Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte da anknüpfen, wo Herr Pegel angefangen hat und gleich da auch aufgehört hat. Es geht um ein ewiges Problem, nämlich die Frage, wie man den Staat schützen kann, wie man einzelne Personen schützen kann und wie weit man in die Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen kann, um Unheil abzuwehren. Und dabei geht es ewig und immer um die Verhältnismäßigkeit, und die Verhältnismäßigkeit kann man natürlich sehr unterschiedlich beurteilen. Ich will da mal ganz naheliegend auf die Corona-Maßnahmen kommen, um das Ihnen besonders deutlich zu machen. Sie erinnern sich alle, wie Monate über Monate die Inzidenz das alleinige Merkmal war dafür, welche oder ob man überhaupt Maßnahmen ergreift. Und ich bin damals nicht müde gewesen, habe mir fast den Mund fusselig geredet, immer wieder darauf hinzuweisen, was heute völlig unbestritten ist, epidemiologisch und überhaupt, dass die Inzidenzen, also die Zahl der positiven Testungen, für sich genommen überhaupt nichts besagen. Sie haben an einem Tag, solche Beispiele habe ich auch angeführt, haben Sie 1.000 Inzidenzen, am nächsten Tag testen Sie doppelt so viel, haben dann also dieselbe Positivquote, haben 2.000 oder 200.000 Inzidenzen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ging immer nur um die positiven, um die genannten Inzidenzen, ohne sie in das Verhältnis der Testungen zu bringen. Sie besagten demnach nichts und sie wurden doch als Grundlage, für – und jetzt hören Sie gut zu – millionenfache Eingriffe in die Grundrechte zugrunde gelegt. Es hat kaum einen gestört – schon, es hat viele gestört, uns insbesondere –, und wir haben heute den Evaluationsbericht einer Kommission, die genau das bestätigt, dass diese Inzidenzen, ist nur ein Beispiel von vielen, bestätigt, dass viele der Corona-Maßnahmen aus heutiger Sicht jedenfalls klar bewiesen rechtswidrig waren. Damit wird man sich noch befassen müssen. Ich sage das jetzt nicht, um billige Polemik zu betreiben, sondern dass wir auch rechtspolitisch begreifen müssen, dass wir diese Problematik der Verhältnismäßigkeit oft sehr politisch und oft sehr unterschiedlich gewichten, wie die Verhältnismäßigkeit zu sehen ist. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Und hier geht es ja um die Befugnisse des Verfassungsschutzes und wir als AfD haben stets gesagt, wir brauchen einen fähigen, funktionsfähigen Verfassungsschutz. Das ist für uns völlig klar. Und ich habe auch keine Angst vor dem Verfassungsschutz. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Der hat ein Auge auf Sie.) Ich habe nur Angst vor einem politisierten Verfassungsschutz, der nicht mehr nach Recht und nach Verfassung urteilt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) sondern zu einem politisch besetzten Gremium wird, das dann sich jedenfalls in die Gefahr begibt, Vollstrecker der Exekutive zu sein. Davor habe ich Angst, nicht vor der Rechtsstaatlichkeit. Und ich erinnere noch mal, es sind millionenfache Grundrechtseingriffe erfolgt, das hat keinen hier gestört. Dieser Antrag hier … Ach so, erst noch mal, zunächst mal, das hat Herr Pegel auch gesagt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat direkt rechtlich auf unser Verfassungsschutzgesetz überhaupt keine Einwirkung, Bedeutung schon, aber es bedeutet keinesfalls automatisch, dass dann vergleichbare Vorschriften, die Frau Oehlrich sich dann aussucht, damit verfassungswidrig seien. Diese Entscheidung bezieht sich allein auf Bayern. Und auch ohne groß zu recherchieren muss einem klar sein, dass diese Umsetzung ihre Zeit dauert, denn der Gesetzentwurf, den die Landesregierung gerade vorgelegt hat, da war ja auch Frist nur bis Ende Oktober, das geht nicht von heute auf morgen. Der Gedanke, dass davon auch andere Länder betroffen sind, dass man die Gesetze aufeinander abstimmt, die Verfassungsschutzgesetze, in einem Rechtsstaat, einem Land, wo das einigermaßen homogen gesetzlich gehen soll, auch der hätte sich bei Ihnen, Frau Oehlrich, eigentlich aufdrängen sollen. Und insofern ist das, was Sie hier verlangen, extrem überflüssig und extrem unseriös. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Erstens ist die Feststellung falsch, zweitens die Frist absolut lächerlich, absolut unmöglich einzuhalten und beachtet, nochmals, überhaupt nicht den ganz naheliegenden, sich aufdrängenden Gedanken, dass das miteinander abgestimmt werden muss. Und ich bitte noch mal um Verständnis dafür, dass Sie sich das alle mal bewusstmachen. Ich habe eben aus einem Zwiegespräch gemerkt, dass das vielen gar nicht bewusst ist. Es ist im Kern ganz einfach: Es geht ewig, bei allen Mitteln, die der Staat anwendet, um Unheil abzuwehren, um Einzelne zu schützen, den Staat zu schützen, muss er bestimmtes Werkzeug in die Hände nehmen. Und was er dabei darf und wie weit er geht auf all diesen Wegen, ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit und hängt immer von den Umständen ab. Und diese Verhältnismäßigkeit ist unendlich schwer zu beurteilen, aber es lässt sich auch je nach Gesinnung sehr leicht oft in alle Richtungen begründen. Das ist die Gefahr dabei. Das war zu allen Zeiten so, das wird sich auch nicht ändern. Und es gab auch Zeiten, wo man sagen muss rückblickend, dass die Juristen oder willfährige Juristen stets und alles begründen konnten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
