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Torsten Renz

CDU 01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrte Kollegin, als Einbringerin, Sie sprachen von einer oberflächlichen Prüfung. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da möchte ich mir gar nicht vorstellen, wenn Sie eine vertiefte Prüfung bei diesem Thema vornehmen. Insofern erstaunt es mich auch, dass Sie sozusagen eingewilligt haben, wenn es hier eine Grundsatzdebatte zum Verfassungsschutz geben soll, dass wir dann eine Aussprache haben von sechsmal fünf Minuten. Da würde ich vielleicht mal anregen, im Ausschuss oder vielleicht auch mit einer anderen Form in der Debatte hier dann sich grundlegend zu diesem Thema vielleicht auszutauschen, weil es ja tatsächlich unterschiedliche Auffassungen gibt, insbesondere auch bei den GRÜNEN oder bei den LINKEN, so, wie man das bei den Koalitionsverhandlungen mitbekommen hat. Insofern, sozusagen diese Betreffzeile „Für ein verfassungskonformes Verfassungsschutzgesetz“, das ist in Ordnung. Und ich will auch noch mal in Richtung von Herrn Förster sagen, wenn Sie sozusagen ein bisschen Bedenken äußern oder von Angst sprechen, dass möglicherweise das rechtsstaatliche Handeln im Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern – den haben Sie zwar nicht explizit benannt –, da will ich nur sagen, ich habe sehr, sehr viel mit den Beamten dort zu tun gehabt und Sie können davon ausgehen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn Sie sich, Sie als Person oder auch als Sie als Partei, sich rechtsstaatlich verhalten, dann brauchen Sie überhaupt keine Angst zu haben. Da kann ich Sie beruhigen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es sind viele Begriffe gefallen, Freiheitsrechte, Datenschutz, diese Verhältnismäßigkeit, das ist, wie gesagt, für mich Gegenstand einer Grundsatzdebatte. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die Antragstellerin hat auch – das fand ich so im Nachgang etwas beeindruckend – nur ein einziges Datum genannt, nämlich den 26. April 2022, den Tag der Urteilsverkündung sozusagen. Ihre eigene Zielstellung, die wurde jetzt auch schon aufgegriffen, die sich im August befinden soll. Dann schreiben Sie auch noch, spätestens im August soll die Landesregierung hier einen Gesetzentwurf vorlegen. Das wurde schon kommentiert. Also da müssen Sie wirklich auch, Herr Terpe, auch als Fraktion noch mal in sich gehen, ob solche Terminstellungen, auch insbesondere, wenn es sich nur auf Bayern bezieht und allein die schon eine Frist erhalten haben bis Juli 2023, inwieweit das dann hier seriös ist. Ich glaube, der Innenminister hat es sehr gut dargestellt, die Verfahrensweise, auch jetzt übergreifend auf diesen bundesweiten Grundkorridor, abzuwarten, was entwickelt wird, und entsprechend dann in unserem eigenständigen Bereich hier zu handeln. Und da gehe ich davon aus, dass dann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird. Und, Herr Pegel, sollten Sie Schwierigkeiten haben mit dem Koalitionspartner, wir würden in diesem Bereich auf alle Fälle dann für die Antragstellung zur Verfügung stehen. – Herzlichen Dank! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

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