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Michael Noetzel

Die Linke 01.07.2022 Sitzungen 8/28

Nein. Die Zuständigen arbeiten beziehungsweise Untergruppen der IMK, so ist zu lesen, haben bereits mit der Arbeit begonnen. Und zweitens bleibt das Urteil eingebettet in politische Vorgaben, was die Sache nicht vereinfachen dürfte. So ist etwa Empfehlung Nummer 33 des NSU-Bundestagsausschusses zur Information der Nachrichtendienste an Strafverfolgungsbehörden in Übereinstimmung mit Ausführungen des Gerichts zum informationellen Trennungsprinzip umzusetzen. Und – auch das hat der Minister gesagt – Festlegungen unseres Koalitionsvertrages, etwa zum Ausbau parlamentarischer Kontrolle oder zum Einsatz von V-Leuten, entsprechen nicht automatisch oder im Selbstlauf den vom Verfassungsgericht auffallend häufig geforderten Vorabkontrollen. Kurz und gut, gut gemeint ist nicht gut gemacht. Dass auf das Urteil gesetzgeberisch reagiert werden muss, ist klar. Dafür braucht es diesen Antrag nicht, und mit der überkurzen Frist kann man zwar Aktionismus vortäuschen, aber zustimmungsfähig ist der Antrag damit nicht. Frau Kollegin Oehlrich, Sie können sich lebhaft vorstellen, dass ich nicht an einem Gesetz mitwirken möchte, wo Sie in sieben Jahren vom Gericht recht bekommen, dass es möglicherweise verfassungswidrig ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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