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Dr. Heiko Geue

01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden – allein im letzten Jahr 206 Millionen landesweit hier in Mecklenburg-Vorpommern –, eine wesentliche Einnahmequelle, um örtliche Infrastruktur zu finanzieren, also Schulen, Kitas, Bibliotheken, kommunale Straßen, Radwege. Deswegen ist diese Reform so wichtig. Sie ist vor dem Bundesverfassungsgericht erklagt worden und sie war nicht leicht aufzusetzen, weil es Bestrebungen gab, das Bundesmodell nicht anzuwenden in manchen Bundesländern – wir werden es anwenden –, und dadurch die Herausforderung war und ist, wie im Länderfinanzausgleich, weil sie da auch berücksichtigt wird, dann mit einer sozusagen Parallelrechnung es nicht passiert, dass zum Beispiel ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern deswegen weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich bekommt, weil Bayern vom Bundesmodell abweicht und ein einfacheres, aber aus unserer Sicht ungerechteres Modell anwenden wird. Herr Domke, ich muss sagen, gerade von Ihnen hätte ich mir als konstruktive Opposition gewünscht, dass Sie die Landesregierung unterstützen, und zwar, weil Sie es auch besser wissen. Sie haben sich selbst hier mehrfach widersprochen, finde ich. Sie haben darauf verwiesen, was für eine Jahrhundertaufgabe, sage ich immer dazu, das ist, welchen Aufwand das auch für alle diejenigen, die daran arbeiten, sein wird. Und Sie wissen es besser, Sie haben es selbst gesagt, es sind bundeseinheitliche Regelungen, die hier vereinbart worden sind, alle Fristen sind bundeseinheitlich. Sie schlagen hier ernsthaft vor einen Erlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die bundeseinheitlich abgestimmten Regelungen zu ignorieren. Das hätte ich mir wirklich, von einer konstruktiven Opposition würde ich mir wünschen, dass sie uns unterstützt, … (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich sag ja nur „wünschen“. Die Wünsche kommen ja, werden jetzt offensichtlich nicht, gehen ja hier leider nicht in Erfüllung. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Das kennen wir.) … weil natürlich ist es eine Jahrhundertaufgabe, und sie ist für alle Beteiligten mit sehr viel Aufwand und Anstrengungen verbunden. (David Wulff, FDP: Vor allem für die Bürger.) Ich fange mal an mit der Steuerverwaltung. Sie haben selber verwiesen darauf, es geht hier um 1,2 Millionen Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe – 1,2 Millionen, allein ich rede hier nur von Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) In kurzer Zeit muss das alles bewertet werden und ausgeführt werden. Und all das, was ich jetzt sage … Sie haben gesagt, es ist doch Zeit bis Ende 2024, was machen Sie denn jetzt hier so eine kurze Abgabefrist. Nein, wir haben keine Zeit bis Ende 2024. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Warum nicht?) Wir müssen noch den Zwischenschritt haben auf der kommunalen Ebene, dass die Hebesätze angepasst werden, weil – ist doch klar – die Ängste der Leute sind doch vor allen Dingen da. Die Bewertung wird jetzt aktueller, aktueller als 1935, also wahrscheinlich höher, gehen wir doch mal von aus, und entsprechend müssen die Hebesätze nach unten angepasst werden, damit nicht die Steuer, die Steuerlast in unendliche Höhen steigt. Das wissen Sie auch alles, und entsprechend müssen wir den Kommunen auch die Möglichkeit geben. Und der Plan ist, zweite Jahreshälfte 2024 rechtzeitig den Hebesatz auch anzupassen. Also die Finanzämter haben die Aufgabe, die Prüfung der Erklärungen zu den 1,2 Millionen Einheiten vorzunehmen. Sie müssen den Grundsteuerwert ermitteln, sie müssen den Grundsteuermessbetrag berechnen, sie müssen zwei Bescheide an die Eigentümer schicken, den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, womit keine Zahlungsaufforderung verbunden ist, und die Daten für die Hebesatzanpassung an die Kommunen bis zum 01.07.2024 melden. Wir haben 80 Personen mehr eingestellt in die Finanzämter, aber 1,2 Millionen Einheiten, da können Sie, glaube ich, davon ausgehen, dass es eine Herkulesaufgabe ist, dieses wirklich auch rechtzeitig in diesen zwei Jahren zu schaffen. Und noch mal: Es ist es ganz wichtig, damit diese Steuer erhalten bleibt und den Kommunen nicht wegbricht. Ich habe ja gesagt, was damit alles gemacht wird. Die Kommunen haben die Aufgabe, die Hebesätze aufkommensneutral festzusetzen. Ich hätte das auch gerne gesetzlich festgelegt, habe das auch intern prüfen lassen. Es wäre verfassungswidrig, so die Prüfung, wenn wir vorgeben würden, dass sie tatsächlich es machen müssen, Aufkommensneutralität, weil das Hebesatzrecht einer der ganz wenigen steuerlichen – das wissen Sie auch, Herr Domke – Freiheitsrechte, Freiheitsmöglichkeiten der Kommunen ist, und das darf man nicht einfach so einschränken. Aber der Städte- und Gemeindetag hat ja schon auch öffentlich erklärt, dass gemeindeweit Aufkommensneutralität hergestellt werden soll. Das heißt, auf die Gemeinde bezogen soll nicht mehr Gewerbesteueraufkommen sich ergeben als vor der Reform, das ist ganz wichtig. Mit den Steuerberatern haben wir gesprochen und entsprechend seit 2021 wissen sie, was auf sie zukommt. Und wir haben durch eine Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern erwirkt, dass die Verkürzung der Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung, die jetzt nach Corona wieder herbeigeführt worden wäre, dass die um ein Jahr verschoben wird, um hier mehr Möglichkeiten zu geben, dass die Grundsteuern umgesetzt werden müssen. Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, für die Betroffenen haben wir Informationsschreiben gesendet, übrigens ein Informationsschreiben, das bundesweit abgestimmt war. Informationen zur Grundsteuerreform finden sie auf den Internetseiten, die Finanzämter geben Auskunft, ich habe eine Informationsveranstaltung mit dem Bürgerbeauftragten gemacht und werde weitere machen. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen die Daten zum Grundbesitz natürlich heraussuchen aus ihren Verträgen, die sie haben, das ist richtig, sie müssen den Bodenrichtwert über das landesinterne Grundsteuerportal abfragen. Das kann man aber zum Beispiel auch mit dem Smartphone machen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir empfehlen sehr die elektronische Abgabe, weil da auch eine Plausibilitätsprüfung mit verbunden ist. Es ist nicht schön, niemand gibt gerne Steuererklärungen ab, aber es ist in vier Monaten auch machbar. Und ich möchte noch mal hier zurückweisen, dass Sie sagen im Grunde, Landesregierung hat gebummelt oder die Verwaltung hat gebummelt, dass diese Reform jetzt erst zu spät auch kommt. Es war sehr wichtig, dass geklärt ist im Länderfinanzausgleich, wie die Modelle abgebildet werden können. Es war sehr wichtig, die IT-Verfahren aufzusetzen, und auch die Daten mussten von anderen Behörden gesammelt werden. Sie wollen eine …

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