Sandy van Baal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN haben uns hier einen Antrag zu einem Thema auf die Tagesordnung gesetzt, welches auch meine Fraktion für äußerst wichtig erachtet. Das Thema Abfall beschäftigt jeden Menschen, und das jeden Tag wieder. Und auch anhand der Petitionen, die von den Bürgern eingereicht wurden, und was im Agrarausschuss berichtet wurde, ist ersichtlich, dass es die Menschen bei uns im Land beschäftigt – anhand der Häufigkeit und auch der Vielfalt der Debatten zum Thema, Oberthema Abfall, sage ich mal, die wir schon in der aktuellen Legislaturperiode im Agrarausschuss geführt haben –, und die Themenbreite reichte dabei von illegalen Mülldeponien und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften bis eben auch im gewissen Maße schon zu den Themen der beiden Anträge der GRÜNEN. Denn was oftmals einfach erscheint, entpuppt sich in der Praxis doch manchmal zu einem Problem, und auch das haben wir schon im Agrarausschuss festgestellt, als es zum Beispiel um die Zuständigkeiten bei der Entsorgung von illegalem Müll oder illegaler Mülldeponien ging. Wer ist denn da eigentlich wann genau zuständig? Das Land oder die Kommune? Alles Fragen, die es oft zu klären gibt. Und wenn es selbst in der fachlichen Diskussion schon schwierig ist, hier die tatsächlichen Zusammenhänge klar und verständlich zu kommunizieren, dann fällt es nicht schwer zu glauben, dass sich auch bei den Bürgern regelmäßig Fragen auftun. Auf der Drucksache 8/769 geht es Ihnen um die Pflanzenabfallverordnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, unserer Ansicht nach widersprechen Sie sich in der Rechtsauffassung selbst zwischen Ihren Äußerungen im Feststellungs- und Forderungsteil und Ihren Äußerungen in Ihrer Begründung. In unseren Augen greift bei der exakten Regelung zur Entsorgung von Pflanzenabfällen die durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vorgelegte Pflanzenabfallverordnung und eben nicht die Formulierung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Und diese Pflanzenabfalllandesverordnung enthält klare Regeln darüber, wann Pflanzenabfälle verbrannt werden dürfen und wann nicht. Das Problem ist, dass die Bürger nicht immer weiter mit Regeln und Bürokratie überschüttet werden. Denn neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung kommt es denn zum Beispiel in manchen Gemeinden und auf Allgemeinverfügung des Landrats noch mal zu Extraverordnungen, und das führt zu einem richtigen Chaos. Meine Fraktion ist sehr gern bereit, sich tiefgründiger mit diesem Problem zu beschäftigen und eine einfache und praktikable, aber trotzdem auf alle Lebensbereiche in Mecklenburg-Vorpommern angepasste Lösung zu finden. Und damit meine ich auch, dass man da einen kleinen Unterschied macht im ländlichen Raum und im städtischen Bereich. Da muss einfach mal drüber geredet werden, weil die beiden Bereiche kann man nicht einfach zusammenschmeißen unserer Meinung nach. Zum Antrag auf Drucksache 8/770: Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern beschreiben Sie in Ihrer Begründung zutreffend. Allerdings ist auch hier die Problemlage wesentlich komplexer, als sie durch Ihren Antrag wiedergegeben wird, denn auch hier haben wir ein Zusammenkommen von unterschiedlichen Regelungskompetenzen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag an sich überzeugt uns nicht in der Form, wie er vorliegt. Doch wie bereits gesagt, sieht meine Fraktion und ich persönlich auch bei diesen grundsätzlichen Problemen, bei diesen grundsätzlichen Punkten ein Problem und darüber sollte diskutiert werden. Aus diesem Grund möchte ich für meine Fraktion die Überweisung der beiden Anträge der GRÜNEN auf Drucksache 8/769 und 8/770 für eine tiefgründige Beratung in den Agrarausschuss beantragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
