Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Gleich am Anfang möchte ich jetzt erst mal mündlich einen Änderungsantrag stellen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für ein verfassungskonformes Verfassungsschutzgesetz“, und zwar soll in Ziffer II die Angabe „24.08.2022“ durch die Angabe „31.07.2023“ ersetzt werden, weil mich die Argumente, die hier gekommen sind, überzeugt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Dann möchte ich noch auf die Debatte eingehen, die hier geführt wurde, dankenswerterweise ziemlich sachlich, wie ich finde, hat mich sehr gefreut. Erst mal vielleicht, weil Herr Pegel die Grundsatzfrage aufgeworfen hat, brauchen wir einen Verfassungsschutz. Ich persönlich meine ja, für den Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Aber er leidet natürlich unter einigem Reformbedarf. Und ein wichtiger Punkt beim Verfassungsschutz ist natürlich, dass dieser auf der Grundlage verfassungskonformer Gesetze tätig wird. Und deswegen werbe ich noch mal um Zustimmung zu unserem Antrag an dieser Stelle. Sie haben, so ein bisschen klang es so, als würden Sie in Zweifel ziehen, dass das Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz auch für Mecklenburg-Vorpommern gelten würde und dass es doch eigentlich eines Urteils speziell für M-V bedürfe. Das sehe ich nicht so. Ich meine, man muss sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau angucken und möglicherweise sogar prüfen, ob die Maßgaben, die da drin formuliert werden für die Fortgeltung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes bis 2023, bis Ende Juli, ob man die nicht auch bei uns anwenden müsste. (Horst Förster, AfD: Das sind ja gerade diejenigen, die beanstandet sind.) Nein, das Bundesverfassungsgericht hat ja genaue Voraussetzungen, hat Anforderungen formuliert. (Horst Förster, AfD: Die Gesetze, die bis dahin gelten sollen, sind doch die alten.) Nein, die gelten nur fort unter bestimmten Maßgaben, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und die gilt es auch hier umzusetzen, meiner Meinung nach. Herr Renz hat erwähnt, dass eine Ausschussberatung vielleicht gut wäre zu dem Thema. Ich muss sagen, ich habe das versucht im Innenausschuss. Ja, wir hatten im Innenausschuss den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, der ist ja aufgerufen worden im Innenausschuss im Rahmen der Selbstbefassung. Und da habe ich dann gewagt, inhaltliche Fragen zu stellen. Darauf war die Landesregierung nicht vorbereitet, weil in den Unterlagen zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft stand drin, wir werden ja demnächst sowieso eine umfassende Novelle zum Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Und da habe ich gefragt, na ja, wie soll denn das …, was ist denn da geplant, wie soll das ungefähr aussehen. Und da kam halt leider nichts. Also ich habe es versucht, das sozusagen im Ausschuss zu thematisieren. Aber wenn Sie das hier so vorschlagen, Herr Renz, dann werde ich mir das noch mal überlegen, ob ich dann auch noch mal im Ausschuss einen Antrag für den Ausschuss formuliere. Ja, genau, und Herr Noetzel und Herr Domke hatten ja gesagt, die Frist ist so kurz. Das habe ich versucht, durch den Änderungsantrag …, dem habe ich jetzt versucht abzuhelfen. Und am Ende ist es mir einfach nur noch mal ein Anliegen zu sagen, es ist wichtig zu verhindern, dass unser Verfassungsschutz, der ja die Befugnis hat, in Grundrechte einzugreifen, dass der eben Grundrechte verletzt, indem er tätig wird auf der Grundlage nicht verfassungskonformer Gesetze. Wir müssen Rechtssicherheit herstellen, um eben einen rechtssicheren Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu gewährleisten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP)
