René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten ja in dieser Woche schon einmal das Thema, und ich teile zumindest bei Herrn Noetzel die Auffassung, wenn wir doch feststellen, dass durch das Urteil, was natürlich für Bayern zutrifft, aber schon erkennbar ist in einzelnen Bereichen, auch unser Verfassungsschutzgesetz betroffen ist, dass wir da schnellstmöglich nachbessern und – ich weiß nicht, wie lange dieser Korridor sein soll, von dem Sie sprechen – schnellstmöglich dann in die Umsetzung gehen. Allerdings muss ich auch bemängeln die Fristsetzung, gerade über die Sommermonate. Wir haben heute darüber gesprochen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) was vier Monate für Steuerpflichtige bedeuten können, jetzt muss man auch mal betrachten, was vier Monate für einen Parlamentsbetrieb dann bedeuten. Also da müsste noch mal dringend nachgebessert werden. Möglicherweise ist es auch etwas, was wir noch mal genauer erörtern sollten im Ausschuss, wie weit wir da gehen können. Und vor allem, was mit diesem Korridor angedeutet ist, wie weit die Überlegungen sind, da ist der Minister noch nicht so richtig konkret geworden, was denn da schon auf dem Tisch liegt. Ich glaube, in der Beschreibung der Punkte, die anzupassen sind, habe ich jetzt nicht gehört, dass es irgendjemand bestreitet. Es ist natürlich die Ortung von Mobilfunkgeräten, es ist die Durchführung von Observationen. Was eben sicherlich ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist, der auch relativ schnell angepasst werden muss, das ist der Einsatz der Vertrauensleute. Da haben wir ja festgestellt, dass es dort schon noch eine andere Frage geben muss, eine Art Vorabkontrolle einer unabhängigen Stelle. Die existiert offensichtlich nicht. Das muss also möglichst schnell umgesetzt werden. Insofern, wir hätten mit einer anderen Fristsetzung oder eben auch unter Einbezug des Korridors, den der Innenminister hier andeutet, durchaus auch zustimmen können. Wir würden uns jetzt an dieser Stelle wahrscheinlich enthalten. Ich denke schon, dass es wichtig ist, wenn uns diese Punkte auffallen, dass wir schnell agieren. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Ich finde es auch wieder schade, ich finde es auch wieder schade, dass wir hier am Freitag, quasi der letzte Tagesordnungspunkt, da geht es um so wichtige Dinge wie das Verfassungsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, und wir nehmen uns hier fünf Minuten pro Fraktion. Es ist im Grunde so vieles Richtiges gesagt worden, aber wir müssen viel, viel tiefer gehen. Da liegt so viel im Argen. (Torsten Renz, CDU: Nein, erst mal analysieren, ob es im Argen liegt. Das ist eine Behauptung.) Die Analyse liegt im Grunde vor. Diese drei Punkte werden wir anfassen müssen. Da bin ich hundertprozentig von überzeugt, dass wir die anpassen müssen oder anfassen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist etwas, was man durchaus schon mal beauftragen kann. Das wird noch kein Gesetzesentwurf sein, aber ich habe jetzt auch noch nicht konkret zu den Punkten gehört vom Minister, wo er Handlungsbedarf sieht und was er jetzt vielleicht auch in die Konferenz mit reinnehmen wird, wo dann über diesen viel umworbenen Korridor gesprochen wird. Natürlich, Sorgfalt, Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das sollte uns auch gerade hier wichtig sein. Aber ich wünschte mir viel mehr Debatten um solche Punkte, weil dafür ist der Landtag an sich auch da. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich schaue jetzt mal auf DIE GRÜNEN, was da noch kommt. Sie nicken mit dem Kopf, da ist irgendwas in Arbeit. Schauen wir mal, was daraus wird, und dementsprechend würden wir unser Abstimmungsverhalten dann auch anpassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
