landtag-mv.de ↗

Wolfgang Waldmüller

CDU 01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist die Begrifflichkeit, die muss man schon in den Augen behalten, wenn es um den Begriff „Sport“ geht. Es wird ja definiert der Sport als eigenmotorische Aktivität, um also die psychische und physische Gesundheit in Ordnung zu halten, Wettbewerbe auszutragen und so weiter. Und da ist der Begriff „E-Sport“ natürlich schon ein bisschen irreführend, wenn man das so sieht, weil E-Sport mit dem eigentlichen Begriff „Sport“ nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. Und wenn wir dann über die Bedeutung des Sports reden, über das Vermitteln von Werten und so weiter, dann muss man gucken, ob der E-Sport da eben das leisten kann. E-Sport betrifft alle virtuellen Simulationen, und E-Sport heißt nicht nur, dass virtuelle Simulationen von Sport stattfinden, sondern es sind auch nach dem eSport-Bund die Sportsimulationen unter anderem, was unter E-Sport läuft, sind gleichzeitig auch Counter-Strike beispielsweise oder irgendwelche anderen Ballerspiele oder Sonstiges. Und das ist natürlich mit den Werten des Sports als solcher – und deswegen sind die Begrifflichkeiten so durcheinandergewürfelt –, deswegen muss man da auch sauber trennen. Aber die Begrifflichkeiten oder die Bezeichnungen geben eben keine klare Differenzierung, es ist nicht klar definiert, wo jetzt die Abgrenzung ist. Und wenn ich heute Counter-Strike spiele oder so etwas, dann steht das natürlich im Widerspruch, (René Domke, FDP: Was?!) im krassen Widerspruch zu den ethischen Werten des Sports, weil da ja unter anderem Gewalt vermittelt wird, Anarchie, Sexismus, all diese Dinge. Das findet hauptsächlich im Privatbereich statt. Und wenn die WHO auch Videospiele als potenziell suchtgefährdend einstuft – und Sie wissen alle, wenn Sie wissen, wie das zum Teil abläuft, auch in Elternhäusern oder Sonstiges, nicht überall, aber da sitzen die Jugendlichen bis zu acht Stunden am Tag mit Kopfhörern auf, isoliert, komplett isoliert, das sind jetzt Einzelfälle vielleicht, aber es ist so, (Horst Förster, AfD: Ja.) das ist nicht das, was wir unter Sport verstehen oder ich glaube auch nicht, dass Sie das jetzt meinen, ich glaube aber, dass man sehr klar trennen muss –, und diese Videospiele in der Form, wie ich sie jetzt gerade genannt, negativ genannt habe, das sind beim besten Willen auch dann, wenn es gesundheitsgefährdend ist, wenn falsche Werte vermittelt werden, dann können sie nicht gemeinnützig sein. Das kann niemals der Fall sein, das funktioniert so nicht. Also die Videospiele konterkarieren diesen Sportbegriff. Und egal, wie man dazu steht, dieser Markt, dieser E-Sport-Markt, den halten wir alle nicht auf. Aber wir können eins dazu beitragen, dass wir ihn sinnstiftend einbringen. Wenn es schon stattfindet und im Privatbereich und so weiter, ist ja nur die Frage, wie man mit Sport beispielsweise, mit Sport kontrolliert umgeht. Und wenn man unterscheidet zwischen elektronischen Sportsimulationen, dann kann das durchaus eine Entwicklung in den Sportarten, in den Verbänden, da kann es durchaus Entwicklungs- und Wachstumschancen geben. Da gebe ich, da gebe ich Ihnen sofort recht, aber kontrolliert unter dem Dach des organisierten Sports. In Mecklenburg-Vorpommern spielt es noch nicht eine so große Rolle. Ich will ein Beispiel nennen: Bei Torsten Renz im Verein in Güstrow, da sind die jungen Leute gekommen und haben gesagt dem Verein, wir wollen jetzt hier auch E-Sport, Fußball spielen und so weiter, und dann waren alle erst einmal – so hat mir Torsten das erzählt –, waren im Vorstand alle erst mal dagegen, oh, E-Sport, das geht gar nicht. Dann hat man sich aber mit den jungen Leuten zusammengesetzt und hat dann gesagt, wie können wir das denn machen, weil das sind ja auch die Aktiven. Und dann haben sie eben eine Abteilung E-Sport da eingerichtet, was heute kontrolliert unter dem Dach des organisierten Sports gut funktioniert als Ergänzung zu dieser Sportart Fußball beispielsweise und so weiter. Und da können wir dann auch von Prävention sprechen, da können wir auch dann von Jugendarbeit sprechen. Und wenn ein Sportverein im dem Sinne auch einen Antrag stellt über Sportförderung für gewisse Veranstaltungen, ist es heute schon im Rahmen des Sportfördergesetzes eben auch förderfähig. Das geht heute schon in Mecklenburg-Vorpommern, wenn es unter dieses Dach des organisierten Sports eben fällt. Und diese Angebote, die da in dem Verein entwickelt werden, das ist eine Maßnahme eben tatsächlich für Wachstum und eine Entwicklungschance. Das geht aber auch nur dann, wenn es sich handelt um eine elektronische Sportartensimulation im organisierten Sport. Und dann ist es auch die Möglichkeit – das habe ich schon gesagt – zu kontrollieren, aber auch dann in der Form über die Gemeinnützigkeit zu sprechen, weil dann ist es gemeinnützig, wenn man das so macht. Und das ist die Differenzierung, die wir haben, und deswegen würde ich auch sagen, eine Überweisung in den Ausschuss oder eine Selbstbefassung im Ausschuss wäre wirklich gut. Und da kann ich nur zu anraten, diesem Antrag dann zuzustimmen, nicht abzulehnen, sondern zuzustimmen in den Ausschuss. Wenn es nicht dazu kommt, würden wir ihn auch ablehnen, den Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Alle Reden von Wolfgang Waldmüller Protokoll ↗