René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat diesen Antrag zur Umsetzung der Grundsteuerreform ganz bewusst noch in dieser Plenarwoche angesetzt. Zum einen befinden wir uns ja seit heute in der Frist, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben haben, und wahrscheinlich wird ja Herr Dr. Geue uns auch gleich noch mal berichten können, ob das Programm über „Mein ELSTER“ jetzt auch planmäßig gestartet wurde. Ich habe zumindest schon einmal den Hinweis bekommen, dass es mit Bodenrichtwerten nicht so ganz einfach ist. Da sind schon einige Portale, auf denen es zur Verfügung gestellt werden sollte, heute stehen sie nicht zur Verfügung, möglicherweise ja noch dann bis Oktober, dass das dann noch mal irgendwann hinkommt. Zum anderen wären wir in der Septembersitzung – das wäre die Alternative gewesen – zu spät gewesen, aber dann wäre ja die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung auch schon fast wieder abgelaufen. Und jetzt erkennen Sie mal das Problem! Es sind eigentlich nur vier Monate, und genau diese kurze Fristsetzung – zudem auch noch über die Sommermonate, Urlaubszeit – ist der Kern unseres Antrags. Aber zunächst zur Einordnung des Problems: Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das aktuelle Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge in Deutschland verfassungswidrig ist, da es gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt, und somit war eine Reform notwendig. Die verfassungswidrige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten. In den westdeutschen Bundesländern werden die Grundstücke anhand der Wertverhältnisse auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 bewertet und in ostdeutschen Bundesländern sogar deutlich älter, da sind die Werte aus dem Jahr 1935. (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau.) Allerdings, es bestand immer die Notwendigkeit, und wenn man mal ins Bewertungsgesetz schaut, Paragraf 21 Bewertungsgesetz, bestand schon immer ein Hauptfeststellungszeitpunkt alle sechs Jahre. Das heißt, wenn man es mal auf die Spitze treibt, ist es seit 1970 – ganze 48 Jahre lang, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat – versäumt worden, eine Hauptfeststellung nachzuholen. Ich kann auch sagen, woran das lag. Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964, da haben die letzten Grundstücksbewertungen Mitte der 80er-Jahre stattgefunden. Da sieht man mal, welch ein Aufwand das ist, und das ist auch das, was auf uns zukommt. Aber, meine Damen und Herren, diese Versäumnisse gehen ja zulasten des Gesetzgebers und auch der Verwaltung, die natürlich jetzt heute andere technische Möglichkeiten hat als damals, aber letzten Endes war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartbar und letzten Endes ist es genau der Punkt, den wir hier ansprechen möchten. Es steht in keinem Verhältnis dazu, dann den Bürgerinnen und Bürgern nur vier Monate Abgabefrist zu geben und möglicherweise dann noch mit Sanktionen zu drohen, wenn dann am 31.10. die Erklärungen noch nicht abgegeben werden konnten. Und auf der anderen Seite hat man sich zumindest seit 2018 vier Jahre Zeit gelassen, um heute dann sozusagen das Programm zu starten, damit man überhaupt eine Erklärung abgeben kann oder, wenn ich es sogar noch auf die Spitze treiben will, ganze 48 Jahre lang nicht gehandelt zu haben. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Grundsteuer ist natürlich der Bund auch in der Verantwortung, bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sind es die Landesfinanzämter. Und bevor ich vielleicht noch, wenn die Redezeit reicht, über die Modelle spreche – das ist jetzt eigentlich nicht der Kern des Antrags, aber da kann man sich auch ganz, ganz stark noch mal drüber unterhalten, ob das Modell, was hier in Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurde, auch das richtige war –, es geht uns jetzt darum, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für ihre Verpflichtungen zu geben, im Rahmen der Grundsteuerreform die Feststellungserklärung abgeben zu können. Und der Gesetzgeber, ich hatte es schon gesagt, hat sich viel Zeit genommen. Die Verwaltung war natürlich dann beauftragt, das umzusetzen. Das ist natürlich auch ein zäher Prozess. Man muss immerhin bedenken, dass es 1,2 Millionen Grundstücke hier allein im Bundesland betrifft. Und diese vier Monate, ich hatte es schon ausgeführt, fallen in die Urlaubszeit, und jetzt werden viele sagen, na gut, ich habe die Zeit nicht, ich habe vielleicht auch gar keine Ahnung, ich weiß gar nicht, was das bewirkt, wenn ich irgendwelche Daten hier eingebe, weil der Witz ist ja in dem Verfahren, was wir haben, dass die Grundsteuer, die ich zu zahlen habe, relativ spät ja erst von der Gemeinde oder von der Stadt mitgeteilt wird. Alle anderen Bescheide, die ich vorher von den Landesfinanzbehörden bekomme, die geben ja nur irgendwelche Werte an. Nicht für jeden ist klar, was heißt das denn am Ende bis hin eben auch zu dem Problem, dass man möglicherweise Grundlagenbescheide da nicht rechtzeitig angefochten hat. Aber das ist ein anderes Problem, was eher im Modell liegt. Und jetzt treffen diese Menschen, die vielleicht Hilfe und Rat suchen, auf einen Berufsstand, also auf die steuerberatenden Berufe. Und was glauben Sie wohl, was da los ist?! Die können ja nicht für vier Monate das Personal derart hochschrauben und im Oktober sagen oder Ende Oktober, so, jetzt brauchen wir euch aber nicht mehr, weil die Erklärungsfrist ist jetzt abgelaufen. Das heißt, sie müssen sich darauf einstellen. Ich weiß nicht, ob die Urlaubssperren verhängt haben oder was weiß ich was, die können es aber nicht leisten. Das haben auch die Expertengespräche gezeigt, die wir hier geführt haben, auch schon im Finanzausschuss. Ich habe auch genau explizit auch noch mal danach gefragt. Steuerberaterkammer, Steuerberaterverband, auch der Bund der Steuerzahler, alle warnen davor und sagen, diese Frist ist zu kurz. Und man kriegt Druck aus dieser ganzen Angelegenheit, wenn man jetzt vielleicht schon mal erklärt, es wird sanktionslos bleiben, wenn die Erklärungen verspätet eingehen, vielleicht auch gleich eine Karenzzeit einrichtet von einem halben Jahr. Ich weiß, dass das nicht allein im Land zu regeln ist, Herr Dr. Geue, das ist mir klar, das werden Sie uns wahrscheinlich auch gleich erzählen, aber ich denke schon, dass man auch im Land entsprechende Regelungen, Erlasse herausgeben könnte, dass zumindest eine Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und auch mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffen werden kann, weil das Problem hat jedes Bundesland im Übrigen. Und ich weiß, dass es bestimmte Härtefälle oder Härtefallregelungen gibt, dass bestimmte Personen auch in Papierform abgeben können. Ja, aber die sind genauso hoffnungslos überfordert, weil, wenn sie schon die Bodenrichtwerte dann im Internet nicht finden können, wonach sollen die dann am Ende auch verfahren. Und vor allem, niemand hat Erfahrung mit diesem Verfahren, weil wir ein ganz neues Verfahren gewählt haben, es sei denn, es sind diejenigen, die vielleicht ganz fleißig heute früh schon geguckt haben, ob sie in dem Portal weiterkommen und sich die Daten zusammengesammelt haben. Ich weiß nicht, ob es schon erste Fälle gibt, das würde mich wirklich mal interessieren. Wir wissen, wie gesagt, dass es einen großen Ansturm geben wird. Wir wissen, dass es kaum zu bewältigen sein wird. Ich weiß auch, dass der Druck wahrscheinlich sehr, sehr groß ist aufseiten der Finanzverwaltung, denn das Ganze muss auch bis zum 01.01.2025 umgesetzt sein, ansonsten ist die Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig, und das ist natürlich ein großer Betrag oder eine große Einnahmeseite für die Kommunen, der dann wegbrechen würde. Aber letzten Endes kann man doch davon ausgehen, dass es eine sukzessive Abarbeitung geben wird. Warum man da nicht auch eine sukzessive Erklärungsabgabe hätte steuern können, das erschließt sich mir am Ende auch noch nicht. Jedenfalls wollen wir eins vermeiden, dass jetzt den Bürgern gegenüber mit aller Härte vorgegangen wird, dass es Verspätungszuschläge geben wird, dass es Schätzungen geben wird, Schätzungsbescheide, oder dass sogar Zwangsmittel angewandt werden. Und genau darauf wollen wir hinaus, dass wir hier mit Augenmaß vorgehen, dass wir die Nöte und die Ängste, die jetzt da sind, und die Befürchtungen, ich schaffe das nicht, dass wir dem entgegenkommen und dass wir sagen, okay, wir werden am Ende aus den vier Monaten möglicherweise zehn Monate machen können. Und wir wissen auch, die Verwaltung wird nicht alle Fälle zeitgleich abarbeiten können. Es ist ja auch interessant, dass man sich dann tatsächlich auch bis Ende 2024 ja noch Zeit nehmen kann für die entsprechenden Veranlagungsgeschäfte. So, natürlich ist die Fristsetzung – das hatte ich schon gesagt – kein alleiniges Problem des Landes. Ich prognostiziere Ihnen, dass es noch sehr viel Ärger geben wird. Ich höre von Kollegen, dass es auch jetzt schon viele Anrufe sind. Es gab ja ein Schreiben, wo die Bürgerinnen und Bürger schon mal aufgeklärt wurden, und da war das Chaos eigentlich schon perfekt, weil natürlich jeder verwiesen hat und gesagt hat, ja, das Portal wird ja erst am 01.07. freigeschaltet. Na ja, das macht die Rentnerin oder den Rentner, der sich extra zum Finanzamt hat fahren lassen, um zu erfahren, was muss ich denn jetzt machen, und dann wird er nach Hause geschickt, ja, ab 01.07. kannst du online was ausfüllen, den macht es nicht besonders glücklich. Aber ich verstehe auch irgendwo, dass man irgendwie mit dieser Situation jetzt umgehen muss. Kein Verständnis habe ich dafür, dass man relativ spät gehandelt hat, und kein Verständnis habe ich dafür, dass man so starr an den vier Monaten festhält. Und deswegen wünsche ich mir, dass wir vielleicht eine Aussage bekommen, wie man hier gedenkt seitens der Landesregierung, vor allem eben von der Spitze des Finanzministeriums, wie man hier vielleicht Abmilderung schaffen könnte. Da zielt der Antrag hin. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Antrag zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger … Und ich sage es gleich, bevor jetzt wieder eine ideologische Neiddebatte losgeht, es geht nicht nur um die Grundstückseigentümer, sondern es geht auch um die Mieter, denn die Grundsteuer wird mit umgelegt. Es betrifft also nahezu alle Menschen hier in diesem Land. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
