Bernd Lange
Das ist das erste Mal. (Minister Christian Pegel: Ich weiß.) Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Werte Zuhörer! Der vorliegende Antrag greift ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. April dieses Jahres auf. Das Gericht hat entschieden, dass mehrere Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen. Dabei wurde vom Bundesverfassungsgericht die Norm zur Auskunft über Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Im Übrigen sind die beanstandeten Vorschriften mit der Verfassung unvereinbar und gelten bis zu einer Neuregelung mit Blick auf die betroffenen Grundrechte nach einschränkenden Maßgaben längstens bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 fort. Hintergrund ist, dass die Gründe für die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften nicht den Kern der mit ihnen eingeräumten Befugnisse betreffen, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber kann in diesen Fällen die verfassungsrechtlichen Beanstandungen nachbessern. Angesichts der großen Bedeutung eines wirksamen Verfassungsschutzes für den freiheitlich-demokratischen Rechtstaat ist unter diesen Umständen eine vorübergehende Fortgeltung der Vorschriften eher hinzunehmen als deren Nichtigkeitserklärung, so das Bundesverfassungsgericht. Seitens der Landesregierung befindet sich eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes in Vorbereitung, die insbesondere die notwendigen Änderungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ergeben, vornehmen wird. Dazu wird die Urteilsbegründung sehr genau dahin gehend geprüft, welche Auswirkungen sich daraus für das Verfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, welches nicht die Schärfe des bayerischen hat, ergeben. Dabei steht auch die Landesregierung in einem Austausch mit anderen Bundesländern und dem Bund. Zwar ist eine zügige Umsetzung wünschenswert, allerdings sollte insbesondere bei dieser Rechtsmaterie im Zweifel Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Es nützt nichts, zügig neue Vorschriften zu schaffen, die am Ende wieder vom Verfassungsgericht kassiert werden. Gerade beim Landesverfassungsschutzgesetz ist man daher gut beraten, sehr sorgfältig vorzugehen. Unsere Fraktion kann deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Der Abgeordnete Bernd Lange trinkt aus dem Wasserglas.) Das wollte ich schon immer mal machen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und DIE LINKE)
