugenmerk der Sportförderung weiterhin auf der Bewegungsförderung liegen muss und sich daran auch in Zukunft nichts grundlegend ändern kann und soll. Körperliche Aktivität ist und bleibt das Grundkriterium des Sports im eigentlichen Sinne und gewinnt mehr denn je angesichts der gravierenden Bewegungsdefizite in allen Altersbereichen unserer Gesellschaft, welche durch die Corona-Pandemie noch mal verstärkt wurden, an Bedeutung. Deshalb begrüßen wir die Neuausrichtung des DOSB, wonach E-Sports nicht nur in „E-Gaming“ und „virtuelle Sportarten“ unterschieden wird, sondern auch noch eine Differenzierung der virtuellen Sportarten in Spiele mittels Bedienung eines Eingabegerätes und in Spiele, die in Verbindung mit einer sportartbestimmenden Aktivität erfolgen. Demnach können lediglich virtuell, also digital gestützte sportliche Aktivitäten, als Sport im eigentlichen Sinne gelten und, wenn sie der jeweils zuständige Fachbereich als eigene Disziplin deklariert, auch als gemeinnützig anerkannt werden. Der Bereich des E-Gamings, aktuell der größere Markt, soll demzufolge keine öffentliche Sportförderung erhalten. Natürlich behalten wir das Thema E-Sports auch laufend im Blick. So haben sich im Rahmen der jüngsten Konferenz im November 2021 die Sportministerinnen und Sportminister der Länder mit der Thematik E-Sport befasst. Dabei wurde die Position des DOSB, Computer- und Konsolenspiele mangels sportartspezifischer Aktivitäten nicht als Sport anzuerkennen, von den Ländern, inklusive Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt. Dennoch wird sich der DOSB dafür einsetzen, dass Computer- und Konsolenspiele mit Sportartbezug von gemeinnützigen Sportvereinen gemeinnützigkeitsunschädlich angeboten werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Ihrem Antrag reißen Sie zudem das Thema „E-Sport und Jugendarbeit“ an. Auch hierzu möchte ich gerne ein paar Sätze verlieren. In der Tat, das haben wir gespiegelt bekommen, wurden E-Sports-Angebote mit Beginn der Corona-Pandemie zunehmend Bestandteil der Jugendarbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Unserer Kenntnis nach gab es hier bislang jedoch keine ungewöhnlich hohe Nachfrage, sodass unklar erscheint, inwieweit eine stärkere Anwendung von E-Sports eine effektive Jugendarbeit sowie die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements positiv beeinflussen würde. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Auch ein Bedarf an einem mit Kommunen, Sportjugend und Landesjugendring abgestimmten Konzept zur pädagogischen Einbindung von E-Sports in die Jugendarbeit wird nicht gesehen. Jugendarbeit arbeitet bedarfsorientiert und bezieht entsprechende digitale Medien in ihre Angebote vielfältig mit ein. Für den sicheren, vielfältigen und bedarfsorientierten pädagogischen Einsatz digitaler Medien bedarf es aber in der Tat entsprechender medienpädagogischer Kompetenzen bei den Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit. Mein Ministerium fördert daher aktuell bereits zum zweiten Mal die Fortbildungsreihe „Medienpädagogisch fit für Kinder und Jugendliche“ der Bildungsstätte Schabernack e. V. Computerspiele im Allgemeinen sind Thema dieses Fortbildungsangebotes. Zudem bestehen weitere Weiterbildungsangebote im Land zu unterschiedlichen Aspekten von Computerspielen, zum Beispiel von der ComputerSpielSchule Greifswald. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Insofern kann die E-Sport-Bewegung auch außerhalb der Sportförderung durchaus eine Chance für Sportvereine und Verbände, neue Zielgruppen zu erreichen, darstellen, das Vereinsleben zu erweitern, auch junge Ehrenamtler für die digitale Weiterentwicklung der Vereine zu gewinnen. Dagegen spricht aus meiner Sicht nichts.
Beate Schlupp
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten? Wobei ich darauf hinweisen will, dass die angemeldete Redezeit bereits überschritten wurde.
Stefanie Drese
Ja.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Martin Schmidt AfD
Vielen Dank für das erhaltene Wort! Sehr geehrte Frau Ministerin, habe ich das richtig verstanden gerade, dass Sie sagten, dass in gewissen Medienkompetenzbereichen Computerspiele mit gefördert werden? Wenn ja, können Sie da ungefähr sagen, mit wie viel Geld Sie das Ganze fördern und welche Computerspiele als besonders sinnstiftend gefördert werden?
Stefanie Drese
Nein, da haben Sie mich missverstanden. Wir fördern im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit bei Fachkräften den Umgang mit Medien und dazu natürlich auch den Umgang mit den Computerspielen, die bei den Jugendlichen so vorherrschen. Das sollten die Fachkräfte in diesem Bereich auch kennen. Wir fördern keine Computerspiele in dem Bereich. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Abgeordnete! Ein Influencer, wenn er Influencer ist, ist das dann sein Beruf? Ein Musiker, ist der Musiker, nur, weil er Musik macht, oder ist das richtige Arbeit? Selbiges gilt für E-Sport, meine Damen und Herren. Ist E-Sport Sport? Und wenn man sich die Beschreibungen anguckt, die der DOSB gebracht hat oder die er vertritt und auch übrigens unser Landessportbund – dort habe ich extra noch mal eine Anfrage gemacht, eine schriftliche, und habe auch eine schöne Antwort bekommen –, der sieht das ähnlich wie der Deutsche Olympische Sportbund und wie Frau Drese hier ausgeführt hat und sagt, nein, E-Sport ist kein Sport, meine Damen und Herren. Und Sie können sich vorstellen, dass das ein kontroverses Thema ist. Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen war, also als wir über diesen Tagesordnungspunkt geredet haben bei uns in der Fraktion, habe ich gedacht, ich bin damit schnell durch, aber dann hatten wir eine anderthalbstündige heftige Diskussion tatsächlich: Ist das Sport, ist das nicht Sport? Ist es gemeinnützig oder ist es nicht gemeinnützig? Und was ist es überhaupt? Und wer macht es? Und ist es zielführend, wenn man es macht, wenn man sehr jung ist? Und sollte man in der Schule schon E-Sport als Lebensbeschäftigung antrainieren oder wie auch immer? (allgemeine Unruhe) All das hat mich veranlasst, noch mal Recherche zu machen und zu gucken, ob Ihre Forderungen da berechtigt sind in Ihrem Antrag. Auf jeden Fall, das möchte ich gerne vorwegsagen, da können sich hier schon mal alle, während Sie hier tuscheln, Gedanken drüber machen, ob wir das nicht mal in einer Anhörung im Ausschuss alles mit Experten beraten wollen. Das halte ich wirklich tatsächlich für sehr zielführend, dass jeder überhaupt hier in diesem Haus mal weiß, worum geht es überhaupt. Ich bin nicht der Meinung, dass ich schon in Gänze weiß, worum es geht. Ich spiele zwar auch sehr gerne, aber ich würde jetzt nicht sagen, dass ich ein E-Sportler bin. Ich habe eine Playstation zu Hause. Was ich spiele, werde ich nicht sagen, es könnte nachher alles noch gegen mich verwendet werden hier. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Michael Meister, AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Tetris. – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Mit Sicherheit! Ja, vielleicht pflücke ich ja noch Blumen dort, ja?! Man weiß es nicht, es könnten auch die falschen Blumen sein. Man weiß es auch nicht. Also die Frage, die wichtigste Frage ist: Ist E-Sport gemeinnützig? Ich meine, jeder kann einen gemeinnützigen Verein gründen. Das können sicherlich auch zehn oder sieben Leute tun, die sich mit etwas beschäftigen, auch die können wahrscheinlich einen gemeinnützigen Verein gründen. Wir brauchen natürlich eine Erweiterung dann beim Finanzamt, was ist gemeinnützig, was nicht, wenn sie da nicht drunterfallen. (Zuruf von René Domke, FDP) Aber die E-Sport-Branche, meine Damen und Herren, ist eine Branche, die nun überhaupt nicht an Geldknappheit leidet, sondern wir haben es dort mit wahnsinnigen Geldbeträgen zu tun, die dort bewegt werden, meine Damen und Herren. Und auch dort – und das wird vielleicht den einen oder anderen überraschen – werden ganze Stadien gefüllt oder man hat ein Millionenpublikum im Livestream. Und sicherlich steigen da natürlich die Industrie und die Konzerne drauf. Also da haben wir BMW als Sponsor, wir haben Mercedes schon drin. Es gibt Sponsoren, die bieten In-Game-Werbung an, meine Damen und Herren. Kennt wahrscheinlich keiner. Also im Spiel wird einem präsentiert, was gewisse Marken so anbieten, was weiß ich, bei GTA irgendwas, erscheint da eine Leuchttafel, wer es kennt oder so. (Christian Brade, SPD: Oder Kabel Eins.) Das nur als Beispiel. Es ist nicht das Spiel, was ich spiele. Also, wie gesagt, es gibt sehr viel Redebedarf hier. Was die Gemeinnützigkeit angeht, das, würde ich sagen, wird die Mehrheit, die große Mehrheit unserer Fraktion bestreiten tatsächlich, aber, wie gesagt, in der Anhörung kann eventuell was anderes rauskommen. Das werden wir dann sehen, wenn es dann eine Anhörung gibt. Ob man da früh in der Schule mit anfangen soll, da möchte ich auch nicht unbedingt eine Fürsprache für halten. Wir wissen alle, dass wir hier bei dem Homeschooling-Wahnsinn, den wir hier betrieben haben während der Corona-Krise, was sich im Nachgang jetzt auch als unnütz erwiesen hat durch die Evaluierung, dass wir dort die Jugendlichen eigentlich an die Rechner getrieben haben, aber nicht eben, um zu lernen. Das war wahrscheinlich nebenbei dann auch noch an, aber da ich auch online spiele, kann ich Ihnen versichern, dass mindestens 30 Prozent der Schüler, die wahrscheinlich unterwegs waren, nebenbei einfach nur gezockt haben, und wenn die Lehrerin dann mal was wollte, das weggeklickt haben und dann war es gut, meine Damen und Herren. So sah die Realität aus – sollte nicht unser Ziel sein, ist keine richtige Bildung, ist auch kein richtiger Sport –, gerade Bewegung ist zu kurz gekommen. Und von daher, wenn man dann noch das Suchtverhalten betrachtet in diesem Zusammenhang und die Suchtanfälligkeit vor allen Dingen ab einem gewissen Alter, deswegen darf man oder sollte man ja auch Zigaretten irgendwie nicht an unter 18-Jährige verkaufen und Alkohol et cetera. Alles in allem, ich bitte darum, dass Sie das tatsächlich in die Ausschüsse überweisen, weil es interessant ist und weil es hier Bildungsnachholbedarf für alle gibt, meine Damen und Herren. Und das soll es gewesen sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist die Begrifflichkeit, die muss man schon in den Augen behalten, wenn es um den Begriff „Sport“ geht. Es wird ja definiert der Sport als eigenmotorische Aktivität, um also die psychische und physische Gesundheit in Ordnung zu halten, Wettbewerbe auszutragen und so weiter. Und da ist der Begriff „E-Sport“ natürlich schon ein bisschen irreführend, wenn man das so sieht, weil E-Sport mit dem eigentlichen Begriff „Sport“ nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. Und wenn wir dann über die Bedeutung des Sports reden, über das Vermitteln von Werten und so weiter, dann muss man gucken, ob der E-Sport da eben das leisten kann. E-Sport betrifft alle virtuellen Simulationen, und E-Sport heißt nicht nur, dass virtuelle Simulationen von Sport stattfinden, sondern es sind auch nach dem eSport-Bund die Sportsimulationen unter anderem, was unter E-Sport läuft, sind gleichzeitig auch Counter-Strike beispielsweise oder irgendwelche anderen Ballerspiele oder Sonstiges. Und das ist natürlich mit den Werten des Sports als solcher – und deswegen sind die Begrifflichkeiten so durcheinandergewürfelt –, deswegen muss man da auch sauber trennen. Aber die Begrifflichkeiten oder die Bezeichnungen geben eben keine klare Differenzierung, es ist nicht klar definiert, wo jetzt die Abgrenzung ist. Und wenn ich heute Counter-Strike spiele oder so etwas, dann steht das natürlich im Widerspruch, (René Domke, FDP: Was?!) im krassen Widerspruch zu den ethischen Werten des Sports, weil da ja unter anderem Gewalt vermittelt wird, Anarchie, Sexismus, all diese Dinge. Das findet hauptsächlich im Privatbereich statt. Und wenn die WHO auch Videospiele als potenziell suchtgefährdend einstuft – und Sie wissen alle, wenn Sie wissen, wie das zum Teil abläuft, auch in Elternhäusern oder Sonstiges, nicht überall, aber da sitzen die Jugendlichen bis zu acht Stunden am Tag mit Kopfhörern auf, isoliert, komplett isoliert, das sind jetzt Einzelfälle vielleicht, aber es ist so, (Horst Förster, AfD: Ja.) das ist nicht das, was wir unter Sport verstehen oder ich glaube auch nicht, dass Sie das jetzt meinen, ich glaube aber, dass man sehr klar trennen muss –, und diese Videospiele in der Form, wie ich sie jetzt gerade genannt, negativ genannt habe, das sind beim besten Willen auch dann, wenn es gesundheitsgefährdend ist, wenn falsche Werte vermittelt werden, dann können sie nicht gemeinnützig sein. Das kann niemals der Fall sein, das funktioniert so nicht. Also die Videospiele konterkarieren diesen Sportbegriff. Und egal, wie man dazu steht, dieser Markt, dieser E-Sport-Markt, den halten wir alle nicht auf. Aber wir können eins dazu beitragen, dass wir ihn sinnstiftend einbringen. Wenn es schon stattfindet und im Privatbereich und so weiter, ist ja nur die Frage, wie man mit Sport beispielsweise, mit Sport kontrolliert umgeht. Und wenn man unterscheidet zwischen elektronischen Sportsimulationen, dann kann das durchaus eine Entwicklung in den Sportarten, in den Verbänden, da kann es durchaus Entwicklungs- und Wachstumschancen geben. Da gebe ich, da gebe ich Ihnen sofort recht, aber kontrolliert unter dem Dach des organisierten Sports. In Mecklenburg-Vorpommern spielt es noch nicht eine so große Rolle. Ich will ein Beispiel nennen: Bei Torsten Renz im Verein in Güstrow, da sind die jungen Leute gekommen und haben gesagt dem Verein, wir wollen jetzt hier auch E-Sport, Fußball spielen und so weiter, und dann waren alle erst einmal – so hat mir Torsten das erzählt –, waren im Vorstand alle erst mal dagegen, oh, E-Sport, das geht gar nicht. Dann hat man sich aber mit den jungen Leuten zusammengesetzt und hat dann gesagt, wie können wir das denn machen, weil das sind ja auch die Aktiven. Und dann haben sie eben eine Abteilung E-Sport da eingerichtet, was heute kontrolliert unter dem Dach des organisierten Sports gut funktioniert als Ergänzung zu dieser Sportart Fußball beispielsweise und so weiter. Und da können wir dann auch von Prävention sprechen, da können wir auch dann von Jugendarbeit sprechen. Und wenn ein Sportverein im dem Sinne auch einen Antrag stellt über Sportförderung für gewisse Veranstaltungen, ist es heute schon im Rahmen des Sportfördergesetzes eben auch förderfähig. Das geht heute schon in Mecklenburg-Vorpommern, wenn es unter dieses Dach des organisierten Sports eben fällt. Und diese Angebote, die da in dem Verein entwickelt werden, das ist eine Maßnahme eben tatsächlich für Wachstum und eine Entwicklungschance. Das geht aber auch nur dann, wenn es sich handelt um eine elektronische Sportartensimulation im organisierten Sport. Und dann ist es auch die Möglichkeit – das habe ich schon gesagt – zu kontrollieren, aber auch dann in der Form über die Gemeinnützigkeit zu sprechen, weil dann ist es gemeinnützig, wenn man das so macht. Und das ist die Differenzierung, die wir haben, und deswegen würde ich auch sagen, eine Überweisung in den Ausschuss oder eine Selbstbefassung im Ausschuss wäre wirklich gut. Und da kann ich nur zu anraten, diesem Antrag dann zuzustimmen, nicht abzulehnen, sondern zuzustimmen in den Ausschuss. Wenn es nicht dazu kommt, würden wir ihn auch ablehnen, den Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, ich muss jetzt gleich ein bisschen in den Turbomodus schalten. Ich war noch in der irrigen Annahme, dass ich zehn Minuten Redezeit hätte, muss jetzt ein Stück weit improvisieren. Sehen Sie es mir also bitte nach! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich möchte vielleicht mal so einsteigen: Ich selbst bin wirklich passionierter Gamer, habe auch sehr viel Zeit reingesteckt, und als Herr Waldmüller gerade sprach von bis zu acht Stunden, da musste ich schon ein bisschen in mich hineinschmunzeln. Also das sind Zeiten, da fängt man in aller Regel erst mal an mit so einer Gaming Session, wenn man es wirklich ernst meint. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und DIE LINKE) So, da gibt es durchaus Zeiten, die da lang sind. Ich kann mal so sagen, ich bin ganz froh, dass meine Mutter mit ihrer Einschätzung, man würde vom Spielen viereckige Augen bekommen, nicht recht hatte, weil ich würde die heute dann haben. Ich freue mich, dass dieser Antrag vorliegt, denn er bietet mir die Möglichkeit, mich endlich mal auch politisch mit meiner Passion auseinanderzusetzen, denn wir haben hier die Situation in Deutschland, dass Gaming, obwohl es mittlerweile einen festen Platz in unserer Gesellschaft hat, diese Industrie seit Jahren umsatzstärker als die komplette Filmindustrie und dabei ja noch immer in einem stetigen Wachstum begriffen ist und popkulturelle Ikonen wie Super Mario oder Pikachu in Sachen Bekanntheit maximal noch von Jesus geschlagen werden, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) wir in Deutschland die schizophrene Situation haben, dass immer noch weite Teile der Bevölkerung mit dem Thema Gaming im Allgemeinen und E-Sport im Speziellen so gar nichts anfangen können und da immer wieder einen gewissen Argwohn hegen. Das finde ich schade, denn viele sind leider irgendwo bei den Killerspiel-Debatten der Nullerjahre hängengeblieben und sehen nach wie vor vor allem die Risiken des Spielens – das klang ja hier in Teilen auch an –, und dann bekommt die Debatte relativ schnell so einen negativen Touch. Und dann geht es um Sachen wie Suchtprävention oder die Frage, ob Gaming irgendwie schädlich für Kinder ist, und die sollten doch lieber raus an die frische Luft gehen et cetera. Und um die Potenziale von Videospielen geht es dann relativ häufig nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich persönlich fände es richtig, sich neben der Frage, ob E-Sport Sport ist, auch mal damit zu beschäftigen, ob Videospiele Kunst beziehungsweise Kultur sind, die auch förderfähig sein könnten. Da gibt es einen relativ großen Kreativbereich, etwa in der Modding-, HomePure- oder Chiptune-Szene, um mal so exemplarisch einige zu nennen. Und da müsste man sich auch mal mit auseinandersetzen, statt die Debatte dann immer gleich auf den E-Sport zu verkürzen, der zwar relativ groß ist, im Gesamtbereich Gaming aber nur eine von vielen Facetten darstellt. Das soll jetzt aber kein Totschlagargument gegen Ihren Antrag sein, irgendwo muss man ja auch mal anfangen. Ich wollte es nur einmal hier platziert haben, weil so schnell werde ich wahrscheinlich die Möglichkeit nicht bekommen, darüber zu sprechen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das können Sie ja heute machen. Stimmen Sie der Überweisung zu, dann können wir anfangen! – Sebastian Ehlers, CDU: Überweisen Sie! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, ganz klar!) So, wichtiger ist da schon die Frage, ja, der Unterscheidung oder der Klarheit in den definitorischen Fragen. Man muss ja zwischen E-Sport, also der Simulation realer Sportarten, und dem E-Gaming, dem ganzen Rest, also Fundraiser, Strategiespiele, Shooter, Joe name it und wo dann tatsächlich auch in aller Regel die wirklich großen populären Spiele sitzen, unterscheiden. Das machen Sie in Ihrem Antrag aber nicht, und ich würde mich jetzt an der Stelle auch gern mit einigen anderen Punkten Ihres Antrags auseinandersetzen. Ich habe mir hier aufgeschrieben, Medienkompetenz, ja, Fragen zur Aufstellung der Games-Branche oder, ja, Kommerz, da wirklich was sagen zu wollen, muss ich jetzt aber, na ja, da ich ja doch weniger Zeit als gedacht habe, weglassen. Aber ich lade Sie herzlich ein, vielleicht mal eine Kurzintervention zu starten, da kann ich ja vielleicht dazu noch was sagen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Die zentrale Frage ist und bleibt aber: Ist E-Sport Sport? Auch hier würde ich persönlich sagen aus meiner Affinität, ja, klar, warum nicht. Aber das muss man irgendwann auch fachlich untersetzen und da wird es dann eben regelmäßig schwierig, und das wurde hier auch schon mehrfach zitiert. Eine einheitliche rechtsverbindliche Definition von Sport existiert eben nicht und man orientiert sich dann ganz oft an der Aufnahmeordnung des DOSB, das wurde ja gerade auch schon alles ausgeführt. Es gibt dann weiter dieses Rechtsgutachten, das der Frage nachgeht, passt E-Sport in seiner Gesamtheit unter das Dach des organisierten Sports. Die Antwort da war, nein, nur die virtuellen Sportarten, also Fußball, Basketball, Tennis und Ähnliches sind anschlussfähig an Vereine und Verbände des organisierten Sports und der Rest – und der ist eben sehr groß – nicht. Von der fachlichen Seite kommt man da also schwer ran, und das ist sicherlich auch ein wesentlicher Grund, warum das Thema insgesamt politisch nicht so wirklich vorankommt. Manche Bundesländer benutzen dann den Trick, E-Sport irgendwie in der Jugendhilfe firmieren zu lassen. Da gibt es dann aber auch diverse Probleme. Also einerseits tritt dann der E-Sport auch unter die Belange der Jugendhilfe zurück, auf der anderen Seite schließt man dann alle über 27 – und die machen ja einen ganz maßgeblichen Teil der Community aus – von vornherein aus. Das ist also auch keine optimale Lösung, maximal eine Hilfe. Der Landessportbund teilt hier die Einschätzung des DOSB und schlägt halt vor, dass man lieber E-Sport-Abteilungen bei den normalen Sportvereinen ansiedelt, und da reden wir ja noch nicht mal darüber, dass man auch potenziell eine Konkurrenzsituation zwischen E-Sport und traditionellem Sport etwa bei Fragen von Sportförderung am Horizont dann hätte. Aber auch da muss man eben sensibel vorgehen, um hier keine Konkurrenzsituation entstehen zu lassen. Ich persönlich wäre auch dafür, die Fachdebatten erst mal im Ausschuss dazu zu führen. Ich glaube, da gibt es nämlich noch ganz erhebliche, dicke Bretter zu bohren, und ich zumindest hätte da auch wirklich große Lust zu. Und es steht Ihnen ja auch frei, im Rahmen der Selbstbeschäftigung oder Selbstbefassung im Ausschuss, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Letztes, nicht unwichtiges Wort dazu: Der Antrag an sich ist aber eigentlich überflüssig. Ich zitiere den Koalitionsvertrag der Ampel: „Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus und machen E-Sport gemeinnützig.“ Wir wollten prüfen, im Bund steht es, und wenn Sie eine Bundesratsinitiative wollen, dann wahrscheinlich unter der Prämisse oder macht das nur Sinn, wenn Sie sagen oder die Befürchtung haben, die Ampel im Bund würde nicht abliefern. Deswegen würde ich sagen, lassen Sie uns das hier noch mal debattieren. Warten wir auf das, was der Bund uns dann anbietet, und dann können wir uns landesseitig damit auseinandersetzen und gucken, ob wir im Einklang oder vielleicht aber auch in Abgrenzung zu der Regelung uns damit auseinandersetzen. Jetzt aber parallel …
Beate Schlupp
Herr …
Christian Albrecht Die Linke
… zu prüfen …
Beate Schlupp
… Abgeordneter, …
Christian Albrecht Die Linke
Ich komme zum Ende.
Beate Schlupp
… also ich habe Ihnen Großzügigkeit zugesagt, aber wenn Sie meine Großzügigkeit überstrapazieren, werde ich böse, und jetzt ist Schluss.
Christian Albrecht Die Linke
Gut.
Beate Schlupp
Und bevor ich hier eine Kurzintervention aufrufe, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass also Kurzinterventionen nicht der Verlängerung von Redezeiten dienen sollen. (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) Ich weise darauf hin, ich habe es nicht bewertet. Das ist ein Hinweis darauf, dass es also nicht ist. Und Aufrufe zu starten, Redezeit zu verlängern, indem man Kurzinterventionen macht, finde ich dann schon auch schwierig. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber originell.) Das ist jetzt das erste Mal so, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber originell. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und deswegen erwähne ich das hier, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und deswegen gehe ich auch davon aus, dass die angemeldete Kurzintervention der Fraktion der AfD sich auf Ihren Redebeitrag beziehen wird und nicht die Gelegenheit einer Redezeitverlängerung sein wird. Bitte schön! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In der Gaming-Branche heißt das Cheat.)
Martin Schmidt AfD
Nein, sehr geehrte Frau Präsidentin, das würde mir niemals in den Sinn kommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE) Das ist jetzt purer Zufall, dass ich in dem Moment zur Kurzintervention gezogen habe. Ja, meine Frage wäre, in der Richtung oder …
Beate Schlupp
Also jetzt muss ich darauf hinweisen, Frage jetzt nicht.
Martin Schmidt AfD
Ja, oder …
Beate Schlupp
Wenn …
Martin Schmidt AfD
Ich habe eine Frage.
Beate Schlupp
Ja, ja. Also Zwischenfrage darf, wenn eine Zwischenfrage abgelehnt ist, darf eine Kurzintervention auch eine Frage enthalten. Da Sie aber gleich eine Kurzintervention angemeldet haben, darf es keine Frage sein. Bitte schön! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)
Martin Schmidt AfD
Ja, ich bitte darum, mich ausreden zu lassen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Also ich habe mir die Frage gestellt, als Sie gerade zur Gemeinnützigkeit ausgeführt haben, die ja umgesetzt wird von der Ampel – das haben Sie ja so vorausgesehen, dass es in die Richtung kommen wird –: Wäre dann also, wenn beispielsweise ein E-Sport-Verein, ja, sich zusammenfindet mit sieben Leuten und dann natürlich entsprechende Sportausrüstung braucht und der Verein gemeinnützig ist, dann können ja die Leute auch sozusagen steuerliche Ersparnisse geltend machen, Fördermittel beantragen und diese ganze Geschichte, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie würden Sie das sehen, wie würden Sie das gestalten wollen als Linksfraktion? Haben Sie sich da schon mal Gedanken gemacht? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also er darf doch hypothetische Fragen stellen?!) Also das wäre so der Punkt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wozu Sie vielleicht ja noch was sagen können.
Christian Albrecht Die Linke
Ja, also wir als Linksfraktion haben uns da ja noch nicht abschließend eine Meinung zu gebildet, denn ich habe ja ein Stück weit eine Minderheitenmeinung in dieser Thematik in meiner Fraktion, und das sind ja genau die Arten von Debatten, die wir führen müssen, weil eben solche Fragen im Raum stehen, nicht nur in der Fraktion, sondern auch gesamtgesellschaftlich mit den verschiedenen Akteuren. Und das muss man klären, eben bei solchen Fragen, die Sie dann bringen, zu Fragen von Verwendung von Steuermitteln oder auch dann eben Förderung, wo ja dann auch die Tischdecke irgendwie immer zu kurz ist, wie man das dann klärt. Das kann ich jetzt abschließend nicht beantworten, aber das sind ja genau die Fragen, um die es geht. Und da hoffe ich auf den Ausschlag vom Bund, und damit setzen wir uns auseinander. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was spielen Sie? Wollen wir hier mal ein Turnier machen?)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich schreib es mal der langen Dauer der Debatte zu, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) dass wir hier über viele Fragen geredet haben, obwohl Fragen gar nicht Gegenstand der Kurzintervention hätten sein dürfen, und rufe jetzt auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Abgeordneten Herrn Damm. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich glaube, jetzt geht die Sympathie gleich wieder verloren.)
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) Ich fange mal mit zwei persönlichen Bemerkungen an. Das Erste ist, dass ich es also absolut würdelos finde, dass der Fraktionsvorsitzende Kramer hier mit seinem Kopfhörer ständig im Parlament sitzt und am Handy jetzt Computerspiele spielt oder Handyspiele spielt. Passiert auch häufiger, aber in der Debatte hat es jetzt gerade mal gepasst, mal meine Kritik dabei loszuwerden. (Sebastian Ehlers, CDU: Das machen aber andere Fraktionen auch. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Das Nächste ist als persönliche Replik noch mal auf Herrn Waldmüller, ich fand es nicht ganz konsistent, die Bemerkung zu der Frage, ob jetzt Ballerspiele, obwohl ich da jetzt kein Fan von bin, da jetzt mit reinfallen sollten oder nicht. Es ist ja durchaus auch so, dass Schützenvereine zum Beispiel, also Schießsportarten im normalen Sportbereich irgendwie auch als gemeinnützig dann anerkannt werden. (Christian Brade, SPD: Aber die schießen nicht auf Menschen.) Die schießen nicht auf Menschen, die schießen aber natürlich auf Umrisse, die dann aussehen wie mal ein Mensch oder so. Da, finde ich, (Christian Brade, SPD: Nein.) sind auf jeden Fall die Grenzen in den, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Blödsinn, was Sie hier erzählen. – Zuruf von Christian Brade, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) in den gemeinnützigen, in den … Natürlich! In den gemeinnützig anerkennbaren Schützenvereinen ist es der Fall, natürlich nicht im Schießsport, im olympischen Schießsport dann natürlich nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In keinem Schützenverein.) Aber ich habe das nur angesprochen, weil ich da, also da sind sicherlich Graubereiche. Nichtsdestotrotz würde ich das nicht als Argument nehmen, diesen Antrag jetzt abzulehnen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Lassen Sie mich noch festhalten, es geht ja auch bei dem Antrag nicht darum, ob wir den E-Sport in die Mitte der Gesellschaft jetzt reinholen wollen oder nicht. Er ist ja schon in der Mitte der Gesellschaft angekommen, wenn 34 Millionen Menschen regelmäßig in Deutschland spielen, ist also nicht nur ein Zeitvertreib für Kinder und Jugendliche, sondern ein Phänomen quasi, was in weiten Teilen der Gesellschaft angekommen ist. Und das bringt auch weltweit Menschen zusammen, dieses Spiel, verschiedene Teile der Erde, eigentlich überall. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: „Global“ kann man auch sagen.) Viele Kinder und Jugendliche lernen wichtige Lebenskompetenzen, Medienkompetenzen, digitale Kompetenzen im E-Sport. (Stephan J. Reuken, AfD: Das ist der CO -Ausstoß der Server. – 2 Zuruf von Christian Brade, SPD) Der E-Sport ist also auch Breitensport und nicht nur Leistungssport. Wer E-Sport betreibt, tut es ja nicht nur, um mal ein bisschen sich abzulenken, sondern es geht um Geschicklichkeit, Teamfähigkeit, Fairness allgemeinen, eben um Sportsgeist, und dafür ist auch Training erforderlich. Wer erfolgreich sein will, muss trainieren, genau wie in jedem anderen Sport auch, unabhängig davon, ob es sich jetzt um eine Simulation handelt oder um ein richtiges Spiel. E-Sport übernimmt auch gesellschaftliche Aufgaben, fördert soziale Kompetenzen, bringt Menschen zusammen, das sagte ich bereits, nicht nur kommunal und regional, sondern eben auch über die Landesgrenzen hinweg. Wenn E-Sport all diese wichtigen wirtschaftlichen Aufgaben übernimmt, wieso ist E-Sport dann nicht als gemeinnützig in der Abgabenordnung begünstigt? Es gibt keinen treffenden Grund aus meiner Sicht, und deswegen unterstützen wir GRÜNEN den Antrag der FDP, das endlich ändern zu wollen, und natürlich in diesem Sinne auch dann eine Ausschussüberweisung. Damit ist aber noch nicht alles gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr guter Antrag übersieht ein paar wichtige Aspekte, die ich hier noch mal dringend nennen möchte. E-Sport-Events müssen versuchen, klimaneutral abgehalten zu werden, aus meiner Sicht, und auch ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. (Horst Förster, AfD: Genau.) In Deutschland sind 47 Prozent der gamenden Personen Frauen, trotzdem sind sie unterrepräsentiert im E-Sport-Bereich, zum Beispiel in den Avataren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine unterirdische Debatte.) Auch hier muss sich ein Wandel vollziehen, Förderung von E-Sport-Talenten muss geschlechterunabhängig passieren. Und auch für eine Institu…, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Institutiona…, (Horst Förster, AfD: Ach Gott!) durch eine, (Stephan J. Reuken, AfD: Und klimaneutral.) für eine Institutionalisierung durch Vereine unabdinglich, da eine Infrastruktur zu schaffen, die allen geschlechtsunabhängig den Zugang in E-Sports ermöglicht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) um eine Atmosphäre ... Ich bin wirklich, also ich kann mich kaum konzentrieren.
Beate Schlupp
Ja, ich kann, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE) aber ich habe jetzt hier schon überall signalisiert und es ist noch relativ leise. Ich versuche, das hier auch zu machen, ohne Sie bei Ihrer Rede zu unterbrechen, aber, wie gesagt, ja … (Horst Förster, AfD: Manchmal ist der Gedankengang sehr wirr, da kann man nichts dran ändern.) Jetzt ist wieder Ruhe. Versuchen Sie es, ich werde demnächst läuten und dann unterbreche ich die Sitzung, und dann haben wir vielleicht doch noch Zeit, uns dann zu verständigen, wie wir weiter vorgehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann hole ich mir noch einen Kaffee.) Bitte schön!
Hannes Damm GRÜNE
Gut. … also, jedenfalls geschlechtsunabhängigen Zugang zum E-Sport ermöglicht, Atmosphäre schafft, die nicht von Hate Speech, Sexismus oder sexueller Gewalt geprägt ist. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das möchte ich noch mal unterstreichen: Dafür brauchen wir eben Vereine und Ehrenamtliche, die durch den Staat gestärkt werden und elementare Jugendintegrationsarbeit leisten können. Und auch eine weitere wichtige Aufgabe könnte im Bereich E-Sport und Gaming gemeinsam mit Vereinen und Ehrenamtlichen bewältigt werden, beziehungsweise gesellschaftlich, Suchtprävention zum Beispiel, Aufklärung im Bereich Computerspielsucht, aber auch Auffangen von schon erkrankten Menschen. Und zum anderen können Strukturen geschaffen werden, um den Menschen zu helfen, die online in verfassungsfeindliche Strukturen dann abgerutscht sind, weil die häufig auch dann da zu finden sind. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, mein Anliegen ist klar. Wir müssen Vereine im E-Sport unterstützen, genau wie in anderen Sportarten. Nur dann können wir auch von diesen zentralen Unterstützungsmaßnahmen profitieren. (Horst Förster, AfD: Oh!) Und der erste richtige Schritt ist es daher, den E-Sport in die Abgabenordnung als gemeinnützig aufzunehmen, zu verankern und in unserem Bundesland durch eine Landessportförderrichtlinie zu unterstützen. Das möchte ich noch mal ausdrücklich sagen. Und die soll es dann auch ermöglichen, gemeinsam mit E-Sports-Vereinen und Organisationen zeitgemäß die Aufgaben zu bewältigen, die im Bereich Medienkompetenz und Gaming vor uns liegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Brade. (Sebastian Ehlers, CDU: Vom Triathlon zum Onlinesport. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)
Christian Brade SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das einzig Sportliche an diesem Antrag ist die kurze Redezeit, die wir hier zur Verfügung haben, weil wir haben ja gemerkt, dass es doch reichlich mehr Redezeitbedarf gibt als diese fünf Minuten. Deswegen muss ich mich auch ein wenig sputen. Als leidenschaftlicher Amateursportler freut es mich stets, wenn wir über unseren Sport in Mecklenburg-Vorpommern sprechen, auch wenn es heute aus meiner Sicht mehr um eine Passion geht oder eine Alltagskultur. Dank Ihres Antrags habe ich mich in der letzten Woche sehr intensiv mit dem Thema E-Sports auseinandergesetzt. Das hätte ich ohne diesen Antrag wahrscheinlich nicht, weil ich – das muss ich gestehen – E-Sports eher als Randerscheinung wahrgenommen habe. Doch wenn man, so wie ich, pubertierende Jugendliche zu Hause hat und aus den Kinderzimmern den Sound der Ego-Shooter hört und das Klappern der Spielekonsole, sollte ich in Zukunft fragen, zockst du noch oder ist das schon Sport. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und DIE LINKE) Denn das Problem ist ganz einfach: Es gibt keine allgemeine Definition von E-Sports. Der Deutsche Olympische Sportbund als Dachorganisation des allgemeinen Sports in Deutschland verzichtet gar auf den Begriff des E-Sports, einzig der eSport-Bund Deutschland schafft sich eine Definition an. Darin heißt es: „eSport“ sei „der unmittelbare Wettkampf zwischen menschlichen“ Spielern „unter Nutzung von geeigneten Video- und Computerspielen“. Weiter unten findet man Beispiele von E-Sport-Spielen, die mich teilweise sehr irritierten. Darunter sind etliche Shooterspiele wie Call of Duty vermerkt, die inhaltlich rein gar nichts mit Sport zu tun haben. Na gut, es muss auch gesagt sein, dass der eSport-Bund Deutschland auch die zielgerichtete Bedienung der Eingabegeräte als sportliche Leistung bezeichnet. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn die Freien Demokraten bei einer solchen Sportdefinition angekommen sind, freue ich mich auf kommende sportpolitische Anträge hier im Landtag. Doch zurück zu Ihrem Antrag, liebe FDP: Zur Vorbereitung auf dieses Thema habe ich mich an unsere Fachverbände in Mecklenburg-Vorpommern gewandt. E-Sports spielen faktisch keine Rolle in der Sport- und Vereinskultur in unserem Bundesland, so die Aussage des Landessportbundes. Jetzt stellen wir uns einmal vor, dass wir E-Sports mit unseren herkömmlichen Bewegungssportarten gleichstellen würden, denn das hätte die Änderung der Sportförderrichtlinie zur Folge. Ich wüsste nicht, wie ich unserem Verein vor Ort erklären sollte, dass wir sie nicht mehr so stark fördern können, weil die Gelder nun auch für Wettbewerbe an der Playstation draufgehen. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Wir müssen uns fragen, aus welchem Grund wir den Bewegungssport fördern. Für mich geht es in erster Linie um die körperliche Betätigung eines jeden Menschen, die sich gesundheitsfördernd auswirkt und Übergewicht im frühen Alter vorbeugt sowie im Alter fit hält. Aber auch ich sehe große Vorteile durch digitale Hilfsmittel im Sport, das wurde auch schon angesprochen, bin also kein Gegner der digitalen Entwicklung, nur sinnvoll eingesetzt sollte sie sein. Ich habe zum Beispiel ein Rennrad im Winter auch in meinem Büro aufgestellt und bin virtuell mit anderen Sportlern aus der ganzen Welt durch Frankreich, Spanien und Südamerika geradelt. (Thore Stein, AfD: Sonnencreme nicht vergessen!) Dabei werden digital der Puls gemessen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Man kann auch eine Höhensonne aufstellen.) Trittfrequenz gemessen und die umgesetzte Energie ebenfalls. Solche Angebote tragen den ursprünglichen Sinn des Sports weiterhin in sich, und wir können an dieser Stelle überlegen, inwiefern wir die digitale Transformation im Bewegungssport stärker zur Unterstützung verankern können. Da E-Sports nicht zwingend Bewegung beinhalten müssen – lassen wir mal die zielgerichtete Bedienung der Eingabegeräte außen vor –, wird als zentrales Argument die Steigerung der Medien- und Sozialkompetenz zu Rate gezogen, um die positiven Seiten aufzuzeigen. Doch nur, weil es sich um eine digitale Leidenschaft handelt, wird nicht zugleich die eigene Medienkompetenz geschult. Medienkompetent zu sein heißt, sich in der digitalen Welt zu orientieren und digitale Medien bewusst einzusetzen. Dabei haben wir noch einiges zu tun, keine Frage. Da sind wir uns mit der Landesmedienanstalt einig, welche wir ebenfalls zu diesem Thema gefragt haben. Ein weiterer Eckpfeiler in Ihrem Antrag ist die ökonomische Seite. Darin heißt es, das private Nutzen von Computer- und Videospielen stärkt die Wirtschaft. Ich frage mich: Wo soll das denn sein? Wie soll das funktionieren? In Schwerin zum Beispiel kenne ich nur einen Computerspieleinzelhändler und ich kenne vielleicht zwei oder drei Spieleentwickler in M-V. Diese Spiele stehen aber nicht auf der Liste der E-Sports-Ligen, denn das große Geld wird dort verdient. Ich habe mir das mal rausgesucht: Call of Duty wird in einer solchen E-Sports-Liga gespielt und der Hersteller Activision Publishing mit Sitz in Santa Monica ist Teil des Unternehmens Activision Blizzard. Und am 18. Januar 2022 hat Microsoft …
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, …
Christian Brade SPD
… angeregt …
Beate Schlupp
… ich hatte Ihnen jetzt die rote Lampe gezeigt. Mittlerweile sind wir dann doch schon sportlich über die Redezeit hinausgekommen. (Thore Stein, AfD: Sportlich.) Von daher bitte ich, die Rede zu beenden. Sportlich!
Christian Brade SPD
Jetzt versuche ich mal den sportlichen Abgang hier.
Beate Schlupp
Na ja, das war jetzt ein Satz und das verstehe ich unter „sportlich“, von daher ist die Redezeit beendet. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Dann mache ich das kurz und für Sie wahrscheinlich unsportlich.
Christian Brade SPD
Das darf ich nicht kommentieren, ich möchte aber sagen …
Beate Schlupp
Dann schal… (Der Abgeordnete Christian Brade spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Nein! Nein! Herr Brade, nein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch am Ende dieses langen Sitzungstages: Nein! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir doch auch am Ende einer so langen Woche und auch so langer Tage doch eine durchaus angenehme und sportliche Debatte zum Thema E-Sport haben. (Beifall und Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hatte ja schon so ein bisschen das Gefühl – hier und da kam ja die Woche immer schon mal ein kleiner Seitenhieb auf diesen Antrag –, dass sich doch viele darauf gefreut haben, sich heute darüber zu unterhalten. Und ich habe auch den Eindruck gewonnen, dass viele noch mehr Spaß daran hätten, wenn wir uns intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, auch in den Ausschüssen. Deswegen beantrage ich jetzt schon mal formal die Überweisung des Antrages federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Sozial- und Bildungsausschuss – Finanzausschuss deswegen, weil eines der Kernanliegen dieses Antrages die Gemeinnützigkeit an dieser Stelle ist. Und, Herr Albrecht, Sie hatten ja gefragt, ob wir denn kein Vertrauen in die Bundesregierung haben – haben wir, aber das ist ein Bundes… (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber nicht in dem Punkt.) Also dieses Gesetz, wenn es dann nachher geändert wird, das wird im Bundesrat dann auch noch mal kommen, und da möchte ich ganz gerne auch, dass unsere rot-rote Landesregierung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auch gut informiert.) dementsprechend zustimmen wird. Deswegen können wir da gerne noch mal ein bisschen uns weiter drüber unterhalten. Aber, Herr Kollege Brade, einen Computerspieleinzelhändler werden Sie auch nicht finden, das ist das falsche Metier. Also früher gab es das Ganze noch im Media Markt, da hat man sich dann die CDs vielleicht noch mal irgendwie gekauft, (Christian Brade, SPD: Vor allen Dingen im Schlosspark-Center.) aber im Wesentlichen werden die Spiele heute alle online gezogen. Das ist so die moderne Infrastruktur, wie das … Einen gibt es noch, einer hat noch überlebt. (Heiterkeit bei Christian Brade, SPD: Der im Schlosspark-Center. Sie müssen da mal hingehen!) Dann ist das ein sehr positives Zeichen für Schwerin, dass diese Szene hier lebt. Aber ich glaube, von einem Gedanken, da müssen wir wirklich wegkommen: Das, was der DOSB sagt und der Landessportbund, das ist völlig richtig, also dass E-Sport nicht gleich Sport ist. Und das, was wir als Sportler unter Sport verstehen … Also ich mache jetzt auch keinen Schwimmwettkampf irgendwie an der Konsole, das ist auch irgendwie ein bisschen trocken dann an der Stelle. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber man muss schon wirklich gucken, dass man gerade die anderen Charaktere von E-Sports, dieses Gemeinschaftliche, die anderen Trainingseffekte da mit drin hat, dass man sich eher doch in diese Richtung bewegt, gerade bei der Gemeinnützigkeit. Und wir haben ja auch von dem Kollegen Albrecht gehört, das Ganze beginnt ja irgendwie erst ab acht Stunden und davor ist das wahrscheinlich eher so ein bisschen Freizeitspaß. Und ich glaube, gerade wenn wir uns in diese Diskussion reinbewegen, macht es doch gerade Sinn – das hat der Kollege Waldmüller doch auch gesagt –, dann macht man geordnete Strukturen, man macht das in geordneten Vereinsstrukturen, man hat irgendwie auch eine gewisse Anleitung, man hat vernünftige Spielzeiten, und man schafft es ja sogar, gerade diese Suchtpotenziale oder das Abdriften in falsche Ecken, die man vielleicht nicht fördern möchte, vernünftig zu kanalisieren. Und das bringt es doch, wenn wir das gerade vereinstechnisch organisieren und auch mit einer Gemeinnützigkeit versehen an der Stelle. Deswegen, denke ich, freue ich mich, dass wir das in den Ausschüssen nachher noch am besten weiter beraten, denn die Bereitschaft dazu habe ich jetzt ja schon so vernommen. Und von daher danke ich für die lebhafte Debatte und verabschiede mich dann hier an der Stelle mit einem kräftigen „Sport frei!“. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/763 federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss und in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oooh!) Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion, der Überweisungsvorschlag, bei Zus… (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Wir sind in der Abstimmung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist nicht zu fassen, aber echt!) Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der CDU, der AfD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/763. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/763 bei Zustimmung der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Für ein verfassungskonformes Verfassungsschutzgesetz, Drucksache 8/771. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein verfassungskonformes Verfassungsschutzgesetz – Drucksache 8/771 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN … Ja, jetzt bin ich hier ratlos. Wer steht denn auf? – Frau Oehlrich. Bitte schön, Frau Oehlrich! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir das nicht aufgeschrieben? Doch, haben wir! – Die Abgeordnete Constanze Oehlrich wendet sich an das Präsidium.)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. April 2022 entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Vorschriften des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern, die dem des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes inhaltsgleich sind, müssen daher ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft werden. Das betrifft insbesondere die Regelungen über die Ortung von Mobilfunkgeräten, über den Einsatz von verdeckten Mitarbeiter/-innen und Vertrauensleuten sowie über die Durchführung von Observationen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Wann aber ist eine Vorschrift als verfassungswidrig einzustufen? Wenn sie gegen Grundrechte verstößt wie die allgemeine Handlungsfreiheit oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wann verstößt eine Vorschrift gegen diese Grundrechte? Wenn sie diese Grundrechte in unverhältnismäßiger Weise einschränkt, wenn also der Zweck der in der Vorschrift geregelten Überwachungsbefugnisse zu dem damit ermöglichten Grundrechtseingriff außer Verhältnis steht. Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes müssen durch einen hinreichenden Grund, die sogenannte Eingriffsschwelle, veranlasst sein und dem Schutz von hinreichend gewichtigen Rechtsgütern dienen. Die Polizei darf heimliche Überwachungsmaßnahmen nur durchführen, wenn sich ein gefahrenabwehrrechtlicher Sachverhalt bereits hinreichend konkretisiert hat. Das ist die konkrete Gefahr. Demgegenüber sind für die Aufgaben des Verfassungsschutzes Befugnisse erforderlich, die unabhängig von einer solchen Sachverhaltskonkretisierung ergriffen werden können. Durch Beobachtung soll der Staat bereits im Vorfeld konkreter Gefahren in die Lage versetzt werden, im Entstehen befindliche Bedrohungsszenarien für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie zum Beispiel die auch hier im Landtag vertretene Partei Alternative für Deutschland, zu erkennen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun aber zu den einzelnen Befugnissen, um die es mir geht. Nach Paragraf 10 Absatz 7 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern darf die im Innenministerium angesiedelte Verfassungsschutzbehörde technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes und zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einsetzen. Durch die sogenannte Ortung von Mobilfunkgeräten wird in die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingegriffen. Da die Norm keine Vorgaben zur Häufigkeit der Ermittlung des Standorts und zur zeitlichen Dauer der Maßnahme trifft, lässt es die Norm jedenfalls rechtlich zu, den Standort einer Person in einem engen Zeittakt wiederholt zu ermitteln. Und wenn so über einen längeren Zeitraum hinweg die Bewegungen des Mobiltelefons der beobachteten Personen nachverfolgt und ein Bewegungsprofil erstellt wird, liegt darin ein intensiver Grundrechtseingriff. Maßnahmen nach Paragraf 10 Absatz 7 dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nur zugelassen werden, wenn dies zur Aufklärung einer bestimmten nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall geboten ist. Diesen Anforderungen genügt Paragraf 10 Absatz 7 aber nicht, weil darin die Voraussetzungen für eine Ortung von Mobilfunkgeräten nicht bestimmt genug geregelt sind. Die Regelung sieht gerade keine verfassungsschutzspezifische Beschreibung des Eingriffsanlasses vor. Stattdessen wird hier nur auf Paragraf 24a Absatz 2 verwiesen, in dem die Voraussetzungen für eine Informationsübermittlung durch nicht öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde geregelt sind. Nach Paragraf 10a unseres Verfassungsschutzgesetzes darf die Verfassungsschutzbehörde Vertrauensleute und verdeckte Mitarbeiter/-innen einsetzen. Maßnahmen nach Paragraf 10a können, wenn Vertrauensleute oder verdeckte Mitarbeiter/-innen der Verfassungsschutzbehörde hierbei personenbezogene Daten erlangen, jedenfalls in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Ein Eingriff liegt zwar nicht schon dann vor, wenn Vertrauensleute oder verdeckte Mitarbeiter/-innen des Verfassungsschutzes verdeckt mit den Betroffenen kommunizieren, wohl aber, wenn sie dabei deren schutzwürdiges Vertrauen in die Identität und die Motivation ihres Kommunikationspartners oder ihrer Kommunikationspartnerin ausnutzen und dabei persönliche Daten erlangen, die sie ansonsten nie erlangt hätten. Der Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Mitarbeiter/-innen kann sehr eingriffsintensiv sein. Im Rahmen eines solchen Einsatzes kann eine vermeintliche Vertrauensbeziehung zunächst aufgebaut und dann ausgenutzt werden. Ziel des Einsatzes ist es ja gerade, bei den Betroffenen, die arglos auf dieses Vertrauensverhältnis oder wenigstens auf die vermeintliche Identität des oder der verdeckten Mitarbeiter/-in bauen, Wissen abzuschöpfen, indem ihnen Informationen entlockt werden, die sie in Kenntnis der wahren Umstände nie preisgeben würden. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit dürfen Maßnahmen nach Paragraf 10a daher nur zugelassen werden, wenn dies zur Aufklärung einer bestimmten nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall geboten ist. Dabei muss der Gesetzgeber berücksichtigen, dass der Eingriff nach Paragraf 10a sehr schwer wiegen kann. Je länger der Einsatz von Vertrauensleuten oder verdeckten Mitarbeiter/-innen dauert, je tiefergehende Vertrauensbeziehungen entstehen und je mehr private Informationen erlangt werden, umso dringender muss der Beobachtungsbedarf sein und umso größeren Aufklärungsgewinn muss die Maßnahme versprechen. Der Gesetzgeber darf die Wahrung der Verhältnismäßigkeitsanforderungen nicht vollständig der Verfassungsschutzbehörde überlassen. Insbesondere muss schon im Gesetz selbst Berücksichtigung finden, dass der Grundrechtseingriff bei längerer Dauer immer schwerer wird und seine verfassungsrechtliche Rechtfertigung daher einen umso höheren Beobachtungsbedarf und einen umso höheren Aufklärungsgewinn voraussetzt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das aber leistet Paragraf 10a unseres Verfassungsschutzgesetzes gerade nicht. Die Norm enthält keine eigenen Eingriffsschwellen. Vielmehr sollen sich die Voraussetzungen für den Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Mitarbeiter/-innen aus den allgemeinen Vorschriften ergeben. Gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 3 darf die Verfassungsschutzbehörde zudem Observationen durchführen. Observationen greifen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das Eingriffsgewicht von Observationen kann sehr unterschiedlich sein. Es reicht von einer eher geringen bis mittleren Eingriffstiefe wie dem Erstellen einzelner Fotos oder der zeitlich begrenzten schlichten Beobachtung bis hin zu schweren Eingriffen wie dem langfristig dauerhaften heimlichen Aufzeichnen von Wort und Bild einer Person. Insbesondere, wenn diese Maßnahmen gebündelt durchgeführt werden und dabei unter Nutzung technischer Mittel darauf zielen, möglichst alle Äußerungen und Bewegungen einer Person zu erfassen und bildlich wie akustisch festzuhalten, dann können sie tief in die Privatsphäre eindringen und ein besonders schweres Eingriffsgewicht erlangen. Auch hier gilt, zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit dürfen Observationen nur zugelassen werden, wenn dies zur Aufklärung einer bestimmten nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall geboten ist. Der Gesetzgeber kann für Observationen je nach konkretem Eingriffsgewicht unterschiedlich strenge Eingriffsvoraussetzungen regeln. Tut er dies nicht, muss die Regelung jedoch auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung des schwerstmöglichen Eingriffs genügen. Dafür reichen die für Observationen geltenden allgemeinen Voraussetzungen, wie bei uns vorgesehen, für die Anwendungen nachrichtendienstlicher Mittel aber gerade nicht aus. Schon nach einer solchen, wie ich sie jetzt durchgeführt habe, oberflächlichen Prüfung ergeben sich zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass unser Verfassungsschutzgesetz eben nicht den Anforderungen genügt, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz aufgestellt hat. Die Vorschriften über die Ortung von Mobilfunkgeräten, den Einsatz von verdeckten Mitarbeiter/-innen und Vertrauensleuten sowie die Durchführung von Observationen sehen viel zu niedrige Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Verfassungsschutzbehörde vor. Hinzu kommt, dass bislang für keine der vier Maßnahmen eine unabhängige Vorabkontrolle vorgesehen ist. Diese Vorschriften müssen daher als verfassungswidrig eingestuft werden. Um zu verhindern, dass unsere Verfassungsschutzbehörde auf der Grundlage verfassungswidriger Vorschriften tätig wird, und um Rechtssicherheit zu schaffen, zum Beispiel für eine Beobachtung der AfD, (Thore Stein, AfD: Ha, ha!) muss die Landesregierung daher schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der diese Mängel behebt. Nichts anderes ist Ziel dieses Antrags. – Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jens-Holger Schneider, AfD: Ganz bestimmt nicht!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Eingriffsbefugnisse von Polizei, Verfassungsschutz und anderen Beteiligten sprechen, sind wir immer in der Eingriffsverwaltung und wir sind immer in der Frage, dass wir Grundrechte zu achten haben, und wir sind immer in Verhältnismäßigkeitsabwägungen. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Zweitens. Wir werden eine Antwort geben müssen, bei der ich nicht ganz sicher bin, wie die GRÜNEN sie eigentlich in der Tiefe ihres Herzens beantworten. Wir haben ja wiederholt schon Debatten an dieser Stelle gehabt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich muss mich einmal entscheiden, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) ob ich bereit bin, Freiheit von vielen auch dadurch zu bewahren, dass ich zum Teil Freiheit an einigen Stellen einschränke. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Oder umgekehrt: Wollen wir eigentlich einen Verfassungsschutz? Und die kann man im Übrigen völlig unterschiedlich beantworten. Ich behaupte, dass es darauf keine einzig wahre Antwort gibt, wie zum Glück in den meisten Fragen in der Demokratie. Aber ich glaube, dass man die vornewegschicken muss, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um sich einmal sehr klar zu sagen, wenn ich das denn will, dann muss ich den Verfassungsschutz auch in einer Weise ausstatten, im Übrigen genau wie Polizeibehörden, dass sie gewisse Dinge können. Die Wasch-mirden-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass-Variante ist extrem gefährlich. Juristinnen und Juristen neigen zuweilen dazu. Ich will mich da selbst nicht außen vor nehmen. Manchmal gehen ja die juristischen Pferde mit einem durch. Ich will aber trotzdem sagen, das wird die zentrale Frage sein, die man gemeinsam beantworten muss. Aber umgekehrt – und insoweit wird das Bundesverfassungsgerichtsurteil auch ein Stück weit helfen –, es gibt wieder einen klaren Rahmen, an manchen Stellen einen engeren Rahmen, aber einen klaren Rahmen, wie man damit umgeht. Betont worden ist – und das will ich gerne mal wiederholen –, das ist ein Urteil, was momentan lediglich den Freistaat Bayern betrifft. Gleichwohl, mit den klaren Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes werden sich alle anderen auseinanderzusetzen haben. Aber erstens, Bayern hat sich noch 2, 3, 4, 5 Sonderlocken in sein Gesetz hineingeschrieben, die vor allen Dingen maßgeblich waren für entsprechende Einschätzungen des Bundesverfassungsgerichtes. Sie hat da aber, das Gericht hat das genutzt – und das ist dann auch für alle Beteiligten hilfreich –, da einen sehr großen Rahmen mit sehr klaren, weitreichenden Maßgaben in vielerlei Richtungen zu tun. Die Folge ist, dass alle Landesverfassungsschutzbehörden zusammen mit den Nachrichtendiensten des Bundes in einer Arbeitsgruppe schauen, was heißt das eigentlich für uns, weil von diesen eben genannten Sonderlocken abgesehen der größere Teil der Bundesländer und des Bundes sich bemüht, relativ ähnliche – das gelingt nie, dass sie gleich sind, sind ja alles selbstständige Parlamente –, aber relativ ähnliche gesetzliche Strukturen aufzubauen, weil nämlich hinterher auch der Austausch in diesem Verbund hergestellt wird und dafür Sorge tragen muss, dass alle in etwa die gleichen Voraussetzungen des Arbeitens haben. Dieser Prozess hat begonnen, ist aber bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Von daher ist das, was Sie momentan an Frist vorschlagen, außerhalb jeden Realismus. Selbst wenn wir heute schon eine Tabelle hätten, was wir ändern wollten, wäre diese Frist außerhalb jeden Realismus. Dass das im Übrigen das Bundesverfassungsgericht mindestens genauso sieht, zeigt sich darin, dass für die bayerischen Regelungen – und die Entscheidung ist ja schon drei/dreieinhalb Monate alt, drei Monate alt, zweieinhalb, irgendwie so –, für die bayerischen Kolleginnen und Kollegen bis Ende Juli 2023, also nicht dieses Jahr, sondern nächstes Jahr, Zeit eingeräumt ist, um die erforderliche Überarbeitung vorzunehmen. Da die bayerischen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls daran interessiert sind, das, was bundesweit jetzt als Korridor versucht wird gemeinsam, auch ein Stück weit vorzudenken, in ihren gesetzlichen Maßnahmen aufzugreifen, gibt es ein gemeinsames Bemühen, relativ zügig zu ersten Ergebnissen zu kommen. Aber noch mal, diesen gemeinsamen bundesweiten Korridor werden wir als Innenministerium abwarten, und ich wäre auch sehr dankbar, wenn das Haus uns genau in dieser Absicht begleitet, noch mal, um einen gemeinsamen Grundkorridor an der Stelle einzuhalten. Zu guter Letzt, Sie sagen, damit ist auch dieses Gesetz verfassungswidrig oder Teile davon. Erstens würde ich sehr dazu einladen, die Normen noch mal detaillierter anzuschauen. Ich glaube, dass wir uns diese Feinsinnigkeit leisten müssen. Sie haben recht, die Vorabkontrolle fehlt weitgehend, von daher haben wir an mehreren Stellen ebenfalls einen Einwand des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Aber erstens gibt es bisher keine Entscheidung, die uns an der Stelle trifft. Zweitens, weil Sie zwei/drei Normen ansprachen, um mal die V-Leute und die Observationen anzusprechen, einmal Paragraf 10a und Paragraf 10: Wenn Sie in Paragraf 10 Absatz 1 hineinschauen, finden Sie in einem Katalog die Observationen erwähnt, die V-Leute erwähnt, die werden in 10a konkretisiert. Paragraf 10 Absatz 2 sagt aber auch, gewisse Eingriffsschwellen sind erforderlich, und verweist dafür auf Paragraf 9 Absatz 1. Und dann sind wir bei Schwellen, die offenbar die bayerischen Kolleginnen und Kollegen nicht in gleicher Deutlichkeit haben. Von daher glauben wir uns ein Stück näher zumindest an dem, was das Bundesverfassungsgericht erwartet, als die bayerischen Kolleginnen und Kollegen es waren. Meine Damen und Herren, erstens, ja, wir haben alle bundesweit Handlungsbedarf. Zweitens, dieses Urteil hilft uns. Drittens, lassen Sie uns die Zeit, das in einem bundesweiten Korridor gemeinsam vorzubereiten und zu besprechen. Dann kommen wir gerne in dieses Haus, wir werden Sie behelligen damit. Es ist fest vereinbart, da was zu tun. Auch der Datenschutzbeauftragte wartet da auf unsere Dinge. Darüber hinaus gibt es aus dem Koalitionsvertrag ohnehin den Auftrag. Das können wir jetzt in einem größeren gemeinsamen Abwasch machen. Die hier erbetene Frist ist allerdings außerhalb dessen, was leistbar ist. Von daher wäre ich dankbar, wenn Sie uns jetzt die Zeit geben, dass wir bundesweit auch einen gemeinsamen Kurs vorbereiten und dann hier konkret umsetzen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster. (Zuruf von Ralf Mucha, SPD)
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte da anknüpfen, wo Herr Pegel angefangen hat und gleich da auch aufgehört hat. Es geht um ein ewiges Problem, nämlich die Frage, wie man den Staat schützen kann, wie man einzelne Personen schützen kann und wie weit man in die Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen kann, um Unheil abzuwehren. Und dabei geht es ewig und immer um die Verhältnismäßigkeit, und die Verhältnismäßigkeit kann man natürlich sehr unterschiedlich beurteilen. Ich will da mal ganz naheliegend auf die Corona-Maßnahmen kommen, um das Ihnen besonders deutlich zu machen. Sie erinnern sich alle, wie Monate über Monate die Inzidenz das alleinige Merkmal war dafür, welche oder ob man überhaupt Maßnahmen ergreift. Und ich bin damals nicht müde gewesen, habe mir fast den Mund fusselig geredet, immer wieder darauf hinzuweisen, was heute völlig unbestritten ist, epidemiologisch und überhaupt, dass die Inzidenzen, also die Zahl der positiven Testungen, für sich genommen überhaupt nichts besagen. Sie haben an einem Tag, solche Beispiele habe ich auch angeführt, haben Sie 1.000 Inzidenzen, am nächsten Tag testen Sie doppelt so viel, haben dann also dieselbe Positivquote, haben 2.000 oder 200.000 Inzidenzen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ging immer nur um die positiven, um die genannten Inzidenzen, ohne sie in das Verhältnis der Testungen zu bringen. Sie besagten demnach nichts und sie wurden doch als Grundlage, für – und jetzt hören Sie gut zu – millionenfache Eingriffe in die Grundrechte zugrunde gelegt. Es hat kaum einen gestört – schon, es hat viele gestört, uns insbesondere –, und wir haben heute den Evaluationsbericht einer Kommission, die genau das bestätigt, dass diese Inzidenzen, ist nur ein Beispiel von vielen, bestätigt, dass viele der Corona-Maßnahmen aus heutiger Sicht jedenfalls klar bewiesen rechtswidrig waren. Damit wird man sich noch befassen müssen. Ich sage das jetzt nicht, um billige Polemik zu betreiben, sondern dass wir auch rechtspolitisch begreifen müssen, dass wir diese Problematik der Verhältnismäßigkeit oft sehr politisch und oft sehr unterschiedlich gewichten, wie die Verhältnismäßigkeit zu sehen ist. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Und hier geht es ja um die Befugnisse des Verfassungsschutzes und wir als AfD haben stets gesagt, wir brauchen einen fähigen, funktionsfähigen Verfassungsschutz. Das ist für uns völlig klar. Und ich habe auch keine Angst vor dem Verfassungsschutz. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Der hat ein Auge auf Sie.) Ich habe nur Angst vor einem politisierten Verfassungsschutz, der nicht mehr nach Recht und nach Verfassung urteilt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) sondern zu einem politisch besetzten Gremium wird, das dann sich jedenfalls in die Gefahr begibt, Vollstrecker der Exekutive zu sein. Davor habe ich Angst, nicht vor der Rechtsstaatlichkeit. Und ich erinnere noch mal, es sind millionenfache Grundrechtseingriffe erfolgt, das hat keinen hier gestört. Dieser Antrag hier … Ach so, erst noch mal, zunächst mal, das hat Herr Pegel auch gesagt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat direkt rechtlich auf unser Verfassungsschutzgesetz überhaupt keine Einwirkung, Bedeutung schon, aber es bedeutet keinesfalls automatisch, dass dann vergleichbare Vorschriften, die Frau Oehlrich sich dann aussucht, damit verfassungswidrig seien. Diese Entscheidung bezieht sich allein auf Bayern. Und auch ohne groß zu recherchieren muss einem klar sein, dass diese Umsetzung ihre Zeit dauert, denn der Gesetzentwurf, den die Landesregierung gerade vorgelegt hat, da war ja auch Frist nur bis Ende Oktober, das geht nicht von heute auf morgen. Der Gedanke, dass davon auch andere Länder betroffen sind, dass man die Gesetze aufeinander abstimmt, die Verfassungsschutzgesetze, in einem Rechtsstaat, einem Land, wo das einigermaßen homogen gesetzlich gehen soll, auch der hätte sich bei Ihnen, Frau Oehlrich, eigentlich aufdrängen sollen. Und insofern ist das, was Sie hier verlangen, extrem überflüssig und extrem unseriös. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Erstens ist die Feststellung falsch, zweitens die Frist absolut lächerlich, absolut unmöglich einzuhalten und beachtet, nochmals, überhaupt nicht den ganz naheliegenden, sich aufdrängenden Gedanken, dass das miteinander abgestimmt werden muss. Und ich bitte noch mal um Verständnis dafür, dass Sie sich das alle mal bewusstmachen. Ich habe eben aus einem Zwiegespräch gemerkt, dass das vielen gar nicht bewusst ist. Es ist im Kern ganz einfach: Es geht ewig, bei allen Mitteln, die der Staat anwendet, um Unheil abzuwehren, um Einzelne zu schützen, den Staat zu schützen, muss er bestimmtes Werkzeug in die Hände nehmen. Und was er dabei darf und wie weit er geht auf all diesen Wegen, ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit und hängt immer von den Umständen ab. Und diese Verhältnismäßigkeit ist unendlich schwer zu beurteilen, aber es lässt sich auch je nach Gesinnung sehr leicht oft in alle Richtungen begründen. Das ist die Gefahr dabei. Das war zu allen Zeiten so, das wird sich auch nicht ändern. Und es gab auch Zeiten, wo man sagen muss rückblickend, dass die Juristen oder willfährige Juristen stets und alles begründen konnten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Förster! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrte Kollegin, als Einbringerin, Sie sprachen von einer oberflächlichen Prüfung. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da möchte ich mir gar nicht vorstellen, wenn Sie eine vertiefte Prüfung bei diesem Thema vornehmen. Insofern erstaunt es mich auch, dass Sie sozusagen eingewilligt haben, wenn es hier eine Grundsatzdebatte zum Verfassungsschutz geben soll, dass wir dann eine Aussprache haben von sechsmal fünf Minuten. Da würde ich vielleicht mal anregen, im Ausschuss oder vielleicht auch mit einer anderen Form in der Debatte hier dann sich grundlegend zu diesem Thema vielleicht auszutauschen, weil es ja tatsächlich unterschiedliche Auffassungen gibt, insbesondere auch bei den GRÜNEN oder bei den LINKEN, so, wie man das bei den Koalitionsverhandlungen mitbekommen hat. Insofern, sozusagen diese Betreffzeile „Für ein verfassungskonformes Verfassungsschutzgesetz“, das ist in Ordnung. Und ich will auch noch mal in Richtung von Herrn Förster sagen, wenn Sie sozusagen ein bisschen Bedenken äußern oder von Angst sprechen, dass möglicherweise das rechtsstaatliche Handeln im Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern – den haben Sie zwar nicht explizit benannt –, da will ich nur sagen, ich habe sehr, sehr viel mit den Beamten dort zu tun gehabt und Sie können davon ausgehen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn Sie sich, Sie als Person oder auch als Sie als Partei, sich rechtsstaatlich verhalten, dann brauchen Sie überhaupt keine Angst zu haben. Da kann ich Sie beruhigen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es sind viele Begriffe gefallen, Freiheitsrechte, Datenschutz, diese Verhältnismäßigkeit, das ist, wie gesagt, für mich Gegenstand einer Grundsatzdebatte. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die Antragstellerin hat auch – das fand ich so im Nachgang etwas beeindruckend – nur ein einziges Datum genannt, nämlich den 26. April 2022, den Tag der Urteilsverkündung sozusagen. Ihre eigene Zielstellung, die wurde jetzt auch schon aufgegriffen, die sich im August befinden soll. Dann schreiben Sie auch noch, spätestens im August soll die Landesregierung hier einen Gesetzentwurf vorlegen. Das wurde schon kommentiert. Also da müssen Sie wirklich auch, Herr Terpe, auch als Fraktion noch mal in sich gehen, ob solche Terminstellungen, auch insbesondere, wenn es sich nur auf Bayern bezieht und allein die schon eine Frist erhalten haben bis Juli 2023, inwieweit das dann hier seriös ist. Ich glaube, der Innenminister hat es sehr gut dargestellt, die Verfahrensweise, auch jetzt übergreifend auf diesen bundesweiten Grundkorridor, abzuwarten, was entwickelt wird, und entsprechend dann in unserem eigenständigen Bereich hier zu handeln. Und da gehe ich davon aus, dass dann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird. Und, Herr Pegel, sollten Sie Schwierigkeiten haben mit dem Koalitionspartner, wir würden in diesem Bereich auf alle Fälle dann für die Antragstellung zur Verfügung stehen. – Herzlichen Dank! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Renz! (Heiterkeit und Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Renz, wir werden es dem Minister so schwer wie möglich machen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Oha! – Torsten Renz, CDU: Ist das eine Drohung?) Nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 lag der Verfassungsschutz deutschlandweit am Boden. Der Arm der streitbaren Demokratie stand nach dem NSU-Skandal politisch vor einem Scherbenhaufen. Elf Jahre später hängt der Verfassungsschutz bundesweit juristisch schwer angeschlagen in den Seilen. Die Frage ist, ob man ihm das selbst anlasten kann oder nicht der Maßlosigkeit konservativer Sicherheitspolitiker. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hm!) Meine Damen und Herren, formal hat das Bundesverfassungsgericht am 26. April zwar über ein bayerisches Gesetz entschieden, inhaltlich aber letztendlich über die gesamte Republik, (Torsten Renz, CDU: So einen Koalitionspartner möchte ich in dem Bereich nicht geschenkt haben.) auch über einzelne Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn also die Antragsbegründung an dieser Stelle schnellstmöglich Änderungen fordert, dann ist dem ohne jedes Wenn und Aber zuzustimmen, denn das ist selbstverständlich. Genauso selbstverständlich muss es dann aber auch sein, einen Antrag abzulehnen, der Änderungen bis spätestens zum 24. August 2022 fordert. Und ich möchte ganz kurz sagen: Liebe Kollegen von den GRÜNEN, Ihre Kollegin Frau Shepley hat sich hier echauffiert über das KiföG-Gesetz und das Verfahren, das wir hier durchgeführt haben, was inhaltlich relativ einfach war und überschaubar war. Hier geht es schließlich um schwerwiegende Grundrechtseingriffe, und da muss es dann wohl möglich sein, das etwas schneller zu …, nicht so schnell zu machen. Das Bundesverfassungsgericht selbst schreibt dem Freistaat Bayern sinnvollerweise eine Frist bis Ende Juli 2023 vor, und selbst das ist sportlich. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht lediglich darum, etwa bei Regelungen zur Ortung von Mobilfunkgeräten, zum Einsatz von V-Leuten oder zur Informationsübermittlung aus einem Plus ein Minus zu machen. Das Gericht hat nämlich keine Verfassungsschutzbefugnis völlig untersagt, sondern rechtliche Präzisierungen gefordert. Und hier stehen wir dann vor mindestens zwei Problemen, die deutlich gegen einen Schnellschuss aus Mecklenburg-Vorpommern, also den vorliegenden Antrag, sprechen. (Die Abgeordnete Jutta Wegner bittet um das Wort für eine Anfrage.) Erstens. Meine Damen und Herren, der Minister hat es gesagt, es geht im Rahmen des Verfassungsschutzverbundes um rechtssichere, weitgehend harmonisierte Regelungen. Die Zuständigen …
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, …
Michael Noetzel Die Linke
Nein.
Birgit Hesse
… gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Michael Noetzel Die Linke
Nein. Die Zuständigen arbeiten beziehungsweise Untergruppen der IMK, so ist zu lesen, haben bereits mit der Arbeit begonnen. Und zweitens bleibt das Urteil eingebettet in politische Vorgaben, was die Sache nicht vereinfachen dürfte. So ist etwa Empfehlung Nummer 33 des NSU-Bundestagsausschusses zur Information der Nachrichtendienste an Strafverfolgungsbehörden in Übereinstimmung mit Ausführungen des Gerichts zum informationellen Trennungsprinzip umzusetzen. Und – auch das hat der Minister gesagt – Festlegungen unseres Koalitionsvertrages, etwa zum Ausbau parlamentarischer Kontrolle oder zum Einsatz von V-Leuten, entsprechen nicht automatisch oder im Selbstlauf den vom Verfassungsgericht auffallend häufig geforderten Vorabkontrollen. Kurz und gut, gut gemeint ist nicht gut gemacht. Dass auf das Urteil gesetzgeberisch reagiert werden muss, ist klar. Dafür braucht es diesen Antrag nicht, und mit der überkurzen Frist kann man zwar Aktionismus vortäuschen, aber zustimmungsfähig ist der Antrag damit nicht. Frau Kollegin Oehlrich, Sie können sich lebhaft vorstellen, dass ich nicht an einem Gesetz mitwirken möchte, wo Sie in sieben Jahren vom Gericht recht bekommen, dass es möglicherweise verfassungswidrig ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Zu Ihrem Antrag, Herr Abgeordneter, liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention vor.
Jutta Wegner GRÜNE
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Noetzel, Sie haben die Zwischenfrage nicht zugelassen, deshalb darf ich Sie jetzt fragen: Würden Sie der Vorlage zustimmen, wenn wir die Frist verlängern würden?
Michael Noetzel Die Linke
Nein, habe ich auch begründet, warum. Also es braucht diesen Antrag nicht. Es ist darauf zu reagieren, das hat der Minister gemacht, das machen wir. Wir haben uns dazu auch im Koalitionsvertrag schon geeinigt, und das werden wir auch tun. Aber warum sollen wir das Gesetz dreimal anfassen? Und die Frist vom Bundesverfassungsgericht an Bayern ist da. Also daran sollten wir uns auch orientieren, das werden wir auch versuchen.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten ja in dieser Woche schon einmal das Thema, und ich teile zumindest bei Herrn Noetzel die Auffassung, wenn wir doch feststellen, dass durch das Urteil, was natürlich für Bayern zutrifft, aber schon erkennbar ist in einzelnen Bereichen, auch unser Verfassungsschutzgesetz betroffen ist, dass wir da schnellstmöglich nachbessern und – ich weiß nicht, wie lange dieser Korridor sein soll, von dem Sie sprechen – schnellstmöglich dann in die Umsetzung gehen. Allerdings muss ich auch bemängeln die Fristsetzung, gerade über die Sommermonate. Wir haben heute darüber gesprochen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) was vier Monate für Steuerpflichtige bedeuten können, jetzt muss man auch mal betrachten, was vier Monate für einen Parlamentsbetrieb dann bedeuten. Also da müsste noch mal dringend nachgebessert werden. Möglicherweise ist es auch etwas, was wir noch mal genauer erörtern sollten im Ausschuss, wie weit wir da gehen können. Und vor allem, was mit diesem Korridor angedeutet ist, wie weit die Überlegungen sind, da ist der Minister noch nicht so richtig konkret geworden, was denn da schon auf dem Tisch liegt. Ich glaube, in der Beschreibung der Punkte, die anzupassen sind, habe ich jetzt nicht gehört, dass es irgendjemand bestreitet. Es ist natürlich die Ortung von Mobilfunkgeräten, es ist die Durchführung von Observationen. Was eben sicherlich ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist, der auch relativ schnell angepasst werden muss, das ist der Einsatz der Vertrauensleute. Da haben wir ja festgestellt, dass es dort schon noch eine andere Frage geben muss, eine Art Vorabkontrolle einer unabhängigen Stelle. Die existiert offensichtlich nicht. Das muss also möglichst schnell umgesetzt werden. Insofern, wir hätten mit einer anderen Fristsetzung oder eben auch unter Einbezug des Korridors, den der Innenminister hier andeutet, durchaus auch zustimmen können. Wir würden uns jetzt an dieser Stelle wahrscheinlich enthalten. Ich denke schon, dass es wichtig ist, wenn uns diese Punkte auffallen, dass wir schnell agieren. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Ich finde es auch wieder schade, ich finde es auch wieder schade, dass wir hier am Freitag, quasi der letzte Tagesordnungspunkt, da geht es um so wichtige Dinge wie das Verfassungsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, und wir nehmen uns hier fünf Minuten pro Fraktion. Es ist im Grunde so vieles Richtiges gesagt worden, aber wir müssen viel, viel tiefer gehen. Da liegt so viel im Argen. (Torsten Renz, CDU: Nein, erst mal analysieren, ob es im Argen liegt. Das ist eine Behauptung.) Die Analyse liegt im Grunde vor. Diese drei Punkte werden wir anfassen müssen. Da bin ich hundertprozentig von überzeugt, dass wir die anpassen müssen oder anfassen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist etwas, was man durchaus schon mal beauftragen kann. Das wird noch kein Gesetzesentwurf sein, aber ich habe jetzt auch noch nicht konkret zu den Punkten gehört vom Minister, wo er Handlungsbedarf sieht und was er jetzt vielleicht auch in die Konferenz mit reinnehmen wird, wo dann über diesen viel umworbenen Korridor gesprochen wird. Natürlich, Sorgfalt, Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das sollte uns auch gerade hier wichtig sein. Aber ich wünschte mir viel mehr Debatten um solche Punkte, weil dafür ist der Landtag an sich auch da. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich schaue jetzt mal auf DIE GRÜNEN, was da noch kommt. Sie nicken mit dem Kopf, da ist irgendwas in Arbeit. Schauen wir mal, was daraus wird, und dementsprechend würden wir unser Abstimmungsverhalten dann auch anpassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Förster vor.
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Ich will gar nicht viel dagegenreden. Ich will nur Folgendes bemerken. Es wurde mir gerade bewusst, wie deutlich das, was Sie jetzt ausgeführt haben, belegt, wie unterschiedlich wir – aus welchen Gründen auch immer – Risiken und die Gefahr von Unverhältnismäßigkeit wahrnehmen. Hier geht es nicht um massenhafte Verfolgung, hier geht es beim Verfassungsschutz darum, ob ich vielleicht einen möglichen Gefährder, einen Extremisten, der ein Attentat vorhat, einen Links- oder Rechtsextremisten, alles Einzelfälle, wie weit ich den jetzt beobachten darf, inwieweit ich da einen V-Mann dransetzen darf. Es geht um solche Einzelfälle, die für das reale Leben lange nicht diese Bedeutung haben, nochmals, wie millionenfach – und das wiederhole ich, das wird sich bestätigen –, millionenfach oberflächlich evidenzbegründete Eingriffe in die Gesundheit, in die körperliche Gesundheit, gegen die Freiheitsrechte ganz normaler, unbescholtener Menschen. Wenn man das gleich gewichtet, dann müssten wir ja ein Thema machen, sofort einen Eilantrag stellen, die Dinge zu evaluieren, welche Rückschlüsse wir ziehen, auch im Hinblick auf die bereits wieder neu angekündigten Maßnahmen, die sich wieder genau nur auf die Inzidenzen stützen. Das wäre Realpolitik, daraus Schlüsse zu ziehen, aber nicht, ob der eine oder jener Gefährder ein bisschen eher oder später beobachtet werden darf, ob ich den V-Mann erst noch vorher anmelden müsste, da noch ein bisschen mehr drum herumfahren muss. Das sind Einzelfälle des Verfassungsschutzes. Wie viele Mitarbeiter hat der und wie viele Leute sind …? (Nikolaus Kramer, AfD: Zu wenig!)
René Domke FDP
Aber, aber …
Horst Förster AfD
Sehen Sie!
Birgit Hesse
Einen Moment bitte!
Horst Förster AfD
Ich will nur darauf hinweisen, …
Birgit Hesse
Einen Moment!
Horst Förster AfD
… und da lohnt es sich, darüber nachzudenken, warum ist das so, dass wir so unterschiedlich die Probleme der Verhältnismäßigkeit beurteilen und wahrnehmen.
René Domke FDP
Also …
Birgit Hesse
Herr Domke, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern?
René Domke FDP
Durchaus, sehr gern! Aber ich glaube tatsächlich, es hilft ja nichts, wenn Sie jetzt das eine Thema erhöhen und das andere absenken. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Also gerade Sie, Sie kommen ja aus dem Richteramt, aus dem Richterdienst. Und von daher, wenn ich mir alleine anschaue, dass es eben sein kann, dass wir jetzt V-Leute haben, die nicht ordnungsgemäß bestellt sind oder zum Einsatz gekommen sind, was heißt das dann nachher. (Torsten Renz, CDU: Was ist denn das für eine Behauptung?) Was heißt das dann nachher? (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und genau diese Fragen, die schließen sich doch dann am Ende an. Und dann ist doch schon die Frage, wie lange haben wir das laufen lassen, obwohl wir bessere Erkenntnis hatten aus diesem Urteil. Das stellt ja nicht in Abrede, dass es auch andere Verhältnismäßigkeitsprüfungen gibt, die möglicherweise viel mehr Menschen betreffen. Aber wir reden hier trotzdem über ein Verfassungsschutzgesetz, und da sollten wir schon sehr gründlich sein, nicht allzu schnell. Insofern warte ich jetzt, was da kommt. Ich glaube nicht, dass wir das bis August besprechen können. Aber noch mal, ich habe auch noch nicht deutlich herausgehört, wo der Korridor endet und wann wir hier tatsächlich mit einem Entwurf rechnen können.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier. (Martina Tegtmeier, SPD: Nee!) Herr Lange! (Der Abgeordnete Bernd Lange wendet sich an das Präsidium. – Minister Christian Pegel: Bernd, du kannst loslegen, das Mikro ist an.)
Bernd Lange SPD
Das ist das erste Mal. (Minister Christian Pegel: Ich weiß.) Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Werte Zuhörer! Der vorliegende Antrag greift ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. April dieses Jahres auf. Das Gericht hat entschieden, dass mehrere Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen. Dabei wurde vom Bundesverfassungsgericht die Norm zur Auskunft über Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Im Übrigen sind die beanstandeten Vorschriften mit der Verfassung unvereinbar und gelten bis zu einer Neuregelung mit Blick auf die betroffenen Grundrechte nach einschränkenden Maßgaben längstens bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 fort. Hintergrund ist, dass die Gründe für die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften nicht den Kern der mit ihnen eingeräumten Befugnisse betreffen, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber kann in diesen Fällen die verfassungsrechtlichen Beanstandungen nachbessern. Angesichts der großen Bedeutung eines wirksamen Verfassungsschutzes für den freiheitlich-demokratischen Rechtstaat ist unter diesen Umständen eine vorübergehende Fortgeltung der Vorschriften eher hinzunehmen als deren Nichtigkeitserklärung, so das Bundesverfassungsgericht. Seitens der Landesregierung befindet sich eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes in Vorbereitung, die insbesondere die notwendigen Änderungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ergeben, vornehmen wird. Dazu wird die Urteilsbegründung sehr genau dahin gehend geprüft, welche Auswirkungen sich daraus für das Verfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, welches nicht die Schärfe des bayerischen hat, ergeben. Dabei steht auch die Landesregierung in einem Austausch mit anderen Bundesländern und dem Bund. Zwar ist eine zügige Umsetzung wünschenswert, allerdings sollte insbesondere bei dieser Rechtsmaterie im Zweifel Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Es nützt nichts, zügig neue Vorschriften zu schaffen, die am Ende wieder vom Verfassungsgericht kassiert werden. Gerade beim Landesverfassungsschutzgesetz ist man daher gut beraten, sehr sorgfältig vorzugehen. Unsere Fraktion kann deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Der Abgeordnete Bernd Lange trinkt aus dem Wasserglas.) Das wollte ich schon immer mal machen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (allgemeine Unruhe – Nikolaus Kramer, AfD: Gerade so geschafft. Meine Herren!)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Gleich am Anfang möchte ich jetzt erst mal mündlich einen Änderungsantrag stellen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für ein verfassungskonformes Verfassungsschutzgesetz“, und zwar soll in Ziffer II die Angabe „24.08.2022“ durch die Angabe „31.07.2023“ ersetzt werden, weil mich die Argumente, die hier gekommen sind, überzeugt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Dann möchte ich noch auf die Debatte eingehen, die hier geführt wurde, dankenswerterweise ziemlich sachlich, wie ich finde, hat mich sehr gefreut. Erst mal vielleicht, weil Herr Pegel die Grundsatzfrage aufgeworfen hat, brauchen wir einen Verfassungsschutz. Ich persönlich meine ja, für den Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Aber er leidet natürlich unter einigem Reformbedarf. Und ein wichtiger Punkt beim Verfassungsschutz ist natürlich, dass dieser auf der Grundlage verfassungskonformer Gesetze tätig wird. Und deswegen werbe ich noch mal um Zustimmung zu unserem Antrag an dieser Stelle. Sie haben, so ein bisschen klang es so, als würden Sie in Zweifel ziehen, dass das Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz auch für Mecklenburg-Vorpommern gelten würde und dass es doch eigentlich eines Urteils speziell für M-V bedürfe. Das sehe ich nicht so. Ich meine, man muss sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau angucken und möglicherweise sogar prüfen, ob die Maßgaben, die da drin formuliert werden für die Fortgeltung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes bis 2023, bis Ende Juli, ob man die nicht auch bei uns anwenden müsste. (Horst Förster, AfD: Das sind ja gerade diejenigen, die beanstandet sind.) Nein, das Bundesverfassungsgericht hat ja genaue Voraussetzungen, hat Anforderungen formuliert. (Horst Förster, AfD: Die Gesetze, die bis dahin gelten sollen, sind doch die alten.) Nein, die gelten nur fort unter bestimmten Maßgaben, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und die gilt es auch hier umzusetzen, meiner Meinung nach. Herr Renz hat erwähnt, dass eine Ausschussberatung vielleicht gut wäre zu dem Thema. Ich muss sagen, ich habe das versucht im Innenausschuss. Ja, wir hatten im Innenausschuss den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, der ist ja aufgerufen worden im Innenausschuss im Rahmen der Selbstbefassung. Und da habe ich dann gewagt, inhaltliche Fragen zu stellen. Darauf war die Landesregierung nicht vorbereitet, weil in den Unterlagen zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft stand drin, wir werden ja demnächst sowieso eine umfassende Novelle zum Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Und da habe ich gefragt, na ja, wie soll denn das …, was ist denn da geplant, wie soll das ungefähr aussehen. Und da kam halt leider nichts. Also ich habe es versucht, das sozusagen im Ausschuss zu thematisieren. Aber wenn Sie das hier so vorschlagen, Herr Renz, dann werde ich mir das noch mal überlegen, ob ich dann auch noch mal im Ausschuss einen Antrag für den Ausschuss formuliere. Ja, genau, und Herr Noetzel und Herr Domke hatten ja gesagt, die Frist ist so kurz. Das habe ich versucht, durch den Änderungsantrag …, dem habe ich jetzt versucht abzuhelfen. Und am Ende ist es mir einfach nur noch mal ein Anliegen zu sagen, es ist wichtig zu verhindern, dass unser Verfassungsschutz, der ja die Befugnis hat, in Grundrechte einzugreifen, dass der eben Grundrechte verletzt, indem er tätig wird auf der Grundlage nicht verfassungskonformer Gesetze. Wir müssen Rechtssicherheit herstellen, um eben einen rechtssicheren Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu gewährleisten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist soeben durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag mündlich vorgetragen worden, und zwar die Änderung der Ziffer II. Das Datum soll dann nicht lauten „24. August 2022“, sondern „31.07.2023“. Über diesen eben von mir vorgetragenen Änderungsantrag lasse ich zunächst abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. (allgemeine Unruhe) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/771. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/771 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 7. September 2022 um 10:00 Uhr ein. Die Sitzung ist noch nicht geschlossen, sondern ich möchte es nicht versäumen, Ihnen allen jetzt eine schöne sitzungsfreie Zeit zu wünschen. Hinter uns liegen vier sehr intensive Beratungstage. Ich möchte mich ganz herzlich für die Disziplin in Ihren Reihen bedanken. Das war eine Herausforderung für uns alle. Ich möchte mich insbesondere auch bei dem Präsidium bedanken, bei den beiden Vizepräsidentinnen für den Abstimmungsmarathon, den wir bewältigt haben, und selbstverständlich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei der Landtagsverwaltung. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Man merkt die Erleichterung, dass die Sitzung vorbei ist. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine schöne Sommerpause. (Zuruf aus dem Plenum: Die Sitzung ist geschlossen.) Die Sitzung ist geschlossen. (allgemeine Heiterkeit) Schluss: 17:44 Uhr Namentliche über Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE Zukunftszentrum für Europäische Transformation – Drucksache Jastimmen AfD Federau, Petra de Jesus Fernandes, Thomas Kramer, Nikolaus CDU Berg, Christiane Ehlers, Sebastian Glawe, Harry Hoffmeister, Katy Liskow, Franz-Robert Peters, Daniel Renz, Torsten Schlupp, Beate Waldmüller, Wolfgang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damm, Hannes Oehlrich, Constanze Shepley, Anne Dr. Terpe, Harald Wegner, Jutta FDP Domke, René Enseleit, Sabine Wulff, David Neinstimmen SPD Dr. Backhaus, Till Barlen, Julian Beitz, Falko Brade, Christian Butzki, Andreas da Cunha, Philipp Dahlemann, Patrick Drese, Stefanie Falk, Marcel Gundlack, Tilo Hegenkötter, Beatrix Hesse, Birgit Julitz, Nadine Kaselitz, Dagmar Klingohr, Christine Abstimmung den der CDU, GRÜNEN und FDP Deutsche Einheit und 8/761 – Krüger, Thomas Lange, Bernd Miraß, Heiko Mucha, Ralf Dr. Northoff, Robert Pegel, Christian Dr. Rahm-Präger, Sylva Saemann, Nils Schiefler, Michel-Friedrich Dr. Schröder, Anna-Konstanze Stamer, Dirk Tegtmeier, Martina Winter, Christian Dr. Wölk, Monique Würdisch, Thomas AfD Reuken, Stephan J. DIE LINKE Albrecht, Christian Koplin, Torsten Kröger, Eva-Maria Noetzel, Michael Pulz-Debler, Steffi Rösler, Jeannine Schmidt, Elke-Annette Seiffert, Daniel Enthaltungen AfD Förster, Horst Meister, Michael Schmidt, Martin Schneider, Jens-Holger Schult, Enrico Schulze-Wiehenbrauk, Jens Stein, Thore Tadsen, Jan-Phillip Endgültiges Ergebnis: Abgegebene Stimmen .................................................. 67 Gültige Stimmen ........................................................... 67 Jastimmen .................................................................... 20 Neinstimmen ................................................................. 39 Enthaltungen ................................................................... 8
