Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Renz, wir werden es dem Minister so schwer wie möglich machen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Oha! – Torsten Renz, CDU: Ist das eine Drohung?) Nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 lag der Verfassungsschutz deutschlandweit am Boden. Der Arm der streitbaren Demokratie stand nach dem NSU-Skandal politisch vor einem Scherbenhaufen. Elf Jahre später hängt der Verfassungsschutz bundesweit juristisch schwer angeschlagen in den Seilen. Die Frage ist, ob man ihm das selbst anlasten kann oder nicht der Maßlosigkeit konservativer Sicherheitspolitiker. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hm!) Meine Damen und Herren, formal hat das Bundesverfassungsgericht am 26. April zwar über ein bayerisches Gesetz entschieden, inhaltlich aber letztendlich über die gesamte Republik, (Torsten Renz, CDU: So einen Koalitionspartner möchte ich in dem Bereich nicht geschenkt haben.) auch über einzelne Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn also die Antragsbegründung an dieser Stelle schnellstmöglich Änderungen fordert, dann ist dem ohne jedes Wenn und Aber zuzustimmen, denn das ist selbstverständlich. Genauso selbstverständlich muss es dann aber auch sein, einen Antrag abzulehnen, der Änderungen bis spätestens zum 24. August 2022 fordert. Und ich möchte ganz kurz sagen: Liebe Kollegen von den GRÜNEN, Ihre Kollegin Frau Shepley hat sich hier echauffiert über das KiföG-Gesetz und das Verfahren, das wir hier durchgeführt haben, was inhaltlich relativ einfach war und überschaubar war. Hier geht es schließlich um schwerwiegende Grundrechtseingriffe, und da muss es dann wohl möglich sein, das etwas schneller zu …, nicht so schnell zu machen. Das Bundesverfassungsgericht selbst schreibt dem Freistaat Bayern sinnvollerweise eine Frist bis Ende Juli 2023 vor, und selbst das ist sportlich. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht lediglich darum, etwa bei Regelungen zur Ortung von Mobilfunkgeräten, zum Einsatz von V-Leuten oder zur Informationsübermittlung aus einem Plus ein Minus zu machen. Das Gericht hat nämlich keine Verfassungsschutzbefugnis völlig untersagt, sondern rechtliche Präzisierungen gefordert. Und hier stehen wir dann vor mindestens zwei Problemen, die deutlich gegen einen Schnellschuss aus Mecklenburg-Vorpommern, also den vorliegenden Antrag, sprechen. (Die Abgeordnete Jutta Wegner bittet um das Wort für eine Anfrage.) Erstens. Meine Damen und Herren, der Minister hat es gesagt, es geht im Rahmen des Verfassungsschutzverbundes um rechtssichere, weitgehend harmonisierte Regelungen. Die Zuständigen …
