Jeannine Rösler
Paragraf 49 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages sieht vor, dass die Zweite Lesung zu einem Gesetzentwurf frühestens am zweiten Tag nach dem Schluss der Ersten Lesung stattfinden kann. Daran halten wir uns. Es ist richtig, dass wir uns natürlich in den meisten Fällen, in den allermeisten Fällen deutlich mehr Zeit für ein Gesetzgebungsverfahren lassen, aber der vorliegende Ablauf ist deshalb trotzdem nicht irregulär. Und zuletzt haben wir, soweit wir uns erinnern können, zum Beispiel im Juni 2021, das auch so gehandhabt, dass ebenso ein solches Verfahren gewählt worden ist. Sie hätten den Gesetzentwurf lieber früher gehabt und Sie haben auch in der Ausschusssitzung kritisiert, dass keine Anhörung möglich war. Das kann ich verstehen, aber Sie haben letztendlich dann doch dem Verfahren im Ältestenrat so zugestimmt, und das hätten Sie ja nicht tun müssen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie haben dem Verfahren so zugestimmt, ich gehe mal davon aus, weil der Gesetzentwurf richtig ist, weil er gut ist und weil sein Umfang und ich denke, auch durchaus seine geringere Komplexität ein so kurzes Verfahren durchaus ermöglichen. Und deshalb waren Sie auch mit allem im Ältestenrat einverstanden. Und wenn Sie jetzt hier den Eindruck hinterlassen, nicht inhaltlich kritisieren zu können, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann machen Sie das halt beim Verfahren, dann ist das so. Ich bitte darum, dass wir jetzt dem Gesetzentwurf so zustimmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das tut mir wirklich leid jetzt.) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
