René Domke
Das hat mit Selbstkritik nichts zu tun. Noch mal: Das Hauptfeststellungsverfahren ist ein sehr aufwendiges. Man hat alleine für 1964 bis Mitte der 80er gebraucht, und das ist jetzt keine gesetzgeberische Geschichte gewesen, das steht im Gesetz, dass der durchzuführen ist, er wurde nur nicht durchgeführt, und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, wenn ihr das sowieso nicht macht als Finanzverwaltung – es ist eher ein Verwaltungsthema gewesen –, ihr haltet euch ja gar nicht an die Vorschrift, die der Gesetzgeber aufgegeben hat. Man hat wirklich seit 01.01.1964, alle sechs Jahre hätte man den Hauptfeststellungszeitpunkt durchführen müssen, hat man nicht gemacht. Der Bundesgesetzgeber hat allerdings auch nicht reagiert, hat den Hauptfeststellungszeitpunkt auch nicht außer Kraft gesetzt. Also es ist ein Vollzugsdefizit. Wem Sie es jetzt anheften, da kann man drüber diskutieren. Möglicherweise wäre es auch gar nicht machbar gewesen, ich weiß es nicht.
