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Hannes Damm

GRÜNE 01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Thore Stein, AfD: Hallo! – Stephan J. Reuken, AfD: Moin!) Viele Jahrzehnte ist uns als Gesellschaft schon klar, dass Abfälle aller Art viel zu wertvoll sind, um sie einfach so auf eine Deponie zu schmeißen und zu vergessen. Abfälle unseres Lebens und unserer Wirtschaftsweise sind wertvolle Ressourcen. Wir sollten sie möglichst vielfältig wiederaufarbeiten und zurück in den Kreislauf bringen als Rohstoff für neue Dinge, so auch kürzlich Minister Backhaus in einer sehr ausführlichen PM, die ich ausdrücklich begrüßt habe. Dies trifft in besonderer Weise für die organischen Abfälle zu, die in den Haushalten und Gärten anfallen. Natürlich gilt es beim Umgang mit Abfällen aller Art, dass sie zunächst vermieden werden sollen. Diesen Vermeidungsgrundsatz regelt Paragraf 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Vermeidung von organischen Abfällen ist Ihnen sicherlich aus verschiedenen Initiativen auch geläufig. Sie betreibt das Bundeswirtschaftsministerium seit etlichen Jahren, zum Beispiel über die Kampagne „Zu gut für die Tonne“, denn immer noch werden viel zu viele Speisereste weggeworfen. 2018 gab es auch aus unserem Bundesland eine Preisträgerin in diesem Wettbewerb. Die Gärtnerei „Schnelles Grünzeug“ aus Grammendorf macht aus Gemüse, das am Marktstand nicht verkauft wird oder wurde, fermentierte Produkte, darunter auch dann diese preisgekrönten Erzeugnisse. Die Gärtnerei veredelt damit also Lebensmittel, die sonst weggeschmissen worden wären. Ein toller Erfolg, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Wenn Maßnahmen der Abfallvermeidung nur eingeschränkt greifen, dann geht es nach Paragraf 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz um die Vorbereitung des Mülls zur Erfassung, heißt es. Dann braucht es also Erfassungssysteme. Dabei sind Wertstoffe wie Papier, Pappe, Karton, Metall, Kunststoff und Glas sowie erfassungspflichtige Bioabfälle seit dem 01.01.2015 getrennt zu erfassen, bundesgesetzlich. Die getrennte Erfassung von Wertstoffen und Bioabfällen ermöglicht eine hochwertige Verwertung, Recycling und bewirkt eine Reduzierung des Restabfalls. Um nun eine möglichst effektive Weiterverarbeitung der Bioabfälle zu erreichen, ist es wichtig, dass sie effektiv eingesammelt werden. Es muss den Menschen so einfach wie möglich gemacht werden, Bioabfälle in die Verwertungskette zu geben, und da ist es einfach keine gute Idee, die Erfassung des Biomülls über die Ablieferung in Wertstoffhöfen zu organisieren. Wer bringt denn bitte seinen gesammelten Küchenabfall mit dem Auto circa zehn Kilometer zu einer Erfassungsstelle, die noch dazu begrenzte Öffnungszeiten hat?! Ein solches System ist doch im höchsten Maße lebensfremd. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist schon lange nicht mehr so, dass jeder Privathaushalt im ländlichen Raum einen eigenen Komposthaufen betreibt. Das heißt, ein großer Teil der organischen Abfälle landet unter solchen Rahmenbedingungen im Restmüll und ist damit als Ressource verloren. Durchschnittlich zwei Drittel – zwei Drittel! – des Restmülls in Deutschland bestehen aus Bioabfall. Dieser wird am Ende in aller Regel dann verbrannt, was aber generell die allerschlechteste Variante ist, mit organischen Reststoffen umzugehen. Mal abgesehen von dem Wert, den die haben, bestehen die natürlich zu einem hohen Prozentsatz auch aus Wasser und sind für über 40 Prozent der CO -Emissionen von Müllverbrennungsanlagen ver-2 antwortlich. Das ist fast eine halbe Tonne, fast eine halbe Million Tonnen in Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr. Eine solche Situation haben wir, wie ich sie gerade beschrieben habe, in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und in weiten Teilen der Mecklenburgischen Seenplatte. Diese beiden Landkreise haben noch kein flächendeckendes und haushaltsnahes Erfassungssystem, wie zum Beispiel in Form einer Biotonne. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfügt nur die Stadt Neubrandenburg über eine solche Tonne. Und als Kollegin Schlupp, die jetzt gerade nicht da ist … (Beate Schlupp, CDU: Doch! – Heiterkeit auf der Regierungsbank) Oder doch? Ach, da hinten, ist da, mit Verletzung! Als Frau Kollegin Schlupp im Frühjahr die Landesregierung nach den Erfassungsmengen der Bioabfälle fragte, da fiel der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte deutlich heraus. Nur knapp 5.000 Tonnen wurden in diesem Landkreis 2019 an Biomüll eingesammelt, eben über diese Prämiensysteme. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim zum Beispiel, wo es diese Biotonne im gesamten Landkreis gibt, waren es 38.000 Tonnen dieses wertvollen Rohstoffs, also mehr als die siebenfache Menge. Offenbar regt eine haushaltsnahe Biotonne die Bürgerinnen und Bürger also dazu an, ihren organischen Restmüll über die Biotonne zu entsorgen auch. Sofern man den Kompost nicht ohnehin im eigenen Garten benötigt, ist die Biotonne unter den verschiedenen Müllentsorgungsarten auch die mit dem geringsten Aufwand für die Menschen. Der Müll kann so effektiv erfasst werden und ist als Rohstoff für die energetische Nutzung in zum Beispiel Biogasanlagen, die wir gerade auch jetzt händeringend brauchen, oder zur stofflichen Verwertung als industrieller Kompost wertvoll. Mit unserem Antrag zielen wir nun darauf ab, dass das Land in dieser Sache aktiv werden möge. Ja, zunächst ist es so, dass die Abfallentsorgung in der Organisationshoheit der Kommunen und Landkreise liegt. Das ist richtig. Das Land kann also nicht bestimmen, auf welche konkrete Weise organische Abfälle behandelt werden müssen. Doch das heißt nicht, dass das Land machtlos wäre, wenn in einzelnen Landkreisen seit nunmehr sieben Jahren gegen die gesetzlich vorgeschriebene Getrennterfassung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz dann verstoßen wird. In der Konsequenz mehrerer erfolgloser Versuche des Landes, auf kommunikativem Weg das Einlenken der Landkreise zu erwirken, wie auch das Ministerium mir gegenüber glaubhaft darstellen konnte, sind jetzt auch rechtsaufsichtliche Maßnahmen denkbar. Und da weicht eben unsere Meinung auch voneinander ab. In der Begründung unseres Antrags führen wir zum Beispiel einen derartigen Vorgang auch auf. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Landkreis Karlsruhe per Androhung verpflichtet, per Anordnung verpflichtet, eine Biotonne einzuführen. Und inzwischen hat der Landkreis ein solches System auch eingeführt, und es scheint erfolgreich zu laufen. Das kann man nachgucken: die-biotonne.de. Schaut man sich die Biotonnen-Deutschlandkarte des NABU aus dem Jahr 2020 an, sind die großen leeren Flächen im Nordosten zu finden. Da sind die vorgenannten Kreise diejenigen, die auffallen. Der übergroße Teil Deutschlands erfasst den Biomüll haushaltsnah in einer Biotonne. Deshalb müssen wir hier endlich auch in M-V flächendeckend agieren, notfalls nach dem Vorbild aus Karlsruhe über ordnungsrechtliche Maßnahmen. Und in diesem Sinne bitte ich Sie, dem ersten Antrag, den wir hier gestellt haben, auch zuzustimmen. Eng verknüpft mit dem Thema Bioabfälle ist der Umgang mit dem Grünschnitt im Land. Es ist ein eingeübtes Verhalten, dass Menschen im Land ihre Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrennen. Meist im Frühjahr und Herbst (Nikolaus Kramer, AfD: Das stimmt doch gar nicht. – Thore Stein, AfD: Wo wohnen Sie denn?) wehen Rauchschwaden durch die Gartenanlagen. Dass dieses Verhalten im Grundsatz gesetzeswidrig ist, ist den wenigstens auch klar. Doch dafür gibt es eigentlich gute Gründe. So sind die Feuer enorme Feinstaubschleudern, sie kosten nicht selten zahlreichen Wildtieren, die sich in den Pflanzenabfallhaufen Schutz suchen, das Leben. (Nikolaus Kramer, AfD: Das sind Traditions- und Brauchtumsfeuer, Herr Damm.) Da haben Sie einfach Unrecht, und da müssten Sie sich mal mit der Materie beschäftigen. Es geht überhaupt nicht um das schöne Lagerfeuer mit der Familie mit Stockbrot und Würstchen, darum geht es nicht. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Es geht darum, diese qualmenden Misthaufen aus Blättern und feuchtem Grünschnitt zu verbieten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und gelegentlich werden auch giftige Substanzen unwissentlich oder vorsätzlich in diesem Feuer mitverbrannt – das sind die Probleme. Und nicht zu vergessen, auch diese Pflanzenabfälle sind letztendlich Ressourcen, die zu schade sind, um sie zu verbrennen. Und aus diesem Grund, aus diesen Gründen legt also das Kreislaufwirtschaftsgesetz auch fest, dass die Grünschnittverbrennung zu unterlassen ist. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Es gibt nun bis hier unten – quasi eine Unterregelungsebene der Kommunen – die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Verbot zu erlassen. Und das führt zu einer deutschlandweit unüberschaubaren Masse an Regelungen rund um das Thema Pflanzenabfälle. In unserem Bundesland gibt es zwar auch eine entsprechende Landesverordnung, ein Verbot, aber andererseits superviele Ausnahmen, die zum Beispiel im Frühjahr und Herbst gelten, dann aber zum Beispiel nur zwei Stunden am Tag oder so. In Rostock und Wismar darf gar kein Pflanzenmaterial verbrannt werden und in den Landkreisen – wie Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen – nur, wenn andere Erfassungssysteme nicht zur Verfügung stehen oder die Abfallmengen exorbitant hoch sind. Wie man das kontrollieren soll, ist mir völlig schleierhaft. In Schwerin stellt die Stadt gegen Gebühr Sammelsäcke für Pflanzenabfall zur Abholung zur Verfügung – wie ich finde, ein gutes System –, die dann neben der Biotonne abgestellt werden und abgeholt werden können. Die Flut an Regelungen führt aber zu ständigen Missverständnissen und Streitfällen, von denen insbesondere der Bürgerbeauftragte des Landes, Herr Crone, regelmäßig berichtet. Ich denke, Sie alle haben auch seinen diesjährigen Bericht wieder gelesen. Und seit er im Amt ist, hat er gesagt, ist es jedes Mal immer wieder ein Thema gewesen. Er mahnt schon etliche Jahre die Landesregierung auch an deswegen, die Pflanzenabfalllandesverordnung so zu reformieren, dass das Verbrennungsverbot unzweifelhaft deutlich wird. Es fehlt unseres Erachtens eine Formulierung, wie wir sie in der Pflanzenabfallverordnung des Saarlandes zum Beispiel sehen. Dort heißt es unter dem Paragrafen 3 Absatz 1: „Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt.“ Allerdings finden sich in den Verordnungen des Saarlandes auch bestimmte Ausnahmen, die, wie wir ja gesagt haben, auch grundsätzlich nicht zu verwehren sind, wie zum Beispiel im Frühjahr und Herbst. Da sollte man einfach eine gewisse Klarheit schaffen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) In der Brandenburger Verordnung sind noch zahlreiche weitere Kriterien definiert, um den Nachbarschaftsschutz, den Schutz der Natur und den Schutz vor Waldbränden zu garantieren. Die Verordnung unseres Landes ist anfällig für Umgehung und braucht deswegen dringend eine Überarbeitung. Das können wir im Anschluss begleiten oder im Ausschuss begleiten oder der Landesregierung im Vertrauen, dass sie den Handlungsbedarf jetzt auch mit unseren Stimmen und unserem Votum erkennt, allein überlassen. Wir werden im Zuge der Debatte entscheiden, ob ein Antrag auf Überweisung in den Klimaausschuss sinnvoll erscheint. (Zuruf aus dem Plenum: Nein.) Wichtig ist uns, dass wir auch in Mecklenburg-Vorpommern endlich es schaffen, das Verbrennen von Bioabfällen Stück für Stück zu verbannen. Eine kostenfreie bürgernahe Annahme von Grünschnitt durch die Abfallwirtschaftsbetriebe ist daher auch aus Klimaschutzsicht die beste Möglichkeit, und die Getrenntsammlung, die ist ja ohnehin gesetzlich verboten. Meine Redezeit ist am Ende. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine fruchtbare Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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