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Christian Albrecht

Die Linke 01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Allein im Jahr 2020 starben deutschlandweit 378 Menschen beim Baden und Schwimmen, 21 davon in unserem Bundesland. Hauptursache dieser Unfälle sind Unterschätzung des Elementes Wasser und mangelnde Schwimmfähigkeiten. Jede und jeder Einzelne dieser Toten ist eine Tragödie, zumal die Mehrzahl dieser Unfälle vermeidbar gewesen wäre. In den letzten Jahren wurden bereits Anstrengungen durch die damalige Landesregierung unternommen, die Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht zu verbessern und dem Mangel an Schwimmfertigkeit zu begegnen. Dazu zählen die Ausbildung von Lehrkräften zu Schwimmlehrkräften, das Projekt „Zusätzlicher Schwimmunterricht“ und das Programm des Sozialministeriums „MV kann schwimmen“. Darüber haben wir an dieser Stelle vor einigen Monaten erst debattiert. Auch für meine Fraktion war schon immer Antrieb, sich intensiv mit dem Zustand des Schwimmunterrichts, insbesondere in den Grundschulen unseres Landes, auseinanderzusetzen, und ich danke meiner ehemaligen Fraktionsvorsitzenden und jetzigen Bildungsministerin Simone Oldenburg ausdrücklich, dass sie dieses Thema in den letzten Jahren immer wieder mit Verve vorangetrieben hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Hat sie das jetzt bestellt, das Lob?) Jetzt, in neuer Position und Verantwortung, ist dann auch sehr zügig ein Prozess in Gang gekommen, das Problem der Schwimmausbildung mit allem, was dazugehört, sehr grundsätzlich anzugehen. Ich freue mich sehr, dass dieser Prozess auf derart breite Schultern gestellt werden konnte und mit dem Runden Tisch „Schulschwimmen“ auch wirklich alle, die sowohl im Bereich Sport, in der Bildung und der Hochschule damit befasst sind, eingebunden werden konnten. Die Akteure hat Frau Ministerin vorhin aufgezählt. Ebenfalls eingebunden in den Gesamtprozess waren Vertreterinnen und Vertreter aller demokratischen Fraktionen, und auch das war Frau Oldenburg sehr wichtig. Schließlich geht es hier um die Sicherheit unserer Kinder, und das Thema ist nicht für die politische Profilierung Einzelner geeignet. (Enrico Schult, AfD: Aber das machen Sie doch!) Auch für die Öffnung der Debatte und die Mühe um einen möglichst breiten fraktionsübergreifenden Konsens meinen herzlichen Dank an dieser Stelle, denn das ist keine Selbstverständlichkeit! Und dasselbe gilt für die sehr konstruktiven Gespräche im Rahmen dieser Runden. Auch dafür vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wie war es in der Vergangenheit um die Schwimmfähigkeit in unserem Land bestellt? Am Stichtag 31.07.2019 gab es in M-V 13.322 Grundschüler/-innen in der Jahrgangsstufe 4, davon waren knapp 2.000 immer noch Nichtschwimmer, obwohl der Rahmenlehrplan Sport für die Grundstufe das Schwimmenkönnen festschreibt. Der Handlungsauftrag lag hier also klar auf dem Tisch. Auch darum wollen wir den Grundstein in Zukunft schon bei den unter 6-Jährigen legen, indem wir die Kinder bereits in der Kita an das Element Wasser heranführen. Dazu gehört auch zu prüfen, inwieweit die pädagogische Begleitung der Wassergewöhnung Bestandteil der Erzieher/-innenausbildung sein kann. In der Grundstufe wollen wir dann Schwimmkompaktkurse ermöglichen, bei denen im Block Schwimmfertigkeit vermittelt wird statt im Rahmen des regulären wöchentlichen Sportunterrichts. Das bringt vor allem logistische Vorteile, man denke an die ländlichen Räume und die Herausforderungen der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht und wieder zurück, aber auch pädagogische, da das Erlernte einmal intensiver am Stück geübt wird und das Erlernte zwischen den Sportunterrichtsstunden nicht wieder so schnell in Vergessenheit gerät. Ich zumindest kann sagen, dass ich damals in der Grundschule in Sachsen auch in einem solchen Kompaktkurs das Schwimmen erlernt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Nach einer Woche intensiver Arbeit in so einem Schwimmlager hatte eigentlich jeder mindestens das Bronzeabzeichen, die Hälfte des Jahrgangs dann auch Silber oder Gold. Und vielleicht auch nicht ganz unwichtig: Eine Woche im Freibad hat mir als Kind zumindest auch jede Menge Freude gemacht, und ich bin daher überzeugt, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, das Schwimmenlernen verstärkt so zu organisieren. Ein ganz wichtiges Element ist hierbei die Qualifizierung der Grundschullehrkräfte. Zusammen mit der Universität Rostock wollen wir den Erwerb eines Zusatzzertifikates Schwimmen anbieten, das sich ausdrücklich an jene Studierenden richtet, die nicht das Fach Sport an Grundschulen studieren. Sollte sich dieses Modellprojekt nach der Evaluation als erfolgreich erwiesen haben, werden wir die Möglichkeit zum Erwerb des Zusatzzertifikates auch an der Universität Greifswald einführen. Für die Orientierungsstufe wollen wir Auffrischungskurse ermöglichen, um zu vertiefen und zu festigen und die letzten Unsicherheiten und auch die Corona-Defizite beim Schwimmen zu beseitigen. Das erfordert natürlich auch engagierte und gut ausgebildete Schwimmlehrkräfte. Darum wollen wir allen Studierenden unabhängig von der Fächerkombination anbieten, eine Ausbildung zur Schwimmlehrkraft zu absolvieren, die Schwimmlehrkräfte in Fragen der Didaktik und Methodik fortlaufend weiterzubilden und auch ausreichend Fortbildungsangebote zum kontinuierlichen Nachweis der Rettungsfähigkeit anbieten. Außerdem soll die Rettungsschwimmerausbildung fester Bestandteil des Referendariats der Sportlehrkräfte werden. Meine Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir mit dem vorliegenden Antrag an vielen Stellschrauben drehen werden, um die Schwimmfähigkeit der Grundschüler im Land deutlich zu verbessern und sie zu sichereren Schwimmern zu machen. Dem kann man sich, so denke ich, nur anschließen, und ich bitte daher um breite Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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